Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113667.pdf
Größe
6,7 MB
Erstellt
22.04.13, 12:00
Aktualisiert
21.02.17, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauaufsicht
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0094/WP16
öffentlich
22.04.2013
B03/20
Kaiserplatzgalerie
hier: Konkretisierung der Leitdetails entsprechend dem
Durchführungsvertrag
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.05.2013
29.05.2013
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Konkretisierung der Leitdetails
zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, der Konkretisierung der Leitdetails und
damit der Änderung des Durchführungsvertrages zuzustimmen.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und die Empfehlung des
Planungsausschusses zur Konkretisierung der Leitdetails zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, der
Konkretisierung der Leitdetails und damit der Änderung des Durchführungsvertrages zuzustimmen.
Vorlage B 03/0094/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit Datum vom 22.10./24.10.2012 wurde der Vertrag zur Durchführung der städtebaulichen Planung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie – geschlossen.
Bestandteil des Vertrages war u.a. der Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie einschließlich der Leitdetails mit dem Entwurfsstand
vom 16.12.2008. (Anlage 3 alt)
Bei Vertragsabschluss sind die Vertragsparteien seinerzeit bereits davon ausgegangen, dass die
Planungen zu den Leitdetails im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Konkretisierung
bedürfen. Diese Konkretisierung ist zwischenzeitlich in Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen
erfolgt und in einer neuen Anlage 3 mit dem Stand vom 29.04.2013 zusammengefasst worden. Die
Einzelheiten sind in der beigefügten Anlage aufgeführt.
Die Konkretisierung der Leitdetails erfordert in der Folge auch die Änderung des
Durchführungsvertrages vom 22.10./24.10.2012. Zum einen ist die alte Anlage 3, Stand 16.12.2008
durch die neue Anlage 3, Stand 29.04.2013 auszutauschen.
Darüber hinaus wurden in § 5 des Durchführungsvertrages neben den Maßnahmen aus dem
Bebauungsplanverfahren weitere Anforderungen an das Vorhaben formuliert. Diese Formulierungen
sind in § 5 Nr. 5.1.1 an den neuen Planungsstand anzupassen.
Anlage/n:
Konkretisierung der Leitdetails vom 29.04.2013
Änderungsvertrag vom 30.04.2013 (Entwurf)
Vorlage B 03/0094/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 2/2
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Konkretisierung der Planung gem. Ziffer 5.1.1 des
Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr.: 891 vom
22/24.10.2012
Vorhabenträger
Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen
Adalbertstraße G.m.b.H. & Co. KG
Heegbarg 30
D-22391 Hamburg
Telefon: 040 60606-0
Architecture@ece.com
Entwurfsverfasser
Dipl.-Ing. Architekt Markus Schedensack
Dipl.-Des- Architektin Gisela Simon
Heegbarg 30
D-22391 Hamburg
Telefon: 040 60606-0
Architecture@ece.com
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 „Kaiserplatz-Galerie“
Anlagen zum Vorhaben- und Erschließungsplan
Inhaltsverzeichnis
1.
Objektkurzbeschreibung
2.
Grundriss Basement, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3)
3.
Grundriss Erdgeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3)
4.
Grundriss 1. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3)
5.
Grundriss 2. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3)
6.
Grundriss 3. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3)
7.
Grundriss 4. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3)
8.
Grundriss 5. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3)
9.
Dachaufsicht, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3)
10.
Schnitt A – A, Maßstab 1 : 500 (DIN A 3)
11.
Schnitt B – B + E – E, Maßstab (DIN A 3)
12.
Ansicht Süd – Ost, Ansicht Ost + Nord, Maßstab 1 : 500 (DIN A3)
13.
Teilansicht Adalbertstraße, Fassadenschnitt, Maßstab 1 : 100 (DIN A 3)
14.
Perspektive Eingang Ost
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 „Kaiserplatz-Galerie“
Objektkurzbeschreibung zum Vorhaben- und Erschließungsplan
Diese Objektkurzbeschreibung stellt den derzeitigen vorläufigen Vorentwurfsstand der KaiserplatzGalerie dar und bedarf im Laufe der Planungskonkretisierung der Anpassung an die Ergebnisse der
weiteren Planungsphasen. Insbesondere aus der Integration von Fachplanungen wie der
Tragwerksplanung, Haustechnikplanung und Optimierungsplanung ergeben sich erfahrungsgemäß
Modifikationen der Vorentwurfsplanung.
