Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
112417.pdf
Größe
202 kB
Erstellt
25.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0250/WP16
öffentlich
25.03.2013
45/200
Sachstand: Randzeitenbetreuung in Aachener Kindertagesstätten
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.04.2013
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Der Ratsantrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 23.4.2012 ist damit erledigt.
Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/7
Erläuterungen:
1.
Ausgangslage
Mit Antrag vom 23.04.2012 haben die Fraktionen der CDU und der Grünen die Einrichtung eines
Runden Tisches zum Thema Randzeitenbetreuung in Aachener Kindertagesstätten angeregt. Dieser
Ratsantrag ist Grundlage für die Einrichtung der Unter-AG §78 SGBVIII „Randzeitenbetreuung“. Hierzu
wurde am 11.09.2012 im Kinder- und Jugendausschuss berichtet (vergleiche Vorlage FB
51/0187/WP16). Teilnehmende der Arbeitsgruppe waren Frau Navvabi-Garakani (AWO), Frau SchmittPromny (DPWV), Frau Dr. Schnieders (Jugendamtselternbeirat), Frau Timmers (Personalrat der Stadt
Aachen), Frau Konrath (Verein für Familiäre Tagesbetreuung), Frau Fischer (FB 45/200), Frau Augardt
(FB 45/230).
Um einen Überblick über den Umfang des Bedarfs nach erweiterter Randzeitenbetreuung zu erhalten,
wurde - neben der Analyse von der Stadt Aachen zusammen mit anderen Kommunen im April 2009
durchgeführten Elternbefragung - eine Bedarfsabfrage über die Leitungen der in der o.a. Unter-AG
vertretenen Träger durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass die Erweiterung von Öffnungszeiten in
Kindertagesstätten nur in Einzelfällen durch Eltern, verteilt über das Stadtgebiet Aachen, nachgefragt
wird. Eine flächendeckende Nachfrage zur Erweiterung von Betreuungszeiten konnte nicht festgestellt
werden.
Bei der Diskussion um die Festlegung erweiterter Betreuungszeiten muss das Wohl des Kindes insbesondere bei den unter dreijährigen Kindern - handlungsleitend sein. Hierbei darf die hohe
Bedeutung einer sich in den ersten beiden Lebensjahren zwischen Kind und Eltern erfolgreich
entwickelnden Primärbindung nicht außer Acht gelassen werden. Denn eine sichere Primärbindung
bildet
die
Basis
für
seelische
Gesundheit
im
späteren
Leben.
Sie
wird
später
durch
Sekundärbindungen - so auch durch Bezugspersonen in der Kindertagesstätte - ergänzt. Ein
entscheidender Faktor zur Etablierung der Primärbindung ist die zur Verfügung stehende
Betreuungszeit durch die primäre(n) Bindungsperson(en).
Vor diesem Hintergrund spricht sich die Unter-AG dafür aus, dass eine Betreuungszeit von maximal 9
Stunden täglich und von insgesamt 45 Stunden wöchentlich nur in Ausnahmefällen überschritten
werden darf. Einigkeit bestand in der Unter-AG darüber, dass Eltern den Bedarf von Betreuungszeiten
über 45 Stunden hinaus, durch Nachweise ihrer Erwerbs- / Ausbildungssituation darstellen sollten.
Solche von Arbeitgeberseite dokumentierten Arbeits- bzw. Ausbildungszeiten sollen die Grundlage für
die Feststellung des Bedarfs bilden.
Die Diskussion um die vorgenante Randzeitenbetreuung korrespondiert stark mit dem Thema
“Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Zunehmend mehr Eltern sind damit konfrontiert ihre
Erwerbstätigkeit in Einklang mit familiären Anforderungen zu bringen. Dem Rechung tragend, spricht
sich die Unter- AG für entsprechende erweiterte Randzeiten aus (siehe Punkt 2.2).
Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Zugleich weist die Unter-AG §78 SGB VIII darauf hin, dass neben einer qualitativ guten, (zeitlich)
bedarfsgerechten Kinderbetreuung ebenso familienfreundliche Arbeitsbedingungen maßgeblich sind,
damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen kann.
Die familienpolitische Debatte darüber, Arbeitszeiten familienfreundlich zu flexibilisieren, wird aktuell
bundesweit geführt. Im vergangenen März
Spitzenverbänden
der
deutschen
vereinbarte die Bundesregierung zusammen mit den
Wirtschaft
und
dem
Deutschen
Gewerkschaftsbund
ihr
gemeinsames Engagement eine familienfreundliche Arbeitswelt mit konkreten Maßnahmen gezielt
voranzutreiben.
Vor diesem Hintergrund regt die Unter-AG §78 SGB VIII an, dass auch in der Stadt Aachen die Debatte
darüber, wie Eltern noch besser dabei unterstützt werden können, Beruf und Familie miteinander zu
vereinbaren, zwischen Jugendhilfe, Arbeitgebern und Arbeitnehmern intensiviert werden sollte. Zur
Durchführung eines solchen Diskurses könnte ggf. der “Innovationskreis Wirtschaft“ als Plattform
dienen.
