Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
113415.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
24.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0882/WP16
öffentlich
24.04.2013
FB 61/30
L12 Venwegener Straße, Geh- und Radwegverbindung zwischen
Kornelimünster und Venwegen Sachstandsbericht und Antrag der
CDU-Bezirksfraktion vom 12.07.2007
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2013
06.06.2013
B4
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim gilt damit als
behandelt.
Vorlage FB 61/0882/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2013
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Erläuterungen:
1. Anlass
Bereits seit vielen Jahren gibt es Bestrebungen, entlang der L12 Venwegener Straße zwischen
Kornelimünster und Venwegen eine Geh- und Radwegverbindung zu schaffen.
Bereits seit 1989 macht sich der „Bürgerverein Venwegen e.V.“ für den Bau einer Geh- und
Radwegverbindung zwischen Kornelimünster und Venwegen stark. 2005 hat sich der Verein mit
dieser Bitte auch an die Stadt Aachen gewandt. Im Juli 2007 hat die CDU-Fraktion in der
Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/Walheim den Antrag gestellt, den Gehweg im Bereich der
Venwegener Straße bis zur Schlauser Mühle zu verbessern.
Im Jahr 2012 wurde auf Stolberger Seite das Wegweisungskataster für die Stolberger Vennbahnroute
fertig gestellt. Somit ist nun eine durchgehende Beschilderung zwischen der Stolberger und Aachener
Vennbahnroute vorhanden. Trotzdem gibt es entlang der Venwegener Straße weiterhin keine
Radverkehrsanlagen, bzw. einen Gehweg der von Radfahrern mitbenutzt werden kann.
2. Heutige Situation
Der Radwegebau an bestehenden Landesstraßen wird in NRW durch den Landesbetrieb Straßenbau
NRW betreut. Das Land NRW finanziert den Bau aus einem separaten Programm; hierzu wird eine
Prioritätenliste beim Regionalrat geführt. In dieser Prioritätenliste wurde die L12 Venwegener Straße
im Jahr 2011 lediglich unter „Weitere betrachtete Maßnahmen“ aufgeführt, d.h. dass mit einem
zeitnahen Ausbau nicht zu rechnen ist. Da die Stadt Aachen daran interessiert ist, dass sowohl für die
anliegenden Bewohner, aber auch für alle anderen Fußgänger und Radfahrer eine sichere
Verbindung entlang der L 12 hergestellt wird, hat die Verwaltung die politischen Fraktionen mit
Schreiben vom 20.08.2012 gebeten, sich in der "Unterkommission Aachen der Verkehrskommission
des Regionalrates des Regierungspräsidenten Köln" für eine Priorisierung der Maßnahme
einzusetzen. Hierzu wäre eine Höherstufung des Projektes in der Prioritätenliste des Regionalrates
notwendig. In der 09. Sitzung der Verkehrskommission in der 3. Sitzungsperiode des Regionalrates
des Regierungsbezirkes Köln am 23.11.2012 wurde die angestrebte Höherstufung nicht realisiert, so
dass weiterhin nicht mit einem zeitnahen Ausbau der L12 zu rechnen ist.
Die Venwegener Straße hat zwischen Kornelimünster und Stolberg-Venwegen eine Breite von etwa
6,00 - 6,50 m (in Kurvenlagen teilweise breiter). Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 70 km/h im
Außerortsbereich. Die Verkehrsbelastung aus dem Jahr 2005 ergibt eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke von 3.816 Fz/24 h.
Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde zwischenzeitlich geklärt, dass dieser für den
bestehenden Gehweg zwischen Iternberg und Mühlenweg zuständig ist. Nach Klärung der
Zuständigkeit hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW den teilweise zugewachsenen Gehweg frei
geschnitten und gesäubert, so dass dieser nun wieder sicher benutzt werden kann.
3. Planung
Die Verwaltung wird auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, sich für eine
Priorisierung des Radwegebaus entlang der L12 Venwegener Straße einzusetzen. Allerdings wurde in
den letzten Jahren im Zuständigkeitsbereich der Regionalniederlassung Ville-Eifel des Landesbetriebs
Straßenbau NRW nur durchschnittlich ein Neubau eines Geh-/Radwegs an Landesstraßen
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durchgeführt. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für
Fußgänger und Radfahrer bestehen.