Bauvorhaben:
Neubau eines Einkaufcenters mit Passage (Shopping-Mall) in
52062 Aachen
Lage des Baugrundstücks:
Adalbertstraße 72, Adalbertstraße 92 bis 124 b, Beeckstraße 2
bis 12 sowie Teilflächen von Beeckstraße 14 und 16, Teilfläche
von Noppiusstraße 20/22, Adalbertsberg 1 bis 25 und 2 bis 4,
Teilfläche der Straße Adalbertsberg (Flurstück 1456),
Harscampstraße 7 sowie Teilfläche von Harscampstraße
5 bis 5 c.
Fläche des Baugrundstücks:
ca. 15.100 m2
Gepl. überbaute Fläche:
ca. 14.300 m2
Gepl. Bruttogrundfläche:
ca. 87.500 m2 (inkl. unter GOK liegender Fläche)
Einzelhandels-Verkaufsflächen:
netto ca. 29.200 m2
Wohnfläche:
ca. 1.200 m2 Wohnfläche
Gepl. Anzahl der Stellplätze:
ca. 600 Stellplätze (max. 630 Stellplätze)
Länge, Breite:
Größte Längenausdehnung ca. 220 m
Größte Breite ca. 100 m
Gepl. Nutzung:
Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Schwerpunkte
des Einzelhandels sind die Warengruppen Textil, Lifestye bzw.
Unterhaltungselektronik, Sportartikel und Lebensmittel,
Einzelheiten sind dem Zielbranchenmix zu entnehmen.
Darüber hinaus Wohnungsnutzung ab dem 2. OG an
Adalbertsberg (neuer Straßenverlauf) und Harcampstraße.
Baukörper:
Das Gesamtcenter wird aus einem entlang der Adalbertstraße
liegenden Gebäudeteil Nord und einem an der
Harscampstraße, die Beeckstraße und die Grundstücke der
Noppiusstraße angrenzenden Gebäudeteil Süd bestehen.
Beide Baukörper umschließen die in der Mitte des
Baugrundstückes parallel zur Adalbertstraße verlaufende
Passage.
Seite 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“
Die Straße Adalbertsberg wird im Bereich der bisherigen
Hausnummern 1 bis 25 mit dieser Passage und dem
Gebäudeteil Süd überbaut. Die Baukörperform ist an der
Adalbertstraße und der Beeckstraße geprägt durch gerundet
ausgeführte Blockecken. Hiermit wird das Ziel verfolgt, über die
Baukörper eine deutliche Sogwirkung für die Kundenströme auf
die Centereingänge hin zu entfalten und zudem die Kunden zu
einem Rundlauf durch die Passage und die Adalbertstraße zu
bewegen. Dagegen haben die Fassaden an der
Harscampstraße einen geradlinigen Verlauf.
Gepl. Geschosse:
Gebäudeteil Nord:
Basement, EG, 1. OG, 2. OG (Foodcourt) teilweise als
Staffelgeschoss, 3. OG + 4. OG Parken, Technikaufbau auf
dem 5. OG.
Gebäudeteil Süd an Beeckstraße und im Anschluss an die
Grundstücke Noppiusstraße:
Basement, EG, 1. OG, 2. OG (Foodcourt) teilweise als
Staffelgeschoss, 3. OG + 4. OG Parken, Technikaufbau auf
dem 5. OG.
