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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
112417.pdf
Größe
202 kB
Erstellt
25.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:07

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0250/WP16 öffentlich 25.03.2013 45/200 Sachstand: Randzeitenbetreuung in Aachener Kindertagesstätten Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.04.2013 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Ratsantrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 23.4.2012 ist damit erledigt. Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/7 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/7 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Antrag vom 23.04.2012 haben die Fraktionen der CDU und der Grünen die Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema Randzeitenbetreuung in Aachener Kindertagesstätten angeregt. Dieser Ratsantrag ist Grundlage für die Einrichtung der Unter-AG §78 SGBVIII „Randzeitenbetreuung“. Hierzu wurde am 11.09.2012 im Kinder- und Jugendausschuss berichtet (vergleiche Vorlage FB 51/0187/WP16). Teilnehmende der Arbeitsgruppe waren Frau Navvabi-Garakani (AWO), Frau SchmittPromny (DPWV), Frau Dr. Schnieders (Jugendamtselternbeirat), Frau Timmers (Personalrat der Stadt Aachen), Frau Konrath (Verein für Familiäre Tagesbetreuung), Frau Fischer (FB 45/200), Frau Augardt (FB 45/230). Um einen Überblick über den Umfang des Bedarfs nach erweiterter Randzeitenbetreuung zu erhalten, wurde - neben der Analyse von der Stadt Aachen zusammen mit anderen Kommunen im April 2009 durchgeführten Elternbefragung - eine Bedarfsabfrage über die Leitungen der in der o.a. Unter-AG vertretenen Träger durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass die Erweiterung von Öffnungszeiten in Kindertagesstätten nur in Einzelfällen durch Eltern, verteilt über das Stadtgebiet Aachen, nachgefragt wird. Eine flächendeckende Nachfrage zur Erweiterung von Betreuungszeiten konnte nicht festgestellt werden. Bei der Diskussion um die Festlegung erweiterter Betreuungszeiten muss das Wohl des Kindes insbesondere bei den unter dreijährigen Kindern - handlungsleitend sein. Hierbei darf die hohe Bedeutung einer sich in den ersten beiden Lebensjahren zwischen Kind und Eltern erfolgreich entwickelnden Primärbindung nicht außer Acht gelassen werden. Denn eine sichere Primärbindung bildet die Basis für seelische Gesundheit im späteren Leben. Sie wird später durch Sekundärbindungen - so auch durch Bezugspersonen in der Kindertagesstätte - ergänzt. Ein entscheidender Faktor zur Etablierung der Primärbindung ist die zur Verfügung stehende Betreuungszeit durch die primäre(n) Bindungsperson(en). Vor diesem Hintergrund spricht sich die Unter-AG dafür aus, dass eine Betreuungszeit von maximal 9 Stunden täglich und von insgesamt 45 Stunden wöchentlich nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf. Einigkeit bestand in der Unter-AG darüber, dass Eltern den Bedarf von Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus, durch Nachweise ihrer Erwerbs- / Ausbildungssituation darstellen sollten. Solche von Arbeitgeberseite dokumentierten Arbeits- bzw. Ausbildungszeiten sollen die Grundlage für die Feststellung des Bedarfs bilden. Die Diskussion um die vorgenante Randzeitenbetreuung korrespondiert stark mit dem Thema “Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Zunehmend mehr Eltern sind damit konfrontiert ihre Erwerbstätigkeit in Einklang mit familiären Anforderungen zu bringen. Dem Rechung tragend, spricht sich die Unter- AG für entsprechende erweiterte Randzeiten aus (siehe Punkt 2.2). Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/7 Zugleich weist die Unter-AG §78 SGB VIII darauf hin, dass neben einer qualitativ guten, (zeitlich) bedarfsgerechten Kinderbetreuung ebenso familienfreundliche Arbeitsbedingungen maßgeblich sind, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen kann. Die familienpolitische Debatte darüber, Arbeitszeiten familienfreundlich zu flexibilisieren, wird aktuell bundesweit geführt. Im vergangenen März Spitzenverbänden der deutschen vereinbarte die Bundesregierung zusammen mit den Wirtschaft und dem Deutschen Gewerkschaftsbund ihr gemeinsames Engagement eine familienfreundliche Arbeitswelt mit konkreten Maßnahmen gezielt voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund regt die Unter-AG §78 SGB VIII an, dass auch in der Stadt Aachen die Debatte darüber, wie Eltern noch besser dabei unterstützt werden können, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, zwischen Jugendhilfe, Arbeitgebern und Arbeitnehmern intensiviert werden sollte. Zur Durchführung eines solchen Diskurses könnte ggf. der “Innovationskreis Wirtschaft“ als Plattform dienen. Unter Berücksichtigung der o.a. Aspekte hält die Unter-AG §78 SGB VIII folgende Lösungen zur Erweiterung von Randzeitenbetreuung grundsätzlich für geeignet, die im nächsten Schritt allerdings noch einer weiteren Überprüfung zur Umsetzbarkeit einschließlich der Finanzierung bedürfen. 2. Mögliche Lösungsansätze 2.1 Einrichtung einer “Schicht-Kita“ (Arbeitstitel) Die Unter-AG §78 SGB VIII hat sich intensiv mit dem Modell einer Kindertageseinrichtung am städt. Krankenhaus Düren auseinander gesetzt, die insbesondere für das Personal (Pflegekräfte und Ärzt/innen) erweiterte Betreuungszeiten anbietet. Diese Einrichtung bietet Betreuungszeiten von 05.45 Uhr bis 20.00 Uhr an. Es wird allerdings kein Betreuungsumfang von über 45 Stunden pro Woche und Kind angeboten. In der intensiven abgestimmten Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber (Krankenhaus) und dem Träger der Kindertagesseinrichtung werden die Betreuungszeiten frühzeitig analog der Dienstpläne der Eltern(teile) für eine frühe oder späte Belegung festgelegt. Durch die sehr langen Öffnungszeiten ist ein viel höherer Personalbedarf erforderlich, als er durch das Kinderbildungsgesetz abgedeckt werden kann. In der o.a. Dürener Kindertageseinrichtung, werden diese Mehrkosten durch das Krankenhaus getragen. 2.1.1. Nächste Schritte Grundsätzlich hält die Unter-AG §78 SGB eine solche Lösung für praktikabel. Zur weiteren Prüfung, ob der Bedarf für eine Schicht-Kita - ähnlich dem Modell in Düren - auch in Aachen gegeben ist, ist eine Bedarfsermittlung bei den hiesigen Krankenhäusern durchzuführen. Die Unter-AG §78 SGB VIII schlägt deshalb vor, dass die Stadt Aachen in den vier großen Krankenhäusern in Aachen eine Erhebung durchführt, in welchem Umfang ein Bedarf für dieses Modell entsteht. Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/7 Dieses Thema könnte im Arbeitskreis “Betriebskita“, in dem der FB 45 und FB 02 vertreten sind, thematisiert werden. Dort kann geklärt werden, wie eine Kontaktaufnahme mit den Krankenhäusern erfolgen kann oder ob womöglich bereits diesbezüglich Interessensbekundungen der Krankenhäuser vorliegen. Sollte ein Bedarf ermittelt werden, wird im nächsten Schritt zu prüfen sein, welche Regelungen zur Ausgestaltung der Finanzierung mit den beteiligten Krankenhäusern getroffen werden müssen. Im Hinblick auf die Mehrkosten, die über die Betriebskosten gem. KiBiz hinausgehen, ist der bestehende Ratsbeschluss zur Finanzierung von Betriebskitas (vgl. Vorlage FB 51/0172/WP16) anzupassen. Zugleich sind geeignete Regelungen zum Umfang der maximalen Betreuungszeit je Kind zu treffen. 2.2. Einrichtung von Schwerpunkt Kindertagesstätten mit erweiterten Öffnungszeiten Die Unter-AG §78 SGB VIII hält es für sinnvoll, in der Stadt Aachen mehrere Kindertagesstätten mit erweiterten Öffnungszeiten 07.00 - 18.00 Uhr einzurichten. Um möglichst vielen Eltern im Bedarfsfall das Angebot zukommen zu lassen, ist anzustreben, dass die Einrichtungen gut erreichbar und über das Stadtgebiet verteilt sind. Aus betriebsorganisatorischen Gründen sollten die Einrichtungen mindestens 4-gruppig sein. Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt zunächst, zwei Kindertagesstätten mit erweiterter Randzeitenbetreuung einzurichten und dieses Angebot für eine Erprobungsphase von 2 Jahren vorzuhalten. Damit wäre die Grundlage zur Durchführung einer aussagekräftigen Evaluation des Angebotes gegeben. Eine Erweiterung der Elternbeitragstabelle um die Betreuungszeiten 50 Stunden und 55 Stunden, die wie ausgeführt - aus Kinderschutzgründen nur in Ausnahmefällen möglich sein sollen, hält die UnterAG §78 SGB VIII für erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Aachen als Träger in der Vergangenheit bereits drei Einrichtungen mit diesen Öffnungszeiten betrieben hat. Das Angebot musste im Februar 2002 aufgegeben werden, weil die Nachfrage nicht ausreichend war. Da aber offensichtlich immer wieder der Bedarf von erweiterten Öffnungszeiten, insbesondere von alleinerziehenden Elternteilen formuliert wird, sollte ein neuer Versuch gestartet werden, zumal die vorgenannten Erfahrungen über 10 Jahre zurückliegen. 