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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
113427.pdf
Größe
574 kB
Erstellt
25.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:09

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0255/WP16 öffentlich 25.04.2013 45/100 Audit familiengerechte Kommune, hier: Reauditierung der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.05.2013 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Teilnahme der Stadt Aachen an der Reauditierung “ Familiengerechte Kommune“. Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen Es stehen ausreichende Mittel bei PSP-Element 4-060201-924-9, 52910000 zur Verfügung. investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden -Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014 ff. Ansatz 2015x ff. (alt) (neu) Ertrag € € € € 0 0 14.700 € 14.500 € 54.500 € 54.500 € 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/6 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Im Rahmen der Landesinitiative "Familie kommt an“, hat das Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung und der berufundfamilie gGmbH der Hertie-Stiftung im Jahre 2008 ein Programm zur Zertifizierung familiengerechter Kommunen entwickelt. Die Stadt Aachen wurde 2009 vom MGFFI NRW eingeladen, kostenlos gemeinsam mit Emsdetten, Lippstadt und Altena an der Pilotphase teilzunehmen. Der KJA empfahl in seiner Sitzung am 28.04.09 dem Rat der Stadt Aachen die Teilnahme am Audit familiengerechte Kommune, der daraufhin am 06.05.09 die Teilnahme der Stadt Aachen beschloss. 2. Zeitplan für das Auditierungsverfahren Das Auditierungsverfahren wurde in folgenden Schritten durchgeführt: Schritt 1: Ratsbeschluss zur Durchführung 06.05.2009 Schritt 2: Ausfüllen des Audit-Fragebogens 15.06.2009 Schritt 3: Strategieworkshop 24.06.2009 Schritt 4: Konzipierung der Beteiligungsphase 14.08.2009 Schritt 5: Beteiligungsphase/Expertenworkshop 01.10.2009 Schritt 6: Auditierungsworkshop 29.10.2009 Schritt 7: Aktualisierung der Unterlagen 22.12.2009 Schritt 8: Ratsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen 10.02.2010 Schritt 9: Einreichung der Dokumentation zur Begutachtung Februar 2010 Schritt 10: Zertifizierung 01.07.2010 Schritt 11: Umsetzung bis 30.06.2013 Nachstehende Handlungsfelder wurden im Rahmen des Audits bearbeitet: 1. Familiengerechtigkeit als strategisches Ziel 2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf 3. Bildungsangebote / Infrastruktur 4. Stärkung von Familienkompetenzen 5. Familiengerechte Infrastruktur 6. Miteinander der Generationen Im Auditierungsworkshop wurden am 29.10.2009 unter der Leitung von Herrn Oberbürgermeister Philipp sowie jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen und 3 Vertretern des KJA zu diesen Handlungsfeldern insgesamt 12 familienpolitische Ziele formuliert und vom Rat am 10.02.2010 beschlossen. Diese Ziele sollten innerhalb von 3 Jahren erreicht werden. Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/6 Die Zertifikatsverleihung erfolgte im Landtag NRW am 01.07.2010. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und endet demnach am 30.06.2013. 3. Kosten der Reauditierung Die Teilnahme der Stadt Aachen an diesem Prozess war im Rahmen des Pilotprojektes kostenlos. Vor der Entscheidung, ob die nun kostenpflichtige Reauditierung zu einem Preis von einmalig 20.865,€ incl. Mwst. für weitere 3 Jahre erfolgen soll, fand am 20.03.2013 ein Bilanzworkshop zu den 2010 beschlossenen Zielen statt, zu dem die Teilnehmer eingeladen worden sind, die auch bereits beim Auditierungsworkshop am 29.10.2009 dabei waren. 4. Bilanzworkshop Der Bilanzworkshop fand am 20.03.2013 unter dem Vorsitz von Herrn Oberbürgermeister Philipp im Haus Löwenstein statt. Die weiteren Teilnehmer waren: Frau Wilms CDU Frau Allmann in Vertretung für Frau Scheidt Bündnis 90/Die Grünen Frau Opitz FDP Frau Braun-Kurzmann SKF Herr Rombey Stadtdirektor Frau Münich FBL 45 Herr Zohren FB 45/100 Frau Schwarze Geschäftsführerin Familiengerechte Kommune e.V. Frau Locher-Otto Auditorin Familiengerechte Kommune e.V. Entschuldigt waren: Herr Künzer SPD Herr Biesing Die Linke Zum Bilanzworkshop hatten alle Teilnehmer vor der Sitzung einen schriftlicher Bilanzbericht erhalten, in dem zu jedem einzelnen Ziel differenziert Aussagen zur Vorgehensweise, zum Ressourcenverbrauch und zur Zielerreichung gemacht werden – siehe Anlage 1 -. 11 der 12 Ziele konnten erreicht werden. Lediglich die Umsetzung des beschlossenen Marketingkonzeptes musste auf 2013 verschoben werden. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Teilnahme der Stadt Aachen am Audit sehr fruchtbar, zielgerichtet und erfolgreich war. Die in Form einer parteiübergreifenden Zielentwicklungswerkstatt, dem Auditierungsworkshop vom 29.10.2009 vereinbarten und zwischenzeitlich umgesetzten Ziele haben einen wesentlichen Anteil an der Profilierung der Stadt Aachen als familienfreundliche/familiengerechte Stadt. Über das nach außen hin wirksame Zertifikat hinaus fördert das Audit damit die Nachhaltigkeit politischer Prozesse. Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/6 5. Reauditierung Im Reauditierungsprozess wird ein weitergehender differenzierter Drei-Jahres-Plan erarbeitet, definiert und anschließend schriftlich durch den Oberbürgermeister und den Rat bestätigt. Die verbindlich definierten Ziele und Maßnahmen werden in den folgenden drei Jahren nach der Erteilung des Zertifikats umgesetzt. Es wird so ein Prozess initiiert, der familiengerechtes Handeln langfristig in der Kommune verankert und praktiziert. Der Bilanzierungsprozess zum Zertifikat „Familiengerechte Kommune“ wird für die gesamte Kommune als Gebietskörperschaft bzw. als kommunale Verantwortungsgemeinschaft durchgeführt. Geschäftsgrundlage für das Verfahren ist der als Anlage 2 beigefügte Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Verein Familiengerechte Kommune e.V. Eine weitere Teilnahme am Audit bietet somit Kontinuität auf dem seit 2009 eingeschlagenen Weg und unterstreicht die Familienorientierung der Stadt Aachen. Für das Verfahren steht der Stadt Aachen im Umfang von insgesamt 10 Arbeitstagen eine Auditorin zur Verfügung. Sie begleitet und unterstützt die Kommune – analog zum ersten Auditierungsprozess – bei der Bestands-Analyse und der Vorbereitung der Workshops. Sie gibt Hinweise zu strukturellen und inhaltlichen Entwicklungspotentialen, führt durch den Auditierungsprozess und ist maßgeblich bei der Vorbereitung der Workshops beteiligt. Dies tut sie in enger Abstimmung mit dem Verein Familiengerechte Kommune e.V. Insbesondere unterstützt die Auditorin die Kommune bei: - der Wahrnehmung von bisher Erreichtem - Bilanzierung - der Identifizierung der weiteren Schwerpunktsetzungen – Ziele und Maßnahmen - der Umsetzung - Projektmanagement - der Vorbereitung und Organisation der anstehenden Termine - Zeitmanagement - der Auswahl der Teilnehmenden für die Workshops - Beteiligung - dem Aufbau eines ergebnisorientierten Workshop inklusive der Erstellung der Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet werden - Setting - der Erstellung der Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet werden - der Protokollierung der Workshops nach Standard-Vorlage - Dokumentation - der internen Abstimmung der Drei-Jahres-Ziele im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen Verwaltungsleitung und beteiligten Ausschüssen und Fraktionen im Rat - Integration 7. Empfehlung der Verwaltung Die Verwaltung spricht sich für eine Teilnahme der Stadt Aachen am Reauditierungsverfahren aus, das als inhaltlichen Schwerpunkt die kommunale Zeitpolitik für Familien haben soll. Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 5/6 Wie aus diesem Schaubild deutlich wird, ist kommunale Familienzeitpolitik eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung berührt. Da für eine Reauditierung mit diesem Schwerpunkthema über die oben beschriebene Unterstützung seitens der Vereins Familiengerechte Kommune e.V. hinaus, kein zusätzliches Personal zur Verfügung stehen wird, ist zur Bewältigung der Arbeiten die Bildung einer fachbereichs- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe erforderlich, die wie folgt zusammengesetzt sein soll: FB 45 Federführung: Koordinator des Aachener Bündnis für Familie FB 01 Gleichstellungsbüro FB 02 FB 12 FB 13 FB 61 Je nach Projektverlauf müssen weitere Dienststellen eingebunden werden. Die Reauditierungskosten in Höhe von 20.865,-€ incl. Mwst. (10.865 € in 2013, 10.000 € in 2014) werden aus den Mitteln des Bündnisses für Familie finanziert (PSP Element 4-060201-924-9 52910000). Anlage/n: Anlage 1 Bericht zum Bilanzworkshop am 20.03.2013 Anlage 2 Vertragsentwurf zwischen der Stadt Aachen und dem Verein Familiengerechte Kommune e.V. Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 6/6 1. Bilanzbericht zum Audit familiengerechte Kommune Projektleitung: Heinz Zohren Auditor / Auditorin: Barbara Locher-Otto Datum der Zertifikatsverleihung: 01.07.2010 Datum des Bilanzberichtes: 20.03 2013 Das Audit familiengerechte Kommune ist eine gemeinsame Initiative von © Familiengerechte Kommune e.V. Hauptzielsetzung der Auditierung der Stadt Aachen im Rahmen des Audit familiengerechte Kommune Das Audit familiengerechte Kommune greift die Zielsetzungen des Leitbilds 2020 auf. Aachen ist traditionsbewusst, aber auch modern und weltoffen und hat eine hohe Lebensqualität. Die Stadt versteht sich als kinder- jugend- und familienfreundlich und verfügt über ein umfassendes Angebot an Kindereinrichtungen, differenzierten Schul-, Freizeit- und Sportangeboten. Aachen ist längst Heimat vieler ausländischer Bürgerinnen und Bürger geworden. Sie bereichern das kulturelle Leben und gestalten die Zukunft entscheidend mit. Bereits 1996 wurde die Stadt beim 1. Bundeswettbewerb „Kinder- und familienfreundliche Gemeinde“ ausgezeichnet. Im Rahmen des Aachener Bündnisses für Familie konnten in der Folge vielfältige erfolgreiche Maßnahmen zur Steigerung der Familienfreundlichkeit ergriffen werden. Das Audit familiengerechte Kommune wird genutzt, um die Familienfreundlichkeit der Stadt weiter zu profilieren, bestehende Stärken herauszustellen, und darauf aufbauend und fortfahrend, Ziele für die kommunale Familienpolitik der nächsten 3 Jahre durch einen Ratsbeschluss zu vereinbaren. Dies geschieht in Bezug auf die 6 Handlungsfelder