Daten
Kommune
Aachen
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113427.pdf
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574 kB
Erstellt
25.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0255/WP16
öffentlich
25.04.2013
45/100
Audit familiengerechte Kommune, hier: Reauditierung der Stadt
Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2013
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beschließt die Teilnahme der Stadt Aachen an der Reauditierung “ Familiengerechte Kommune“.
Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Es stehen ausreichende Mittel bei PSP-Element 4-060201-924-9, 52910000 zur Verfügung.
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2015x ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
€
€
€
€
0
0
14.700 €
14.500 €
54.500 €
54.500 €
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Rahmen der Landesinitiative "Familie kommt an“, hat das Ministerium für Generationen, Familien,
Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) gemeinsam mit der Bertelsmann
Stiftung und der berufundfamilie gGmbH der Hertie-Stiftung im Jahre 2008 ein Programm zur
Zertifizierung familiengerechter Kommunen entwickelt.
Die Stadt Aachen wurde 2009 vom MGFFI NRW eingeladen, kostenlos gemeinsam mit Emsdetten,
Lippstadt und Altena an der Pilotphase teilzunehmen.
Der KJA empfahl in seiner Sitzung am 28.04.09 dem Rat der Stadt Aachen die Teilnahme am Audit
familiengerechte Kommune, der daraufhin am 06.05.09 die Teilnahme der Stadt Aachen beschloss.
2. Zeitplan für das Auditierungsverfahren
Das Auditierungsverfahren wurde in folgenden Schritten durchgeführt:
Schritt 1:
Ratsbeschluss zur Durchführung
06.05.2009
Schritt 2:
Ausfüllen des Audit-Fragebogens
15.06.2009
Schritt 3:
Strategieworkshop
24.06.2009
Schritt 4:
Konzipierung der Beteiligungsphase
14.08.2009
Schritt 5:
Beteiligungsphase/Expertenworkshop
01.10.2009
Schritt 6:
Auditierungsworkshop
29.10.2009
Schritt 7:
Aktualisierung der Unterlagen
22.12.2009
Schritt 8:
Ratsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen
10.02.2010
Schritt 9:
Einreichung der Dokumentation zur Begutachtung
Februar 2010
Schritt 10:
Zertifizierung
01.07.2010
Schritt 11:
Umsetzung
bis 30.06.2013
Nachstehende Handlungsfelder wurden im Rahmen des Audits bearbeitet:
1. Familiengerechtigkeit als strategisches Ziel
2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
3. Bildungsangebote / Infrastruktur
4. Stärkung von Familienkompetenzen
5. Familiengerechte Infrastruktur
6. Miteinander der Generationen
Im Auditierungsworkshop wurden am 29.10.2009 unter der Leitung von Herrn Oberbürgermeister
Philipp sowie jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen und 3 Vertretern des KJA
zu diesen Handlungsfeldern insgesamt 12 familienpolitische Ziele formuliert und vom Rat am
10.02.2010 beschlossen. Diese Ziele sollten innerhalb von 3 Jahren erreicht werden.
Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/6
Die Zertifikatsverleihung erfolgte im Landtag NRW am 01.07.2010. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit
von 3 Jahren und endet demnach am 30.06.2013.
3. Kosten der Reauditierung
Die Teilnahme der Stadt Aachen an diesem Prozess war im Rahmen des Pilotprojektes kostenlos.
Vor der Entscheidung, ob die nun kostenpflichtige Reauditierung zu einem Preis von einmalig 20.865,€ incl. Mwst. für weitere 3 Jahre erfolgen soll, fand am 20.03.2013 ein Bilanzworkshop zu den 2010
beschlossenen Zielen statt, zu dem die Teilnehmer eingeladen worden sind, die auch bereits beim
Auditierungsworkshop am 29.10.2009 dabei waren.
4. Bilanzworkshop
Der Bilanzworkshop fand am 20.03.2013 unter dem Vorsitz von Herrn Oberbürgermeister Philipp im
Haus Löwenstein statt. Die weiteren Teilnehmer waren:
Frau Wilms
CDU
Frau Allmann in Vertretung für Frau Scheidt
Bündnis 90/Die Grünen
Frau Opitz
FDP
Frau Braun-Kurzmann
SKF
Herr Rombey
Stadtdirektor
Frau Münich
FBL 45
Herr Zohren
FB 45/100
Frau Schwarze
Geschäftsführerin Familiengerechte Kommune e.V.
Frau Locher-Otto
Auditorin Familiengerechte Kommune e.V.
Entschuldigt waren:
Herr Künzer
SPD
Herr Biesing
Die Linke
Zum Bilanzworkshop hatten alle Teilnehmer vor der Sitzung einen schriftlicher Bilanzbericht erhalten,
in dem zu jedem einzelnen Ziel differenziert Aussagen zur Vorgehensweise, zum
Ressourcenverbrauch und zur Zielerreichung gemacht werden – siehe Anlage 1 -.
11 der 12 Ziele konnten erreicht werden. Lediglich die Umsetzung des beschlossenen
Marketingkonzeptes musste auf 2013 verschoben werden.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Teilnahme der Stadt Aachen am Audit
sehr fruchtbar, zielgerichtet und erfolgreich war. Die in Form einer parteiübergreifenden
Zielentwicklungswerkstatt, dem Auditierungsworkshop vom 29.10.2009 vereinbarten und
zwischenzeitlich umgesetzten Ziele haben einen wesentlichen Anteil an der Profilierung der Stadt
Aachen als familienfreundliche/familiengerechte Stadt. Über das nach außen hin wirksame Zertifikat
hinaus fördert das Audit damit die Nachhaltigkeit politischer Prozesse.
Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/6
5. Reauditierung
Im Reauditierungsprozess wird ein weitergehender differenzierter Drei-Jahres-Plan erarbeitet, definiert
und anschließend schriftlich durch den Oberbürgermeister und den Rat bestätigt. Die verbindlich
definierten Ziele und Maßnahmen werden in den folgenden drei Jahren nach der Erteilung des
Zertifikats umgesetzt. Es wird so ein Prozess initiiert, der familiengerechtes Handeln langfristig in der
Kommune verankert und praktiziert. Der Bilanzierungsprozess zum Zertifikat „Familiengerechte
Kommune“ wird für die gesamte Kommune als Gebietskörperschaft bzw. als kommunale
Verantwortungsgemeinschaft durchgeführt. Geschäftsgrundlage für das Verfahren ist der als Anlage 2
beigefügte Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Verein Familiengerechte Kommune e.V.
Eine weitere Teilnahme am Audit bietet somit Kontinuität auf dem seit 2009 eingeschlagenen Weg
und unterstreicht die Familienorientierung der Stadt Aachen.
Für das Verfahren steht der Stadt Aachen im Umfang von insgesamt 10 Arbeitstagen eine Auditorin
zur Verfügung. Sie begleitet und unterstützt die Kommune – analog zum ersten Auditierungsprozess –
bei der Bestands-Analyse und der Vorbereitung der Workshops. Sie gibt Hinweise zu strukturellen und
inhaltlichen Entwicklungspotentialen, führt durch den Auditierungsprozess und ist maßgeblich bei der
Vorbereitung der Workshops beteiligt. Dies tut sie in enger Abstimmung mit dem Verein
Familiengerechte Kommune e.V.
Insbesondere unterstützt die Auditorin die Kommune bei:
-
der Wahrnehmung von bisher Erreichtem - Bilanzierung
-
der Identifizierung der weiteren Schwerpunktsetzungen – Ziele und Maßnahmen
-
der Umsetzung - Projektmanagement
-
der Vorbereitung und Organisation der anstehenden Termine - Zeitmanagement
-
der Auswahl der Teilnehmenden für die Workshops - Beteiligung
-
dem Aufbau eines ergebnisorientierten Workshop inklusive der Erstellung der
Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet werden - Setting
-
der Erstellung der Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet werden
-
der Protokollierung der Workshops nach Standard-Vorlage - Dokumentation
-
der internen Abstimmung der Drei-Jahres-Ziele im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen
Verwaltungsleitung und beteiligten Ausschüssen und Fraktionen im Rat - Integration
7. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich für eine Teilnahme der Stadt Aachen am Reauditierungsverfahren aus,
das als inhaltlichen Schwerpunkt die kommunale Zeitpolitik für Familien haben soll.
Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 5/6
Wie aus diesem Schaubild deutlich wird, ist kommunale Familienzeitpolitik eine Querschnittsaufgabe,
die alle Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung berührt.
Da für eine Reauditierung mit diesem Schwerpunkthema über die oben beschriebene Unterstützung
seitens der Vereins Familiengerechte Kommune e.V. hinaus, kein zusätzliches Personal zur
Verfügung stehen wird, ist zur Bewältigung der Arbeiten die Bildung einer fachbereichs- und
dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe erforderlich, die wie folgt zusammengesetzt sein soll:
FB 45 Federführung: Koordinator des Aachener Bündnis für Familie
FB 01 Gleichstellungsbüro
FB 02
FB 12
FB 13
FB 61
Je nach Projektverlauf müssen weitere Dienststellen eingebunden werden.
Die Reauditierungskosten in Höhe von 20.865,-€ incl. Mwst. (10.865 € in 2013, 10.000 € in 2014)
werden aus den Mitteln des Bündnisses für Familie finanziert (PSP Element 4-060201-924-9
52910000).
Anlage/n:
Anlage 1
Bericht zum Bilanzworkshop am 20.03.2013
Anlage 2
Vertragsentwurf zwischen der Stadt Aachen und dem Verein Familiengerechte Kommune e.V.
Vorlage FB 45/0255/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 6/6
1. Bilanzbericht zum Audit
familiengerechte Kommune
Projektleitung:
Heinz Zohren
Auditor / Auditorin:
Barbara Locher-Otto
Datum der Zertifikatsverleihung:
01.07.2010
Datum des Bilanzberichtes:
20.03 2013
Das Audit familiengerechte Kommune ist eine gemeinsame Initiative von
© Familiengerechte Kommune e.V.
Hauptzielsetzung der Auditierung der Stadt Aachen im
Rahmen des Audit familiengerechte Kommune
Das Audit familiengerechte Kommune greift die Zielsetzungen des Leitbilds 2020 auf. Aachen ist
traditionsbewusst, aber auch modern und weltoffen und hat eine hohe Lebensqualität. Die Stadt
versteht sich als kinder- jugend- und familienfreundlich und verfügt über ein umfassendes Angebot an
Kindereinrichtungen, differenzierten Schul-, Freizeit- und Sportangeboten. Aachen ist längst Heimat
vieler ausländischer Bürgerinnen und Bürger geworden. Sie bereichern das kulturelle Leben und
gestalten die Zukunft entscheidend mit.
Bereits 1996 wurde die Stadt beim 1. Bundeswettbewerb „Kinder- und familienfreundliche Gemeinde“
ausgezeichnet.
Im Rahmen des Aachener Bündnisses für Familie konnten in der Folge vielfältige erfolgreiche
Maßnahmen zur Steigerung der Familienfreundlichkeit ergriffen werden.
