Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
112139.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
19.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0844/WP16-1
öffentlich
19.03.2013
FB 61/01 Dez. III
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark
Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte ) - für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckenerstraße,
Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.04.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der eingeschränkten
Öffentlichkeitsbeteiligung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 828 A zur Kenntnis.
Er beschließt, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A dahingehend abzuändern, dass der
Bereich der zwei Zufahrten herausgenommen wird und die III. Änderung nur noch für die
Verschiebung der Verkehrsfläche gelten soll. Zudem beschließt er, nach Abwägung der privaten und
der öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg in
der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 28.10.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0844/WP16 – Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten
Beteiligung – einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig.
Aufgrund der sich in absehbarer Zeit ändernden Erschließungssituation und dem Wunsch eines
Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen,
den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Der Planungsausschuss hatte darauf hin in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2,
Nr. 2 Baugesetzbuch an dieser III. Änderung zu beteiligen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte
am 14.03.2012 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Von der Bebauungsplanänderung sind 2 Grundstückseigentümer betroffen, beide wurden im Rahmen
der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt.
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Bebauungsplanänderung nicht
betroffen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich am 29.08.2012 mit dem Ergebnis der eingeschränkten
Öffentlichkeitsbeteiligung befasst, der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 30.08.2012. Beide
Gremien sprachen dem Rat die Empfehlung zum Satzungsbeschluss aus. Gleichwohl hat der
Planungsausschuss noch Klärungsbedarf gesehen.
In der Ratssitzung am 05.09.2012 zog die Verwaltung die Vorlage zurück, da noch
Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Verkehrserschließung bestand und die in der Zwischenzeit
gefundene Kompromisslösung noch einer rechtssicheren Formulierung zugeführt werden musste.
Am 06.03.2013 hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand wie folgt beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung – Vorlage vom 13.02.2013 /
FB 61/0844/WP16 - über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
Zu den geplanten Änderungen empfiehlt sie dem Rat nochmals - aber auf Grundlage des bereits
gefassten Beschlusses der Bezirksvertretung Brand vom 29.08.2012 gem. Vorlage vom 20.07.2012
FB 61/0702/WP16 - die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A – Gewerbepark Brand – mit der
dort festgelegten Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Dabei lässt sich die Bezirksvertretung weiterhin von dem grundsätzlichen Ziel dieses
Bebauungsplanes leiten, dass die an das Gewerbegebiet angrenzende Wohnbebauung zukünftig und
generell vor Gewerbeverkehre – insbesondere LKW – zu schützen ist und alle Gewerbebetriebe vom
Gewerbepark Brand erschlossen werden müssen.“
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 28.10.2014
Seite: 2/3
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 11.04.2013 mit der Angelegenheit befassen.
Über das Beratungsergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Anlage:
Begründung zur Bebauungsplanänderung
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 28.10.2014
Seite: 3/3
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A
- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
Fassung vom 09.01.2013
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
3.
Auswirkungen der Planung
4.
Kosten
Begründung zur Satzung
Seite 2/3
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
1.
Fassung vom 09.01.2013
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Der Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A ist seit dem 11.01.2007 rechtsverbindlich.
Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung setzt er auch “öffentliche Verkehrsflächen” fest.
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
Im Bereich des Änderungsgebietes ist eine Stichstraße festgesetzt, die der Erschließung der vorhandenen Betriebsgebäude an der Nordstraße dienen. Bei der Überprüfung der rückwärtigen Straßenanbindung an das Bestandsgebäude der Firma an der Nordstraße 60 wurde festgestellt, dass die neue Straße an das vorhandene
Treppenhaus anschließt. Da die Verlagerung eines Treppenhauses im Bestand einen erhöhten wirtschaftlichen
Aufwand bedeuten würde, hatte der Eigentümer einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Um
die Zufahrt nutzen zu können, wird die öffentlichen Verkehrsfläche um 6,0m in südwestliche Richtung und damit
neben dem Treppenhaus verschoben.
3.
Auswirkungen der Planung
Durch die geplanten Änderungen sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Deshalb ist eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht nicht erforderlich. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung sowie
öffentliche Belange nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.
4.
Kosten
Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen am
die III. Änderung
des Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Begründung zur Satzung
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