des Auditierungsverfahrens: • • • • • • Familiengerechtigkeit als strategisches Ziel Vereinbarkeit von Familie und Beruf Bildungschancen Stärkung von Familienkompetenzen Familiengerechte Infrastruktur und Miteinander der Generationen Aachen will für Familien noch attraktiver werden und deshalb die Situation von Familien stetig verbessern. Es soll ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, das Familien stärkt. Familien sollen sich in Aachen wohl fühlen. Sie sollen gerne nach Aachen ziehen, gerne hier bleiben. Junge Menschen sollen dazu bewegt werden, hier eine Familie zu gründen. Auch für die Wirtschaft ist ein solches Klima förderlich, denn Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standortfaktor für die Bindung von Familien und die Gewinnung von Fachkräften. Eine florierende Wirtschaft ist nicht nur die Basis für Wohlstand und Zukunftsfähigkeit einer Stadt, sondern wirkt auch als Bevölkerungsmagnet, denn Demografie folgt Ökonomie. In diesem Sinne ist die kommunale Familienpolitik ein Fundament für die nachhaltige Stadtentwicklung. Handlungsfeld 1: Familiengerechtigkeit als strategisches Ziel 2 Ziel 1.1 Zielgruppenspezifisches stadtweites und sozialräumliches Informations, - Kommunikationsund Marketingkonzept zum umfassenden Themenbereich „Familie“. Indikator / Erfolgskriterium Bis Ende 2010 liegt ein Marketingkonzept mit einem Kosten- und Maßnahmeplan vor. Maßnahme Das Konzept wird unter Beteiligung von Fachleuten aus Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Stadtmarketing für Aachen und weiteren Akteuren wie z.B. Träger der Jugendhilfe entwickelt. Bei der Entwicklung des Konzeptes werden wesentliche Punkte berücksichtigt: Im Konzept ist durch innovatives Marketing ein kluger Mix der Informationsbereitstellung und Informationsvermittlung zur Profilierung der Familienfreundlichkeit der Stadt Aachen nach innen und außen gefordert. Das Konzept wird in eine Gesamtstrategie eingebettet und wird auf der Grundlage einer stadtweiten Analyse der vorhandenen Kommunikationswege/Angebote unter Einbeziehung der Träger entwickelt. Zentral ist hierbei auch die Gewährleistung der persönlichen Informationsweitergabe/Hilfe und Beratung durch vertraute Personen in sozialräumlichen Einrichtungen wie z.B. Beratungsstellen oder Familien/ Begegnungszentren. Dies betrifft vor allem Personen, die einen Lotsen durch den „Informationsdschungel“ brauchen, kein Deutsch verstehen, Mobilitätseinschränkungen haben, oder sogar Analphabeten sind. 1. Ist das Ziel erreicht worden? teilweise 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? Diese weitgehende Zielformulierung besteht aus 2 Bausteinen: 1. Information und Kommunikation 2. Marketingkonzept zum umfassenden Themenbereich „Familie“. 1. Information und Kommunikation Während des Auditierungsverfahrens fand am 01.09.2010 im Rahmen eines vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens ein Wokshop mit 40 Experten zu den nachstehenden Fragestellungen statt: -Wie kann Information „überblickbar“ gemacht werden? -Finden alle Bürger das, was sie suchen? -Kommen die Informationen da an wo sie hinkommen sollen? -Werden Familien erreicht? -Wie sind die Zugänge zu Informationen für die Muster Jahresbericht – Version 11-11 3 © Familiengerechte Kommune e.V. jeweiligen Zielgruppen? -Wie können Informationen für die Steuernden/Politik überblickbar gemacht werden? Teilgenommen haben daran folgende Institutionen/Personen 6 Familienzentren 3 OGS 1 Leitstelle Älter werden in Aachen 2 Freiwilligenzentren 2 Vertreter von Wohnprojekten und Wohnungsgesellschaften 3 Beratungsstellen 1 Online-Redaktion 1 Mehrgenerationenhaus 2 Stadtelternrat, Stadtschulpflegschaft 1 Seniorenbeirat 2 Sozialraumteams /AL 45-30 5 Familienbildungseinrichtung (Belange von Migration berücksichtigen) 1 Bildungsbüro 2 (Stadt-) Schülersprecher 1 Gesundheitsamt 1 Integrationsbeauftragte 1 Kulturbetrieb 1 FBL 45 1 FB 45/10 Frau Pfeiffer-Bohnekamp Frau Braun-Kurzmann Herr Glar Die damaligen Ergebnisse wurden wie folgt zusammengefasst: -Generell gilt: die „fitten“ Sucher finden was sie brauchen. -Barrieren sind: die Unüberschaubarkeit der Angebote,es gibt Analphabeten und Migranten, die die Texte nicht verstehen. -Viele wissen nicht, wie sie an Infos kommen. -Lebensort= Informationsort, d.h. sozialräumlicher Zugang zu Infos und Angeboten. -Klugen Mix der Informationsbereitstellung schaffen:Internet, Broschüren und persönliche – Informationsweitergabe durch Schlüsselpersonen. -Vernetzung der „Helfer“/Organisationen/Institutionen. -Schulung: „Hilfe finden“ für Multiplikatoren. Nach der Verabschiedung der 12 Auditziele im Stadtrat haben verschiedene Gespräche mit dem Pressebüro, dem Bürgerservice und weiteren Experten darüber stattgefunden, wie in Bezug auf ein zielgruppenspezifisches und sozialräumliches Informationssystem Verbesserungen erreicht werden könnten. Unter allen Beteiligten bestand Einvernehmen, dass die Produktion weiterer Flyer, Broschüren und 4 Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. Informationsschriften hier nicht hilfreich sein wird. Dreh- und Angelpunkt sind in diesem Feld ist die persönliche Informationsweitergabe durch Schlüsselpersonen in bestehenden Institutionen und die systematische Vernetzung der Helfer/Organisationen/Institutionen, sowohl im Stadtteil, als auch in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. D.h. es bestehen Strukturen der Information, des Austausches und der Vernetzung, die auch den gesetzlichen Auftrag zur Vernetzung und Angebotsabstimmung haben. Diese Strukturen müssen für diese Zwecke stärker genutzt und aktiviert werden. Dies belegen auch die ersten Erfahrungen im Rahmen des laufenden Projektes „KiM Kinder im Mittelpunkt, Netzwerke gegen Kinderarmut“ in Aachen-Nord. Selbst Fachleute, die im gleichen Sozialraum mit der gleichen Thematik und der gleichen Zielgruppe beschäftigt sind, kannten sich untereinander nicht und waren z.T. über die Hilfsangebote der Nachbarinstitution häufig nicht informiert. Im Laufe des begonnen Prozesses gelang es, vorhandene Angebote aufeinander abzustimmen und für „arme“ Familien zugänglicher zu gestalten. Dies erfordert allerdings einen aufwändigen und zeitintensiven Kommunikationsprozess, um alle Akteure zu informieren und für eine systematische und kontinuierliche Zusammenarbeit zu gestalten. Aufgrund dieser Erkenntnisse und Erfahrungen wurde dann die Entwicklung eines „zielgruppenspezifischen und sozialräumlichen Informations- und Kommunikationskonzeptes“ zunächst zurückgestellt, um in einem ersten Schritt ein stadtweites Marketingkonzept zum Themenbereich Familie zu entwickeln. 2. Marketingkonzept Da die Stabstelle AachenMarketing 2011 im Rahmen einer Umstrukturierung mit dem Presseamt zum Fachbereich Presse und Marketing zusammengelegt wurde und Stellen über längere Zeit unbesetzt blieben, standen für die Konzeptentwicklung über einen langen Zeitraum hinweg keine Personalressourcen zur Verfügung. Erst in der 2. Hälfte 2012 konnte mit den Konzeptionsüberlegungen begonnen werden. Weiterhin gibt es seit Mitte 2012 ein neues verbindliches Corporate Design der Stadt Aachen, sodass nun sowohl alle neuen städtischen Publikationen als auch anstehende Neuauflagen bestehender Broschüren diesem Erscheinungsbild angepasst werden müssen. Das betrifft im Besonderen alle Publikationen, die seit 2007 vom Aachener Bündnis für Familie veröffentlicht wurden und das aktuelle familienpolitische Erscheinungsbild der Stadt Aachen – nicht zuletzt auch im Internet – prägen. Muster Jahresbericht – Version 11-11 5 © Familiengerechte Kommune e.V. 2.1 Ziele des Marketingkonzeptes • Aachen als attraktiven familienfreundlichen Wohn,Lebens- Arbeits und Wissenschaftsstandort profilieren. • Familie zum Stadtgespräch machen. • Image „Aachen als Familienstadt“ nach innen und außen kommunizieren. • Familienfreundliche Angebote der Stadt bekannt machen. • Familiengründungen in Aachen unterstützen. • Familienfreundliches Klima fördern. • Familien über die Angebote in Aachen informieren. Vor diesem Hintergrund wurden 3 Agenturen aufgefordert, Vorschläge für eine inhaltliche und grafische Gestaltung einer Marketingkampagne zu entwickeln und vorzustellen. Für diesen Agenturpitch waren aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote folgende Themenfelder vorgegeben, die jedoch nicht abschließend zu verstehen waren, sondern im Laufe der Kampagne durchaus auch noch angepasst und verändert werden konnten wie z.B. um die Themen „Mobilität“ oder „Zeit für Familie“. • In Aachen lässt sich familienfreundlich leben und wohnen • In Aachen lassen sich Familie und Beruf immer besser vereinbaren • Aachen fördert Bildung • Aachen ist eine familienfreundliche Wissenschaftsstadt • Aachen ist eine Stadt für alle Generationen • Aachen hat viel zu bieten in Kultur, Sport und Freizeit Erwartet wurde ein Konzept mit Aussagen zu: 6 Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. - Produktvorschlägen - key visuals - Eventvorschlägen - Vorschlägen für Verteilung an die Zielgruppen (Eltern, Unternehmen, Handel, Gastronomie & Tourismus, Frauenärzte, Hebammen, Kitas, Sozialraumteams etc.), z.B. Onlineanzeige/Button, der auf Firmenseiten zu finden ist und auf Familienfreundliche Stadt Aachen hinweist. - Vorschläge für Giveaways - Texte & Bilder - Umstellung bzw. Aktualisierung der bisherigen Produkte (Flyer, Broschüren, Messedisplay, Roll Up) - Ideen für Plakate - Kostenplan Das orange Logo (Krönchen mit Kinderreich Aachen) kann weitergeführt/modifiziert werden, muss aber nicht. Die Agenturen präsentierten ihre Entwürfe am 06.11.2011 einem Auswahlgremium, das wie folgt besetzt war: Herr Stadtdirektor Rombey Frau Münich FBL 45 Herr Zohren FB 45/100 Frau Dr. Bacher FB 13 Herr Gürtler FB 13 Frau Melchior FB 13 Die Präsentation der Werbeagentur Power&Radach überzeugte das Auswahlgremium. Das Ergebnis ist in der Anlage zusammenfassend dargestellt und wird in der Sitzung vorgestellt. Die zur Umsetzung benötigten Mittel in Höhe von 27.000,- € standen in 2012 bereit. 