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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
113667.pdf
Größe
6,7 MB
Erstellt
22.04.13, 12:00
Aktualisiert
21.02.17, 11:09

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Bauaufsicht Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0094/WP16 öffentlich 22.04.2013 B03/20 Kaiserplatzgalerie hier: Konkretisierung der Leitdetails entsprechend dem Durchführungsvertrag Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.05.2013 29.05.2013 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Finanzielle Auswirkungen Keine Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Konkretisierung der Leitdetails zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, der Konkretisierung der Leitdetails und damit der Änderung des Durchführungsvertrages zuzustimmen. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und die Empfehlung des Planungsausschusses zur Konkretisierung der Leitdetails zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, der Konkretisierung der Leitdetails und damit der Änderung des Durchführungsvertrages zuzustimmen. Vorlage B 03/0094/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.05.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Mit Datum vom 22.10./24.10.2012 wurde der Vertrag zur Durchführung der städtebaulichen Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie – geschlossen. Bestandteil des Vertrages war u.a. der Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie einschließlich der Leitdetails mit dem Entwurfsstand vom 16.12.2008. (Anlage 3 alt) Bei Vertragsabschluss sind die Vertragsparteien seinerzeit bereits davon ausgegangen, dass die Planungen zu den Leitdetails im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Konkretisierung bedürfen. Diese Konkretisierung ist zwischenzeitlich in Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen erfolgt und in einer neuen Anlage 3 mit dem Stand vom 29.04.2013 zusammengefasst worden. Die Einzelheiten sind in der beigefügten Anlage aufgeführt. Die Konkretisierung der Leitdetails erfordert in der Folge auch die Änderung des Durchführungsvertrages vom 22.10./24.10.2012. Zum einen ist die alte Anlage 3, Stand 16.12.2008 durch die neue Anlage 3, Stand 29.04.2013 auszutauschen. Darüber hinaus wurden in § 5 des Durchführungsvertrages neben den Maßnahmen aus dem Bebauungsplanverfahren weitere Anforderungen an das Vorhaben formuliert. Diese Formulierungen sind in § 5 Nr. 5.1.1 an den neuen Planungsstand anzupassen. Anlage/n: Konkretisierung der Leitdetails vom 29.04.2013 Änderungsvertrag vom 30.04.2013 (Entwurf) Vorlage B 03/0094/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.05.2015 Seite: 2/2 Shopping | Office | Traffic | Industries Konkretisierung der Planung gem. Ziffer 5.1.1 des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr.: 891 vom 22/24.10.2012 Vorhabenträger Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G.m.b.H. & Co. KG Heegbarg 30 D-22391 Hamburg Telefon: 040 60606-0 Architecture@ece.com Entwurfsverfasser Dipl.-Ing. Architekt Markus Schedensack Dipl.-Des- Architektin Gisela Simon Heegbarg 30 D-22391 Hamburg Telefon: 040 60606-0 Architecture@ece.com Seite 1 Shopping | Office | Traffic | Industries Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 „Kaiserplatz-Galerie“ Anlagen zum Vorhaben- und Erschließungsplan Inhaltsverzeichnis 1. Objektkurzbeschreibung 2. Grundriss Basement, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3) 3. Grundriss Erdgeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3) 4. Grundriss 1. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3) 5. Grundriss 2. