Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113406.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
19.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0879/WP16
öffentlich
19.04.2013
Dez. III / FB 61/70
Schillerstraße, Bordsteinabsenkung / Anhebung des Gehweges
Antrag der Bezirksfraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte vom 18.01.2010
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2013
B0
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0879/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.04.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Die Wohnanlage St. Raphael ist eine Einrichtung für Betreutes Wohnen. In dieser Einrichtung
befinden sich ca. 37 Wohnungen. Die Wohnanlage ist über die Schillerstraße und Hohenstaufenallee
zu erreichen. Auf der gegenüberliegenden Seite der Schillerstraße befinden sich die Einkaufsmärkte
Edeka und Aldi, welche von den Senioren regelmäßig aufgesucht werden (Anlage 1).
Im Januar 2010 beantragte die Bezirksfraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte eine
Bordsteinabsenkung im Einmündungsbereich vor der Wohnanlage St. Raphael, Schillerstraße 25.
Zudem wurde im Jahr 2011 im Zusammenhang mit dem generellen Thema Barrierefreiheit bei der
Analyse des Umfeldes von Senioreneinrichtungen festgestellt, dass der Gehweg in der Schillerstraße
auf Seite des Seniorenwohnheims eine erhebliche Querneigung aufweist, was insbesondere für
gehbehinderte und ältere Menschen sowie Rollstuhl- und Rollatornutzer unzumutbar ist und damit
eine erhebliche Gefahr darstellt und keine barrierefreie Querungsmöglichkeit besteht (s. Anlage 2).
Die Mitte 2011 durchgeführte Vermessung ergab, dass die vorhandene Querneigung in Teilbereichen
des Gehweges über 10% beträgt (zul. sind 2,5 %) und die Bordsteine bis zu 20 cm hoch sind (s.
Anlage 2).
Um den Gehweg sowie eine Gehwegabsenkung gemäß den aktuellen Anforderungen herzustellen, ist
der Umbau des Gehweges unumgänglich.
Nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse wurde festgestellt, dass die Stadt Aachen nicht
Eigentümerin der gesamten Gehwegfläche ist, sondern ein Teil des baulich angelegten Gehweges in
Privatbesitz ist.
Es wurde eine Planung erarbeitet, welche vorsah den Gehweg auf der gebäudezugewandten Seite zu
erhöhen und durch eine Stützmauer mit Geländer Richtung Fahrbahn zu sichern. Zur Erleichterung
der Überquerungsmöglichkeiten wurde eine Gehwegabsenkung im Bereich des Zuganges zum
Seniorenwohnheim eingeplant.
2012 fand ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Grundstückseigentümer, der Verwaltung sowie
Vertretern des Seniorenwohnheims statt, bei dem die Planung vorgestellt wurde. Diese wurde jedoch
vom derzeitigen Eigentümer abgelehnt mit der Begründung, dass der Alternativzugang infolge der
durchgehenden Stützmauer dann nicht mehr für Pkw´s/Lkw`s erreichbar wäre.
Daraufhin wurde nach Alternativlösungen zur Reduzierung der Gehwegquerneigung sowie der
baulichen Umsetzung einer Gehwegabsenkung gesucht.
Als einzige Möglichkeit sieht die Verwaltung derzeit die Anhebung der Fahrbahn, was jedoch einen
erheblichen Kosten,- Planungs- und Realisierungsaufwand bedeutet.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten und finanzieller Restriktionen musste diese Maßnahme
zunächst zurückgestellt werden und muss bei der Festlegung der Arbeitsprioritäten neu eingeplant
werden.
Vorlage FB 61/0879/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.04.2013
Seite: 2/3
Anlage/n:
Anlage 1: Lageplan Schillerstraße
Anlage 2: Photos Schillerstraße
Antrag der Bezirksfraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 18.01.2010
Vorlage FB 61/0879/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.04.2013
Seite: 3/3