10.000,-€ waren dafür beim Bündnis für Familie und 17.000,-€ beim Pressebüro in 2012 vorgemerkt. Die Auftragsvergabe konnte nicht erfolgen, da die Fraktion Die Grünen ihre Zustimmung verweigerte. In der Sitzung des KJA am 15.01.2013 wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen die gesamten Bündnismittel für 2013 zu Gunsten des KJA gesperrt. Für die gemeinsame Sitzung des Kinder-und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 12.03.13 liegt der Politik ein Freigabeantrag für die gesperrten Mittel vor. Bei FB 13 stehen für 2013 Mittel in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung, daher könnte nach einer Entsperrung der Bündnismittel mit der Umsetzung des Marketingkonzeptes begonnen werden. Hierfür würden dann 12.000,-€ aus Mitteln des Bündnisses für Familie erforderlich werden. 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? Muster Jahresbericht – Version 11-11 Die Kosten konnten erst im Rahmen der Konzeptionserstellung ermittelt werden. Sie liegen im Rahmen der Planung. 7 © Familiengerechte Kommune e.V. 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? ja 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? ./. 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? Nach Auflösung der Stabstelle BO 4 AachenMarketing liegt die Verantwortung nun bei FB 13 - Pressebüro und FB 45 – Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? nein 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? nein 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? nein Sonstiges / Bemerkungen Für die gemeinsame Sitzung des Kinder-und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 12.03.13 liegt der Politik ein Freigabeantrag für die gesperrten Mittel vor. In der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am 20.03.13 wird das Marketingkonzept vorgestellt und beraten. Ziel 1.2 Durch zielgerichtete Vernetzung verschiedener Akteure werden die Folgen von Kinderarmut bekämpft und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern ermöglicht. Indikator / Erfolgskriterium Vorlegen des Konzeptes gegen Kinderarmut mit einem Maßnahmeplan bis Ende 2010 Maßnahme Auf der Basis einer Analyse zu vorhandenen Angeboten und Akteuren wird ein Konzept erstellt. Die Erstellung des Konzeptes beinhaltet: Die Einbindung aller Akteure aus den Bereichen Jugend, Schule, Bildung, Soziales, Gesundheit, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Wohnen und Arge. Die Zusammenfassung der vorhandenen Angebote und Bündelung der bestehenden Maßnahmen. Nutzung der positiven Erfahrungen im Stadterneuerungsgebiet Aachen-Ost. 8 Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. 1.Ist das Ziel erreicht worden? Ja, es ist ein Konzept gegen Kinderarmut mit dem Namen KiM – Kinder im Mittelpunkt/Netzwerk gegen Kinderarmut in Aachen, erarbeitet worden. Ziel ist die Vermeidung der typischen Armutsfolgen für Kinder wie z.B. geringere Bildungsteilhabe, schlechtere Gesundheit, eingeschränkte soziale und kulturelle Partizipation, mangelnde Sprachkenntnisse etc. Kernelement ist der Aufbau von systematisch vernetzten Präventionsketten mit allen relevanten Akteuren aus den Bereichen Jugend, Schule, Bildung, Soziales, Gesundheit, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Wohnen und Arge. Auf der Basis einer gemeinsam durchgeführten Bestandserhebung, Bestandsbewertung- und Bestandsanalyse durch die beteiligten Akteure wurde ein Konzept (Rahmenplan) erstellt und vom Sozialausschuss am 29.02.11und vom Kinder-und Jugendausschuss 19.07.11beschlossen. Im Pilotgebiet Aachen Nord wurde ein Netzwerk gebildet in dem seit dem Frühjahr 2012 über 30 Institutionen / Träger / Arbeitsbereiche in Netzwerktreffen und 4 Arbeitskreisen regelmäßig zusammenarbeiten. Ergebnis: Vorhandene Angebote wurden und werden für „arme“ Familien zugänglicher gestaltet. Das bezieht sich auf die Bereiche: o Sprachförderung für Eltern und Kinder o Ernährung, Bewegung und Gesundheit o Soziale und kulturelle Teilhabe o Elternbildung und Elternberatung 2. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? Sehr hoher Kommunikationsbedarf, um alle Akteure zu informieren und für eine systematische und kontinuierliche Zusammenarbeit zu gewinnen. 3. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? Ja Muster Jahresbericht – Version 11-11 Am 01.02.12 konnte durch die Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland für 3 Jahre eine Stelle mit einen Stundenumfang von 19,5 h zusätzlich zu einer vorhandenen Stelle eingerichtet werden. 9 © Familiengerechte Kommune e.V. 4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel erreicht werden soll, nach hinten verschoben? nein 5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht wurde, was hat dazu beigetragen? ./. 6. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? nein 7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder angepasst werden? nein 8. Soll oder muss das Ziel eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? nein 9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres Ziel? nein Sonstiges / Bemerkungen Das Konzept wird aktuell im Pilotgebiet Aachen Nord entwickelt und für den Elementarbereich angewandt. Das Netzwerk wird sukzessive vom Elementarbereich auf die Grund- und weiterführenden Schulen ausgeweitet werden. Für eine Ausweitung auf die gesamte Stadt Aachen bedarf es einer politischen Entscheidung. 10 Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. Handlungsfeld 2: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ziel 2.1 Messkriterium Es existiert ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder zur Vereinbarkeit von Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit Kind Soll - Ist - Vergleiche im Rahmen der Bedarfsermittlungen Maßnahme Ausbau der Betreuungsangebote für unter 3 jährige Kinder in einer Größenordnung von 100 Plätzen/Jahr unter Einbeziehung der Kindertagespflege 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Ja Der KJA hat in seiner Sitzung 18.10.2011 beschlossen, für das Kindergartenjahr 2013/14 eine Versorgungsquote von 35% im u-3 Bereich anzustreben. Am 29.11.11 beschloss er, in den Jahren 2012/13 und 2013/14 jeweils 50 zusätzliche Plätze in der Kindertagespflege einzuplanen. 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Der Ausbau der u-3 Plätze geschah wie folgt: 2009/2010 1483 u-3 Plätze = 24,70 % 2010/2011 1583 u-3 Plätze = 26,41 % 2011/2012 1642 u-3 Plätze = 27,65 % 2012/2013 1790 u-3 Plätze = 30,54 % 2013/2014 2183 u-3 Plätze = 36,90 % Als Versorgungsquote im U3-Bereich waren 35% für das Kindergartenjahr 2013/14 angestrebt. Tatsächlich werden zum 01.08.13 bereits knapp 37 % erreicht. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? Der rasante Ausbau der der u-3 Plätze stellt die Stadt Aachen vor große finanzielle Herausforderungen. Die Zurverfügungstellung der erforderlichen Grundstücke für Neubauvorhaben ist zunehmend schwierig. Die Schaffung des Planungsrechtes, das Baugenehmigungsverfahren und die Bauzeit ist sehr zeitaufwändig. Fachkräftemangel im Erziehungsbereich. Muster Jahresbericht – Version 11-11 11 © Familiengerechte Kommune e.V. 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? nein 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? nein 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? nein 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? ja 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? nein 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Da ab dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3 –jährige Kinder besteht, wird sich der Ausbau am Bedarf orientieren. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragte die Verwaltung, den Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung zu forcieren. Der Rat der Stadt hat dazu in seiner Sitzung am 05.09.2012 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Sonstiges / Bemerkungen Ziel 2.2 Messkriterium Maßnahme 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 12 Es existiert ein bedarfsdeckendes Schulkinderbetreuungsangebot für die Vereinbarkeit von Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit Kind in Aachen Soll - Ist - Vergleiche im Rahmen der Bedarfsermittlungen Erhöhung der Betreuungsplätze im Bereich der offenen Ganztagsschule von 42 % auf 70 % bis 2015 Ja Plätze 2010 / 2011: 3679 OGS Plätze an 35 Grundschulen und 4 Förderschulen = 49 % ( ohne Domsingschule - gebundener Ganztag.) Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. Plätze 2011 / 2012: 4027 OGS Plätze an 35 Grundschulen und 4 Förderschulen = 52% ( ohne Domsingschule - gebundener Ganztag) Plätze 2012/ 2013: 4232 OGS Plätze an 36 Grundschulen und 4 Förderschulen = 55% ( ohne Domsingschule - gebundener Ganztag) Die Kalkulation für die OGS Plätze 2013 /2014 läuft derzeit. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? Laut gültigem Schulentwicklungsplan Primar soll der Ausbau der OGS im Primarbereich nur im Bestand erfolgen. Hier sind immer wieder kreative Lösungen gefordert, wie z.B. die Anschaffung von flexiblen Möbelsystemen zur multifunktionalen Nutzung der OGS Räume. 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? Ob das 2010 beschlossene Ziel, bis zum Jahre 2015 für 70% der Grundschüler und Grundschülerinnen einen Betreuungsplatz in der offenen Ganztagsgrundschule anbieten zu können erreicht wird, ist in erster Linie von der Nachfragesituation abhängig. Hierzu erfolgen jedes Jahr Bedarfsabfragen. 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? ./ 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? nein 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? Der Ausbau der OGS erfolgt bedarfsgerecht innerhalb des Bestandes. 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? nein 10.Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Muster Jahresbericht – Version 11-11 13 © Familiengerechte Kommune e.V. Ziel 2.3 Messkriterium Maßnahme 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Es existiert ein bedarfsdeckendes Übermittagbetreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I für die Vereinbarkeit von Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit Kind in Aachen Soll - Ist - Vergleiche im Rahmen der Bedarfsermittlungen Ausstattung von 15 Schulen der Sekundarstufe I mit Mensen bis zum Jahr 2012 ja abgeschlossene Maßnahmen bis 2010 - GHS Aretzstarße - RSD Sekundarschule - GHS Burtscheid - Alkuinrealschule oben genannte Schulen außerhalb des 1000 - Schulen Programms Programms. - Anne-Frank- Gymnasium - KKG - GSG - GHS Drimborn - Schaffung einer Übergangslösung, die aber so erhalten bleibt. - Interimsmensen an den Schulen, an den Mensen geschaffen werden. Maßnahmen in 2011: - Inda-Gymnasium - Hugo-Junkers-Realschule Maßnahmen in 2012: - St. Leonhard-Gymnasium - Couven-Gymnasium - Rhein-Maas-Gymnasium Fertigstellung voraussichtlich 2014: - Einhard-Gymnasium - Luise-Hensel-Realschule Planung für 2015: - 4. Gesamtschule Die Schulen KHS Klaus-Hemmerle, GHS Eilendorf sowie FöS Beginenstraße wurden wegen Schulschließung aus dem Programm rausgenommen 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 14 ./. Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? nein 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? nein 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? ./. 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? nein 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Ziel 2.4 Messkriterium Maßnahme 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Muster Jahresbericht – Version 11-11 Es besteht ein Innovationskreis Wirtschaft zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Aachen durch Stärkung der Familienfreundlichkeit In 2010 wird ein Innovationskreis gegründet. Nach der Gründung finden 2 Sitzungen pro Jahr statt. Gründung des Innovationskreises durch Einbeziehung der Wirtschaft mit Vertretern der Unternehmensverbände und Unternehmen, Kammern, DGB, Verwaltung, Mitgliedern des Kuratoriums vom Bündnis für Familie, sowie des „Campusprojektes“ um die Bedarfe der Unternehmen und der Arbeitnehmer/-innen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit Kind in Aachen zusammenzutragen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. ja Der Innovationskreis Wirtschaft gründete sich am 06.07.2010 unter dem Vorsitz von Herrn 15 © Familiengerechte Kommune e.V. Oberbürgermeister Philipp und hat seitdem 4 Mal getagt. Die Geschäftsführung diese Gremiums haben die Fachbereiche Wirtschaftsförderung sowie Kinder, Jugend und Schule um deutlich zu machen, dass kommunale Familienpolitik und Wirtschaftspolitik zusammen gehören 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Der Innovationskreis Wirtschaft konnte die Schaffung einer Betriebskindertagesstätte sowie die Durchführung eines Begrüßungsangebotes für neu zugezogene Aachener – den newcomer day – maßgeblich unterstützen und auf den Weg bringen. Auch am Zustandekommen des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates vom 05.09.2012 zu den Betriebskindertagesstätten hatte der Innovationskreis einen großen Anteil. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? nein 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? nein 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? ./ 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? nein 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? Das Gremium wird weiterhin anlassbezogen tagen. 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? nein 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere nein 16 Die Mitglieder des Innovationskreises Wirtschaft begrüßen einhellig die Schaffung dieses Forums und bringen sich gerne ein. Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Der Innovationskreis Wirtschaft hat sich zu einem starken Impulsgeber für das Themenfeld der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Fachkräftemangel, entwickelt. Auf seine Initiative hin haben sich aktuell 7 Firmen eines Gewerbegebietes zusammengeschlossen, um arbeitsortsnah eine Betriebskindertagesstätte zu schaffen. Ziel 2.5 Die Stadt Aachen zeigt ihr Profil als familienfreundliche Wissenschaftsstadt. Messkriterium Treffen der Arbeitsgemeinschaft „Familienfreundliche Wissenschaftsstadt Aachen“ Konkrete Projekte, Öffentlichkeitsarbeit. Befragung von Studenten Die Arbeitsgemeinschaft „Familienfreundliche Wissenschaftsstadt Aachen“ entwickelt konkrete Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit Kind in Aachen. Erläuterung: Fortführung der Zusammenarbeit der RWTH Aachen, der FH Aachen, der KatHo Aachen, der Hochschule für Musik und der Studentenausschüsse dieser Hochschulen, des Studentenwerkes Aachen, der Stadt Aachen, des Vereins Familiäre Tagesbetreuung e.V. und Pro Familia im Bündnis für Familie in der Arbeitsgemeinschaft „Familienfreundliche Wissenschaftsstadt Aachen“ als Ideenschmiede für die Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit Kind in Aachen. Hierdurch sollen der Wissenschaftsstandort Aachen gestärkt und demografische Potenziale erschlossen werden. Aachen will keine „biografische Durchgangsstation“ für die Ausbildung junger Menschen sein. Junge Menschen sollen: Maßnahme - zum Studium nach Aachen kommen, - als Student in Aachen gut leben, - wenn sie wollen, während des Studiums in Aachen eine Familie gründen -nach dem Studium in Aachen bleiben. 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Muster Jahresbericht – Version 11-11 ja. 1. Aktuell findet die jahresübergreifende Veranstaltungsreihe „Aachen – Wege zur 17 © Familiengerechte Kommune e.V. familienfreundlichen Wissenschaftsstadt“ statt. 2. Im Rahmen des Modellvorhabens des Bundesfamilienministeriums „Kommunale Familienzeitpolitik“ ist Aachen als eine von 5 teilnehmenden Kommunen die einzige Universitätsstadt. Hier bringt die Arbeitsgruppe ihre Expertise ein. Im Rahmen des Projektes führt die RWTH Aachen eine Vollbefragung ihrer Studierenden durch, in der neben allgemeinen Lebensplanungsvorstellungen im Hinblick auf Studium, Berufswunsch, Zufriedenheit mit dem Studienfach/ort etc, auch Fragen zu Zeitkonflikten und zur Mobilität gestellt werden. 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? das Gremium tagt regelmäßig 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? Keine 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? nein Es gibt eine große Mitmachbereitschaft und ein nach wie vor großes Interesse an der Zusammenarbeit 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? nein 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? soll fortgeführt werden 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? nein 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Die Mitarbeit in den v.g. Projekten bindet alle dafür zur Verfügung stehende Kräfte. Erst nach deren Abschluss können neue Ideen entwickelt werden. Sonstiges / Bemerkungen ./. 18 Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. Handlungsfeld 3: Bildungschancen Ziel 3.1 Messkriterium Maßnahme Es existiert ein Steuerungsinstrument in Form eines Bildungsberichtes zur optimalen Förderung aller Kinder und Jugendlichen, mit ihren unterschiedlichen Begabungen, ob behindert oder nicht behindert, ob deutsch oder nichtdeutsch, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Der Bildungsbericht mit aufgezeigten Steuerungsmöglichkeiten liegt vor. Entwicklung eines Bildungsberichtes sowie Aufbau und Fortschreibung eines kontinuierlichen Bildungsmonitorings. 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Ja 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Der Bildungsbericht ist unter Federführung des Bildungsbüros der Städteregion Aachen in Zusammenarbeit mit allen 10 Städteregionskommunen entstanden und wurde 2012 veröffentlicht. Der Bildungsbericht zeigt, dass es in der StädteRegion Aachen vielfältige und hochwertige Bildungsmöglichkeiten gibt. Es wird aber auch deutlich, dass für mehr Menschen ein leichterer Zugang zu Bildung ermöglicht werden muss. Indem der Bildungsbericht die Leistungen, aber auch Problemfelder der Aachener Bildungslandschaft aufzeigt und Daten interpretiert, kann er Hinweise auf künftige Aufgaben geben und dabei helfen, Qualität zu erhalten und weiter zu verbessern. Themenschwerpunkte des ersten Bildungsberichtes sind Frühkindliche Bildung Allgemeinbildende Schulen im Primarbereich Allgemeinbildende Schulen im Sekundarbereich Sonderpädagogischer Förderbedarf Schulsozialarbeit Berufsbildende Schulen Hochschulen 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? Muster Jahresbericht – Version 11-11 Es musste eine Verständigung über die Inhalte, die Daten und die Datenformate herbeigeführt werden. 19 © Familiengerechte Kommune e.V. 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? nein 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? nein 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? nein 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? nein 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Der Bericht soll fortgeschrieben und ein Bildungsmonitoring aufgebaut werden. Sonstiges / Bemerkungen ./. 20 Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. Ziel 3.2 Eine Aachener Ferienakademie für Kinder ist im Stadterneuerungsgebiet Aachen – Nord eingerichtet Messkriterium Durchführung der Aachener Ferienakademie für Kinder Aufbau einer Aachener Ferienakademie im Stadterneuerungsgebiet Aachen-Nord Erläuterung: Mit Hilfe der bereits bestehenden Datenbestände können die Gebiete und Sozialräume mit unterdurchschnittlicher Bildungsbeteiligung im Sinne von hohen Übergangsquoten zu Haupt- und Förderschulen festgestellt werden. Diese Kinder benötigen für eine gelingende Schullaufbahn und zur Erreichung des höchstmöglichen Schulabschlusses über die schulische Förderung hinaus vielfältige individuelle Unterstützungs – und Förderangebote. Die Zeit der Sommerferien und ggfls. auch der Herbstund Osterferien wird genutzt, um diese Kinder in der Aachener Ferienakademie zu fördern. Maßnahme Die Konzepterstellung für die Ferienakademie wird unter Beteiligung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, von Trägern der offenen Jugendfreizeiteinrichtungen, von Sportvereinen, von Grundschulen und offenen Ganztagsgrundschulen, des Bildungsbüros, des Kompetenzteams, des Bildungsmentorennetzwerks JutE, dem Lehr- und Forschungsgebiet Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Schulpädagogik und empirische Bildungsforschung der RWTH Aachen, der VHS Aachen, entwickelt. Das Projekt wird im Stadterneuerungsgebiet Aachen Nord modellhaft implementiert. Im Mittelpunkt der Aktivitäten der Ferienakademie stehen spannende Themen beispielsweise aus Medizin, Technik, Philosophie, Natur, Kunst, Design oder Energie, die die Freude der Kinder am Lernen und Ihre Lust auf Neues, als auch ihre Entdeckerfreude wecken. Professoren der Aachener Hochschulen oder auch andere Fachleute sollen hierzu als ehrenamtliche Referenten gewonnen werden. Neben Vorträgen oder Vorlesungen und Experimenten werden auch die außerschulischen Lernorte der Stadt und der Region zur Förderung der Kinder in die Aachener Ferienakademie eingebunden. Attraktive Spiel -und Sportangebote in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, den Jugendfreizeiteinrichtungen und den offenen Ganztagsgrundschulen runden die Angebote ab. 