Das Audit familiengerechte Kommune wird genutzt, um die Familienfreundlichkeit der Stadt weiter zu
profilieren, bestehende Stärken herauszustellen, und darauf aufbauend und fortfahrend, Ziele für die
kommunale Familienpolitik der nächsten 3 Jahre durch einen Ratsbeschluss zu vereinbaren.
Dies geschieht in Bezug auf die 6 Handlungsfelder des Auditierungsverfahrens:
•
•
•
•
•
•
Familiengerechtigkeit als strategisches Ziel
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bildungschancen
Stärkung von Familienkompetenzen
Familiengerechte Infrastruktur und
Miteinander der Generationen
Aachen will für Familien noch attraktiver werden und deshalb die Situation von Familien stetig
verbessern. Es soll ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, das Familien stärkt. Familien
sollen sich in Aachen wohl fühlen. Sie sollen gerne nach Aachen ziehen, gerne hier bleiben. Junge
Menschen sollen dazu bewegt werden, hier eine Familie zu gründen. Auch für die Wirtschaft ist ein
solches Klima förderlich, denn Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standortfaktor für die Bindung
von Familien und die Gewinnung von Fachkräften. Eine florierende Wirtschaft ist nicht nur die Basis
für Wohlstand und Zukunftsfähigkeit einer Stadt, sondern wirkt auch als Bevölkerungsmagnet, denn
Demografie folgt Ökonomie. In diesem Sinne ist die kommunale Familienpolitik ein Fundament für die
nachhaltige Stadtentwicklung.
Handlungsfeld 1:
Familiengerechtigkeit als strategisches Ziel
2
Ziel 1.1
Zielgruppenspezifisches stadtweites und
sozialräumliches Informations, - Kommunikationsund Marketingkonzept zum umfassenden
Themenbereich „Familie“.
Indikator / Erfolgskriterium
Bis Ende 2010 liegt ein Marketingkonzept mit einem
Kosten- und Maßnahmeplan vor.
Maßnahme
Das Konzept wird unter Beteiligung von Fachleuten aus
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
Stadtmarketing für Aachen und weiteren Akteuren wie
z.B. Träger der Jugendhilfe entwickelt.
Bei der Entwicklung des Konzeptes werden wesentliche
Punkte berücksichtigt:
Im Konzept ist durch innovatives Marketing ein kluger
Mix der Informationsbereitstellung und
Informationsvermittlung zur Profilierung der
Familienfreundlichkeit der Stadt Aachen nach innen und
außen gefordert.
Das Konzept wird in eine Gesamtstrategie eingebettet
und wird auf der Grundlage einer stadtweiten Analyse
der vorhandenen Kommunikationswege/Angebote unter
Einbeziehung der Träger entwickelt.
Zentral ist hierbei auch die Gewährleistung der
persönlichen Informationsweitergabe/Hilfe und Beratung
durch vertraute Personen in sozialräumlichen
Einrichtungen wie z.B. Beratungsstellen oder Familien/
Begegnungszentren.
Dies betrifft vor allem Personen, die einen Lotsen durch
den „Informationsdschungel“ brauchen, kein Deutsch
verstehen, Mobilitätseinschränkungen haben, oder
sogar Analphabeten sind.
1. Ist das Ziel erreicht worden?
teilweise
2. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
Diese weitgehende Zielformulierung besteht aus 2
Bausteinen:
1. Information und Kommunikation
2. Marketingkonzept
zum umfassenden Themenbereich „Familie“.
1. Information und Kommunikation
Während des Auditierungsverfahrens fand am
01.09.2010 im Rahmen eines vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens ein Wokshop mit 40 Experten zu
den nachstehenden Fragestellungen statt:
-Wie kann Information „überblickbar“ gemacht werden?
-Finden alle Bürger das, was sie suchen?
-Kommen die Informationen da an wo sie hinkommen
sollen?
-Werden Familien erreicht?
-Wie sind die Zugänge zu Informationen für die
Muster Jahresbericht – Version 11-11
3
© Familiengerechte Kommune e.V.
jeweiligen Zielgruppen?
-Wie können Informationen für die Steuernden/Politik
überblickbar gemacht werden?
Teilgenommen haben daran folgende
Institutionen/Personen
6 Familienzentren
3 OGS
1 Leitstelle Älter werden in Aachen
2 Freiwilligenzentren
2 Vertreter von Wohnprojekten und
Wohnungsgesellschaften
3 Beratungsstellen
1 Online-Redaktion
1 Mehrgenerationenhaus
2 Stadtelternrat, Stadtschulpflegschaft
1 Seniorenbeirat
2 Sozialraumteams /AL 45-30
5 Familienbildungseinrichtung (Belange von Migration
berücksichtigen)
1 Bildungsbüro
2 (Stadt-) Schülersprecher
1 Gesundheitsamt
1 Integrationsbeauftragte
1 Kulturbetrieb
1 FBL 45
1 FB 45/10
Frau Pfeiffer-Bohnekamp
Frau Braun-Kurzmann
Herr Glar
Die damaligen Ergebnisse wurden wie folgt
zusammengefasst:
-Generell gilt: die „fitten“ Sucher finden was sie
brauchen.
-Barrieren sind: die Unüberschaubarkeit der
Angebote,es gibt Analphabeten und Migranten, die die
Texte nicht verstehen.
-Viele wissen nicht, wie sie an Infos kommen.
-Lebensort= Informationsort, d.h. sozialräumlicher
Zugang zu Infos und Angeboten.
-Klugen Mix der Informationsbereitstellung
schaffen:Internet, Broschüren und persönliche –
Informationsweitergabe durch Schlüsselpersonen.
-Vernetzung der „Helfer“/Organisationen/Institutionen.
-Schulung: „Hilfe finden“ für Multiplikatoren.
Nach der Verabschiedung der 12 Auditziele im Stadtrat
haben verschiedene Gespräche mit dem Pressebüro,
dem Bürgerservice und weiteren Experten darüber
stattgefunden, wie in Bezug auf ein
zielgruppenspezifisches und sozialräumliches
Informationssystem Verbesserungen erreicht werden
könnten. Unter allen Beteiligten bestand Einvernehmen,
dass die Produktion weiterer Flyer, Broschüren und
4
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
Informationsschriften hier nicht hilfreich sein wird.
Dreh- und Angelpunkt sind in diesem Feld ist die
persönliche Informationsweitergabe durch
Schlüsselpersonen in bestehenden Institutionen und die
systematische Vernetzung der
Helfer/Organisationen/Institutionen, sowohl im Stadtteil,
als auch in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB
VIII.
D.h. es bestehen Strukturen der Information, des
Austausches und der Vernetzung, die auch den
gesetzlichen Auftrag zur Vernetzung und
Angebotsabstimmung haben.
Diese Strukturen müssen für diese Zwecke stärker
genutzt und aktiviert werden.
Dies belegen auch die ersten Erfahrungen im Rahmen
des laufenden Projektes „KiM Kinder im Mittelpunkt,
Netzwerke gegen Kinderarmut“ in Aachen-Nord. Selbst
Fachleute, die im gleichen Sozialraum mit der gleichen
Thematik und der gleichen Zielgruppe beschäftigt sind,
kannten sich untereinander nicht und waren z.T. über
die Hilfsangebote der Nachbarinstitution häufig nicht
informiert. Im Laufe des begonnen Prozesses gelang es,
vorhandene Angebote aufeinander abzustimmen und
für „arme“ Familien zugänglicher zu gestalten.
Dies erfordert allerdings einen aufwändigen und
zeitintensiven Kommunikationsprozess, um alle Akteure
zu informieren und für eine systematische und
kontinuierliche Zusammenarbeit zu gestalten.
Aufgrund dieser Erkenntnisse und Erfahrungen wurde
dann die Entwicklung eines „zielgruppenspezifischen
und sozialräumlichen Informations- und
Kommunikationskonzeptes“ zunächst zurückgestellt, um
in einem ersten Schritt ein stadtweites Marketingkonzept
zum Themenbereich Familie zu entwickeln.
2. Marketingkonzept
Da die Stabstelle AachenMarketing 2011 im Rahmen
einer Umstrukturierung mit dem Presseamt zum
Fachbereich Presse und Marketing zusammengelegt
wurde und Stellen über längere Zeit unbesetzt blieben,
standen für die Konzeptentwicklung über einen langen
Zeitraum hinweg keine Personalressourcen zur
Verfügung. Erst in der 2. Hälfte 2012 konnte mit den
Konzeptionsüberlegungen begonnen werden.
Weiterhin gibt es seit Mitte 2012 ein neues verbindliches
Corporate Design der Stadt Aachen, sodass nun sowohl
alle neuen städtischen Publikationen als auch
anstehende Neuauflagen bestehender Broschüren
diesem Erscheinungsbild angepasst werden müssen.
Das betrifft im Besonderen alle Publikationen, die seit
2007 vom Aachener Bündnis für Familie veröffentlicht
wurden und das aktuelle familienpolitische
Erscheinungsbild der Stadt Aachen – nicht zuletzt auch
im Internet – prägen.
Muster Jahresbericht – Version 11-11
5
© Familiengerechte Kommune e.V.
2.1 Ziele des Marketingkonzeptes
•
Aachen als attraktiven familienfreundlichen Wohn,Lebens- Arbeits und Wissenschaftsstandort
profilieren.
•
Familie zum Stadtgespräch machen.
•
Image „Aachen als Familienstadt“ nach innen und
außen kommunizieren.
•
Familienfreundliche Angebote der Stadt bekannt
machen.
•
Familiengründungen in Aachen unterstützen.
•
Familienfreundliches Klima fördern.
•
Familien über die Angebote in Aachen informieren.
Vor diesem Hintergrund wurden 3 Agenturen
aufgefordert, Vorschläge für eine inhaltliche und
grafische Gestaltung einer Marketingkampagne zu
entwickeln und vorzustellen.
Für diesen Agenturpitch waren aus Gründen der
Vergleichbarkeit der Angebote folgende Themenfelder
vorgegeben, die jedoch nicht abschließend zu verstehen
waren, sondern im Laufe der Kampagne durchaus auch
noch angepasst und verändert werden konnten wie z.B.
um die Themen „Mobilität“ oder „Zeit für Familie“.
•
In Aachen lässt sich familienfreundlich leben
und wohnen
•
In Aachen lassen sich Familie und Beruf immer
besser vereinbaren
•
Aachen fördert Bildung
•
Aachen ist eine familienfreundliche
Wissenschaftsstadt
•
Aachen ist eine Stadt für alle Generationen
•
Aachen hat viel zu bieten in Kultur, Sport und
Freizeit
Erwartet wurde ein Konzept mit Aussagen zu:
6
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
- Produktvorschlägen
- key visuals
- Eventvorschlägen
- Vorschlägen für Verteilung an die Zielgruppen (Eltern,
Unternehmen, Handel, Gastronomie & Tourismus,
Frauenärzte, Hebammen, Kitas, Sozialraumteams etc.),
z.B. Onlineanzeige/Button, der auf Firmenseiten zu
finden ist und auf Familienfreundliche Stadt Aachen
hinweist.
