Daten
Kommune
Aachen
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113860.pdf
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171 kB
Erstellt
09.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0874/WP16
öffentlich
09.04.2013
FB 61 // Dez. III
Städtebauförderung
Jahresbericht 2012, Arbeitsprogramm/Vorhaben 2013 und
Folgejahre
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.05.2013
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
sie, auf Grundlage der vorgestellten Projektliste die Bezuschussung durch die Städtebauförderung
vorzubereiten, insbesondere der Projekte für das Programmjahr 2014, die Mitte 2013 dem
Fördergeber einzureichen sind:
Brand:
Aufrechterhaltung des Förderantrags 2. Förderstufe (Umsetzung Marktplatz Brand)
3. Förderstufe („Grüner Platz“ Rombachstraße, Jugendpark)
Haaren:
Rahmenplan Haaren (IHK)
Grundantrag und 1. Förderstufe
Aachen-Nord: Die Beantragung der 4. Förderstufe (2. Bauabschnitt Depot, Programmjahr 2013)
wurde bereits durch den Rat am 17.04. beauftragt. Die Beantragung für die 2. Projekthälfte
(Programmjahre 2014-2019, Umsetzung 2015-2019) ist in Zuständigkeit des Hauptausschusses für
September 2013 vorgesehen. Eine Beratung des aktuellen Zwischenstandes ist für den
Hauptausschuss im Juni 2013 vorgesehen.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zu Aachen-Nord zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Erläuterungen und Anlage 1.
Vorlage FB 61/0874/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
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Erläuterungen:
A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen
Förderkorridor, Programme und Förderquellen
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument von Bund und Ländern zur
Unterstützung überwiegend baulicher Maßnahmen in den Kommunen. Für die Kommunen ist sie eine
unerlässliche Grundlage, auch größere städtebauliche Projekte finanziell stemmen zu können. Da
diese Projekte einen langen Planungshorizont haben, ist es für die Stadt Aachen sehr wichtig, sich bei
der Planung der Projekte an einem groben Rahmen orientieren zu können. Deshalb wurde Ende 2009
zwischen der Stadtverwaltung Aachen und dem damaligen Ministerium für Bauen und Verkehr unter
Beteiligung der Bezirksregierung Köln eine grundsätzliche Übereinkunft über das Volumen der
Städtebauförderung für die Stadt Aachen getroffen. Innerhalb des vereinbarten Rahmens von 6
Mio. € pro Jahr – unter Vorbehalt gravierender Änderungen der dem Land zur Verfügung stehenden
Mittel – sollten Projekte durch die Städtebauförderung des Landes unterstützt werden.
Diese Summe setzt sich aus der Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme der
Städtebauförderung zusammen, von denen in Aachen derzeit folgende in Anspruch genommen
werden:
-
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
-
Soziale Stadt
Die Förderung wiederum setzt sich aus Anteilen von Bundes- und Landesförderung und in einigen
Fällen auch EU-Mitteln zusammen und muss durch einen städtischen Eigenanteil komplementiert
werden.
Der Fördersatz wurde auch für das Programmjahr 2013 für die Stadt Aachen aufgrund von
Haushaltssituation und Arbeitsmarktdaten auf weiterhin 80% festgesetzt. Für bereits begonnene
Gesamtmaßnahmen (mindestens Bewilligung der jeweiligen 1. Förderstufe) kann von einem Bestand
dieses Fördersatzes ausgegangen werden. Für zukünftig neue Maßnahmen (z.B. Haaren,
Innenstadtkonzept 2022) kann sich eine Änderung des Fördersatzes ergeben.
