Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
112950.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
26.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0090/WP16
öffentlich
26.03.2013
Kalverbenden von Robert-Schuman-Straße bis Bayernallee /
Rathenauallee
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.04.2013
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Kalverbenden“ von Robert-Schuman-Straße bis Bayernallee / Rathenauallee
zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen
Beitragssatzung.
Vorlage B 03/0090/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2013
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
44.518,29 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0090/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1920 stammende Mischwasserkanal in der Straße Kalverbenden von RobertSchuman-Straße bis Bayernallee / Rathenauallee wurde in den Jahren 2009-2010 erneuert, weil
dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
1.
Die Einstufung der Straße Kalverbenden von Robert-Schuman-Straße bis Bayernallee /
Rathenauallee erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der
städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……….…...…..89.036,58 €
Hiervon entfallen auf
die Oberflächenentwässerung…….…….......................................................................89.036,58 €
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
die Oberflächenentwässerung……………………….……………………………………. 44.518,29 €
(50% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS)
4.
Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen
Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter
Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen.
44.518,29 € : 32.725 m² = 1,36 € / m² (gerundeter Beitragssatz)
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
keine
Vorlage B 03/0090/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2013
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