Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113723.pdf
Größe
28 MB
Erstellt
24.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0881/WP16
öffentlich
35001-2011
24.04.2013
Dez. III / FB 61/20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948 – Neuenhofer Weg /
Kinder- und Jugendpsychiatrie –
hier:
- Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.05.2013
20.06.2013
B5
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die
Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 948 – Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - in
der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger
sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr.
948 – Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0881/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2015
Seite: 1/7
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
Aufgrund eines stetig steigenden Bedarfs an psychiatrischen Betreuungsplätzen für Kinder
und Jugendliche besteht seitens des Uniklinikums Aachen das dringende Erfordernis, die
bestehende kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtung im Großen Neuenhof am
Neuenhofer Weg zu erweitern. Nach Prüfung verschiedener Optionen durch den Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) musste sowohl eine Erweiterung des bestehenden
denkmalgeschützten Gebäudes am Neuenhofer Weg als auch die Verlagerung der gesamten
Einrichtung an einen anderen Standort als nicht sinnvoll bzw. nicht praktikabel verworfen
werden. Insbesondere aufgrund einer engen funktionalen Verknüpfung der Kinder- und
Jugendpsychiatrie mit der benachbarten Janusz-Korczak-Schule (Schule für
Langzeiterkrankte) sowie dem wenige Hundert Meter entfernten Universitätsklinikum ist eine
örtliche Verlagerung der Einrichtung nicht möglich. Um den steigenden Bedarf unter Wahrung
der bestmöglichen Betreuung und Versorgung der Patienten zu decken, kommt daher nur eine
bauliche Erweiterung innerhalb der Grünfläche direkt gegenüber der bestehenden Einrichtung
in Frage.
Im Frühjahr / Sommer 2011 fand für das Bauvorhaben ein international ausgelobter
Architektenwettbewerb mit 27 Teilnehmern statt. Die Jury verlieh den ersten Preis an den
Entwurf des Berliner Architekturbüros Heinle, Wischer und Partner und schlug diesen zur
Realisierung vor.
Er sieht drei im Grundriss annähernd quadratische dreigeschossige Baukörper mit Innenhöfen
vor, deren Formen jene des benachbarten Großen Neuenhof (Vierkanthof) aufnehmen. Sie
sind durch zweigeschossige Zwischentrakte miteinander verbunden. Der Neubau umfasst die
notwendigen Funktionen für die stationäre und ambulante Behandlung und Pflege psychisch
und psychosomatisch erkrankter Kinder und Jugendlicher. Hierzu gehören
Pflegewohngruppen (Stationen), die Institutsambulanz, Dienst- und wissenschaftliche
Arbeitsräume, Räume für Ergotherapie sowie im Untergeschoss ein Multifunktionsraum und
eine Großgarage mit 35 Stellplätzen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 948 –
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie – soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens schaffen.
Die Erschließung des Vorhabens soll von Süden über den bestehenden Neuenhofer Weg
erfolgen. Aufgrund dessen geringer Breite von sechs bis sieben Metern und der
unzureichenden Parkplatzsituation sollen voraussichtlich im Jahr 2014 ein Ausbau und eine
Verbreiterung der Straße erfolgen. Die hierfür notwendige Fläche soll im Bebauungsplan
bereits heute als Verkehrsfläche festgesetzt werden.
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Ausdruck vom: 15.04.2015
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Zwar ist die vorgesehene Lage des Vorhabens innerhalb eines Grünzuges aus städtebaulicher
und naturschutzfachlicher Sicht nicht optimal, jedoch soll durch die Verteilung des
notwendigen Bauvolumens auf drei Baukörper, deren Abstände zueinander und durch die
Ausnutzung der Geländebewegung eine aufgelockerte Bebauung mit parkähnlich gestalteten
Freiflächen entstehen, die die Funktion der Bestandsgrünfläche in Teilen fortführt bzw. wieder
aufnimmt. Die Dachflächen sollen als Gründächer gestaltet werden. Der Baumbestand kann
zu einem großen Teil erhalten werden.
Der Planungsausschuss der Stadt hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 15.03.2012
beauftragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Die
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 09.05.2012 dem
Beschluss des Planungsausschusses angeschlossen.
Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet
werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu
informieren.
In der Zeit vom 04.06.2012 bis 15.06.2012 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und
die betroffenen Behörden wurden beteiligt. Die Bürger und Behörden hatten die Möglichkeit,
sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet
einsehbar.
2.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
Obwohl es sich um eine freiwillige Bürgerinformation handelt, werden die eingegangenen
Anregungen dennoch in die Abwägung aufgenommen. Die Eingaben und die Stellungnahmen
der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt. Von der Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern
haben sechs Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Die Anregungen und Bedenken
beziehen sich überwiegend auf die mangelhafte verkehrliche Situation und das unzureichende
Parkplatz-Angebot im Neuenhofer Weg sowie auf den Wegfall bestehender Grünstrukturen
und die Lage der Tiefgaragenzufahrt.
Eingaben (Zusammenfassung):
Parklatzsituation ist bereits jetzt sehr angespannt
vorgesehene 35 Parkplätze in Tiefgarage sind zu wenig
Neuenhofer Weg ist bereits jetzt zu schmal
bereits bestehende Konflikte zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern
verschärfen sich
Stellungnahme der Verwaltung (Zusammenfassung):
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Ausdruck vom: 15.04.2015
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Die durch die geplante Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie zusätzlich
entstehenden Verkehre sind gering, da einige bestehende Bereiche wie z.B. die
Institutsambulanz aus dem Bestandsgebäude in den Neubau verlagert werden und insgesamt
eine Erweiterung der Stationen auf 38 Betten vorgesehen ist, so dass nur ein geringfügiger
Anstieg der derzeitigen Verkehrsmengen zu erwarten ist. Die Zahl der vorgesehenen
Stellplätze in der Tiefgarage entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Stellplatzbedarf für
den Alt- und Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie, so dass von einer Entspannung der
Parkraumsituation im Bereich des Neuenhofer Weges auszugehen ist. Die derzeit
unbefriedigende Parkraumsituation und eingeschränkte Befahrbarkeit des Neuenhofer Weges
auf Grund des Gegenverkehrs wird durch den Ausbau des Neuenhofer Weges im Zuge der
Errichtung des Erweiterungsbaus verbessert. Der Ausbau sieht eine Verbreiterung des
Straßenraums um 2,50 m und damit eine Verbesserung der Befahrbarkeit des Neuenhofer
Weges vor. Des Weiteren sind die Anlage eines Fußweges sowie die Neuordnung der
Stellplätze im Straßenraum geplant.
Eingaben (Zusammenfassung):
bestehende Grünstrukturen gehen durch Neubau verloren
Gehölzstreifen entlang Neuenhofer Weg sollte erhalten bleiben
Stellungnahme der Verwaltung (Zusammenfassung):
Der Entwurf für die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie kann einen Teil des Baumund Heckenbestandes innerhalb des Plangebietes erhalten. Die Hecken entlang des
Neuenhofer Weges müssen auf Grund der geplanten Erweiterung der Straße entfallen, da
eine Verbreiterung auf der westlichen Seite des Neuenhofer Weges wegen der
Bestandsgebäude nicht zu realisieren ist. Der Ausbau wird u.a. wegen der Erweiterung der
Kinder- und Jugendpsychiatrie aber auch auf Grund des bisher mangelhaften
Ausbauzustandes (kein Gehweg, einseitiges Parken auf der Fahrbahn) erforderlich.
Eingaben (Zusammenfassung):
Einfahrt zur Tiefgarage sollte nicht gegenüber der Einfahrt zur Tiefgarage der
Wohnhäuser Neuenhofer Weg 23/25 liegen
Einfahrt in die Tiefgarage sollte über Kullenhofstraße erfolgen
Stellungnahme der Verwaltung (Zusammenfassung):
Die Lage der Tiefgarageneinfahrt wird bestimmt durch die Einfahrt an der nördlichen
Gebäudeseite. Mit dem Ausbau des Neuenhofer Weges wird ein 'Gegenüberliegen der
Einfahrten' der Wohnhäuser Neuenhofer Weg Nr. 23/25 und des Erweiterungsbaus der
Kinder- und Jugendpsychiatrie 'unproblematisch' möglich sein. Der Anregung, die
Tiefgaragenzufahrt von der Kullenhofstraße vorzusehen, soll nicht gefolgt werden, da
hierdurch eine zusätzliche Straßenverbindung zum Klinikum mit weiteren Versiegelungen im
Bereich der Grünflächen geschaffen werden müsste. Zusätzlich würde die Änderung der
Verkehrsführung zu Beeinträchtigungen der vorhandenen Wohnnutzung führen. Auch eine
Erschließung der geplanten Tiefgarage über den nördlichen Abschnitt des bestehenden
Neuenhofer Wegs zur Kullenhofstraße soll nicht erfolgen, um die dortige Wohnbebauung nicht
Vorlage FB 61/0881/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2015
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durch zusätzliche Verkehre zu belasten, und um die Erreichbarkeit der Kinder- und
Jugendpsychiatrie über die überörtliche Vaalser Straße zu erhalten.
Die ausführlichen Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung sowie die an dieser Stelle
nicht erwähnten Themen sind dem Abwägungsdokument in der Anlage zu entnehmen.
Einige der Anregungen konnten teilweise berücksichtigt werden. Sie führten nicht zu einer
Änderung der Planung.
3.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Von den beteiligten Behörden wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung
geäußert.
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland weist darauf hin, dass das Plangebiet im
Bereich des ehemaligen Westwalls liegt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
müsse eine Bestandsaufnahme über mögliche Reste des Befestigungssystems innerhalb des
Plangebiets erfolgen, um diese gegebenenfalls sichern zu können.
Stellungnahme der Verwaltung (Zusammenfassung):
Bezüglich der denkmalpflegerischen Belange wurde eine Recherche durchgeführt. Diese
ergab laut dem vorliegenden Kartenmaterial keine Strukturen innerhalb des Plangebiets. In
der Umgebung des Plangebiets (westlich und südwestlich) wurden mehrere Bunker des
ehemaligen Westwalls gefunden, die jedoch laut Ortsakten gesprengt wurden. Die Linie der
Bauwerke des Westwalls verläuft südwestlich des Plangebiets, während die Höckerlinie noch
westlich der Bauwerke des Westwalls verläuft. Demnach sind voraussichtlich keine
Bestandteile des Westwalls im Plangebiet zu erwarten.
Die STAWAG weist darauf hin, dass sich im Plangebiet Versorgungsleitungen befinden, die
vor Beginn der Bauarbeiten umgelegt werden müssen.
Stellungnahme der Verwaltung (Zusammenfassung):
Die Leitung befindet sich im Bereich der Tiefgaragenzufahrt. Sie wird durch Eintragung eines
Leitungsrechtes zugunsten der Stawag im Bebauungsplan gesichert. Die Leitung soll auf dem
Grundstück erhalten werden. Falls eine Verlegung der Leitung im weiteren Planverfahren
erforderlich wird, werden hierzu Regelungen im Rahmen des Durchführungsvertrages
getroffen.
Die RWTH Aachen sowie die Wintershall Holding GmbH weisen darauf hin, dass das
Plangebiet innerhalb deren bergrechtlicher Erlaubnisfelder liegt. Einschränkungen für eine
Bebauung ergeben sich hierdurch nicht. Es wird ein entsprechender Hinweis in die
schriftlichen Festsetzungen aufgenommen.
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Die ausführlichen Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung sowie die an dieser Stelle
nicht erwähnten Themen sind dem Abwägungsdokument in der Anlage zu entnehmen.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, entstehen der Stadt
Aachen durch die Aufstellung keine Kosten.
5.
Städtebaulicher Vertrag
Neben gestalterischen Vorgaben für das Bauvorhaben werden die Verlegung der Gasleitung
im Plangebiet, die Sperrung der Tiefgarage in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) sowie bauliche
Maßnahmen zur Durchführung der Baumaßnahmen im Durchführungsvertrag geregelt. Aus
umweltschutzfachlicher Sicht werden unter anderem Regelungen zur Berücksichtigung der
Bodenbelange während der Bauphase, Anpflanz- und Erhaltungsverpflichtungen von Bäumen
bzw. Gehölzstrukturen, das Entwässerungskonzept sowie die Gestaltung der Freiflächen
vereinbart.
Der Vertrag wird spätestens zum Satzungsbeschluss vorliegen.
6.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948 – Neuenhofer
Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - im Bereich zwischen dem Neuenhofer Weg und dem
Studentenwohnheim an der Kullenhofstraße den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den
Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
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Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit
7.
Abwägungsvorschlag Behörden
8.
Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP)
9.
Hochbauplanung:
Grundriss EG
Grundriss OG
Grundriss UG
Dachaufsicht
Ansichten 1
Ansichten 2
Schnitte
Fassadenschnitt
Perspektive Neuenhofer Weg
10.
Freiflächenplan
11.
Baumbilanzplan
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie -
Kullenho
fstraße
Paris
Neuenhofer Weg
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ng
Vaalser Straß
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie Kullenho
fstraße
Paris
Neuenhofer Weg
ng
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Vaalser Straß
e
Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
Schriftliche Festsetzungen
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen dem Neuenhofer Weg und dem Studentenwohnheim an der Kullenhofstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1
Art der baulichen Nutzung
1.1 Sondergebiet 'Klinik'
Das Sondergebiet dient der Unterbringung von Kliniken.
Zulässig sind:
Gebäude, Anlagen und Räume der Kliniknutzung, dazu gehören Patientenzimmer, Behandlungs-, Dienst- und Arzträume, Aufenthalts- und Warteräume, Spielräume, Mehrzweckraum, Ergotherapieräume, die der Therapie dienende
Sportanlagen im Außenbereich u. ä.,
Räume für die Verwaltung, Bewirtschaftung und Versorgung der Klinik,
Räume für die klinikspezifische Aus- und Weiterbildung sowie für Forschung und Lehre,
Stellplätze, Garagen sowie Tiefgaragen, für den durch die kinder- und jugendpsychiatrische Klinik verursachten Bedarf inkl. des Bestandsgebäudes Neuenhofer Weg 21, 52074 Aachen.
