Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
107052.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
21.11.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0149/WP16
öffentlich
25.03.2013
45/500
Grundsätze der Kooperation zwischen Schulleitung und FB 45 in
Bezug auf den Einsatz von kommunalen Schulsozialarbeitern
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.04.2013
25.04.2013
KJA
SchA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die
Grundsätze der Kooperation zustimmend zu Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Grundsätze der
Kooperation zustimmend zu Kenntnis.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Konzeption Schulsozialarbeit wurde deutlich, dass
neben einer breit angelegten, allgemein gehaltenen Konzeption, die den unterschiedlichen
schulischen Ansätzen und Inhalten Raum lässt, es einer Vereinbarung bedarf, die das konkrete
Zusammenspiel von Schulleitung, kommunaler Schulsozialarbeit der Jugendhilfe und dem
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule regelt.
Es zeigt sich, dass die Thematik im Wege der rechtlichen Beurteilung auf Grund der konkurrierenden
Gesetze sich nicht eindeutig und praxisnah lösen lässt. Aus diesem Grund wurde gemeinsam mit
Vertretern der Schulaufsicht (Herrn Greuel), einer Vertreterin einer Schule (Frau Berka), der
Abteilungsleiterin der Sozialen Dienste (Frau Drews) und dem Abteilungsleiter Pädagogische Dienste
(Herrn Drescher) unter Einbeziehung der Schulrätin Frau Roder ein gemeinsames Raster entwickelt,
in dem die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unter Wahrung der gesetzlichen
Vorschriften praxisnah beschrieben werden.
Dieses Raster ist in der Anlage beigefügt. Es stellt aus der Sicht der Fachverwaltung zum einen die
Klärung der unterschiedlichen Kompetenzbereiche des Dienstherrn der kommunalen
Schulsozialarbeiter, der Fachverwaltung der Jugendhilfe als Dienst- und Fachvorgesetzte und den
jeweiligen Schulleitungen als Vorgesetzte aller an Schulen tätigen Personen dar. Es regelt darüber
hinaus das praktische Zusammenspiel auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und gegenseitiger
Akzeptanz.
Anlage/n:
-
Raster Grundsätze der Kooperation
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 3/3
Grundsätze der Kooperation zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und den Schulleitungen hinsichtlich des
Einsatzes städtischen Personals in Schulen
Getragen von der gemeinsamen Verantwortung von Schule und Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler haben das Schulamt für die Städteregion Aachen und
der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen die folgenden Grundsätze zur Durchführung kommunaler Schulsozialarbeit an Schulen der Stadt
Aachen entwickelt. Die vereinbarten Grundsätze stellen eine Ergänzung zur vorliegenden Konzeption zur Schulsozialarbeit der Stadt Aachen dar. Schulsozialarbeit
als intensive Form der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule wird maßgeblich beeinflusst durch das Miteinanderagieren der Kooperationspartner.
Voraussetzung für ein gutes Gelingen ist der vertrauensvolle und wertschätzende Kontakt und die Begegnung auf Augenhöhe.
Aufgabe
1
2
Auswahlverfahren
Arbeitsvertrag
a) Zuständigkeit
b) …in Abstimmung/
Kooperation mit …
a) Stadt Aachen, Fachbereich
Personal und Organisation
(FB 11)
b) Abstimmung mit der
Fachdienststelle (FB 45/500)
Beteiligung der Schulleitung
a) Stadt Aachen, FB 11 und
FB 45/500
Grundsätze/Bemerkungen
•
•
•
•
•
•
•
•
Stand: 27.03.2013
Es gelten die Standards in Auswahlverfahren vom 20.11.2008
Punkt 3.2: „Die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Auswahlverfahren
liegt in der Zuständigkeit des FB 11 unter maßgeblicher Mitwirkung der Dezernate/
Fachbereiche. Die Personalvertretung, die Schwerbehindertenvertretung und das
Gleichstellungsbüro sind im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften und im Sinne einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit rechtzeitig zu beteiligen.“
An den Bewerberverfahren nehmen Vertreter des FB 45/500 teil
Entscheidungsbefugnis haben die Vertreter des FB 45/500 und der Personalverwaltung
Der Schulleitung soll die Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen angeboten werden
Das Votum der Schulleitung ist beratend und empfehlend
Entsprechende Anträge sind an den FB 45/500 zu richten
Vertragsabschlüsse/-änderungen werden durch den Fachbereich Personal und Organisation
unter vorheriger Beteiligung des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten sowie ggf. der
Schwerbehindertenvertretung vorgenommen (§ 5 Dienstordnung der Stadt Aachen)
Die Schulleitung wird über Änderungen durch FB 45/500 informiert
1
3
Arbeitszeit
a) FB 45/500
3.1 Durchschnittliche
regelmäßige wöchentliche
Arbeitszeit
nach städt. Rahmenvorgabe,
Konkretisierung nach Schulform,
individualisiert.
