Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111172.pdf
Größe
9,5 MB
Erstellt
27.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0853/WP16
öffentlich
27.02.2013
Dez. III / FB 61/30
Parkplatzsituation Kornelimünster
hier:'Pannacker', Anwohnerfragebogen und Beschilderung Parken
Eifelsteigwanderer
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2013
B4
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Fragebogen samt Anschreiben an die Anwohner und
Gewerbetreibenden der Straßen Abteigarten, Am Berg, Antoniusberg, Benediktusplatz, Breiniger
Straße Haus Nr. 1-12, Korneliusmarkt, Korneliusstraße, Napoleonsberg und Unter den Weiden zu
versenden. Sie beschließt die Änderung der Hinweis- und Parkplatzbeschilderung laut Plan Nr.
2010/08-02 einschließlich der alternativen Fußwegbeschilderung Plan Nr. 2010/08-02 L1.
Vorlage FB 61/0853/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2013
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
122.000
122.000
0
0
122.000
122.000
- 122.000
- 122.000
0
0
122.000
122.000
Ergebnis
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
Deckung ist gegeben / keine
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
0
0
0
0
9.600
9.600
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
- 9.600
- 9.600
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0853/WP16 der Stadt Aachen
ausreichende Deckung vorhanden
Ausdruck vom: 15.04.2013
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Situation
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 12.12.2012 die
Verwaltung beauftragt, den Anwohnerfragebogen und den Kreis der zu befragenden Bewohner zu
modifizieren sowie den Friedhofsparkplatz für Eifelsteigwanderer auszuweisen.
Eine weitere Beratung sollte erst erfolgen, wenn feststeht, ob der „Panneacker“ als Parkplatz genutzt
werden kann und die Stellungnahme der ASEAG zur Mitnutzung der Haltestelle für Reisebusse
vorliegt.
Sachstand „Pannacker“
Der Pannacker wird hinsichtlich seiner Eignung als Parkplatzfläche bereits seit längerem thematisiert.
Die in der Vergangenheit dargestellten kritischen Aspekte aus Sicht der Umweltverwaltung werden
nachfolgend noch mal
genannt.
Wasserrechtliche Vorgaben
Der Pannacker liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Inde, hier gilt es die
gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Das novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) führt in ' 77 Rückhalteflächen den Grundsatz aus:
Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten, und: Frühere
Überschwemmungsgebiete sollen so weit wie möglich wiederhergestellt werden.
1.
Konkreter wird das novellierte WHG in seinem ' 78 Besondere Vorschriften für festgesetzte
Überschwemmungsgebiete in
- Absatz 1: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist u.a. untersagt,
1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen,
2. die Errichtung von baulichen Anlagen.
Das WHG eröffnet dazu jedoch eine Hintertür, indem folgendes ausgeführt wird in
- Absatz 2 bzw. 3: Die zuständige Behörde kann abweichend von Absatz 1 die Ausweisung von
neuen Baugebieten ausnahmsweise zulassen bzw. das Errichten von baulichen Anlagen
genehmigen, u.a. wenn keine anderen Möglichkeiten der Siedlungserweiterung bestehen oder
geschaffen werden können und Gefährdungen von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder
Sachschäden nicht zu erwarten sind!
Bei den erwarteten kurzen Vorwarnzeiten, die im Rahmen der Hochwasseraktions- und
maßnahmenplanung bei der Bezirksregierung wahrscheinlich, aber nur für einen Modellregen
ermittelt werden, ist eine Gefährdung zumindest von Sachschäden für eine ebenerdige Parkpalette
höchst wahrscheinlich.
Insofern wird eine ebenerdige Ausführung nach derzeitigem Kenntnisstand wasserrechtlich nicht
genehmigungsfähig sein.
Vorlage FB 61/0853/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2013
Seite: 3/7
Auch im geänderten Regionalplan Region Aachen, Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz,
von April 2010 werden Ziele formuliert, die auf denen des Landesentwicklungsplans (LEP NRW)
fußen.