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3) 6. Grundriss 3. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3) 7. Grundriss 4. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3) 8. Grundriss 5. Obergeschoss, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3) 9. Dachaufsicht, Maßstab 1 : 750 (DIN A 3) 10. Schnitt A – A, Maßstab 1 : 500 (DIN A 3) 11. Schnitt B – B + E – E, Maßstab (DIN A 3) 12. Ansicht Süd – Ost, Ansicht Ost + Nord, Maßstab 1 : 500 (DIN A3) 13. Teilansicht Adalbertstraße, Fassadenschnitt, Maßstab 1 : 100 (DIN A 3) 14. Perspektive Eingang Ost Seite 2 Shopping | Office | Traffic | Industries Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 „Kaiserplatz-Galerie“ Objektkurzbeschreibung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Diese Objektkurzbeschreibung stellt den derzeitigen vorläufigen Vorentwurfsstand der KaiserplatzGalerie dar und bedarf im Laufe der Planungskonkretisierung der Anpassung an die Ergebnisse der weiteren Planungsphasen. Insbesondere aus der Integration von Fachplanungen wie der Tragwerksplanung, Haustechnikplanung und Optimierungsplanung ergeben sich erfahrungsgemäß Modifikationen der Vorentwurfsplanung. Bauvorhaben: Neubau eines Einkaufcenters mit Passage (Shopping-Mall) in 52062 Aachen Lage des Baugrundstücks: Adalbertstraße 72, Adalbertstraße 92 bis 124 b, Beeckstraße 2 bis 12 sowie Teilflächen von Beeckstraße 14 und 16, Teilfläche von Noppiusstraße 20/22, Adalbertsberg 1 bis 25 und 2 bis 4, Teilfläche der Straße Adalbertsberg (Flurstück 1456), Harscampstraße 7 sowie Teilfläche von Harscampstraße 5 bis 5 c. Fläche des Baugrundstücks: ca. 15.100 m2 Gepl. überbaute Fläche: ca. 14.300 m2 Gepl. Bruttogrundfläche: ca. 87.500 m2 (inkl. unter GOK liegender Fläche) Einzelhandels-Verkaufsflächen: netto ca. 29.200 m2 Wohnfläche: ca. 1.200 m2 Wohnfläche Gepl. Anzahl der Stellplätze: ca. 600 Stellplätze (max. 630 Stellplätze) Länge, Breite: Größte Längenausdehnung ca. 220 m Größte Breite ca. 100 m Gepl. Nutzung: Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Schwerpunkte des Einzelhandels sind die Warengruppen Textil, Lifestye bzw. Unterhaltungselektronik, Sportartikel und Lebensmittel, Einzelheiten sind dem Zielbranchenmix zu entnehmen. Darüber hinaus Wohnungsnutzung ab dem 2. OG an Adalbertsberg (neuer Straßenverlauf) und Harcampstraße. Baukörper: Das Gesamtcenter wird aus einem entlang der Adalbertstraße liegenden Gebäudeteil Nord und einem an der Harscampstraße, die Beeckstraße und die Grundstücke der Noppiusstraße angrenzenden Gebäudeteil Süd bestehen. Beide Baukörper umschließen die in der Mitte des Baugrundstückes parallel zur Adalbertstraße verlaufende Passage. Seite 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“ Die Straße Adalbertsberg wird im Bereich der bisherigen Hausnummern 1 bis 25 mit dieser Passage und dem Gebäudeteil Süd überbaut. Die Baukörperform ist an der Adalbertstraße und der Beeckstraße geprägt durch gerundet ausgeführte Blockecken. Hiermit wird das Ziel verfolgt, über die Baukörper eine deutliche Sogwirkung für die Kundenströme auf die Centereingänge hin zu entfalten und zudem die Kunden zu einem Rundlauf durch die Passage und die Adalbertstraße zu bewegen. Dagegen haben die Fassaden an der Harscampstraße einen geradlinigen Verlauf. Gepl. Geschosse: Gebäudeteil Nord: Basement, EG, 1. OG, 2. OG (Foodcourt) teilweise als Staffelgeschoss, 3. OG + 4. OG Parken, Technikaufbau auf dem 5. OG. Gebäudeteil Süd an Beeckstraße und im Anschluss an die Grundstücke Noppiusstraße: Basement, EG, 1. OG, 2. OG (Foodcourt) teilweise als Staffelgeschoss, 3. OG + 4. OG Parken, Technikaufbau auf dem 5. OG. Gebäudeteil Süd an Adalbertsberg (neuer