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Muster Jahresbericht – Version 11-11 Die erste Aachener Ferienakademie fand in den Sommerferien 2011 unter dem Motto: „Vielfalt des Lebens“ statt. An ihr haben 30 Kinder aus 2 Grundschulen teilgenommen, jeweils 15 Kinder der GS Passstraße und der KGS Am Fischmarkt. Die 21 © Familiengerechte Kommune e.V. Veranstaltung war ein großer Erfolg und das Ziel, Kinder für das Lernen zu begeistern, konnte erreicht werden. In den Sommerferien 2012 erfolgte eine Ausweitung auf die Städteregion Aachen. Es fanden daher in Aachen, Alsdorf und Baesweiler Ferienakademien statt. 120 Grundschulkinder – 60 davon in Aachen - erlebten unter dem Motto „Klingen, schwingen, hören“ kindgerechtes und kreatives Forschen, Lernen und Spielen. Auf dem Stundenplan standen spannende Angebote wie zum Beispiel eine Kindervorlesung an der RWTH Aachen, Experimentieren beim Schall-Workshop im Science College Overbach, die Geschichte des Schalls im Zinkhütter Hof in Stolberg erkunden, Musikinstrumente selber bauen oder Klettern im Wald. Die teilnehmenden Aachener Schulen waren: Katholische Grundschule Am Fischmarkt, Katholische Grundschule Bildchen und Gemeinschaftsgrundschule Driescher Hof Aktuell laufen die Planungen für die Ferienakademie 2013 zum Motto „Der Traum vom Fliegen“. Es sollen wieder 120 Kinder teilnehmen, davon 60 aus Alsdorf und Baesweiler und 60 aus Aachen Hierbei bilden die Grundschulen Am Fischmarkt und Bildchen mit jeweils 15 Kindern einen Standort und die Grundschulen Driescher Hof und Passstraße ebenfalls mit jeweils 15 Kindern einen weiteren Standort. 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Für die Durchführung der Ferienakademien mussten und müssen sowohl OGS- Grundschulen, als auch Partner der regionalen Bildungslandschaft zum Mitmachen gewonnen werden. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? Es gab keine Schwierigkeiten, sondern ein entgegenkommendes, großes Interesse an einer Zusammenarbeit aller beteiligten Partner. 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? Ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? nein 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? ./. 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun Für das Programm in Aachen ist das Bildungsbüro in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend 22 Die Kosten für Ferienakademien trägt die Städteregion Aachen Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. verantwortlich? und Schule verantwortlich Für die Durchführung der Ferienakademien in den anderen städteregionsangehörigen Kommunen ist es das Bildungsbüro in Zusammenarbeit mit den dortigen Stellen. 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? nein 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Die Ferienakademien werden immer stärker nachgefragt. Die Initiierung der Ferienakademie im Rahmen des Audits steht nun an der Schwelle von einem Impulsprojekt zu einem Regelangebot. In 2013 soll deshalb darüber entschieden werden, wie hier weiter verfahren werden kann. Handlungsfeld 4: Stärkung von Familienkompetenzen Ziel 4.1 Eltern erhalten Förderung und Unterstützung von der Geburt des Kindes an Messkriterium 80% der Eltern sind im Erprobungsgebiet Stadterneuerungsgebiet Aachen-Nord und Haaren durch das Projekt „PIA“ erreicht worden Maßnahme Zur Förderung und Unterstützung von Eltern von Anfang an wurde das Konzept “Positiv Aufwachsen in Aachen – PIA „ entwickelt. Es ist angedacht, es ab 2010 als Pilotprojekt im Stadterneuerungsgebiet Aachen-Nord und in Haaren zu erproben. 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Ja Die konkrete Umsetzung der Maßnahme in Form von persönlichen Hausbesuchen begann am 28.02.2011. Heute werden 80,66 % der Eltern im Erprobungsgebiet Muster Jahresbericht – Version 11-11 23 © Familiengerechte Kommune e.V. erreicht. 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? - Planungsphase von Mai 2010 bis Februar 2011 Die Vorbereitung und Planung hinsichtlich der Gestaltung und der Inhalte des Päckchens sowie des Eltern- Begleitordners war zeitaufwändig. Materialien mussten ausgesucht und beschafft, Sponsoren gesucht werden. Die Zurverfügungstellung der Adressen musste geklärt werden, ebenso die Verfahrensweise für die wissenschaftliche Evaluation. Material für die Öffentlichkeitsarbeit musste gestaltet werden. Mit den Familienbildungsstätten waren Absprachen wegen der PEPP-Kurse zu treffen. ja nein 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? ./. 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? nein 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? Die Überlegungen, die erfolgreiche Maßnahme auf das ganze Stadtgebiet auszuweiten, bedürfen politischer Beschlussfassungen, die noch nicht vorliegen. 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? ./. 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? ./. Sonstiges / Bemerkungen ./. 24 Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. Handlungsfeld 5: Familiengerechte Infrastruktur Ziel 5.1 In Aachen existiert ein flächendeckendes Angebot von Familienzentren Messkriterium 35 Familienzentren in Aachen bis 2016 Maßnahme Schaffung von 35 Familienzentren in Aachen. Erläuterung: Ein Familienzentrum ist eine Kindertageseinrichtung mit erweiterten Aufgaben. Es soll Knotenpunkt in einem neuen Netzwerk werden, das Kinder individuell fördert und Familien umfassend berät und unterstützt. Ziel ist die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtung mit Angeboten der Beratung, Unterstützung und Hilfe für Familien. 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Ja Es gibt z. Zt. 38 Familienzentren, davon 14 im Verbund mit einem Partnerfamilienzentrum. Von diesen 38 Familienzentrenerhalten 23 die gesetzliche Landesförderung, 2 eine freiwillige Landesförderung und 13 eine kommunale Förderung Das Ziel, bis 2016 in Aachen 35 Familienzentren zu haben, ist erreicht 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? Jede Kindertagesstätte, die sich zu einem Familienzentrum weiterentwickeln möchte, muss ein vom Landesjugendamt vorgegebenes Verfahren durchlaufen. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? ./. 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? ja 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? nein 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? Die Stadt Aachen ist von dem Konzept der Familienzentren überzeugt fördert feiwillig aktuell 13 Familienzentren mit jeweils 6500,-€/Jahr = 84.500,-€ 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun nein Muster Jahresbericht – Version 11-11 25 © Familiengerechte Kommune e.V. verantwortlich? 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen Die Schaffung weiterer Familienzentren kann nur erfolgen, wenn das land NRW dafür zusätzliche Mittel bereit stellt. Handlungsfeld 6: Miteinander der Generationen Ziel 6.1 Messkriterium Maßnahme 1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt worden? Schüler erhalten Unterstützung und Förderung im Übergang von der Schule in den Beruf und während der beruflichen Ausbildung durch ältere Menschen. 50 Jugendliche werden pro Jahr durch einen Mentor unterstützt und gefördert. Aufbau eines Mentorennetzwerkes für die Unterstützung der beruflichen Ausbildung von Jugendlichen. Beispielgebend ist das erfolgreiche Mentorenprojekt im Grundschulbereich JutE - Jugend trifft Erfahrung. Ja Das Projekt trägt den Namen AMENTO- Aachener Mentorenprojekt im Übergang Schule und Beruf und befindet sich in der Trägerschaft des Sozialwerkes Aachener Christen. Projektstart war im Februar 2012. 2. Welche Umsetzungsschritte sind gegangen worden? 26 Das Sozialwerk Aachener Christen hat gerne die Aufgabe übernommen, zu diesem Auditziel ein Konzept für ein Mentorennetzwerk für die berufliche Integration von Jugendlichen zu entwickeln und die Trägerschaft dafür zu übernehmen. Dabei wurde es von der Arbeitsgruppe „Jung und Alt“ des Aachener Bündnisses für Familie, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, der Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement, dem Freiwilligen- Zentrum Aachen, dem Verein zur Förderung des Ehrenamtes, Help e.V., „Lernen vor Ort“ Muster Jahresbericht – Version 11-11 © Familiengerechte Kommune e.V. sowie anderen Trägern von Mentorenprojekten und natürlich von zukünftigen Mentoren selbst fachlich und ideenreich unterstützt. Ende 2011 konnte ein Projektförderantrag bei der Aktion Mensch gestellt werden, der Anfang 2012 positiv beschieden wurde. Die Aktion Mensch finanziert nun für 3 Jahre 70% der Projektkosten von AMENTO. Die übrigen 30% trägt die Toni-Jansen-Stiftung. . Das Projekt ist zunächst auf drei Jahre von Februar 2012 bis Januar 2015 festgelegt. Zeitplan: Februar 2012 – September 2012 • Konzepterstellung - Gründung einer Mentorenprojektgruppe • Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben • Festlegung und Organisation der Fortbildungsangebote für die Mentoren • Erprobung des Konzeptes an den Startschulen und ggf. Erarbeiten von Korrekturmaßnahmen • Im August 2012 wird das an den Startschulen erprobte Konzept anderen (Haupt)Schulen angeboten Von Beginn an: • Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit • Gezieltes Fundraising • Akquise von Mentoren • Begleitung der Mentoren über die gesamte Projektdauer AMENTO wurde am 11.09.2012 im Kinder-und Jugendausschuss vorgestellt. Bisher konnten schon 15 Mentoren gewonnen werden, die 23 Schüler/Schülerinnen unterstützen. 3. Welche Schwierigkeiten bestanden oder bestehen auf dem Weg dahin? 4. Ist der Ressourcenverbrauch im Rahmen der Planung? Geldgeber finden Das Sozialwerk Aachener Christen e.V. stellte einen Antrag zur Finanzierung von AMENTO bei der Aktion Mensch, der am 10.05.2012 bewilligt wurde. Die beantragte Summe beträgt 182.300 €, davon bezuschusst Aktion Mensch das Projekt für 3 Jahre mit insgesamt 127.610 €, den Eigenanteil von 54.690 € trägt die Toni-Jansen-Stiftung. 5. Wird der Zeitpunkt, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, nach hinten verschoben? nein 6. Wenn die Maßnahme vorzeitig ./. Muster Jahresbericht – Version 11-11 27 © Familiengerechte Kommune e.V. umgesetzt wurde, was hat dazu beigetragen? 