Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113516.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
29.04.13, 12:00
Aktualisiert
30.10.17, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0202/WP16
öffentlich
29.04.2013
Herr Riese
Wahl des Ausschusses beim Amtsgericht, der die Schöffinnen und
Schöffen für die Amtsperiode 2014-2018 aus der Vorschlagsliste
wählt und der über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste
zu entscheiden hat
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.05.2013
Rat
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt einstimmig/________________ folgende Vertrauenspersonen
für den Ausschuss:
Vertrauensperson
stellvertr. Vertrauensperson
1.
1.
2.
2.
3.
3.
4.
4.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0202/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Gemäß §§ 40, 41 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der derzeit geltenden Fassung
in Verbindung mit Ziffern 4.1, 4.3 und 10 Schöffenwahl-Ausführungsverordnung (AV) vom
04.03.2009 (MBl.NRW S. 134), zuletzt geändert durch Schöffenwahl-AV vom 22.02.2011
(MBl.NRW S. 88, 259), ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlagsliste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode 2014 – 2018
wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.
Der Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in
beisitzender Funktion.
Von den sieben Vertrauenspersonen sind vier vom Rat der Stadt aus den Einwohnern der
Stadt zu wählen, und zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 GVG, Ziffern 4.3 und
10.2 Schöffenwahl-AV).
Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2013 zu wählen und bis 30.06.2013 dem
Amtsgericht mitzuteilen.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat
folgende Zuteilung ergeben:
vom Rat zu wählende
Vertrauenspersonen
4
CDU
SPD
GRÜNE
FDP
LINKE
2
1
1
-
-
Vorlage FB 01/0202/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2013
Seite: 2/2