- Vorschläge für Giveaways
- Texte & Bilder
- Umstellung bzw. Aktualisierung der bisherigen
Produkte (Flyer, Broschüren, Messedisplay, Roll Up)
- Ideen für Plakate
- Kostenplan
Das orange Logo (Krönchen mit Kinderreich Aachen)
kann weitergeführt/modifiziert werden, muss aber nicht.
Die Agenturen präsentierten ihre Entwürfe am
06.11.2011 einem Auswahlgremium, das wie folgt
besetzt war:
Herr Stadtdirektor Rombey
Frau Münich FBL 45
Herr Zohren FB 45/100
Frau Dr. Bacher FB 13
Herr Gürtler FB 13
Frau Melchior FB 13
Die Präsentation der Werbeagentur Power&Radach
überzeugte das Auswahlgremium.
Das Ergebnis ist in der Anlage zusammenfassend
dargestellt und wird in der Sitzung vorgestellt.
Die zur Umsetzung benötigten Mittel in Höhe von
27.000,- € standen in 2012 bereit. 10.000,-€ waren dafür
beim Bündnis für Familie und 17.000,-€ beim
Pressebüro in 2012 vorgemerkt.
Die Auftragsvergabe konnte nicht erfolgen, da die
Fraktion Die Grünen ihre Zustimmung verweigerte.
In der Sitzung des KJA am 15.01.2013 wurden im
Rahmen der Haushaltsberatungen die gesamten
Bündnismittel für 2013 zu Gunsten des KJA gesperrt.
Für die gemeinsame Sitzung des Kinder-und
Jugendausschusses und des Schulausschusses am
12.03.13 liegt der Politik ein Freigabeantrag für die
gesperrten Mittel vor.
Bei FB 13 stehen für 2013 Mittel in Höhe von 15.000
Euro zur Verfügung, daher könnte nach einer
Entsperrung der Bündnismittel mit der Umsetzung des
Marketingkonzeptes begonnen werden.
Hierfür würden dann 12.000,-€ aus Mitteln des
Bündnisses für Familie erforderlich werden.
3. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
Muster Jahresbericht – Version 11-11
Die Kosten konnten erst im Rahmen der
Konzeptionserstellung ermittelt werden. Sie liegen im
Rahmen der Planung.
7
© Familiengerechte Kommune e.V.
4. Wird der Zeitpunkt, an dem das Ziel
erreicht werden soll, nach hinten
verschoben?
ja
5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht
wurde, was hat dazu beigetragen?
./.
6. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
verantwortlich?
Nach Auflösung der Stabstelle BO 4 AachenMarketing
liegt die Verantwortung nun bei FB 13 - Pressebüro und
FB 45 – Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.
7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder
angepasst werden?
nein
8. Soll oder muss das Ziel
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
nein
9. Gibt es schon Ideen für ein weiteres
Ziel?
nein
Sonstiges / Bemerkungen
Für die gemeinsame Sitzung des Kinder-und
Jugendausschusses und des Schulausschusses am
12.03.13 liegt der Politik ein Freigabeantrag für die
gesperrten Mittel vor. In der Sitzung des
Unterausschusses Jugendhilfeplanung am 20.03.13 wird
das Marketingkonzept vorgestellt und beraten.
Ziel 1.2
Durch zielgerichtete Vernetzung verschiedener
Akteure werden die Folgen von Kinderarmut
bekämpft und die gleichberechtigte
gesellschaftliche Teilhabe von Kindern ermöglicht.
Indikator / Erfolgskriterium
Vorlegen des Konzeptes gegen Kinderarmut mit einem
Maßnahmeplan bis Ende 2010
Maßnahme
Auf der Basis einer Analyse zu vorhandenen Angeboten
und Akteuren wird ein Konzept erstellt.
Die Erstellung des Konzeptes beinhaltet:
Die Einbindung aller Akteure aus den Bereichen Jugend,
Schule, Bildung, Soziales, Gesundheit,
Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Wohnen und
Arge.
Die Zusammenfassung der vorhandenen Angebote und
Bündelung der bestehenden Maßnahmen. Nutzung der
positiven Erfahrungen im Stadterneuerungsgebiet
Aachen-Ost.
8
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
1.Ist das Ziel erreicht worden?
Ja, es ist ein Konzept gegen Kinderarmut mit dem
Namen KiM – Kinder im Mittelpunkt/Netzwerk gegen
Kinderarmut in Aachen, erarbeitet worden.
Ziel ist die Vermeidung der typischen Armutsfolgen für
Kinder wie z.B. geringere Bildungsteilhabe, schlechtere
Gesundheit, eingeschränkte soziale und kulturelle
Partizipation, mangelnde Sprachkenntnisse etc.
Kernelement ist der Aufbau von systematisch vernetzten
Präventionsketten mit allen relevanten Akteuren aus den
Bereichen Jugend, Schule, Bildung, Soziales,
Gesundheit, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung,
Wohnen und Arge.
Auf der Basis einer gemeinsam durchgeführten
Bestandserhebung, Bestandsbewertung- und
Bestandsanalyse durch die beteiligten Akteure wurde
ein Konzept (Rahmenplan) erstellt und vom
Sozialausschuss am 29.02.11und vom Kinder-und
Jugendausschuss 19.07.11beschlossen.
Im Pilotgebiet Aachen Nord wurde ein Netzwerk gebildet
in dem seit dem Frühjahr 2012 über 30 Institutionen /
Träger / Arbeitsbereiche in Netzwerktreffen und 4
Arbeitskreisen regelmäßig zusammenarbeiten.
Ergebnis:
Vorhandene Angebote wurden und werden für „arme“
Familien zugänglicher gestaltet. Das bezieht sich auf die
Bereiche:
o
Sprachförderung für Eltern und Kinder
o
Ernährung, Bewegung und Gesundheit
o
Soziale und kulturelle Teilhabe
o
Elternbildung und Elternberatung
2. Welche Schwierigkeiten
bestanden oder bestehen auf
dem Weg dahin?
Sehr hoher Kommunikationsbedarf, um alle Akteure zu
informieren und für eine systematische und
kontinuierliche Zusammenarbeit zu gewinnen.
3. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
Ja
Muster Jahresbericht – Version 11-11
Am 01.02.12 konnte durch die Förderung des
Landschaftsverbandes Rheinland für 3 Jahre eine Stelle
mit einen Stundenumfang von 19,5 h zusätzlich zu einer
vorhandenen Stelle eingerichtet werden.
9
© Familiengerechte Kommune e.V.
4. Wird der Zeitpunkt, an dem das
Ziel erreicht werden soll, nach
hinten verschoben?
nein
5. Wenn das Ziel vorzeitig erreicht
wurde, was hat dazu
beigetragen?
./.
6. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist
nun verantwortlich?
nein
7. Soll das Ziel evtl. erweitert oder
angepasst werden?
nein
8. Soll oder muss das Ziel
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen
Gründen?
nein
9. Gibt es schon Ideen für ein
weiteres Ziel?
nein
Sonstiges / Bemerkungen
Das Konzept wird aktuell im Pilotgebiet Aachen Nord
entwickelt und für den Elementarbereich angewandt.
Das Netzwerk wird sukzessive vom Elementarbereich
auf die Grund- und weiterführenden Schulen
ausgeweitet werden.
Für eine Ausweitung auf die gesamte Stadt Aachen
bedarf es einer politischen Entscheidung.
10
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
Handlungsfeld 2:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ziel
2.1
Messkriterium
Es existiert ein bedarfsdeckendes
Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder zur
Vereinbarkeit von Studieren, Lehren, Forschen und
Arbeiten mit Kind
Soll - Ist - Vergleiche im Rahmen der
Bedarfsermittlungen
Maßnahme
Ausbau der Betreuungsangebote für unter 3 jährige
Kinder in einer Größenordnung von 100 Plätzen/Jahr
unter Einbeziehung der Kindertagespflege
1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt
worden?
Ja
Der KJA hat in seiner Sitzung 18.10.2011 beschlossen,
für das Kindergartenjahr 2013/14 eine
Versorgungsquote von 35% im u-3 Bereich anzustreben.
Am 29.11.11 beschloss er, in den Jahren 2012/13 und
2013/14 jeweils 50 zusätzliche Plätze in der
Kindertagespflege einzuplanen.
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
Der Ausbau der u-3 Plätze geschah wie folgt:
2009/2010
1483 u-3 Plätze = 24,70 %
2010/2011
1583 u-3 Plätze = 26,41 %
2011/2012
1642 u-3 Plätze = 27,65 %
2012/2013
1790 u-3 Plätze = 30,54 %
2013/2014
2183 u-3 Plätze = 36,90 %
Als Versorgungsquote im U3-Bereich waren 35% für das
Kindergartenjahr 2013/14 angestrebt. Tatsächlich
werden zum 01.08.13 bereits knapp 37 % erreicht.
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
Der rasante Ausbau der der u-3 Plätze stellt die Stadt
Aachen vor große finanzielle Herausforderungen.
Die Zurverfügungstellung der erforderlichen
Grundstücke für Neubauvorhaben ist zunehmend
schwierig.
Die Schaffung des Planungsrechtes, das
Baugenehmigungsverfahren und die Bauzeit ist sehr
zeitaufwändig.
Fachkräftemangel im Erziehungsbereich.
Muster Jahresbericht – Version 11-11
11
© Familiengerechte Kommune e.V.
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
ja
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
nein
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
nein
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
verantwortlich?
nein
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
ja
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
nein
10. Gibt es schon Ideen für eine
weitere Maßnahme?
Da ab dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für unter 3 –jährige Kinder besteht, wird
sich der Ausbau am Bedarf orientieren.
Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragte die
Verwaltung, den Ausbau der betrieblich unterstützten
Kinderbetreuung zu forcieren. Der Rat der Stadt hat
dazu in seiner Sitzung am 05.09.2012 einen
Grundsatzbeschluss gefasst.
Sonstiges / Bemerkungen
Ziel 2.2
Messkriterium
Maßnahme
1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt
worden?
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
12
Es existiert ein bedarfsdeckendes
Schulkinderbetreuungsangebot für die Vereinbarkeit
von Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit
Kind in Aachen
Soll - Ist - Vergleiche im Rahmen der
Bedarfsermittlungen
Erhöhung der Betreuungsplätze im Bereich der offenen
Ganztagsschule von 42 % auf 70 % bis 2015
Ja
Plätze 2010 / 2011: 3679 OGS Plätze an 35
Grundschulen und 4 Förderschulen = 49 % ( ohne
Domsingschule - gebundener Ganztag.)
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
Plätze 2011 / 2012: 4027 OGS Plätze an 35
Grundschulen und 4 Förderschulen = 52% ( ohne
Domsingschule - gebundener Ganztag)
Plätze 2012/ 2013: 4232 OGS Plätze an 36
Grundschulen und 4 Förderschulen = 55% ( ohne
Domsingschule - gebundener Ganztag)
Die Kalkulation für die OGS Plätze 2013 /2014 läuft
derzeit.
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
Laut gültigem Schulentwicklungsplan Primar soll der
Ausbau der OGS im Primarbereich nur im Bestand
erfolgen. Hier sind immer wieder kreative Lösungen
gefordert, wie z.B. die Anschaffung von flexiblen
Möbelsystemen zur multifunktionalen Nutzung der OGS
Räume.
