Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113449.pdf
Größe
6,3 MB
Erstellt
25.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0258/WP16
öffentlich
25.04.2013
45/300
Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße "Kronprinzenquartier"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2013
15.05.2013
KJA
B0
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Er beschließt, dass der Investor im Rahmen der vorgeschlagenen Einzelfallregelung die
Ausgleichszahlung in Höhe von 64.400 Euro vornehmen kann.
3. Die vom Investor vorgeschlagene Zuwegung über die Goerdeler Straße zu Lasten der
Kindertagesstätte wird aufgrund der geltenden Bestimmungen abgelehnt. Der Investor wird
gebeten, eine angemessene Alternative für die Tageseinrichtung/Jugendhilfe zu konzipieren.
4. Die BV Aachen Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Beschlüsse des Kinderund Jugendausschusses zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0258/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 1/6
PSP Element: 5-060201 800 00400 900 1
Finanzposition: 78530000
Ausgleich für nicht geschaffene Spielfläche
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
10.000,00
156.800,00
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 45/0258/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 19.06.2012 wurde eine Neuregelung in
Bezug auf Schaffung öffentlicher Kinderspielplätze bei Neubauvorhaben beschlossen, die eine
Abweichungsmöglichkeit von der Forderung 10 m² öffentliche Spielfläche je Kind bei Neubauvorhaben
ermöglicht.
Die Neuregelung bietet dem Investor, der aufgrund der Nahverdichtung in der Innenstadt selbst eine
um 50% reduzierte öffentliche Spielfläche nicht schaffen kann, die Möglichkeit, einen entsprechenden
finanziellen Ausgleich zu leisten. Hiermit kann durch die Fachverwaltung die Aufwertung der
vorhandenen im Umfeld liegenden Spielflächen durchgeführt werden.
Der Ermittlung der Ausgleichsleistung liegt folgende Regel zu Grunde:
Anzahl der Wohneinheiten x 20 m² (bei durchschnittlich zwei Kindern) x 80,00 €
(durchschnittlicher m² Preis für eine neue Spielplatzfläche der letzten 3 Jahre)
Ausnahmen von dieser Regel werden im Beschluss des KJA vom 08.5.2012 aufgeführt. (sh. Vorlage
VB 51/0174/WP16-Beschlüsse)
Im vorliegenden Verfahren ist hierbei von Bedeutung:
dass festgesetzte öffentliche Grünflächen (Spielplätze) im 500 m fußläufigen Bereich können zu
einer 50%igen Reduzierung führen.
dass bei dem Nachweis von z. B. verkehrsberuhigten Bereichen mit eindeutig überwiegender
Aufenthaltsfunktion innerhalb des Wohngebietes, diese Flächen angerechnet werden - und zu
einer maximal 50%igen Reduzierung der 10qm Forderung pro Kind führen können.
2. Bauvorhaben Beverstraße „Kronprinzenquartier“
Das „Kronprinzen-Quartier“ liegt im Herzen des Frankenberger Viertels, einem der beliebtesten
Wohngebiete Aachens. Die herausragende Qualität des Wohnstandortes Frankenberger Viertel
entsteht nicht zuletzt durch den Charme der historischen Gründerzeitbebauung.
Ziel des städtebaulichen Entwurfes für das „Kronprinzen-Quartier“ ist es, die besonderen Qualitäten,
den Charme und die Attraktivität des Frankenberger Viertels mit der neuen Bebauung fortzuführen.
Der Entwurf schlägt dementsprechend die Weiterführung der im Frankenberger Viertel
vorherrschenden und funktionstüchtigen Typologie der Blockrandbebauung vor. Zusätzlich zur
Bebauung der bestehenden Blockränder entlang der Beverstraße und der Kronprinzenstraße wird
hierzu eine neue baumbestandene Quartiersstraße eingeführt. Um der Zielsetzung eines
familienfreundlichen und kindgerechten Wohnumfeldes nachzukommen, wird die Quartiersstraße als
Spielstraße entwickelt und zu diesem Zweck als Einbahnstraße konzipiert.