Gebäudeteil Süd an Adalbertsberg (neuer Straßenverlauf) und
Harscampstraße:
Basement, EG, 1. OG, 2. OG (Handel/Wohnen), 3. + 4. OG
(Wohnen), 5. OG als Staffelgeschoss (Wohnen)
Gepl. Gebäudehöhe, Topographie:
Gebäudeteil Nord:
OK Attika = ca. + 19,50 m ≙ 177,90 m ü. NN
(zum Vergleich: Eckgebäude Stiftstraße 2 / Adalbertstraße, OK
Mansarddach = 180,17 m ü. NN)
Gebäudeteil Süd an Beeckstraße:
OK Attika = ca. + 19,50 m ≙ 177,90 m ü. NN
(zum Vergleich: angrenzendes Gebäude Beeckstraße 14,
Traufkante = 179,14 m ü. NN)
Gebäudeteil Süd im Anschluss an die Grundstücke
Noppiusstraße:
OK Attika = ca. + 19,50 m ≙ 177,90 m ü. NN
(zum Vergleich: angrenzendes Hinterhaus Noppiusstraße 4,
Attikahöhe= + 178,56 m ü. NN)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“
Gebäudeteil Süd an Adalbertsberg (neuer Straßenverlauf) und
Harscampstraße:
OK Attika Planstrasse = ca. + 20,40 m ≙ 179,40 m ü. NN,
OK Attika Staffelgeschoss = ca. + 24,50 m ≙ 182,35 m ü. NN
(zum Vergleich: angrenzendes Gebäude Adalbertsberg 27,
Traufkante = 181,40 m ü. NN, Firsthöhe = 184,51 m ü. NN)
Das Gebäudekonzept des Centers macht sich die vorh.
Topographie mit der stark ausgeprägten Hanglage des
Baugrundstücks zu Nutze. Der Baukörper schiebt sich von der
Adalbertstraße aus gesehen in den zur Noppiusstraße
ansteigenden Hang, sodass das EG mit einer OKFF-Höhe von
158,50 m ü. NN im Gebäudeteil Süd größtenteils unter der
Geländeoberfläche liegt. Die Attikahöhe von 19,50 m über
Gelände an der Adalbertstraße verringert sich aufgrund des
ansteigenden Straßenverlaufs zum Anschlussgiebel
Beeckstraße 14 hin auf ca. 12,10 m über Gelände. Gegenüber
dem Niveau der Grundstücke an der Noppiusstraße beträgt die
Gebäudehöhe des Centers ca. 8,80 m bis 9,30 m.
Architektur, Fassade:
Die Architektur des Centers nimmt innerhalb der
Fassadengestaltung die freien Formen der Grundrissgestaltung
wieder auf. Gegenüber den traditionellen, senkrechten
Ausprägungen vom Gebäudekörper wölbt sich die Fassade im
oberen Abschluss der Fassade. Unterstützt wird dieser
architektonische Ansatz durch auskragende, ebenfalls gewölbte
Linsenprofile.
Der obere Abschluss der Attika des letzten Parkgeschosses
wird durch eine abgewinkelte Fassade mit einer strukturierten
Metallfassade markiert.
Die Fassade des Handelshauses erhält im Erdgeschoss eine
überwiegend transparente Fassade. In den oberen Geschossen
des 1. und 2. OG, nimmt entsprechend der dahinter liegenden
Nutzung, der Öffnungsanteil ab.
Der architektonische Ansatz von verglasten Flächen und
geschlossenen Flächen durch Metallpanelle abstrahiert das
klassische Thema der Lochfassaden. Unterstützend wirkt hier
die unterschiedliche Farbigkeit und Struktur der geschlossenen
Paneele. Durch eine Verzahnung der Paneele über die
Geschosse hinweg, wird die Vertikalität innerhalb der Fassade
betont. Mit diesem architektonischen Motiv wird im Ansatz die
kleinteilige Parzellierung aus dem historischen Stadtbild
aufgenommen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“
In den Bereichen der Haupteingänge zum Kugelbrunnen und
zum Kaiserplatz nimmt der Anteil der Öffnungen innerhalb der
Fassade auch in den oberen Geschossen wieder zu. Hiermit
erhalten die Eingänge eine zusätzliche Betonung. Entlang der
Adalbertstraße erhält die Fassade zu den gegenüberliegenden
Häusern eine Begradigung.
Die Eingangsbereiche selbst werden über alle Ebenen mit einer
transparenten Verglasung ausgeführt. Die Glasfassaden des
Außenbereichs setzen sich in einer Linie im Innenbereich der
Mall fort, sodass die Übergänge zwischen Innen und Außen
fließend sind.
