Daten
Kommune
Aachen
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Erstellt
25.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
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Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0259/WP16
öffentlich
25.04.2013
45/200
Auswahl der Familienzentren für das Kitajahr 2013/2014
- Landesförderung
- Kommunale Förderung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.05.2013
14.05.2013
15.05.2013
15.05.2013
15.05.2013
22.05.2013
22.05.2013
22.05.2013
B2
KJA
B0
B3
B4
B-1
B5
B6
Kenntnisnahme
Entscheidung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgenden Einrichtungen für das
Landesprogramm Familienzentren 2013/2014 zu melden.
die städtische Tageseinrichtung für Kinder Eibenweg 16,52080 Aachen,
die städtische Tageseinrichtung für Kinder Königsberger Str. 100, 52078 Aachen
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass die nachfolgenden städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder mit kommunalen Mitteln für das Kitajahr 2013/2014 gefördert
werden, zum Zwecke des Ausbaus der Tageseinrichtungen zu Familienzentren.
städtische Kindertagesstätte Lochnerstraße 60, 52064 Aachen, Westviertel,
städtische integrative Kindertagesstätte Wiesental 8, 52068 Aachen, Ostviertel.
3. Die Bezirksvertretungen nehmen die genannten Beschlüsse des Kinder- und
Jugendausschusses zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0259/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.11.2013
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finanzielle Auswirkungen
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Auszahlungen
73.000 €
73.000 €
219.000 €
219.000 €
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
291.000 €
291.000 €
1.029.000 €
1.029.000 €
291.500 €
291.500 €
975.200 €
975.200 €
0
0
0
0
500 €
500 €
53.800 €
53.800 €
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Anmerkung:
Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes
abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung
sich am Kitajahr orientiert (also jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur Ermittlung der
Haushaltsansätze die Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.
Vorlage FB 45/0259/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.11.2013
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage Landesförderung
Die Ausbauplanung des Landes sieht 35 zertifizierte Familienzentren in Aachen vor.
Durch das Land NRW wurden für das Kindergartenjahr 2013/2014 zwei Förderplätze bewilligt.
Die Anträge sind bis zum 15.06.2013 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Eine Bewilligung
erfolgt vorbehaltlich eines noch zu verabschiedenden Landeshaushaltes.
Sollten keine Mittel im Haushalt 2013 bereitgestellt werden können, wird der Ausbau der
Familienzentren in Aachen in 2013/2014 nicht erweitert.
Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:
Die 3 folgenden zertifizierten Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2008 in der gesetzlichen
Förderung
Alfonsstraße 22-24 (Städtische Einrichtung)
Goerdeler Straße (AWO)
Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten)
Die 14 folgenden zertifizierten Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2009 in der gesetzlichen
Förderung
Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Einrichtung)
Barbarastraße 6-8 (Kath. Kirche)
Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
Lintertstraße 148 ( Lebenshilfe)
Schillerstraße 10 (Studentenwerk)
Süsterfeldstraße 99 (Nachbarschaftliche Selbsthilfe)
Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische Einrichtungen)
Alfons-Gerson-Straße (Städtische Einrichtung)
Johanniter Straße 4a (Städtische Einrichtung)
Lindenstraße 27 (Städtische Einrichtung)
Großheidstraße 61 (AWO)
Jülicher Straße 68 ( Kath. Kirche) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Einrichtung)
Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische
Einrichtungen)
Robert-Koch-Straße 1a (SKF)
Die 2 folgenden zertifizierten Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2012 in der gesetzlichen
Förderung
Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)
An der Rahemühle 6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides
städtische Einrichtungen)
Vorlage FB 45/0259/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.11.2013
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Die 2 folgenden Einrichtungen sind seit 01.08.2012 in der Landesförderung und z.Zt. in der
Zertifizierung:
Scheibenstraße 11
Sigmundstraße 8
Damit sind 21 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde von insgesamt 35 angestrebten Familienzentren
am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.
2. Aktuelle Bewerbersituation
Für das Kindergartenjahr 2013 / 2014 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die
Landesförderung vor:
Städtische Tageseinrichtung für Kinder Eibenweg 16, 52080 Aachen
Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler
Förderung zum Familienzentrum.
