Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
112339.pdf
Größe
231 kB
Erstellt
14.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0181/WP16
öffentlich
14.02.2013
FB 36/20
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980Laurentiusstr./ Sandhäuschen, hier : Umweltbericht
Beratungsfolge:
TOP:_8_
Datum
Gremium
Kompetenz
16.04.2013
UmA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts in die Begründung zur
Änderung des Flächennutzungsplans.
In Vertretung
Nacken
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0181/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0181/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Zur Verwirklichung des Wohnbauprojekts an der Laurentiusstraße im Stadtteil Laurensberg Aachen –
Laurensberg
sind
die
planungsrechtlichen
Voraussetzungen
zu
schaffen.
Hierzu
ist
der
Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung beinhaltet die Darstellung Wohnbauflächen statt
Grünflächen bzw. Mischfläche. Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht
dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen
Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist.
Maßgeblich ist die Ausgestaltung der Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum
Bebauungsplan hervorgeht, kann
der Eingriff in den Naturhaushalt durch eine Vielzahl von
Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung wird
sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der Richtwerte eines Mischgebietes einstellen.
Anlage:
Umweltbericht
zur
Änderung
Nr.
122
des
Flächennutzungsplanes
1980
Laurentiusstraße/Sandhäuschen
Vorlage FB 36/0181/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2013
Seite: 3/3
-
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Umwelt FB 36/20
Reumontstraße 1-3
52064 Aachen
Umweltbericht
zur Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen 1980
-
Laurentiusstraße/Sandhäuschen –
im Stadtbezirk Aachen - Laurensberg
Aachen, März 2013
Bisher geltender Inhalt für den zu ändernden Be-
Neuer Inhalt für den geänderten Bereich
reich
Die Darstellung Grünflächen und gemischte Bauflächen soll in Wohnbauflächen geändert werden.
UVP-Projekt 626
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
Laurentiusstraße/Sandhäuschen
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 19. März 2013
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
3.
Zusammenfassung
1.
Einleitung
Der Planbereich liegt im Stadtbezirk Aachen – Laurensberg. Er wird begrenzt durch die vorhandenen
Sportanlagen im Norden, die Vetschauer Straße im Nordosten sowie die Laurentiusstraße im Süden und
Südwesten. Im Osten und Süden grenzt der Siedlungsraum, bestehend aus Wohnbebauung und öffentlichen Einrichtungen Grundschule, Kindergarten und der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius, unmittelbar
an das Plangebiet.
Es ist geplant, auf dem Gelände ein Wohnbauprojekt zu errichten, für das ein Bebauungsplan mit eigenem
Umweltbericht aufgestellt wird. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Wie
oben im Bild gezeigt, sollen gemischte Bauflächen und Grünfläche als Wohnbauflächen dargestellt werden.
Regionalplan
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen 2003, Stand 2010, stellt den Planbereich als `Allgemeinen Siedlungsbereich´ dar.
Flächennutzungsplan 1980 (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich für das ehemalige Grundstück „
Sandhäuschen“ als `Gemischte Bauflächen´ dar. Angrenzend ist die Fläche als `Grünflächen´ mit dem
Symbol P für Parkplätze und Parkbauten dargestellt. Im Bereich dieser Grünfläche gelten zusätzlich die
Beipläne 1 und 3. Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf und Grünflächen, Neuplanung“ sind die Symbole für Sportanlage und Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3 „Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sportplatz und Spielplatz dargestellt.
Landschaftsplan
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
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Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
Laurentiusstraße/Sandhäuschen
2.
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 19. März 2013
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Den Norden des zu betrachtenden Landschaftsraums prägen die Großsportanlagen des Schulzentrums
Aachen-Laurensberg. Weiter nördlich befindet sich die Autobahn A 4. In einiger Entfernung verläuft die
Eisenbahnlinie Aachen-Mönchengladbach in Hochlage und prägt durch ein großdimensioniertes Brückenbauwerk das Landschaftsbild. Im Westen liegt das neu erbaute Familienzentrum. Weiter westlich des Plangebietes erstrecken sich im Bereich der offenen Landschaft weitläufige, landwirtschaftlich genutzte Wiesenund Ackerflächen, die auch Naherholungszwecken dienen. Östlich liegt der Ortskern von Laurensberg mit
der Kirche St. Laurentius. Im südlichen Betrachtungsraum schließt sich ebenfalls überwiegend Wohnbebauung an.