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
ja
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
Ob das 2010 beschlossene Ziel, bis zum Jahre 2015 für
70% der Grundschüler und Grundschülerinnen einen
Betreuungsplatz in der offenen Ganztagsgrundschule
anbieten zu können erreicht wird, ist in erster Linie von
der Nachfragesituation abhängig. Hierzu erfolgen jedes
Jahr Bedarfsabfragen.
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
./
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
verantwortlich?
nein
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
Der Ausbau der OGS erfolgt bedarfsgerecht innerhalb
des Bestandes.
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
nein
10.Gibt es schon Ideen für eine weitere
Maßnahme?
Sonstiges / Bemerkungen
Muster Jahresbericht – Version 11-11
13
© Familiengerechte Kommune e.V.
Ziel
2.3
Messkriterium
Maßnahme
1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt
worden?
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
Es existiert ein bedarfsdeckendes
Übermittagbetreuungsangebot für Schülerinnen und
Schüler der Sekundarstufe I für die Vereinbarkeit
von Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit
Kind in Aachen
Soll - Ist - Vergleiche im Rahmen der
Bedarfsermittlungen
Ausstattung von 15 Schulen der Sekundarstufe I mit
Mensen bis zum Jahr 2012
ja
abgeschlossene Maßnahmen bis 2010
- GHS Aretzstarße
- RSD Sekundarschule
- GHS Burtscheid
- Alkuinrealschule
oben genannte Schulen außerhalb des 1000 - Schulen Programms Programms.
- Anne-Frank- Gymnasium
- KKG
- GSG
- GHS Drimborn - Schaffung einer Übergangslösung, die
aber so erhalten bleibt.
- Interimsmensen an den Schulen, an den Mensen
geschaffen werden.
Maßnahmen in 2011:
- Inda-Gymnasium
- Hugo-Junkers-Realschule
Maßnahmen in 2012:
- St. Leonhard-Gymnasium
- Couven-Gymnasium
- Rhein-Maas-Gymnasium
Fertigstellung voraussichtlich 2014:
- Einhard-Gymnasium
- Luise-Hensel-Realschule
Planung für 2015:
- 4. Gesamtschule
Die Schulen KHS Klaus-Hemmerle, GHS Eilendorf
sowie FöS Beginenstraße wurden wegen
Schulschließung aus dem Programm rausgenommen
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
14
./.
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
ja
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
nein
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
verantwortlich?
nein
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
./.
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
nein
10. Gibt es schon Ideen für eine weitere
Maßnahme?
Sonstiges / Bemerkungen
Ziel
2.4
Messkriterium
Maßnahme
1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt
worden?
Muster Jahresbericht – Version 11-11
Es besteht ein Innovationskreis Wirtschaft zur
Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes
Aachen durch Stärkung der
Familienfreundlichkeit
In 2010 wird ein Innovationskreis gegründet. Nach
der Gründung finden 2 Sitzungen pro Jahr statt.
Gründung des Innovationskreises durch
Einbeziehung der Wirtschaft mit Vertretern der
Unternehmensverbände und Unternehmen,
Kammern, DGB, Verwaltung, Mitgliedern des
Kuratoriums vom Bündnis für Familie, sowie des
„Campusprojektes“ um die Bedarfe der
Unternehmen und der Arbeitnehmer/-innen in Bezug
auf die Vereinbarkeit von Studieren, Lehren,
Forschen und Arbeiten mit Kind in Aachen
zusammenzutragen und gemeinsam Lösungen zu
entwickeln.
ja
Der Innovationskreis Wirtschaft gründete sich am
06.07.2010 unter dem Vorsitz von Herrn
15
© Familiengerechte Kommune e.V.
Oberbürgermeister Philipp und hat seitdem 4 Mal getagt.
Die Geschäftsführung diese Gremiums haben die
Fachbereiche Wirtschaftsförderung sowie Kinder,
Jugend und Schule um deutlich zu machen, dass
kommunale Familienpolitik und Wirtschaftspolitik
zusammen gehören
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
Der Innovationskreis Wirtschaft konnte die Schaffung
einer Betriebskindertagesstätte sowie die Durchführung
eines Begrüßungsangebotes für neu zugezogene
Aachener – den newcomer day – maßgeblich
unterstützen und auf den Weg bringen.
Auch am Zustandekommen des Grundsatzbeschlusses
des Stadtrates vom 05.09.2012 zu den
Betriebskindertagesstätten hatte der Innovationskreis
einen großen Anteil.
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
nein
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
ja
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
nein
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
./
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
verantwortlich?
nein
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
Das Gremium wird weiterhin anlassbezogen tagen.
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
nein
10. Gibt es schon Ideen für eine weitere
nein
16
Die Mitglieder des Innovationskreises Wirtschaft
begrüßen einhellig die Schaffung dieses Forums und
bringen sich gerne ein.
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
Maßnahme?
Sonstiges / Bemerkungen
Der Innovationskreis Wirtschaft hat sich zu einem
starken Impulsgeber für das Themenfeld der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
Fachkräftemangel, entwickelt. Auf seine Initiative hin
haben sich aktuell 7 Firmen eines Gewerbegebietes
zusammengeschlossen, um arbeitsortsnah eine
Betriebskindertagesstätte zu schaffen.
Ziel
2.5
Die Stadt Aachen zeigt ihr Profil als
familienfreundliche Wissenschaftsstadt.
Messkriterium
Treffen der Arbeitsgemeinschaft „Familienfreundliche
Wissenschaftsstadt Aachen“
Konkrete Projekte, Öffentlichkeitsarbeit.
Befragung von Studenten
Die Arbeitsgemeinschaft „Familienfreundliche
Wissenschaftsstadt Aachen“ entwickelt konkrete
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studieren, Lehren,
Forschen und Arbeiten mit Kind in Aachen.
Erläuterung:
Fortführung der Zusammenarbeit der RWTH Aachen,
der FH Aachen, der KatHo Aachen, der Hochschule für
Musik und der Studentenausschüsse dieser
Hochschulen, des Studentenwerkes Aachen, der Stadt
Aachen, des Vereins Familiäre Tagesbetreuung e.V.
und Pro Familia im Bündnis für Familie in der
Arbeitsgemeinschaft „Familienfreundliche
Wissenschaftsstadt Aachen“ als Ideenschmiede für die
Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Vereinbarkeit von
Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit Kind in
Aachen.
Hierdurch sollen der Wissenschaftsstandort Aachen
gestärkt und demografische Potenziale erschlossen
werden.
Aachen will keine „biografische Durchgangsstation“ für
die Ausbildung junger Menschen sein.
Junge Menschen sollen:
Maßnahme
- zum Studium nach Aachen kommen,
- als Student in Aachen gut leben,
- wenn sie wollen, während des Studiums
in Aachen eine Familie gründen
-nach dem Studium in Aachen bleiben.
1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt
worden?
Muster Jahresbericht – Version 11-11
ja.
1. Aktuell findet die jahresübergreifende
Veranstaltungsreihe „Aachen – Wege zur
17
© Familiengerechte Kommune e.V.
familienfreundlichen Wissenschaftsstadt“ statt.
2. Im Rahmen des Modellvorhabens des
Bundesfamilienministeriums „Kommunale
Familienzeitpolitik“ ist Aachen als eine von 5
teilnehmenden Kommunen die einzige Universitätsstadt.
Hier bringt die Arbeitsgruppe ihre Expertise ein.
Im Rahmen des Projektes führt die RWTH Aachen eine
Vollbefragung ihrer Studierenden durch, in der neben
allgemeinen Lebensplanungsvorstellungen im Hinblick
auf Studium, Berufswunsch, Zufriedenheit mit dem
Studienfach/ort etc, auch Fragen zu Zeitkonflikten und
zur Mobilität gestellt werden.
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
das Gremium tagt regelmäßig
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
Keine
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
ja
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
nein
Es gibt eine große Mitmachbereitschaft und ein nach wie
vor großes Interesse an der Zusammenarbeit
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
verantwortlich?
nein
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
soll fortgeführt werden
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
nein
10. Gibt es schon Ideen für eine weitere
Maßnahme?
Die Mitarbeit in den v.g. Projekten bindet alle dafür zur
Verfügung stehende Kräfte. Erst nach deren Abschluss
können neue Ideen entwickelt werden.
Sonstiges / Bemerkungen
./.
18
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
Handlungsfeld 3:
Bildungschancen
Ziel
3.1
Messkriterium
Maßnahme
Es existiert ein Steuerungsinstrument in Form eines
Bildungsberichtes zur optimalen Förderung aller
Kinder und Jugendlichen, mit ihren
unterschiedlichen Begabungen, ob behindert oder
nicht behindert, ob deutsch oder nichtdeutsch,
unabhängig von ihrer sozialen Herkunft
entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und
Fähigkeiten.
Der Bildungsbericht mit aufgezeigten
Steuerungsmöglichkeiten liegt vor.
Entwicklung eines Bildungsberichtes sowie Aufbau und
Fortschreibung eines kontinuierlichen
Bildungsmonitorings.
1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt
worden?
Ja
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
Der Bildungsbericht ist unter Federführung des
Bildungsbüros der Städteregion Aachen in
Zusammenarbeit mit allen 10 Städteregionskommunen
entstanden und wurde 2012 veröffentlicht.
Der Bildungsbericht zeigt, dass es in der StädteRegion
Aachen vielfältige und hochwertige
Bildungsmöglichkeiten gibt. Es wird aber auch deutlich,
dass für mehr Menschen ein leichterer Zugang zu
Bildung ermöglicht werden muss. Indem der
Bildungsbericht die Leistungen, aber auch Problemfelder
der Aachener Bildungslandschaft aufzeigt und Daten
interpretiert, kann er Hinweise auf künftige Aufgaben
geben und dabei helfen, Qualität zu erhalten und weiter
zu verbessern.
Themenschwerpunkte des ersten Bildungsberichtes sind
Frühkindliche Bildung
Allgemeinbildende Schulen im Primarbereich
Allgemeinbildende Schulen im Sekundarbereich
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Schulsozialarbeit
Berufsbildende Schulen
Hochschulen
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
Muster Jahresbericht – Version 11-11
Es musste eine Verständigung über die Inhalte, die
Daten und die Datenformate herbeigeführt werden.
19
© Familiengerechte Kommune e.V.
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
ja
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
nein
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
verantwortlich?
nein
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
nein
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
nein
10. Gibt es schon Ideen für eine weitere
Maßnahme?
Der Bericht soll fortgeschrieben und ein
Bildungsmonitoring aufgebaut werden.
Sonstiges / Bemerkungen
./.
20
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
Ziel
3.2
Eine Aachener Ferienakademie für Kinder ist im
Stadterneuerungsgebiet Aachen – Nord eingerichtet
Messkriterium
Durchführung der Aachener Ferienakademie für Kinder
Aufbau einer Aachener Ferienakademie im
Stadterneuerungsgebiet Aachen-Nord
Erläuterung:
Mit Hilfe der bereits bestehenden Datenbestände
können die Gebiete und Sozialräume mit
unterdurchschnittlicher Bildungsbeteiligung im Sinne von
hohen Übergangsquoten zu Haupt- und Förderschulen
festgestellt werden.
