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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
107052.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
21.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:55

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 40/0149/WP16 öffentlich 25.03.2013 45/500 Grundsätze der Kooperation zwischen Schulleitung und FB 45 in Bezug auf den Einsatz von kommunalen Schulsozialarbeitern Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.04.2013 25.04.2013 KJA SchA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Grundsätze der Kooperation zustimmend zu Kenntnis. 2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Grundsätze der Kooperation zustimmend zu Kenntnis. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Konzeption Schulsozialarbeit wurde deutlich, dass neben einer breit angelegten, allgemein gehaltenen Konzeption, die den unterschiedlichen schulischen Ansätzen und Inhalten Raum lässt, es einer Vereinbarung bedarf, die das konkrete Zusammenspiel von Schulleitung, kommunaler Schulsozialarbeit der Jugendhilfe und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule regelt. Es zeigt sich, dass die Thematik im Wege der rechtlichen Beurteilung auf Grund der konkurrierenden Gesetze sich nicht eindeutig und praxisnah lösen lässt. Aus diesem Grund wurde gemeinsam mit Vertretern der Schulaufsicht (Herrn Greuel), einer Vertreterin einer Schule (Frau Berka), der Abteilungsleiterin der Sozialen Dienste (Frau Drews) und dem Abteilungsleiter Pädagogische Dienste (Herrn Drescher) unter Einbeziehung der Schulrätin Frau Roder ein gemeinsames Raster entwickelt, in dem die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften praxisnah beschrieben werden. Dieses Raster ist in der Anlage beigefügt. Es stellt aus der Sicht der Fachverwaltung zum einen die Klärung der unterschiedlichen Kompetenzbereiche des Dienstherrn der kommunalen Schulsozialarbeiter, der Fachverwaltung der Jugendhilfe als Dienst- und Fachvorgesetzte und den jeweiligen Schulleitungen als Vorgesetzte aller an Schulen tätigen Personen dar. Es regelt darüber hinaus das praktische Zusammenspiel auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und gegenseitiger Akzeptanz. Anlage/n: - Raster Grundsätze der Kooperation Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 3/3 Grundsätze der Kooperation zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und den Schulleitungen hinsichtlich des Einsatzes städtischen Personals in Schulen Getragen von der gemeinsamen Verantwortung von Schule und Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler haben das Schulamt für die Städteregion Aachen und der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen die folgenden Grundsätze zur Durchführung kommunaler Schulsozialarbeit an Schulen der Stadt Aachen entwickelt. Die vereinbarten Grundsätze stellen eine Ergänzung zur vorliegenden Konzeption zur Schulsozialarbeit der Stadt Aachen dar. Schulsozialarbeit als intensive Form der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule wird maßgeblich beeinflusst durch das Miteinanderagieren der Kooperationspartner. Voraussetzung für ein gutes Gelingen ist der vertrauensvolle und wertschätzende Kontakt und die Begegnung auf Augenhöhe. Aufgabe 1 2 Auswahlverfahren Arbeitsvertrag a) Zuständigkeit b) …in Abstimmung/ Kooperation mit … a) Stadt Aachen, Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) b) Abstimmung mit der Fachdienststelle (FB 45/500) Beteiligung der Schulleitung a) Stadt Aachen, FB 11 und FB 45/500 Grundsätze/Bemerkungen • • • • • • • • Stand: 27.03.2013 Es gelten die Standards in Auswahlverfahren vom 20.11.2008 Punkt 3.2: „Die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Auswahlverfahren liegt in der Zuständigkeit des FB 11 unter maßgeblicher Mitwirkung der Dezernate/ Fachbereiche. Die Personalvertretung, die Schwerbehindertenvertretung und das Gleichstellungsbüro sind im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften und im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit rechtzeitig zu beteiligen.