Vorlage FB 45/0258/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 3/6
Durch die Art der Bebauung wird eine vor dem Hintergrund von Belichtung, Identifikation und
Sicherheitsaspekten als kritisch einzuordnende Innenfeldlage umgangen und eine optimale
Erschließung aller Häuser gewährleistet.
Nach derzeitigem Planungsstand sollen Geschosswohnungsbauten mit ca. 185 Wohneinheiten
errichtet werden. Folgende Aufteilung der Wohnungen ist vorgesehen:
1- Raumwohnungen: 52 WE
2- Raumwohnungen: 5 WE
3- Raumwohnungen: 71WE
4- Raumwohnungen: 57 WE
Zusätzlich wurde gemäß der Zielsetzung der Stadtverwaltung und der Rahmenplanung
„Frankenberger Viertel“ für die Fußgänger und Radfahrer eine neue und angstfreie Querverbindung
zwischen Goerdeler Straße und Beverstraße integriert, die über das jetzige Gelände der
Kindertagesstätte Goerdeler Straße mit den nachfolgend aufgeführten Konsequenzen führen würde.
2.1 Kindertagesstätte Goerdeler Straße
Die Kindertagesstätte Goerdeler Straße 10 befindet sich in Trägerschaft der AWO und ist eine 4gruppige Einrichtung mit insgesamt 80 Kindern. Das Außengelände der Kindertagesstätte ist vor ca.
zwei Jahren aufgrund der Zertifizierung zum anerkannten Bewegungskindergarten kostenintensiv
umgestaltet worden; viele Spielgeräte wurden neu angeschafft.
Im direkt von den Gruppenräumen einsehbaren Hauptaußenspielbereich stehen der Kindertagesstätte
zurzeit ca. 1.000 m² zur Verfügung.
Dies entspricht den Vorgaben des LVR.
Die aktuell im Rahmen des geplanten Kronprinzen-Quartiers vorgesehene Zuwegung von der
Goerdeler Straße in das Bebauungsgebiet Kronprinzen-Quartier hätte zur Folge, dass sich das
Außengelände im vorderen Bereich der Kindertagesstätte um die Hälfte - auf ca. 580 m² - reduzieren
müsste.
Diese Reduzierung ist aus Sicht des FB 45 jedoch nicht tragbar.
Die geltende Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte ist konkret gefährdet. Die Anforderungen
des LVR an eine angemessene Außenspielfläche in Bezug auf Lage, Nutzbarkeit und verbunden
mit der erforderlichen Größen werden nicht mehr als erfüllt angesehen.
Eine Gefährdung der Betriebserlaubnis und damit ein Verlust von Betreuungsplätzen muss
aufgrund der Bedarfslage und Nachfrage von Betreuungsplätzen im Sozialraum zwingend
verhindert werden.
Vorlage FB 45/0258/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 4/6
Für die Kindertagesstätten im Innenstadtbereich ist ein entsprechend gestaltetes Außengelände
sehr wichtig, da in unmittelbarer Umgebung wenig Grünflächen vorhanden sind und daher ein
gutes Bewegungsangebot sowie ein naturnahes Außengelände für die Kinder der
Tageseinrichtung vorgehalten sein muss.
Die Zertifizierung als Bewegungskindergarten und die damit verbundene besondere Gestaltung
des Außengeländes unter den verschiedenen Aspekten der Bewegungsmöglichkeit und förderung wäre ebenfalls hinfällig.
Die Halbierung des Außengeländes auf der Grundlage der derzeitigen Planung hätte zur Folge,
dass annähernd alle neu angeschafften Spielgeräte versetzt werden müssten. Neben den
finanziellen Auswirkungen ist auch fraglich, ob alle Spielgeräte auf den verlagerten Flächen
wieder aufgebaut werden könnten. Ein Großteil der Geräte müsste auf den rückseitig gelegenen
Teil der Kita verlegt werden. Die von der Kita nicht einsehbare Fläche ist daher nicht nutzbar.
