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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
112445.pdf
Größe
339 kB
Erstellt
27.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:07

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 40/0157/WP16 öffentlich 27.03.2013 FB 45/600, Herr Kaldenbach Förderschule am Rödgerbach - Ganztagsbetreuung Sekundarstufe I im Schuljahr 2013/2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.04.2013 SchA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt: 1. der Förderschule am Rödgerbach für das Schuljahr 2013/2104 zur Umsetzung eines Ganztagsangebotes für ehemalige Schüler der Förderschule am Kennedypark im Bereich der Sek. I (Klasse 7 – 10) einen Betrag in Höhe von 86.400 € zur Verfügung zu stellen. (siehe Deckungsvorschlag unter Punkt 3) 2. im Rahmen des Förderprogramms „Geld oder Stelle“ für pädagogischen Übermittagsbetreuung der Schule zusätzlich zu der Landesförderung einen Betrag in Höhe von 16.580 € aus kommunalen Mitteln zur Verfügung zu stellen. (siehe Deckungsvorschlag unter Punkt 3) Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 1/7 Finanzielle Auswirkungen Es wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen. Die entstehenden zusätzlichen Aufwende werden zu 100% durch vorhandene Aufwandspositionen gedeckt, so dass keine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt entsteht. Da mehrere Positionen betroffen sind, erfolgt die differenzierte Aufschlüsselung in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung. investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014 ff. Ansatz 2014 ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 - 0 Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014 ff. Ansatz 2014 ff. (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 2/7 Erläuterungen: 1. Ausgangslage In seiner Sitzung am 21.11.2012 hat der Rat der Stadt Aachen auf der Grundlage der Ergebnisse der Werkstatt für die Schulentwicklungsplanung der Förderschulen und auf Empfehlung des Schulausschusses folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses: 1. die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ a) am Kennedypark b) am Kurbrunnen c) Beginenstraße zum 31.07.2013 zu schließen. 2. Für die Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ am Rödgerbach zum 01.08.2013 einen Teilstandort in der jetzigen Förderschule Beginenstraße gem. § 83 Abs. 5 SchulG einzurichten. 3. Er beauftragt die Verwaltung a) sicher zu stellen, dass für die Schüler der zu schließenden Schulen die im Ganztag beschult werden oder an einer Betreuung im Rahmen von OGS oder anderen Betreuungsmaßnahmen teilnahmen, entsprechende Plätze in den Förderschulen am Rödgerbach zur Verfügung gestellt werden und b) die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Förderschule am Rödgerbach ab Beginn des Schuljahres 2014/2015, aufbauend in der Klasse 5 in eine Ganztagsschule umgewandelt werden kann. 4. die Förderschule Walheim an einem Standort am Kennedypark zu verlagern.“ (vgl. Vorlage FB 40/0145/WP16). Die Schule am Rödgerbach, die Kooperationspartner im Bereich der (Ganztags-) Betreuungsangebote an den betroffenen Standorten und der FB 45 unter Begleitung der Schulaufsicht erarbeiten mit Hochdruck in enger Abstimmung die notwendigen Planungen und Maßnahmen für das kommende Schuljahr. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 3/7 2. Stand der Umsetzung Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf die Umsetzung von Ziff. 3a des v.g. Beschlusses. Zum Schuljahr 2013/2014 ist von einer Schülerzahl von 220 bis 230 Förderschülern an der Förderschule am Rödgerbach (mit den Teilstandorten Sonnenscheinstraße und Beginenstraße) auszugehen und zu planen. Grundlage dafür bilden die aktuellen Anmeldezahlen. Für den Bereich der (Ganztags-) Betreuung sind folgende drei Bereiche zu unterscheiden. 2.1. Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) für den Primarbereich der Förderschule (Klasse 1 – Klasse 6). Im derzeit laufenden Schuljahr 2012/2013 sind an der Förderschule am Rödgerbach (2 Gruppen), an der Förderschule Beginenstraße (3 Gruppen) und an der Förderschule am Kurbrunnen (1,5 Gruppen) insgesamt 6,5 OGS Gruppen verortet. Nach Auswertung der Elternabfragen im Rahmen der Anmeldungen für das Schuljahr 2013/2014 geht die Förderschule am Rödgerbach davon aus, dass im kommenden Schuljahr 5,5 Gruppen (66 Plätze) ausreichend sind, um den angemeldeten Bedarf der Eltern nachkommen zu können. Die Finanzierung dieser Gruppen ist im Rahmen der OGS Betriebskostenförderung gesichert. Ausreichende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. 2.2. Pädagogische Übermittagsbetreuung im Bereich der Sekundarstufe I (Klasse 7 bis Klasse 10) aus dem Programm „Geld oder Stelle“. Im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ für die Sekundarstufe I standen den betroffenen Förderschulen bisher nachfolgende Förderbeträge zur Organisation und Durchführung der Pädagogischen Übermittagsbetreuung (inklusive der Möglichkeit ergänzend außerordentlichen Ganztags- Betreuungsangebote zu organisieren) zur Verfügung:  Förderschule am Rödgerbach: 15.000 €  Förderschule am Kurbrunnen: 15.000 €  Förderschule Beginenstraße: 15.000 €  Förderschule am Kennedypark: 46.500 € Aufgrund der beschlossenen Schulschließungen fallen die Fördermittel für die zur schließenden Schulen am Kurbrunnen, Beginenstraße und am Kennedypark ersatzlos weg. Leider führt die deutlich erhöhte Schülerzahl nicht zu einer Erhöhung der Fördermittel für die Förderschule am Rödgerbach, da der Erlass eine Erhöhung des Förderbetrages (allerdings auch nur um 5.000 €) erst ab Erreichen einer Schülerzahl von über 300 Schülern vorsieht. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 4/7 Somit stehen der Förderschule am Rödgerbach weiterhin „lediglich“ 15.000 € für das gesamte Schuljahr zur Verfügung, um eine pädagogische Übermittagsbetreuung und Nachmittagsangebote zu realisieren. Dies stellt die Schule -bei einer verdreifachten Schülerzahl- vor enorme Herausforderungen, selbst wenn die nachfolgenden genannten Maßnahmen mit einbezogen werden. 2.2.1 Antrag der Förderschule am Rödgerbach vom 21.03.2013 Die Schule beantragt mit Schreiben vom 21.03.2013 (Anlage 1, Variante II) die Fördermittel des Landes von 15.000 € für die pädagogische Übermittagsbetreuung am Standort Sonnenscheinstraße sowie die pädagogische Übermittagsbetreuung am Standort Beginenstraße für das gesamte Schuljahr 2013/2014 aus kommunalen Mitteln aufzustocken. 2.2.2 Empfehlung der Verwaltung Unter Beachtung des Ratsbeschlusses, den o.a. Ausführungen und der besonderen Gesamtsituation der Schule befürwortet die Verwaltung diesen Antrag. Es wird empfohlen, der Schule für diese pädagogische Übermittagsbetreuung über die Landesförderung hinaus für das Schuljahr 2013/2014 einen Betrag in Höhe von zusätzlich 16.580 € - zunächst - aus kommunalen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Sollten im Laufe des Schuljahres 2013/2014 andere Schulen ihre Fördermittel aus dem Programm Geld oder Stelle nicht vollständig verwenden, so steht es der Stadt als Schulträger frei, diese Mittel an andere Schulen um zu verteilen. Hierbei würde die Förderschule am Rödgerbach mit Priorität berücksichtigt und auf die freiwillige Förderung der Stadt angerechnet. So könnte ggfls. der kommunale Anteil reduziert werden, im günstigsten Fall komplett entfallen. 