Im Kapitel 2.4.1.2 Freiraumentwicklung Hochwasserschutz werden u.a. 2 Ziele benannt:
Zur Regelung der Abflussverhältnisse an den Fließgewässern ist der Sicherung und der
Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume Vorrang einzuräumen vor anderen Maßnahmen; und
Die Überschwemmungsbereiche der Fließgewässer sind Vorranggebiete für den vorbeugenden
Hochwasserschutz und als solche für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu erhalten
und zu entwickeln.
Der geänderte Regionalplan für die Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur, von April 2010
(RP Aachen), basierend auf dem Landesentwicklungsplan (LEP NRW) weist den Pannacker
ebenfalls als Überschwemmungsbereich aus.
Unter dem Ziel 4.25 benennt der LEP NRW in Kapitel B.III. sogar:
Überschwemmungsgebiete und Talauen der Fließgewässer sind als natürliche Retentionsräume
zu erhalten und zu entwickeln. Einer Beschleunigung des Wasserabflusses ist entgegenzuwirken.
Die Bebauung des Pannacker stünde diesem Ziel diametral gegenüber.
Fazit: Regionales wie überregionales Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die bestehenden und
insbesondere die bekannten Überschwemmungsbereiche nachhaltig als natürliche
Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln. Dies ist zudem allemal preisgünstiger, als statt
dessen künstliche Vorrichtungen wie Rückhaltebecken im Einzugsgebiet der Gewässer schaffen
zu müssen, die auch noch intensiv unterhalten werden müssen.
Grundsätzlich werden natürliche Rückhalteflächen, d.h. natürliche Überschwemmungsgebiete als
Tabuzonen betrachtet. Insofern werden hohe Maßstäbe für die erforderliche wasserrechtliche
Genehmigung etwaige Ausnahmeregelungen gemäß LWG angesetzt, wenn in
Überschwemmungsgebieten Veränderungen wie das Anlegen eines Parkplatzes geplant werden.
Schutzgut Boden
Böden sind ein bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen
ist der Boden Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und
Bodenorganismen und übt als zentrales Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus.
Der Boden benötigt einen besonderen Schutz, um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können.
Es gibt Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Werden diese
Böden versiegelt, abgegraben oder durch Verdichtung und Erosion geschädigt, sind die Folgen
deutlich bemerkbar.
In der seit 2009 vorliegenden Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen werden für das Gebiet des
Pannackers flächendeckend schutzwürdige Böden für die Funktion Naturhaushalt Stufe 4 und
Biotopentwicklungspotential 3 ausgewiesen.
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden kann aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine
Empfehlung für das Bauvorhaben ausgesprochen werden. Die Umgestaltung und ggf.
Versiegelung dieser Böden hätte eine starke Beeinträchtigung der schutzwürdigen Böden zur
Folge.
Vorlage FB 61/0853/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2013
Seite: 4/7
Sollte die Planung an diesem Standort realisiert werden und Eingriffe in Böden unvermeidbar sein,
sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu planen und durchzuführen.
Die Bodenbelastungskarte gibt für den Pannacker Hinweise, dass stark erhöhte geogene
Belastungen durch Blei, Cadmium und Zink vorliegen, die bei Bodeneingriffen ein entsprechendes
Boden- und Abfallmanagement erfordern würden.
Landschaftsschutz
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, der für die Fläche besonderen
Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausweist. Die Bereiche der Bachaue der Inde sind
darüber hinaus im Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil LB 153 ausgewiesen
worden, hier soll eine natürliche Bachaue entwickelt werden. Von der Ortslage Hahn bis zur
Ortslage Kornelimünster beträgt die flächenmäßige Abgrenzung dieser LB Ausweisung beidseitig
des Bachlaufes 10 m. Dieser Bereich ist landwirtschaftlich extensiv zu nutzen, vorhandener
Baumbestand ist zu schützen, vereinzelt sind Ufergehölze zu pflanzen. In der unmittelbaren
Nachbarschaft des Untersuchungsraums Pannacker befindet sich nach dem Landschaftsplan
geschützter Baumbestand, der zu erhalten ist.