Für das Jahr 2013 wurde die Bundesförderung auf 455 Mio. € konstant gehalten, für das
Haushaltsjahr 2014 ist dies nach Auskunft der Landesregierung ebenfalls geplant. Das Land NRW
wird überwiegend die notwendige Ko-Finanzierung hierzu übernehmen. Wie und in welchem Umfang
auch EU-Mittel in der kommenden Strukturfondsperiode 2014-2020 in die Städtebauförderung
eingebracht werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Grundsätzlich hat das Land signalisiert, dass
sich die Städtebauförderung unter anderem mit einer strikteren Verlässlichkeit auch der zeitlichen
Verausgabung von Mitteln an der Straffung des Haushalts beteiligen muss. Die aufgelaufenen
Ausgabenreste aufgrund bewilligter, aber noch nicht umgesetzter Projekte belasten den
Landeshaushalt und gehen letztlich auch zu Lasten anderer Projekte innerhalb und außerhalb von
NRW. Hier wird in Zukunft gefragt sein, in noch engerer Abstimmung zwischen Stadt Aachen und
Land NRW Möglichkeiten zu nutzen.
Vorlage FB 61/0874/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
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Die Stadt Aachen wird bis auf Weiteres mit dem verabredeten Korridor von 6 Mio. € weiterplanen, um
wichtige städtische Projekte fortsetzen und neue Projekte initiieren zu können.
Aktuelle Einplanungen durch die Bezirksregierung Köln: Bewilligungen aus Programmjahr
2012 und Einplanung Programmjahr 2013
Im Jahr 2012 hat die Stadt Aachen Bewilligungen für die Projekte Grashaus (Route Charlemagne), 1.
Förderstufe Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) und Soziale Stadt Aachen-Nord in Höhe von 5,7
Mio. € erhalten.
Für das Programmjahr 2013 hat die Stadt Aachen Mittel im Rahmen der Route Charlemagne und der
Sozialen Stadt Aachen-Nord in Höhe von 6,1 Mio. € angemeldet. Der ursprünglich ebenfalls gestellte
Antrag für Brand 2. Förderstufe wurde geringer priorisiert und somit (voraussichtlich) vorläufig
zurückgestellt.
Die Bezirksregierung ist der Anmeldung der Stadt Aachen gefolgt und hat die Projekte Route
Charlemagne und Soziale Stadt Aachen-Nord im angemeldeten Umfang in ihrem
Einplanungsvorschlag an die Landesregierung berücksichtigt (Priorität A = Förderung in 2013). Der
Antrag für Brand wurde wie abgestimmt mit der Priorität A1 = Förderreserve ebenfalls angemeldet.
Somit ist eine Förderung für Brand unwahrscheinlich und allenfalls aus Rückflüssen möglich.
Das Städtebauförderungsprogramm 2013 des Landes ist noch nicht verkündet. Nach der
Veröffentlichung können bei Vorliegen aller Unterlagen Bewilligungen durch die Bezirksregierung
ausgestellt werden.
B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick auf 2012 und Ausblick
auf die folgenden Jahre
Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre
„bis einschließlich 2012“ bis 2016 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der
Tabelle.
1.
Route Charlemagne
Für die Station Centre Charlemagne ist die Fertigstellung zum Jahreswechsel 2013/2014 vorgesehen.
Die offizielle Eröffnung soll im Januar 2014 stattfinden.
Für die Station Grashaus liegt der Zuwendungsbescheid vor und die vorbereitenden Arbeiten für die
Umgestaltung wurden begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende 2014 vorgesehen.
Die Stationen Internationales Zeitungsmuseum und Archäologische Vitrine im Elisengarten sind
zwischenzeitlich fertiggestellt und in Nutzung.
Vorlage FB 61/0874/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
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2.
Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Templergraben (7. Förderstufe)
Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Der Baubeginn ist erfolgt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist
zum Beginn des Wintersemesters im vierten Quartal 2013 vorgesehen.
Prinzenhof (8. Förderstufe)
Der Bewilligungsbescheid für die Förderung wurde im November 2011 überreicht. Der Neubauteil des
St. Leonhardgymnasiums und der Platz „Prinzenhof“ wurden im Dezember 2012 eingeweiht.