2.3 Betreuungsangebote für ehemalige Schüler der Sek. I (Klasse 7 – 10 ) der Förderschule am Kennedypark im Rahmen des gebundenen Ganztages. Nach Auswertung der Anmeldezahlen ist festzustellen, dass 23 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I von der Förderschule am Kennedypark in die Schule Am Rödgerbach wechseln werden. Diese Schülerinnen und Schüler haben bisher an der Förderschule am Kennedypark 5 Tage je Woche im Rahmen des gebundenen Ganztages teilgenommen. Dem Ratsbeschluss vom 21.11.2012 folgend sind für diese Schüler für das kommende Schuljahr adäquate Ganztagsbetreuungen zu organisieren. Bei Anwendung der Gruppenstandards für den Bereich der OGS des Primarbereiches würde dies bedeuten, das für die 23 SchülerInnen zwei ausschließlich kommunal geförderte Betreuungsgruppen (OGS Sek. I) zu bilden sind. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 5/7 2.3.1 Antrag der Förderschule am Rödgerbach und des Kooperationspartners Driescher Hof vom 21.03.2013 Die Förderschule am Rödgerbach und der Kooperationspartner Driescher Hof beantragen hier in Variante II, für ein qualifiziertes und bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot im Nachmittag für SchülerInnen der Sekundarstufe I, die vormals den gebundenen Ganztag am Kennedypark besucht haben, am Standort Sonnenscheinstraße zusätzliche Fördermittel im Umfang von 86.400 €. 2.3.2 Empfehlung der Verwaltung Der hier geltend gemachte Finanzbedarf in Höhe von 86.400 € kann analog der Förderbestimmungen im Bereich der OGS im Primarbereich von Seiten der Verwaltung nachvollzogen werden. Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 21.11.2012 der Schule am Rödgerbach die hierzu notwendigen Finanzmittel in Höhe von 86.400 € für das Schuljahr 2013/2014 zur Verfügung zu stellen. Den weitergehenden Antrag, ein solches Angebot auch für andere Schüler der Sekundarstufe I zugänglich zu machen und damit nicht nur zwei, sondern insgesamt 3 Gruppen an der Schule zu bilden, kann die Verwaltung zwar inhaltlich nachvollziehen, er wird aber nicht von der Beschlussfassung des Rates erfasst. Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt kann diesem Antrag aus Sicht der Verwaltung daher nicht nachgekommen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen: Zwischen Schule, Kooperationspartner und dem FB 45 besteht Einvernehmen darüber, dass die v.g. Maßnahmen und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen kommunalen Mittel zunächst ausschließlich für das Schuljahr 2013/2014 gelten. In Anbetracht der Entwicklung im Bereich der Förderschulen bzw. der integrativen / inklusiven Beschulung wird für das Schuljahr 2014/2015 die Entwicklung der Schülerzahlen abzuwarten sein. Erst dann kann eine erneute Planung des finanziellen Bedarfes für das Schuljahr 2014/2015 vorgenommen werden. Für das kommende Schuljahr 2013/2014 werden folgende zusätzliche Auswirkungen für den städtischen Haushalt erwartet: Pädagogische Übermittagsbetreuung („Geld oder Stelle“) 16.580 € Ganztagsbetreuung für ehemalige Schüler der Förderschule am Kennedypark in der Sekundarstufe I Gesamt 86.400 € 102.980 € Hierfür ist für die Jahre 2013 und 2014 ein zusätzliches PSP Element im Produkt Förderschulen „Ganztagsbetreuung Sek I Förderschule Rödgerbach“ einzurichten. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 6/7 Es entfallen auf das Hhj. 2013 5/12 = 42.900 € auf das Hhj. 2014 7/12 = 60.080 € Diese zusätzlichen Aufwende sollen wie folgt gedeckt werden: in 2013 frei werdendes Schulbudget aus dem Förderschulbereich 20.000 € 4-030106-904-8 52540000 Unth + Beschaff BGA 4-030106-904-8 52710000 Lernmittel 4-030106-904-8 52790000 Besond Verw+ Betraufw 4-030106-904-8 54310000 Geschäftsaufwendungen Die genaue Aufteilung erfolgt noch in Abstimmung mit der Finanzsteuerung. 