Daten
Kommune
Aachen
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113443.pdf
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223 kB
Erstellt
26.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 50/0255/WP16
öffentlich
26.04.2013
Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str.82
zur Unterbringung von Flüchtlingen
Beratungsfolge:
TOP: - 8 -
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2013
05.06.2013
27.06.2013
16.07.2013
B4
INT
SGA
WLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die
Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung von Flüchtlingen
vorzunehmen.
Der Intergrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem
Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Anmietung und
Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzunehmen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung zu
beauftragen, die Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung
von Flüchtlingen vorzunehmen.
Der Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Anmietung und Herrichtung des Hauses Oberforstbacher Str. 82
zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzunehmen.
In Vertretung
Gegenzeichnung
( Prof. Dr. Sicking )
Vorlage FB 50/0255/WP16 der Stadt Aachen
Dezernat V
Dezernat III
( Dr. Barth )
( Nacken )
Ausdruck vom: 02.09.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2014 ff.
2013
2014 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
700.000
880.000
2.100.000
2.100.000
0
0
95.700
275.700
398.600
398.600
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung muss im Rahmen der
g
Aufstellung des Haushaltes
2014 erfolgen
Vorlage FB 50/0255/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat am 08.12.2010 seine Zustimmung zur Anmietung und Nutzung der
Objektes Oberforstbacher Str. 82 zur Unterbringung von Flüchtlingen erteilt und die hierzu benötigten
finanziellen Mittel in Höhe von 83.000 € zuzüglich Betriebskosten in Höhe von 32.000 € jährlich bereit
gestellt. Es handelt sich hierbei um das der Benediktiner Abtei in Kornelimünster gegenüber liegende
Gebäude, das bis in die 80er Jahre als Freizeithaus des klostereigenen Internats und zuletzt bis 2005
zur Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern genutzt wurde. Aus rechtlichen Gründen auf
Seiten der Abtei, die Eigentümerin des Objektes ist, konnte dieser Beschluss nicht umgesetzt werden.
Nach wie vor besteht Bedarf an sowohl kurzfristig bereit zu stellendem Wohnraum sowie an
mittelfristig zu schaffenden zusätzlichen Kapazitäten, wie im Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie am 21.03.2013 dargestellt wurde (Anlage 1).
Nun ist die Möglichkeit gegeben, auf das seinerzeitige Angebot zurückzukommen und das Objekt
Oberforstbacher Str. 82 anzumieten. Es ist geplant, das Gebäude auf Kosten der Stadt Aachen
herzurichten. Statt einer Mietzahlung erfolgt ein sogenanntes Abwohnen der aufgewendeten Kosten.
Laufend gezahlt werden lediglich die anfallenden Betriebskosten, die seitens des E 26 auf jährlich
33.000 € geschätzt werden.
Die für die erste Herrichtung benötigten Mittel, die sich nach einer aktuellen Schätzung des E 26 auf
ca. 100.000 € belaufen, sowie die Betriebskosten in Höhe von 16.500 € für die zweite Jahreshälfte
müssen im Haushalt 2013 überplanmäßig bereitgestellt werden. Um das Gebäude wie geplant
langfristig nutzen zu können (angedacht ist eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren), ist es nach einer
Schätzung des Gebäudemanagements erforderlich, Zug um Zug weitere ca. 190.000 € in das
Gebäude zu investieren.
Als Deckung für die Herrichtungskosten können Mehreinnahmen nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz angeboten werden (eingeplant 700.000 €, Bewilligung in Höhe von
880.000 €). Die darüber hinaus benötigten Finanzmittel sind in den kommenden Jahren in den
Haushalt einzuplanen. Die anfallenden Betriebskosten werden durch Benutzungsgebühren gedeckt.
Auf den vorhandenen 3 Etagen (Erdgeschoss sowie 1. und 2. Obergeschoss) des Gebäudes können
in ca. 20 Räumen zuzüglich Gemeinschaftsküche und sanitärer Anlagen ca. 30 bis 35 Menschen
untergebracht werden. Es ist geplant, nach Belegung des Hauses Personal zur Betreuung der
untergebrachten Menschen in bewährtem Umgang einzusetzen. Neben einer Sozialarbeiterin/einem
Sozialarbeiter, die/der sich um die persönlichen Belange der Menschen kümmert, wird vor Ort ein
Hausmeister eingesetzt, der für die Ausstattung der Unterkunft sowie für die Ordnung im Haus und auf
dem Gelände sorgt.
Anlage/n:
Anlage 1 - Unterbringung von Flüchtlingen – Sachstandsbericht
Vorlage FB 50/0255/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
Seite: 3/3
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0238/WP16
öffentlich
20.02.2013
Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.03.2013
21.03.2013
B2
SGA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie begrüßt das geplante Betreuungsangebot vor Ort und die geplanten Aktivitäten der Verwaltung zur
Förderung der Willkommenskultur in Eilendorf.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 50/0238/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2013
Seite: 1/6
Erläuterungen:
1. AUSGANGSLAGE
Auf Grund geänderter Rechtslage sowie einer entspannten Flüchtlingssituation wurden in den
vergangenen Jahren mehrere Übergangseinrichtungen geschlossen und einer anderen Nutzung
zugeführt. Für die in den vergangenen Monaten unterzubringende erhöhte Anzahl von Menschen
stehen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung.