Diese Kinder benötigen für eine gelingende
Schullaufbahn und zur Erreichung des höchstmöglichen
Schulabschlusses über die schulische Förderung hinaus
vielfältige individuelle Unterstützungs – und
Förderangebote.
Die Zeit der Sommerferien und ggfls. auch der Herbstund Osterferien wird genutzt, um diese Kinder in der
Aachener Ferienakademie zu fördern.
Maßnahme
Die Konzepterstellung für die Ferienakademie wird unter
Beteiligung des Fachbereichs Kinder, Jugend und
Schule, von Trägern der offenen
Jugendfreizeiteinrichtungen, von Sportvereinen, von
Grundschulen und offenen Ganztagsgrundschulen, des
Bildungsbüros, des Kompetenzteams, des
Bildungsmentorennetzwerks JutE, dem Lehr- und
Forschungsgebiet Erziehungswissenschaft mit dem
Schwerpunkt Schulpädagogik und empirische
Bildungsforschung der RWTH Aachen, der VHS
Aachen, entwickelt.
Das Projekt wird im Stadterneuerungsgebiet Aachen
Nord modellhaft implementiert.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten der Ferienakademie
stehen spannende Themen beispielsweise aus Medizin,
Technik, Philosophie, Natur, Kunst, Design oder
Energie, die die Freude der Kinder am Lernen und Ihre
Lust auf Neues, als auch ihre Entdeckerfreude wecken.
Professoren der Aachener Hochschulen oder auch
andere Fachleute sollen hierzu als ehrenamtliche
Referenten gewonnen werden.
Neben Vorträgen oder Vorlesungen und Experimenten
werden auch die außerschulischen Lernorte der Stadt
und der Region zur Förderung der Kinder in die
Aachener Ferienakademie eingebunden.
Attraktive Spiel -und Sportangebote in Zusammenarbeit
mit den Sportvereinen, den Jugendfreizeiteinrichtungen
und den offenen Ganztagsgrundschulen runden die
Angebote ab.
1. Ist die Maßnahme bereits
umgesetzt worden?
Muster Jahresbericht – Version 11-11
Die erste Aachener Ferienakademie fand in den
Sommerferien 2011 unter dem Motto: „Vielfalt des
Lebens“ statt. An ihr haben 30 Kinder aus 2
Grundschulen teilgenommen, jeweils 15 Kinder der GS
Passstraße und der KGS Am Fischmarkt. Die
21
© Familiengerechte Kommune e.V.
Veranstaltung war ein großer Erfolg und das Ziel, Kinder
für das Lernen zu begeistern, konnte erreicht werden.
In den Sommerferien 2012 erfolgte eine Ausweitung auf
die Städteregion Aachen. Es fanden daher in Aachen,
Alsdorf und Baesweiler Ferienakademien statt. 120
Grundschulkinder – 60 davon in Aachen - erlebten unter
dem Motto „Klingen, schwingen, hören“ kindgerechtes
und kreatives Forschen, Lernen und Spielen. Auf dem
Stundenplan standen spannende Angebote wie zum
Beispiel eine Kindervorlesung an der RWTH Aachen,
Experimentieren beim Schall-Workshop im Science
College Overbach, die Geschichte des Schalls im
Zinkhütter Hof in Stolberg erkunden, Musikinstrumente
selber bauen oder Klettern im Wald.
Die teilnehmenden Aachener Schulen waren:
Katholische Grundschule Am Fischmarkt, Katholische
Grundschule Bildchen und Gemeinschaftsgrundschule
Driescher Hof
Aktuell laufen die Planungen für die Ferienakademie
2013 zum Motto „Der Traum vom Fliegen“.
Es sollen wieder 120 Kinder teilnehmen, davon 60 aus
Alsdorf und Baesweiler und 60 aus Aachen
Hierbei bilden die Grundschulen Am Fischmarkt und
Bildchen mit jeweils 15 Kindern einen Standort und die
Grundschulen Driescher Hof und Passstraße ebenfalls
mit jeweils 15 Kindern einen weiteren Standort.
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
Für die Durchführung der Ferienakademien mussten und
müssen sowohl OGS- Grundschulen, als auch Partner
der regionalen Bildungslandschaft zum Mitmachen
gewonnen werden.
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
Es gab keine Schwierigkeiten, sondern ein
entgegenkommendes, großes Interesse an einer
Zusammenarbeit aller beteiligten Partner.
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
Ja
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
nein
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
./.
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
Für das Programm in Aachen ist das Bildungsbüro in
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend
22
Die Kosten für Ferienakademien trägt die Städteregion
Aachen
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
verantwortlich?
und Schule verantwortlich
Für die Durchführung der Ferienakademien in den
anderen städteregionsangehörigen Kommunen ist es
das Bildungsbüro in Zusammenarbeit mit den dortigen
Stellen.
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
nein
10. Gibt es schon Ideen für eine weitere
Maßnahme?
Sonstiges / Bemerkungen
Die Ferienakademien werden immer stärker
nachgefragt.
Die Initiierung der Ferienakademie im Rahmen des
Audits steht nun an der Schwelle von einem
Impulsprojekt zu einem Regelangebot. In 2013 soll
deshalb darüber entschieden werden, wie hier weiter
verfahren werden kann.
Handlungsfeld 4:
Stärkung von Familienkompetenzen
Ziel
4.1
Eltern erhalten Förderung und Unterstützung von
der Geburt des Kindes an
Messkriterium
80% der Eltern sind im Erprobungsgebiet
Stadterneuerungsgebiet Aachen-Nord und Haaren
durch das Projekt „PIA“ erreicht worden
Maßnahme
Zur Förderung und Unterstützung von Eltern von Anfang
an wurde das Konzept “Positiv Aufwachsen in Aachen –
PIA „ entwickelt.
Es ist angedacht, es ab 2010 als Pilotprojekt im
Stadterneuerungsgebiet Aachen-Nord und in Haaren zu
erproben.
1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt
worden?
Ja
Die konkrete Umsetzung der Maßnahme in Form von
persönlichen Hausbesuchen begann am 28.02.2011.
Heute werden 80,66 % der Eltern im Erprobungsgebiet
Muster Jahresbericht – Version 11-11
23
© Familiengerechte Kommune e.V.
erreicht.
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
- Planungsphase von Mai 2010 bis Februar 2011
Die Vorbereitung und Planung hinsichtlich der
Gestaltung und der Inhalte des Päckchens sowie des
Eltern- Begleitordners war zeitaufwändig.
Materialien mussten ausgesucht und beschafft,
Sponsoren gesucht werden.
Die Zurverfügungstellung der Adressen musste geklärt
werden, ebenso die Verfahrensweise für die
wissenschaftliche Evaluation.
Material für die Öffentlichkeitsarbeit musste gestaltet
werden.
Mit den Familienbildungsstätten waren Absprachen
wegen der PEPP-Kurse zu treffen.
ja
nein
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
./.
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
verantwortlich?
nein
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
Die Überlegungen, die erfolgreiche Maßnahme auf das
ganze Stadtgebiet auszuweiten, bedürfen politischer
Beschlussfassungen, die noch nicht vorliegen.
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
./.
10. Gibt es schon Ideen für eine weitere
Maßnahme?
./.
Sonstiges / Bemerkungen
./.
24
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
Handlungsfeld 5:
Familiengerechte Infrastruktur
Ziel
5.1
In Aachen existiert ein flächendeckendes Angebot
von Familienzentren
Messkriterium
35 Familienzentren in Aachen bis 2016
Maßnahme
Schaffung von 35 Familienzentren in Aachen.
Erläuterung:
Ein Familienzentrum ist eine Kindertageseinrichtung mit
erweiterten Aufgaben. Es soll Knotenpunkt in einem
neuen Netzwerk werden, das Kinder individuell fördert
und Familien umfassend berät und unterstützt. Ziel ist
die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und
Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtung mit
Angeboten der Beratung, Unterstützung und Hilfe für
Familien.
1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt
worden?
Ja
Es gibt z. Zt. 38 Familienzentren, davon 14 im Verbund
mit einem Partnerfamilienzentrum.
Von diesen 38 Familienzentrenerhalten 23 die
gesetzliche Landesförderung, 2 eine freiwillige
Landesförderung und 13 eine kommunale Förderung
Das Ziel, bis 2016 in Aachen 35 Familienzentren zu
haben, ist erreicht
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
Jede Kindertagesstätte, die sich zu einem
Familienzentrum weiterentwickeln möchte, muss ein
vom Landesjugendamt vorgegebenes Verfahren
durchlaufen.
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
./.
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
ja
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
nein
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
Die Stadt Aachen ist von dem Konzept der
Familienzentren überzeugt fördert feiwillig aktuell 13
Familienzentren mit jeweils 6500,-€/Jahr = 84.500,-€
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
nein
Muster Jahresbericht – Version 11-11
25
© Familiengerechte Kommune e.V.
verantwortlich?
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
10. Gibt es schon Ideen für eine weitere
Maßnahme?
Sonstiges / Bemerkungen
Die Schaffung weiterer Familienzentren kann nur
erfolgen, wenn das land NRW dafür zusätzliche Mittel
bereit stellt.
Handlungsfeld 6:
Miteinander der Generationen
Ziel
6.1
Messkriterium
Maßnahme
1. Ist die Maßnahme bereits umgesetzt
worden?
Schüler erhalten Unterstützung und Förderung im
Übergang von der Schule in den Beruf und während
der beruflichen Ausbildung durch ältere Menschen.
50 Jugendliche werden pro Jahr durch einen Mentor
unterstützt und gefördert.
Aufbau eines Mentorennetzwerkes für die Unterstützung
der beruflichen Ausbildung von Jugendlichen.
Beispielgebend ist das erfolgreiche Mentorenprojekt im
Grundschulbereich JutE - Jugend trifft Erfahrung.
Ja
Das Projekt trägt den Namen AMENTO- Aachener
Mentorenprojekt im Übergang Schule und Beruf und
befindet sich in der Trägerschaft des Sozialwerkes
Aachener Christen.
Projektstart war im Februar 2012.
2. Welche Umsetzungsschritte sind
gegangen worden?
26
Das Sozialwerk Aachener Christen hat gerne die
Aufgabe übernommen, zu diesem Auditziel ein Konzept
für ein Mentorennetzwerk für die berufliche Integration
von Jugendlichen zu entwickeln und die Trägerschaft
dafür zu übernehmen. Dabei wurde es von der
Arbeitsgruppe „Jung und Alt“ des Aachener Bündnisses
für Familie, dem Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule, der Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement,
dem Freiwilligen- Zentrum Aachen, dem Verein zur
Förderung des Ehrenamtes, Help e.V., „Lernen vor Ort“
Muster Jahresbericht – Version 11-11
© Familiengerechte Kommune e.V.
sowie anderen Trägern von Mentorenprojekten und
natürlich von zukünftigen Mentoren selbst fachlich und
ideenreich unterstützt.
Ende 2011 konnte ein Projektförderantrag bei der Aktion
Mensch gestellt werden, der Anfang 2012 positiv
beschieden wurde. Die Aktion Mensch finanziert nun für
3 Jahre 70% der Projektkosten von AMENTO. Die
übrigen 30% trägt die Toni-Jansen-Stiftung.