4-030302-910-6 52790000 Zukunftsfonds 22.900 € Gesamt: 42.900 € in 2014 freiwerdendes Schulbugdet aus dem Förderschulbereich 20.000 € 4-030302-910-6 52790000 Zukunftsfonds 40.080 € Gesamt: 60.080 € In Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung wird FB 45 die entsprechenden haushaltsrechtlichen Genehmigungen bei Dez. II gem. § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung einholen. Anlage/n: Antrag vom 21.03.2013 Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 7/7 Schule am Rödgerbach Städt. Förderschule Lernen Sonnenscheinstraße 1 52078 Aachen Tel.: 0241 – 52 35 05 Aachen, 21.3.2013 Fachbereich Kinder, Jugend und Schule An den Stadtdirektor Herrn Wolfgang Rombey Fachbereichsleiterin Frau Elke Münich Abteilungsleitung Finanzen, Verwaltung und IT Herrn André Kaldenbach Schulentwicklungsplanung Förderschulen Lernen der Stadt Aachen • Schließung der Schulen Beginenstraße, Kennedypark und Kurbrunnen • Erhalt der Schule am Rödgerbach mit einer Dependance im Gebäude der jetzigen Schule Beginenstraße Hier: Nachmittagsangebote in der Sekundarstufe I - Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 21.11.2012 – Angebots- und Kostenplanung für das Schuljahr 2013-14. Mit der Bitte um Prüfung, in welcher Höhe die Stadt Aachen finanzielle Mittel zur Umsetzung bereitstellen kann. Die Verwaltung soll sicher stellen, dass den Schülern der schließenden Schulen, die im Ganztag beschult werden, in der OGS sind oder an einer anderen Betreuungsmaßnahme teilnehmen, entsprechende Plätze in der Förderschule Am Rödgerbach zur Verfügung gestellt werden, um eine Nachmittagsbetreuung auch weiter zu gewährleisten. (Ausschnitt aus der offiziellen Verlautbarung des Presseamts der Stadt Aachen vom 21.11.12, Info – Nr. 1439/12) Die folgende Planung basiert auf Leitgedanken der Schule am Rödgerbach und den grundlegenden sonderpädagogischen Prinzipien sowie dem Bewusstsein, dass die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel eine besondere Herausforderung sein wird. Zur bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen gehören: • • • • • • • • Zeit für den Beziehungsaufbau als Basis jeglicher Förderangebote Individuelle Förderangebote, die von den Stärken ausgehen Eine wertschätzende und respektvolle Lehr- und Lernatmosphäre Intensive Zusammenarbeit mit den Eltern Angebote, in denen die sonderpädagogischen Grundprinzipien berücksichtigt werden Austausch zwischen den unterschiedlichen Professionen Intensive Begleitung im Übergang von Schule zur Teilnahme an der Arbeitswelt Anpassung des Systems an Förderbedürfnisse der Schüler 1 Zur Umsetzung dieser Notwendigkeiten im Nachmittagsbereich gehören qualifizierte Mitarbeiter und ein passgenaues Angebot. Die nachfolgende inhaltliche Darstellung sowie die Kostenkalkulation beziehen sich zunächst auf das Schuljahr 2013-2014 und damit lediglich auf ein Schuljahr. Die nicht vorhersehbaren Entwicklungen, wie die Novellierung des Schulgesetzes und der Verordnung über die Schulgrößen von Förderschulen, die Bereitstellung von Plätzen im GU und in ILGs, das Wahlverhalten der Eltern, der Aufbau zur gebundenen Ganztagsschule im Schuljahr 14-15 ab Klasse 5, u.a. führen im Moment nur zu sehr wagen Schülerzahlprognosen. Eine finanzielle Planung über das Schuljahr 13-14 hinaus ist aus unserer Sicht daher im Moment nicht sinnvoll. Ausgehend von der Bereitstellung entsprechender Plätze im Ganztag für die ehemaligen Schülerinnen und Schüler von der Schule am Kennedypark bis zum Ende ihrer Schulzeit, sollte die nächste Kostenkalkulation frühestens in einem Jahr aufgestellt werden. Im Folgenden stellen wir zwei unterschiedliche Varianten der Nachmittagsangebote für die Schule am Rödgerbach da und bitten zu prüfen, in welcher Höhe die Stadt Aachen finanzielle Mittel zur Umsetzung bereitstellen kann. Wir bitten zu berücksichtigen, dass das unten aufgeführte Angebot eine Neukonzeption für die Schule am Rödgerbach als auch für den Kooperationspartner sein wird. Wir benötigen daher zur fundierten Weiterarbeit schnellstmöglich Klarheit über die zur Verfügung stehenden Mittel. Sollte der Schulausschuss am 25.04.2013 keinen Beschluss fassen können und es damit keine Klarheit über die zur Verfügung stehenden Mittel geben, könnten die konzeptionellen Inhalte nicht zu