Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
112302.pdf
Größe
7,2 MB
Erstellt
25.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0247/WP16
öffentlich
25.03.2013
45/300
Sachstandsbericht zum Freizeitstättenbedarfsplan
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.04.2013
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
10.000 Euro
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben
ausreichende Deckung vorhanden
Produktsachkonto 54310000 PSP 4-060301-920-4 - 8.000 Euro
Produktsachkonto 54310000 PSP 4-060201-920-8 - 2.000 Euro
Vorlage FB 45/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Freizeitstättenbedarfsplan ist ein Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans und damit der
Jugendhilfeplanung, die u. a. eine wesentliche Voraussetzung zur Erlangung von Zuschussmitteln aus
dem Landesjugendplan darstellt. In dem bestehenden Freizeitstättenbedarfsplan von 2002 sind die
Jugendfreizeitstätten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) der Stadt Aachen sowohl in
kirchlicher, freier als auch in kommunaler Trägerschaft erfasst.
Der Kinder- und Jugendförderplan in seiner aktuellen Fassung, verabschiedet vom Rat der Stadt
Aachen am 21.04.2010 für die laufende Ratsperiode, nimmt als Sonderformen der Offenen Kinderund Jugendarbeit den Abenteuerspielplatz, das Spielhaus im Kennedypark, den Jugendtreff
Knutschfleck für lesbische und schwule Jugendliche und junge Erwachsene und den Jugendbus mit
auf.
2. Gesetzliche Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans
§ 80 SGB VIII bestimmt, dass „die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer
Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen haben und den
Bedarf unter der Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen
(...)für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen
Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen haben; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein
unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann“.
3. Planungsziel
Der Kinder- und Jugendförderplan sieht als eine Maßnahme zur Planung und Qualitätssicherung für
die Offene Kinder- und Jugendarbeit unter anderem die Fortschreibung des
Freizeitstättenbedarfsplanes vor.
Sein Ziel ist es (Zitat FSBP 2002),
„ ... aufzuzeigen, wie die Bedarfe an Offener Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen befriedigt
werden können.
Er spricht Empfehlungen aus wo,
der Bau einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig wird,
vorhandene Räume neu genutzt werden können,
vorhandene Offene Kinder- und Jugendarbeit ausgeweitet oder neu gefördert werden soll,
Offene Kinder- und Jugendarbeit in bisheriger Form und Umfang nicht mehr notwendig ist,
Einrichtungen sich mit ihren Konzepten, Zielen und Angeboten neu positionieren sollten.
Vorlage FB 45/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Diese Empfehlungen geschehen auf der Grundlage von Bedarfs- und Bestandserhebungen in den
Sozialräumen und aufgrund besonderer Bedarfe über den Sozialraum hinaus.
Aufgrund dieser Empfehlungen sollen Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, Planung zu
vollziehen, Fördermittel adäquat einzusetzen, mit den Trägern der OKJA Leistungsvereinbarungen zu
treffen, Planungssicherheit zu geben und somit die Offene Kinder- und Jugendarbeit abzusichern."
Der fortzuschreibende Freizeitstättenbedarfsplan soll die Grundlage bilden für die
Leistungsvereinbarungen der nächsten Wahlperiode ab 2015.
4. Zusammensetzung einer Untergruppe
Die AG nach § 78 SGB VIII - „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz“ - beschließt im Mai 2011 die Bildung einer entsprechenden Untergruppe, die die
Arbeiten zum Freizeitstättenbedarfsplan tätigt.
Die Gruppe setzt sich aus je einem Vertreter des
städtischen Trägers
katholischen Trägers
evangelischen Trägers
freien Trägers
FB 45/100
Landesjugendamtes
zusammen.
Die Untergruppe arbeitet unter Federführung von FB 45/300. Bedarfsorientiert sollen weitere Vertreter
hinzugezogen werden.
5. Vorgehensweise
Durch die Untergruppe wurde ein grobes Raster erstellt, das die Konkretisierung des Begriffs der
"Freizeitstätten" umfasst und die Struktur von Bedarfsanalyse und Bedarfsermittlung beschreibt.
Durch die Entscheidung, den Sozialraum Aachen Innenstadt exemplarisch zu bearbeiten, wurden die
Streetworker in die Untergruppe aufgenommen.
Nach Vorstellung der Untergruppe soll die Bedarfsermittlung durch eine Befragung der jungen
Menschen erfolgen.
Da nicht nur die jungen Menschen, die regelmäßig bzw. unregelmäßig die offenen Einrichtungen
besuchen, zu ihrem Freizeitverhalten befragt werden sollen, sondern auch die jungen Menschen
Vorlage FB 45/0247/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Gehör finden sollen, die zzt. keine Einrichtungsbesucher sind, wurde vor dem Hintergrund der
quantitativen Menge an anstehenden Befragungen von jungen Menschen in den einzelnen
Sozialräumen seitens der AG nach § 78 SGB VIII im Juni 2012 befürwortet, dass die
Bedarfsermittlung extern ausgeschrieben werden soll.
Als Grundlage dafür wurde eine Planungskonzeption von der Untergruppe erarbeitet. Die
Ausschreibung erfolgte im November 2012.
Im Dezember 2012 wurden die vorliegenden Angebote (SO.CON, Institut der Hochschule Niederrhein
und Faktor Familie aus Bochum) besprochen. Die bessere Bewertung durch die Untergruppe erhielt
das Angebot der Firma „Faktor Familie“.
Bei einem Gespräch zwischen den Leitungen der Planungsabteilung, Soziale Dienste und
Jugendpflege, dem Sprecher der AG nach § 78, dem Sprecher der AGOT und dem Sprecher der
AGOJA wurde vereinbart, das bisher erstellte Raster von der Untergruppe und dem Anbieter
ausarbeiten zu lassen. Der Anbieter „Faktor Familie“ stellte in seinem Angebot für die Erhebung einen
Zeitrahmen von vier Monaten in Aussicht. Unter Berücksichtigung weiterer Absprachen und einer
Nachbereitung durch die Fachleute vor Ort wird mit einer endgültigen Ausarbeitung zum Ende des
Jahres 2013 gerechnet.
Das Prüfverfahren wurde vom RPA mit Datum vom 15.03.2013 genehmigt. Die Unterlagen werden
nunmehr an die Fraktionen weitergereicht.
Die einmalig anfallenden Kosten° in Höhe von 10.000 Euro zur Durchführung der externen Befragung
stehen unter dem Produktsachkonto der Jugendhilfeplanung zur Verfügung.
-
Anlage Freizeitstättenbedarfsplan
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Ausdruck vom: 10.08.2016
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