Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113564.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
29.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 62/0045/WP16
öffentlich
29.04.2013
Herr Preuth
Aufstelung eines Baulandkatasters
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.05.2013
16.05.2013
29.05.2013
WLA
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss dem
Rat der Stadt Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen,
ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.
Auf Vorschlag der Verwaltung und auf Empfehlung des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses und des Planungsausschusses beschließt der Rat der Stadt
Aachen, ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.
Vorlage FB 62/0045/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz 20xx
ff.
Fortgeschriebener Ansatz 20xx
ff.
Gesamtbedarf
Gesamt-
(alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz 20xx
ff.
Folgekos-ten Folgekos-ten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 62/0045/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Im Mittelpunkt einer erfolgreichen Baulandpolitik steht die bedarfsgerechte
Baulandbereitstellung. Dabei können Baulandkataster zum Erfolg beitragen, Bürgern,
Grundstückseigentümern, Architekten, potentiellen Bauherren und Investoren aufzuzeigen,
wo noch ungenutztes Baulandpotential zur Verfügung steht. Mit einem Baulandkataster
können wichtige Informationen über die Marktverfügbarkeit von Baulandreserven gegeben
werden. Kommunale Baulandkataster dienen einer heute unabdingbaren, nachhaltigen,
flächensparenden Siedlungsentwicklung.
Ein Baulandkataster ist ein systematisch aufgebautes Verzeichnis von Baulandpotentialen in
Form von Baulücken und weiteren Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind.
Das Baulandkataster im Sinne des nachfolgend aufgeführten § 200 Abs. 3 Satz 1
Baugesetzbuch ist zur Veröffentlichung (Satz 2) bestimmt.
„Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder
Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern,
Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die
Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht
widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher
öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der
Grundstückseigentümer hinzuweisen.“
Das Baulandkataster erhält aus Gründen des Datenschutzes weniger Daten als die in der
Praxis üblichen verwaltungsinternen Baulandverzeichnisse (Baulückenverzeichnisse). Zum
Beispiel Angaben von Grundstückseigentümern darf ein Baulandkataster nicht enthalten.
Das Baulandkataster enthält die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Flächen in
Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans mit Flur- und Flurstücksnummern,
Straßennamen und Angaben zur Gründstücksgröße. Weiterhin üblich sind auch Fotos von
der öffentlichen Straße aus sowie Luftbilder.
Die Aussagen im Baulandkataster haben nur informellen Charakter. Sie sind weder ein
Verwaltungsakt noch eine Satzung. Somit haben Grundstückseigentümer keinen
Rechtsanspruch auf Bebauung.
Die Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters (§ 200 Absatz 3 Satz 3 BauGB) hat
die Gemeinde einen Monat vorher bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht
der Grundstückseigentümer hinzuweisen. Widerspricht ein Grundstückseigentümer, so sind
die sein Grundstück betreffenden Daten zu löschen.
Vorgesehenes Prozedere:
1. Der Rat beschließt ein Baulandkataster für das Gebiet der Stadt Aachen aufzustellen.
2. FB 62 erstellt das Baulandkataster bezirksweise aus den bereits vorhandenen
Grundinformationen und mit fachlicher Unterstützung von FB 61, FB 63 und FB 36.
(Der Aufbau für das gesamte Stadtgebiet wird ca. 1 Jahr dauern!)
3. Die Absicht der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Aachen gibt die Stadt
Aachen jeweils einen Monat vorher öffentlich bekannt mit dem Hinweis auf das
Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer.
4. Die Fortschreibung der Daten und die Laufendhaltung des Baulandkatasters wird
durch FB 62 gewährleistet.
Vorlage FB 62/0045/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 3/4
Wie ein solches Kataster in der Darstellung aussehen könnte, ist in den beigefügten Anlagen
exemplarisch dargestellt.
Anlage/n: :
1 Übersichtsplan mit Darstellung der bebaubaren Flächen für den Bezirk Eilendorf
in Rot
1 Beispiel für die erfassten Daten zu einem bebaubaren Grundstück
1 2 Blätter Internetpräsentation des Baulandkatasters in der Stadt Bonn
Vorlage FB 62/0045/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 4/4