Beginn des Schuljahres 13-14 umgesetzt werden. Variante I Qualifiziertes und bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot im Nachmittag für SchülerInnen der Sekundarstufe I am Standort Sonnenscheinstraße sowie Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I am Standort Beginenstraße Schuljahr 2013/ 2014 1. Standort Sonnenscheinstraße, 36 SchülerInnen der Sek. I Qualifiziertes und bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot im Nachmittag für SchülerInnen der Sekundarstufe I. Die Schülerzahl 36 setzt sich zusammen aus bisher 23 angemeldeten SchülerInnen von der Schule am Kennedypark, 1 weiteren kalkulierten Platz für diese SchülerInnen und 12 freien Plätzen, die den jetzigen SchülerInnen der Schule am Rödgerbach zur Verfügung gestellt werden sollen. Einen gravierenden Unterschied in der Elternwahlmöglichkeit der Nachmittagsangebote zwischen den „neuen“ und den „alten“ SchülerInnen, -die gemeinsam eine Klasse besuchen- darf es aus pädagogischer Sicht nicht geben! 1.1 Ziele Die Ziele des Nachmittagsangebotes für SchülerInnen der Sekundarstufe I ergeben sich aus dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 -Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I. Demnach ist das qualifizierte und bedarfsgerechte Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe auf individuelle, ganzheitliche Förderung angelegt. Die Persönlichkeit der SchülerInnen, ihre Selbstund Sozialkompetenzen sowie ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. 1.2 Inhalte Standort Sonnenscheinstrasse Das ganzheitliche Nachmittagsangebot für SchülerInnen der Sekundarstufe I erstreckt sich über den Zeitraum von 12:45 Uhr bis 16:00 Uhr und basiert auf drei Säulen: 1. Das gemeinsame Mittagessen, 2. Die Arbeitszeit (Hausaufgaben und Freiarbeit), 3. Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote. 2 - Tagesphasen sind fest im Angebotsplan verankert, Start nach Unterrichtsende Begleitung und Unterstützung durch qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal grundlegende Methode der „sozialen Gruppenarbeit“, d.h. die SchülerInnen bewegen sich in festen Gruppen, in denen sie positive, sinnvolle und kooperative Erfahrungen machen und demnach ihr Selbstbild als wertvoller Teil einer Gemeinschaft aufbauen bzw. stärken sollen 1. Das gemeinsame Mittagessen 2. Die Arbeitszeit - Erledigung der Hausaufgaben und Freiarbeit, Zeit nach Vorgaben des Schulministeriums Austausch über Lernstand, Förderziele, psychische Belastungen der SchülerInnen zwischen Mitarbeiter/innen von Schule und Jugendhilfe 3. Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote - vielseitige und abwechslungsreiche Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote - Differenzierung von Angeboten der Mitarbeiter des Kooperationspartners und externen Angeboten, inner- und außerschulischen Angeboten, Einzelförderung und sozialer Gruppenarbeit - Gruppenzeit/-rat, Sport, Spiel, Kunst, Partizipation, Hauswirtschaft, Handwerk, Kultur, Musik - Schwerpunkt „Berufsvorbereitung“ in Werkstätten (Schulgebäude) mit qualifiziertem Personal - Lernförderung für einzelne SchülerInnen - Verselbständigung der SchülerInnen, Orientierung in den Sozialraum - Kontakte zu Sportvereinen, Kunst- und Kultureinrichtungen sowie zu Anbietern anderer Freizeitangebote - Die Beantragung und Nutzung diverser öffentlicher Zuschüsse (Bildungs- und Teilhabepaket, Bildungszugabe) ermöglicht zusätzliche Ausdifferenzierung und Erweiterung des bestehenden Angebots 1.3 Struktur - Außerschulischer Kooperationspartner ist der Verein Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. als Träger des D-Hof für Kinder und Jugendliche, der bereits seit 2006 eng mit der Schule am Rödgerbach im Bereich der OGS und der Berufsvorbereitung zusammen arbeitet. Als Anstellungsträger ist er verantwortlich für die Personalplanung im Nachmittagangebot an der