7. Hat die Verantwortlichkeit gewechselt? Wenn ja, wer ist nun verantwortlich? nein 8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert oder angepasst werden? nein 9. Soll oder muss die Maßnahme eingeschränkt oder aufgegeben werden? Aus welchen Gründen? 10. Gibt es schon Ideen für eine weitere Maßnahme? Sonstiges / Bemerkungen 28 ./ ./. Muster Jahresbericht – Version 11-11 ENTWURF Vertrag zur Bilanzierung „Familiengerechte Kommune“ zwischen der Stadt Aachen, im Folgenden „Kommune“ genannt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und dem Familiengerechte Kommune e.V., im Folgenden „Verein“ genannt, vertreten durch Dr. Andreas Osner und Beatrix Schwarze Version 12-12 Inhaltsverzeichnis Präambel .................................................................................................................................3 1. Zweck des Vertrages......................................................................................................4 2. Grundsätzliches..............................................................................................................4 2.1 Kooperationsverhältnis zwischen teilnehmender Kommune und Verein.........................4 2.2 Inhalt und Zielrichtung des Bilanzierungs-Prozesses „Familiengerechte Kommune“ .....4 2.3 Träger des „Audit Familiengerechte Kommune“..............................................................5 2.4 Kostenbeteiligung ............................................................................................................5 2.5 Verschwiegenheitspflicht .................................................................................................6 2.6 Datenschutz.....................................................................................................................6 2.7 Geltungsdauer des Vertrags............................................................................................6 3. Rechte und Pflichten des Vereins.................................................................................6 3.1 Auditorinnen und Auditoren .............................................................................................6 3.2 Unterlagen, Material und Zugänge ..................................................................................7 3.3 Vergabe des Zertifikats....................................................................................................7 3.4 Öffentliche Verleihung des Zertifikats..............................................................................7 3.5 Netzwerkveranstaltungen unter auditierten Kommunen..................................................8 4. Rechte und Pflichten der Kommune.............................................................................8 4.1 Zahlung der Kostenbeteiligung........................................................................................8 4.2 Projektleitung / Projektassistenz......................................................................................8 4.3 Vertraulichkeit / interne Nutzung der Handreichungen....................................................9 4.4 Wissenschaftliche Evaluation / empirische Forschung....................................................9 4.5 Weitere Vorgehensweise.................................................................................................9 5. Begutachtung und Erteilung des Zertifikats..............................................................10 5.1 Begutachtung ................................................................................................................10 5.2 Auflagen und Hinweise..................................................................................................10 5.3 Laufzeit und Nutzungsrecht am Zertifikat und Signet....................................................11 6. Öffentlichkeitsarbeit.....................................................................................................11 7. Jährliche Berichterstattung.........................................................................................11 8. Schlussbestimmungen ................................................................................................12 Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 2/12 Präambel Die Leistungen der Familie für die Gesellschaft sind unverzichtbar: In Familien werden elementare soziale Kompetenzen und Motive gebildet. Menschen lernen zuallererst in ihrer Familie: Hier lernen sie im Idealfall schon in allerfrühester Kindheit Werte, Zusammenhalt, Solidarität, Eigenverantwortung, Verantwortungsgemeinschaft und das Miteinander der Generationen. Familien sind das Fundament des sozialen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Prosperität. Familienleben macht Spaß und gibt dem Leben Sinn. Familiengerechtigkeit herzustellen ist ein Leitziel, in dem die Kommune Familien – in ihrer Vielfalt – wertschätzt, fördert und bedarfsgerecht unterstützt. Die Bertelsmann Stiftung, die berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Hertie Stiftung – und das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport) haben seit 2008 eine anspruchsvolle Auditierung entwickelt, mit der Kommunen ihre Familienpolitik systematisieren und strategisch weiterentwickeln können. Mit der Absicht der drei Entwicklungsträger, das Audit bundesweit anzubieten, wird ein Beitrag zur nachhaltigen Stärkung von Familiengerechtigkeit des Landes insgesamt geleistet. Das Audit ist insofern nicht nur für die Kommunen1 ein individuelles Instrument zur Standortsicherung, sondern für die Träger ein gesellschaftlicher Ansatz, ein übergeordnetes familienpolitisches Ziel auf nationaler Ebene zu erreichen. Das Instrument unterstützt die Politik und Verwaltungen, (Ober-) Bürgermeister und Gemeinderäte dabei, die Eigenkräfte und Problemlösungspotenziale ihrer kommunalen Verantwortungsgemeinschaft auszuschöpfen. Das Audit familiengerechte Kommune ist neu und bundesweit einzigartig, weil es nachhaltige familiengerechte Gesamtstrategien, verbunden mit einer hohen politischen Verbindlichkeit, entwickelt. Nach erfolgreicher Auditierung wird ein bundesweit anerkanntes Zertifikat und Signet „Familiengerechte Kommune“ vergeben. Das inhaltliche Ziel „Familiengerechtigkeit nachhaltig stärken“ ist verbunden mit dem Ausschluss einer Gewinnerzielungsabsicht des Vereins „Familiengerechte Kommune e.V.“. Die ideellen Betätigungen des Vereins einschließlich des Zweckbetriebs der kostenpflichtigen Auditierungen sind – im engen Zusammenhang stehend – allein auf die inhaltliche Zielerreichung ausgerichtet. Einnahmen, die aus dem Zweckbetrieb erzielt werden, sind für die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins einzusetzen. Daraus ergibt sich der allgemeine Zweck des Vereins „Familiengerechte Kommune e.V.“ in seiner Funktion als von den Initiatoren beauftragter weiterführender Träger des Auditierungsmodells: Bundesweit soll die Familiengerechtigkeit in deutschen Kommunen gezielt, für die Menschen konkret spürbar und nachhaltig erhöht werden. 1 Mit „Kommune“ sind in diesem Vertrag sowohl Städte, Gemeinden, Kreise sowie Landkreise gemeint. Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 3/12 1. Zweck des Vertrages Mit dem vorliegenden Vertrag zwischen dem Verein und der Kommune wird der einheitliche Ablauf der Bilanzierung und Zertifizierung zur „Familiengerechten Kommune“ geregelt. 2. Grundsätzliches 2.1 Kooperationsverhältnis zwischen teilnehmender Kommune und Verein Die Zusammenarbeit zwischen teilnehmender Kommune und dem Verein ist kein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis, sondern wird als Kooperation gleichwertiger Partner verstanden. Der Verein, der – hier mit Hilfe von Auditorinnen / Auditoren2 – die Auditierung durchführt, handelt weder im Auftrag noch im ausschließlichen Interesse der Kommune, sondern er handelt im Interesse der Familien bzw. der Allgemeinheit im Sinne der Satzung (vgl. Download der Satzung unter www.familiengerechte-kommune.de). Beim Entgelt handelt es sich nicht um einen Preis für ein vom Verein erbrachtes Leistungspaket, sondern um eine Kostenbeteiligung der Kommune an den Tätigkeiten des Vereins, die sich nicht nur auf den Aufwand für die zwölfmonatige Auditierung, sondern auch auf den dreijährigen Zeitraum nach ggf. Erteilung des Zertifikats beziehen. Die Zusammenarbeit von Verein und Kommune ist dadurch gekennzeichnet, dass in Ergänzung zu den Leistungen der Auditorin von der Kommune eine eigene Mitwirkung erforderlich ist, die entscheidend zum Erfolg des gemeinsamen Prozesses beiträgt. Sie ist für die gute Zusammenarbeit mit der Auditorin und für den Erfolg der Auditierung mit verantwortlich. 2.2 Inhalt und Zielrichtung des Bilanzierungs-Prozesses „Familiengerechte Kommune“ Mit der Bilanzierung und erneuten Erteilung des Zertifikats zur „Familiengerechten Kommune“ besteht für die Kommune die Möglichkeit, das Netzwerk und die damit verbundenen Treffen und themenspezifischen Fortbildungsmöglichkeiten, die von den Trägern angeboten werden, kostenlos zu nutzen. Im Bilanzierungsprozess wird ein differenzierter Drei-Jahres-Plan erarbeitet, definiert und anschließend schriftlich durch Entscheidungsträger – in der Regel durch den Oberbürgermeister – bestätigt. Die verbindlich definierten Ziele und Maßnahmen werden in den folgenden drei Jahren nach der Erteilung des Zertifikats umgesetzt. Es wird so ein Prozess initiiert, der familiengerechtes Handeln langfristig in der Kommune verankert und praktiziert. Der Bilanzierungsprozess zum Zertifikat „Familiengerechte Kommune“ wird für die gesamte Kommune als Gebietskörperschaft bzw. als kommunale Verantwortungsgemeinschaft durchgeführt. Die Dokumentation der Bilanzierung erfolgt anhand der vom Verein zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Vertragsabschluss mit der Kommune. Verantwortlich für die Dokumentation der Bilanzierung ist die Kommune, die hierbei von der Auditorin unterstützt wird. 2 Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Vertrag auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet und fast durchgängig die weibliche Bezeichnung „Auditorin“ verwendet. Männliche Auditoren sind selbstverständlich immer mit gemeint. Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 4/12 2.3 Träger des „Audit Familiengerechte Kommune“ Die Bertelsmann Stiftung, die berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Hertie Stiftung – und das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport) haben das Auditierungsverfahren gemeinsam modellhaft entwickelt. Diese sind die ideellen Träger des Audits. Nach Abschluss der Pilotphase in Nordrhein-Westfalen wurden sämtliche Rechte am „Audit Familiengerechte Kommune“ an den gemeinnützigen Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ mit Sitz in Gütersloh als weiterführenden Träger des Audits übertragen. • Der Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ ist Inhaber der bundesweit geschützten Marke und verantwortlich für den einheitlichen Ablauf der Auditierungen in Deutschland. • Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, in Zusammenarbeit mit Familienministerien der Bundesländer, mit denen Kooperationsabkommen existieren, und ggf. weiterer strategischer Partner das Instrumentarium kontinuierlich zu optimieren und das Audit Familiengerechte Kommune auf breiter Ebene zu institutionalisieren. • Der Verein ist als Zertifizierungsstelle zuständig für die Erteilung der Zertifikate und sorgt für die Einbindung der Kommune in das Netzwerk der zertifizierten Kommunen. • Der Verein ist Ansprechpartner der Kommunen für Fragen rund um das Audit Familiengerechte Kommune während der drei Jahre, innerhalb derer die Kommune das Zertifikat „Familiengerechte Kommune“ besitzt. 2.4 Kostenbeteiligung Die Stadt Aachen nimmt als ehemalige Pilotkommune des Audit Familiengerechte Kommune mit einer reduzierten Kostenbeteiligung in Höhe von 19.500,00 Euro (zzgl. 7 Prozent Mehrwertsteuer) (gesamt: 20.865,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer) am Bilanzierungsprozess teil. Folgende Leistungsbestandteile insbesondere nachfolgende Aktivitäten für die Kommune sind durch die Kostenbeteiligung der Kommune gedeckt: • Durchführung des Bilanzierungsprozess zur Nachhaltigkeit und Verstetigung unter Berücksichtigung der in den Vorgesprächen genannten inhaltlichen Schwerpunkte • Begleitung der Kommune (z. B. Vor- und Nachbereitung der Workshops, Moderation der Workshops) während des gesamten Prozesses. • Teilnahme der Kommune an den Netzwerktreffen und Fortbildungsaktivitäten über einen Zeitraum von drei Jahren nach Zertifikatsvergabe Unabhängig von dem Erfolg der Kommune in der Zertifizierung (Erteilung des Zertifikats) ist die gesamte Kostenbeteiligung zu entrichten. Aus der Überweisung des Kostenbeitrags zur Bilanzierung erwächst kein Anspruch auf eine Erteilung des Zertifikats. Die Kostenbeteiligung ist am XX.YY.2013 nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Stadt Aachen kann einen Bilanz-Workshop, wenn möglich, im ersten Quartal 2013 durchführen. Zweck des Workshops ist es, Resümee zu ziehen und zu reflektieren, was im bisherigen Prozess positiv bewirkt werden konnte und einen Ausblick auf die nächste Phase zu geben. Die Vorbereitung und Moderation erfolgt ohne zusätzliche Kosten durch den Verein. Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 5/12 2.5 Verschwiegenheitspflicht Hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Bilanzierung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über die jeweilige Kommune, deren Personal und Dritte wahren der Verein sowie die ideellen Träger und ihre Beschäftigten sowie die Auditorin und dessen Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen auch nach Beendigung der Bilanzierung Stillschweigen. Die Auditorin und deren Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, derartige Informationen und Unterlagen für eigene oder fremde Zwecke mittelbar oder unmittelbar zu verwenden, soweit sich aus dem vorliegenden Vertrag nichts anderes ergibt. Unterlagen und Informationen dürfen von der Auditorin und deren Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen nicht für Projekte und Unternehmungen außerhalb des Audit Familiengerechte Kommune verwendet werden. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen vorherigen Zustimmung des Vereins und der betroffenen Kommune. 2.6 Datenschutz Die Vertragspartner verpflichten sich, bei der Abwicklung dieses Vertrages die für alle Vertragspartner geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. 2.7 Geltungsdauer des Vertrags Der vorliegende Vertrag gilt, bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Zertifikats oder bis zur endgültigen Entscheidung des Gutachtergremiums über die Nichterteilung des Zertifikats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. In diesem Fall erfolgt keine vollständige oder anteilige Rückzahlung des gemäß Ziff. 2.5, 4.2. geschuldeten Kostenbeitrags. 3. Rechte und Pflichten des Vereins Der Bilanzierungsprozess soll grundsätzlich nicht länger als 12 Monate dauern. Er erfolgt analog zum Auditierungsprozess, aber ohne Durchführung der Beteiligungsphase. 3.1 Auditorinnen und Auditoren Die Bilanzierung wird von Auditorinnen und Auditoren durchgeführt, die vom Verein gestellt werden. Diese Auditorinnen werden vom Verein nach einem fachlich, methodisch und persönlich anspruchsvollen Anforderungsprofil ausgewählt. Sie werden qualifiziert, in ein laufendes Qualitätsmanagement einbezogen und lizenziert. Der teilnehmenden Kommune wird eine Auditorin gestellt, die den Bilanzierungsprozess vor Ort steuert. Die Auditorin steht der Kommune für den Bilanzierungsprozess innerhalb der zwölf Monate insgesamt 10,5 Tage zur Verfügung. Sie begleitet und unterstützt die Kommune – analog zum ersten Auditierungsprozess – bei der Bestands-Analyse und der Vorbereitung der Workshops. Sie moderiert die Workshops, steht der Projektleitung als Ansprechpartnerin zur Verfügung und gibt darüber hinaus fachliche Hilfestellungen. Dies tut sie in enger Abstimmung mit dem Verein. Insbesondere unterstützt die Auditorin die Kommune bei: • der Vorbereitung und Organisation der anstehenden Termine Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 6/12 • der Auswahl der passenden Teilnehmer für die Workshops • der Erstellung der Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet werden • der Protokollierung der Workshops nach Standard-Vorlage – hier wird die Kommune auch vom Verein unterstützt • der internen Abstimmung der Drei-Jahres-Ziele im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen Verwaltungsleitung und beteiligten Ausschüssen und Fraktionen im Rat Daneben ist der Verein Ansprechpartner für die Kommune, gibt inhaltliche Impulse und Rückmeldung zu den Jahresberichten und steht bei allen Fragen zur Verfügung. Die Auditorinnen werden kontinuierlich vom Verein weitergebildet und sind Teil des überregionalen Netzwerks im Sinne eines Qualitätsmanagements. Ihre Arbeit unterliegt darüber hinaus regelmäßigen Qualitätskontrollen durch Evaluation der durchgeführten Auditierungen. 3.2 Unterlagen, Material und Zugänge Der Verein wird nach Vertragsabschluss der teilnehmenden Kommune sämtliche für die Auditierung erforderlichen Unterlagen, Informationsmaterial, Dokumentvorlagen, Handreichungen und den Internetzugang zum „geschützten Teilnehmerbereich“ im Portal www.familiengerechte-kommune.de zur Verfügung stellen. Damit wird der reibungslose Ablauf der Bilanzierung gewährleistet. Die wichtigsten und für die Kommune aktuell zur Vorbereitung benötigten Handreichungen sind 3.3 • Audit-Handbuch für teilnehmende Kommunen als Orientierung für den Bilanzierungsprozess, • Audit-Fragebogen (als Leseexemplar sowie als webbasierte Eingabemaske inklusive User und Passwort), • Protokollvorlagen für die Workshops, • Konzept- und Protokoll für die Beteiligungsphase sowie • Vorlage der Zielvereinbarung. Vergabe des Zertifikats Die Entscheidung über die Vergabe des Zertifikats wird durch ein unabhängiges Gutachtergremium getroffen, das durch den Verein gestellt wird. Die Entscheidung erfolgt nach wissenschaftlichen, objektiven und für alle Beteiligten transparent einsehbaren Zertifizierungskriterien. Diese sind u.a. im Audit-Handbuch für teilnehmende Kommunen abgebildet. Im Falle einer negativen Entscheidung besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats. 3.4 Öffentliche Verleihung des Zertifikats Der Verein führt einmal pro Jahr eine öffentliche Veranstaltung durch, in der diejenigen Kommunen geehrt werden, die die Auditierung / Bilanzierung mit Erfolg durchlaufen haben. Ihnen wird im Rahmen dieser Veranstaltung das Zertifikat „Familiengerechte Kommune“ übergeben. Die Veranstaltung ist für eine begrenzte Anzahl von Bediensteten aus der zertifiVertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 7/12 zierten Kommune kostenlos. Die Kommune soll durch ihren Hauptverwaltungsbeamten (Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat) vertreten werden. 3.5 Netzwerkveranstaltungen unter auditierten Kommunen Der Verein organisiert regelmäßige Netzwerktreffen mit den teilnehmenden Kommunen, die Fortbildungscharakter haben und insbesondere dem interkommunalen Austausch dienen. Hier werden sowohl Lösungen zur praxisorientierten Umsetzung der von den Kommunen angestrebten Ziele erarbeitet als auch strategische Themen, die insbesondere der Nachhaltigkeit von Familiengerechtigkeit dienen, bearbeitet. Die Netzwerktreffen finden regelmäßig mindestens einmal im Jahr statt. 4. Rechte und Pflichten der Kommune 4.1 Zahlung der Kostenbeteiligung Die Kommune verpflichtet sich mit Abschluss dieses Vertrages zur Zahlung ihrer individuellen Kostenbeteiligung (siehe Abschnitt 2.5) an den Verein. 4.2 Projektleitung / Projektassistenz Die teilnehmende Kommune benennt eine Projektleitung für den Bilanzierungsprozess. Je nach Größe der Kommune sollte die Projektleitung zu einem Teil ihrer Arbeitszeit (durchschnittlich ca. 10 bis 20 Prozent, je nach Größe und Organisation der Kommune unterschiedlich) freigestellt sein. Zu den Anforderungen, die an die kommunale Projektleitung gestellt werden, siehe Abschnitt 2.1 im Audit-Handbuch. Diese Person verfügt über die Unterstützung des leitenden Hauptverwaltungsbeamten. Aufgabe der Projektleitung ist es, Ansprechpartner für die Auditorin zu sein, die Bilanzierung intern zu koordinieren sowie Prozesse und Ergebnisse mit der Auditorin sowie der Leitungsebene im Rathaus abzustimmen und die Auditierung nach den entsprechenden Vorlagen zu dokumentieren. Die Projektleitung ist im Bilanzierungsprozess insbesondere verantwortlich für nachfolgende Tätigkeiten: • die Vorbereitung der Besprechungen zwischen Auditorin und Verwaltungsleitung • die Organisation der anstehenden Termine • die Sicherstellung der passenden Teilnehmerauswahl für die Workshops • die Aufbereitung der Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet werden • die Protokollierung der Workshops nach Standard-Vorlage – hier wird die Kommune vom Verein unterstützt • die interne Abstimmung der Drei-Jahres-Ziele im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen Verwaltungsleitung und beteiligten Ausschüssen und Fraktionen im Rat • die Sammlung und Aufbereitung aller Unterlagen für die Begutachtung Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 8/12 Die Projektleitung wird von der Auditorin und dem Verein beim Erstellen der Dokumente unterstützt. Nach Vertragsabschluss erhält die Projektleitung vom Verein alle Vorlagen für die Organisation und Dokumentation der Auditierung. 