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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
113516.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
29.04.13, 12:00
Aktualisiert
30.10.17, 11:04
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0202/WP16 öffentlich 29.04.2013 Herr Riese Wahl des Ausschusses beim Amtsgericht, der die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2014-2018 aus der Vorschlagsliste wählt und der über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.05.2013 Rat Entscheidung Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt wählt einstimmig/________________ folgende Vertrauenspersonen für den Ausschuss: Vertrauensperson stellvertr. Vertrauensperson 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0202/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: Gemäß §§ 40, 41 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Ziffern 4.1, 4.3 und 10 Schöffenwahl-Ausführungsverordnung (AV) vom 04.03.2009 (MBl.NRW S. 134), zuletzt geändert durch Schöffenwahl-AV vom 22.02.2011 (MBl.NRW S. 88, 259), ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlagsliste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode 2014 – 2018 wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat. Der Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion. Von den sieben Vertrauenspersonen sind vier vom Rat der Stadt aus den Einwohnern der Stadt zu wählen, und zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 GVG, Ziffern 4.3 und 10.2 Schöffenwahl-AV). Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2013 zu wählen und bis 30.06.2013 dem Amtsgericht mitzuteilen. Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat folgende Zuteilung ergeben: vom Rat zu wählende Vertrauenspersonen 4 CDU SPD GRÜNE FDP LINKE 2 1 1 - - Vorlage FB 01/0202/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.05.2013 Seite: 2/2