Unter Berücksichtigung der o.a. Aspekte hält die Unter-AG §78 SGB VIII folgende Lösungen zur
Erweiterung von Randzeitenbetreuung grundsätzlich für geeignet, die im nächsten Schritt allerdings
noch einer weiteren Überprüfung zur Umsetzbarkeit einschließlich der Finanzierung bedürfen.
2.
Mögliche Lösungsansätze
2.1
Einrichtung einer “Schicht-Kita“ (Arbeitstitel)
Die Unter-AG §78 SGB VIII hat sich intensiv mit dem Modell einer Kindertageseinrichtung am städt.
Krankenhaus Düren auseinander gesetzt, die insbesondere für das Personal (Pflegekräfte und Ärzt/innen) erweiterte Betreuungszeiten anbietet. Diese Einrichtung bietet Betreuungszeiten von 05.45 Uhr
bis 20.00 Uhr an. Es wird allerdings kein Betreuungsumfang von über 45 Stunden pro Woche und
Kind angeboten. In der intensiven abgestimmten Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber
(Krankenhaus) und dem Träger der Kindertagesseinrichtung werden die Betreuungszeiten frühzeitig
analog der Dienstpläne der Eltern(teile) für eine frühe oder späte Belegung festgelegt.
Durch die sehr langen Öffnungszeiten ist ein viel höherer Personalbedarf erforderlich, als er durch das
Kinderbildungsgesetz abgedeckt werden kann. In der o.a. Dürener Kindertageseinrichtung, werden
diese Mehrkosten durch das Krankenhaus getragen.
2.1.1.
Nächste Schritte
Grundsätzlich hält die Unter-AG §78 SGB eine solche Lösung für praktikabel. Zur weiteren Prüfung,
ob der Bedarf für eine Schicht-Kita - ähnlich dem Modell in Düren - auch in Aachen gegeben ist, ist
eine Bedarfsermittlung bei den hiesigen Krankenhäusern durchzuführen.
Die Unter-AG §78 SGB VIII schlägt deshalb vor, dass die Stadt Aachen in den vier großen
Krankenhäusern in Aachen eine Erhebung durchführt, in welchem Umfang ein Bedarf für dieses
Modell entsteht.
Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Dieses Thema könnte im Arbeitskreis “Betriebskita“, in dem der FB 45 und FB 02 vertreten sind,
thematisiert werden. Dort kann geklärt werden, wie eine Kontaktaufnahme mit den Krankenhäusern
erfolgen kann oder ob womöglich bereits diesbezüglich Interessensbekundungen der Krankenhäuser
vorliegen.
Sollte ein Bedarf ermittelt werden, wird im nächsten Schritt zu prüfen sein, welche Regelungen zur
Ausgestaltung der Finanzierung mit den beteiligten Krankenhäusern getroffen werden müssen.
Im Hinblick auf die Mehrkosten, die über die Betriebskosten gem. KiBiz hinausgehen, ist der
bestehende Ratsbeschluss zur Finanzierung von Betriebskitas (vgl. Vorlage FB 51/0172/WP16)
anzupassen. Zugleich sind geeignete Regelungen zum Umfang der maximalen Betreuungszeit je Kind
zu treffen.
2.2.
Einrichtung von Schwerpunkt Kindertagesstätten mit erweiterten Öffnungszeiten
Die Unter-AG §78 SGB VIII hält es für sinnvoll, in der Stadt Aachen mehrere Kindertagesstätten mit
erweiterten Öffnungszeiten 07.00 - 18.00 Uhr einzurichten. Um möglichst vielen Eltern im Bedarfsfall
das Angebot zukommen zu lassen, ist anzustreben, dass die Einrichtungen gut erreichbar und über
das Stadtgebiet verteilt sind. Aus betriebsorganisatorischen Gründen sollten die Einrichtungen
mindestens 4-gruppig sein.
Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt zunächst, zwei Kindertagesstätten mit erweiterter
Randzeitenbetreuung einzurichten und dieses Angebot für eine Erprobungsphase von 2 Jahren
vorzuhalten. Damit wäre die Grundlage zur Durchführung einer aussagekräftigen Evaluation des
Angebotes gegeben.
Eine Erweiterung der Elternbeitragstabelle um die Betreuungszeiten 50 Stunden und 55 Stunden, die wie ausgeführt - aus Kinderschutzgründen nur in Ausnahmefällen möglich sein sollen, hält die UnterAG §78 SGB VIII für erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Aachen als Träger in der Vergangenheit bereits drei
Einrichtungen mit diesen Öffnungszeiten betrieben hat. Das Angebot musste im Februar 2002
aufgegeben werden, weil die Nachfrage nicht ausreichend war. Da aber offensichtlich immer wieder
der Bedarf von erweiterten Öffnungszeiten, insbesondere von alleinerziehenden Elternteilen formuliert
wird, sollte ein neuer Versuch gestartet werden, zumal die vorgenannten Erfahrungen über 10 Jahre
zurückliegen.