“ An den Bewerberverfahren nehmen Vertreter des FB 45/500 teil Entscheidungsbefugnis haben die Vertreter des FB 45/500 und der Personalverwaltung Der Schulleitung soll die Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen angeboten werden Das Votum der Schulleitung ist beratend und empfehlend Entsprechende Anträge sind an den FB 45/500 zu richten Vertragsabschlüsse/-änderungen werden durch den Fachbereich Personal und Organisation unter vorheriger Beteiligung des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung vorgenommen (§ 5 Dienstordnung der Stadt Aachen) Die Schulleitung wird über Änderungen durch FB 45/500 informiert 1 3 Arbeitszeit a) FB 45/500 3.1 Durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach städt. Rahmenvorgabe, Konkretisierung nach Schulform, individualisiert. 3.2 Verteilung der Arbeitszeit a) FB 45/500, Schulleitung, Schulsozialarbeiter/-in b) FB 11 3.3 Zeitguthabenausgleich a) FB 45/500 nach städt. Rahmenvorgabe 4 Krank- und Gesundmeldung Stand: 27.03.2013 a) Schulsozialarbeiter/-in an FB 45/500 und Schulleitung • Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Vollzeitkräften derzeit 39 Wochenstunden. Es gilt § 6 TVöD und 4.31 GlAZ. • Die kommunalen Schulsozialarbeiter/-innen unterliegen der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit der Stadtverwaltung Aachen (GlAZ). Hinsichtlich des Gleitzeitrahmens gilt Punkt 4 GlAZ. Dieser besagt derzeit, dass für Vollzeitkräfte der Gleitzeitrahmen montags – donnerstags 6:30 Uhr – 18:00 Uhr, freitags 6:30 Uhr – 15:30 Uhr gilt. Die dort aufgeführten Servicezeiten montags – donnerstags 8:00 Uhr – 15:00 Uhr und freitags 8:00 Uhr – 13:00 Uhr sind von den vollzeitbeschäftigten Schulsozialarbeiter/-innen als Zeiten einzuhalten, in denen die Dienstleistung Schulsozialarbeit der Schule zur Verfügung steht. • Die Zeiterfassung erfolgt manuell. Hier sind die Punkte 9.3 – 9.64 GlAZ zu berücksichtigen. Der/die Schulsozialarbeiter/-in führt am PC monatlich eine Zeiterfassung (ZEK; einheitlich vorgegeben durch FB 11) die zum Monatsende als Ausdruck dem FB 45/500 vorgelegt wird. • Bei Dienstzeiten außerhalb des Gleitzeitrahmens ist Punkt 5.2 sowie 9.46 GlAZ zu berücksichtigen. Die Genehmigung dieser Dienstzeiten erfolgt durch die Teamleitung Schulsozialarbeit des FB 45/500. • Für Teilzeitbeschäftigte gilt Punkt 4.34 GlAZ: Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/innen ist die Verteilung (Festlegung der Lage) der wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage in Abstimmung mit FB 45/500 und der Schulleitung festzulegen. Unter Beachtung der dienstlichen Interessen sind hierbei persönliche Belange der Mitarbeiter/innen – insbesondere familienorientierte Teilzeitwünsche – zu berücksichtigen. • Die erstmalige Festlegung sowie Änderungen sind dem FB 11 durch den/die Beschäftigte/-n in schriftlicher Form mitzuteilen • Der Ausgleich von Zeitguthaben erfolgt nach § 7 GlAZ. Dabei sollen neben den dienstlichen bzw. schulischen Belangen auch die persönlichen Belange berücksichtigt werden. • Zeitguthabenausgleich an ganzen Tagen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Teamleitung Schulsozialarbeit des FB 45/500. • Bezüglich Krank- und Gesundmeldungen gilt § 18 der Dienstordnung der Stadt Aachen sowie das Hinweisblatt des FB 11. Die Krankmeldung erfolgt am 1. Tag der Erkrankung per Mail oder Telefon an den/die Vorgesetzten des FB 45/500. • Bei mehrtägiger Erkrankung muss am 4. Tag dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorgelegt 2 • • 5 Arbeitsfelder und inhaltliche Ausgestaltung der Schulsozialarbeit a) FB 45/500, Schulleitung und Schulsozialarbeiter/-in • • • • • • • 6 Dienstbesprechungen der Schulsozialarbeiter/-in im FB 45/500 a) FB 45/500 terminiert und lädt