.
Das Projekt ist zunächst auf drei Jahre von Februar
2012 bis Januar 2015 festgelegt.
Zeitplan:
Februar 2012 – September 2012
• Konzepterstellung - Gründung einer
Mentorenprojektgruppe
• Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben
• Festlegung und Organisation der
Fortbildungsangebote für die Mentoren
• Erprobung des Konzeptes an den Startschulen und
ggf. Erarbeiten von Korrekturmaßnahmen
• Im August 2012 wird das an den Startschulen
erprobte Konzept anderen (Haupt)Schulen
angeboten
Von Beginn an:
• Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit
• Gezieltes Fundraising
• Akquise von Mentoren
• Begleitung der Mentoren über die gesamte
Projektdauer
AMENTO wurde am 11.09.2012 im Kinder-und
Jugendausschuss vorgestellt.
Bisher konnten schon 15 Mentoren gewonnen werden,
die 23 Schüler/Schülerinnen unterstützen.
3. Welche Schwierigkeiten bestanden
oder bestehen auf dem Weg dahin?
4. Ist der Ressourcenverbrauch im
Rahmen der Planung?
Geldgeber finden
Das Sozialwerk Aachener Christen e.V. stellte einen
Antrag zur Finanzierung von AMENTO bei der Aktion
Mensch, der am 10.05.2012 bewilligt wurde.
Die beantragte Summe beträgt 182.300 €, davon
bezuschusst Aktion Mensch das Projekt für 3 Jahre mit
insgesamt 127.610 €, den Eigenanteil von 54.690 € trägt
die Toni-Jansen-Stiftung.
5. Wird der Zeitpunkt, an dem die
Maßnahme umgesetzt werden soll,
nach hinten verschoben?
nein
6. Wenn die Maßnahme vorzeitig
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Muster Jahresbericht – Version 11-11
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© Familiengerechte Kommune e.V.
umgesetzt wurde, was hat dazu
beigetragen?
7. Hat die Verantwortlichkeit
gewechselt? Wenn ja, wer ist nun
verantwortlich?
nein
8. Soll die Maßnahme evtl. erweitert
oder angepasst werden?
nein
9. Soll oder muss die Maßnahme
eingeschränkt oder aufgegeben
werden? Aus welchen Gründen?
10. Gibt es schon Ideen für eine weitere
Maßnahme?
Sonstiges / Bemerkungen
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./
./.
Muster Jahresbericht – Version 11-11
ENTWURF
Vertrag zur Bilanzierung
„Familiengerechte Kommune“
zwischen
der Stadt Aachen,
im Folgenden „Kommune“ genannt,
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp
und
dem Familiengerechte Kommune e.V.,
im Folgenden „Verein“ genannt,
vertreten durch Dr. Andreas Osner und Beatrix Schwarze
Version 12-12
Inhaltsverzeichnis
Präambel .................................................................................................................................3
1.
Zweck des Vertrages......................................................................................................4
2.
Grundsätzliches..............................................................................................................4
2.1 Kooperationsverhältnis zwischen teilnehmender Kommune und Verein.........................4
2.2 Inhalt und Zielrichtung des Bilanzierungs-Prozesses „Familiengerechte Kommune“ .....4
2.3 Träger des „Audit Familiengerechte Kommune“..............................................................5
2.4 Kostenbeteiligung ............................................................................................................5
2.5 Verschwiegenheitspflicht .................................................................................................6
2.6 Datenschutz.....................................................................................................................6
2.7 Geltungsdauer des Vertrags............................................................................................6
3.
Rechte und Pflichten des Vereins.................................................................................6
3.1 Auditorinnen und Auditoren .............................................................................................6
3.2 Unterlagen, Material und Zugänge ..................................................................................7
3.3 Vergabe des Zertifikats....................................................................................................7
3.4 Öffentliche Verleihung des Zertifikats..............................................................................7
3.5 Netzwerkveranstaltungen unter auditierten Kommunen..................................................8
4.
Rechte und Pflichten der Kommune.............................................................................8
4.1 Zahlung der Kostenbeteiligung........................................................................................8
4.2 Projektleitung / Projektassistenz......................................................................................8
4.3 Vertraulichkeit / interne Nutzung der Handreichungen....................................................9
4.4 Wissenschaftliche Evaluation / empirische Forschung....................................................9
4.5 Weitere Vorgehensweise.................................................................................................9
5.
Begutachtung und Erteilung des Zertifikats..............................................................10
5.1 Begutachtung ................................................................................................................10
5.2 Auflagen und Hinweise..................................................................................................10
5.3 Laufzeit und Nutzungsrecht am Zertifikat und Signet....................................................11
6.
Öffentlichkeitsarbeit.....................................................................................................11
7.
Jährliche Berichterstattung.........................................................................................11
8.
Schlussbestimmungen ................................................................................................12
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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Präambel
Die Leistungen der Familie für die Gesellschaft sind unverzichtbar: In Familien werden
elementare soziale Kompetenzen und Motive gebildet.
Menschen lernen zuallererst in ihrer Familie: Hier lernen sie im Idealfall schon in allerfrühester Kindheit Werte, Zusammenhalt, Solidarität, Eigenverantwortung, Verantwortungsgemeinschaft und das Miteinander der Generationen. Familien sind das Fundament des sozialen
Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Prosperität. Familienleben macht Spaß und gibt
dem Leben Sinn. Familiengerechtigkeit herzustellen ist ein Leitziel, in dem die Kommune
Familien – in ihrer Vielfalt – wertschätzt, fördert und bedarfsgerecht unterstützt.
Die Bertelsmann Stiftung, die berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Hertie Stiftung –
und das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport) haben seit 2008 eine anspruchsvolle Auditierung entwickelt, mit der Kommunen ihre
Familienpolitik systematisieren und strategisch weiterentwickeln können. Mit der Absicht der
drei Entwicklungsträger, das Audit bundesweit anzubieten, wird ein Beitrag zur nachhaltigen
Stärkung von Familiengerechtigkeit des Landes insgesamt geleistet. Das Audit ist insofern
nicht nur für die Kommunen1 ein individuelles Instrument zur Standortsicherung, sondern für
die Träger ein gesellschaftlicher Ansatz, ein übergeordnetes familienpolitisches Ziel auf nationaler Ebene zu erreichen.
Das Instrument unterstützt die Politik und Verwaltungen, (Ober-) Bürgermeister und Gemeinderäte dabei, die Eigenkräfte und Problemlösungspotenziale ihrer kommunalen Verantwortungsgemeinschaft auszuschöpfen. Das Audit familiengerechte Kommune ist neu und
bundesweit einzigartig, weil es nachhaltige familiengerechte Gesamtstrategien, verbunden
mit einer hohen politischen Verbindlichkeit, entwickelt. Nach erfolgreicher Auditierung wird
ein bundesweit anerkanntes Zertifikat und Signet „Familiengerechte Kommune“ vergeben.
Das inhaltliche Ziel „Familiengerechtigkeit nachhaltig stärken“ ist verbunden mit dem Ausschluss einer Gewinnerzielungsabsicht des Vereins „Familiengerechte Kommune e.V.“. Die
ideellen Betätigungen des Vereins einschließlich des Zweckbetriebs der kostenpflichtigen
Auditierungen sind – im engen Zusammenhang stehend – allein auf die inhaltliche Zielerreichung ausgerichtet. Einnahmen, die aus dem Zweckbetrieb erzielt werden, sind für die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins einzusetzen.
Daraus ergibt sich der allgemeine Zweck des Vereins „Familiengerechte Kommune e.V.“ in
seiner Funktion als von den Initiatoren beauftragter weiterführender Träger des Auditierungsmodells: Bundesweit soll die Familiengerechtigkeit in deutschen Kommunen gezielt, für
die Menschen konkret spürbar und nachhaltig erhöht werden.
1
Mit „Kommune“ sind in diesem Vertrag sowohl Städte, Gemeinden, Kreise sowie Landkreise gemeint.
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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1.
Zweck des Vertrages
Mit dem vorliegenden Vertrag zwischen dem Verein und der Kommune wird der einheitliche
Ablauf der Bilanzierung und Zertifizierung zur „Familiengerechten Kommune“ geregelt.
2.
Grundsätzliches
2.1
Kooperationsverhältnis zwischen teilnehmender Kommune und Verein
Die Zusammenarbeit zwischen teilnehmender Kommune und dem Verein ist kein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis, sondern wird als Kooperation gleichwertiger Partner verstanden. Der Verein, der – hier mit Hilfe von Auditorinnen / Auditoren2 – die Auditierung durchführt, handelt weder im Auftrag noch im ausschließlichen Interesse der Kommune, sondern
er handelt im Interesse der Familien bzw. der Allgemeinheit im Sinne der Satzung (vgl.
Download der Satzung unter www.familiengerechte-kommune.de). Beim Entgelt handelt es
sich nicht um einen Preis für ein vom Verein erbrachtes Leistungspaket, sondern um eine
Kostenbeteiligung der Kommune an den Tätigkeiten des Vereins, die sich nicht nur auf den
Aufwand für die zwölfmonatige Auditierung, sondern auch auf den dreijährigen Zeitraum
nach ggf. Erteilung des Zertifikats beziehen.
Die Zusammenarbeit von Verein und Kommune ist dadurch gekennzeichnet, dass in Ergänzung zu den Leistungen der Auditorin von der Kommune eine eigene Mitwirkung erforderlich
ist, die entscheidend zum Erfolg des gemeinsamen Prozesses beiträgt. Sie ist für die gute
Zusammenarbeit mit der Auditorin und für den Erfolg der Auditierung mit verantwortlich.
2.2
Inhalt und Zielrichtung des Bilanzierungs-Prozesses „Familiengerechte Kommune“
Mit der Bilanzierung und erneuten Erteilung des Zertifikats zur „Familiengerechten Kommune“ besteht für die Kommune die Möglichkeit, das Netzwerk und die damit verbundenen Treffen und themenspezifischen Fortbildungsmöglichkeiten, die von den Trägern angeboten
werden, kostenlos zu nutzen.
Im Bilanzierungsprozess wird ein differenzierter Drei-Jahres-Plan erarbeitet, definiert und
anschließend schriftlich durch Entscheidungsträger – in der Regel durch den Oberbürgermeister – bestätigt. Die verbindlich definierten Ziele und Maßnahmen werden in den folgenden drei Jahren nach der Erteilung des Zertifikats umgesetzt. Es wird so ein Prozess initiiert,
der familiengerechtes Handeln langfristig in der Kommune verankert und praktiziert. Der Bilanzierungsprozess zum Zertifikat „Familiengerechte Kommune“ wird für die gesamte Kommune als Gebietskörperschaft bzw. als kommunale Verantwortungsgemeinschaft durchgeführt.
Die Dokumentation der Bilanzierung erfolgt anhand der vom Verein zur Verfügung gestellten
Unterlagen nach Vertragsabschluss mit der Kommune. Verantwortlich für die Dokumentation
der Bilanzierung ist die Kommune, die hierbei von der Auditorin unterstützt wird.