Der Übergang zur Wohnbebauung im Bereich der Beeckstraße
greift architektonisch das Thema der typischen Aachener
Wohngebäude mit einer klassischen 3 Fenster / Lochfassade
auf. Mit der Andeutung der Fensterbereiche und Andeutung der
Geschossausbildung wird das Thema abstrahiert.
Für das Gebäude im Bereich der Harscampstraße und neue
Planstraße zum Adalbertsberg wurde städtebaulich ein anderer,
architektonischer Ansatz gewählt. Die Fassaden werden in ihrer
Typologie als Geschäfts- / Wohnhaus mit einer Lochfassade
ausgebildet.
Dach:
Die Bereiche der Ladenstraße werden mit großzügigen
Glasdächern versehen. Hierbei handelt es sich weitestgehend
um geneigte Pultdächer, welche sich architektonisch an den
freien, gebogenen Formen des Gesamtgebäudes orientieren.
Die Parkebenen des Centers werden aufgrund der Lufthygiene
und des Schallschutzes geschlossen ausgeführt. Die
Technikbereiche auf dem 5. OG erhalten eine Einhausung,
welche den Sichtschutz auf die Technikeinheiten sicherstellt.
Dieser Sichtschutz staffelt sich gegenüber der regulären
Traufkante zurück. Hierbei erreichen die Technikzentralen eine
Höhe von ca. 4,0m, die Verkleidungen der Kanalführungen
werden in einer reduzierten Höhenstaffelung ausgeführt.
Architektonisch wird beim Sichtschutz auf eine zusätzliche
Betonung in der Materialität und Farbgebung verzichtet.
Externe KFZ-Erschließung:
Die Zufahrt zu den Parkgeschossen sowie zum
Anlieferungsbereich wird über eine ins Basement führende
Rampen- und Unterführung nordwestlich der Kirche St. Adalbert
hergestellt, die Umfahrung der Kirche bleibt weiterhin erhalten.
Der bisherige Straßenverlauf von Adalbertsberg wird verändert,
indem die Straße auf Höhe der bisherigen Hausnummer 25
unmittelbar auf die Harscampstraße umgelenkt wird. Die
hierdurch entstehende neue Verbindungsstraße wird allerdings
für den motorisierten Individualverkehr gesperrt, sodass
Adalbertsberg wie bisher eine Sackgasse bleibt.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“
Interne KFZ-Erschließung:
Die Stellplätze im Center werden auf 2 Parkebenen im 3. und 4.
OG untergebracht. Die Erschließung erfolgt über eine
spindelförmige Rampenanlage. Die Schrankenanlage wird im
Basement innerhalb des Gebäudes angeordnet, sodass die
gesamte externe Rampen- und Unterführung zur Aufnahme von
Rückstau zur Verfügung steht.
Externe fußläufige Erschließung:
Die Passage erhält folgende für Fußgänger zugängliche
Eingänge:
-
Haupteingang Kugelbrunnen / Willy-Brand-Platz
An der bisherigen Einmündung von Adalbertsberg in die
Adalbertstraße entsteht der Eingang, der die größte Zugkraft
entfalten wird.
-
Haupteingang Kaiserplatz
Im Bereich dieses Passageneingangs wird der vorh. Gehweg
durch das Zurücktreten des Gebäudeteils Nord gegenüber der
Grundstücksgrenze deutlich verbreitert.
-
Zugang von der Adalbertstraße:
Gegenüber den Gebäuden Adalbertstraße 89 / 91 wird ein
weiterer Nebeneingang entstehen, welcher sich über die
gesamte Tiefe des Gebäudeteils Nord erstreckt und Türanlagen
sowohl zur Passage als auch zur Adalbertstraße erhält.
-
Zugänge Läden von der Adalbertstrasse
Im Bereich der Adalbertsraße werden sich mindestens 5 Läden
mit einem Eingang zur Fußgängerzone öffnen. 4 dieser
Ladeneinheiten werden eine direkte Verbindung zur Mall
ermöglichen.
-
Zugang von Adalbertsberg
Im Bereich des neuen Verlaufs von Adalbertsberg wird ein
weiterer Eingang in eine „durchlässige“ Ladeneinheit entstehen,
die den Zugang zum Einkaufscenter auch von Süden
ermöglichen soll.