2.2.1 Nächste Schritte Zur Auswahl der zwei Kindertageseinrichtungen, die erweiterte Öffnungszeiten vorhalten, sollte eine Ausschreibung erfolgen, an der sich alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Aachen beteiligen können. Die Verwaltung wird diese entsprechend durchführen. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, welche der Kitas den o.g. Kriterien des Standortes innerhalb des Stadtgebietes sowie der Mindestgröße von vier Gruppen entsprechen. Um das Angebot der erweiterten Randzeitenbetreuung in zwei Kitas vorhalten zu können, wäre nach einer ersten Einschätzung die zusätzliche Beschäftigung einer Fachkraftstelle mit 30 Stunden/ Woche Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 5/7 - je Einrichtung - erforderlich. Für den o.a. Zeitraum von zwei Jahren würden zusätzliche Personalkosten in Höhe von insgesamt 120.000 € entstehen. Es ist zu prüfen, wie die Finanzierung aus verfügbaren Mitteln realisiert werden kann. 2.3. Flexible Lösungen Im Rahmen der Unter-AG §78 SGB VIII wurde auch das Modell KIRA (KInderbetreuung in RAnd- und Notzeiten) der gemeinnützigen Gmbh Picco-Bella aus Aachen ausführlich besprochen. Picco-Bella bietet inzwischen mit Hilfe von ausgebildeten Tagespflegepersonen Betreuung von Rand- und Notzeiten an. Das Angebot ist für SGB II Bezieher kostenfrei - darüber hinaus werden je nach Bedarf Leistungspakete erstellt. Erste Erfahrungen zeigen, dass das Angebot gerne von Eltern in Anspruch genommen wird, die z.B. einmal wöchentlich vorrangig morgens oder nachmittags ein Betreuungsproblem haben. Auch für die Betreuung am Wochenende oder in der Nacht steht dieses Angebot zur Verfügung. Hierzu werden bei Picco-Bella Tagespflegepersonen fest eingestellt, die im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Eingesetzt werden diese Tagespflegepersonen in der gesamten StädteRegion Aachen. Im Bedarfsfall kann hier eine Vermittlung an Picco-Bella erfolgen. 2.3.1 Nächste Schritte Die Verwaltung wird zeitnah prüfen, in welcher Höhe Kosten für die Eltern entstehen, die das Angebot von Picco-Bella im Bedarfsfall in Anspruch nehmen möchten. 2.4 Vernetzung der Eltern untereinander Die Vernetzung von Eltern, wie sie insbesondere in Familienzentren und Elterninitiativen aktiv betrieben wird, sollte weiter vorangetrieben werden. Hierdurch entstehen häufig Netzwerke von Eltern, die in Notfällen oder Randzeiten Kinderbetreuung anbieten können. Insbesondere bei unerwartet notwendig werdenden Betreuungszeiten, leisten diese Netzwerke erfahrungsgemäß wertvolle Dienste. Für Eltern, die ohne Verwandtschaft in Aachen leben, sind diese Netzwerke sehr bedeutsam. Schon heute wird in den Kindertagesstätten, bei Elterncafés oder bei Kennenlernabenden dieses Thema aufgegriffen. Neben der Betreuung durch Verwandschaft, ist diesen Netzwerken ein hoher Stellenwert beizumessen. 2.4.1 Nächste Schritte Die Träger von Kindertageseinrichtungen sollen gebeten werden die Initiierung und Pflege von Netzwerken zum Thema “Notfallbetreuung und Randzeitenbetreuung“ in ihren Kindertageseinrichtungen weiterhin zu unterstützen. 3. Ausblick Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss über die Ergebnisse der einzelnen Prüfmaßnahmen:  Bedarfsermittlung an Krankenhäusern (s. Pkt. 2.1)  Finanzierung von erweiterten Öffnungszeiten (s. Pkt. 2.2) Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 6/7  Höhe des Kostenbeitrages für Eltern für die Inanspruchnahme des Angebotes von Picco Bella (s. Pkt 2.3.) in einer seiner nächsten Sitzungen informieren. Auf der Basis der Ergebnisse sollen dann Beschlüsse durch den Kinder- und Jugendausschuss gefasst werden. Der Ratsantrag der Fraktionen der CDU und der Grünen vom 23.04.2012 ist damit erledigt. Anlage/n: Ratsantrag der Fraktionen CDU und Grünen vom 23.04.2012 Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 7/7