Das Untersuchungsgebiet wird von der Biotopkartierung der L.Ö.B.F. erfasst, die hier aufgrund der
Kartierung von Biotoptypen nach ' 62 des Landschaftsgesetzes, einen zu schützenden
Biotopbereich darstellt. Ziel der Schutzausweisung ist der Erhalt und die Optimierung eines
grünlanddominierten Flusstälchens im Vennvorland.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist zu untersuchen, ob von dem Vorhaben ein potentieller
Lebensraum von Wasseramsel und Eisvogel betroffen ist.
Das Landschaftsbild wird durch die Unverträglichkeit der Anlage eines Parkplatzes unmittelbar
neben einem Fließgewässer in erheblichem Maße negativ beeinträchtigt.
Fazit:
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist aus den genannten Vorgaben die Anlage eines
Parkplatzes im Bereich Pannacker nicht realisierbar.
Einbindung der Bezirksregierung Köln
Die Bezirksregierung Köln wurde mit der Bitte um fachliche und rechtliche Stellungnahme hinsichtlich
der Einschätzung als Überschwemmungsfläche angeschrieben. Der Schriftverkehr liegt als Anlage 1
bei. Die Bezirksregierung hat den o.g. Ausführungen der Verwaltung aus fachlicher und
wasserrechtlicher Sicht vollständig zugestimmt (s. Anlage 1).
Danach steht der „Pannacker“ zur Nutzung für den ruhenden Verkehr nicht zur Verfügung.
Anwohnerfragebogen
Der Anwohnerfragebogen wurde entsprechend der Hinweise aus der Bezirksvertretung modifiziert.
Vorlage FB 61/0853/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2013
Seite: 5/7
Private und öffentliche Parkplätze sind differenziert, ebenso wurde der Fragebogen um die Frage
nach Anwohner bzw. Gewerbetreibenden vervollständigt
(s. Anlage 2).
Die Verteilung des Fragebogens samt Anschreiben wurde ausgedehnt und ist jetzt an die Anwohner
und Gewerbetreibenden der Straßen Abteigarten, Am Berg, Benediktusplatz, Breiniger Straße Haus
Nr. 1-12, Korneliusmarkt, Korneliusstraße, Antoniusberg, Napoleonsberg und Unter den Weiden
vorgesehen. Eine weitere Verteilung wird für nicht sinnvoll erachtet, da andere Anlieger aufgrund der
Entfernung zum Ortskern die dort gelegenen Parkmöglichkeiten kaum nutzen werden.
Friedhofsparkplätze
Für Eifelsteigwanderer können die Parkplätze im Bereich des Friedhofs als alternative
Parkmöglichkeiten zu den Parkplätzen auf dem Benediktusplatz und Korneliusmarkt angeboten
werden. Hierzu muss die vorhandene Hinweisbeschilderung im Bereich Napoleonsberg, Iternberg und
Breiniger Straße, die heute schon die Friedhofsparkplätze für Besucher des Historischen Ortskerns
ausweist, modifiziert werden (s. Anlage 5). Die Hinweisbeschilderung sollte nicht nur textlich ergänzt,
sondern dem heutigen Standard entsprechend mit dem StVO-Zeichen 317, Wanderparkplatz,
vervollständigt werden.
Zur Änderung bzw. Ergänzung der Hinweisbeschilderung im Bereich Napoleonsberg / Internberg ist
eine Anhörung von Straßen NRW notwendig. Gegebenenfalls ergeben sich daraus noch
gestalterische Änderungen.
Die Friedhofsparkplätze unmittelbar vor und hinter der Fußwegeverbindung zwischen Schildchenweg
und Korneliusstraße sollten mit dem StVO-Zeichen 314-10 bzw. 314-20, Parkplatz mit Zusatz
Eifelsteig/ Historischer Ortskern, ausgeschildert werden.
Diese Fußwegeverbindung ist von Ortsfremden nicht zu erkennen, daher sind dort Hinweisschilder auf
den Fußweg notwendig. Ebenso ist im Bereich der Einmündung des Fußweges auf die
Korneliusstraße ein Hinweisschild Richtung Ortskern und für den Rückweg der Hinweis zum Parkplatz
notwendig.
Der vg. Fußweg ist zwar eine kurzläufige Verbindung zum Ortskern, aufgrund seiner Ausstattung und
Breite jedoch sehr unattraktiv und ist kein „Aushängeschild“ auf dem Weg zum Historischen Ortskern.
