Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114042.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
16.04.13, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0022/WP16
öffentlich
16.04.2013
FB 37/120
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen,
Haushaltsjahr 2013, Produkt 021501, Brandschutz - Beschaffung
von Einsatzüberbekleidung für die Berufsfeuerwehr und die
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2013
28.05.2013
29.05.2013
FA
UmA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses
für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung zur Bereitstellung einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 922.000 € zum Produkt 021501 –
Brandschutz – zur Beschaffung von Einsatzüberbekleidung zu erteilen und die Verwaltung zu
beauftragen, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen
der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur
Genehmigung zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von
922.000 € zum Produkt 021501 – Brandschutz – zur Beschaffung von Einsatzüberbekleidung zu
erteilen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den
Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung i.H. von 922.000 € zum Produkt 021501 – Brandschutz – zur Beschaffung
von Einsatzüberbekleidung zu erteilen und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden finanziellen
Auswirkungen in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 umzusetzen.
Vorlage FB 37/0022/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.07.2014
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2014
2013
2014
Gesamt-
Gesamtbedarf
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
922.000
0
0
Ergebnis
0
0
0
-922.000
0
922.000
+ Verbesserung /
-
0
-922.000
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben
Verschlechterun
g
ausrechende Deckung
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Fortgeschriebe-
Ansatz
Fortgeschriebe-
ner Ansatz
2015
ner Ansatz
2014
u.2016
2015 u.2016
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Folgekos-
Folgekosten
ten (alt)
(neu)
-375.000
0
0
1.618.200
570.200
54.000
54.000
Abschreibungen
999.700
941.833,60
1.999.400
2.506.167,20
70.000
71.666,67
Ergebnis
-999.700
-941.833,60
-3.242.600
-3.076.367,20
124.000
125.666,67
+ Verbesserung /
Verschlechterun
57.866,40
166.232.80
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 37/0022/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.07.2014
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Erläuterungen:
Eine hochwertige Persönliche Schutzausrüstung (PSA), gute Schulung, körperliche Fitness und
sichere Einsatztechnik senken das Unfallrisiko erheblich. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss
gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr und der Gesetzlichen Unfallversicherungen bei allen
Einsätzen getragen werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen
hervorrufen und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert
werden können. Zu diesen Grundsätzen gehören zweifelsfrei die Tätigkeiten der Feuerwehren bei der
Brandbekämpfung,
insbesondere
bei
gefahrenträchtigen
Gebäudebränden.
Die
Einsatzüberbekleidung der Feuerwehren nach Europanorm 469 wird daher in PSA – Kategorie 3 als
komplexe Schutzkleidung zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden
eingestuft. Diese schwere Bekleidung bietet thermischen Schutz gegen direkte Beflammung,
mechanischen
Schutz
bei
Explosionen
und
physiologischen
Schutz
bei
hohen
Umgebungstemperaturen. An Konstruktion und Funktion werden sehr hohe Anforderungen gegen die
im Einsatz zu erwartenden Gefahren gestellt. Die PSA muss thermisch stabil sein, leicht und
atmungsaktiv, gut wahrnehmbar, ergonomisch geschnitten, wasch- und desinfizierbar und zur
Unterbringung von Einsatzgeräten funktional sein.
Zur Ersatzbeschaffung der jetzigen Schutzkleidung wurde im November 2012 eine EU-weite
Ausschreibung
durchgeführt.
Danach
sollte,
wie
bei
der
letzten
Ausschreibung,
eine
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 800 Garnituren über 48 Monate beauftragt werden. Unter
der Vergabeprüfnummer 2028 hat die Firma Heinrich Vorndamme oHG am 19.03.2013 den Zuschlag
in Gesamthöhe von 933.912,00 € erhalten.
Zunächst war geplant, die Einsatzüberbekleidung als Festwert (Mittel aind aus 7835 0000 vorhanden)
weiterzuführen und die Beschaffung über die Laufzeit zu verteilen. Aus Kostengründen wurden
bislang z.B. die Einsatzüberhosen und Schutzhandschuhe im Pool vorgehalten, d.h. vor Dienstbeginn
bei der BF und vor Einsatzbeginn bei der FF hat sich der Feuerwehrangehörige mit Schutzkleidung
aus einer frei zugänglichen Sammelvorhaltung ausgestattet. Aus der GUV-Richtlinie I-8651 geht
hervor, dass die Schutzkleidung jedem Feuerwehrangehörigen persönlich zur Verfügung gestellt
werden muss. Die Sicherheitsbeauftragten des FB 37 haben jetzt auf die Vorschriften hingewiesen
und die bisherige Verfahrensweise mit dem Hinweis auf zeitnahe Änderung kritisiert.
Es ist geplant, eine gesetzeskonforme und kurzfristige Lösung herbeizuführen und die Pools
aufzulösen, um somit jeden Feuerwehrangehörigen persönlich auszustatten. Zusätzlich hat die
Beschaffung über mehrere Jahre den Nachteil einer Ungleichbehandlung. Über Jahre können
innerhalb der Einheiten alte und neue Schutzkleidung mit verschiedener Schutzwirkung, Design und
Farbe getragen werden. Auf den zukünftig vorhandenen Sicherungsgurt, der fest in die Bekleidung
integriert und somit immer getragen wird, muss der Träger alter Schutzkleidung gänzlich verzichten.