3.2 Verteilung der Arbeitszeit
a) FB 45/500, Schulleitung,
Schulsozialarbeiter/-in
b) FB 11
3.3 Zeitguthabenausgleich
a) FB 45/500
nach städt. Rahmenvorgabe
4
Krank- und
Gesundmeldung
Stand: 27.03.2013
a) Schulsozialarbeiter/-in an
FB 45/500 und Schulleitung
• Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Vollzeitkräften derzeit 39
Wochenstunden. Es gilt § 6 TVöD und 4.31 GlAZ.
• Die kommunalen Schulsozialarbeiter/-innen unterliegen der Dienstvereinbarung über die
gleitende Arbeitszeit der Stadtverwaltung Aachen (GlAZ). Hinsichtlich des Gleitzeitrahmens gilt
Punkt 4 GlAZ. Dieser besagt derzeit, dass für Vollzeitkräfte der Gleitzeitrahmen montags –
donnerstags 6:30 Uhr – 18:00 Uhr, freitags 6:30 Uhr – 15:30 Uhr gilt. Die dort aufgeführten
Servicezeiten montags – donnerstags 8:00 Uhr – 15:00 Uhr und freitags 8:00 Uhr – 13:00 Uhr
sind von den vollzeitbeschäftigten Schulsozialarbeiter/-innen als Zeiten einzuhalten, in denen
die Dienstleistung Schulsozialarbeit der Schule zur Verfügung steht.
• Die Zeiterfassung erfolgt manuell. Hier sind die Punkte 9.3 – 9.64 GlAZ zu berücksichtigen.
Der/die Schulsozialarbeiter/-in führt am PC monatlich eine Zeiterfassung (ZEK; einheitlich
vorgegeben durch FB 11) die zum Monatsende als Ausdruck dem FB 45/500 vorgelegt wird.
• Bei Dienstzeiten außerhalb des Gleitzeitrahmens ist Punkt 5.2 sowie 9.46 GlAZ zu
berücksichtigen. Die Genehmigung dieser Dienstzeiten erfolgt durch die Teamleitung
Schulsozialarbeit des FB 45/500.
• Für Teilzeitbeschäftigte gilt Punkt 4.34 GlAZ:
Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/innen ist die Verteilung (Festlegung der Lage) der
wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage in Abstimmung mit FB 45/500 und der
Schulleitung festzulegen. Unter Beachtung der dienstlichen Interessen sind hierbei persönliche
Belange der Mitarbeiter/innen – insbesondere familienorientierte Teilzeitwünsche – zu
berücksichtigen.
• Die erstmalige Festlegung sowie Änderungen sind dem FB 11 durch den/die Beschäftigte/-n in
schriftlicher Form mitzuteilen
• Der Ausgleich von Zeitguthaben erfolgt nach § 7 GlAZ. Dabei sollen neben den dienstlichen
bzw. schulischen Belangen auch die persönlichen Belange berücksichtigt werden.
• Zeitguthabenausgleich an ganzen Tagen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die
Teamleitung Schulsozialarbeit des FB 45/500.
• Bezüglich Krank- und Gesundmeldungen gilt § 18 der Dienstordnung der Stadt Aachen sowie
das Hinweisblatt des FB 11. Die Krankmeldung erfolgt am 1. Tag der Erkrankung per Mail oder
Telefon an den/die Vorgesetzten des FB 45/500.
• Bei mehrtägiger Erkrankung muss am 4. Tag dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorgelegt
2
•
•
5
Arbeitsfelder und
inhaltliche Ausgestaltung
der Schulsozialarbeit
a) FB 45/500, Schulleitung und
Schulsozialarbeiter/-in
•
•
•
•
•
•
•
6
Dienstbesprechungen der
Schulsozialarbeiter/-in im
FB 45/500
a) FB 45/500 terminiert und lädt
ein
•
•
•
•
7
Teilnahme an
Konferenzen,
Elternveranstaltungen
und
Dienstbesprechungen
Stand: 27.03.2013
a) Schulleitung
•
•
•
•
•
•
werden.
Die Gesundmeldung erfolgt vom Schulsozialarbeiter/-in an den/die Vorgesetzten.