Ein Teil der vorhandenen Außenfläche, die zuvor an das bestehende Außengelände in Richtung
öffentlicher Spielplatzfläche angrenzte, wird in ähnlicher Größe auf die Rückseite des Kita-Gebäudes
verlagert. Diese Verlagerung wurde im Rahmen eines Kompromisses aller beteiligten Fachbereiche,
der Arbeiterwohlfahrt und dem Investor getroffen.
2.2 Öffentlicher Kinderspielplatz
Aufgrund des zur Verfügung stehenden Baugrundstückes kann eine öffentliche Kinderspielplatzfläche
im Plangebiet in ausreichender Größe nicht nachgewiesen werden. Der Investor entscheidet sich für
die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.
Gemäß der geplanten Wohnungen müssten 3.700m² öffentliche Spielplatzfläche errichtet werden
(185 WE x 20m²).
Bedingt durch den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Spielplätze Beverstraße / Goerdeler Straße
ist eine 50%ige Reduzierung der Fläche möglich, sodass diese letztendlich bei
1.850 m² liegt. Dies würde zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 148.000 Euro führen.
Aus der Beschreibung des Vorhabens geht hervor, dass der Investor neben dem hausnahen
Spielplatz einen öffentlich zugänglichen, durch eine Spielstraße beruhigten Innenbereich mit hoher
Aufenthaltsqualität für Kinder schafft. Hierdurch wird in dem städtebaulichen Konzept eine weitere
Reduzierung der auszugleichenden Fläche vorgeschlagen.
Es wird davon ausgegangen, dass in den 1-Raumwohnungen und in einem Teil der 2Raumwohnungen keine Kinder dauerhaft leben. Der Investor schlägt daher vor, dass die
1-Raumwohnungen und ca. 50% der 2-Raumwohnungen nicht zur Berechnung der erforderlichen
öffentlichen Kinderspielplatzfläche herangezogen werden.
Zudem soll die öffentliche Kinderspielplatzfläche im Plangebiet, unabhängig von der noch in
Privatbesitz befindlichen 274 m² großen Fläche, im westlichen Bereich des Spielplatzes um
ca. 495 m² vergrößert werden.
Vorlage FB 45/0258/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 5/6
Danach ergibt sich folgende Rechnung:
2 WE (ca. 50% 2-Raum) + 71 WE (3-Raum) + 57 WE (4-Raum)= 130 WE x 20 m²= 2600 m²,
davon 50% = 1.300 m² abzüglich der hinzukommenden Fläche in Höhe von 495 m² =805 m² x
80,00 € (Durchschnittswert) = 64.400,00 € Ausgleichszahlung
3. Vorschlag der Verwaltung
Durch die Errichtung des „Kronprinzen Quartiers“ erfolgt eine hohe Aufwertung des Stadtteils. Es
werden ein attraktiver Wohnraum - und ein beruhigter Innenbereich geschaffen, der von hohem
Nutzen für alle, auch der umliegenden Anwohner sein wird. Zusätzlich kann mit der festgesetzten
Ausgleichszahlung in Höhe von 64.400,00 € der vorhandene öffentliche Spielraum attraktiver gestaltet
und erweitert werden.
Aufgrund dessen schlägt die Fachverwaltung vor, dem städtebaulichen Konzept vorbehaltlich einer
einhelligen Lösung der Zuwegung zwischen Goerdeler- und Beverstraße zu entsprechen und dem
Investor die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung in Höhe von 64.400,00 € zu geben.
In Bezug auf das Außengelände der Kindertageseinrichtung wird die Reduzierung des
Außengeländes zur Schaffung einer attraktiven Zuwegung aus den dargestellten Gründen abgelehnt.
Der Investor wird gebeten, eine angemessene Alternative für die Tageseinrichtung/Jugendhilfe zu
konzipieren.
Das Bauvorhaben wird in der Sitzung im Einzelnen durch den Architekten vorgestellt.
In der Anlage sind das städtebauliche Konzept sowie die Pläne zur Einsichtnahme beigefügt.
Anlage/n:
1. Beschluss des KJA vom 19.06.2012
2. Städtebauliches Konzept, Bebauungsplan 879, Beverstraße und Pläne
Vorlage FB 45/0258/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2013
Seite: 6/6