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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
113295.pdf
Größe
714 kB
Erstellt
23.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:09
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0880/WP16 öffentlich 23.04.2013 Dez. III / FB 61/70 Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2013 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 07.05.2013 15.05.2013 15.05.2013 15.05.2013 22.05.2013 22.05.2013 22.05.2013 06.06.2013 B2 B0 B3 B4 B-1 B5 B6 MA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen - ……………. nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2013 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln. Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2013 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln. Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.12.2013 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014 ff. Ansatz 2014 ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen Auszahlungen Ergebnis + Verbesserung / -Verschlechterung Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014 ff. Ansatz 2014 ff. (alt) (neu) Ertrag Personal/Sachaufwand 66.339,69 66.339,69 - 66.339,69 - 66.339,69 Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.12.2013 Seite: 2/5 Erläuterungen: Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt). Zur Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung sind jährlich 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtungen auf Fußwegeverbindungen an und durch öffentliche Grünflächen wurden bisher aus diesem Etat nicht finanziert. Sie stellen jedoch ein wichtiges Element bei der Betrachtung von Wegen in der Stadt dar. Deshalb wird vorgeschlagen die Beleuchtung in Grünflächen zukünftig in die Prioriätenliste einzubeziehen und aus dem Budget „Erneuerung Straßenbeleuchtung“ zu finanzieren. Alternativ müsste ein separater Etat zur Beleuchtung städtischer Grünflächen eingerichtet werden. Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Straßenbeleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen. Das Verfahren dazu wurde in einer gemeinsamen Besprechung mit den Vertretern der betroffenen Gremien am 08.09.2011 vereinbart. Wie im vergangenen Jahr wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus der Liste 2012 bilden sie die Liste 2013. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt. Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Prioritäten aus dem Vorjahr gekommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2013 grau hinterlegt (s. Anlage). Die detaillierte Bewertung wird den Fraktionen mit gesonderter Post zur Verfügung gestellt. Da mit dem vorhandenen Budget auch in diesem Jahr aus der Prioritätenliste lediglich eine geringe Anzahl von Beleuchtungsprojekten realisiert werden kann, wird die Verwaltung wie in dem interfraktionellen Gespräch vom 08.09.2011 vereinbart alle Projekte mit einer Bewertung unter 1,0 aus der Prioritätenliste streichen, da mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. Die Antragsteller erhalten einen entsprechenden Bescheid. Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.12.2013 Seite: 3/5 Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung ggf. eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Mobilitätssausschuss. Anmerkung/Hinweis: Die Maßnahme “Rehmplatz (Beleuchtung der Mariensäule)“ wurde aus der Prioritätenliste gestrichen, da sie im Projekt “Soziale Stadt Aachen Nord – Teilprojekt Rehmplätze“ integriert ist. Die Anträge zur Eckartstraße und Kopernikusstraße können nicht mit in die Prioritätenliste aufgenommen werden, da dies Privatstraßen sind. Im Zuge der Aufstellung der Prioritätenliste 2013 wurden die Maßnahmen nochmals hinsichtlich ihrer Bewertung überprüft. Dabei ergab sich, dass die Scheidstraße eine geringere und der Krautmühlenweg eine höhere Bewertung erhielt. Die Beleuchtungsmaßnahme “Roermonder Str., Fuß-u.Radweg zw. Uersfeld u.Kohlscheid“ wurde vorläufig aus der Prioritätenliste 2013 gestrichen, da eine Umsetzung erst erfolgen soll, wenn die Stadt Herzogenrath den Anschluss bzw. die Fortführung der Beleuchtung beschließt. Dies ist derzeit nicht absehbar. Die Bewertung aller Anträge basiert auf dem folgenden Bewertungsschema: Punkte Aspekt Wichtung 0 1 2 3 4 Verkehrssicherheit 0,4 Keine Alternative Treppen,Notwendiger Verkehrswichtige HV-Straße Konflikte Großer Fußweg oder Str. ohne Gehw.; ohne Umweg Fußgängerquerung Gehweg auf Gehweg HV-Straße Soziale Sicherheit Frequenz Verbesserte Ausleuchtung 0,3 0,2 0,1 Dichte Nicht Nicht angebaut Keine Bebauung direkt Bebauung angebaut in der Nähe Einzelne Viele Fußgänger Fußgänger Beleuchtung Beleuchtung nicht Keine vorhanden ausreichend Beleuchtung vorhanden Gesamtpunktzahl Das Punktesystem der Bewertungstabelle wurde auf Vorschlag der Bezirksvertretung Aachen-Mitte verändert und umfasst nun die Punkte 0-4. Die Prioritätenliste wurde entsprechend angepasst. Finanzielle Auswirkungen: Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen über 670.000 €. Im städtischen Haushalt sind jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € für die Umsetzung unter PSPElement 4-120102-903-8 (Erneuerung Straßenbeleuchtung), Kostenart 53150000 vorgesehen. Im Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.12.2013 Seite: 4/5 Jahr 2013 stehen infolge Mittelübertragungen aus dem Vorjahr Mittel in Höhe von rund 66.000 € zur Verfügung. Anlage/n: Straßenbeleuchtung - Prioritätenliste 2013 Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.12.2013 Seite: 5/5