2
Maß der baulichen Nutzung
Die Oberkante der baulichen Anlagen darf die in der Planzeichnung festgesetzten NHN-Höhen (OK) nicht überschreiten.
Die maximal zulässige Gebäudehöhe bezieht sich auf die Oberkante First bzw. Attika der baulichen Anlagen. Die im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudehöhen dürfen ausnahmsweise bis zu einer Höhe von 1,50 m überschritten werden
ausschließlich durch
Nutzungsbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen (Wärmetauscher,
Empfangsanlagen, Lichtkuppeln und Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, Ansaug- und Fortführungsöffnungen)
für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser
Brüstungen / Absturzsicherungen
Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden
Geschosses abrücken. Für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser kann auf den Abstand zur Gebäudekante verzichtet werden, sofern der Aufbau nicht der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandt ist.
3
Überbaubare Grundstücksfläche
Im Sondergebiet ist ein Überschreiten der Baugrenze in einer Tiefe von maximal 1,50 m ausnahmsweise zulässig, wenn
es sich um untergeordnete Bauteile, wie Treppentürme, Freitreppen, Aufzugsschächte, Erker, Balkone, Belüftungsschächte für das Untergeschoss etc. handelt, die fest mit dem Gebäude verbunden sind.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
4
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
Nebenanlagen und Garagen
Innerhalb des Sondergebietes sind Garagen inkl. Tiefgaragen nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen wie Spielfelder und -geräte, Stützmauern, Zäune etc., die
dem Nutzungszweck des Sondergebietes 'Klinik' dienen, zulässig.
5
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
5.1 Schallimmissionen
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist für die mit ’AAA’ gekennzeichneten Fassaden ein erforderliches
Schalldämmmaß (erf. R’w,res nach DIN 4109*) des Lärmpegelbereichs III für Außenbauteile von Gebäuden einzuhalten.
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109*
Lärmpegelbereich
Maßgeblicher Außenlärmpegel
Bettenräume in
Krankenanstalten und
Sanatorien
dB (A)
III
61-65
Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Unterrichtsräume u. ä.
Büroräume u. ä.
erf. R’w,res in dB
40
35
30
Ausnahmen von dieser Festsetzung können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämmmaße für Außenbauteile ausreichend sind.
*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989.
5.2 Lichtimmissionen
Die Tiefgarage inkl. der Zufahrt ist derart auszuführen, dass an der benachbarten Wohnbebauung keine erheblichen
Lichtimmissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes entstehen.
6
Erhalt von Bäumen und Sträuchern, sonstige Bepflanzungen
6.1 Erhalt von Bäumen
Die in der Planzeichnung zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und während der Baumaßnahmen
durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu schützen.
7
Zulässigkeit von Vorhaben
Gemäß § 12 Abs. 3a i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nur
derartige Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Rahmen des Durchführungsvertrags zu
diesem Bebauungsplan verpflichtet hat.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
Hinweise
1.
Kampfmittel
Für den Geltungsbereich sind bereits im Jahr 1976 Untersuchungen zu Kampfmitteln erfolgt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit sofort einzustellen und
unverzüglich die Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen.
2.
Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW sind beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde die
Bauarbeiten unverzüglich zu stoppen und die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder das Rheinische Denkmalamt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 90 39-0, Fax:
02425 / 90 39-199, unverzüglich zu informieren. Der Beginn der Bauarbeiten ist der Unteren Denkmalbehörde der Stadt
Aachen anzuzeigen.
3.
Bergbaurecht
Das Plangebiet ist Bestandteil eines bergrechtlichen Erlaubnisfeldes 'Rheinland' der Wintershall Holding GmbH, Erdölwerke, Friedrich-Ebert-Str. 160, 34119 Kassel. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken. Das Plangebiet ist weiterhin
Bestandteil des Erlaubnisfeldes 'GeoTherm RWTH' der RWTH Aachen, Wüllnerstraße 2, 52062 Aachen. Hierbei handelt
es sich um eine zu wissenschaftlichen Zwecken erteilte Berechtigung zur Aufsuchung von Erdwärme.
Einschränkungen für eine Bebauung ergeben sich hierdurch nicht. Bisher sind innerhalb des Plangebietes keine bergbaulichen Tätigkeiten erfolgt und zukünftig nicht geplant.
4.
Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den Gebäuden berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK44) der Polizei Aachen bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
Diese Schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am………….die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 948 – Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie – beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
Anlagen zu den Schriftlichen Festsetzungen
1.
1.1
Pflanzenartenliste
Bäume
Acer campestre
Feldahorn
Acer pseudoplatanus
Berg-Ahorn
Alnus glutinosa
Schwarzerle
Betula pundula
Sandbirke
Betula pubescens
Moorbirke
Carpinus betulus
Hainbuche
Fagus sylvatica
Rotbuche
Fraxinus excelsior
Esche
Malus sylvestris
Apfel
Populus tremula
Zitterpappel
Prunus avium
Vogelkirsche
Quercus petraea
Traubeneiche
Quercus robur
Stieleiche
Tilia cordata
Winterlinde
Tilia platyphyllos
Sommerlinde
Ulmus glabra
Bergulme
Ulmus laevis
Flatterulme
Ulmus minor
Feldulme
Pflanzqualität: Hochstamm mit Mindestumfang 14-16 cm, 3x verpflanzt
1.2
Sträucher / Kletterpflanzen
Clematis vitalba
Waldrebe
Cornus sanguinea
roter Hartriegel
Corylus avellana
Hasel
Crataegus laevigata
Rotdorn
Crataegus monogyna
Eingriffliger Weißdorn
Cytisus scoparius
Ginster
Ilex aquifolium
Stechpalme
Lonicera periclymenum
Wald-Geißschlinge
Mespilus germanica
Mispel
Prunus padus
Traubenkirsche
Prunus spinosa
Schlehe
Rhammnus catharticus
Kreuzdorn
Rhammnus frangula
Faulbeerbaum
Ribes nigrum
Schwarze Johannisbeere
Ribes rubrum
Rote Johannisbeere
Ribes uva-crispa
Stachelbeere
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Rosa arvensis
kriechende Rose
Rosa canina
Hundsrose
Salix aurita
Öhrchenweide
Salix caprea
Salweide
Salix cinerea
Grauweide
Sambucus racemosa
Roter Holunder
Sorbus aucuparia
Vogelbeere
Viburnum opulus
gemeiner Schneeball
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
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Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
Begründung
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen dem Neuenhofer Weg und dem Studentenwohnheim an der Kullenhofstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
Inhaltsverzeichnis
1
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation .............................................................4
1.1
Beschreibung des Plangebietes .................................................................................................................4
1.2
Planungsrechtliche Situation ......................................................................................................................4
2
Anlass der Planung ................................................................................................................................5
3
Ziel und Zweck der Planung ..................................................................................................................5
4
5
3.1
Ziel der Planung..........................................................................................................................................5
3.2
Erschließung...............................................................................................................................................6
3.3
Beschreibung des Vorhabens.....................................................................................................................6
3.4
Freiraumkonzept.........................................................................................................................................7
3.5
Jugend- und Familienfreundlichkeit ............................................................................................................7
3.6
Klimaschutz und Klimaanpassung..............................................................................................................8
3.6.1
3.6.2
3.6.3
3.6.4
3.6.5
3.7
Mindestanforderung ............................................................................................................................................8
Standortwahl der Bebauung................................................................................................................................8
Städtebaulicher Entwurf......................................................................................................................................8
Solare Wärme- und Energiegewinnung ..............................................................................................................8
Umgang mit Niederschlagswasser......................................................................................................................8
Entwässerungsplanung ..............................................................................................................................8
3.8
Bestehende Versorgungsleitungen.............................................................................................................9
3.9
Feuerwehr / Löschwasser...........................................................................................................................9
Begründung der Festsetzungen............................................................................................................9
4.1
Art der baulichen Nutzung ..........................................................................................................................9
4.2
Maß der baulichen Nutzung........................................................................................................................9
4.3
Überbaubare Grundstücksflächen ............................................................................................................10
4.4
Nebenanlagen, Garagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB......................................................................10
4.5
Einfahrtbereiche........................................................................................................................................10
4.6
Lärmschutz ...............................................................................................................................................10
4.7
Schutz vor Lichtimmissionen ....................................................................................................................11
4.8
Leitungsrechte ..........................................................................................................................................11
4.9
Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen................................................................12
4.10
Öffentliche Verkehrsfläche........................................................................................................................12
Umweltbelange .....................................................................................................................................12
5.1
Schutzgut Mensch ....................................................................................................................................13
5.1.1
Bestand.............................................................................................................................................................13
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
6
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
5.1.2
5.2
Auswirkungen ...................................................................................................................................................14
Schutzgut Pflanzen und Tiere, Biotopverbund (inkl. spezielles Artenschutzrecht und
Baumschutzsatzung) ................................................................................................................................15
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.3
Vegetationsbestand ..........................................................................................................................................15
Tiere..................................................................................................................................................................16
Biotopverbund...................................................................................................................................................17
Auswirkungen ...................................................................................................................................................17
Schutzgut Boden ......................................................................................................................................17
5.3.1
5.3.2
5.4
Bestand.............................................................................................................................................................17
Auswirkungen ...................................................................................................................................................18
Schutzgut Wasser.....................................................................................................................................18
5.4.1
5.4.2
5.5
Bestand.............................................................................................................................................................18
Auswirkungen ...................................................................................................................................................18
Schutzgut Klima und Luft..........................................................................................................................19
5.5.1
5.5.2
5.6
Bestand.............................................................................................................................................................19
Auswirkungen ...................................................................................................................................................19
Schutzgut Landschaft ...............................................................................................................................19
5.6.1
5.6.2
5.7
Bestand.............................................................................................................................................................19
Auswirkungen ...................................................................................................................................................20
Schutzgut Kultur- und Sachgüter..............................................................................................................20
5.7.1
5.7.2
Bestand.............................................................................................................................................................20
Auswirkungen ...................................................................................................................................................21
Auswirkungen der Planung .................................................................................................................21
6.1
Städtebauliche Auswirkungen ..................................................................................................................21
6.2
Verkehrliche Auswirkungen ......................................................................................................................21
6.3
Umweltauswirkungen................................................................................................................................22
6.4
Planungsrechtliche Auswirkungen............................................................................................................22
7
Kosten ...................................................................................................................................................22
8
Durchführungsvertrag..........................................................................................................................22
9
Plandaten ..............................................................................................................................................23
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1 Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Westen von Aachen im Stadtbezirk Laurensberg und ist Bestandteil einer in Nord-SüdRichtung verlaufenden Grünfläche, welche sich von der Vaalser Straße in Richtung Klinikum erstreckt. Im südlichen Teil
dieser Grünfläche sind zwei Sportplätze integriert. Westlich des Geltungsbereichs befinden sich die bestehende Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im 'Großen Neuenhof' (Neuenhofer Weg 21) sowie die Janusz-Korczak-Schule
('Schule für Kranke'). Östlich schließen sich an das Plangebiet die mehrgeschossigen Studentenwohnheime der RWTH
an. Nördlich befindet sich das Klinikum Aachen mit seinen angegliederten Instituten und großflächigen Stellplatzanlagen.
Im Osten verläuft der Pariser Ring, welcher den Aachener Süden mit dem Norden verbindet und einen Anschluss an die
nördlich verlaufende A4 herstellt. Im Westen schließen sich Wohngebiete sowie verschiedene Gemeinbedarfseinrichtungen an. Das Plangebiet wird aus südlicher Richtung von der Vaalser Straße über den Neuenhofer Weg erschlossen.
Derzeit wird das Plangebiet als öffentliche Grünfläche genutzt. Das Plangebiet weist entlang der westlichen Grenze (Neuenhofer Weg) und entlang der östlichen Grenze (Fußweg am Studentenwohnheim) Böschungen mit Strauch- und Heckenpflanzungen auf. Neben einer umfangreichen randlichen Eingrünung in Form von Hecken und Bäumen befinden sich
einzelne größere Laubbäume auf dem Grundstück. Das Plangebiet wird von zwei gepflasterten Fußwegen im Norden und
Süden begrenzt. Die Topographie weist ein Gefälle in ost-westlicher Richtung auf. Das Gelände fällt von ca. 217 m ü.
NHN im Nordwesten auf ca. 212 m ü. NHN im Südosten ab.
Das Plangebiet befindet sich östlich des 'Großen Neuenhofs' und wird westlich begrenzt vom Neuenhofer Weg, östlich
vom angrenzenden Flurstück 388 (Flur 25, Gemarkung Laurensberg, Stadt Aachen), das mit drei mehrgeschossigen Studentenwohnheimen bebaut ist. Südlich und nördlich begrenzen zwei vorhandene Fußwege das Plangebiet. Der Geltungsbereich (Flurstück 490 und 491, Flur 25, Gemarkung Laurensberg) weist eine Flächengröße von rd. 7.200 m² auf.
Das Baugrundstück (Flurstück 490) wurde für das Vorhaben aus der Grünfläche herausgeteilt und von der Stadt Aachen
an die Vorhabenträgerin verkauft. Die Fläche des Vorhaben- und Erschließungsplans (Baugrundstück) ist 6.861 m² groß.
Die zusätzlich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogene Fläche der Stadt Aachen (Flurstück 491) weist
eine Fläche von 334 m² auf und dient dem geplanten Ausbau des Neuenhofer Weges.
1.2 Planungsrechtliche Situation
Das Vorhaben entspricht durch die Lage im Geltungsbereich des in weiten Teilen schon vollzogenen Bebauungsplans
Nr. 592 'Vaalser Straße / Gut Kullen' einer Nachverdichtung im bereits beplanten Innenbereich. Somit ist die Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB 'Bebauungsplan der Innentwicklung' gegeben. Dadurch kann das Planverfahren gegenüber dem Regelverfahren vereinfacht und verkürzt werden.