Daher sollte die Fußwegverbindung vom Schildchenweg über die Dorffer Straße Richtung Ortskern
zusätzlich ausgeschildert werden (s. Anlage 6).
Nutzung Bushaltestelle „Kornelimünster Markt“ für Reisebusse
Einer Mitnutzung der Bushaltestelle Kornelimünster Markt für Reisebusse, jedoch nur zum
Aussteigen der Fahrgäste sofern der Linienverkehr nicht behindert wird, hat die ASEAG zugestimmt.
Das Einsteigen von Fahrgästen sowie das Absolvieren von Standzeiten sind dort nicht möglich.
Vorlage FB 61/0853/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2013
Seite: 6/7
Als Fahrgasteinstiegsmöglichkeit könnte evtl. die Haltestelle Venwegener Straße Richtung Walheim
genutzt werden (s. Anlage7).
Die ASEAG hat jedoch um Mitteilung gebeten, wo die Reisebusse Ihre Standzeit verbringen sollen.
Hier könnte der noch zu erstellende Parkplatz auf dem ehemaligen Regenrückhaltebecken genannt
werden. Als kurzfristige, vorübergehende Möglichkeit könnten die beiden in der Straße Abteigarten
vorhandenen Busparkplätze angeführt werden.
Anfahrbarkeit der Parkpalette
Auf dem Gelände Korneliusstraße Haus-Nr.18 besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer
Parkpalette. Für die Nutzung der +1 Ebene wäre eine Zufahrt auf / von der Straße Napoleonsbergberg
notwendig. Bisher beurteilte Straßen NRW als zuständiger Baulastträger dies negativ.
In einem Ende Februar 2013 stattgefundenen Gespräch im Dezernat III hat der Leiter von Straßen
NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel eine erneute Prüfung zur Anfahrbarkeit der Parkpalette
zugesagt. Über das Ergebnis wird berichtet.
Kosten
Für die Hinweisbeschilderung entstehen Kosten in Höhe von ca.
17.000,-- €
Die Fußweg- und die Parkplatzbeschilderung wurde auf ca.
Kalkuliert.
2.000,-- €
19.000,-- €
Die Anwohnerbefragung kostet ca.
3.000,-- €
22.000,-- €
Für die Anwohnerbefragung stehen Haushaltsmittel unter dem PSP-Element 4-120201-925-6,
Sachkonto 52910000 (Bürgerbeteiligung in der Verkehrsplanung) und für die Beschilderung unter dem
PSP-Element 5-120102-400-01500-300-1 (Parkplatz Kornelimünster) zur Verfügung.
Anlage/n:
1 Schreiben an und von Bezirksregierung
2 Anschreiben und Anwohnerfragebogen
3 Übersicht Parkplatzflächen
4 Übersicht Korneliusmarkt/Benediktusplatz
5 Beschilderungsplan Zustand
6 Beschilderungsplan Planung
7 Schreiben ASEAG
Vorlage FB 61/0853/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2013
Seite: 7/7
Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen - FB 61/30 - D-52058 Aachen
Der Oberbürgermeister
Auskunft
Gebäude
Telefon
Telefax
e-mail
Internet
Aktenzeichen
Kassenzeichen
Buslinien
Haltestelle
Datum
Herr Müller
Lagerhausstraße 20
0241 / 432 6130
0241 / 4135416130
verkehrsmanagement@mail.aachen.de
www.aachen.de
1, 3, 11, 13, 14, 21, 44, 46, 56, 163
Hauptbahnhof
.....
Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in der zentralen Ortslage von Kornelimünster Gegenstand zahlreicher Diskussionen.
Einerseits existiert das berechtigte Interesse von Anwohnern und Anliegern Parkraum für die Eigennutzung oder für
Besucher vorzuhalten. Andererseits erzeugt die Attraktivität des historischen Ortskerns eine große touristische
Anziehungskraft, die ebenfalls Ausdruck in einer starken Parkraumnachfrage findet. Massiv verstärkt hat sich dies seit
der Etablierung des Eifelsteigs Aachen - Trier, dessen Anfangs- bzw. Endpunkt Kornelimünster eine große Zahl von
Wandertouristen beschert hat.