ein • • • • 7 Teilnahme an Konferenzen, Elternveranstaltungen und Dienstbesprechungen Stand: 27.03.2013 a) Schulleitung • • • • • • werden. Die Gesundmeldung erfolgt vom Schulsozialarbeiter/-in an den/die Vorgesetzten. Die Dienststelle informiert die Schule über den Zeitraum der Krankschreibung sowie über die Gesundmeldung. Die Arbeitsplatzbeschreibung Schulsozialarbeit muss durch FB 45/500 aktualisiert werden. Maßgebliche Änderungen des Aufgabenprofils sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem FB 11 möglich, da diese ggfs. arbeitsrechtliche oder tarifrechtliche Auswirkungen haben. Die Arbeitsschwerpunkte und -inhalte werden zu Beginn des Schuljahres bzw. zum Ende des ablaufenden Schuljahres für das neue Schuljahr einvernehmlich zwischen Schulleitung, Schulsozialarbeiter/-in und FB 45/500 vereinbart (Jahresplanungsgespräch). Angebote, Inhalte und Methoden basieren auf dem Konzept zur Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich am jeweiligen Schulprogramm. Schulsozialarbeiter/-in macht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Arbeit gegenüber der Schulleitung und dem Kollegium transparent. Bei Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderung sind Maßnahmen und Methoden der Schulsozialarbeit eigenständiger, ausgewiesener Bestandteil des Förderplans. Mindestens Halbjahresplanung; Turnus monatlich. Rechtzeitige Bekanntgabe der Termine an Schulsozialarbeiter/-in und Schulleitung. FB 45/500 informiert Schulleitung über Themen, Entscheidungen und Veränderungen, die die Schule betreffen. Schulsozialarbeiter/-in gibt schulbezogene Informationen nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung weiter. § 13 der Dienstordnung der Stadt Aachen sowie die Dienstanweisung Datenschutz sind zu berücksichtigen Schulsozialarbeiter/-in nimmt an Lehrerkonferenzen und Teambesprechungen teil. Schulsozialarbeit ist fester Tagesordnungspunkt der Lehrerkonferenzen. Schulsozialarbeiter/-in hat Einsicht in Lehrerkonferenz- und Teamprotokolle. Schulsozialarbeiter/-in hat Einsicht in Schülerakten und Förderpläne. Schulsozialarbeiter/-in gibt anvertraute Sozialdaten an Schulleitung bzw. Kollegium weiter, wenn eine Einwilligung vorliegt oder wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben sind und die Daten für eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos notwendig sind. Eine 3 8 Teilnahme an Klassenfahrten (Dienstreise) a) FB 45/500 b) Schulleitung • • • • • • 9 10 Dokumentation Qualitätssicherung Evaluation der Schulsozialarbeit a) Schulsozialarbeiter/-in b) FB 45/500 und Schulleitung Beschwerdemanagement und Umgang mit Konflikten a) FB 45/500 und Schulleitung Stand: 27.03.2013 • • • • • Datenweitergabe ist ansonsten nur anonymisiert zulässig. Bei Klassenfahrten handelt es sich um eine Dienstreise, da der/die Mitarbeiter/-in aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und der Wohnung tätig ist Dienstreisen sind grundsätzlich unter Punkt 5.32 geregelt (max. 9 Stunden/tgl). Für den Bereich der Schulsozialarbeit wird folgende Ausnahmeregelung vereinbart: Abstimmung in der Schule Arbeitszeit: zunächst Verwendung des Verrechnungsschlüssels des FB 45/500 (= 11 Stunden Arbeitszeit/Tag) Dienstreiseantrag und pädagogische Begründung zwecks Genehmigung an den FB 45/500 weiterleiten Schulsozialarbeiter/-in dokumentiert die Arbeit nach den Vorgaben von FB 45/500 Für die Umsetzung der Qualitätssicherung im Sinne der Konzeption hat FB 45/500 Sorge zu tragen. Eine Evaluation der kommunalen Schulsozialarbeit insgesamt erfolgt jährlich unter der Federführung von FB 45/500. Eine etwaige schulinterne Evaluation im Rahmen des Schulprogramms obliegt der Schulleitung. Schulsozialarbeiter/-in klärt Konflikte in der Schule unter Einhaltung vorhandener Absprachen und Regeln sowie Nutzung der Foren der Schule. Bleibt dies erfolglos, werden Vorgesetzte des FB 45/500 und Schulleitung zur Klärung hinzu gezogen. 4