2
Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Vertrag auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet und fast durchgängig die weibliche Bezeichnung „Auditorin“ verwendet. Männliche Auditoren sind selbstverständlich immer mit gemeint.
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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2.3
Träger des „Audit Familiengerechte Kommune“
Die Bertelsmann Stiftung, die berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Hertie Stiftung –
und das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport) haben das Auditierungsverfahren gemeinsam modellhaft entwickelt. Diese sind die
ideellen Träger des Audits. Nach Abschluss der Pilotphase in Nordrhein-Westfalen wurden
sämtliche Rechte am „Audit Familiengerechte Kommune“ an den gemeinnützigen Verein
„Familiengerechte Kommune e.V.“ mit Sitz in Gütersloh als weiterführenden Träger des Audits übertragen.
•
Der Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ ist Inhaber der bundesweit geschützten
Marke und verantwortlich für den einheitlichen Ablauf der Auditierungen in Deutschland.
•
Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, in Zusammenarbeit mit Familienministerien der Bundesländer, mit denen Kooperationsabkommen existieren, und ggf. weiterer
strategischer Partner das Instrumentarium kontinuierlich zu optimieren und das Audit
Familiengerechte Kommune auf breiter Ebene zu institutionalisieren.
•
Der Verein ist als Zertifizierungsstelle zuständig für die Erteilung der Zertifikate und sorgt
für die Einbindung der Kommune in das Netzwerk der zertifizierten Kommunen.
•
Der Verein ist Ansprechpartner der Kommunen für Fragen rund um das Audit Familiengerechte Kommune während der drei Jahre, innerhalb derer die Kommune das Zertifikat
„Familiengerechte Kommune“ besitzt.
2.4
Kostenbeteiligung
Die Stadt Aachen nimmt als ehemalige Pilotkommune des Audit Familiengerechte Kommune
mit einer reduzierten Kostenbeteiligung in Höhe von
19.500,00 Euro (zzgl. 7 Prozent Mehrwertsteuer)
(gesamt: 20.865,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer)
am Bilanzierungsprozess teil.
Folgende Leistungsbestandteile insbesondere nachfolgende Aktivitäten für die Kommune
sind durch die Kostenbeteiligung der Kommune gedeckt:
•
Durchführung des Bilanzierungsprozess zur Nachhaltigkeit und Verstetigung unter
Berücksichtigung der in den Vorgesprächen genannten inhaltlichen Schwerpunkte
•
Begleitung der Kommune (z. B. Vor- und Nachbereitung der Workshops, Moderation
der Workshops) während des gesamten Prozesses.
•
Teilnahme der Kommune an den Netzwerktreffen und Fortbildungsaktivitäten über einen Zeitraum von drei Jahren nach Zertifikatsvergabe
Unabhängig von dem Erfolg der Kommune in der Zertifizierung (Erteilung des Zertifikats) ist
die gesamte Kostenbeteiligung zu entrichten. Aus der Überweisung des Kostenbeitrags zur
Bilanzierung erwächst kein Anspruch auf eine Erteilung des Zertifikats.
Die Kostenbeteiligung ist am XX.YY.2013 nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Stadt Aachen kann einen Bilanz-Workshop, wenn möglich, im ersten Quartal 2013
durchführen. Zweck des Workshops ist es, Resümee zu ziehen und zu reflektieren, was im
bisherigen Prozess positiv bewirkt werden konnte und einen Ausblick auf die nächste Phase
zu geben. Die Vorbereitung und Moderation erfolgt ohne zusätzliche Kosten durch den Verein.
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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2.5
Verschwiegenheitspflicht
Hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Bilanzierung bekannt gewordenen vertraulichen
Informationen über die jeweilige Kommune, deren Personal und Dritte wahren der Verein
sowie die ideellen Träger und ihre Beschäftigten sowie die Auditorin und dessen Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen auch nach Beendigung der Bilanzierung Stillschweigen.
Die Auditorin und deren Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, derartige Informationen und Unterlagen für eigene oder fremde Zwecke mittelbar oder unmittelbar zu
verwenden, soweit sich aus dem vorliegenden Vertrag nichts anderes ergibt. Unterlagen und
Informationen dürfen von der Auditorin und deren Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen nicht
für Projekte und Unternehmungen außerhalb des Audit Familiengerechte Kommune verwendet werden. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen vorherigen Zustimmung des
Vereins und der betroffenen Kommune.
2.6
Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei der Abwicklung dieses Vertrages die für alle Vertragspartner geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
2.7
Geltungsdauer des Vertrags
Der vorliegende Vertrag gilt, bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Zertifikats oder bis
zur endgültigen Entscheidung des Gutachtergremiums über die Nichterteilung des Zertifikats.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. In diesem Fall erfolgt keine vollständige oder anteilige Rückzahlung des gemäß Ziff. 2.5, 4.2. geschuldeten Kostenbeitrags.
3.
Rechte und Pflichten des Vereins
Der Bilanzierungsprozess soll grundsätzlich nicht länger als 12 Monate dauern. Er erfolgt
analog zum Auditierungsprozess, aber ohne Durchführung der Beteiligungsphase.
3.1
Auditorinnen und Auditoren
Die Bilanzierung wird von Auditorinnen und Auditoren durchgeführt, die vom Verein gestellt
werden. Diese Auditorinnen werden vom Verein nach einem fachlich, methodisch und persönlich anspruchsvollen Anforderungsprofil ausgewählt. Sie werden qualifiziert, in ein laufendes Qualitätsmanagement einbezogen und lizenziert. Der teilnehmenden Kommune wird
eine Auditorin gestellt, die den Bilanzierungsprozess vor Ort steuert.
Die Auditorin steht der Kommune für den Bilanzierungsprozess innerhalb der zwölf Monate
insgesamt 10,5 Tage zur Verfügung. Sie begleitet und unterstützt die Kommune – analog
zum ersten Auditierungsprozess – bei der Bestands-Analyse und der Vorbereitung der
Workshops. Sie moderiert die Workshops, steht der Projektleitung als Ansprechpartnerin zur
Verfügung und gibt darüber hinaus fachliche Hilfestellungen. Dies tut sie in enger Abstimmung mit dem Verein.
Insbesondere unterstützt die Auditorin die Kommune bei:
•
der Vorbereitung und Organisation der anstehenden Termine
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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•
der Auswahl der passenden Teilnehmer für die Workshops
•
der Erstellung der Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet
werden
•
der Protokollierung der Workshops nach Standard-Vorlage – hier wird die Kommune
auch vom Verein unterstützt
•
der internen Abstimmung der Drei-Jahres-Ziele im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen Verwaltungsleitung und beteiligten Ausschüssen und Fraktionen im Rat
Daneben ist der Verein Ansprechpartner für die Kommune, gibt inhaltliche Impulse und
Rückmeldung zu den Jahresberichten und steht bei allen Fragen zur Verfügung.
Die Auditorinnen werden kontinuierlich vom Verein weitergebildet und sind Teil des überregionalen Netzwerks im Sinne eines Qualitätsmanagements. Ihre Arbeit unterliegt darüber hinaus regelmäßigen Qualitätskontrollen durch Evaluation der durchgeführten Auditierungen.
3.2
Unterlagen, Material und Zugänge
Der Verein wird nach Vertragsabschluss der teilnehmenden Kommune sämtliche für die Auditierung erforderlichen Unterlagen, Informationsmaterial, Dokumentvorlagen, Handreichungen und den Internetzugang zum „geschützten Teilnehmerbereich“ im Portal
www.familiengerechte-kommune.de zur Verfügung stellen. Damit wird der reibungslose Ablauf der Bilanzierung gewährleistet. Die wichtigsten und für die Kommune aktuell zur Vorbereitung benötigten Handreichungen sind
3.3
•
Audit-Handbuch für teilnehmende Kommunen als Orientierung für den Bilanzierungsprozess,
•
Audit-Fragebogen (als Leseexemplar sowie als webbasierte Eingabemaske inklusive
User und Passwort),
•
Protokollvorlagen für die Workshops,
•
Konzept- und Protokoll für die Beteiligungsphase sowie
•
Vorlage der Zielvereinbarung.
Vergabe des Zertifikats
Die Entscheidung über die Vergabe des Zertifikats wird durch ein unabhängiges Gutachtergremium getroffen, das durch den Verein gestellt wird. Die Entscheidung erfolgt nach wissenschaftlichen, objektiven und für alle Beteiligten transparent einsehbaren Zertifizierungskriterien. Diese sind u.a. im Audit-Handbuch für teilnehmende Kommunen abgebildet.
Im Falle einer negativen Entscheidung besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats.
3.4
Öffentliche Verleihung des Zertifikats
Der Verein führt einmal pro Jahr eine öffentliche Veranstaltung durch, in der diejenigen
Kommunen geehrt werden, die die Auditierung / Bilanzierung mit Erfolg durchlaufen haben.
Ihnen wird im Rahmen dieser Veranstaltung das Zertifikat „Familiengerechte Kommune“
übergeben. Die Veranstaltung ist für eine begrenzte Anzahl von Bediensteten aus der zertifiVertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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zierten Kommune kostenlos. Die Kommune soll durch ihren Hauptverwaltungsbeamten
(Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat) vertreten werden.
3.5
Netzwerkveranstaltungen unter auditierten Kommunen
Der Verein organisiert regelmäßige Netzwerktreffen mit den teilnehmenden Kommunen, die
Fortbildungscharakter haben und insbesondere dem interkommunalen Austausch dienen.
Hier werden sowohl Lösungen zur praxisorientierten Umsetzung der von den Kommunen
angestrebten Ziele erarbeitet als auch strategische Themen, die insbesondere der Nachhaltigkeit von Familiengerechtigkeit dienen, bearbeitet. Die Netzwerktreffen finden regelmäßig
mindestens einmal im Jahr statt.
4.
Rechte und Pflichten der Kommune
4.1
Zahlung der Kostenbeteiligung
Die Kommune verpflichtet sich mit Abschluss dieses Vertrages zur Zahlung ihrer individuellen Kostenbeteiligung (siehe Abschnitt 2.5) an den Verein.
4.2
Projektleitung / Projektassistenz
Die teilnehmende Kommune benennt eine Projektleitung für den Bilanzierungsprozess. Je
nach Größe der Kommune sollte die Projektleitung zu einem Teil ihrer Arbeitszeit (durchschnittlich ca. 10 bis 20 Prozent, je nach Größe und Organisation der Kommune unterschiedlich) freigestellt sein. Zu den Anforderungen, die an die kommunale Projektleitung gestellt
werden, siehe Abschnitt 2.1 im Audit-Handbuch. Diese Person verfügt über die Unterstützung des leitenden Hauptverwaltungsbeamten. Aufgabe der Projektleitung ist es, Ansprechpartner für die Auditorin zu sein, die Bilanzierung intern zu koordinieren sowie Prozesse und
Ergebnisse mit der Auditorin sowie der Leitungsebene im Rathaus abzustimmen und die
Auditierung nach den entsprechenden Vorlagen zu dokumentieren.