Weiteres Vorgehen in der Innenstadt
Die Bilanzierung der aus dem Innenstadtkonzept 2002 abgeleiteten und im vergangenen Jahrzehnt
umgesetzten bzw. begonnenen Maßnahmen liegt vor. Die Darstellung unter dem Titel „Evaluation
Innenstadtkonzept 2002 – Rückblick, Ergebnisse, Ausblick und Aufgaben“ bildet die Ausgangsbasis
für den Aufbau des nächsten Innenstadtkonzeptes. Die Verwaltung und das beauftragte Büro HJP
haben die Arbeit mit den thematischen Schwerpunkten: Wohnen, Mobilität und Umwelt,
Stadtmarketing – Handel, Freizeit, Tourismus, Bildung,
Ausbildung Kultur, Baukultur und schließlich prozesshaftes Handeln in der Stadtgesellschaft sowie
den räumlichen Schwerpunkten Bushof und Umfeld, Büchel und Umfeld, Hauptbahnhof und Umfeld/
Südausgang/ Burtscheid, Campus Innenstadt, Gasborn Suermondt Viertel und schließlich den
stadtbildprägenden Straßenzügen Heinrichsallee, Peterstraße, Theaterstraße/Theaterplatz,
aufgenommen. Als Einstieg in die ambitionierte Öffentlichkeitsarbeit fand im April 2013 der
sogenannte „Gallery Walk“ mit über 100 Teilnehmern in der Citykirche/St. Nikolaus statt.
Mit der Vorlage des Innenstadtkonzeptes 2022 wird im 1. Halbjahr 2014 gerechnet. Bei
entsprechender Beschlussfassung der Ratsgremien in 2014 könnten die Maßnahmen einer ersten
Förderstufe mit einer frühest möglichen Förderung ab dem 2. Halbjahr 2015 umgesetzt werden.
3.
Aachen-Nord (Soziale Stadt)
Aufgrund des 2008/2009 erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepts wurde der Stadtteil AachenNord Ende 2009 durch die Landesregierung in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
aufgenommen. Die ersten beiden Bewilligungsbescheide sind Ende 2010 und Ende 2011 eingetroffen.
Aufgrund einiger Verzögerungen in der Projektbearbeitung mussten dabei Teilprojekte zeitlich
geschoben werden, so dass die 2. Förderstufe deutlich reduziert, die folgende 3. Förderstufe
dementsprechend ausgeweitet und eine neue 4. Förderstufe eingeplant wurde. In diesen Förderstufen
sind jeweils einzelne Projekte mit Umsetzung bis einschließlich 2015 enthalten. Da die ersten drei
Förderstufen für Aachen-Nord über EFRE-Mittel der Europäischen Union kofinanziert werden, ist
aufgrund der Förderbedingungen der zeitliche Schnitt für diese Förderstufen Ende 2014 erforderlich.
Die 4. Förderstufe (2. Bauabschnitt Depot) soll bis Ende 2015 umgesetzt sein. Für die im
Handlungskonzept angelegte Laufzeit von 10 Jahren sind aktuell neue Anträge auf Grundlage einer
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts zu stellen. Die Anmeldung muss Mitte 2013
geschehen, die Konkretisierungen der Förderstufen jeweils in den Folgejahren.
Vorlage FB 61/0874/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
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4.
Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Für Brand wurde in 2012 die erste Förderstufe, die aber noch nicht den Marktplatz und die
umgebenden Straßen betrifft, bewilligt. Sie dient vor allem der Refinanzierung vorlaufender Planungen
(Rahmenplanung, Wettbewerb Brander Markt) sowie dem Stadtbezirksmarketing, innerhalb dessen
bereits die Arbeit an der zweiten Stufe aufgenommen wurde. Die Bewilligung für den Markt und die
umgebenden Straßen ist für Ende 2014 zu erwarten. Die weiteren Maßnahmen wie der „Grüne Platz“
an der Rombachstraße verschieben sich voraussichtlich entsprechend in die folgenden Jahre.
5.
Haaren (voraussichtlich Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Für die Entwicklung der Haarener Ortsmitte liegt ein 2007/2008 beschlossenes Einstiegskonzept vor.