Das Verfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt. Gleichwohl sind die Umweltbelange im Bebauungsplanverfahren adäquat zu berücksichtigen und auf Grund der Umnutzung einer Grünfläche in die Abwägung einzustellen.
Der derzeit geltende Flächennutzungsplan 1980 stellt Grünfläche für das Plangebiet dar. Er soll für den Geltungsbereich
des Bebauungsplans in „Sondergebiet Klinik“ geändert werden (siehe Anlage 1). Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB kann im
beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan, dessen entgegen
stehenden Darstellungen mit In-Kraft-Treten des Bebauungsplans obsolet werden, ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans 1988 der Stadt Aachen.
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003
(Stand 2008) stellt für das Plangebiet 'Allgemeinen Siedlungsbereich' dar.
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
Anlass der Planung
Das Universitätsklinikum Aachen plant die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Bereich des derzeitigen
Standortes 'Gut Neuenhof'. Diese Erweiterung ist in erster Linie einer rasanten Zunahme psychiatrischer Krankheitsbilder
bei Kindern und Jugendlichen geschuldet. Eine darauf reagierende Bedarfsprognose und Auslastungsermittlung des Universitätsklinikums Aachen ergibt, dass die derzeitigen Kapazitäten innerhalb der Kinderklinik vollständig ausgeschöpft
sind, so dass ein dringender Bedarf zum Ausbau der Betreuungskapazitäten und somit für bauliche und räumliche Erweiterungen gegeben ist.
Unter Federführung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes BLB NRW in Aachen wurden bereits verschiedene Optionen
zur Erweiterung des Raumprogramms innerhalb des bestehenden Hofgebäudes und der unmittelbar umgebenden Grundstücksflächen geprüft. Im Wesentlichen kommen diese Voruntersuchungen zu dem Ergebnis, dass sich eine adäquate
und funktional befriedigende Erweiterung der räumlichen Kapazitäten innerhalb der vorhandenen, denkmalgeschützten
Bausubstanz nicht herstellen lässt.
Auch eine Gesamtverlagerung der Kinder- und Jugendpsychiatrie an einen anderen Standort, der sowohl die bestehenden, als auch die langfristigen Entwicklungsperspektiven der Kinderpsychiatrie berücksichtigt, wurde geprüft. Eine solche
Standortverlagerung stellt sich aus derzeitiger Perspektive als nicht sinnvoll dar, weil der heutige Standort 'Gut Neuenhof'
räumlich und funktional eng mit der benachbarten Janusz-Korczak-Schule verknüpft ist und keine geeigneten und ausreichend dimensionierten Flächen im bisherigen Umfeld oder zumindest in enger räumlicher Nähe zum Universitätsklinikum
zur Verfügung stehen.
Im Ergebnis der umfangreichen Vorprüfungen ist insofern nur das Plangebiet östlich des Neuenhofer Weges für eine bauliche Erweiterung geeignet, um eine enge Verknüpfung zu den bestehenden Einrichtungen zu gewährleisten. Die Inanspruchnahme einer Grünfläche ist auf Grund der Bindung an den bestehenden Standort und fehlender Standortalternativen erforderlich.
Planerfordernis
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 592 'Vaalser
Straße / Gut Kullen' der Stadt Aachen. Dieser Bebauungsplan wurde seither durch zahlreiche Änderungen überarbeitet.
Der Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 948 – Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie –
wurde bisher jedoch nicht geändert.
Der rechtskräftige Bebauungsplan soll – gemäß der in der Begründung formulierten Planziele – unter Anderem „…die
Folgeeinrichtungen aufnehmen, die durch den Betrieb des Klinikums erforderlich werden und deren sinnvolle Entwicklung
und Funktion gewährleisten“, was insoweit konform geht mit der Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums. Die potenzielle Erweiterungsfläche ist jedoch nicht als Baufläche, sondern als Grünfläche ausgewiesen.
Daher wird eine planungsrechtliche Angleichung erforderlich. Angesichts des eindeutigen Projektbezugs soll das Planrecht durch die Neuaufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit planungsrechtlicher Sicherung durch einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB erfolgen.
3
Ziel und Zweck der Planung
3.1 Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend erforderliche Erweiterung der am
Standort bereits ansässigen Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums zu schaffen. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 592 'Vaalser Straße / Gut Kullen' sieht für das Plangebiet die Aufnahme von dem Klinikum angegliederten
Funktionen vor – setzt jedoch für das Plangebiet Grünfläche fest. Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist
das modifizierte Wettbewerbsergebnis zur Erweiterung der Klinik. Standortalternativen wurden geprüft, jedoch auf Grund
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der erforderlichen räumlichen Nähe zum Bestandsgebäude der Kinder- und Jugendpsychiatrie und zur Janusz-KorczakSchule ('Schule für Kranke' - Unterricht für Kinder mit langen Klinikaufenthalten) verworfen.
3.2 Erschließung
Die Erschließung des Vorhabens erfolgt von Süden aus über den bestehenden Neuenhofer Weg, der südlich in die Vaalser Straße (B1) ins übergeordnete Verkehrsnetz mündet. Derzeit weist der Neuenhofer Weg eine Breite von rd. 6-7 m auf.
Der Neuenhofer Weg ist in einem schlechten Ausbauzustand und weist eine Fahrbahn ohne Fußwege und abgegrenzte
Stellplätze auf. Einseitig wird geparkt, so dass nur eine Fahrspur verbleibt. Als Sackgasse dient er zur Erschließung der
Wohngebäude sowie der bestehenden Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zur Kullenhofstraße besteht lediglich eine Anbindung für Radfahrer und Fußgänger. Im Rahmen der Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Neuenhofer Weg ist der Ausbau des Neuenhofer Weges geplant. Eine Verbreiterung des Weges um 2,50 m in östlicher Richtung ist vorgesehen. Der Ausbau der Straße ist für das Jahr 2014 geplant. Derzeit weist der Neuenhofer Weg eine geringe Verkehrsbelastung auf. Die Verkehrsbelastung auf Grund des Vorhabens inkl. der bestehenden Einrichtung wird mit
max. 10 Fahrten pro Stunde prognostiziert. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Belastung von täglich max. 150 Fahrten.
Durch die Neuordnung der Parkplätze im Straßenraum wird die derzeitig schwierige Parksituation für Anwohner verbessert werden. Eine zusätzliche Entspannung der Parkplatzsituation ergibt sich zukünftig durch die Schaffung einer Tiefgarage im Untergeschoss des Erweiterungsbaus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, welche Stellplätze für die Mitarbeiter
der Einrichtung sowie die Besucher zur Verfügung stellt.
3.3 Beschreibung des Vorhabens
Im Vorfeld des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde ein Wettbewerb ausgelobt. Als Sieger ging aus dem Wettbewerb der Entwurf des Berliner Architekturbüro Heinle, Wischer & Partner hervor. Der überarbeitete Hochbau-Entwurf ist
Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Die geplante Erweiterung sieht drei quadratische Gebäudekomplexe vor, deren Formen die Strukturen des 'Großen Neuenhof' in Anlehnung an einen Vierkanthof aufnehmen und die ebenfalls über zwei 'Innenhöfe' mit besonders geschützten
Bereichen verfügen. Die Erweiterung umfasst die stationäre und ambulante Behandlung und Pflege psychisch und psychosomatisch erkrankter Kinder und Jugendlicher auf insgesamt 38 Betten. Die jeweils im 1. Obergeschoss angeordneten
Pflegewohngruppen (Stationen) umfassen je maximal 12 bis 14 Plätze.
Im Erdgeschoss des nördlichen und mittleren Bauteils (Bauteil A und B) sind die stärker frequentierten Bereiche der Institutsambulanz, im südlichen Bauteil (Bauteil C) sind Dienst- und wissenschaftliche Arbeitsräume u. a. auch zu Zwecken
der Forschung und Lehre untergebracht. Im Untergeschoss (ebenerdig zum Garten) liegen im südlichen Bauteil die 2geschossige, auch als Mehrzweckraum nutzbare Turnhalle sowie Räume für die Ergotherapie.
Die Identitätsmerkmale des Großen Neuenhofs werden für die Gestaltung des Neubaus aufgegriffen, auch um die Zugehörigkeit von Alt und Neu zu vermitteln. So ist diese geprägt von klaren, einfachen kubischen Formen und der Ausführung
der Außenwände als Verblendmauerwerk (letztere auch aus Gründen der Nachhaltigkeit). Das Prinzip des geschützten
Freiraums des Großen Neuhofs wird auf die Pflegewohnbereiche 'im Kleinen' übertragen: um einen geschützten Dachgarten herum sind in quadratischem Grundriss die einzelnen Patientenzimmer, der gemeinsame Koch-, Ess- und Wohnbereich sowie die Therapie- und Diensträume angeordnet.
Die drei Gebäudekomplexe (Bauteil A, B und C) sind verbunden durch gläserne Verbindungsgänge und einen Zugangsbereich an der Straßenfront zum Neuenhofer Weg sowie eine integrierte Garage im Untergeschoss des nördlichen und
mittleren Gebäudekörpers. Die Garage liegt vollständig unterhalb des Straßenniveaus und ist zur publikums-wirksamen
Straßenseite und gegenüber dem denkmalgeschützten Großen Neuenhof nicht wahrnehmbar; an den übrigen drei Seiten
weist sie größere Öffnungen auf und tritt wegen der Höhenentwicklung in diesem Bereich teilweise bis vollständig als
Vollgeschoss in Erscheinung. Gleiches gilt für die als Tiefgeschoss ausgelegte Turnhalle im südlichen Gebäudekörper.
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Innerhalb der Tiefgarage sollen ca. 35 Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher der Einrichtung entstehen. Die Zufahrt zur
Garage erfolgt an der nördlichen Gebäudeseite des Bauteils A. Aufstellflächen für Anlieferfahrzeuge sind im Bereich des
Haupteingangs geplant.
Der Haupteingang des Neubaus, der in dessen Erdgeschoss führt, ist zwischen dem nördlichen und dem mittleren Bauteil
angeordnet und korrespondiert mit dem gegenüberliegenden Zugangsweg zum Haupteingang des Großen Neuenhofs,
der im weiteren Verlauf weiter zur Janusz-Korczak-Schule führt. Ein zusätzlicher Nebeneingang, der in das Untergeschoss führt, ist an der Südseite des Neubaukomplexes angeordnet. Der gesamte Neubau- und Erweiterungskomplex ist
in den allgemeinen, dem Patienten- und Besucherverkehr dienenden Bereichen für Menschen mit Behinderung sowie
Personen mit Kleinkindern barrierefrei und ohne fremde Hilfe erreichbar.
Durch die Verteilung des gemäß der Bedarfsprognose des Universitätsklinikums Aachen erforderlichen umbauten Raumes auf drei Baukörper, deren Abstände zueinander und durch die Ausnutzung der Geländebewegung soll eine aufgelockerte Bauweise mit parkähnlich gestalteten Freiflächen entstehen, die die Funktion der Bestandsgrünfläche in Teilen
wieder aufnimmt.
Vorgesehen ist der Bau von 2 Geschossen (EG, 1.OG) und einem Untergeschoss, welches die Tiefgarage (Bauteil A und
B) sowie im Bauteil C die Turnhalle und Räume der Ergotherapie aufnimmt. Die Gebäudekörper erhalten extensiv begrünte Flachdächer. Die Baukörper werden den Straßenraum einfassen und in der Höhenentwicklung hinter dem Bestand des
Großen Neuenhofs zurücktreten. Von der Straße aus treten die Untergeschosse nicht in Erscheinung, sie sind jedoch auf
Grund der topografischen Gegebenheiten von der östlichen, nördlichen und südlichen Seite wahrnehmbar.
3.4 Freiraumkonzept
Die derzeit vorhandene Grünfläche stellt sich überwiegend als Schnittrasenfläche mit vereinzelten Solitär-Laubbäumen
dar, die vor allem randlich eingefasst wird von Hecken aus standortgerechten Laubgehölzen, die teilweise erhalten bleiben. Die vorhandenen Fußwegeverbindungen (in Höhe des Phillipp-Neri-Weges und an der nördlichen Begrenzung des
Geltungsbereichs) zu den Studentenwohnheimen Kullenhofstraße bleiben bestehen.
Die Freiflächen östlich angrenzend an die drei Baukörper dienen den Patienten und Besuchern als Aufenthalts-, Erholungs- und Spielflächen. Innerhalb der Freiflächen werden in der Nähe zur Turnhalle / Mehrzweckraum ein Ballspielfeld
sowie Spielfelder mit Geräten für Kleinkinder vorgesehen. Die Nutzung macht eine Einzäunung des Grundstücks erforderlich. Sie verläuft entlang der östlichen Grundstücksgrenze sowie auf Höhe der nördlichen Fassaden des Bauteils A und C.
Das Ballspielfeld wird mit Stützmauern eingefasst. Die Einzäunung wird mit einer innenseitigen Strauchbepflanzung ergänzt. Zwischen dem Bauteil A und B entsteht ein Gartenhof auf dem Dach des Untergeschosses, welcher dem Aufenthalt der Patienten dient und den Wartebereich der Institutsambulanz ergänzt.
Der bereits vorhandene, teilweise höherwertige Baumbewuchs wird soweit möglich erhalten und ansonsten ersatzweise
im Plangebiet versetzt bzw. nachgepflanzt werden.
Zum Neuenhofer Weg entsteht ein grüner Vorgartenbereich. Vor den drei Gebäuden ist ein offener Verbindungsgang angeordnet, der durch eine gegenüber dem Neuenhofer Weg kontinuierlich höher werdenden Stützmauer verkleidet mit
Verblendmauerwerk eingefasst wird.
