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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
113421.pdf
Größe
9,9 MB
Erstellt
25.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0257/WP16 öffentlich 25.04.2013 45/300 Bebauungsplpan Nr. 885 -Joseph-v.-Görres-Str. - Wertzgelände "Miteinander im Carrée" Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.05.2013 15.05.2013 KJA B0 Entscheidung Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Er beschließt, dass der Investor im Rahmen der vorgeschlagenen Einzelfallregelung die Ausgleichszahlung in Höhe von 82.400 Euro vornehmen kann. 3. Die BV Aachen Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Beschluss des Kinderund Jugendausschusses zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0257/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.08.2013 Seite: 1/4 PSP Element: 5-060201 800 00400 900 1 Finanzposition: 78530000 Ausgleich für nicht geschaffene Spielfläche finanzielle Auswirkungen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 10.000,00 92.400,00 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden -Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx 20xx ff. Ansatz 20xx ff. (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden Vorlage FB 45/0257/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.08.2013 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 19.06.2012 wurde eine Neuregelung in Bezug auf Schaffung öffentlicher Kinderspielplätze bei Neubauvorhaben beschlossen, die eine Abweichungsmöglichkeit von der Forderung 10 m² öffentliche Spielfläche je Kind bei Neubauvorhaben ermöglicht. Die Neuregelung bietet dem Investor, der aufgrund der Nahverdichtung in der Innenstadt selbst eine um 50% reduzierte öffentliche Spielfläche nicht schaffen kann, die Möglichkeit, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu leisten. Hiermit kann durch die Fachverwaltung die Aufwertung der vorhandenen im Umfeld liegenden Spielflächen durchgeführt werden. Der Ermittlung der Ausgleichsleistung liegt folgende Regel zu Grunde:  Anzahl der Wohneinheiten x 20 m² (bei durchschnittlich zwei Kindern) x 80,00 € (durchschnittlicher m² Preis für eine neue Spielplatzfläche der letzten 3 Jahre) Ausnahmen von dieser Regel werden im Beschluss des KJA vom 08.5.2012 aufgeführt (sh. Vorlage VB 51/0174/WP16-Beschlüsse). Im vorliegenden Verfahren ist hierbei von Bedeutung:  festgesetzte öffentliche Grünflächen (Spielplätze) im 500 m fußläufigen Bereich können zu einer 50%igen Reduzierung führen.  dass bei dem Nachweis von z. B. verkehrsberuhigten Bereichen mit eindeutig überwiegender Aufenthaltsfunktion innerhalb des Wohngebietes, diese Flächen angerechnet werden - und zu einer maximal 50%igen Reduzierung der 10 qm Forderung pro Kind führen können. 2. Bauvorhaben Joseph- von- Görresstraße/Wertzgelände Auf der Fläche des ehemaligen Wertzgeländes soll entlang der Stolberger Straße und Joseph – von Görres Straße eine geschlossene, Raum bildende Blockrandbebauung errichtet werden. Durch die neuen Baukörper wird ein prägnanter, vom Autoverkehr abgeschirmter Freibereich geschaffen. Diese Fläche soll entsprechend des Gesamtkonzeptes als Aufenthaltsfläche für „Jung und Alt“ gestaltet - und auch für die Bewohner außerhalb des Plangebietes zugänglich gemacht werden. Die geplanten Wohnungen sollen folgende Aufteilung erhalten:  1- Raumwohnungen: 44 WE  2- Raumwohnungen: 43 WE  3- Raumwohnungen: 33 WE  4- Raumwohnungen: 50 WE Vorlage FB 45/0257/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.08.2013 Seite: 3/4 Das Bauvorhaben wird im Einzelnen durch den Architekten vorgestellt. In der Anlage sind das städtebauliche Konzept sowie die Pläne zur Einsichtnahme beigefügt. 