Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
112606.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
04.04.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0871/WP16
öffentlich
04.04.2013
FB61/30
Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG):
Anforderungen an die Barrierefreiheit von Haltestellen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.04.2013
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0871/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2013
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Erläuterungen:
Anlass
Mobilitätschancen bestimmen entscheidend die gesellschaftliche Teilhabe und damit die soziale und
berufliche Entwicklung jedes Einzelnen. Vor allem für Menschen mit einer Behinderung ist ein
barrierefreier Zugang zum Personenverkehr existenziell. In Deutschland leben ca. 9,6 Mio. Menschen
mit Behinderungen. Darüber hinaus wird geschätzt, dass insgesamt ca. 30% der Fahrgäste im
weiteren Sinne mobilitätseingeschränkt sind (also auch z.B. ältere Menschen, Menschen mit
Kinderwagen oder sperrigem Gepäck). Zu berücksichtigen ist auch der steigende Anteil von Senioren.
Barrierefreiheit ist aus diesen Gründen ein wichtiges Kriterium bei allen Neu- und Umbauten von
Verkehrsanlagen und bei Investitionen im öffentlichen Personenverkehr.
In der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
werden weitreichende Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV formuliert: "Im Rahmen der
Nahverkehrsplanung ist bis zum 01.01.2022 das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit für die
Nutzung des ÖPNV zu erreichen". Unter "vollständiger Barrierefreiheit" werden hier in Anlehnung an
die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes alle Vorkehrungen verstanden, die
behinderten und mobilitätseingeschränkten Personen den selbstbestimmten Ein- und Ausstieg
ermöglichen. Bei der barrierefreien Gestaltung ist die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips konsequent
einzuhalten (Ansprache von mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten). Hiervon kann
im Nahverkehrsplan in konkret benannten und begründeten Ausnahmen abgewichen werden. Auch
aufgrund landesgesetzlicher Regelungen (die es heute noch nicht gibt) kann hiervon abgewichen
werden.
Bei Neu- und Umbau von Bushaltestellen in Aachen werden die DIN-Normen 18024-1 und 32984, die
RASt 06 sowie die Aachener Standards zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit beachtet.
Standardmäßig wird ein 16cm-Formbordstein für einen niveaugleichen Einstieg in die Busse
eingebaut. Innerstädtische Haltestellen werden darüber hinaus mit Bodenindikatoren versehen. Heute
sind von insgesamt 964 Haltestellenlagen rd. 190 mit Formbordstein versehen. (Bemerkung: jede
Fahrtrichtung an einer Haltestelle stellt eine Haltestellenlage dar. So besteht z.B. die Haltestelle
"Annastraße" aus zwei Haltestellenlagen, "Alter Posthof" aus drei Lagen.)
Anforderungen und Handlungsbedarf
Für die Stadt Aachen als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV betrifft die gesetzliche
Anforderung vor allem die Gestaltung der Bushaltestellen. Eine barrierefreie Haltestelle muss
demnach zugänglich und nutzbar für alle sein. An der Bushaltestelle ist dies bei der Ausgestaltung
von Bewegungsflächen, Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden, Ausstattungselementen,
Informations- und Leiteinrichtungen zu berücksichtigen. Für die Stadt Aachen bedeutet dies einen
erheblichen Nachrüstungsbedarf an vielen Haltestellen.
Die Kosten für die Nachrüstung differieren je nach baulichem Zustand und nach zukünftiger
Anforderung an die Barrierefreiheit für die jeweilige Haltestelle. Für die stärker frequentierten
Vorlage FB 61/0871/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2013
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Haltestellen in der Innenstadt und entlang der Hauptstraßen usw. sind höhere Standards anzusetzen
als bei schwach genutzten Haltestellen am Stadtrand. Um die Gesetzesvorgaben umzusetzen, sind
erhebliche Investitionen erforderlich. Zu berücksichtigen ist aber auch die lange Lebensdauer
vorhandener, nicht barrierefrei konzipierter Infrastruktur. Die Nachrüstung an Haltestellen kann nur
sukzessive und unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Zunächst wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit ASEAG, AVV und in Abstimmung mit der
Kommission Barrierefreies Bauen Standards für die Barrierefreiheit im ÖPNV in Aachen entwickeln.
Diese Standards werden im Rahmen der Nahverkehrsplanung und der Aufstellung des
Nahverkehrsplans der Politik zur Entscheidung vorgelegt. Es ist der Handlungsbedarf zu ermitteln, ein
Stufenkonzept für die Umsetzung zu entwickeln und die Kosten hierfür abzuschätzen. Bereits jetzt ist
darauf hinzuweisen, dass mit dem bestehenden Personalkapazitäten eine Umsetzung der
Baumaßnahmen im vorgegebenen Zeitraum nicht möglich erscheint.
Finanzierung
Für 2013 und in den nächsten Jahren sind Mittel in Höhe von 250.000 € jährlich für
Infrastrukturverbesserungen im ÖPNV im Haushalt eingeplant. In der Umsetzungsplanung befinden
sich u.a. die Umbaumaßnahme an den Bushaltestellen Uniklinik mit einem Finanzvolumen von rd.
700.000 € sowie an weiteren Haltestellen in Aachen in Höhe von rd. 540.000 €.
Es besteht die Möglichkeit, Förderanträge nach dem ÖPNV-Gesetz NRW §12 beim Zweckverband
Nahverkehr Rheinland zu stellen. U.a. werden Neu- und Ausbau von Haltestellen einschließlich der
Ausstattung und die Aufstellflächen für Fahrgäste gefördert. Seit 01.01.2013 können bis zu 90% der
Kosten gefördert werden. Die nächste Möglichkeit einer Antragsstellung wäre in März 2014. Unter den
zur Zeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung die Ausarbeitung
eines Förderantrages für 2014.
Anlage/n:
Vorlage FB 61/0871/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2013
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