Straßenverlauf) und Harscampstraße: Basement, EG, 1. OG, 2. OG (Handel/Wohnen), 3. + 4. OG (Wohnen), 5. OG als Staffelgeschoss (Wohnen) Gepl. Gebäudehöhe, Topographie: Gebäudeteil Nord: OK Attika = ca. + 19,50 m ≙ 177,90 m ü. NN (zum Vergleich: Eckgebäude Stiftstraße 2 / Adalbertstraße, OK Mansarddach = 180,17 m ü. NN) Gebäudeteil Süd an Beeckstraße: OK Attika = ca. + 19,50 m ≙ 177,90 m ü. NN (zum Vergleich: angrenzendes Gebäude Beeckstraße 14, Traufkante = 179,14 m ü. NN) Gebäudeteil Süd im Anschluss an die Grundstücke Noppiusstraße: OK Attika = ca. + 19,50 m ≙ 177,90 m ü. NN (zum Vergleich: angrenzendes Hinterhaus Noppiusstraße 4, Attikahöhe= + 178,56 m ü. NN) Seite 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“ Gebäudeteil Süd an Adalbertsberg (neuer Straßenverlauf) und Harscampstraße: OK Attika Planstrasse = ca. + 20,40 m ≙ 179,40 m ü. NN, OK Attika Staffelgeschoss = ca. + 24,50 m ≙ 182,35 m ü. NN (zum Vergleich: angrenzendes Gebäude Adalbertsberg 27, Traufkante = 181,40 m ü. NN, Firsthöhe = 184,51 m ü. NN) Das Gebäudekonzept des Centers macht sich die vorh. Topographie mit der stark ausgeprägten Hanglage des Baugrundstücks zu Nutze. Der Baukörper schiebt sich von der Adalbertstraße aus gesehen in den zur Noppiusstraße ansteigenden Hang, sodass das EG mit einer OKFF-Höhe von 158,50 m ü. NN im Gebäudeteil Süd größtenteils unter der Geländeoberfläche liegt. Die Attikahöhe von 19,50 m über Gelände an der Adalbertstraße verringert sich aufgrund des ansteigenden Straßenverlaufs zum Anschlussgiebel Beeckstraße 14 hin auf ca. 12,10 m über Gelände. Gegenüber dem Niveau der Grundstücke an der Noppiusstraße beträgt die Gebäudehöhe des Centers ca. 8,80 m bis 9,30 m. Architektur, Fassade: Die Architektur des Centers nimmt innerhalb der Fassadengestaltung die freien Formen der Grundrissgestaltung wieder auf. Gegenüber den traditionellen, senkrechten Ausprägungen vom Gebäudekörper wölbt sich die Fassade im oberen Abschluss der Fassade. Unterstützt wird dieser architektonische Ansatz durch auskragende, ebenfalls gewölbte Linsenprofile. Der obere Abschluss der Attika des letzten Parkgeschosses wird durch eine abgewinkelte Fassade mit einer strukturierten Metallfassade markiert. Die Fassade des Handelshauses erhält im Erdgeschoss eine überwiegend transparente Fassade. In den oberen Geschossen des 1. und 2. OG, nimmt entsprechend der dahinter liegenden Nutzung, der Öffnungsanteil ab. Der architektonische Ansatz von verglasten Flächen und geschlossenen Flächen durch Metallpanelle abstrahiert das klassische Thema der Lochfassaden. Unterstützend wirkt hier die unterschiedliche Farbigkeit und Struktur der geschlossenen Paneele. Durch eine Verzahnung der Paneele über die Geschosse hinweg, wird die Vertikalität innerhalb der Fassade betont. Mit diesem architektonischen Motiv wird im Ansatz die kleinteilige Parzellierung aus dem historischen Stadtbild aufgenommen. Seite 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“ In den Bereichen der Haupteingänge zum Kugelbrunnen und zum Kaiserplatz nimmt der Anteil der Öffnungen innerhalb der Fassade auch in den oberen Geschossen wieder zu. Hiermit erhalten die Eingänge eine zusätzliche Betonung. Entlang der Adalbertstraße erhält die Fassade zu den gegenüberliegenden Häusern eine Begradigung. Die Eingangsbereiche selbst werden über alle Ebenen mit einer transparenten Verglasung ausgeführt. Die Glasfassaden des Außenbereichs setzen sich in einer Linie im Innenbereich der Mall fort, sodass die Übergänge zwischen Innen und Außen fließend sind. Der Übergang zur Wohnbebauung im Bereich der Beeckstraße greift architektonisch das Thema der typischen Aachener Wohngebäude