3.5 Jugend- und Familienfreundlichkeit
Da es sich bei dem Planverfahren um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, der gezielt das Vorhaben 'Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie' umsetzt, sind viele Kriterien nicht anwendbar. Generell ist die Planung als
kinder- und jugendfreundlich einzustufen, weil sie als soziale Einrichtung der Genesung von psychisch oder psychosomatisch erkrankten Kindern dient. Da das Vorhaben in eine bestehende Grünfläche mit Fuß- und Radwegen eingebettet ist,
wird hierdurch u.a. die eigenständige Mobilität der Jugendlichen und Kinder gefördert und zur Vernetzung mit benachbarten Freiflächen beigetragen. Des Weiteren ist der Standort gut an den öffentlichen Personennahverkehr (Haltestellen
Steppenberg und Kullenhofstraße) angebunden. Die Einrichtung erhält einen großzügigen Außenbereich, der als Spielund Aufenthaltsfläche für die Kinder und Jugendlichen genutzt wird. Die Einrichtung ist darüber barrierefrei zu erreichen.
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Entsprechend der Nutzung als klinische Einrichtung für Kinder und Jugendliche wird der Kinder- und Jugendfreundlichkeit
und damit auch der Familienfreundlichkeit ausreichend Sorge getragen.
3.6
Klimaschutz und Klimaanpassung
3.6.1 Mindestanforderung
Im Bezug auf das globale Klima formuliert § 1a Abs. 5 (5) BauGB, „den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl
durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen." Mit diesem ergänzenden Hinweis wird der Belang des Klimaschutzes im Rahmen der Abwägung besonders
hervorgehoben und gestärkt.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen auf das Klima
zu berücksichtigen. Im Bezug auf das Lokalklima sind stadtklimatische Aspekte und Vorbelastungen zu berücksichtigen.
Ziel ist es, klimaökologische Ausgleichsräume und Luftleitbahnen zu erhalten, klimatische Belastungsräume aufzuwerten
und das Entstehen stadtklimatisch problematischer Situationen zu vermeiden.
3.6.2 Standortwahl der Bebauung
Mit der Inanspruchnahme einer Freifläche im Kontext bestehender Bebauung sowie im Nutzungsverbund der klinischen
Einrichtungen wird der unbeplante Außenbereich geschont. Das Plangebiet ist gut über den Umweltverbund erreichbar
(Bushaltestellen Kullenhofstraße und Steppenberg) und aufgrund seiner Lage an einer Fuß- und Radwegeverbindung attraktiv für den Verzicht des privaten PKW. Die Einrichtung einer Cambio-Station in der Nähe wird derzeit geprüft.
3.6.3 Städtebaulicher Entwurf
Durch die geplante Bebauung mit großvolumigen Gebäuden gehen die lokalklimatisch positiven Eigenschaften der Fläche
verloren. Gleichwohl versucht der städtebauliche Entwurf die Beeinträchtigungen auf das Klima durch bauliche Maßnahmen auszugleichen. Die kompakte Gebäudekubatur ist effizient und flächensparend, so dass eine begrünte Freifläche erhalten bleibt. In Kombination mit der extensiven Dachbegrünung können negative mikroklimatische Effekte verringert werden. Der Erhalt eines Teils des größeren Baumbestands sowie Neuanpflanzungen tragen zu einer Verschattung der Freiflächen bei, so dass eine Überhitzung im Sommer gemindert wird.
3.6.4 Solare Wärme- und Energiegewinnung
Die Nutzung von Solarthermie sowie die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß vorgesehene Gebäudedämmung
(Fenster, Außenhaut) helfen im Sinne des allgemeinen Klimaschutzes, den Energieverbrauch und somit die Emission von
Treibhausgasen zu minimieren. Darüber hinaus wird ein Anschluss an das Nahwärmenetz eines geplanten Blockheizkraftwerks auf dem Gelände des Klinikums derzeit geprüft.
3.6.5 Umgang mit Niederschlagswasser
Die Entwässerung erfolgt in einem Trennsystem, wobei das unverschmutzte Niederschlagswasser in den östlich des
Plangebiets verlaufenden, topografisch tief liegenden Dorbach gedrosselt eingeleitet wird. Die Detailplanung der Niederschlagswasserentwässerung ist derzeit in Erarbeitung. Mit der Dachbegrünung kann zudem ein Teil des Niederschlagswassers zurückgehalten werden. So wird eine Überlastung der städtischen Kanalisation bei Starkregenereignissen vermieden.
3.7 Entwässerungsplanung
Die Ableitung des belasteten Abwassers erfolgt über den Anschluss an den Kanal im Neuenhofer Weg. Die Ableitung des
unverschmutzten Niederschlagswassers erfolgt gedrosselt in den östlich des Plangebiets verlaufenden Dorbach (s. o.).
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3.8 Bestehende Versorgungsleitungen
Innerhalb des nördlichen Teils des Plangebietes befindet sich eine Versorgungsleitung (Gas) der STAWAG. Die Leitung
wird durch ein Leitungsrecht im Bebauungsplan gesichert. Falls erforderlich, hat im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme eine Verlegung der Leitung, die der Versorgung der benachbarten Studentenwohnheime 'Kullenhofstraße'
dient, zu erfolgen. Spezifische Regelungen sind hierzu im Durchführungsvertrag zu vereinbaren.
3.9 Feuerwehr / Löschwasser
Die Aufstellflächen für die Feuerwehr können durch den unmittelbar angrenzenden Neuenhofer Weg nachgewiesen werden, so dass nur eine fußläufige Begehbarkeit des Grundstücks durch die Feuerwehr gewährleistet werden muss.
Eine ausreichende Löschwasserversorgung ist sicherzustellen.
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Begründung der Festsetzungen
4.1 Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung wird als Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Das konkrete Vorhaben
'Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie' wird über den Vorhaben- und Erschließungsplan und den Durchführungsvertrag näher bestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt als Zweckbestimmung für die Nutzung 'Klinik'
fest und hält den Rahmen der zulässigen Kliniknutzungen bewusst etwas offener, um für zukünftige Entwicklungen / Erweiterungsabsichten seitens des Klinikums Aachen Spielraum zu ermöglichen.
4.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 definiert. Die Grundflächenzahl orientiert sich an den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 592, der für den Bereich des 'Großen Neuenhofs' und Umgebung eine GRZ von 0,4 festsetzt. Die Geschossflächenzahl variiert im BP Nr. 592 von 0,6 bis 1,1 für die Allgemeinen Wohngebiete. Für den 'Großen Neuenhof'
beträgt die GFZ 0,8. Da im Untergeschoss des Erweiterungsbaus die Tiefgarage als Vollgeschoss für die gesamte Klinik
(inkl. Stellplatzbedarf des Bestandsgebäudes) untergebracht wird, ist für die Erweiterung der Klinik eine Geschossflächenzahl von 1,0 erforderlich. Mit dieser Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung werden die vorgeschriebenen
Obergrenzen gemäß § 17 BauNVO von 0,8 GRZ und 2,4 GFZ für sonstige Sondergebiete erheblich unterschritten und die
Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete (Gebietsart der Umgebung) eingehalten.
Über die Angabe einer maximal zulässigen Höhe über NHN für bauliche Anlagen wird eine absolute Höhenbeschränkung
festgesetzt. Für den Erweiterungsbau wird eine maximale Höhe baulicher Anlagen von 227 m ü. NHN festgesetzt, so dass
sich der Neubau in die umgebende Bebauungsstruktur einpasst. Die Gebäudehöhen der Nachbargebäude werden eingehalten oder unterschritten. Bei der Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen wird ein gewisser Spielraum für zukünftige
Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Höhenfestsetzung dient u.a. dem Schutz der benachbarten
Bebauung. Die Festsetzung ermöglicht Gebäudehöhen entlang des Neuenhofer Weges zwischen 10 m bis 11,50 m und
im rückwärtigen Bereich auf Grund des abfallenden Geländeniveaus Gebäudehöhen bis zu 12, 70 m.
Maßgeblich für die Festsetzung der Gebäudehöhen ist die unmittelbar benachbarte Bebauung 'Großer Neuenhof' (überwiegende Gebäudehöhe von 12 m) sowie die Studentenwohnheime Kullenhofstraße 58-66 (IV-VII Geschosse) und die
Wohngebäude am Neuenhofer Weg 23-29 (IV-V Geschosse).
Die Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen um maximal 1,50 m wird ermöglicht, damit notwendige
technische Aufbauten bzw. Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen, auf den Dachflächen des Gebäudes errichtet werden können. Ergänzend wird das Abrücken dieser Anlagen festgesetzt, um sie vom Boden aus optisch weniger in Erscheinung treten zu lassen. Die Ausnahme von der Festsetzung über das Abrücken von der
Gebäudefassade für die Überfahrten der Aufzüge und Austritte der Treppenhäuser wird ermöglicht, um zu gewährleisten,
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dass die vertikalen Erschließungsachsen des Gebäudes mit Tageslicht versorgt werden können bzw. eine direkte Verbindung ins Freie möglich ist. Daher wird von einer Abstandsfestsetzung für diese Einrichtungen auf den straßenabgewandten Seiten abgesehen.
Be- und Entlüftungsanlagen / Kälteanlagen dürfen das Höhenmaß nicht überschreiten, da diese nicht zwingend auf den
Dächern untergebracht werden müssen. Dies betrifft nicht die notwendigen Ein- und Auslässe dieser Anlagen. Einrichtungen zur Absturzsicherung sind im Besonderen bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig, da diese nicht die optische Wirkung
von massiven Gebäudeteilen haben.
4.3 Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Wird eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen
Gebäude und Gebäudeteile diese grundsätzlich nicht überschreiten, wohl aber von diesen zurückspringen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan orientiert sich an den Gebäudegrenzen des Vorhaben- und Erschließungsplans und sieht
einen Spielraum der Baugrenzen von 1 m vor, da sich zukünftig durch Modifikationen der Planung noch geringfügige Änderungen ergeben können oder zukünftig Anbauten etc. in begrenztem Maße ermöglicht werden sollen. Ein geringfügiges
Überschreiten der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wird zugelassen.
Die Struktur der Aufteilung der Baumasse auf drei Gebäudeteile wird in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen, weil eine aufgelockerte Bebauung für die städtebauliche Gestaltung und die Einpassung in die Umgebung insbesondere in die umliegenden Grünbereiche eine wesentliche Bedeutung hat.
4.4 Nebenanlagen, Garagen
Die erforderlichen Stellplätze werden in der vorgesehenen Tiefgarage untergebracht und liegen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen ausgeschlossen, um die
verbleibenden Freiflächen als Grün- bzw. Spielflächen einerseits für die Nutzung durch die Patienten der Einrichtung aber
auch zur Verknüpfung des Grundstücks mit den angrenzenden Grünbereichen insbesondere im Norden und Süden, aber
auch an die im Osten angrenzenden Grünbereiche um die Studentenwohnheime zu sichern. Die Bebaubarkeit soll auf die
überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von untergeordneten Nebenanlagen beschränkt werden und die Freiflächen für eine Gartennutzung durch die Klinik sichern. Nebenanlagen, die der Kliniknutzung dienen wie beispielsweise
Spiel- und Sportanlagen, sind zulässig.
4.5 Einfahrtbereiche
Der Anschluss der Tiefgarage im Untergeschoss an die öffentliche Verkehrsfläche erfolgt über den festgesetzten Einfahrtbereich im Norden. Zusätzlich ist im Bereich des Haupteingangs eine weitere Einfahrt zulässig, da in diesem Bereich
die Anlieferzone für die Klinik vorgesehen ist. Die Beschränkung der Einfahrtbereiche dient der Ausgestaltung des Neuenhofer Weges mit Stellplätzen. Die Verbreiterung des Neuenhofer Weges sieht die Anordnung von wechselseitig angeordneten Stellplätzen (Längsparken) vor. Daraus folgt die Beschränkung der Einfahrtbereiche, um ausreichend Stellplätze
im Straßenraum vorsehen zu können.
4.6 Lärmschutz
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 1
Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber der Innenentwicklung den Vorrang vor der Inanspruchnahme weiterer Außenbereichsflächen gegeben. Daher ist Ziel des Bebauungsplans, den Konflikt zwischen der
Erweiterung der Klinik am Standort Neuenhofer Weg und den bestehenden Sportplätzen südlich des Plangebiets mit ihren
Lärmemissionen zu lösen.
Das Gebot der Konfliktbewältigung schreibt die Lösung von erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Immissionen
im Rahmen der Bebauungsplanung vor. Das Vorhaben rückt einerseits an bestehende Wohnnutzungen und andererseits
an eine bestehende Sportanlage südlich des Plangebiets heran. Durch die Sportanlage werden die Immissionsrichtwerte
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der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (18. BImSchV) überschritten (siehe hierzu Schalltechnische Untersuchung
Peutz Consult GmbH, Stand 28.11.2012). Vorerst sind aktive Schallschutzmaßnahmen zur Lösung der Konflikte passiven
Schallschutzmaßnahmen vorzuziehen. Auf Grund der Bestandsituation lässt sich die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zwischen schutzwürdiger Nutzung und Lärmquelle nicht umsetzen. Aktive Maßnahmen wie z.B. Lärmschutzwand
bzw. -wall sind wegen der schutzbedürftigen Nutzungen auch in Obergeschossen nicht Ziel führend, da eine sehr große
Höhe von Wänden / Wällen erforderlich ist, um einen ausreichenden Schutz zu ermöglichen. Diese Maßnahmen stehen
im Widerspruch zu den Planungszielen der Sicherung der verbleibenden Freiflächen in der Umgebung als Grünbereiche.
Eine Abschirmung der Klinik in Form von hohen Lärmschutzwänden ist aus städtebaulichen Gründen nicht möglich.
Das Vorhaben kann durch passive Schallschutzmaßnahmen gegen Verkehrs- und Sportlärmimmissionen geschützt werden. Die entsprechende Festsetzung basiert auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zur Vermeidung oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
durch bauliche und sonstige technische Vorkehrungen.