Dieses wird durch eine Erweiterung des räumlichen Bezuges im Umfeld der Alt-Haarener Straße bis
zum nördlichen Ortseingang und das Richten des Blickes auf weitere Handlungsnotwendigkeiten
gegenwärtig zu einem Integrierten Handlungskonzept und damit zum erforderten Gebietsbezug für
eine Aufnahme voraussichtlich ins Städtebauförderprogramm „Aktive Orts- und Stadtteilzentren“
geführt. Der Sozialentwicklungsplan der Stadt gibt Hinweise auf Handlungsbedarf in Haaren. Auch
die Stadtteilwerkstatt zum Masterplan 2030 griff die bereits 2009 in Haaren vorgestellten Ideen aus
dem Konzept Ortsmitte Haaren auf. Sie bekräftigte die Entwicklungsoption „Grünverbindung entlang
der Wurm, Umgestaltung südlicher Ortseingang, Brücke über die Wurm, Aufwertung der
Freifläche/Park“ und griff die Perspektive „Neubebauung brachliegender Grundstücke, Stärkung der
Mitte mit neuem Quartiersplatz zwischen Kirche St. Germanus und neuem Bezirksrathaus (verlagert in
Alte Schule)“ auf.
Mit dem Integrierten Handlungskonzept, das vor der Sommerpause 2013 in die Bürgerbeteiligung und
Beratung gegeben werden soll, erwirbt Haaren die Chance als neues Gebiet in die
Städtebauförderung aufgenommen zu werden.
Weiterhin noch in Umsetzung befindliche Projekte
Burtscheid / Südausgang Hauptbahnhof
Der aktuelle Projektstand zum Südausgang des Hauptbahnhofs wurde im Frühjahr 2013 ausführlich in
den Ratsgremien dargestellt (Vorlage FB61/0838/WP16, Beratung in Planungsausschuss 28.02.,
Mobilitätsausschuss 21.03., Bezirksvertretung Aachen-Mitte 10.04.). Für die Gestaltung des Platzes
am Südausgang liegen skizzenhafte Vorentwürfe vor. Die weiteren Planungen sind aber nach wie vor
abhängig von den Ergebnissen der Gespräche und Verhandlungen mit der Deutschen Bahn.
Besonders wichtig ist hier die nach wie vor nicht feststehende Planung der Brücke (z.B. Höhenlage,
Ausgestaltung des Brückenkopfes), weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten baulichen
Maßnahmen umgesetzt werden können. Inhaltlich beauftragt werden könnten planerische und
gutachterliche Untersuchungen, die aber ohne - auch fördertechnische - Verknüpfung zur Umsetzung
nicht gesondert förderfähig sind. Somit ist die geplante Inanspruchnahme von Restfördermitteln in
Höhe von knapp 700.000€ im Jahr 2013 nicht mehr möglich, wie in der oben angeführten Vorlage
bereits dargestellt. Eine weitere zeitliche Verschiebung der Mittel ist aufgrund der neuen
Vorlage FB 61/0874/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
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Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sehr schwierig, so dass die Mittel mit großer
Wahrscheinlichkeit zumindest anteilig verfallen werden. Die Finanzierung des nach wie vor wichtigen
Vorhabens muss deshalb neu geprüft werden.
Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)
Der Umbau wurde in 2012 begonnen. Die Planung und die vorbereitenden Arbeiten sind größtenteils
abgeschlossen, die meisten Leistungen sind ausgeschrieben. Der Umbau soll Mitte 2014
abgeschlossen sein.
C. Ausblick
Eine stattliche Reihe von Projekten konnte abgeschlossen werden bzw. wird in 2013 abgeschlossen.
Die Kontinuität wird gewahrt durch Aachen –Nord und Brand. In Aachen-Nord steht für 2013 die
Aufstellung der Fortschreibung für das Integrierte Handlungskonzept mit Maßnahmenvorschlägen für
die Folgejahre an. Die Finanzierung der Maßnahme Brand wird einen Schwerpunkt der Jahre 2014 ff.
bilden. Mit der Beschlussfassung über das Innenstadtkonzept 2022 wird ab 2014/2015 ein erheblicher
Bedarf an Mitteln für Projekte, die bevorzugt für die Städtebauförderung in Frage kommen, erforderlich
werden. Mit Haaren kann – nach erfolgreicher Bürgerbeteiligung und Beschlussfassung – ein zweiter
Stadtbezirk frühestens ab 2014, realistisch aber ab 2015/2016, in seiner Erneuerung und Stärkung
durch die Städtebauförderung unterstützt werden.