Städtische Tageseinrichtung für Kinder Königsberger Str. 100, 52078 Aachen
Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler
Förderung zum Familienzentrum.
3. Planung für das Kindergartenjahr 2013 / 2014
Laut Schreiben vom 31.01.2013 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen, wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert
wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo
benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres
Bildungs- und Armutsrisiko tragen.
Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 zwei weitere
Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden können, die in sozialen Brennpunkten liegen. Die
Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2013.
4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm
4.1 Auswahlkriterien
Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:
Freigestellte Leitung, wobei unter KiBiz Bedingungen die Leitungen fast ausschließlich nur
anteilig freigestellt sind
Fokussierung auf Standorte, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen (Einrichtung
im sozialen Brennpunkt)
Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
zentrale Lage in Sozialräumen
bestehende Angebote, z.B. Elterncafe, Elternkompetenzkurse
Angebote für Kinder unter drei Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
Vorlage FB 45/0259/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.11.2013
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Besonderheiten z.B. Anteil von Kindern mit hohem Migrationshintergrund, Anteil von hoher
Arbeitslosigkeit, Vielzahl an Alleinerziehenden in der Kindertagesstätte
Trägerproporz ( Gleichgewichtigkeit zwischen Einrichtungen von freien Trägern und städt.
Einrichtungen)
Bei Zugrundelegung eines Trägerproporzes besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit
zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung. Im letzten
Jahr wurden zwei Kitas freier Träger in die Förderung aufgenommen und in diesem Jahr sind es zwei
städtische Kitas, da keine Bewerbungen freier Träger vorlagen.
4.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:
Die Einrichtung Eibenweg bietet bereits die Betreuung von unter dreijährigen Kindern an. Sie befindet
sich seit 2009/10 in kommunaler Förderung und hat bereits umfangreiche Erfahrungen im
Zusammenhang mit der Arbeit in einem Familienzentrum gesammelt.
Mit einer Aufnahme der Tageseinrichtung für Kinder Eibenweg 16 in die Landesförderung bietet sich
die Möglichkeit, im Stadtteil Aachen-Haaren ein Familienzentrum zu qualifizieren und somit dem
Bedarf an besonderen Angeboten der Familienzentren in diesem Sozialraum Rechnung zu tragen.
Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der
Versorgung von Familien und Kindern im Sozialraum 8 durch eine Steigerung adäquater Angebote für
bedürftige Familien zugute.
Die Tageseinrichtung für Kinder, Königsberger Str. 100 bietet bereits die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern an. Sie befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/ 2010 in
kommunaler Förderung.
Mit einer Aufnahme dieser Einrichtung in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Ortsteil
Forst/ Driescher Hof ein weiteres Familienzentrum zu qualifizieren und somit der Integration von
Kindern Rechnung zu tragen.
Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme in das Landesprogramm käme der
Versorgung von Familien in diesen Räumen durch zusätzliche Angebote insbesondere für Kinder mit
Migrationshintergrund zugute.
4.3 Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm
Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor,
die städtische Tageseinrichtung Eibenweg 16
die städtische Tageseinrichtung für Kinder Königsberger Str.100,
für das Landesprogramm Familienzentren 2013/2014 zu melden.
5. Ausgangslage kommunale Förderung
In 2012/2013 befanden sich 10 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung:
Eibenweg 16 (Städtische Einrichtung)
Vorlage FB 45/0259/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.11.2013
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Reimser Straße 63 (Städtische Einrichtung)
Königsberger Straße (Städtische Einrichtung)
Brunssumstraße (Städtische Einrichtung)
Weißwasserstraße 10 (Städtische Einrichtung)
Am Höfling 10 (Städtische Einrichtung) im Verbund mit Branderhofer Weg (Evangelischer
Frauenverein) (Teilen sich den Förderetat von 6500 € nicht, da es sich hier um einen
trägerübergreifenden Verbund handelt)
Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Strasse 6
Albert-Einstein-Straße 84 (Städtische Einrichtung)
Im Kupferofen 17 (Evangelische Familienbildungsstätte) im Verbund mit der integrativen
Einrichtung Am Pappelweiher 1 (Städtische Einrichtung)
Schleswigstraße 3
Die Einrichtungen Eibenweg 16 und die Einrichtung Königsberger Str.100 werden für das
Kindergartenjahr 2013/2014 zur Landesförderung vorgeschlagen, so dass deren kommunale
Förderung zum 31.12.2013 endet. Der Haushalt 2013 sieht erneut 78.000,-- € für die städtische
Förderung von Familienzentren vor, so dass nunmehr zwei weitere Tageseinrichtungen mit
städtischen Mitteln gefördert werden können.