Schule am Rödgerbach am Standort Sonnenscheinstraße. - Um eine qualifizierte Förderung der SchülerInnen der Sekundarstufe I zu gewährleisten, werden die 36 angemeldeten SchülerInnen am Standort Sonnenscheinstraße in drei Gruppen geteilt, die von jeweils einer qualifizierten Fachkraft und einer Ergänzungskraft geleitet werden. Analog zu den Gruppengrößen in der OGS umfasst jede Gruppe max. 12 SchülerInnen. - Grundlage und Voraussetzung für das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot sind verbindliche Kommunikations- und Kooperationsstrukturen von Schule und Jugendhilfe. - Neben der Verzahnung von Vor- und Nachmittag ist ebenfalls die Zusammenarbeit mit OGS und Schulsozialarbeit von großer Wichtigkeit. - Zeitliche Ressourcen einer Gruppenleitung mit zusätzlichen koordinierenden Aufgaben für pädagogische Vor- und Nachbereitung, Fallbesprechung, Konzeptentwicklung, Konferenzen etc. sichern die Qualität des Angebotes - Raumbedarf: Küche, 3 Gruppen- / Arbeitsräume, Arbeitsplatz für MitarbeiterInnen 3 1.4 Kostenplanung Standort Sonnenscheinstraße, 36 SchülerInnen der Sek. I Personal für den Standort Sonnenscheinstraße für eine Gruppe: - Qualifizierte pädagogische Fachkraft für Koordination und Gruppenleitung - Ergänzungskräfte - Hauswirtschaftskraft Kostenplanung für den Standort Sonnenscheinstraße je Gruppe: 41.700,-€ Personalkosten 1.500,-€ Sachkosten 43.200,-€ Gesamtkosten Gesamtkosten für 3 Gruppen: 129.600,-€. 2. Standort Beginenstraße, 18 SchülerInnen der Sek. I Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I Landesprogramm Geld oder Stelle 2.1 Förderung Grundlage der Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008–Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote. Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie zur Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten. 2.2 Inhalte Die Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I erstreckt sich über den Zeitraum von 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr oder von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr und umfasst die Möglichkeit eines Mittagessens und einer Hausaufgabenaufsicht. 2.3 Struktur - Außerschulischer Kooperationspartner ist der Verein Betreute Grundschulen e.V., der als Anstellungsträger verantwortlich für die Personalplanung der Übermittagbetreuung ist. - Als Personal werden zwei Honorarkräfte jeden Tag eingesetzt - Raumbedarf: Küche, 2 Arbeitsräume 2.4 Kostenplanung Standort Beginenstrasse für 18 SchülerInnen der Sek. I Personal für den Standort Beginenstraße: - 2 Honorarkräfte - Hauswirtschaft Kostenplanung für den Standort Beginenstraße: 15.790,-€ Personalkosten 15.790,-€ Gesamtkosten Gesamtkosten Variante I für die Standorte Sonnenscheinstraße und Beginenstraße: 145.390,-€, davon 15.000 € aus „Geld oder Stelle“ 4 Variante II Qualifiziertes und bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot im Nachmittag für SchülerInnen der Sekundarstufe I, die vormals den gebundenen Ganztag am Kennedypark besucht haben, am Standort Sonnenscheinstraße sowie Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I am Standort Sonnenscheinstraße sowie Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I am Standort Beginenstraße Schuljahr 2013/ 2014 1. Standort Sonnenscheinstraße, 24 SchülerInnen der Sek. I (ehemalige SchülerInnen von der Schule am Kennedypark) Qualifiziertes und bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot im Nachmittag für SchülerInnen der Sekundarstufe I, die von der Schule am Kennedypark kommen. 1.1 Ziele Die Ziele des Nachmittagsangebotes für SchülerInnen der Sekundarstufe I ergeben sich aus dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 -Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I. Demnach ist das qualifizierte und bedarfsgerechte Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe auf individuelle, ganzheitliche Förderung angelegt. Die Persönlichkeit der SchülerInnen, ihre Selbstund Sozialkompetenzen sowie ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. 