mit einer klassischen 3 Fenster / Lochfassade auf. Mit der Andeutung der Fensterbereiche und Andeutung der Geschossausbildung wird das Thema abstrahiert. Für das Gebäude im Bereich der Harscampstraße und neue Planstraße zum Adalbertsberg wurde städtebaulich ein anderer, architektonischer Ansatz gewählt. Die Fassaden werden in ihrer Typologie als Geschäfts- / Wohnhaus mit einer Lochfassade ausgebildet. Dach: Die Bereiche der Ladenstraße werden mit großzügigen Glasdächern versehen. Hierbei handelt es sich weitestgehend um geneigte Pultdächer, welche sich architektonisch an den freien, gebogenen Formen des Gesamtgebäudes orientieren. Die Parkebenen des Centers werden aufgrund der Lufthygiene und des Schallschutzes geschlossen ausgeführt. Die Technikbereiche auf dem 5. OG erhalten eine Einhausung, welche den Sichtschutz auf die Technikeinheiten sicherstellt. Dieser Sichtschutz staffelt sich gegenüber der regulären Traufkante zurück. Hierbei erreichen die Technikzentralen eine Höhe von ca. 4,0m, die Verkleidungen der Kanalführungen werden in einer reduzierten Höhenstaffelung ausgeführt. Architektonisch wird beim Sichtschutz auf eine zusätzliche Betonung in der Materialität und Farbgebung verzichtet. Externe KFZ-Erschließung: Die Zufahrt zu den Parkgeschossen sowie zum Anlieferungsbereich wird über eine ins Basement führende Rampen- und Unterführung nordwestlich der Kirche St. Adalbert hergestellt, die Umfahrung der Kirche bleibt weiterhin erhalten. Der bisherige Straßenverlauf von Adalbertsberg wird verändert, indem die Straße auf Höhe der bisherigen Hausnummer 25 unmittelbar auf die Harscampstraße umgelenkt wird. Die hierdurch entstehende neue Verbindungsstraße wird allerdings für den motorisierten Individualverkehr gesperrt, sodass Adalbertsberg wie bisher eine Sackgasse bleibt. Seite 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“ Interne KFZ-Erschließung: Die Stellplätze im Center werden auf 2 Parkebenen im 3. und 4. OG untergebracht. Die Erschließung erfolgt über eine spindelförmige Rampenanlage. Die Schrankenanlage wird im Basement innerhalb des Gebäudes angeordnet, sodass die gesamte externe Rampen- und Unterführung zur Aufnahme von Rückstau zur Verfügung steht. Externe fußläufige Erschließung: Die Passage erhält folgende für Fußgänger zugängliche Eingänge: - Haupteingang Kugelbrunnen / Willy-Brand-Platz An der bisherigen Einmündung von Adalbertsberg in die Adalbertstraße entsteht der Eingang, der die größte Zugkraft entfalten wird. - Haupteingang Kaiserplatz Im Bereich dieses Passageneingangs wird der vorh. Gehweg durch das Zurücktreten des Gebäudeteils Nord gegenüber der Grundstücksgrenze deutlich verbreitert. - Zugang von der Adalbertstraße: Gegenüber den Gebäuden Adalbertstraße 89 / 91 wird ein weiterer Nebeneingang entstehen, welcher sich über die gesamte Tiefe des Gebäudeteils Nord erstreckt und Türanlagen sowohl zur Passage als auch zur Adalbertstraße erhält. - Zugänge Läden von der Adalbertstrasse Im Bereich der Adalbertsraße werden sich mindestens 5 Läden mit einem Eingang zur Fußgängerzone öffnen. 4 dieser Ladeneinheiten werden eine direkte Verbindung zur Mall ermöglichen. - Zugang von Adalbertsberg Im Bereich des neuen Verlaufs von Adalbertsberg wird ein weiterer Eingang in eine „durchlässige“ Ladeneinheit entstehen, die den Zugang zum Einkaufscenter auch von Süden ermöglichen soll. Man wird hierdurch das 2. OG der Passage erreichen können. Dieser Zugang macht auch einen direkten Kundenlauf vom Hintereingang von Kaufhof / Saturn über die Siederstraße zur Kaiserplatz-Galerie möglich. Diese zukünftige Wegeverbindung wird zudem barrierefrei gestaltet werden, indem zur Überwindung