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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
113277.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
27.03.13, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 23:21
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Feuerwehr Beteiligte Dienststelle/n: Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 37/0021/WP16 öffentlich 27.03.2013 FB 37/100 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2013; Produkt 021503 Abwehr von Großschadensereignissen; Beschaffung Notstromanhänger Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.05.2013 28.05.2013 29.05.2013 FA UmA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines Notstromanhängers zu erteilen. In Vertretung (Grehling) Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines Notstromanhängers zu erteilen. Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines Notstromanhängers. Vorlage FB 37/0021/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2013 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2014 ff. 2013 Gesamtbedarf (alt) 2014 ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 44.000 0 0 0 0 Ergebnis 0 - 44.000 0 0 0 0 + Verbesserung / - 44.000 - 0 Verschlechterung Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 37/0021/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Vernetzung des europäischen Stromnetzes, die Infrastruktur in den Nachbarländern und die unkontrollierte Netzeinspeisung von regenerativen Energien können in Zukunft zu einem flächendeckenden Stromausfall führen. Dies ist auch den Energieversorgen bekannt. In Fachkreisen werden sogar mehrstündige bis mehrtägige Stromausfälle prognostiziert, auf die sich der kommunale Katastrophenschutz in den nächsten Jahren vorbereiten muss. Die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr unterhalten bis zu einem gewissen Maße eine Notstromversorgung. Die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr und die Unterkünfte des Katastrophenschutzes sind nicht notstromversorgt. Im Falle flächendeckender Stromausfälle werden solche Stützpunkte als Anlauf- und Versorgungsstelle für die Bevölkerung sowie als Informationsstelle genutzt. Unter anderem aus diesem Grund ist es im Katastrophenschutz unabdinglich, eine ausreichende Anzahl an mobilen Notstromaggregaten vorzuhalten. Zusätzlich müssen Geräte als Redundanz für die Notstromversorger der Städteregionalen Leitstelle und der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr vorgehalten werden. Die ortsfesten Aggregate sind nicht für den tagelangen Betrieb ausgelegt. Der jetzt im Aufbau befindliche Digitalfunk ist vom Stromnetz abhängig. Bei Stromausfall halten Batterien den Betrieb für ca. 60 Minuten aufrecht. Um den wichtigen Funkbetrieb bei flächendeckenden Netzausfällen sicher zu stellen, muss kurzfristig durch die Gefahrenabwehrorganisationen eine Notstromversorgung aufgebaut werden. Öffentliche Turnhallen und Schulaulen werden im Katastrophenfall zur Versorgung der evakuierten Bevölkerung genutzt. Bei Stromausfällen müssen diese Liegenschaften durch den städtischen Katastrophenschutz mit Notstrom versorgt werden. Es ist daher unabdinglich, in den nächsten Jahren die Vorhaltung von leistungsstarken Notstromanlagen auszubauen. Um kurzfristig reagieren zu können, soll ein Anhänger mit einer Ersatzstromanlage beschafft werden. Da das zu beschaffende Notstromaggregat einen selbständig nutzbaren Vermögensgegenstand darstellt, müssen zur Realisierung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel i.H. von 44.000 € bereitgestellt werden. Die Deckung in gleicher Höhe erfolgt aus der Maßnahme: 5-0215003-900-00800-900-1 – Beschaffung Einsatzleitwagen Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind. Anlage/n: ./. Vorlage FB 37/0021/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2013 Seite: 3/3