Anlage/n:
1. Tabelle: Projekte der Städtebauförderung 2013ff.
Vorlage FB 61/0874/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 6/6
Städtebauförderung 2013ff. - Stadt Aachen - Vorlage Planungsausschuss 16.05.2013
Gesamt
bis einschließlich 2012
zuwendungs- Zuwendung bereits erhal- noch
tene Bewilli- ausstehend
fähige
gung (Zuwen- (Zuwendung)
Kosten
dung)
1. Route Charlemagne
Centre Charlemagne,
Planung und
Öffentlichkeitsarbeit
Archäolog. Vitrine
Grashaus
15.000.000
12.000.000
11.000.000
861.468
2.591.109
689.174
2.072.887
2.073.600
2013
Kosten
1.000.000
2014
Zuwendung
Kosten
2015
Zuwendung
Kosten
2016
Zuwendung
Kosten
Folgejahre
Zuwendung
Kosten
1.000.000
Zuwendung
Kurzkommentar
Refinanzierung bis inkl. 2013
fördertechnisch abgeschlossen
Zeitungsmuseum
2.950.360
3.687.950
Achse der Wissenschaft,
St. Paul, Haus Löwenstein
∑ Route Charlemagne
22.140.527 17.712.422
2. Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
ISK neu
noch offen noch offen
zurückgestellt / zurückgezogen
13.073.600
1.000.000
1.000.000
Teilprojekte werden in Innenstadtkonzept neu
integriert, keine Vorab-Beantragung,
Antragsstellung in 2014 für Programmjahre
2015ff. angestrebt
Beantragung vorgesehen
∑ Innenstadtkonzept
∑ Sanierungsgebiet Innenstadt22.140.527
(1+2)
3. AC-Nord (Soziale Stadt)
1. Förderstufe
2.520.382
2. Förderstufe
178.600
3. Förderstufe
4.090.255
4. Förderstufe (2. BA
6.325.000
Depot)
2. Projekthälfte 2014/15-19 6.250.000
∑ AC-Nord
4. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
1. Förderstufe
499.778
2. Förderstufe
3.317.405
3. Förderstufe
349.500
4. Förderstufe
1.360.000
∑ Brand
5.526.683
5. Haaren
1. Förderstufe
noch offen
2. Förderstufe
noch offen
∑ Haaren
∑ Gesamt
Dez. III, FK
17.712.422
2.016.306
128.000
3.272.204
5.060.000
1.000.000
2.016.306
128.000
3.223.360
6.325.000
5.060.000
5.000.000
5.367.666
399.822
2.653.924
279.600
1.088.000
4.421.346
Umsetzung 2011-14/15
Umsetzung 2012-14/15
Umsetzung 2012-14/15
Umsetzung 2013-15
2.000.000
1.600.000
1.250.000
1.000.000
1.250.000
1.000.000
1.750.000
2.000.000
1.600.000
1.250.000
1.000.000
1.250.000
1.000.000
1.750.000
1.360.000
1.360.000
1.088.000
1.088.000
6.325.000
5.060.000
3.317.405
2.653.924
vorauss. erst 2014
349.500
279.600
3.317.405
2.653.924
349.500
399.822
399.822
noch offen
noch offen
279.600
Antragsstellung in 2013 für Programmjahre
2014ff. geplant
Beantragung vorgesehen
9.642.405
2.349.500 + 1.879.600 +
ggfs.
ggfs. 2.610.000 +
8.713.924 3.317.405 (2. 2.653.924 (2. Innenstadt +
FS Brand) + FS Brand) +
Haaren
Haaren
Haaren
1.400.000 Umsetzung bis 2019, ggfs. höhere Beträge für
2014 und 2015 bei Beibehaltung des
Gesamtrahmens von 6,25 Mio Gesamtkosten
1.400.000
2.-4. Förderstufe werden für die Programmjahre
2013-2015 beantragt, im Programmjahr 2013
voraussichtlich allenfalls aus Rückflüssen
Fördermittel zu erhalten
2.088.000 + 1.250.000 +
Innenstadt + Innenstadt +
Haaren
Haaren
1.000.000 +
Innenstadt +
Haaren
Ausdruck 06.05.2013