Im Bereich des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebes (ehem. Zollhaus Barriere, heute Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude, Rathausstraße 62), die unter Denkmalschutz stehen. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet stehen weitere Baudenkmäler. Dabei handelt es sich
um die Kirche St. Laurentius, das benachbarte Pfarrhaus (Laurentiusstr. 75), die Gebäude Laurentiusstr. 79
(Neues Pfarrhaus) und 58 sowie Laurentiusstr. 63-71 (dreiflügelige Hofanlage), das Wegekreuz Fitzeberg/Ecke Laurentiusstr und das Gut Barriere selbst. Die historische Ortslage von Laurensberg wird von der
St. Laurentiuskirche mit dem sie umgebenden Kirchhügel, dem angrenzenden Friedhof und dem Pfarrhaus
dominiert. Historische und moderne Gebäude sowie die großzügigen Freiflächen bilden den ländlichen Charakter.
Das eigentliche Plangebiet wird durch die Straßenführung der Laurentiusstraße und die angrenzenden
Parkplatzflächen sowie der nach dem Abriss des Sandhäuschens entstandenen Brachfläche geprägt. Im
Norden fällt das Gelände der Grünfläche steil in Richtung Sportanlagen ab. Hier befindet sich ein dichter,
ca. 8-10 m breiter Gehölzstreifen. Der westliche Gehölzstreifen geht im Bereich der Gebäudeflächen des
Guts Barriere in großkronigen Baumbestand mit einzelnen Gebüschflächen über. Das Plangebiet wird bereits von Biotoptypen des Siedlungsbereichs geprägt.
Das Plangebiet befindet weder in einem FFH-, Vogel-, Natur-, Landschafts- noch Wasserschutzgebiet.
Die Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten Arten von der Planung
betroffen werden. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Es liegt in
einem Übergangsbereich zwischen Wohnsiedlung, Sportflächen und der freien Landschaft mit landwirtschaftlichen Elementen und damit in keinem außerordentlich zu schützenden Bereich. Aufgrund seiner geringen Größe und die bereits vorhandenen, großflächigen Verkehrsflächen hat die Freifläche bereits an
ökologischem Wert eingebüßt. Es ist davon auszugehen, dass bereits ein vollständiger bis fast vollständiger
Bodenfunktionsverlust stattgefunden hat. Altlastenverdachtsflächen sind nicht vorhanden. Im Plangebiet
herrscht lt. Gesamtstädtischen Klimagutachten Siedlungsklima vor; besonders zu schützende Klimazonen
sind nicht ausgewiesen.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich, der als Schutzstreifen zwischen der bestehenden
ruhigen Wohnbebauung sowie der Lärm verursachenden Sportnutzung dient. Darüber hinaus ist das Gebiet
mit Verkehrslärm sowohl durch die angrenzende Straße als auch die BAB vorbelastet. Der sich dadurch
ergebende Konflikt ist in den nach geordneten Verfahren zu lösen.
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Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
Laurentiusstraße/Sandhäuschen
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 19. März 2013
Da sich der Versiegelungsgrad des Planbereichs erhöhen wird, ist im Zuge der Entwässerung des Gebietes
der Hochwasserschutz im betroffenen Gewässersystem - hier Wildbach–Wurm -, in dem derzeit weiterhin
Hochwassergefahr besteht, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Sowohl der Denkmalschutz als auch die vorhandenen Grünstrukturen sind bei der weiteren Planung angemessen zu berücksichtigen.
3.
Zusammenfassung (Allgemein verständliche Zusammenfassung)
Zur Verwirklichung des Wohnbauprojektes sind die Aufstellung des Bebauungsplanes und parallel dazu die
Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung beinhaltet die Darstellung Wohnbauflächen statt Grünflächen bzw. Mischfläche. Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist. Maßgeblich ist die
Ausgestaltung der Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan hervorgeht, kann
der Eingriff in den Naturhaushalt durch eine Vielzahl von Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden.
Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung wird sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der
Richtwerte eines Mischgebietes einstellen.
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