2.2.1
Nächste Schritte
Zur Auswahl der zwei Kindertageseinrichtungen, die erweiterte Öffnungszeiten vorhalten, sollte eine
Ausschreibung erfolgen, an der sich alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Aachen beteiligen
können. Die Verwaltung wird diese entsprechend durchführen. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen,
welche der Kitas den o.g. Kriterien des Standortes innerhalb des Stadtgebietes sowie der
Mindestgröße von vier Gruppen entsprechen.
Um das Angebot der erweiterten Randzeitenbetreuung in zwei Kitas vorhalten zu können, wäre nach
einer ersten Einschätzung die zusätzliche Beschäftigung einer Fachkraftstelle mit 30 Stunden/ Woche
Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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- je Einrichtung - erforderlich. Für den o.a. Zeitraum von zwei Jahren würden zusätzliche
Personalkosten in Höhe von insgesamt 120.000 € entstehen. Es ist zu prüfen, wie die Finanzierung
aus verfügbaren Mitteln realisiert werden kann.
2.3.
Flexible Lösungen
Im Rahmen der Unter-AG §78 SGB VIII wurde auch das Modell KIRA (KInderbetreuung in RAnd- und
Notzeiten) der gemeinnützigen Gmbh Picco-Bella aus Aachen ausführlich besprochen. Picco-Bella
bietet inzwischen mit Hilfe von ausgebildeten Tagespflegepersonen Betreuung von Rand- und
Notzeiten an. Das Angebot ist für SGB II Bezieher kostenfrei - darüber hinaus werden je nach Bedarf
Leistungspakete erstellt.
Erste Erfahrungen zeigen, dass das Angebot gerne von Eltern in Anspruch genommen wird, die z.B.
einmal wöchentlich vorrangig morgens oder nachmittags ein Betreuungsproblem haben. Auch für die
Betreuung am Wochenende oder in der Nacht steht dieses Angebot zur Verfügung. Hierzu werden bei
Picco-Bella Tagespflegepersonen fest eingestellt, die im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Eingesetzt
werden diese Tagespflegepersonen in der gesamten StädteRegion Aachen.
Im Bedarfsfall kann hier eine Vermittlung an Picco-Bella erfolgen.
2.3.1
Nächste Schritte
Die Verwaltung wird zeitnah prüfen, in welcher Höhe Kosten für die Eltern entstehen, die das Angebot
von Picco-Bella im Bedarfsfall in Anspruch nehmen möchten.
2.4
Vernetzung der Eltern untereinander
Die Vernetzung von Eltern, wie sie insbesondere in Familienzentren und Elterninitiativen aktiv
betrieben wird, sollte weiter vorangetrieben werden. Hierdurch entstehen häufig Netzwerke von Eltern,
die in Notfällen oder Randzeiten Kinderbetreuung anbieten können. Insbesondere bei unerwartet
notwendig werdenden Betreuungszeiten, leisten diese Netzwerke erfahrungsgemäß wertvolle Dienste.
Für Eltern, die ohne Verwandtschaft in Aachen leben, sind diese Netzwerke sehr bedeutsam. Schon
heute wird in den Kindertagesstätten, bei Elterncafés oder bei Kennenlernabenden dieses Thema
aufgegriffen. Neben der Betreuung durch Verwandschaft, ist diesen Netzwerken ein hoher Stellenwert
beizumessen.
2.4.1
Nächste Schritte
Die Träger von Kindertageseinrichtungen sollen gebeten werden die Initiierung und Pflege von
Netzwerken
zum
Thema
“Notfallbetreuung
und
Randzeitenbetreuung“
in
ihren
Kindertageseinrichtungen weiterhin zu unterstützen.
3.
Ausblick
Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss über die Ergebnisse der einzelnen
Prüfmaßnahmen:
Bedarfsermittlung an Krankenhäusern (s. Pkt. 2.1)
Finanzierung von erweiterten Öffnungszeiten (s. Pkt. 2.2)
Vorlage FB 45/0250/WP16 der Stadt Aachen
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Höhe des Kostenbeitrages für Eltern für die Inanspruchnahme des Angebotes von Picco Bella
(s. Pkt 2.3.)
in einer seiner nächsten Sitzungen informieren. Auf der Basis der Ergebnisse sollen dann Beschlüsse
durch den Kinder- und Jugendausschuss gefasst werden.
Der Ratsantrag der Fraktionen der CDU und der Grünen vom 23.04.2012 ist damit erledigt.
Anlage/n:
Ratsantrag der Fraktionen CDU und Grünen vom 23.04.2012
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