Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113421.pdf
Größe
9,9 MB
Erstellt
25.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0257/WP16
öffentlich
25.04.2013
45/300
Bebauungsplpan Nr. 885 -Joseph-v.-Görres-Str. - Wertzgelände
"Miteinander im Carrée"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2013
15.05.2013
KJA
B0
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2.
Er beschließt, dass der Investor im Rahmen der vorgeschlagenen Einzelfallregelung die
Ausgleichszahlung in Höhe von 82.400 Euro vornehmen kann.
3.
Die BV Aachen Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Beschluss des Kinderund Jugendausschusses zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0257/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 1/4
PSP Element: 5-060201 800 00400 900 1
Finanzposition: 78530000
Ausgleich für nicht geschaffene Spielfläche
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
10.000,00
92.400,00
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 45/0257/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 19.06.2012 wurde eine Neuregelung in
Bezug auf Schaffung öffentlicher Kinderspielplätze bei Neubauvorhaben beschlossen, die eine
Abweichungsmöglichkeit von der Forderung 10 m² öffentliche Spielfläche je Kind bei Neubauvorhaben
ermöglicht.
Die Neuregelung bietet dem Investor, der aufgrund der Nahverdichtung in der Innenstadt selbst eine
um 50% reduzierte öffentliche Spielfläche nicht schaffen kann, die Möglichkeit, einen entsprechenden
finanziellen Ausgleich zu leisten. Hiermit kann durch die Fachverwaltung die Aufwertung der
vorhandenen im Umfeld liegenden Spielflächen durchgeführt werden.
Der Ermittlung der Ausgleichsleistung liegt folgende Regel zu Grunde:
Anzahl der Wohneinheiten x 20 m² (bei durchschnittlich zwei Kindern) x 80,00 €
(durchschnittlicher m² Preis für eine neue Spielplatzfläche der letzten 3 Jahre)
Ausnahmen von dieser Regel werden im Beschluss des KJA vom 08.5.2012 aufgeführt (sh. Vorlage
VB 51/0174/WP16-Beschlüsse).
Im vorliegenden Verfahren ist hierbei von Bedeutung:
festgesetzte öffentliche Grünflächen (Spielplätze) im 500 m fußläufigen Bereich können zu einer
50%igen Reduzierung führen.
dass bei dem Nachweis von z. B. verkehrsberuhigten Bereichen mit eindeutig überwiegender
Aufenthaltsfunktion innerhalb des Wohngebietes, diese Flächen angerechnet werden - und zu
einer maximal 50%igen Reduzierung der 10 qm Forderung pro Kind führen können.
2. Bauvorhaben Joseph- von- Görresstraße/Wertzgelände
Auf der Fläche des ehemaligen Wertzgeländes soll entlang der Stolberger Straße und Joseph – von Görres Straße eine geschlossene, Raum bildende Blockrandbebauung errichtet werden.
Durch die neuen Baukörper wird ein prägnanter, vom Autoverkehr abgeschirmter Freibereich
geschaffen. Diese Fläche soll entsprechend des Gesamtkonzeptes als Aufenthaltsfläche für „Jung und
Alt“ gestaltet - und auch für die Bewohner außerhalb des Plangebietes zugänglich gemacht werden.
Die geplanten Wohnungen sollen folgende Aufteilung erhalten:
1- Raumwohnungen: 44 WE
2- Raumwohnungen: 43 WE
3- Raumwohnungen: 33 WE
4- Raumwohnungen: 50 WE
Vorlage FB 45/0257/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 3/4
Das Bauvorhaben wird im Einzelnen durch den Architekten vorgestellt.
In der Anlage sind das städtebauliche Konzept sowie die Pläne zur Einsichtnahme beigefügt.
3. Öffentlicher Kinderspielplatz
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche des ehemaligen Wertzgeländes kann eine öffentliche
Kinderspielplatzfläche im Plangebiet in ausreichender Größe nicht nachgewiesen werden. Der
Investor entscheidet sich für die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.
Gemäß der geplanten Wohnungen müssten 3.400 m² öffentliche Spielplatzfläche errichtet werden.
(170 WE x 20 m²).
Bedingt durch die nahegelegenen öffentlichen Spielplätze in der Gneisenaustraße und der Breslauer
Straße ist eine 50%ige Reduzierung der Fläche möglich, sodass diese letztendlich bei
1.700 m² liegt. Dies würde zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 136.000,00 € führen.
