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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
112609.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
04.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:07
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0872/WP16 öffentlich 04.04.2013 FB61/30 Fernbuslinien: Situation und Handlungserfordernisse in Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.04.2013 MA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Untersuchung möglicher Haltestellenstandorte in Aachen. Vorlage FB 61/0872/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2013 Seite: 1/3 Erläuterungen: Am 01.01.2013 ist ein umfassend reformiertes Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Kraft getreten. Ca. drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen EU-Rechts für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird damit auch das nationale Recht an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 angepasst. Die PBefG-Novelle sieht u.a. eine Liberalisierung im Fernbuslinienverkehr vor: Busfahrten im öffentlichen Personenverkehr mit einer Reiseweite von über 50 km sind seit dem 01.01.2013 grundsätzlich genehmigungsfähig. Der seit den 1930er Jahren bestehende Konkurrenzschutz für vorhandene Eisenbahn- und Buslinien wurde damit abgeschafft. Der öffentliche Personennahverkehr mit Bussen und Bahnen bleibt weiterhin geschützt: auch nach der Liberalisierung ist die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltestellen, die weniger als 50 km auseinander liegen, grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch für Strecken des Schienenpersonennahverkehrs mit einer Reisezeit von unter einer Stunde. Nur wenn dort kein ausreichendes Nahverkehrsangebot besteht, kann die Behörde für einzelne Teilstrecken eine Genehmigung erteilen. Die Öffnung des deutschen Marktes für Fernbusse seit Jahresbeginn hat bereits für Wirbel gesorgt. Bis Ende 2012 gab es 86 bestehende innerdeutsche Fernbuslinien - vor allem von und nach Berlin sowie in Urlaubsregionen oder zu Flughäfen ohne Bahnanschluss. Bis zum 15.02.2013 haben die Bundesländer bereits 23 neue innerdeutsche Verbindungen im Fernbuslinienverkehr genehmigt. Darüber hinaus wurde für weitere 53 Verbindungen eine Genehmigung beantragt. Wenn diese Anträge genehmigt sind, hat sich die Anzahl der Verbindungen seit Inkrafttreten der Neuregelung fast verdoppelt. Der Stadtverwaltung liegen seit dem 01.01.2013 zwei Konzessionsanträge für Fernbusverbindungen mit Halt in Aachen vor. Betroffen sind die Verbindungen Aachen - München und Aachen - Berlin. Es wird erwartet, dass mit fortschreitender Marktentwicklung weitere Unternehmen mit Konzessionsanträgen vorstellig werden. Beantragt wurde jeweils ein Halt an der Bushaltestelle Aachen Hbf. Aus Kapazitätsgründen wurden die Antragsteller an die vorhandene Fernbushaltestelle Wilmersdorfer Straße auf der Hüls verwiesen: die Haltestelle Hbf ist im heutigen Linienverkehr bereits ausgelastet und weist keine ausreichenden Aufstell- und Warteflächen für die Fernbusse auf. Die Fernbusse benötigen eine längere Aufenthaltszeit bis zu 15 Minuten für das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste mit Gepäckabwicklung. Fernbushaltestelle Wilmersdorfer Straße Die Fernbushaltestelle „Wilmersdorfer Straße“ - siehe Anlagen 1 und 2 - wurde bisher überwiegend von Busunternehmen mit den Zielen Polen, Rumänien, Tschechien, Belgien, Frankreich, England und Portugal angefahren. Insgesamt handelt es sich um ca. 100 Abfahrten pro Woche. In der Wilmersdorfer Straße sind, außer Abstellmöglichkeiten für Busse und Pkw, ein Kiosk, eine öffentliche Toilette sowie eine Haltestelle im ÖPNV mit ganztägiger Bedienung vorhanden. Die Haltestelle wurde im Jahr 2004 als offizielle Haltestelle für den internationalen Fernverkehr von der Bezirksregierung genehmigt. Vorlage FB 61/0872/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2013 Seite: 2/3 Weiterer Handlungsbedarf Ein Fernbusunternehmen hat mit Hinweis auf den nicht genehmigten Halt am Aachener Hauptbahnhof sein Interesse an einer Verbindung nach Aachen zurückgestellt und die Befreiung von der Beförderungspflicht für Aachen beantragt und bewilligt bekommen. Begründet wird der Antrag damit, dass "die von der Stadt Aachen festgelegte Haltestelle Wilmersdorfer Straße nicht den Erfordernissen einer nationalen Fernbuslinie, da sie zu weit vom Stadtzentrum entfernt ist und in einer unattraktiven Umgebung (Gewerbegebiet) angesiedelt ist, entspricht. Auch die Erschließung durch den ÖPNV ist für den Zweck nicht ausreichend". Die Verwaltung kann diese Auffassung nachvollziehen und sieht Handlungsbedarf für die Entwicklung eines attraktiven Fernbushaltestellenstandortes in Aachen. Dabei sind u.a. die Lage im innerstädtischen Straßennetz, die städtebauliche Gestaltung und die notwendigen Infrastruktureinrichtungen für die Fahrgäste zu berücksichtigen. Im heutigen Netz gibt es nach Ansicht der Verwaltung keinen Standort, der ohne Weiteres den Erfordernissen der Fernverkehrsunternehmen entspricht und gleichzeitig die notwendigen freien Haltekapazitäten aufweist. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Untersuchung zu möglichen Haltestellenstandorten durchzuführen und Kosten einer entsprechenden infrastrukturellen Aufrüstung zu ermitteln. Darüber hinaus ist zu klären, welche finanziellen Lasten durch die Stadt zu tragen sind und welche Beteiligungen durch Dritte möglich sind. Anlage/n: Anlage 1: Lageplan Fernbushaltestelle Wilmersdorfer Straße Anlage 2: Fotos Fernbushaltestelle Wilmersdorfer Straße Vorlage FB 61/0872/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.04.2013 Seite: 3/3 Anlage 1: Fernbushaltestelle Wilmersdorfer Straße: Lage im Stadtgebiet Fernbushaltestelle Anlage 2: Fernbushaltestelle Wilmersdorfer Straße: Fotos