Dies führt bei den Feuerwehrangehörigen, insbesondere bei den ehrenamtlichen Kräften der
Freiwilligen Feuerwehr, zur Unzufriedenheit. Stets ist das Gefühl bei den Trägern der alten
Schutzkleidung vorhanden, dass eine neu ausgestatteter Kollegin/ein neu ausgestatteter Kollege den
besseren Schutz genießt, moderner und funktioneller gekleidet ist.
Zur Auflösung des Bekleidungspools, zur Schaffung gleichberechtigter Sicherheitsstandards und
eines einheitlichen Erscheinungsbildes sowie zur Förderung des Arbeitsklimas und der Zufriedenheit
innerhalb der Löschzüge ist die gemeinschaftliche Ausgabe innerhalb eine Haushaltsjahres die
Vorlage FB 37/0022/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.07.2014
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bessere Lösung. Zusätzlich werden in den Jahren 2014 bis 2016 konsumtive Haushaltsmittel in Höhe
von insgesamt 250.866,40 € eingespart.
Zur Deckung der Maßnahme müssen Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen geschoben werden. Mit
Verpflichtungsermächtigung 2013 und kassenwirksam 2014 sollen 2 Tanklöschfahrzeuge für die
Freiwillige Feuerwehr, 4, Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen der Berufsfeuerwehr
ersetzt
werden.
Nach
Abwägung
der
Prioritäten
muss
die
Ersatzbeschaffung
der
Einsatzüberbekleidung vorrangig betrachtet werden. Die geplanten Fahrzeuge können in diesem
Ausnahmefall vorerst durch die Umsetzung von älteren noch tauglichen Fahrzeugen zwischen den
verschiedenen Löschzügen und durch längere Nutzungsdauer kompensiert werden. Aus fachlicher,
strategischer und sicherheitsrelevanter Sicht sind die Verschiebungen unter der Voraussetzung der
tatsächlichen Ersatzbeschaffung in 2015/2016 vertretbar.
Die Arbeitskreise „PSA“ und „Technik FF“ mit Angehörigen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr
sowie die Personalvertretung unterstützten ausdrücklich die Änderung der Verfahrensweise.
Zur Realisierung der Maßnahme muss im HHJ 2013 die Einrichtung und Freigabe einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (Mittel für das HHJ 2014) in Höhe von 922.000,00 €
beim Produkt Brandschutz erfolgen.
Eine Deckung in gleicher Höhe kann erfolgen aus folgenden Maßnahmen:
Beschaffung von 4 MTF
190.000 € (VE)
5-021501-900-02900-900-1 – 78310000
Beschaffung 2 Einsatzleitwagen
132.000 € (VE)
5-021501-900-04900-900-1 – 78310000
Ersatzbeschaffung 2 Tanklöschfahrzeuge
600.000 € (VE)
5-021501-900-05000-900-1 – 78310000
____________
Gesamt
922.000 € (VE)
Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung
des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.
Die o.a. Fahrzeugbeschaffungen, die zur Deckung angeboten werden, sollen in den Jahren 2015 und
2016 durchgeführt werden.
Hierfür sind jeweils 470.000 €, also insgesamt 940.000 € einzuplanen. Der Unterschiedsbetrag in
Höhe von 18.000 € ergibt sich aus der angenommenen Preissteigerung aufgrund der zeitlichen
Verschiebung.
Für die Jahre 2015 und 2016 werden zusätzlich für die Beschaffung der Einsatzüberbekleidung
jeweils Mittel in Höhe von 54.000 € benötigt, so dass für den Festwertaufbau insgesamt 1.030.000 €
aufgewendet werden müssen.
Die Deckung der für die Jahre 2015 und 2016 jeweils benötigten Mittel in Höhe von 524.000 €
(470.000 € + 54.000 €) erfolgt aus dem Festwert Brandschutz.
Im HHJ 2015 soll der Ansatz in Höhe von 821.700 € um 524.000 € auf 297.700 € und
im HHJ 2016 soll der Ansatz in Höhe von 796.500 € um 524.000 € auf 272.500 € reduziert werden.
Vorlage FB 37/0022/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.07.2014
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Nach Abschluss des Festwertaufbaus „Einsatzüberbekleidung“ im Jahre 2016 in Höhe von 1.030.000
€ sind im HHJ 2016 insgesamt Mittel in Höhe von 515.000 € (50 % der Anschaffungskosten Festwert
„Einsatzüberbekleidung“) aufwandsmäßig einzuplanen.
Aufgrund der Verschiebung der Fahrzeugbeschaffungen um 1 bzw. 2 Jahre werden für das HHJ 2014
70.000 € (geplante Abschreibung 2014) und 2015 34.166,67 € eingespart.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren
Im HHJ 2014 werden auf der Aufwandsseite Einsparungen in Höhe von insgesamt 57.866,40 €
erzielt.
Im HHJ 2015 werden auf der Aufwandsseite Einsparungen in Höhe von insgesamt 171.033,07 €
erzielt.
Im HHJ 2016 entstehen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 4.800,27 €.
In der Finanzplanung 2013 – 2016 ergeben sich keine Änderungen.
Anlage/n:
./.
Vorlage FB 37/0022/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.07.2014
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