Hierzu wird zum Schutz der schutzwürdigen Kliniknutzung für die südliche und östliche Fassade des südlichen Gebäudes
der Lärmpegelbereich III festgesetzt. In diesen Bereichen wird der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV durch ein zukünftig mögliches Ligaspiel in der sonntäglichen Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr um bis zu 9 dB überschritten. Für diese
Fassadenbereiche ist die Einhaltung eines erforderlichen Schalldämmmaßes (erf. R´w,res. nach DIN 4109*) für Außenbauteile von Gebäuden erforderlich. Die notwendigen Anforderungen ergeben sich aus den Vorschriften der DIN 4109
„Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989 (siehe hierzu schriftliche Festsetzungen Nr. 5.1).
Den Schallschutzanforderungen der Lärmpegelbereiche I und II wird durch die aus der Energieeinsparverordnung (EnEV)
resultierenden Vorgaben an die Fensterverglasung und Dämmung der Fassadenbereiche bereits entsprochen und erfordert daher keine gesonderte Festsetzung.
Da bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan von der Realisierung des konkreten im Rahmen des Durchführungsvertrags bzw. des im Vorhaben- und Erschließungsplan festgeschriebenen Vorhabens ausgegangen werden kann, ist die
Festsetzung des Lärmpegelbereichs III entlang der festgesetzten Baugrenzen (hier: südliche und östliche Fassade des
südlichen Bauteils) zum Schutz vor Schallimmissionen der südlich gelegenen Sportanlage ausreichend.
Im Rahmen der Genehmigungsplanung (Baugenehmigung) ist darüber hinaus ein Nachweis zum Schallschutz gegen Außenlärm zu führen. Im Einzelfall kann von der Festsetzung abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass geringere
Anforderungen zum Schallschutz gegen Außenlärm auf Grund von Sport- und Verkehrslärmimmissionen (geringere
Schalldämm-Maße für Außenbauteile) ausreichen.
Eine Überschreitung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte ergibt sich lediglich durch die zulässige Nutzung des Sportplatzes (Ligaspiel auf dem Rasenplatz) sonntags in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr. Dieser Konflikt wird auf der Ebene
der Bebauungsplanung durch die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen (Lärmpegelbereich III) gelöst.
4.7 Schutz vor Lichtimmissionen
Des Weiteren sind Schutzvorkehrungen zur Verhinderung von Beeinträchtigungen durch auftretende Lichtimmissionen im
Bereich der benachbarten Wohnbebauung notwendig, die durch die Schaffung einer Tiefgarage im Untergeschoss des
Vorhabens entstehen können. Die Schutzbestimmungen sollen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens näher bestimmt werden.
4.8 Leitungsrechte
Für die durch das nördliche Plangebiet verlaufende Gasleitung der Stawag im Bereich der Tiefgaragenzufahrt, die der
Versorgung der östlich angrenzenden Studentenwohnheime an der Kullenhofstraße dient, wird ein Leitungsrecht eingetragen. Die Versorgungsleitung soll an dieser Stelle gesichert werden. Falls im Rahmen der Genehmigungsplanung eine
Verlegung der Gasleitung erforderlich wird, sind hierzu Regelungen im Durchführungsvertrag zu vereinbaren.
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4.9 Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Da das Plangebiet derzeit Bestandteil einer Grünverbindung ist und diese durch die Inanspruchnahme für eine bauliche
Nutzung unterbrochen wird, soll der Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben und zusätzlich weitere 11 Laubbäume
zur Begrünung des Plangebietes gepflanzt werden. Durch den Verlust des Plangebiets als Bestandteil der Grünverbindung soll zumindest durch den möglichen Erhalt des Baumbestandes und der Grüngestaltung der Freiflächen der Klinik
eine Minderung der Flächeninanspruchnahme für die benachbarten Bereiche erfolgen.
Es werden 16 bestehende Laubbäume im Plangebiet zum Erhalt festgesetzt. Durch diese Festsetzung wird eine Durchgrünung des Plangebiets gesichert und ein Beitrag zur Ortsbildgestaltung geleistet.
Die Begrünung der Dachflächen soll einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas sowie zur Regenrückhaltung leisten. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind Dachflächen, die zur Errichtung von Photovoltaikanlagen, für Aufzugsschächte oder als Dachterrassen dienen.
4.10 Öffentliche Verkehrsfläche
Die bereits derzeit schon unzureichende verkehrliche Situation im Neuenhofer Weg sowie die Erweiterung der kinder- und
jugendpsychiatrischen Einrichtung erfordern den Ausbau des Neuenhofer Weges. Die Planung sieht eine Erweiterung der
Straßenfläche in Richtung Osten um 2,50 m vor. Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 592 für die Fläche Grünfläche
festsetzt, wird die für die Straßenverbreiterung erforderliche außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans liegende
Fläche gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Festsetzung 'öffentliche Verkehrsfläche' einbezogen.
5
Umweltbelange
Da das Planungsrecht für die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) hergestellt wird, sind keine Umweltprüfung und kein Umweltbericht erforderlich. Allerdings sind auch im beschleunigten Verfahren die Umweltbelange in den planerischen Abwägungsprozess
einzustellen.
Im Vorfeld des Planverfahrens wurde der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen in der UVP-Runde an der Planung beteiligt und erstellte daraufhin in seiner Stellungnahme vom 16.02.2012 ein umfangreiches Anforderungsprofil für die Berücksichtigung relevanter Umweltbelange. Nachfolgend werden die verschiedenen Umweltauswirkungen des Vorhabens dargestellt. Darüber hinaus ist zunächst durch eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP, Stufe 1) gem. VV-Artenschutz
und Leitfaden 'Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben' zu klären, ob artenschutzrechtliche Belange betroffen sind, bzw. inwieweit Konflikte durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden
können.
Die betrachtete Fläche entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 948 (Plangebiet). Sie liegt westlich des „Pariser Ringes“ im Westen der Stadt Aachen am „Neuenhofer Weg“ und umfasst eine Fläche von 0,72 ha. Soweit erforderlich werden darüber hinaus auch relevante Funktionen im Umfeld der Planung betrachtet.
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Abbildung 1:
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Plangebiet und umgebende Nutzungen
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb oder im näheren Umfeld von Schutzgebieten oder schutzwürdigen Flächen.
Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet mit darin liegenden Biotopkatasterflächen und Geschützten Landschaftsbestandteilen befindet sich rd. 600 m Entfernung (Umfeld des Senserbach im Paffenbroich).
5.1
Schutzgut Mensch
5.1.1 Bestand
Aktuell wird das Plangebiet als Grünfläche genutzt, die durch eine weiträumige Rasenfläche mit einzelnen Solitärgehölzen
geprägt ist. Die Grünfläche dient als grüner Puffer zwischen den östlich angrenzenden Wohnblöcken und den westlich gelegenen Wohngebieten und dem jetzigen Standort der Kinder- und Jugendpsychiatrie 'Großer Neuenhof'.
Sie ist Teil eines Grünzuges, der sich von der Vaalser Straße bis zur Kullenhofstraße und den Parkplätzen am Klinikum
erstreckt, sowie östlich des Pariser Ringes im Bereich des Dorbaches bis zum Neuenhofer Weg und darüber hinaus bis in
die westlich gelegenen Wohngebiete. Fahrrad- und Fußwege, die als wichtige Verbindungen von der Vaalser Straße zum
Klinikum und in die westlich gelegenen Wohngebiete dienen, durchkreuzen den Grünzug. Südlich an das Plangebiet angrenzend verläuft eine wichtige Fuß-/Radwegeverbindung zum Dorbachtal. Die Grünfläche ist somit Teil eines Grünzuges, der für Freizeit und Naherholung eine hohe Bedeutung hat.
Im Plangebiet besteht eine Vorbelastung aufgrund von Straßenverkehrs- sowie Schienenlärmimmissionen. Das Umgebungslärmportal NRW, Berichtsjahr 2007 (www.umgebungslaerm.nrw.de) stellt hier folgende Werte dar:
1
Straßenverkehr 24 h:
überwiegend < 55 dB(A)
Nachtpegel: < 50 dB(A)
Schienenverkehr 24 h1:
überwiegend > 55…< 60 dB(A)
Nachtpegel: überwiegend > 50…< 55 dB(A)
Datengrundlage: Lärmkartierung Eisenbahn-Bundesamt 2009
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Weiterhin ist zu den entsprechenden Nutzungszeiten mit Lärmimmissionen von den benachbarten Sportplätzen zu rechnen. Hierzu wurde eine schalltechnische Untersuchung (Peutz Consult GmbH, Stand 28.11.2012) durchgeführt.
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3.
5.1.2 Auswirkungen
Bei Realisierung der Planung geht eine derzeit öffentlich zugängliche Grünfläche für die öffentliche Nutzung verloren (Bebauung, Einzäunen des Grundstücks), die Fuß-/Radwegeverbindung ins Dorbachtal bleibt erhalten (vgl. Schutzgut Landschaft).
Lärmimmissionen
Maßgeblich für die Bewertung der Lärmimmissionen im Rahmen der Bebauungsplanung sind die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005. Diese gibt für sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzwürdig sind, je nach Nutzungsart
zwischen 45 bis 65 dB(A) (tags) und 35 bis 65 dB(A) (nachts) vor. Da es sich hier um eine breite Spanne der Orientierungswerte handelt, wurden für das Vorhaben die Werte für ein allgemeines Wohngebiet hinzugezogen, da der Schutzanspruch mit dem einer Wohnnutzung vergleichbar ist.
Allgemeines Wohngebiet
Tag
Nacht
55 dB(A)
45 dB(A)
Verkehr
Das Plangebiet befindet sich in einem durch Verkehrslärm vorbelasteten Bereich. Dabei handelt es sich nur um geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zur Nachtzeit auf Grund der in weiterer Entfernung auf einem Damm verlaufenden Güterverkehrsstrecke Aachen Westbahnhof – Gemmenich (Belgien). Da aktive Schallschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, sollen durch passive Schallschutzmaßnahmen die Verkehrslärmimmissionen auf ein
verträgliches Maß im Innenraum der Einrichtung reduziert werden. Für alle Fassaden des Vorhabens wird ein Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile festgesetzt. Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109
„Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989. Das erforderliche Schalldämmmaß wird im Rahmen des
nachfolgenden Genehmigungsverfahrens in Abhängigkeit von der Schutzwürdigkeit der Räume festgelegt.
Tiefgarage (berechnet nach TA Lärm)
Die Tiefgarage dient der Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie dem Bestandsgebäude der Einrichtung.
Sie wird durch Mitarbeiter und Besucher genutzt. In der Tiefgarage sind 35 Stellplätze vorgesehen. Die durch die Tiefgarage hervorgerufenen Geräuschimmissionen werden gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA Lärm) ermittelt und beurteilt. Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen durch die Tiefgarage wurde eine schalltechnische Untersuchung von Peutz Consult GmbH, Stand 28.11.2012, erstellt. Eine Nutzung der Tiefgarage zur Nachtzeit würde zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für die benachbarte Wohnbebauung führen.
Das Betriebskonzept sieht daher eine Nutzung der Tiefgarage von 6 bis 22 Uhr vor. Zur Nachtzeit wird die Tiefgarage
nicht genutzt. Die Betriebszeiten der Tiefgarage werden im Durchführungsvertrag festgelegt.
Sportlärm
Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen durch die Nutzung von Sportplätzen gilt die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (18. BImSchV 'Sportanlagenlärmschutzverordnung').
Die Prüfung der durch die benachbarten Sportanlagen (Fußballplatz) hervorgerufenen Geräuschimmissionen durch Peutz
Consult GmbH hat ergeben, dass zur Tageszeit an Werktagen und zur Nachtzeit an Werk- und Sonntagen die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Überschreitungen ergeben sich für die mittägliche Ruhezeit an Sonntagen.
Hierfür gelten die folgenden Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV:
Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen
7 - 9 Uhr, 13 - 15 Uhr, 20 - 22 Uhr
50 dB(A)
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Die Durchführung eines Fußballspiels mit Zuschauern und Lautsprecherdurchsagen mit der Dauer von rd. 1,5 Stunden
während der sonntäglichen Ruhezeit (13-15 Uhr) führt zu relevanten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte.
Die Prüfung von Schallschutzmaßnahmen hat ergeben, dass aktive Maßnahmen aus städtebaulichen Gründen nicht umzusetzen sind, da auch im Obergeschoss der Klinik schutzwürdige Nutzungen vorgesehen sind. In Abstimmung mit dem
Umweltamt der Stadt Aachen wurden passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Schallimmissionen durch den
Sportlärm der südlich angrenzenden Sportanlage geprüft und akzeptiert.
Zur Absicherung eines verträglichen Innenraumpegels wird für die südliche und östliche Fassade des südlichen Bauteils
des Vorhabens der Lärmpegelbereich III festgesetzt und damit ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN
4109) für Außenbauteile vorgeschrieben. Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der
Fassung von November 1989. Das erforderliche Schalldämmmaß ist im Rahmen der Baugenehmigung auf Grund des gutachterlich ermittelten Außenlärmpegels in Abhängigkeit von der Schutzwürdigkeit der Räume des Vorhabens festzulegen.
Lichtimmissionen
Im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage sowie durch die teilweise geöffnete Ostfassade der Klinik im Bereich der Tiefgarage
sind die Beeinträchtigung der benachbarten Wohnbebauung durch Lichtimmissionen geprüft worden. Um Beeinträchtigungen im Bereich der Wohnbebauung zu verhindern, sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ggf. Maßnahmen zur Verhinderung von Lichtimmissionen vorzusehen.
Luftschadstoffimmissionen
Für die Belüftung der Tiefgarage ist keine künstliche Belüftung vorgesehen, da die Tiefgarage über größere Öffnungen in
der östlichen Fassade verfügt und daher natürlich belüftet werden kann. Relevante Beeinträchtigungen der schützenswerten Nutzungen in der Umgebung sind daher nicht zu erwarten (siehe auch Schutzgut Klima und Luft).
