Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113277.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
27.03.13, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0021/WP16
öffentlich
27.03.2013
FB 37/100
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen
Haushaltsjahr 2013; Produkt 021503 Abwehr von
Großschadensereignissen; Beschaffung Notstromanhänger
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2013
28.05.2013
29.05.2013
FA
UmA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses
für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen
i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung
eines Notstromanhängers zu erteilen.
In Vertretung
(Grehling)
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur
Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr
von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines Notstromanhängers zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H.
von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines
Notstromanhängers.
Vorlage FB 37/0021/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2014 ff.
2013
Gesamtbedarf (alt)
2014 ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
44.000
0
0
0
0
Ergebnis
0
- 44.000
0
0
0
0
+ Verbesserung /
- 44.000
-
0
Verschlechterung
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 37/0021/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Vernetzung des europäischen Stromnetzes, die Infrastruktur in den Nachbarländern und die
unkontrollierte Netzeinspeisung von regenerativen Energien können in Zukunft zu einem
flächendeckenden Stromausfall führen. Dies ist auch den Energieversorgen bekannt. In Fachkreisen
werden sogar mehrstündige bis mehrtägige Stromausfälle prognostiziert, auf die sich der kommunale
Katastrophenschutz in den nächsten Jahren vorbereiten muss.
Die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr unterhalten bis zu einem gewissen Maße eine
Notstromversorgung. Die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr und die Unterkünfte des
Katastrophenschutzes sind nicht notstromversorgt. Im Falle flächendeckender Stromausfälle werden
solche Stützpunkte als Anlauf- und Versorgungsstelle für die Bevölkerung sowie als Informationsstelle
genutzt.
Unter anderem aus diesem Grund ist es im Katastrophenschutz unabdinglich, eine ausreichende
Anzahl an mobilen Notstromaggregaten vorzuhalten. Zusätzlich müssen Geräte als Redundanz für die
Notstromversorger der Städteregionalen Leitstelle und der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr
vorgehalten werden. Die ortsfesten Aggregate sind nicht für den tagelangen Betrieb ausgelegt. Der
jetzt im Aufbau befindliche Digitalfunk ist vom Stromnetz abhängig. Bei Stromausfall halten Batterien
den Betrieb für ca. 60 Minuten aufrecht. Um den wichtigen Funkbetrieb bei flächendeckenden
Netzausfällen sicher zu stellen, muss kurzfristig durch die Gefahrenabwehrorganisationen eine
Notstromversorgung aufgebaut werden. Öffentliche Turnhallen und Schulaulen werden im
Katastrophenfall zur Versorgung der evakuierten Bevölkerung genutzt. Bei Stromausfällen müssen
diese Liegenschaften durch den städtischen Katastrophenschutz mit Notstrom versorgt werden.
Es ist daher unabdinglich, in den nächsten Jahren die Vorhaltung von leistungsstarken
Notstromanlagen auszubauen. Um kurzfristig reagieren zu können, soll ein Anhänger mit einer
Ersatzstromanlage beschafft werden.
Da das zu beschaffende Notstromaggregat einen selbständig nutzbaren Vermögensgegenstand
darstellt, müssen zur Realisierung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel i.H. von 44.000 €
bereitgestellt werden.
Die Deckung in gleicher Höhe erfolgt aus der Maßnahme:
5-0215003-900-00800-900-1 – Beschaffung Einsatzleitwagen
Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung
des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.
Anlage/n:
./.
Vorlage FB 37/0021/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2013
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