Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113217.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
16.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0875/WP16
öffentlich
16.04.2013
FB 61/01 // Dez. III
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2013
hier: Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.04.2013
14.05.2013
29.05.2013
MA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von
überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 € beim PSP-Element
5-120102-900-01000-300-1 - Kostenart 78520000 – Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/
Staatsgrenze,– zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von
überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 € beim PSP-Element
5-120102-900-01000-300-1 - Kostenart 78520000 – Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/
Staatsgrenze,– zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im
Investiven Bereich in Höhe von 240.000 € beim 5-120102-900-01000-300-1 - Kostenart 78520000 –
Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze,–.
Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 „Erschließung Lichtenbusch
2. BA“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.
Vorlage FB 61/0875/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2013
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-01000-300-1 „Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze“
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
58.900,00
58.900,00
0
0
955.600,00
955.600,00
Auszahlungen
693.188,12
933.188,12
0
0
-1.392.800,00
-1.632.800,00
Ergebnis
-634.288,12
-874.288.12
0
0
-437.200,00
-677.200,00
+ Verbesserung /
-240.000
-Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
51.706,23
51.706,23
0
0
0
0
Ergebnis
-51.706,23
-51.706,23
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0875/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2013
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Baumaßnahme Neubau eines Radwegs auf der Trasse der Vennbahn zwischen Walheim und der
Bundesgrenze ist ein Baustein des überregionalen und internationalen „Ravel-Radweges“, der bis
Luxemburg führt. Von deren ursprünglich zweigleisiger Anlage existiert nur noch ein Gleis, das
sporadisch mit Zügen befahren wird. Der Bau des Rad-/Gehweges erfolgt im Wesentlichen auf der
Fläche des ehemaligen zweiten Gleises. Der Ausbau dieser Strecke als Lückenanschluss eines
internationalen Radweges dient dem Wohl der Allgemeinheit, da das Angebot attraktiver
Radverkehrsanlagen die Kfz-Fahrstrecken reduziert, damit das Klima schützt und der Gesundheit
dient. Die Anlage dieser Radtrasse wurde deshalb mit einer hohen politischen Priorität von den
städtischen Gremien beschlossen.
Vom Eigentümer der Bahnstrecke, der zum Bau des Rad-/Gehweges die Fläche des ehemaligen
zweiten Gleises an die Stadt verkauft hat, wurde im Kaufvertrag die Einhaltung eines Regelprofils
verlangt, das einen Mindestachsabstand von 5,45 m festlegt, der die bahntechnischen Erfordernisse
auch bei Aufnahme eines regulären Bahnbetriebs gewährleistet. Im Vertrag ist festgeschrieben, dass
aus Verkehrssicherheitsgründen der Rad-/Gehweg mindestens 50 cm unter Schienenoberkante liegen
muss.
Vereinbart wurde ferner, dass im derzeitigen Zustand der Bahnanlage die Entwässerung der
Gleistrasse über den Radweg erfolgen soll. Zur Herstellung des Radweges und der
Entwässerungsanlagen wurden die Bodenschichten und Fels entfernt und als Damm seitlich des
neuen Radweges eingebaut und planiert. Hierbei sind Erdmassen von ca. 9.200 m³ (18.400 to)
aufgenommen, innerhalb der Baustelle transportiert und wieder eingebaut wurden.
Diese Vorgehensweise wurde gewählt um die Entsorgungskosten des Bodens einzusparen und die
Maßnahme so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Durch weitergehende Forderungen des
Bahnbetreibers wurden während der Bauarbeiten Modifizierungen vorgenommen, so dass tatsächlich
mit der Anlage des Radweges nicht auf sondern neben der alten Gleistrasse (wie vom Bahnbetreiber
gefordert) eine Situation geschaffen wurde, die einer Befreiung von den Festsetzungen der
WasserschutzgebietsVO Aachen-Schmithof bedarf.
In Abstimmung mit dem FB 36 wurde ein Gutachter hinzu gezogen, der die Entwässerungssituation,
die offen liegenden Bodenschichten (Fels und klüftigen Ton) und den gelagerten Boden bewertete.
Das Gutachten sieht vor, die Bodenschichten mit 20 - 30 cm Oberboden so weit wie möglich
abzudecken, damit die Versickerung des Niederschlagswassers über diese neue belebte Bodenzone
erfolgt. Der gelagerte Boden soll ebenfalls mit Oberboden abgedeckt werden, jedoch im Wald
verbleiben.
Die Bezirksregierung Köln sowie die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, die Untere
Landschaftsschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen (FB 36) kommen nach
intensiver Prüfung zu dem Ergebnis, dass das abgelagerte Bodenmaterial nicht vor Ort im
Wasserschutzgebiet verbleiben kann.
Vorlage FB 61/0875/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2013
Seite: 3/4
Somit musste der entlang der Radwegtrasse auf einer Länge von 1,5 km gelagerte Boden (18.400 to)
zuerst neu analysiert werden, um ihn für die Entsorgung der Belastungsklassen Z1.2, Z2, >Z2 nach
LAGA zuordnen zu können. Anschließend muss der Urzustand wiederhergestellt werden, d. h. den
dort gelagerten Aushub aufnehmen, zur Deponie abfahren sowie Oberbodenschicht aufbringen.
Hierfür ist eine neue Ausschreibung und die weitere gutachterliche Begleitung der Maßnahme
erforderlich.
Mit der neuen Planung und der Umsetzung wurde das bisherige Ingenieurbüro beauftragt. Die
Kostenberechnung für die noch ausstehenden Arbeiten beläuft sich auf 670.000 €.
Hinzu kommen Kosten für Ingenieurbüro, Gutachter, zurückgestellte Restarbeiten sowie
Beschilderung usw.
Zur Fertigstellung der Maßnahme werden daher zusätzlich zu den noch vorhandenen Restmittel ca.
240.000 € benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Fertigstellung der Baumaßnahme muss mit Mehrkosten in Höhe von ca. 240.000 €
gerechnet werden.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine Fördermaßnahme der Bezirksregierung handelt
und die Baumaßnahme mit 70 % bezuschusst wird. Für die Mehrkosten in Höhe von 240.000 € wurde
die Kostenänderungsanzeige bei der Bezirksregierung eingereicht. Der Kostenänderungsantrag wird
nach Submission gestellt. Bei positiver Entscheidung der Bezirksregierung werden die Erträge i. H. v.
168.000 € im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2014 eingeplant.
Da die o. g. Mittel im Haushalt 2013 nicht eingeplant sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung
gemäß § 83 GO NW notwendig.
Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 „Erschließung
Lichtenbusch 2. BA“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen, weil die Umsetzung der
Maßnahme ins Haushaltsjahr 2014 verlegt wurde. Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und
für die Baumaßnahme „Vennbahnradweg Fortführung Walheim/ Staatsgrenze“ zur Verfügung gestellt.
Da durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die
Zustimmung des Rates erforderlich.
Vorlage FB 61/0875/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2013
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