6. Aktuelle Bewerbersituation
Für das Kindergartenjahr 2013/2014 liegen folgende Bewerbungen auf städtische Förderung für den
Aufbau eines Familienzentrums vor:
Städtische Kindertagesstätte Lochnerstr. 60
Städtische integrative Kindertagesstätte Wiesental 8
7. Auswahl von Familienzentren für die kommunale Förderung
7.1 Auswahlkriterien
Der Auswahl liegen folgende Kriterien zugrunde:
es liegt kein bestehendes Familienzentrum in unmittelbarer Nähe
es ist eine Kindertageseinrichtung für Kinder mit Besonderheiten z.B. Betreuung von Kindern
mit Behinderung
Größe der Tageseinrichtung für Kinder und damit verbunden die Anzahl der direkt
erreichbaren Familien
Fokussierung auf Standorte, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen (Einrichtung
im sozialen Brennpunkt)
Vorlage FB 45/0259/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.11.2013
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7.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen.
Der Einrichtungsverbund „Montessori Kinderhaus St. Hubertus“, Kronenberg 50 mit dem Kinder
und Jugendzentrum St. Hubertus erfüllt formal die genannten Kriterien für eine kommunale Förderung.
Allerdings ist das vorhandene Raumangebot der Kindertagesstätte im Hinblick auf die Empfehlungen
des LVR nicht ausreichend. Daher wird die Bewerbung erst wieder aufgegriffen, wenn sich die
räumliche Situation geändert hat.
Das Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam, Schleswigstr. 3, erfüllt auch die genannten Kriterien
für eine kommunale Förderung. Das erforderliche Raumangebot ist vorhanden. Auf Nachfrage wurde
die Bewerbung zu diesem Zeitpunkt zurück gezogen, da sich die Kita im Umbau befindet und eine
weitere Gruppe erhält.
Die städtische Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 bietet einzelne Elemente der
Konzeption Familienzentrum an. In unmittelbarer Nähe der Lochnerstraße befindet sich das
Familienzentrum Johanniterstraße, aber das dortige Angebot deckt den notwendigen Bedarf bei
weitem nicht ab. Daher ist ein weiteres Familienzentrum in diesem Lebensraum erstrebenswert. Die
Einrichtung liegt zudem in einem Sozialen Brennpunkt. Die Einrichtung Lochnerstraße hat bereits seit
vielen Jahren ein gutes Netzwerk von Kooperationspartnern im Sozialraum aufgebaut und würde sich
damit als Familienzentrum anbieten.
Die städtische, integrative Tageseinrichtung für Kinder Wiesental 8 bietet ebenfalls einzelne
Elemente der Konzeption Familienzentrum an. Das Familienzentrum Aachen Nord ist ca. 950 m
entfernt. Die Familien in der Kita Wiesenthal 8 sind zu einem großen Teil von Transferleistungen
abhängig. Sie liegt in einem Sozialen Brennpunkt und hat damit einen besonderen
Unterstützungsbedarf. Die Einrichtung Wiesental hat bereits seit vielen Jahren ein gutes Netzwerk von
Kooperationspartnern im Sozialraum und kann daran anknüpfen. Aufgrund dessen kann der
erhebliche Beratungsbedarf bei den Familien erfüllt werden. Seit Jahren arbeitet die Tageseinrichtung
mit dem für sie zuständigen Sozialraumteam zusammen. Aus dieser Zusammenarbeit hat sich eine
Müttergruppe „Meine Familie, Unser Viertel und ich“ seit nunmehr 6 Jahren etabliert.
7.3 Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung
Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die
Städtische Kindertagesstätte Lochnerstr. 60
Städtische integrative Kindertagesstätte Wiesental 8
in die kommunale Förderung mit aufzunehmen.
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