4.3 Vertraulichkeit / interne Nutzung der Handreichungen Die Kommune verpflichtet sich, die im Rahmen des Bilanzierungsprozess vom Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ bereitgestellten Unterlagen und Handreichungen ausschließlich im Rahmen der Bilanzierung vor Ort zu verwenden. Die vom Verein zur Verfügung gestellten Dokumentvorlagen und Handreichungen unterliegen dem exklusiven Copyright des Vereins und dürfen nicht ohne seine Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Dieses Verbot bezieht sich insbesondere auf die Weitergabe an andere interessierte, aber nicht mit dem Verein kooperierende Kommunen, Kommunal- und Unternehmensberatungen sowie sonstige Einrichtungen. Die ausschließliche Nutzung von Handreichungen durch die teilnehmende Kommune im Rahmen des Audits gilt insbesondere für 4.4 • Audit-Handbuch für teilnehmende Kommunen • Audit-Fragebogen (Leseexemplar wie ausgefüllte Druckfassung) • Protokollvorlagen • Konzept und Protokoll der Beteiligungsphase • Vorlage der Zielvereinbarung Wissenschaftliche Evaluation / empirische Forschung Die im Rat / Gemeinderat / Stadtverordnetenversammlung beschlossene Zielvereinbarung ist im Internet-Auftritt der Kommune zu veröffentlichen. Auch sonstige Wege der Veröffentlichung der Zielvereinbarung sind ausdrücklich erwünscht. Diese Veröffentlichung erlaubt es dem Verein im Rahmen seiner satzungsgemäßen gemeinnützigen Tätigkeit und weiteren am Thema Interessierten Dritten, auf die Beschlüsse zuzugreifen und sie für Wissenschaft und Forschung und Fortbildung zu verwerten. Die Kommune stellt dem Verein die Zielvereinbarung elektronisch zur Verfügung und erlaubt ihre Veröffentlichung auf dem Portal www.familiengerechte-kommune.de des Vereins. Die Veröffentlichung wird nur innerhalb des geschützten Teilnehmerbereichs vorgenommen. Weiterhin steht die Kommune dem Verein oder von ihm beauftragten Dritten für eine ggf. durchzuführende Evaluation zur Verfügung. Diese Evaluation kann in Form von Gesprächen, Interviews oder sonstigen Abfragen geschehen. Die dort erhobenen qualitativen und quantitativen Daten werden seitens des Vereins anonymisiert verwendet. Sollte die Kommune es wünschen, kann die Veröffentlichung einzelner Ergebnisse einer Evaluation oder eine Gesamtauswertung dieser Kommune – etwa im Sinne eines Beispiels guter Praxis – auch namentlich veröffentlicht werden. Dies erfolgt nur nach vorheriger Absprache zwischen Verein und betroffener Kommune. 4.5 Weitere Vorgehensweise Die von der Kommune endgültig fertiggestellten Dokumente müssen fristgemäß per E-Mail und zusätzlich durch postalische Zusendung des Originals der vom Oberbürgermeister unterschriebenen Zielvereinbarung mit Kopie des Ratsbeschlusses an die Auditorin übersandt werden. Scans oder PDF-Dateien mit den betreffenden Dokumenten sind zeitgleich an den Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 9/12 Verein zu senden. Die Dokumentation der Bilanzierung ist immer vollständig bei der Auditorin einzureichen. Die Auditorin übermittelt die Unterlagen nach Prüfung und Vervollständigung ihrerseits an die Zertifizierungsstelle. Die Unterlagen sind insbesondere: • Unterschriebene Zielvereinbarung, ggf. mit Anlagen • Einschätzungs-Fragebogen der Auditorin • Protokoll des Strategieworkshops • Ggf. weitere Belegdokumentationen (Leitlinien, Konzepte, Videos, einschlägige Dokumentationen in Form neuer Medien, Fachartikel, etc.) Nach Einreichung der Unterlagen übernimmt der Verein die Betreuung der Kommune und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Audit. 5. Begutachtung und Erteilung des Zertifikats 5.1 Begutachtung Die Begutachtung erfolgt durch ein vom Verein bestelltes Gutachtergremium auf Basis der eingereichten gesamten Dokumentation. Das Gutachtergremium entscheidet über die Erteilung des Zertifikats auf Basis einer Gesamtschau auf alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und auf die Stellungnahme der Auditorin zum durchlaufenen Bilanzierungsprozess in der Kommune. Begutachtet wird die Einhaltung der formalen und inhaltlichen sowie der GovernanceKriterien zur Weiterentwicklung und Optimierung der Familiengerechtigkeit ausgehend vom ursprünglichen Status quo der Kommune. Ausdrücklich nicht bewertet wird der (quantitative wie qualitative) Status Quo der Familiengerechtigkeit in der Kommune zu Beginn des Bilanzierungsprozesses. Ausdrücklicher Schwerpunkt der Begutachtung im Rahmen der Zertifizierung ist folglich die Bewegung der Kommune, das heißt 5.2 • die in der Bilanzierung bewerkstelligte und • vor allem die in der Zielvereinbarung geplante Entwicklung der Kommune auf dem weiteren Weg zur Familiengerechtigkeit. Auflagen und Hinweise Stellen die Gutachter Mängel in der Dokumentation fest, kann die Kommune aufgefordert werden, in einer angemessenen Frist diese Mängel zu beseitigen. Entspricht das Ergebnis auch nach Ablauf der Frist nicht den Anforderungen, wird das Zertifikat nicht erteilt. Um das Zertifikat zu erlangen, muss die Kommune den Bilanzierungsprozess erneut durchführen. Bei weniger gravierenden Mängeln kann die Entscheidung über die Erteilung des Zertifikats mit einer Auflage verbunden werden, die geforderten Verbesserungen in der jährlichen Berichterstattung zu dokumentieren. Wird der Auflage in einem von den Gutachtern zu benennenden Zeitraum nicht nachgekommen, kann der Kommune im Laufe der drei Umsetzungsjahre das Zertifikat wieder entzogen werden. Alternativ kann das Gutachtergremium der Kommune – trotz positiver Entscheidung für die Erteilung des Zertifikats – Hinweise geben, wie sie ihre Wirkung im Rahmen der nach der Auditierung folgenden drei Jahre noch steigern kann. Über die Befolgung des Hinweises muss in der jährlichen Berichterstattung eingegangen werden. Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 10/12 5.3 Laufzeit und Nutzungsrecht am Zertifikat und Signet Mit der Erteilung des Zertifikats wird bescheinigt, dass sich die Kommunalverwaltung und politik dem Bilanzierungsprozess erfolgreich gestellt hat und • anspruchsvolle, • örtlich spezifische und • der Nachhaltigkeit dienende Ziele und Maßnahmen zur Verwirklichung einer familiengerechten Kommune erarbeitet hat, die in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden. Mit dem Zertifikat zur Familiengerechten Kommune erhält die Kommune das Recht, das bundesweit geschützte Logo und Signet „Familiengerechte Kommune“ auf Veröffentlichungen, kommunalen Werbeträgern, Korrespondenzvorlagen sowie allen weiteren städtischen oder gemeindeeigenen Medien zu verwenden. Mit der Teilnahme an der Bilanzierung zur „Familiengerechten Kommune“ (d.h. der ReAuditierung) erwirbt die Kommune das Recht auf zeitlich unbegrenzte Führung des Zertifikats. Dies gilt, • sofern die Kommune jährlich in Orientierung an die Berichtsvorlage dem Verein über den Umsetzungsstand berichtet und • alle drei Jahre, nach Erhalt des Zertifikats, einen von der Kommune selbst organisierten Bilanz-Workshop zur Reflektion und Weiterentwicklung der familiengerechten Ziele durchführt und die Dokumentation dessen dem Verein zur Verfügung stellt. Im Zertifikat bzw. Signet wird der Zeitraum der letzten durchgeführten Auditierung (in diesem Fall die Bilanzierung) angegeben. 6. Öffentlichkeitsarbeit Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Kommune ihr erhaltenes Zertifikat aktiv und breit gestreut für ihr Kommunal- und Standortmarketing einsetzt. Der Verein unterstützt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Audit familiengerechte Kommune. Auf die Erteilung der Zertifikate zum Audit familiengerechte Kommune wird durch entsprechende Pressemitteilungen hingewiesen. In der Regel werden die Zertifikatsurkunden zum Audit familiengerechte Kommune im Rahmen einer jährlich stattfindenden, öffentlichen Veranstaltung verliehen, die vom Verein und den ideellen Trägern organisiert wird. Das Recht der Kommune, Zertifikat und Signet für ihr Standortmarketing einzusetzen, erstreckt sich über die drei Jahre Geltungsdauer des Zertifikats, also maximal drei Jahre nach Vergabe des Zertifikats. 7. Jährliche Berichterstattung Die Kommune ist für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats – maximal drei Jahre – verpflichtet, einmal jährlich ab Erteilung des Zertifikats unaufgefordert die „Jährliche Berichterstattung“ bei dem Verein einzureichen. Die entsprechende Vorlage wird der Kommune vom Verein binnen drei Wochen nach der Erteilung des Zertifikats zur Verfügung gestellt. Es steht der Kommune frei, über die in der Berichtsvorlage definierten Standards hinaus, zusätzlich eine weitergehende Berichterstattung oder Belegdokumente einzureichen. Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 11/12 Erfolgt die jährliche Berichterstattung nicht oder nur in unzureichender Qualität und wurden deren Mängel von der Kommune nicht nach Aufforderung durch die Träger behoben, so kann der Kommune das Zertifikat „Familiengerechte Kommune“ aberkannt werden. 8. Schlussbestimmungen In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder eine aufgrund dieses Vertrages geschlossenen Vereinbarung unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen, die dem Willen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche Abrede als ersetzt. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt. Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh. Für den Verein Für die Stadt Aachen Bochum, den Aachen, den Dr. Andreas Osner Marcel Philipp, Oberbürgermeister Beatrix Schwarze Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20 12/12