Die Anlage eines reinen Gehwegs bis Schlauser Mühle zur Erschließung der dortigen Grundstücke
fällt nicht in die Zuständigkeit des Landesbetrieb Straßenbau NRW. Zur Verbesserung der Situation
für Fußgänger wäre aus Sicht des Landesbetrieb Straßenbau NRW unter Umständen denkbar, das
derzeit in Teilbereichen der Venwegener Straße (von der Einmündung Mühlenweg in Richtung
Stolberg) vorhandene Bankett in Form einer Schotterung des heutigen Grünstreifens/Banketts besser
zu befestigen. Allerdings steht dem der dann erhöhte Unterhaltungsaufwand entgegen. Eine
Entscheidung hierzu kann nur anhand von Zahlenmaterial bzgl. Kosten und Nutzung getroffen
werden. Hierzu stellt die Verwaltung entsprechendes Zahlenmaterial zusammen und nimmt die
weitere Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW auf.
Die grundsätzliche Führung des Radverkehrs an Landstraßen ergibt sich aus der Entwurfsklasse
(EKL) der Straße. Für die Venwegener Straße ergibt sich aufgrund ihrer Lage im Netz, ihrer
Verkehrsbelastung und der zulässigen Geschwindigkeit die Zuordnung zur EKL 3. Laut der
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) wird für Landstraßen der EKL 3 mit der
zulässigen Geschwindigkeit, der Verkehrsbelastung und der Breite der Venwegener Straße eine
Führung der Radfahrer im Mischverkehr mit den Kfz auf der Fahrbahn nicht empfohlen.
Schutzstreifen sind an Landstraßen gemäß VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 (Rn. 12) nur innerhalb
geschlossener Ortschaften zulässig. Da für die auch außerorts zulässigen Radfahrstreifen die
notwendige Fahnbahnbreite fehlt, kommt nur eine Führung des Radverkehrs im Seitenraum in Frage.
Eine Möglichkeit der Beschleunigung zur Schaffung einer Geh- und Radwegverbindung besteht im
Bau eines sogenannten Bürgerradwegs. Dazu stellt die Kommune das Grundstück zur Verfügung und
fertigt die Planung selber an. Der Bau kann dann ggf. durch das Land NRW aus weiteren
Haushaltsmitteln und/oder durch bürgerschaftliches Engagement im Rahmen einer Kooperation von
lokalen Bauunternehmern, den beteiligten Kommunen und Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgen.
Charakteristisch für solche Modellprojekte ist, dass die Geh- und Radwege gegenüber der üblichen
Bauweise unter Einbehaltung aller Sicherheitsanforderungen und dem Stand der Technik ggf. mit
reduziertem Standard gebaut werden können.
Allerdings sind die Bedingungen an der Venwegener Straße für einen Bau im Seitenbereich wegen
der Böschung, dem Entwässerungsgraben und der notwendigen Breite von mindestens 2,75 m
schwierig und ein Bau somit aufwändig und damit teuer.
4. Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung erarbeitet derzeit die notwendigen Unterlagen inkl. einer ersten überschlägigen
Kostenschätzung und wird die verschiedenen Varianten mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
weiter diskutieren.
Anlage/n:
Anlage 1 – Übersichtsplan Venwegener Straße
Anlage 2 – Bestandsfotos Venwegener Straße
Anlage 3 – Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 12.07.2007
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Anlage 2 – Bestandsfotos Venwegener Straße
Blick in Richtung Kornelimünster (unter dem Eisenbahnviadukt)
Blick in Richtung Kornelimünster (wenige Meter hinter dem Eisenbahnviadukt)
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Anlage 2 – Bestandsfotos Venwegener Straße
Blick in Richtung Kornelimünster (zwischen Eisenbahnviadukt und Steinbruch)
Blick in Richtung Venwegen (auf Höhe der Ausfahrt des Steinbruchs der Firma Blees)
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Anlage 2 – Bestandsfotos Venwegener Straße
Blick in Richtung Kornelimünster (zwischen Ausfahrt des Steinbruchs und Mühlenweg)
Blick in Richtung Kornelimünster (zwischen Ausfahrt des Steinbruchs und Mühlenweg)
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Anlage 2 – Bestandsfotos Venwegener Straße
Blick in Richtung Venwegen (im Hintergrund ist die Einfahrt zum Steinbruch zu erkennen)
Blick in Richtung Kornelimünster (Einmündung Mühlenweg)
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Anlage 2 – Bestandsfotos Venwegener Straße
Blick in Richtung Kornelimünster (Einmündung Mühlenweg)
Blick in Richtung Kornelimünster (Einmündung Mühlenweg)
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