1.2 Inhalte Standort Sonnenscheinstrasse Das ganzheitliche Nachmittagsangebot für SchülerInnen der Sekundarstufe I erstreckt sich über den Zeitraum von 12:45 Uhr bis 16:00 Uhr und basiert auf drei Säulen: 4. Das gemeinsame Mittagessen, 5. Die Arbeitszeit (Hausaufgaben und Freiarbeit), 6. Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote. - Tagesphasen sind fest im Angebotsplan verankert, Start nach Unterrichtsende Begleitung und Unterstützung durch qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal grundlegende Methode der „sozialen Gruppenarbeit“, d.h. die SchülerInnen bewegen sich in festen Gruppen, in denen sie positive, sinnvolle und kooperative Erfahrungen machen und demnach ihr Selbstbild als wertvoller Teil einer Gemeinschaft aufbauen bzw. stärken sollen 1. Das gemeinsame Mittagessen 2. Die Arbeitszeit - Erledigung der Hausaufgaben und Freiarbeit, Zeit nach Vorgaben des Schulministeriums Austausch über Lernstand, Förderziele, psychische Belastungen der SchülerInnen zwischen MitarbeiterInnen von Schule und Jugendhilfe 3. Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote - vielseitige und abwechslungsreiche Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote - Differenzierung von Angeboten der Mitarbeiter des Kooperationspartners und externen Angeboten, inner- und außerschulischen Angeboten, Einzelförderung und sozialer Gruppenarbeit - Gruppenzeit/-rat, Sport, Spiel, Kunst, Partizipation, Hauswirtschaft, Handwerk, Kultur, Musik - Schwerpunkt „Berufsvorbereitung“ in Werkstätten (Schulgebäude) mit qualifiziertem Personal 5 - Lernförderung für einzelne SchülerInnen - Verselbständigung der SchülerInnen, Orientierung in den Sozialraum - Kontakte zu Sportvereinen, Kunst- und Kultureinrichtungen sowie zu Anbietern anderer Freizeitangebote - Die Beantragung und Nutzung diverser öffentlicher Zuschüsse (Bildungs- und Teilhabepaket, Bildungszugabe) ermöglicht zusätzliche Ausdifferenzierung und Erweiterung des bestehenden Angebots 1.3 Struktur - Außerschulischer Kooperationspartner ist der Verein Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. als Träger des D-Hof für Kinder und Jugendliche, der bereits seit 2006 eng mit der Schule am Rödgerbach im Bereich der OGS und der Berufsvorbereitung zusammen arbeitet. Als Anstellungsträger ist er verantwortlich für die Personalplanung im Nachmittagangebot an der Schule am Rödgerbach am Standort Sonnenscheinstraße. - Um eine qualifizierte Förderung der SchülerInnen der Sekundarstufe I zu gewährleisten, werden die 24 SchülerInnen von der Schule am Kennedypark am Standort Sonnenscheinstraße in zwei Gruppen geteilt, die von jeweils einer qualifizierten Fachkraft und einer Ergänzungskraft geleitet werden. Analog zu den Gruppengrößen in der OGS umfasst jede Gruppe max. 12 SchülerInnen. - Grundlage und Voraussetzung für das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot sind verbindliche Kommunikations- und Kooperationsstrukturen von Schule und Jugendhilfe. - Neben der Verzahnung von Vor- und Nachmittag ist ebenfalls die Zusammenarbeit mit OGS und Schulsozialarbeit von großer Wichtigkeit. - Zeitliche Ressourcen einer Gruppenleitung mit zusätzlichen koordinierenden Aufgaben für pädagogische Vor- und Nachbereitung, Fallbesprechung, Konzeptentwicklung, Konferenzen etc. sichern die Qualität des Angebotes - Raumbedarf: Küche, 2 Gruppen- / Arbeitsräume, Arbeitsplatz für MitarbeiterInnen 1.4 Kostenplanung Standort Sonnenscheinstraße, 24 SchülerInnen der Sek.I (ehemalige SchülerInnen der Schule am Kennedypark) Personal für den Standort Sonnenscheinstraße für eine Gruppe: - Qualifizierte pädagogische Fachkraft für Koordination und Gruppenleitung - Ergänzungskräfte - Hauswirtschaftskraft Kostenplanung für den Standort Sonnenscheinstraße je Gruppe: 41.700,-€ Personalkosten 1.500,-€ Sachkosten 43.200,-€ Gesamtkosten Gesamtkosten für 2 Gruppen: 86.400,-€. 