der Höhendifferenz zwischen Harscampstraße und Adalbertsberg ein Aufzug zur Verfügung gestellt wird. Internes Gebäudekonzept: Zentrales inneres Haupterschließungssystem des Centers ist eine Passage, die sich über 3 Haupteinkaufsgeschosse EG, Basement , 1. OG und zu Teil über das 2. OG erstreckt und die den größten Teil der Verkaufsflächen erschließt. Seite 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“ Im 2. OG wird zusätzlich ein Foodcourt mit einem zentralen Sitzbereich entstehen. Darüber hinaus befinden sich im 2. OG weitere Handelsflächen, welche intern über das 1. OG erschlossen werden. Die Magnetflächen und die mittelgroßen Ladeneinheiten erhalten zusätzlich eigene vertikale Erschließungsanlagen (Fahrtreppen und Aufzüge). Im Basement werden hauptsächlich Verkaufsflächen zur Versorgung des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Drogerieartikel) untergebracht, unterstützt durch einen Lebensmittelmarkt welcher ergänzt wird durch einzelne Frischemarktbetreiber. Im EG befinden sich unter anderem die Haupteingänge zu den Magneten, wobei ein Magnet am Eingang Kugelbrunnen die Kunden in die Passage ziehen soll, während ein Magnet am anderen Ende der Passage dafür sorgen soll, dass die gesamte Passage mit Kundenfrequenz versorgt wird und ein Rundlauf mit Rückweg über die Adalbertstraße entstehen kann. Neben den von der Passage aus zugänglichen mittelgroßen und kleinen Einheiten werden im EG des Centers zudem noch Ladeneinheiten angeordnet, die Zugänge sowohl von der Passage wie von der Adalbertstraße hat. Die EGPassagenfläche wird durch Fahrtreppenanlagen, die in großzügigen Deckenöffnungen mit der Möglichkeit für vielfältige Blickbeziehungen platziert werden, mit dem Basement und dem 1. OG und im Bereich Eingang Kugelbrunnen mit dem 2. OG verbunden. Das Verkaufsangebot für die Kunden wird abgerundet durch Gastronomiebetriebe mit Außenausschrank sowohl in der Passage als auch im Außenbereich vor den Haupteingängen. Das 1. OG setzt das Konzept des EG fort, die Erschließung der Ladeneinheit erfolgt hier natürlich nur noch von der Passage her. Beide Enden der Passage im 1. OG sind durch Fahrtreppen an das EG angebunden, um eine maximale Kundenfrequenz zu gewährleisten. Im Bereich des Eingangs Kugelbrunnen werden die Kunden ebenfalls mit den Fahrtreppen in das 2. OG sowie in das 3. und 4. OG parken geführt. Das 2. OG wird im Bereich Eingang Kugelbrunnen einen großen Gastronomiebereich (Foodcourt) erhalten. Darüber hinaus werden einige Flächen aus den 1. OG intern erschlossen, im 2. OG als Verkaufsflächen entstehen. Entlang der Adalbertstraße sind im 2. OG Büroflächen geplant. Das 2. OG wird zudem die Sozialräume und das Centermanagement aufnehmen. Seite 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.: 891 „Kaiserplatz-Galerie“ An der Ecke Harscampstraße / Adalbertsberg (neuer Straßenverlauf) wird zusätzlich ab dem 2. OG Wohnnutzung geplant. Die Wohnungen sollen von einem Treppenhaus an Adalbertsberg und von der Harscampstraße erschlossen werden. Im 3. und 4. OG befinden sich die zwei Stellplatzebenen. Außer der Wohnnutzung an der Ecke Harscampstraße / Adalbertsberg im 2. – 5. OG finden sich hier keine weiteren Nutzungen. Im 5. OG endet die Wohnnutzung mit einem Staffelgeschoss. Im Bereich des 5. OG Center befinden sich die Technikflächen des Centers, die jeweils in der Mitte der Gebäudeteile Nord und Süd zu einem ein gehausten Bereich zusammengefasst sind, der in der Mitte der Gebäudeteile in Ost-West-Richtung verläuft. Hamburg, 29.04.2013 / TE Verfasser: ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG Heegbarg 30 22391 Hamburg Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 