Man wird hierdurch das 2. OG der Passage erreichen können.
Dieser Zugang macht auch einen direkten Kundenlauf vom
Hintereingang von Kaufhof / Saturn über die Siederstraße zur
Kaiserplatz-Galerie möglich.
Diese zukünftige Wegeverbindung wird zudem barrierefrei
gestaltet werden, indem zur Überwindung der Höhendifferenz
zwischen Harscampstraße und Adalbertsberg ein Aufzug zur
Verfügung gestellt wird.
Internes Gebäudekonzept:
Zentrales inneres Haupterschließungssystem des Centers ist
eine Passage, die sich über 3 Haupteinkaufsgeschosse EG,
Basement , 1. OG und zu Teil über das 2. OG erstreckt und die
den größten Teil der Verkaufsflächen erschließt.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“
Im 2. OG wird zusätzlich ein Foodcourt mit einem zentralen
Sitzbereich entstehen. Darüber hinaus befinden sich im 2. OG
weitere Handelsflächen, welche intern über das 1. OG
erschlossen werden. Die Magnetflächen und die mittelgroßen
Ladeneinheiten erhalten zusätzlich eigene vertikale
Erschließungsanlagen (Fahrtreppen und Aufzüge).
Im Basement werden hauptsächlich Verkaufsflächen zur
Versorgung des täglichen Bedarfs (Lebensmittel,
Drogerieartikel) untergebracht, unterstützt durch einen
Lebensmittelmarkt welcher ergänzt wird durch einzelne
Frischemarktbetreiber.
Im EG befinden sich unter anderem die Haupteingänge zu den
Magneten, wobei ein Magnet am Eingang Kugelbrunnen die
Kunden in die Passage ziehen soll, während ein Magnet am
anderen Ende der Passage dafür sorgen soll, dass die gesamte
Passage mit Kundenfrequenz versorgt wird und ein Rundlauf
mit Rückweg über die Adalbertstraße entstehen kann.
Neben den von der Passage aus zugänglichen mittelgroßen
und kleinen Einheiten werden im EG des Centers zudem noch
Ladeneinheiten angeordnet, die Zugänge sowohl von der
Passage wie von der Adalbertstraße hat. Die EGPassagenfläche wird durch Fahrtreppenanlagen, die in
großzügigen Deckenöffnungen mit der Möglichkeit für vielfältige
Blickbeziehungen platziert werden, mit dem Basement und dem
1. OG und im Bereich Eingang Kugelbrunnen mit dem 2. OG
verbunden.
Das Verkaufsangebot für die Kunden wird abgerundet durch
Gastronomiebetriebe mit Außenausschrank sowohl in der
Passage als auch im Außenbereich vor den Haupteingängen.
Das 1. OG setzt das Konzept des EG fort, die Erschließung der
Ladeneinheit erfolgt hier natürlich nur noch von der Passage
her. Beide Enden der Passage im 1. OG sind durch
Fahrtreppen an das EG angebunden, um eine maximale
Kundenfrequenz zu gewährleisten. Im Bereich des Eingangs
Kugelbrunnen werden die Kunden ebenfalls mit den
Fahrtreppen in das 2. OG sowie in das 3. und 4. OG parken
geführt.
Das 2. OG wird im Bereich Eingang Kugelbrunnen einen
großen Gastronomiebereich (Foodcourt) erhalten. Darüber
hinaus werden einige Flächen aus den 1. OG intern
erschlossen, im 2. OG als Verkaufsflächen entstehen. Entlang
der Adalbertstraße sind im 2. OG Büroflächen geplant. Das 2.
OG wird zudem die Sozialräume und das Centermanagement
aufnehmen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“
An der Ecke Harscampstraße / Adalbertsberg (neuer
Straßenverlauf) wird zusätzlich ab dem 2. OG Wohnnutzung
geplant. Die Wohnungen sollen von einem Treppenhaus an
Adalbertsberg und von der Harscampstraße erschlossen
werden.
Im 3. und 4. OG befinden sich die zwei Stellplatzebenen. Außer
der Wohnnutzung an der Ecke Harscampstraße / Adalbertsberg
im 2. – 5. OG finden sich hier keine weiteren Nutzungen.