Der Nachfrage nach Parkraum steht der Vielfach vorgebrachte Wunsch nach einer Entlastung der zentralen
Marktbereiche von abgestellten Fahrzeugen gegenüber. Straßenführung und Platzanlagen des Benediktusplatzes und
Korneliusmarkt sind Bestandteile des historischen Gesamtensembles und gelten hinsichtlich Profil, Belag und Breite als
erhaltenswert. Aus gestalterischen und denkmalpflegerischen Gründen ist es erstrebenswert, diese Flächen ganz oder
teilweise von ruhendem und fließendem Verkehr frei zu halten.
Die beiliegende Grafik zeigt die verschiedenen Teilräume.
Um die Parkplatzsituation zu entschärfen, wurden in der Vergangenheit diverse Untersuchungen nach alternativen
Möglichkeiten vorgenommen. Aktuell scheint die Schaffung von weiteren Parkplätzen
a) auf dem Regenrückhaltebecken Klauser Straße
b) auf dem vormaligen Schulhofgelände Abteigarten
c) in der Korneliusstraße 18
möglich, die sowohl von Anliegern, aber insbesondere von Besuchern genutzt werden können.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Ihre Meinung und haben den beiliegenden Fragebogen dazu vorbereitet.
Den Fragebogen können Sie mit beiliegendem Freiumschlag an die Verwaltung zurücksenden, in der
Bezirksverwaltungsstelle Am Schulberg abgeben oder im Internet unter .................... bis zum ................. ausfüllen.
Ihre Antworten geben wertvolle Anhaltspunkte für die Entscheidungsfindung der Bezirksvertretung AachenKornelimünster/Walheim.
Konto der Stadtkasse:
Konto Nr. 34
Sparkasse Aachen
BLZ 390 500 00
Öffnungszeiten
Montag -Donnerstag
Freitag
08.00 - 15.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
- FB 61/30 -
Aachen,
Hausruf: 6130, Herr Müller
Name:
Anschrift:
Alter:
~ Anwohner
~ Gewerbetreibender
Ich besitze
~ ein Kfz
~ zwei Kfz
~ mehrere Kfz
~ kein Kfz
Ich verfüge derzeit über private Kfz-Abstellplätze
~ einen
~ zwei
~ mehrere
~ keinen
~ in direkter Umgebung ~ im historischen Ortskern
~ außerhalb
Ich benötige private Kfz-Abstellplätze
~ einen
~ zwei
~ mehrere
~ keinen
Ich befürworte eine Freistellung des Benediktusplatzes von parkenden Fahrzeugen
~ vollkommen
~ in Teilabschnitten
~ zu bestimmten Zeiten
~ von Besuchern
~ von Bewohnern
~ gar nicht
Ich befürworte eine Freistellung des Korneliusmarktes von parkenden Fahrzeugen
~ vollkommen
~ in Teilabschnitten
~ zu bestimmten Zeiten
~ von Besuchern
~ von Bewohnern
~ gar nicht
Ich halte eine Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze
~ durch Parkgebühren für sinnvoll
~ durch Parkscheibenregelung für sinnvoll
~ ausschließlich für das Bewohnerparken (30 pro Jahr) für sinnvoll
~ nicht für sinnvoll
Städtische Parkplätze in der Korneliusstraße 18 sollen
~ als Dauerstellplätze ausschließlich an Anwohner vermietet werden
~ als Dauerstellplätze an Anwohner und andere Nutzer vergeben werden
~ in eine “öffentliche Bewohnerparkregelung” (30 /Jahr) einbezogen werden
~ als öffentlicher Parkraum für jedermann nutzbar sein
Zur Regelung der Parkraumproblematik habe ich noch folgenden Vorschlag:
Weitere Anmerkungen:
Übersicht Kornelimünster
3
2
Abte
i-
r
ga
n
te
Na
Benediktusplatz
Korneliusmarkt
po
le
on
sb
Korne
lius
Iter
Geplante Parkplatzflächen
2
3
aße
1
er
g
1
str
Korneliusstraße
Schulhof
Regenrückhaltebecken
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
November 2012
nbe
rg