Die Situation stellt sich derzeit wie folgt dar:
Unterzubringende Flüchtlinge in Aachen Stand 31.01.2013
Plätze in Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
374 Personen
./.
fehlende Plätze für
169 Personen
205 Personen
Diese 205 Menschen sind wie folgt untergebracht:
vorübergehende Unterbringung in Süsterfeld (ehemaliges
Übergangsheim und angemietete Wohnungen)
84 Personen
Über- und Fehlbelegung in Übergangsheimen
82 Personen
Vorübergehende Nutzung städtischer Wohnungen
16 Personen
Wohnungen der gewoge
23 Personen
Summe
205 Personen
2. PROJEKTGRUPPE
Zur Prüfung von Möglichkeiten zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen
wurde eine
Projektgruppe mit Vertretern
- der Immobilienmanagements (FB 23)
- des Gebäudemanagements (E 26)
- des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (61)
- des Fachbereiches Wohnen (FB 64)
- der gewoge
- des Fachbereiches Soziales und Integration
gebildet, die am 11.12.2012 erstmalig zusammen gekommen ist. Darüber wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 10.01.2013 berichtet.
Aufgabe der Projektgruppe ist es, ausreichenden Wohnraum zur adäquaten Unterbringung der
Flüchtlinge bereit zu stellen. Dies gilt insbesondere zur umgehenden Beseitigung der Über- und
Fehlbelegungen in den Übergangsheimen. Als Ersatz für die nur vorübergehend zur Verfügung
stehenden Wohnmöglichkeiten in Süsterfeld ist in den nächsten Jahren zudem ein hinreichendes
Vorlage FB 50/0238/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2013
Seite: 2/6
Wohnangebot dauerhaft zu schaffen. Darüber hinaus ist es erforderlich, weitere Plätze vorzuhalten,
um auf zukünftige Flüchtlingsströme adäquat reagieren zu können.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Anzahl der zu betreuenden Flüchtlinge in den nächsten
Jahren verringert. Die Kommunen wurden ausdrücklich auf die steigenden Zugangszahlen und die
Kapazitätsprobleme in der Erstaufnahmeeinrichtung Dortmund und den Unterbringungseinrichtungen
des Landes NRW hingewiesen. Da die Zuweisungen nach den Prognosen des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge auch weiterhin steigen, wurden die Kommunen gebeten, diese
Entwicklungen bei den Planungen für die Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern zu
berücksichtigen.
Die Bewohnerstruktur in den Übergangsheimen ist heterogen (s. Anlage 1). Entsprechend müssen
auch die Wohnangebote für Flüchtlinge heterogen gestaltet sein. Dies gilt auch, um die notwendige
Flexibilität bei der Belegung zu erreichen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, nach folgender Struktur neue Wohnmöglichkeiten für Flüchtlinge
zu schaffen:
1. Einrichtungen
Bereitstellung einer „Sockelversorgung“ von insgesamt
300
Plätzen
Davon in 5 vorhandenen Einrichtungen
ca
170
ca
90
Plätze
In zwei oder drei zu schaffenden Einrichtungen mit Einzelwohnungen
Plätze
-Hansmannstr.30/32 + weitere(s) Objekt(e)In einer zu schaffenden Aufnahmeeinrichtung mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad
40
Plätze
2. Einzelwohnungen
Unterbringungsmöglichkeiten für Personen und Familien, die bereits seit längerem in Aachen wohnen
und keinen besonderen Betreuungsbedarf mehr haben: ca. 40 Einzelwohnungen mit ca. 130 Plätzen.
Nach Umsetzung sollen somit insgesamt 430 Plätze dauerhaft zur Unterbringung von Flüchtlingen zur
Verfügung stehen. Dies entspricht dem Ist-Bestand von 374 Personen zuzüglich einer Pufferkapazität
in Höhe von 15%.
3. LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN
Vorlage FB 50/0238/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2013
Seite: 3/6
- zur kurzfristigen Unterbringung von Flüchtlingen
Anmietung von Privatwohnungen
Derzeit laufen Verhandlungen mit verschiedenen privaten Eigentümern zur Anmietung von
Wohnungen. Ob die Anmietung gelingen wird, ist noch offen. Außerdem wird teilweise nur eine
kurzfristige Nutzungsdauer angeboten. Bestenfalls könnten in den Wohnungen ca. 65 Flüchtlinge
untergebracht werden.
Anmietungen gewoge
Laufend werden einzelne freiwerdende Wohnungen angemietet.
