Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
112929.pdf
Größe
309 kB
Erstellt
15.04.13, 12:00
Aktualisiert
24.02.17, 23:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0862/WP16-1
öffentlich
15.04.2013
FB 61/20 // Dez. III
Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord hier: - Bericht über das Ergebnis der Offenlage
- Beschluss zur erneuten Offenlage
Beratungsfolge:
Datum
TOP:__
Gremium
10.04.2013B 0 Anhörung/Empfehlung
PLA
Kompetenz
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss als Ergebnis der Offenlage, den Bebauungsplan und die
schriftlichen Festsetzungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
-
Erweiterung der überbaubaren Flächen, um die bestehenden Hauptgebäude da in
Gänze sichern zu können, wo städtebauliche Gründe nicht entgegen stehen
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 83a entsprechend einer
Eingabe
Festsetzung einer Fläche für Tiefgaragen im Bereich Preusweg 28
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 300 qm im Bereich Preusweg
51
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm auf 800 qm im Bereich
Preusweg 81
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm auf 500 qm für das Flurstück
374 hinter Preusweg 52
Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 800 qm im Bereich Preusweg
53a
Änderung der Lärmschutzfestsetzungen
Ergänzung der schriftlichen Festsetzung in Bezug auf Tiefgaragen
Differenzierung der schriftlichen Festsetzung in Bezug auf Garagen, Carports und
Stellplätze entsprechend einer Eingabe
Außerdem empfiehlt sie, den so geänderten Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Nr. 933 –Preusweg Nord- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich
auszulegen.
Sie empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Vorlage FB 61/0862/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 1/6
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur
Kenntnis.
Er beschließt als Ergebnis der Offenlage, den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen wie
folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
-
Erweiterung der überbaubaren Flächen, um die bestehenden Hauptgebäude da in
Gänze sichern zu können, wo städtebauliche Gründe nicht entgegen stehen
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 83a entsprechend einer
Eingabe
Festsetzung einer Fläche für Tiefgaragen im Bereich Preusweg 28
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 300 qm im Bereich Preusweg
51
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm auf 800 qm im Bereich
Preusweg 81
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm auf 500 qm für das Flurstück
374 hinter Preusweg 52
Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 800 qm im Bereich Preusweg
53a
Änderung der Lärmschutzfestsetzungen
Ergänzung der schriftlichen Festsetzung in Bezug auf Tiefgaragen
Differenzierung der schriftlichen Festsetzung in Bezug auf Garagen, Carports und
Stellplätze entsprechend einer Eingabe
Außerdem beschließt er, den so geänderten Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Nr. 933 –Preusweg Nord- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich
auszulegen.
Er empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Vorlage FB 61/0862/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 933 -Preusweg Nordhier:
Bericht über das Ergebnis der Offenlage
Empfehlung zur erneuten Offenlage
Die erste vorgesehene Änderung in der Beschlussfassung soll konkretisiert werden, um die
städtebaulichen Ziele eindeutig zu formulieren. Anstatt „Erweiterung der überbaubaren Flächen, um
die bestehenden Hauptgebäude komplett zu sichern“ soll es heißen:
„Erweiterung der überbaubaren Flächen, um die bestehenden Hauptgebäude da in Gänze
sichern zu können, wo städtebauliche Gründe nicht entgegen stehen“.
Erläuterung der Änderungen
Wie bereits in der Originalvorlage erläutert „sollen generell da, wo es die städtebaulichen Ziele
erlauben, die überbaubaren Flächen des Bebauungsplanes so erweitert werden, dass sie den
kompletten Bestand umfahren; das heißt, dass auch Gebäudeteile in die überbaubaren Flächen
einbezogen werden sollen. Mit der Änderung können die Eigentumsrechte besser geschützt werden.“.
Da, wo es die städtebaulichen Ziele nicht erlauben, soll jedoch auf eine aktive Sicherung des
kompletten Bestandes verzichtet werden. Bei den Gebäuden handelt es sich um die Lütticher Straße
278, den Lutherweg 14, den Preusweg 87 und 89.
