Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113519.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
26.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster u. Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0093/WP16
öffentlich
26.04.2013
Errichtung von Wetterpilzen an der Vennbahntrasse
Antrag der CDU-BF vom 06.01.2013 und
Antrag des Seniorenrates Stadt Aachen, Bezirk
Kornelimünster/Walheim vom 15.02.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2013
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Vorlage BA 4/0093/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.04.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Verwaltung wurde sowohl mit Antrag der CDU-BF als auch mit Antrag der Mitglieder des
Seniorenrates im Bezirk Kornelimünster/Walheim gebeten, in einem ersten Schritt zu prüfen, ob
entlang des Rad- und Wanderweges Vennbahntrasse sog. Wetterpilze, die als Treff- und Ruhepunkt
bzw. als Schutz vor leichten Niederschlägen dienen sollen, aufgestellt werden können.
Der Fachbereich Umwelt hat die landschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines
Wetterpilzes beispielhaft für den Bereich der Vennbahntrasse in der Ortslage Kornelimünster, in Nähe
der Gaststätte Bahnhofsvision, dargestellt:
Da der genaue Standort des Wetterpilzes noch nicht feststeht, bezieht sich die Stellungnahme auf den
Bereich, der im Außenbereich liegt (in der beigefügten Karte grün dargestellt)
Die grün dargestellten Flächen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen,
welcher den besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausweist. Nach den
Festsetzungen des Landschaftsplans ist die Errichtung von baulichen Anlagen in diesem
Schutzbereich nicht verboten und bedarf daher keiner landschaftsrechtlichen Befreiung. Allerdings ist
es nicht gestattet, Bäume, Hecken und andere Gehölze zu beschädigen oder zu beseitigen. Hierzu
gehört auch das Verletzen des Wurzelwerks.
Gegen die Errichtung eines Wetterpilzes bestehen aus landschaftsrechtlicher Sicht für diesen Bereich
keine Bedenken, sofern der Standort außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen gewählt wird und
keine Gehölze beseitigt werden müssen.
Anlage/n:
Antrag CDU-BF vom 12.04.2013
Antrag Mitglieder des Seniorenbeirates vom 15.02.2013
Karte Bereich Vennbahntrasse, Ortslage Kornelimünster
Vorlage BA 4/0093/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.04.2013
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