13 Seite 14 Seite 15 Seite 16 Seite 17 Seite 18 Seite 19 Seite 20 Seite 21 Seite 22 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie – vom 22.10./24.10.2012 Seite 1 von 3 Entwurf zur Abstimmung: Stand 30.04.2013 1. Ä N D E R U N G S V E R T R A G zum Durchführungsvertrag vom 22.10./24.10.2012 zwischen der Stadt Aachen - vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und Frau Beigeordnete Gisela Nacken(nachfolgend Stadt genannt) und der Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG, vertreten durch die Verwaltung Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße GmbH (nachfolgend Vorhabenträgerin genannt) und der GB Immobilien G.m.b.H, Heegbarg 30, 22391 Hamburg (nachfolgend Erschließungsträgerin genannt) über die Konkretisierung der Leitdetails zur Durchführung der städtebaulichen Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie - Präambel Am 22.10./24.10.2012 haben die Vertragsparteien den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren sich die Vertragsparteien bereits darüber einig, dass die Planungen zur Fassadengestaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Konkretisierung bedürfen. In Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen ist die Konkretisierung erfolgt und macht im weiteren Verlauf die nachfolgende Änderung des Durchführungsvertrages erforderlich. 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie – vom 22.10./24.10.2012 Seite 2 von 3 Dies vorausgeschickt schließen die Vertragsparteien zur Konkretisierung der Fassadengestaltung folgenden 1.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 – Kaiserplatz-Galerie vom 22.10./24.10.2012. §1 Änderung des § 2 des Vertrages vom 22.10./24.10.2012 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages sind: 2.3 Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 „KaiserplatzGalerie“ einschließlich Anlage, Stand: 29.04.2013 (Anlage 3) Die bisherige Anlage 3 mit dem Stand 16.12.2008 wird gestrichen und durch die v.g. Anlage ersetzt. §2 Änderung des § 5 des Vertrages vom 22.10./24.10.2012 Anforderungen an das Vorhaben und Nutzungsbindungen Bei der Realisierung des Vorhabens sind neben den Maßnahmen aus dem Bebauungsplanverfahren weitere Anforderungen zu erfüllen, nämlich: 5.1 bauliche Anforderungen architektonische Gestaltung des Gebäudes 5.1.1 Die Fassadengestaltung orientiert sich an den Entwürfen gemäß Anlage zum Vorhaben- und Erschließungsplan, konkretisiert durch die Darstellungen auf den Seiten 20, 21 und 22 der Anlage 3 und den ergänzenden textlichen Beschreibungen „Architektur, Fassade auf Seite 5 der Anlage 3, (Stand: 29.04.2013) . §3 Verwaltungsgebühr Die Stadt sieht von der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für den Abschluss dieses Änderungsvertrages ab. 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie – vom 22.10./24.10.2012 Seite 3 von 3 §4 Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen 4.1 4.2 4.3 Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen sowie das Abweichen von dieser Formvorschrift bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass mit ihr der beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Vertragspartner sichern sich insoweit gegenseitig eine loyale Erfüllung dieses Vertrages zu. Aachen, den .......... Stadt Aachen In Vertretung ________________ (Marcel Philipp) ____________ (Gisela Nacken) Oberbürgermeister Beigeordnete Hamburg, den .......... Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG ________________ (…) ____________ (…) Geschäftsführer Geschäftsführer Hamburg, den .......... GB Immobilien G.m.b.H. ________________ (…) ____________ (…) Geschäftsführer Geschäftsführer