6 2. Standort Sonnenscheinstraße, 12 SchülerInnen der Sek. I (bisherige SchülerInnen der Schule am Rödgerbach) Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I Landesprogramm Geld oder Stelle 2.1 Förderung Grundlage der Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008–Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote. Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie zur Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten. 2.2 Inhalte Die Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I erstreckt sich über den Zeitraum von 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr oder von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr und umfasst die Möglichkeit eines Mittagessens und einer Hausaufgabenaufsicht. 2.3 Struktur - Außerschulischer Kooperationspartner ist der Verein Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V., der als Anstellungsträger verantwortlich für die Personalplanung der Übermittagbetreuung ist. - Als Personal werden zwei Honorarkräfte jeden Tag eingesetzt - Raumbedarf: Küche, 1 Arbeitsraum 2.4 Kostenplanung Standort Sonnenscheinstrasse für 12 SchülerInnen der Sek. I Personal für den Standort Sonnenscheinstraße: - 2 Honorarkräfte - Hauswirtschaft Kostenplanung für den Standort Sonnenscheinstraße: 15.790,-€ Personalkosten 15.790,-€ Gesamtkosten 3. Standort Beginenstraße, 18 SchülerInnen der Sek. I Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I Landesprogramm Geld oder Stelle 3.1 Inhalte Grundlage der Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008–Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote. Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie zur Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten. 3.2 Inhalte Die Übermittagbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I erstreckt sich über den Zeitraum von 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr oder von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr und umfasst die Möglichkeit eines Mittagessens und einer Hausaufgabenaufsicht. 3.3 Struktur - Außerschulischer Kooperationspartner ist der Verein Betreute Grundschulen e.V., der als Anstellungsträger verantwortlich für die Personalplanung der Übermittagbetreuung ist. 7 - Als Personal werden zwei Honorarkräfte jeden Tag eingesetzt - Raumbedarf: Küche, 2 Arbeitsräume 3.4 Kostenplanung Standort Beginenstrasse für 18 SchülerInnen der Sek. I Personal für den Standort Beginenstraße: - 2 Honorarkräfte - Hauswirtschaft Kostenplanung für den Standort Beginenstraße: 15.790,-€ Personalkosten 15.790,-€ Gesamtkosten Gesamtkosten Variante II für die Standorte Sonnenscheinstraße und Beginenstraße: 117.980,-€, davon 15.000 € aus „Geld oder Stelle“ Mögliche Überlegungen den Zuschuss „Geld oder Stelle“ in Höhe von 15.000,-€ auf die Standorte Sonnenscheinstraße und Beginenstraße aufzuteilen, wären aus unserer Sicht nicht zu verantworten. Da mit 7.500,-€ lediglich eine Honorarkraft für die Beaufsichtigung der Mittagspause finanziert werden könnte, wäre damit weder die notwendige Betreuung in der Mittagspause gewährleistet noch ein weiteres qualifiziertes Angebot, wie z.B. Hausaufgabenbetreuung möglich. Abschließend möchten wir betonen, dass die aufgeführte Variante I, die wesentlich besseren Voraussetzungen bietet, um den oben aufgeführten sonderpädagogischen Prinzipien gerecht zu werden und keinen Unterschied zwischen „neuen“ und „alten“ Schülern einer neu zusammengesetzten Klassengemeinschaft macht. Aus pädagogischer Sicht wird diese Variante von uns absolut bevorzugt. Aachen, den 21.03.2013 _________________________ Rita Stiller, Schulleiterin _________________________ Sandra Jansen, Leiterin D-Hof Anlage: Schülerzahlen 8