3. Öffentlicher Kinderspielplatz Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche des ehemaligen Wertzgeländes kann eine öffentliche Kinderspielplatzfläche im Plangebiet in ausreichender Größe nicht nachgewiesen werden. Der Investor entscheidet sich für die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung. Gemäß der geplanten Wohnungen müssten 3.400 m² öffentliche Spielplatzfläche errichtet werden. (170 WE x 20 m²). Bedingt durch die nahegelegenen öffentlichen Spielplätze in der Gneisenaustraße und der Breslauer Straße ist eine 50%ige Reduzierung der Fläche möglich, sodass diese letztendlich bei 1.700 m² liegt. Dies würde zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 136.000,00 € führen. Aus der Beschreibung des Vorhabens geht hervor, dass der Investor neben dem hausnahen Spielplatz einen öffentlich zugänglichen, beruhigten Innenbereich mit hohem Freizeitwert für Alt und Jung schafft. Hierdurch wird in dem städtebaulichen Konzept eine weitere Reduzierung der auszugleichenden Fläche vorgeschlagen. Es wird davon ausgegangen, dass in den 1-Raumwohnungen und in einem Teil der 2Raumwohnungen keine Kinder dauerhaft leben. Der Investor schlägt daher vor, dass die 1-Raumwohnungen und ca. 50% der 2-Raumwohnungen nicht zur Berechnung der erforderlichen öffentlichen Kinderspielplatzfläche herangezogen werden. Danach ergibt sich folgende Rechnung:  20 WE (ca. 50% 2-Raum) + 33 WE (3-Raum) + 50 WE (4-Raum)= 103 WE x 20 m²= 2060 m², davon 50% = 1.030 m² x 80,00 € (Durchschnittswert) = 82.400 Euro Ausgleichszahlung 4. Vorschlag der Verwaltung Durch die Errichtung des Wohnkomplexes auf dem ehemaligen Wertzgelände erfolgt nunmehr eine hohe Aufwertung des Stadtteils. Es werden ein attraktiver Wohnraum - und ein vom Autoverkehr abgeschirmter Freibereich geschaffen, der von hohem Nutzen für alle, auch der umliegenden Anwohner sein wird. Zusätzlich kann mit der festgesetzten Ausgleichszahlung in Höhe von 82.400 Euro der vorhandene öffentliche Spielraum attraktiver gestaltet und erweitert werden. Aufgrund dessen schlägt die Fachverwaltung vor, dem städtebaulichen Konzept zu entsprechen und dem Investor eine Ausgleichszahlung in Höhe von 82.400 Euro zu ermöglichen. Anlage/n: 1. Beschluss des KJA vom 19.06.2012 2. Städtebauliches Konzept, Bebauungsplan 885, Joseph-von-Görres Straße und Pläne Vorlage FB 45/0257/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.08.2013 Seite: 4/4 Betonsteinpflaster Terrassen Mauern Treppenanlagen Wassergebundene Wegedecke Spielbelag Rasen Staudenrabatten Schotterrasen Hecken N Index Bemerkung Datum Name 00 Erste Planausgabe 26.03.2013 EB EG erbe w Ge EG erbe w Ge Bauherr Gesehen: Freigabe: Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Projekt Planinhalt Leistungsphase Planbezeichnung Datum Massenplan Vorentwurf bearbeitet 26.03.2013 EB 1:200 NHN Plan / Index A 13-13_lp_ Format 01_00 1189x841 Datum / Unterschrift . Alle Rechte vorbehalten. MITEINANDER IM CARRÉE... Joseph-von-Görres-Straße Planstand 22.02.2013 Wohnungsschlüssel - gesamt Wohnen freifinanziert Erdgeschoss 1.Obergeschoss 2.Obergeschoss 3.Obergeschoss 4.Obergeschoss Dachgeschoss 1-Raum 2 2 2 2 12 - 2-Raum 1 5 5 5 11 1 3-Raum 8 5 5 5 5 - 4-Raum 6 11 11 11 5 2 ... Alt & Jung 3" 20 28 28 46 IV Da ch 4" au fsi ch t 3" ...grün & bio Wohnen gefördert IV t ch fsi au ch Da 5 4-Raum 1 1 1 1 - 4" 14 3-Raum 1 1 1 1 1 4" 24 2-Raum 1 2 3 3 3 2 4" Erdgeschoss 1.Obergeschoss 2.Obergeschoss 3.Obergeschoss 4.Obergeschoss Dachgeschoss 1-Raum 2 5 5 5 5 2 4 3" ...miteinander im Carrée esc chg Da oss sch rge be ss ho 4.O 4" oss sch rge be 3.O oss sch rge be 2.O oss sch rge be 1.O oss sch ge Erd 3" 3" 1 2 3 1 4+ 2 4+ 2 Dachgeschoss M 1:250