Die Projektleitung ist im Bilanzierungsprozess insbesondere verantwortlich für nachfolgende
Tätigkeiten:
•
die Vorbereitung der Besprechungen zwischen Auditorin und Verwaltungsleitung
•
die Organisation der anstehenden Termine
•
die Sicherstellung der passenden Teilnehmerauswahl für die Workshops
•
die Aufbereitung der Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet werden
•
die Protokollierung der Workshops nach Standard-Vorlage – hier wird die Kommune
vom Verein unterstützt
•
die interne Abstimmung der Drei-Jahres-Ziele im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen Verwaltungsleitung und beteiligten Ausschüssen und Fraktionen im Rat
•
die Sammlung und Aufbereitung aller Unterlagen für die Begutachtung
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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Die Projektleitung wird von der Auditorin und dem Verein beim Erstellen der Dokumente unterstützt. Nach Vertragsabschluss erhält die Projektleitung vom Verein alle Vorlagen für die
Organisation und Dokumentation der Auditierung.
4.3
Vertraulichkeit / interne Nutzung der Handreichungen
Die Kommune verpflichtet sich, die im Rahmen des Bilanzierungsprozess vom Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ bereitgestellten Unterlagen und Handreichungen ausschließlich
im Rahmen der Bilanzierung vor Ort zu verwenden. Die vom Verein zur Verfügung gestellten
Dokumentvorlagen und Handreichungen unterliegen dem exklusiven Copyright des Vereins
und dürfen nicht ohne seine Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Dieses Verbot
bezieht sich insbesondere auf die Weitergabe an andere interessierte, aber nicht mit dem
Verein kooperierende Kommunen, Kommunal- und Unternehmensberatungen sowie sonstige Einrichtungen.
Die ausschließliche Nutzung von Handreichungen durch die teilnehmende Kommune im
Rahmen des Audits gilt insbesondere für
4.4
•
Audit-Handbuch für teilnehmende Kommunen
•
Audit-Fragebogen (Leseexemplar wie ausgefüllte Druckfassung)
•
Protokollvorlagen
•
Konzept und Protokoll der Beteiligungsphase
•
Vorlage der Zielvereinbarung
Wissenschaftliche Evaluation / empirische Forschung
Die im Rat / Gemeinderat / Stadtverordnetenversammlung beschlossene Zielvereinbarung ist
im Internet-Auftritt der Kommune zu veröffentlichen. Auch sonstige Wege der Veröffentlichung der Zielvereinbarung sind ausdrücklich erwünscht. Diese Veröffentlichung erlaubt es
dem Verein im Rahmen seiner satzungsgemäßen gemeinnützigen Tätigkeit und weiteren am
Thema Interessierten Dritten, auf die Beschlüsse zuzugreifen und sie für Wissenschaft und
Forschung und Fortbildung zu verwerten.
Die Kommune stellt dem Verein die Zielvereinbarung elektronisch zur Verfügung und erlaubt
ihre Veröffentlichung auf dem Portal www.familiengerechte-kommune.de des Vereins. Die
Veröffentlichung wird nur innerhalb des geschützten Teilnehmerbereichs vorgenommen.
Weiterhin steht die Kommune dem Verein oder von ihm beauftragten Dritten für eine ggf.
durchzuführende Evaluation zur Verfügung. Diese Evaluation kann in Form von Gesprächen,
Interviews oder sonstigen Abfragen geschehen. Die dort erhobenen qualitativen und quantitativen Daten werden seitens des Vereins anonymisiert verwendet. Sollte die Kommune es
wünschen, kann die Veröffentlichung einzelner Ergebnisse einer Evaluation oder eine Gesamtauswertung dieser Kommune – etwa im Sinne eines Beispiels guter Praxis – auch namentlich veröffentlicht werden. Dies erfolgt nur nach vorheriger Absprache zwischen Verein
und betroffener Kommune.
4.5
Weitere Vorgehensweise
Die von der Kommune endgültig fertiggestellten Dokumente müssen fristgemäß per E-Mail
und zusätzlich durch postalische Zusendung des Originals der vom Oberbürgermeister unterschriebenen Zielvereinbarung mit Kopie des Ratsbeschlusses an die Auditorin übersandt
werden. Scans oder PDF-Dateien mit den betreffenden Dokumenten sind zeitgleich an den
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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Verein zu senden. Die Dokumentation der Bilanzierung ist immer vollständig bei der Auditorin einzureichen. Die Auditorin übermittelt die Unterlagen nach Prüfung und Vervollständigung ihrerseits an die Zertifizierungsstelle. Die Unterlagen sind insbesondere:
•
Unterschriebene Zielvereinbarung, ggf. mit Anlagen
•
Einschätzungs-Fragebogen der Auditorin
•
Protokoll des Strategieworkshops
•
Ggf. weitere Belegdokumentationen (Leitlinien, Konzepte, Videos, einschlägige Dokumentationen in Form neuer Medien, Fachartikel, etc.)
Nach Einreichung der Unterlagen übernimmt der Verein die Betreuung der Kommune und ist
Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Audit.
5.
Begutachtung und Erteilung des Zertifikats
5.1
Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt durch ein vom Verein bestelltes Gutachtergremium auf Basis der
eingereichten gesamten Dokumentation. Das Gutachtergremium entscheidet über die Erteilung des Zertifikats auf Basis einer Gesamtschau auf alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und auf die Stellungnahme der Auditorin zum durchlaufenen Bilanzierungsprozess in der
Kommune.
Begutachtet wird die Einhaltung der formalen und inhaltlichen sowie der GovernanceKriterien zur Weiterentwicklung und Optimierung der Familiengerechtigkeit ausgehend vom
ursprünglichen Status quo der Kommune. Ausdrücklich nicht bewertet wird der (quantitative
wie qualitative) Status Quo der Familiengerechtigkeit in der Kommune zu Beginn des Bilanzierungsprozesses. Ausdrücklicher Schwerpunkt der Begutachtung im Rahmen der Zertifizierung ist folglich die Bewegung der Kommune, das heißt
5.2
•
die in der Bilanzierung bewerkstelligte und
•
vor allem die in der Zielvereinbarung geplante Entwicklung der Kommune auf dem
weiteren Weg zur Familiengerechtigkeit.
Auflagen und Hinweise
Stellen die Gutachter Mängel in der Dokumentation fest, kann die Kommune aufgefordert
werden, in einer angemessenen Frist diese Mängel zu beseitigen. Entspricht das Ergebnis
auch nach Ablauf der Frist nicht den Anforderungen, wird das Zertifikat nicht erteilt. Um das
Zertifikat zu erlangen, muss die Kommune den Bilanzierungsprozess erneut durchführen.
Bei weniger gravierenden Mängeln kann die Entscheidung über die Erteilung des Zertifikats
mit einer Auflage verbunden werden, die geforderten Verbesserungen in der jährlichen Berichterstattung zu dokumentieren. Wird der Auflage in einem von den Gutachtern zu benennenden Zeitraum nicht nachgekommen, kann der Kommune im Laufe der drei Umsetzungsjahre das Zertifikat wieder entzogen werden.
Alternativ kann das Gutachtergremium der Kommune – trotz positiver Entscheidung für die
Erteilung des Zertifikats – Hinweise geben, wie sie ihre Wirkung im Rahmen der nach der
Auditierung folgenden drei Jahre noch steigern kann. Über die Befolgung des Hinweises
muss in der jährlichen Berichterstattung eingegangen werden.
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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5.3
Laufzeit und Nutzungsrecht am Zertifikat und Signet
Mit der Erteilung des Zertifikats wird bescheinigt, dass sich die Kommunalverwaltung und politik dem Bilanzierungsprozess erfolgreich gestellt hat und
•
anspruchsvolle,
•
örtlich spezifische und
•
der Nachhaltigkeit dienende
Ziele und Maßnahmen zur Verwirklichung einer familiengerechten Kommune erarbeitet hat,
die in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden.
Mit dem Zertifikat zur Familiengerechten Kommune erhält die Kommune das Recht, das
bundesweit geschützte Logo und Signet „Familiengerechte Kommune“ auf Veröffentlichungen, kommunalen Werbeträgern, Korrespondenzvorlagen sowie allen weiteren städtischen
oder gemeindeeigenen Medien zu verwenden.
Mit der Teilnahme an der Bilanzierung zur „Familiengerechten Kommune“ (d.h. der ReAuditierung) erwirbt die Kommune das Recht auf zeitlich unbegrenzte Führung des Zertifikats. Dies gilt,
•
sofern die Kommune jährlich in Orientierung an die Berichtsvorlage dem Verein über den
Umsetzungsstand berichtet und
•
alle drei Jahre, nach Erhalt des Zertifikats, einen von der Kommune selbst organisierten
Bilanz-Workshop zur Reflektion und Weiterentwicklung der familiengerechten Ziele
durchführt und die Dokumentation dessen dem Verein zur Verfügung stellt.
Im Zertifikat bzw. Signet wird der Zeitraum der letzten durchgeführten Auditierung (in diesem
Fall die Bilanzierung) angegeben.
6.
Öffentlichkeitsarbeit
Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Kommune ihr erhaltenes Zertifikat aktiv und breit
gestreut für ihr Kommunal- und Standortmarketing einsetzt. Der Verein unterstützt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Audit familiengerechte Kommune. Auf die Erteilung der
Zertifikate zum Audit familiengerechte Kommune wird durch entsprechende Pressemitteilungen hingewiesen. In der Regel werden die Zertifikatsurkunden zum Audit familiengerechte
Kommune im Rahmen einer jährlich stattfindenden, öffentlichen Veranstaltung verliehen, die
vom Verein und den ideellen Trägern organisiert wird.
Das Recht der Kommune, Zertifikat und Signet für ihr Standortmarketing einzusetzen, erstreckt sich über die drei Jahre Geltungsdauer des Zertifikats, also maximal drei Jahre nach
Vergabe des Zertifikats.
7.
Jährliche Berichterstattung
Die Kommune ist für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats – maximal drei Jahre – verpflichtet, einmal jährlich ab Erteilung des Zertifikats unaufgefordert die „Jährliche Berichterstattung“ bei dem Verein einzureichen. Die entsprechende Vorlage wird der Kommune vom Verein binnen drei Wochen nach der Erteilung des Zertifikats zur Verfügung gestellt. Es steht
der Kommune frei, über die in der Berichtsvorlage definierten Standards hinaus, zusätzlich
eine weitergehende Berichterstattung oder Belegdokumente einzureichen.
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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Erfolgt die jährliche Berichterstattung nicht oder nur in unzureichender Qualität und wurden
deren Mängel von der Kommune nicht nach Aufforderung durch die Träger behoben, so
kann der Kommune das Zertifikat „Familiengerechte Kommune“ aberkannt werden.
8.
Schlussbestimmungen
In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien geregelt. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Nebenabreden sind nicht getroffen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder eine aufgrund dieses Vertrages geschlossenen Vereinbarung unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen, die dem Willen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt
die unwirksame Bestimmung durch eine solche Abrede als ersetzt. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
Für den Verein
Für die Stadt Aachen
Bochum, den
Aachen, den
Dr. Andreas Osner
Marcel Philipp, Oberbürgermeister
Beatrix Schwarze
Vertrag zur Bilanzierung Familiengerechte Kommune e.V. – Stadt Aachen 12-12-20
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