Aus der Beschreibung des Vorhabens geht hervor, dass der Investor neben dem hausnahen
Spielplatz einen öffentlich zugänglichen, beruhigten Innenbereich mit hohem Freizeitwert für Alt und
Jung schafft. Hierdurch wird in dem städtebaulichen Konzept eine weitere Reduzierung der
auszugleichenden Fläche vorgeschlagen.
Es wird davon ausgegangen, dass in den 1-Raumwohnungen und in einem Teil der 2Raumwohnungen keine Kinder dauerhaft leben.
Der Investor schlägt daher vor, dass die 1-Raumwohnungen und ca. 50% der 2-Raumwohnungen
nicht zur Berechnung der erforderlichen öffentlichen Kinderspielplatzfläche herangezogen werden.
Danach ergibt sich folgende Rechnung:
20 WE (ca. 50% 2-Raum) + 33 WE (3-Raum) + 50 WE (4-Raum)= 103 WE x 20 m²= 2060 m²,
davon 50% = 1.030 m² x 80,00 € (Durchschnittswert) = 82.400 Euro Ausgleichszahlung
4. Vorschlag der Verwaltung
Durch die Errichtung des Wohnkomplexes auf dem ehemaligen Wertzgelände erfolgt nunmehr eine
hohe Aufwertung des Stadtteils. Es werden ein attraktiver Wohnraum - und ein vom Autoverkehr
abgeschirmter Freibereich geschaffen, der von hohem Nutzen für alle, auch der umliegenden
Anwohner sein wird. Zusätzlich kann mit der festgesetzten Ausgleichszahlung in Höhe von 82.400
Euro der vorhandene öffentliche Spielraum attraktiver gestaltet und erweitert werden.
Aufgrund dessen schlägt die Fachverwaltung vor, dem städtebaulichen Konzept zu entsprechen und
dem Investor eine Ausgleichszahlung in Höhe von 82.400 Euro zu ermöglichen.
Anlage/n:
1. Beschluss des KJA vom 19.06.2012
2. Städtebauliches Konzept, Bebauungsplan 885, Joseph-von-Görres Straße und Pläne
Vorlage FB 45/0257/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 4/4
Betonsteinpflaster
Terrassen
Mauern
Treppenanlagen
Wassergebundene Wegedecke
Spielbelag
Rasen
Staudenrabatten
Schotterrasen
Hecken
N
Index
Bemerkung
Datum
Name
00
Erste Planausgabe
26.03.2013
EB
EG erbe
w
Ge
EG erbe
w
Ge
Bauherr
Gesehen:
Freigabe:
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Projekt
Planinhalt
Leistungsphase
Planbezeichnung
Datum
Massenplan
Vorentwurf
bearbeitet
26.03.2013
EB
1:200
NHN
Plan / Index
A 13-13_lp_
Format
01_00
1189x841
Datum / Unterschrift
.
Alle Rechte vorbehalten.
MITEINANDER IM CARRÉE...
Joseph-von-Görres-Straße
Planstand 22.02.2013
Wohnungsschlüssel - gesamt
Wohnen freifinanziert
Erdgeschoss
1.Obergeschoss
2.Obergeschoss
3.Obergeschoss
4.Obergeschoss
Dachgeschoss
1-Raum
2
2
2
2
12
-
2-Raum
1
5
5
5
11
1
3-Raum
8
5
5
5
5
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4-Raum
6
11
11
11
5
2
... Alt & Jung
3"
20
28
28
46
IV
Da
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au
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3"
...grün & bio
Wohnen gefördert
IV
t
ch
fsi
au
ch
Da
5
4-Raum
1
1
1
1
-
4"
14
3-Raum
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1
1
1
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4"
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2-Raum
1
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3
3
3
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4"
Erdgeschoss
1.Obergeschoss
2.Obergeschoss
3.Obergeschoss
4.Obergeschoss
Dachgeschoss
1-Raum
2
5
5
5
5
2
4
3"
...miteinander
im Carrée
esc
chg
Da
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sch
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4.O
4"
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3.O
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2.O
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be
1.O
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sch
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Erd
3"
3"
1
2
3
1
4+
2
4+
2
Dachgeschoss M 1:250