5.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere, Biotopverbund (inkl. spezielles Artenschutzrecht und Baumschutzsatzung)
5.2.1 Vegetationsbestand
Die Fläche stellt sich als Grünfläche mit Einzelbäumen und Gehölzstreifen dar (s. Abbildung 1). Der überwiegende Teil
der Fläche besteht aus einer intensiv gepflegten Rasenfläche. Bei den Einzelbäumen, die verstreut auf der Fläche stehen,
handelt es sich hauptsächlich um Eschen und Bergahorn mittleren, z.T. auch höheren Alters (StU 94 bis 188 cm), zwei
ältere Obstbäumen (StU 94 und 110 cm), eine junge Esskastanie (StU 80 cm) sowie eine ältere Fichte (StU 2,5 m). Im
Zentrum der Fläche befindet sich ein breiter Gehölzstreifen mit einigen Laubbäumen mittleren und höheren Alters (hauptsächlich Eschen, Bergahorn und Traubenkirsche, StU von 63 bis 220 cm) und einem dichten Unterwuchs aus heimischen
Sträuchern wie Hasel, Holunder, Weißdorn, etc. Am westlichen Rand befindet sich ein Gehölzstreifen, der sich überwiegend aus Sträuchern (Liguster, Hasel, Schneeball, Holunder, Weißdorn, etc.) sowie einigen jüngeren bis mittelalten Laubbäumen (Bergahorn, Kirschen, u.a.) zusammensetzt. Am östlichen Rand verläuft ein Streifen aus jungen bis mittelalten
Gehölzen (StU 30 bis 126 cm) sowie Kraut- und Staudenfluren.
Ein Teil des Gehölzbestandes des Plangebietes fällt unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Es handelt sich dabei um die Laubbäume, die bei Einstämmigkeit einen Stammumfang von mindestens 80 cm aufweisen oder bei Mehrstämmigkeit mindestens einen StU von 50 cm erreichen (ausgenommen sind die Obstbäume, die einen StU von mindestens 150 cm aufweisen müssen sowie die Fichte im Südosten).
Umliegend befinden sich die bestehenden Gebäude von Klinikum, Janusz-Korcak-Schule und Wohnnutzungen sowie weitere Grünflächen. Südlich des Plangebietes liegt eine Grünfläche und die Sportanlage 'Stadion Westwacht' mit zwei Fußballplätzen.
Östlich des Plangebietes verläuft in rd. 100 m Entfernung der Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche
parallel zum Pariser Ring.
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Abbildung 2:
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Gehölzstrukturen im Plangebiet
5.2.2 Tiere
Aufgrund der räumlichen Lage und der Habitatausstattung der Fläche (Lage im städtischen Siedlungsbereich, Intensivrasen, überwiegend mittelalter Baumbestand ohne größere Höhlen, keine größeren Nester oder Greifvogelhorste, keine
Kleinsäugerkobel, keine Gewässer, keine Gebäude) ist im Plangebiet hauptsächlich mit dem Vorkommen häufiger, ungefährdeter, nicht-planungsrelevanter terrestrischer Arten aus verschiedenen Tiergruppen zu rechnen (z.B. der Avifauna,
Kleinsäuger, etc.).
Dem erwarteten Spektrum ubiquitärer Tierarten entsprechen auch die während der Ortsbegehung aufgenommenen Vogelarten Mönchsgrasmücke, Zilpzalp, Buchfink, Amsel, Kohlmeise und Ringeltaube (wie alle heimischen Brutvogelarten
besonders geschützt, aufgrund ihrer Häufigkeit nicht planungsrelevant).
Für etwas anspruchsvollere Arten mit großen Revieren wie z.B. Mäusebussard, Sperber, etc. oder auch für verschiedene
Fledermausarten liegen auf der Fläche höchstens Teilfunktionen als Nahrungshabitate, Ansitzwarten oder Tagesunterschlupfe für Einzeltiere vor.
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5.2.3 Biotopverbund
Im Bezug auf den Biotopverbund stellt das Plangebiet zusammen mit den umliegenden Grünflächen einen grünen Trittstein im städtischen Siedlungsraum dar. Die Fläche liegt innerhalb eines Grünzugs des städtischen Freiflächenkonzeptes
der Stadt Aachen (FB 36 2005). Allerdings weist die Fläche aufgrund ihrer Habitatausstattung und intensiven Nutzung
keine besonderen Verbundeigenschaften auf. Sie liegt nicht innerhalb der zu sichernden „intakten“ Landschaftsräume des
Umweltleitplans der Stadt Aachen (FB 36 2009), zu dem die östlich angrenzenden Flächen um den Dorbach gehören.
Auch ist die Fläche nicht Bestandteil des Biotopkatasters des LANUV und des Landschaftsplans der Stadt Aachen.
5.2.4 Auswirkungen
Durch die Umsetzung der Planung kommt es zu einem teilweisen Verlust der bestehenden Vegetation (Rasenflächen,
Gehölzstrukturen mittleren Alters ohne besondere Habitatfunktionen). Insbesondere auf der Westseite des Grundstücks
und im Bereich der Bebauung geht die bestehende Vegetation zu einem großen Teil verloren. Im Zentrum der Fläche sowie im Osten und Süden ist eine Gartennutzung bzw. auch eine Ballspielfläche vorgesehen. Ein Teil der bestehenden
Gehölzstrukturen im Gartenbereich ist zum Erhalt festgesetzt. Der vorhandene Gehölzstreifen im Osten entlang der
Grundstücksgrenze zu den Studentenwohnheimen soll, soweit im Zuge des erforderlichen Zaunbaus möglich, erhalten
bleiben. Der Zaunverlauf wurde weitgehend an den Baumbestand angepasst. Nicht zu erhaltende Gehölze sind nachzupflanzen.
In den Gartenbereichen können Habitatfunktionen für wenig empfindliche Tierarten, wie sie auch heute auf der Fläche
vorkommen, eingeschränkt erhalten werden. Im Bereich der geplanten Bebauung gehen bestehende Habitatfunktionen
verloren. Im Plan 'Gestaltung der Freiflächen' ist der vorgesehene Planzustand der Frei- und Gehölzflächen im Einzelnen
dargestellt und dem Durchführungsvertrag als Anlage beigefügt.
Im Bezug auf das spezielle Artenschutzrecht sind keine relevanten Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten zu
erwarten (keine erheblichen populationsrelevanten Störungen oder Zerstörung essenzieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG). Zur Vermeidung des Tötungsverbotes des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist
eine Bauzeitenbeschränkung zu beachten (Durchführung von Fällarbeiten im Herbst oder Winter außerhalb von Brut- und
Wochenstubenzeiten der betreffenden Arten).
Der Aspekt des speziellen Artenschutzes ist in einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe 1) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausführlich abgehandelt (BKR 2012). Im Ergebnis ist bei Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme nicht mit einem Verstoß gegen die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu
rechnen.
Im Bezug auf den geschützten Baumbestand im Sinne der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen sind verschiedene
Einzelbäume sowie Bäume innerhalb der Gehölzstreifen des Plangebietes zu berücksichtigen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich 24 nach Baumschutzsatzung geschützte Bäume. Ein Teil der Gehölze wird erhalten und ist als zu erhaltender Baumbestand im Bebauungsplan festgesetzt (16 Bäume). Die entfallenden gem. Baumschutzsatzung geschützten
Bäume sind entsprechend auszugleichen. Die Planung sieht die Neuanpflanzung von 11 Laubbäumen vor. Im Detail stellt
ein Baumbaumbilanzplan den vorhandenen Baumbestand sowie Wegfall von Bäumen durch das Vorhaben und der Freiflächenplan den Planzustand des Gartenbereichs dar (s. Anlagen zum Durchführungsvertrag).
5.3
Schutzgut Boden
5.3.1 Bestand
Ursprünglich stehen im Bereich des Plangebietes typische Parabraunerde- oder Pseudogley-Parabraunerde-Böden an,
die aufgrund hoher natürlicher Fruchtbarkeit und guter Puffer- und Regelungseigenschaften vom Geologischen Dienst
NW als sehr schutzwürdig bewertet (Kategorie swff 2) werden.
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Diese Böden sind im Plangebiet jedoch aufgrund bereits erfolgter anthropogener Geländemodulationen nicht mehr anzutreffen, gem. Baugrundgutachten finden sich hier großflächig aufgebracht Decklehme und Mutterboden (vgl. Gell & Partner GbR 2012).
Trotzdem erfüllen die Böden des Plangebietes weiterhin natürliche Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für Pflanzen
und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen.
Es liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen keine Eintragungen über altlastverdächtige Flächen
und/oder eine schädliche Bodenveränderung vor. Laut Baugrundgutachten liegen LAGA-Wiedereinbauklassen der Zuordnungswerte von überwiegend Z0, bereichsweise auch Z1 und vereinzelt Z2 vor (Details s. Baugrundgutachten).
5.3.2 Auswirkungen
Bei der Umsetzung der Planung werden max. 4.500 m2 inkl. der Zufahrten und Wege und unter Berücksichtigung des
Straßenausbaus versiegelt und die Bodenfunktionen hier zerstört. Dies betrifft durch Umlagerung vorbelastete Böden, die
aktuell jedoch natürliche Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und
Pufferfunktionen erfüllen.
Auch im Bereich von Grünflächen kann es in der Bauphase zu Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge und Bodenverdichtungen kommen, zudem sind hier Fußwege und gepflasterte Aufenthaltsbereiche für Patienten vorgesehen, des Weiteren
sind auch Geländemodellierungen erforderlich. In Teilen bleiben die natürlichen Bodenfunktionen innerhalb von Grünflächen erhalten (als Versickerungsflächen mit Filter- und Pufferfunktion, als Vegetationsgrundlage, etc.), durch die Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen in der Bauphase können Bodenschäden z.T. vermieden werden. Im Wesentlichen sind diesbezüglich die DIN 18915 und DIN 19731 zu Bodenabtrag, -lagerung und -wiederaufbau zu nennen. Weiterhin sollten Zuwegungen und Plätze soweit möglich mit wassergebundenen Materialien ausgeführt werden, nicht zu bebauende Bereiche sollten von Befahren, Baustelleneinrichtungen etc. soweit möglich freigehalten werden.
Detaillierte Regelungen zur Berücksichtigung der Bodenbelange in der Bauphase werden im Durchführungsvertrag vereinbart.
5.4
Schutzgut Wasser
5.4.1 Bestand
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes.
Anstehendes Grundwasser ist in einer Tiefe von mindestens 15 m unter Geländehöhe zu erwarten (Grundwassergleichenplan und Baugrundkarte der Stadt Aachen). Der tiefliegende Grundwasserspiegel wird vom Baugrundgutachten (Gell
& Partner GbR 2012) bestätigt, die hierfür vorgenommenen Aufschlüsse erreichten den Grundwasserspiegel nicht. Temporär kann Sicker- oder Schichtwasser auftreten.
Östlich der Untersuchungsfläche verläuft in rd. 100 m Entfernung der Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche.
5.4.2 Auswirkungen
Durch die geplanten Neuversiegelungen gehen Versickerungsflächen verloren und die Grundwasserneubildung wird verringert. Der Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser wird erhöht. Eine lokale Versickerung ist aufgrund der in den
Deckschichten anstehenden Böden auf dem Grundstück nicht möglich.
Ein Konzept zur Ableitung des Niederschlagswassers ist derzeit in Erarbeitung. Es ist vorgesehen, das anfallende unbelastete Niederschlagswasser in den Dorbach östlich des Plangebietes einzuleiten. Aus Gründen des Gewässer- und
Hochwasserschutzes ist eine gedrosselte Einleitung erforderlich. Der Niederschlagswasserabfluss aus dem Plangebiet ist
auf den natürlichen Abfluss von Grünflächen zu begrenzen. Hierzu wird derzeit die maximale Einleitmenge für das Ent-
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wässerungskonzept bestimmt. Voraussichtlich ist die Anlage eines Rückhaltebeckens erforderlich. Das Konzept wird mit
der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen sowie dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) abgestimmt.
Da der Grundwasserspiegel einen Flurabstand von mindestens 15 m aufweist, sind diesbezüglich keine Auswirkungen zu
erwarten (vgl. Gell & Partner GbR 2012). Temporär auftretendes Sicker- oder Stauwasser erfordert ein Dränagekonzept
oder eine Abdichtung unterirdischer Bauteile. Näheres ist im Durchführungsvertrag festzulegen.
Die Einleitung des Schmutzwassers sowie des verschmutzten Niederschlagswassers erfolgt in den Kanal im Neuenhofer
Weg.
5.5
Schutzgut Klima und Luft
5.5.1 Bestand
Das Plangebiet stellt als Grünfläche mit Rasenflächen und einigem Gehölzbestand lokalklimatisch ein kleines Kaltluftentstehungsgebiet dar. Durch den Gehölzbestand kommt eine untergeordnete Frischluftproduktion hinzu. Die Fläche ist
randlicher Teil eines Belüftungssystems, deren Kernbereich das östlich verlaufende Dorbachtal bildet. Hier verläuft ein
Kaltluftstrom in Hauptwindrichtung von Südwest nach Nordost. Die Fläche grenzt direkt an diesen als lokalklimatisch bedeutsam eingeschätzten Korridor des Dorbachtales an, liegt aber außerhalb der gem. Stadtökologischem Beitrag (2002)
und Umweltleitplan (FB 36 2009) bedeutenden „Klimazone bebauter Bereich“ mit dem eingezeichneten Kaltluftstrom.
Es ist mit geringen lufthygienischen Verunreinigungen aus dem Straßenverkehr zu rechnen.
5.5.2 Auswirkungen
Durch die geplante Bebauung mit großvolumigen Gebäuden gehen die lokalklimatisch positiven Eigenschaften der Fläche
verloren. Dem lokalklimatisch bedeutsamen Belüftungssystem des Dorbachtales geht damit eine randliche Kaltluftzufuhr
und untergeordneter Frischluftproduktion verloren. Die Bedeutung der Planung für das Belüftungssystem Dorbachtal mit
dem Verlust dieser vergleichsweise kleinen Einzelfläche ist vermutlich nicht erheblich. Jedoch können derartige Flächenverluste, wenn sie zu zahlreich auftreten, in Kumulation irgendwann zu Funktionsverlusten des Systems beitragen.