Im 5. OG endet die Wohnnutzung mit einem Staffelgeschoss.
Im Bereich des 5. OG Center befinden sich die Technikflächen
des Centers, die jeweils in der Mitte der Gebäudeteile Nord und
Süd zu einem ein gehausten Bereich zusammengefasst sind,
der in der Mitte der Gebäudeteile in Ost-West-Richtung verläuft.
Hamburg, 29.04.2013 / TE
Verfasser:
ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG
Heegbarg 30
22391 Hamburg
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1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie –
vom 22.10./24.10.2012
Seite 1 von 3
Entwurf zur Abstimmung: Stand 30.04.2013
1. Ä N D E R U N G S V E R T R A G
zum Durchführungsvertrag vom 22.10./24.10.2012
zwischen der
Stadt Aachen
- vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und Frau Beigeordnete Gisela Nacken(nachfolgend Stadt genannt)
und der
Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG,
vertreten durch die Verwaltung Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen
Adalbertstraße GmbH
(nachfolgend Vorhabenträgerin genannt)
und der
GB Immobilien G.m.b.H, Heegbarg 30, 22391 Hamburg
(nachfolgend Erschließungsträgerin genannt)
über die Konkretisierung der Leitdetails zur Durchführung der städtebaulichen Planung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie -
Präambel
Am 22.10./24.10.2012 haben die Vertragsparteien den Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie abgeschlossen.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren sich die Vertragsparteien bereits darüber einig, dass
die Planungen zur Fassadengestaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der
Konkretisierung bedürfen. In Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen ist die Konkretisierung
erfolgt und macht im weiteren Verlauf die nachfolgende Änderung des Durchführungsvertrages
erforderlich.
1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie –
vom 22.10./24.10.2012
Seite 2 von 3
Dies vorausgeschickt schließen die Vertragsparteien zur Konkretisierung der Fassadengestaltung
folgenden 1.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie vom 22.10./24.10.2012.
§1
Änderung des § 2 des Vertrages vom 22.10./24.10.2012
Bestandteile des Vertrages
Bestandteile dieses Vertrages sind:
2.3
Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 „KaiserplatzGalerie“ einschließlich Anlage, Stand: 29.04.2013 (Anlage 3)
Die bisherige Anlage 3 mit dem Stand 16.12.2008 wird gestrichen und durch die v.g. Anlage
ersetzt.
§2
Änderung des § 5 des Vertrages vom 22.10./24.10.2012
Anforderungen an das Vorhaben und Nutzungsbindungen
Bei der Realisierung des Vorhabens sind neben den Maßnahmen aus dem Bebauungsplanverfahren
weitere Anforderungen zu erfüllen, nämlich:
5.1
bauliche Anforderungen
architektonische Gestaltung des Gebäudes
5.1.1
Die Fassadengestaltung orientiert sich an den Entwürfen gemäß Anlage zum Vorhaben- und
Erschließungsplan, konkretisiert durch die Darstellungen auf den Seiten 20, 21 und 22 der Anlage
3 und den ergänzenden textlichen Beschreibungen „Architektur, Fassade auf Seite 5 der Anlage
3, (Stand: 29.04.2013)
.
§3
Verwaltungsgebühr
Die Stadt sieht von der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für den Abschluss dieses Änderungsvertrages
ab.
1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie –
vom 22.10./24.10.2012
Seite 3 von 3
§4
Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen
4.1
4.2
4.3
Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen sowie das Abweichen von dieser Formvorschrift
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht
getroffen worden.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige
Bestimmung möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass mit ihr der beabsichtigte rechtliche
und wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Die Vertragspartner sichern sich insoweit gegenseitig eine loyale Erfüllung dieses Vertrages zu.
Aachen, den ..........
Stadt Aachen
In Vertretung
________________
(Marcel Philipp)
____________
(Gisela Nacken)
Oberbürgermeister
Beigeordnete
Hamburg, den ..........
Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG
________________
(…)
____________
(…)
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Hamburg, den ..........
GB Immobilien G.m.b.H.
________________
(…)
____________
(…)
Geschäftsführer
Geschäftsführer