Die Dienststelle informiert die Schule über den Zeitraum der Krankschreibung sowie über die
Gesundmeldung.
Die Arbeitsplatzbeschreibung Schulsozialarbeit muss durch FB 45/500 aktualisiert werden.
Maßgebliche Änderungen des Aufgabenprofils sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem
FB 11 möglich, da diese ggfs. arbeitsrechtliche oder tarifrechtliche Auswirkungen haben.
Die Arbeitsschwerpunkte und -inhalte werden zu Beginn des Schuljahres bzw. zum Ende des
ablaufenden Schuljahres für das neue Schuljahr einvernehmlich zwischen Schulleitung,
Schulsozialarbeiter/-in und FB 45/500 vereinbart (Jahresplanungsgespräch).
Angebote, Inhalte und Methoden basieren auf dem Konzept zur Schulsozialarbeit in der Stadt
Aachen.
Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich am jeweiligen Schulprogramm.
Schulsozialarbeiter/-in macht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Arbeit gegenüber
der Schulleitung und dem Kollegium transparent.
Bei Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderung sind Maßnahmen und Methoden der
Schulsozialarbeit eigenständiger, ausgewiesener Bestandteil des Förderplans.
Mindestens Halbjahresplanung; Turnus monatlich.
Rechtzeitige Bekanntgabe der Termine an Schulsozialarbeiter/-in und Schulleitung.
FB 45/500 informiert Schulleitung über Themen, Entscheidungen und Veränderungen, die die
Schule betreffen.
Schulsozialarbeiter/-in gibt schulbezogene Informationen nach vorheriger Absprache mit der
Schulleitung weiter.
§ 13 der Dienstordnung der Stadt Aachen sowie die Dienstanweisung Datenschutz sind zu
berücksichtigen
Schulsozialarbeiter/-in nimmt an Lehrerkonferenzen und Teambesprechungen teil.
Schulsozialarbeit ist fester Tagesordnungspunkt der Lehrerkonferenzen.
Schulsozialarbeiter/-in hat Einsicht in Lehrerkonferenz- und Teamprotokolle.
Schulsozialarbeiter/-in hat Einsicht in Schülerakten und Förderpläne.
Schulsozialarbeiter/-in gibt anvertraute Sozialdaten an Schulleitung bzw. Kollegium weiter,
wenn eine Einwilligung vorliegt oder wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls
gegeben sind und die Daten für eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos notwendig sind. Eine
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8
Teilnahme an
Klassenfahrten
(Dienstreise)
a) FB 45/500
b) Schulleitung
•
•
•
•
•
•
9
10
Dokumentation
Qualitätssicherung
Evaluation der
Schulsozialarbeit
a) Schulsozialarbeiter/-in
b) FB 45/500 und Schulleitung
Beschwerdemanagement
und Umgang mit
Konflikten
a) FB 45/500 und Schulleitung
Stand: 27.03.2013
•
•
•
•
•
Datenweitergabe ist ansonsten nur anonymisiert zulässig.
Bei Klassenfahrten handelt es sich um eine Dienstreise, da der/die Mitarbeiter/-in aus
beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und der
Wohnung tätig ist
Dienstreisen sind grundsätzlich unter Punkt 5.32 geregelt (max. 9 Stunden/tgl).
Für den Bereich der Schulsozialarbeit wird folgende Ausnahmeregelung vereinbart:
Abstimmung in der Schule
Arbeitszeit: zunächst Verwendung des Verrechnungsschlüssels des FB 45/500 (= 11 Stunden
Arbeitszeit/Tag)
Dienstreiseantrag und pädagogische Begründung zwecks Genehmigung an den FB 45/500
weiterleiten
Schulsozialarbeiter/-in dokumentiert die Arbeit nach den Vorgaben von FB 45/500
Für die Umsetzung der Qualitätssicherung im Sinne der Konzeption hat FB 45/500 Sorge zu
tragen.
Eine Evaluation der kommunalen Schulsozialarbeit insgesamt erfolgt jährlich unter der
Federführung von FB 45/500. Eine etwaige schulinterne Evaluation im Rahmen des
Schulprogramms obliegt der Schulleitung.
Schulsozialarbeiter/-in klärt Konflikte in der Schule unter Einhaltung vorhandener Absprachen
und Regeln sowie Nutzung der Foren der Schule.
Bleibt dies erfolglos, werden Vorgesetzte des FB 45/500 und Schulleitung zur Klärung hinzu
gezogen.
4