Maßnahmen wie die vorgesehene extensive Dachbegrünung und verbleibende Freiflächen können negative mikroklimatische Effekte verringern.
Mit der Realisierung der Planung ist eine Steigerung des Verkehrsaufkommens zu erwarten. Voraussichtlich entstehen
maximal 150 zusätzliche Pkw-Fahrten über die Tageszeit verteilt, so dass hier mit einer entsprechenden Zunahme lufthygienischer Verunreinigungen zu rechnen ist. Es erfolgt eine natürliche Belüftung der Tiefgarage über größere Öffnungen
in der östlichen Fassade. Eine Überschreitung der einschlägigen Grenzwerte ist nicht zu erwarten.
Im Bezug auf den Schutz des Globalklimas i.S.d. § 1 Abs. 5 BauGB ist zum einen eine Nutzung von Solarthermie festgesetzt, zum anderen wird ein Anschluss an das Nahwärmenetz eines geplanten Blockheizkraftwerks auf dem Gelände des
Klinikums geprüft. Weiterhin ist das Plangebiet gut über den Umweltverbund erreichbar (Bushaltestellen Kullenhofstraße
und Steppenberg, Lage an einer Fuß- und Radwegeverbindung).
5.6
Schutzgut Landschaft
5.6.1 Bestand
Das Umfeld des Plangebietes wird dominiert durch unterschiedliche, teils mehrgeschossige Wohngebäude, teils aber
auch niedrige historische Bebauung (Gut Neuenhof). Das Plangebiet sowie die weiteren angrenzenden Grünflächen des
Studentenwohnheims und das östlich anschließende Dorbachtal bilden ein ausgeprägtes, parkartiges Grünflächensystem
innerhalb des städtischen Gefüges. Dieses setzt sich vom Aachener Wald im Süden entlang des Dorbachs nach Norden
hin bis zum Rabental / Campus Melaten sowie mit dem Westfriedhof nach Osten jenseits des Pariser Ringes fort und
stellt in seiner Gesamtheit einen Grünzug des städtischen Freiflächenkonzeptes der Stadt Aachen dar (FB 36 2005).
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Das Plangebiet selbst stellt sich als gepflegte, mit Gehölzen strukturierte, parkartige Grünfläche des östlich davon gelegenen, mehrgeschossigen Studentenwohnheims dar. Die bestehende, gut ausgeprägte Eingrünung schirmt die Grünfläche
zur Straße hin und in Richtung der bestehenden Bebauung ab.
Der im Süden verlaufende Fußweg stellt eine bedeutende Verbindung in das o.g. Grünflächensystem dar und die Fläche
selbst wird gelegentlich als Aufenthaltsort im Freien genutzt (s. auch Erholungsnutzung im Kapitel Schutzgut Mensch).
Abbildung 3:
Blicke über das Plangebiet
5.6.2 Auswirkungen
Mit der Bebauung geht das Plangebiet als öffentlich zugängliche Freifläche verloren. Dies stellt einen vergleichsweise
kleinflächigen Verlust im Freiflächensystem dar. Freiflächen im Umfeld und die Fuß-/Radwegeverbindung bleiben erhalten.
Eine Minderung des Eingriffs in das Landschafts-/Ortsbild erfolgt durch den Erhalt eines Teils des Gehölzbestandes (vgl.
Pläne 'Baumbilanz' und 'Gestaltung der Freiflächen'). Die bestehenden Gehölze sind soweit wie möglich zu erhalten, wo
dies nicht möglich ist (z.B. erforderlicher Zaunbau), sind Ersatzpflanzungen anzulegen. Detaillierte Regelungen hierzu
werden im Durchführungsvertrag getroffen. Die straßenseitige Eingrünung im Westen geht allerdings auf Grund der erforderlichen Verbreiterung des Neuenhofer Weges in Richtung Osten weitgehend verloren. Im Plan 'Gestaltung der Freiflächen' ist die vorgesehene Gestaltung der Freiflächen auf dem Grundstück im Detail dargestellt.
In Höhe und Kubatur ordnen sich die neuen Gebäude den denkmalgeschützten Hofanlagen unter (gem. schriftlicher Festsetzung Gebäudehöhe max. 12 m). Das lokale Erscheinungsbild des Plangebietes wird durch die Bebauung verändert,
insgesamt jedoch wird das Ortsbild im weiteren Zusammenhang nicht maßgeblich zusätzlich zu bestehenden baulich bedingten Vorbelastungen beeinträchtigt.
5.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
5.7.1 Bestand
Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude(komplexe), die als Baudenkmäler in der Denkmalliste
der Stadt Aachen eingetragen sind. Es handelt sich hierbei um die historischen Hofanlagen 'Großer Neuenhof' gegenüber
dem Plangebiet, der aktuell für die Kinder- und Jugendpsychiatrie genutzt wird und um den direkt südlich darunter gelegenen 'Kleinen Neuenhof' (Wohnungsnutzung).
Rund 200 m nördlich liegt der ebenfalls denkmalgeschützte Klinikumskomplex mit dem seit kurzem unter Schutz stehenden Ensemble aus Gebäuden, Grün- und Parkflächen.
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
Bezüglich der bodendenkmalpflegerischen Belange wurde eine Recherche durchgeführt. Diese ergab laut dem vorliegenden Kartenmaterial (M. Groß, Der Westwall, 63 mit Karte 25) keine Strukturen innerhalb des Plangebiets. In der Umgebung des Plangebiets (westlich und südwestlich) wurden mehrere Bunker des ehemaligen Westwalls gefunden, die jedoch laut Ortsakten gesprengt wurden. Es handelt sich hierbei um einen Unterstand (OA 702/014) und einen MG-Bunker
(OA 702/016). Die Linie der Bauwerke des Westwalls verläuft südwestlich des Plangebiets, während die Höckerlinie noch
westlich der Bauwerke des Westwalls verläuft. Demnach sind voraussichtlich keine Bestandteile des Westwalls im Plangebiet zu erwarten.
Im Bereich des Neuenhofer Weges sind Keramikfragmente und Steinartefakte potenziell steinzeitlicher Art gefunden worden, so dass entsprechende Funde im Plangebiet möglich sind.
5.7.2 Auswirkungen
Die Verträglichkeit des Neubaus mit den denkmalgeschützten Gebäuden im Umfeld stellte ein Kriterium im durchgeführten Wettbewerb dar. Der Entwurf nimmt hinsichtlich der Höhe Rücksicht auf das denkmalgeschützte Gebäude (ist
niedriger) und passt sich mit der Fassadengestaltung farblich an das Bestandsgebäude an. Die Identitätsmerkmale des
Großen Neuenhofs werden für die Gestaltung des Neubaus aufgegriffen und sind in der Kubatur berücksichtigt.
Bezüglich der bodendenkmalpflegerischen Belange wird mit dem Vorhabenträger vertraglich vereinbart, dass der Beginn
der Bauarbeiten 14 Tage im Voraus bei der unteren Denkmalbehörde zu melden ist. Der Bebauungsplan enthält einen
Hinweis gem. §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz demgemäß 'beim Auftreten von archäologischen Bodenfunden die
Bauarbeiten unverzüglich zu stoppen sind und die zuständige Denkmalbehörde zu informieren' ist, so dass die Sicherung
möglicher Bodenfunde / Bodendenkmäler gewährleistet werden kann.
6
Auswirkungen der Planung
6.1 Städtebauliche Auswirkungen
Eine Grünfläche im Innenbereich wird für die Erweiterung der bestehenden Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort
Neuenhofer Weg 21 durch Bebauung in Anspruch genommen. Bei der Entwicklung des Vorhabens wurde insbesondere
auf den bestehenden Grünzug und das denkmalgeschützte Bestandsgebäude der Kinder- und Jugendpsychiatrie im
'Großen Neuenhof' Rücksicht genommen und eine aufgelockerte Bebauung in Form von drei einzelnen Baukörpern, die
durch Gänge verbunden werden, in Anlehnung an das Bestandsgebäude entwickelt. Im Planungsprozess wurde auch die
Verlagerung der Einrichtung an einen anderen Standort untersucht. Ergebnis der Untersuchung war, dass die Nähe zur
benachbarten Janusz-Korczak-Schule ('Schule für Kranke') sowie auch die Nähe zum Klinikum Aachen eine wesentliche
Bedeutung für die Einrichtung haben und eine Verlagerung als nicht sinnvoll bewertet wurde. Auf Grund des dringenden
Erfordernisses einer Erweiterung der Einrichtung und des Mangels an Standortalternativen ist die Inanspruchnahme der
Grünfläche für das Vorhaben erforderlich.
6.2 Verkehrliche Auswirkungen
Durch die zusätzlichen Verkehre des Vorhabens wird der Neuenhofer Weg stärker belastet. Der derzeit nur unzureichend
ausgebaute Neuenhofer Weg wird daher im Zuge der Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie voraussichtlich im
Jahr 2014 ausgebaut. Hierdurch können die zusätzlichen Verkehre aufgenommen werden und die derzeit unzureichende
Parkplatzsituation durch die Anlage von wechselseitigen Stellplätzen innerhalb des Straßenraums gelöst werden. Durch
die Schaffung einer Tiefgarage innerhalb des Erweiterungsbaus wird der Stellplatzbedarf für das Bestandsgebäude und
den Erweiterungsbau abgedeckt. Somit werden Stellplätze im Straßenraum für die Anwohner und andere Nutzer frei.
Das Vorhaben erhält eine Zufahrt vom Neuenhofer Weg im nördlichen Teil des Plangebietes. Diese dient als Zufahrt zur
Tiefgarage. Die Anbindung an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz erfolgt über den Neuenhofer Weg an die Vaalser
Straße (B1).
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
6.3 Umweltauswirkungen
Die Realisierung der Planung geht mit dem Verlust einer Grünfläche innerhalb eines innerstädtischen Grünzuges einher
(siehe 6.1). Relevante Wegeverbindungen am Rande der Fläche bleiben erhalten, die Fläche selbst ist für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich. Durch die geplante Überbauung gehen lokal die entsprechenden Funktionen für den Naturhaushalt (Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Bodenfunktionen, Versickerungseigenschaften, lokalklimatische Funktionen) verloren. Ein Teil des Vegetationsbestands kann erhalten werden, bzw. es werden auch neue Strukturen angelegt
und die Bodenfunktionen sollen im unbebauten Bereich soweit als möglich erhalten werden. Weitergehende Aspekte zum
Bodenschutz in der Bauphase, zur Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen sowie zur Niederschlagswasserbeseitigung über eine gedrosselte Einleitung in den Dorbach werden im Rahmen des Durchführungsvertrags geregelt. Erhebliche Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten sind an dieser Stelle gemäß der Artenschutzrechtlichen
Vorprüfung nicht zu erwarten. Die lokalklimatischen Effekte werden durch die Durchgrünung und eine Anlage von Gründächern gemindert, die Auswirkung auf das Belüftungssystem Dorbachtal mit dem Verlust dieser vergleichsweise kleinen
Einzelfläche ist vermutlich nicht erheblich. Der Umfeldschutz der Baudenkmäler 'Großer und Kleiner Neuenhof' wird in der
Planung durch Höhenbegrenzung, Kubatur und verwendete Materialien berücksichtigt.
Zur Vermeidung erheblicher Einwirkungen auf die zukünftige Nutzung durch Verkehrs- und Freizeitlärm wird für die betroffenen Fassaden des Vorhabens ein erforderliches Schalldämmmaß für Außenbauteile festgesetzt. Erhebliche Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung werden insbesondere durch eingeschränkte Betriebszeiten der Tiefgarage ausgeschlossen.
6.4 Planungsrechtliche Auswirkungen
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 592 wird im Teilbereich mit der Festsetzung Grünfläche durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948 ersetzt. Der Flächennutzungsplan wird auf Grund der Verfahrensdurchführung
gemäß § 13a BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
7
Kosten
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Baumaßnahme werden vom Vorhabenträger getragen
und im Detail im Durchführungsvertrag geregelt. Die Kosten für die Erweiterung des Neuenhofer Weges trägt die Stadt
Aachen. Die Kosten sind bereits in den Haushalt eingestellt.
8
Durchführungsvertrag
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Aachen und dem
Vorhabenträger abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird alle zuvor genannten Voraussetzungen und Bedingungen für die
Realisierung der Maßnahme sicherstellen. Außerdem trägt der Vertrag der gesetzlichen Vorgabe Rechnung, die Frist für
die Realisierung des Vorhabens festzulegen. Werden die festgelegten Termine nicht eingehalten, so soll die Stadt Aachen
entsprechend den gesetzlichen Regelungen die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufheben. In dem
Durchführungsvertrag werden zum Satzungsbeschluss zudem auch Gestaltungsvorgaben für das Vorhaben, Kostenübernahmen durch den Vorhabensträger u.a. geregelt. Dem Willen der Stadt Aachen, das vorliegende Entwurfskonzept des
geplanten Gebäudes auch umzusetzen, wird damit Rechnung getragen.
Voraussichtliche Inhalte:
Beschränkung der Betriebszeiten der geplanten Tiefgarage
Entwässerungskonzept
Erhalt bzw. ggf. Verlegung der bestehenden Gasleitung im nördlichen Plangebiet
Gestaltung der Freiflächen, sog. Freiflächenplan
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 30.04.2013
Erhalt und Wegfall von Bäumen, sog. Baumbilanzplan
Verpflichtung zur Anzeige des Baubeginns bei der Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen
Der Vertrag wird spätestens zum Satzungsbeschluss unterschrieben vorliegen.