Zudem ist beabsichtigt, sieben Wohneinheiten mit insgesamt 480 m² in der Stolberger Str. für die
vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen. Die zur Stolberger Straße
vorliegende Planung ist in zwei Bauabschnitten unterteilt, das betreffende Haus ist vom zweiten
Bauabschnitt umfasst, dessen Umsetzung in den nächsten zwei bis fünf Jahren als nicht realistisch
eingeschätzt wird. Hier könnten ca. 24 Personen untergebracht werden.
Wohnungen in zur Sanierung anstehenden städtischen Objekten:
In einem städtischen Objekt in Aachen Nord stehen knapp 20 Wohnungen ohne Bad und Heizung
leer. Mehr als 10 Wohnungen werden als Ersatz für aktuell sanierten Wohnraum in der Nachbarschaft
benötigt. Von den noch zur Verfügung stehenden Wohnungen wurden die drei Wohnungen
ausgesucht, deren Instandsetzung am preisgünstigsten zu realisieren ist. Nach Herrichtung können
die Wohnungen (insgesamt 225 m²) mit ca. 15 Personen belegt werden.
Sonstige Wohnungen:
Die Verwaltung hat bereits vor einigen Monaten mehrere Aachener Makler beauftragt, bisher ohne
Erfolg. Die Nachfrage bei den christlichen Kirchen und bei der Wohlfahrtspflege brachten bisher
ebenfalls keine Ergebnisse. Es wurden auch die großen Wohnungsbaugesellschaften und private
Eigentümer angeschrieben. Es ist allerdings festzustellen, dass eine Belegung geförderter
Wohnungen mit Flüchtlingen nur dann in Frage kommt, wenn diese Personen Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein haben. Dies ist auf Grund der Tatsache, dass die Flüchtlinge in der Regel
lediglich 3-6 Monate gültige Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungen besitzen, häufig nicht der Fall.
Fazit:
Wenn alle vorstehend dargestellten kurzfristigen Maßnahmen realisiert werden können, stehen ca.
100 zusätzliche Plätze zur Verfügung. Überwiegend kommt nur eine vorübergehende Nutzung in
Frage.
- zur Deckung des mittelfristigen/ langfristigen Bedarfes
Vorlage FB 50/0238/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2013
Seite: 4/6
Städtische Grundstücke
Alle grundsätzlich für eine Unterbringung von Flüchtlingen in Frage kommenden städtischen Flächen
wurden bereits mehrfach im Hinblick auf studentisches Wohnen durchforstet. Es steht nach
Einschätzung der Projektgruppe derzeit keine geeignete Fläche zur Verfügung.
Städtische Wohnhäuser
Die Gebäude Hansmannstraße 30-32 stehen zur kurzfristigen Sanierung an. Die Voraussetzungen
dafür sind geschaffen. Bis zum Spätsommer werden die Wohnungen voraussichtlich fertig sein. Es
handelt sich dabei um insgesamt 13 Wohnungen mit ca. 650 m², in denen ca. 45 Personen
untergebracht werden können.
Die Betreuung der dort untergebrachten Personen wird durch eine/n Sozialarbeiter/in und einen
Hausmeister erfolgen. Zur Einrichtung der entsprechenden Arbeitsplätze wurde in unmittelbarer Nähe
eine Gewerbeeinheit angemietet. Die Verwaltung wird bezüglich der geplanten Aktivitäten zur
Förderung der Willkommenskultur auf die verschiedenen Akteure (Politiker, Kirchen und BürgerInnen)
zugehen. Über den aktuellen Stand der Überlegungen wird mündlich berichtet.
Im städtischen Bestand gibt es weitere Objekte, die zur Sanierung anstehen. Nach Abschluss der
Arbeiten könnten einzelne Wohnungen bzw. ganze Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen
genutzt werden.
Schulen
Bezüglich der Leerstände in Schulen ist zu prüfen, ob die zukünftige Nutzung zu diesem Zweck
gewünscht und aufgrund bestehender Bebauungspläne möglich ist.
Gewerbeflächen
Die Projektgruppe prüft, in wie weit Leerstände an Gewerbeflächen für die Unterbringung von
Flüchtlingen umgesetzt werden können. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Bereitschaft der
Eigentümer, die Flächen für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen, wird als sehr gering eingeschätzt.
Dachgeschossausbauten
Die Dachgeschosse der bestehenden Übergangsheime kommen nur bedingt für einen Ausbau in
Frage. Neben baulichen Erwägungen sind wirtschaftliche Überlegungen anzustellen.
Fazit:
Mit den zurzeit greifbaren Optionen ist der konzeptionell auf Dauer bereitzustellende Wohnbedarf
nicht zu decken. Es müssen weitere der dargestellten Möglichkeiten genutzt werden. Darüber hinaus
ist weiterhin -wie beschrieben- zu recherchieren.
Vorlage FB 50/0238/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2013
Seite: 5/6
Anlage/n:
Anlage 1 - Stärkste Herkunftsländer/-regionen der Flüchtlinge in den Übergangsheimen
(Stand 23.01.2013)
Vorlage FB 50/0238/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2013
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