Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113295.pdf
Größe
714 kB
Erstellt
23.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0880/WP16
öffentlich
23.04.2013
Dez. III / FB 61/70
Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.05.2013
15.05.2013
15.05.2013
15.05.2013
22.05.2013
22.05.2013
22.05.2013
06.06.2013
B2
B0
B3
B4
B-1
B5
B6
MA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen - ……………. nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2013 in der
vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die
Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2013 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den
vorhandenen Haushaltsmitteln.
Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2013
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
66.339,69
66.339,69
- 66.339,69
- 66.339,69
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2013
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb
und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für
die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten
zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der
STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der
Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen
Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Zur Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung sind jährlich 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Dies
gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtungen auf Fußwegeverbindungen
an und durch öffentliche Grünflächen wurden bisher aus diesem Etat nicht finanziert. Sie stellen
jedoch ein wichtiges Element bei der Betrachtung von Wegen in der Stadt dar. Deshalb wird
vorgeschlagen die Beleuchtung in Grünflächen zukünftig in die Prioriätenliste einzubeziehen und aus
dem Budget „Erneuerung Straßenbeleuchtung“ zu finanzieren. Alternativ müsste ein separater Etat
zur Beleuchtung städtischer Grünflächen eingerichtet werden.
Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung
der Straßenbeleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich
Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete
Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen. Das
Verfahren dazu wurde in einer gemeinsamen Besprechung mit den Vertretern der betroffenen
Gremien am 08.09.2011 vereinbart.
Wie im vergangenen Jahr wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit
den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus der Liste 2012 bilden sie die
Liste 2013. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung
und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.
Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer
Verschiebung der Prioritäten aus dem Vorjahr gekommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen
Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2013 grau hinterlegt (s. Anlage). Die detaillierte Bewertung
wird den Fraktionen mit gesonderter Post zur Verfügung gestellt.
Da mit dem vorhandenen Budget auch in diesem Jahr aus der Prioritätenliste lediglich eine geringe
Anzahl von Beleuchtungsprojekten realisiert werden kann, wird die Verwaltung wie in dem
interfraktionellen Gespräch vom 08.09.2011 vereinbart alle Projekte mit einer Bewertung unter 1,0 aus
der Prioritätenliste streichen, da mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren
nicht zu rechnen ist. Die Antragsteller erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2013
Seite: 3/5
Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die
Verwaltung ggf. eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im
Mobilitätssausschuss.
Anmerkung/Hinweis:
Die Maßnahme “Rehmplatz (Beleuchtung der Mariensäule)“ wurde aus der Prioritätenliste gestrichen,
da sie im Projekt “Soziale Stadt Aachen Nord – Teilprojekt Rehmplätze“ integriert ist.
Die Anträge zur Eckartstraße und Kopernikusstraße können nicht mit in die Prioritätenliste
aufgenommen werden, da dies Privatstraßen sind.
Im Zuge der Aufstellung der Prioritätenliste 2013 wurden die Maßnahmen nochmals hinsichtlich ihrer
Bewertung überprüft. Dabei ergab sich, dass die Scheidstraße eine geringere und der
Krautmühlenweg eine höhere Bewertung erhielt.
Die Beleuchtungsmaßnahme “Roermonder Str., Fuß-u.Radweg zw. Uersfeld u.Kohlscheid“ wurde
vorläufig aus der Prioritätenliste 2013 gestrichen, da eine Umsetzung erst erfolgen soll, wenn die
Stadt Herzogenrath den Anschluss bzw. die Fortführung der Beleuchtung beschließt. Dies ist derzeit
nicht absehbar.
Die Bewertung aller Anträge basiert auf dem folgenden Bewertungsschema:
Punkte
Aspekt
Wichtung
0
1
2
3
4
Verkehrssicherheit
0,4
Keine
Alternative
Treppen,Notwendiger
Verkehrswichtige
HV-Straße
Konflikte
Großer
Fußweg oder
Str. ohne Gehw.;
ohne
Umweg
Fußgängerquerung
Gehweg auf
Gehweg
HV-Straße
Soziale Sicherheit
Frequenz
Verbesserte
Ausleuchtung
0,3
0,2
0,1
Dichte
Nicht
Nicht angebaut
Keine
Bebauung
direkt
Bebauung
angebaut
in der Nähe
Einzelne
Viele
Fußgänger
Fußgänger
Beleuchtung
Beleuchtung nicht
Keine
vorhanden
ausreichend
Beleuchtung
vorhanden
Gesamtpunktzahl
Das Punktesystem der Bewertungstabelle wurde auf Vorschlag der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
verändert und umfasst nun die Punkte 0-4. Die Prioritätenliste wurde entsprechend angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen über 670.000 €.
Im städtischen Haushalt sind jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € für die Umsetzung unter PSPElement 4-120102-903-8 (Erneuerung Straßenbeleuchtung), Kostenart 53150000 vorgesehen. Im
Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2013
Seite: 4/5
Jahr 2013 stehen infolge Mittelübertragungen aus dem Vorjahr Mittel in Höhe von rund 66.000 € zur
Verfügung.
Anlage/n:
Straßenbeleuchtung - Prioritätenliste 2013
Vorlage FB 61/0880/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.12.2013
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