9
Plandaten
Die Größe des Plangebietes beträgt
7.195 m²
Sondergebiet Klinik
6.861 m²
Öffentliche Verkehrsfläche
334 m²
Dabei umfasst die Fläche des Vorhaben- und Erschließungsplans nur das Sondergebiet Klinik, die öffentliche Verkehrsfläche wurde als zusätzliche Fläche in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am .................................. die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 948 - Neuenhofer Weg / Kinder- und
Jugendpsychiatrie - beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Dez. III
B 03/10
FB 36
FB 30
FB 62
61/00
61/10
61/20
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Anlage 1: Berichtigung des Flächennutzungsplans
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag der Öffentlichkeitsbeteiligung
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen dem Neuenhofer Weg und dem Studentenwohnheim an der Kullenhofstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie -
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Inhaltsverzeichnis
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB zum Bebauungsplan
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Am Pannhaus 9, 52072 Aachen, Schreiben vom 11.06.2012
Neuenhofer Weg 15, 52074 Aachen, Schreiben vom 12.06.2012
Neuenhofer Weg 7, 52074 Aachen, Schreiben vom 13.06.2012
Neuenhofer Weg 23, 52074 Aachen, Schreiben vom 15.06.2012
Neuenhofer Weg 23, 52074 Aachen, Schreiben vom 19.06.2012
Neuenhofer Weg 23, 52074 Aachen, Schreiben vom 13.07.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie -
Zu 1.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Schreiben vom 11.06.2012
Abwägungsvorschlag:
Eine durchgehende Befahrbarkeit des Neuenhofer Weges ist auch nach der Realisierung der Erweiterung der Kinder- und
Jugendpsychiatrie nicht geplant. Die Schließung der Durchfahrt in Form einer Polleranlage wird im Bereich der heutigen
Stelle erhalten und weiterhin eine fußläufige Verbindung zur Kullenhofstraße zum Klinikum Aachen beibehalten.
Der Anregung, die Polleranlage auf Höhe des Philipp-Neri-Weges zu verlegen und eine Zufahrt vom Klinikum zu ermöglichen, soll nicht gefolgt werden, da die Zufahrt vom Klinikum in Richtung Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie zusätzliche Verkehre sowie Parksuchverkehre im Bereich des Neuenhofer Weges auslösen würde, die insbesondere
im Hinblick auf die schützwürdige Wohnbebauung verhindert werden sollen. Des Weiteren soll die Anbindung der Einrichtung weiterhin an die Vaalser Straße als überörtliche Straßenverbindung erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung teilweise zu folgen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie Zu 2.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Schreiben vom 12.06.2012
Abwägungsvorschlag:
Die durch die geplante Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie zusätzlich entstehenden Verkehre sind gering, da
einige bestehende Bereiche wie z.B. die Institutsambulanz aus dem Bestandsgebäude in den Neubau verlagert werden
und insgesamt eine Erweiterung der Stationen auf 38 Betten vorgesehen ist, so dass nur ein geringfügiger Anstieg der
derzeitigen Verkehrsmengen zu erwarten ist. Es werden max. 10 Fahrten pro Stunde für die gesamte Einrichtung prognostiziert. Daraus ergibt sich eine Belastung von täglich max. 150 Fahrten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Im Rahmen der Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird innerhalb des Erweiterungsbaus eine Tiefgarage mit
35 Stellplätzen entstehen. Diese entsprechen dem gesetzlich vorgeschriebenen Stellplatzbedarf für den Alt- und Neubau
der Kinder- und Jugendpsychiatrie, so dass von einer Entspannung der Parkraumsituation im Bereich des Neuenhofer
Weges auszugehen ist. Der Stellplatzbedarf berücksichtigt Mitarbeiter und Besucher der Einrichtung.
Die derzeitig unbefriedigende Parkraumsituation und eingeschränkte Befahrbarkeit des Neuenhofer Weges auf Grund des
Gegenverkehrs wird durch den Ausbau des Neuenhofer Weges im Zuge der Errichtung des Erweiterungsbaus verbessert.
Der Ausbau sieht eine Verbreiterung des Straßenraums um 2,50 m und damit eine Verbesserung der Befahrbarkeit des
Neuenhofer Weges vor. Des Weiteren sind die Anlage eines Fußweges sowie die Neuordnung der Stellplätze im Straßenraum geplant. Die Parksuchverkehre des Klinikums werden derzeit durch die Schließung des Neuenhofer Weges auf
Höhe der Hausnummer 23 für den Durchfahrtsverkehr weitest möglich reduziert.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung teilweise zu folgen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie Zu 3.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Schreiben vom 13.06.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie -
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Seite 6 / 11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie -
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Abwägungsvorschlag:
Der Entwurf für die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie berücksichtigt einen Teil des Baum- und Heckenbestandes innerhalb des Plangebietes. Die Hecken entlang des Neuenhofer Weges müssen auf Grund der geplanten Erweiterung der Straße entfallen, da eine Verbreiterung auf der westlichen Seite des Neuenhofer Weges wegen der Bestandsgebäude nicht zu realisieren ist.
Im Rahmen der Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist der Ausbau des Neuenhofer Weges mit einer Verbreiterung um ca. 2,50 m geplant, um die derzeitige Verkehrssituation zu verbessern. Der von der Einwenderin angesprochene Konflikt zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern wird durch die geplante Anlage eines Fußweges sowie die
Neuordnung der Stellplätze im Straßenraum gelöst. Im Rahmen des Straßenausbaus kann durch wechselseitiges Parken
ein schnelles Befahren des Neuenhofer Weges eingeschränkt werden. Die Parksuchverkehre werden durch die Schaffung einer Tiefgarage mit 35 Stellplätzen im Neubau für den Bedarf des Bestands- und Erweiterungsbaus reduziert. Durch
die Schließung des Neuenhofer Weges auf Höhe der Hausnummer 23 für den Durchfahrtsverkehr in Richtung Klinikum
werden die Parksuchverkehre des Klinikums weitestgehend verhindert.
Der Anregung, die Tiefgaragenzufahrt von der Kullenhofstraße vorzusehen, soll nicht gefolgt werden. Da hierdurch eine
zusätzliche Straßenverbindung zum Klinikum mit weiteren Versiegelungen im Bereich der Grünflächen geschaffen werden
müsste. Zusätzlich würde die Änderung der Verkehrsführung zu Beeinträchtigungen der vorhandenen Wohnnutzung
führen. Auch eine Erschließung der geplanten Tiefgarage über den nördlichen Abschnitt des bestehenden Neuenhofer
Wegs zur Kullenhofstraße soll nicht erfolgen, um die dortige Wohnbebauung nicht durch zusätzliche Verkehre zu belasten, und um die Erreichbarkeit der Kinder- und Jugendpsychiatrie über die überörtliche Vaalser Straße zu erhalten.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung teilweise zu folgen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie Zu 4.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Schreiben vom 15.06.2012
Abwägungsvorschlag:
Die Heckensträucher entlang des Neuenhofer Weges entfallen voraussichtlich fast vollständig auf Grund der Erweiterung
des Neuenhofer Weges um 2,50 m. Der Ausbau wird u.a. wegen der Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie aber
auch auf Grund des bisher mangelhaften Ausbauzustandes (ohne Fußweg beidseitig, einseitiges Parken auf der Fahrbahn) erforderlich. Die Erweiterung der Straße kann auf Grund der Bebauung auf der westlichen Seite nur auf der östlichen Straßenseite im Bereich der Hecken erfolgen.
Die Lage der Tiefgarageneinfahrt wird bestimmt durch die Einfahrt an der nördlichen Gebäudeseite. Mit dem Ausbau des
Neuenhofer Weges wird ein 'Gegenüberliegen der Einfahrten' der Wohnhäuser Neuenhofer Weg Nr. 23/25 und des Erweiterungsbaus der Kinder- und Jugendpsychiatrie 'unproblematisch' möglich sein.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie Zu 5.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Schreiben vom 19.06.2012
Abwägungsvorschlag:
Mit dem Ausbau des Neuenhofer Weges wird die derzeitige Parksituation verbessert. Des Weiteren wird mit dem Bau der
Tiefgarage im Untergeschoss des Erweiterungsbaus der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit insgesamt 35 Stellplätzen für
das Bestands- und Erweiterungsgebäude der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Parkplatzdruck im Bereich des Neuenhofer Weges reduziert. Die Anzahl der geplanten Stellplätze entspricht dem Stellplatznachweis gemäß 'Richtzahlen für den
Stellplatzbedarf' (Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW) für die erweiterte Klinik.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung teilweise zu folgen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie Zu 6.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Schreiben vom 13.07.2012
Seite 10 / 11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie -
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 08.01.2013
Abwägungsvorschlag:
Die bestehenden Stellplätze im Bereich der Wohnanlage sollen weitestgehend erhalten bleiben. Durch die Verbreiterung
des Neuenhofer Weges um 2,50 m wird ein 'Gegenüberliegen der Einfahrten' der Wohnhäuser Neuenhofer Weg Nr.23/25
und des Erweiterungsbaus der Kinder- und Jugendpsychiatrie 'unproblematisch' sein.
Die Hecken entlang des Neuenhofer Weges müssen auf Grund der geplanten Erweiterung der Straße entfallen, da eine
Verbreiterung auf der westlichen Seite des Neuenhofer Weges wegen der Bestandsgebäude nicht zu realisieren ist. Neuanpflanzungen von Bäumen erfolgen im Vorgartenbereich des Erweiterungsbaus. Des Weiteren sind im Rahmen des
Straßenausbaus Straßenbäume vorgesehen.
Fragen zur Bauphase (Neugestaltung Neuenhofer Weg) / Baustellenorganisation können zu diesem frühen Zeitpunkt der
Planungsphase noch nicht beantwortet werden. Regelungen zum Ausbau des Neuenhofer Weges sowie die Baustelleneinrichtung gehören nicht zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes. Diese werden im Rahmen des Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträgerin und der Stadt Aachen vereinbart.
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Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag der Behördenbeteiligung
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948
- Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen dem Neuenhofer Weg und dem Studentenwohnheim an der Kullenhofstraße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 30.04.2013
Inhaltsverzeichnis
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
1. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Schreiben vom 06.07.2012
2. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 17.07.2012
3. Stadtwerke Aachen (STAWAG), Schreiben vom 20.07.2012
4. Wintershall Holding GmbH, Schreiben vom 13.08.2012
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 30.04.2013
Zu 1. Bezirksregierung Arnsberg – Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Schreiben vom 06.07.2012
Seite 3 / 9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 30.04.2013
Abwägungsvorschlag:
Der Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, die beiden Inhaber zweier Erlaubnisfelder innerhalb des Plangebietes zu
beteiligen, wird gefolgt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zu folgen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 30.04.2013
Zu 2. LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 17.07.2012
Seite 5 / 9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 30.04.2013
Abwägungsvorschlag:
Bezüglich der denkmalpflegerischen Belange wurde eine Recherche durchgeführt. Diese ergab laut dem vorliegenden
Kartenmaterial (M. Groß, Der Westwall, 63 mit Karte 25) keine Strukturen innerhalb des Plangebiets. In der Umgebung
des Plangebiets (westlich und südwestlich) wurden mehrere Bunker des ehemaligen Westwalls gefunden, die jedoch laut
Ortsakten gesprengt wurden. Es handelt sich hierbei um einen Unterstand (OA 702/014) und einen MG-Bunker (OA
702/016). Die Linie der Bauwerke des Westwalls verläuft südwestlich des Plangebiets, während die Höckerlinie noch
westlich der Bauwerke des Westwalls verläuft. Demnach sind voraussichtlich keine Bestandteile des Westwalls im Plangebiet zu erwarten.
Im Bereich des Neuenhofer Weges sind Keramikfragmente und Steinartefakte potentiell steinzeitlicher Art gefunden worden, so dass entsprechende Funde im Plangebiet möglich sind.
Es wird mit dem Vorhabenträger vertraglich vereinbart, dass der Beginn der Bauarbeiten 14 Tage im Voraus bei der unteren Denkmalbehörde zu melden ist. Mit diesem Vorgehen sowie dem Hinweis in den schriftlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans gem. §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz 'beim Auftreten von archäologischen Bodenfunden sind die
Bauarbeiten unverzüglich zu stoppen und die zuständige Denkmalbehörde zu informieren' ist die Sicherung möglicher
Bodenfunde / Bodendenkmäler gewährleistet.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung teilweise zu folgen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 30.04.2013
Zu 3. Stadtwerke Aachen (STAWAG), Schreiben vom 20.07.2012
Seite 7 / 9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 30.04.2013
Abwägungsvorschlag:
Innerhalb des nördlichen Teils des Plangebietes verläuft eine Gasleitung der STAWAG zur Versorgung des benachbarten
Studentenwohnheims in der Kullenhofstraße. Nach derzeitigem Planungsstand befindet sich die Leitung im Bereich der
Tiefgaragenzufahrt. Die Leitung wird durch Eintragung eines Leitungsrechtes zugunsten der Stawag im Bebauungsplan
gesichert. Die Leitung soll auf dem Grundstück erhalten werden. Falls eine Verlegung der Leitung im weiteren Planverfahren erforderlich wird, werden hierzu Regelungen im Rahmen des Durchführungsvertrages getroffen.
Das weitere Vorgehen hierzu wird mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Die Hinweise zur Ausführung von abwassertechnischen Anlagen, zu Sicherheitsabständen bei Baumpflanzungen etc. werden berücksichtigt. Die Möglichkeit der
Einleitung des unbelasteten Niederschlagswassers in den Dorbach wird derzeit gutachterlich geprüft.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zu folgen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948
Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 30.04.2013
Zu 4. Wintershall Holding GmbH, Schreiben vom 13.08.2012
Abwägungsvorschlag:
Der Hinweis auf ein bergrechtliches Erlaubnisfeld 'Rheinland' innerhalb des Plangebietes zugunsten der Wintershall Holding GmbH mit der Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen wird in die Begründung des
Bebauungsplans aufgenommen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zu folgen.
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