Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
113564.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
29.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 62/0045/WP16 öffentlich 29.04.2013 Herr Preuth Aufstelung eines Baulandkatasters Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 07.05.2013 16.05.2013 29.05.2013 WLA PLA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen. Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen. Auf Vorschlag der Verwaltung und auf Empfehlung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses und des Planungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen. Vorlage FB 62/0045/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.05.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx ner Ansatz 20xx ff. Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. Gesamtbedarf Gesamt- (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx ner Ansatz 20xx ff. Ertrag Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. Folgekos-ten Folgekos-ten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 62/0045/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.05.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: Im Mittelpunkt einer erfolgreichen Baulandpolitik steht die bedarfsgerechte Baulandbereitstellung. Dabei können Baulandkataster zum Erfolg beitragen, Bürgern, Grundstückseigentümern, Architekten, potentiellen Bauherren und Investoren aufzuzeigen, wo noch ungenutztes Baulandpotential zur Verfügung steht. Mit einem Baulandkataster können wichtige Informationen über die Marktverfügbarkeit von Baulandreserven gegeben werden. Kommunale Baulandkataster dienen einer heute unabdingbaren, nachhaltigen, flächensparenden Siedlungsentwicklung. Ein Baulandkataster ist ein systematisch aufgebautes Verzeichnis von Baulandpotentialen in Form von Baulücken und weiteren Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Das Baulandkataster im Sinne des nachfolgend aufgeführten § 200 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch ist zur Veröffentlichung (Satz 2) bestimmt. „Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.“ Das Baulandkataster erhält aus Gründen des Datenschutzes weniger Daten als die in der Praxis üblichen verwaltungsinternen Baulandverzeichnisse (Baulückenverzeichnisse). Zum Beispiel Angaben von Grundstückseigentümern darf ein Baulandkataster nicht enthalten. Das Baulandkataster enthält die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans mit Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Gründstücksgröße. Weiterhin üblich sind auch Fotos von der öffentlichen Straße aus sowie Luftbilder. Die Aussagen im Baulandkataster haben nur informellen Charakter. Sie sind weder ein Verwaltungsakt noch eine Satzung. Somit haben Grundstückseigentümer keinen Rechtsanspruch auf Bebauung. Die Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters (§ 200 Absatz 3 Satz 3 BauGB) hat die Gemeinde einen Monat vorher bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen. Widerspricht ein Grundstückseigentümer, so sind die sein Grundstück betreffenden Daten zu löschen. Vorgesehenes Prozedere: 1. Der Rat beschließt ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen. 2. FB 62 erstellt das Baulandkataster bezirksweise aus den bereits vorhandenen Grundinformationen und mit fachlicher Unterstützung von FB 61, FB 63 und FB 36. (Der Aufbau für das gesamte Stadtgebiet wird ca. 1 Jahr dauern!) 3. Die Absicht der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Aachen gibt die Stadt Aachen jeweils einen Monat vorher öffentlich bekannt mit dem Hinweis auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer. 4. Die Fortschreibung der Daten und die Laufendhaltung des Baulandkatasters wird durch FB 62 gewährleistet. Vorlage FB 62/0045/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.05.2015 Seite: 3/4 Wie ein solches Kataster in der Darstellung aussehen könnte, ist in den beigefügten Anlagen exemplarisch dargestellt. Anlage/n: : 1 Übersichtsplan mit Darstellung der bebaubaren Flächen für den Bezirk Eilendorf in Rot 1 Beispiel für die erfassten Daten zu einem bebaubaren Grundstück 1 2 Blätter Internetpräsentation des Baulandkatasters in der Stadt Bonn Vorlage FB 62/0045/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.05.2015 Seite: 4/4