Die städtebaulichen Gründe werden hierfür in der Begründung aufgeführt und sind als Anlage mit
Ausschnitten des Bebauungsplanes dieser Vorlage beigefügt.
Vorlage FB 61/0862/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 3/6
Anlage
Lütticher Straße 278
„Hier soll die überbaubare Fläche zugunsten gleicher Baufluchten in Richtung Lütticher Straße
verschoben werden, wodurch eine klar definierte Raumkante entsteht, die die Lütticher Straße
räumlich fasst. Gleichzeitig kann hierdurch die Durchgrünung des hinteren, lärmabgewandten
Grundstücksbereiches hergestellt werden.“
Vorlage FB 61/0862/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 4/6
Lutherweg 14
„Hier soll im Einklang mit den städtebaulichen Zielen die Möglichkeit gegeben werden, das
Grundstück zu teilen und mit einer Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm drei Einzelhäuser als
Ergänzung einer vorhandenen „dritten Reihe“ zu errichten.“
Vorlage FB 61/0862/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 5/6
Preusweg 87 und Preusweg 89
Preusweg 87
„Hier wurde auf der Gebäuderückseite parallel zum Lutherweg ein eingeschossiges
Schwimmbadgebäude mit darüber liegender Terrasse errichtet. Dieses ist von seiner Grundfläche her
nicht mehr als Nebenanlage zu bezeichnen. Würde es mit einer Baugrenze umfahren, wäre an dieser
Stelle auch die Errichtung eines mehrgeschossigen Anbaus möglich, da über die Gebäudehöhen nach
§ 34 BauGB entschieden werden soll. Dies würde zu einer Verdichtung der Bebauung im rückwärtigen
Grundstücksbereich führen, die nicht dem städtebaulichen Ziel der Sicherung einer aufgelockerten
Bebauung entspräche. Darüber hinaus würde als Folge einer Baufläche an der südlichen Seite des
Lutherwegs im Sinne einer Gleichbehandlung auch auf dem gegenüberliegenden Gartengrundstück
Preusweg / Ecke Lutherweg eine überbaubare Fläche ausgewiesen werden müssen. Diese aber steht
im Widerspruch zu der städtebaulichen Zielsetzung der maßvollen Nachverdichtung, und soll auch
unter Berücksichtigung einer hierzu eingegangenen Stellungnahme nicht weiter verfolgt werden.
Durch den Verzicht einer überbaubaren Fläche, genießt der Gebäudeteil passiven Bestandschutz.
Preusweg 89
Im Bereich hinter dem Gebäude Preusweg 89 ist in den 1950er Jahren ein eingeschossiges Gebäude
als technisches Büro genehmigt worden, das aus bereits oben unter „Preusweg 87“ genannten
Gründen nicht mit einer überbaubaren Fläche gesichert werden soll. Das Gebäude und die Nutzung
genießen passiven Bestandsschutz.
Der Bereich unmittelbar hinter den Häusern Preusweg 87 bis 91 (ungerade Hausnummern) ist bislang
mit eingeschossigen Gebäuden für untergeordnete Nutzungen (Garagen, technisches Büro,
Schwimmbad) bebaut. Entsprechend dem planerischen Ziel, die vorhandene bauliche Struktur der
aufgelockerten Bebauung zu erhalten, sollen auch in diesem Bereich keine weiteren Wohngebäude
errichtet werden. Ganz im Gegenteil soll in diesem durch ungeordnete Nutzungen geprägten Bereich,
wie er in dem Plangebiet einzigartig ist, die Durchgrünung aktiv auf einen grüneren Zustand
zurückgeführt werden. Damit soll dem planerischen Konzept einer aufgelockerten Bebauung mit
starker Durchgrünung Folge geleistet werden.“
Vorlage FB 61/0862/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.05.2015
Seite: 6/6