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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
112339.pdf
Größe
231 kB
Erstellt
14.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0181/WP16 öffentlich 14.02.2013 FB 36/20 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980Laurentiusstr./ Sandhäuschen, hier : Umweltbericht Beratungsfolge: TOP:_8_ Datum Gremium Kompetenz 16.04.2013 UmA Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans. In Vertretung Nacken Beigeordnete Vorlage FB 36/0181/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 36/0181/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Zur Verwirklichung des Wohnbauprojekts an der Laurentiusstraße im Stadtteil Laurensberg Aachen – Laurensberg sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung beinhaltet die Darstellung Wohnbauflächen statt Grünflächen bzw. Mischfläche. Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist. Maßgeblich ist die Ausgestaltung der Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan hervorgeht, kann der Eingriff in den Naturhaushalt durch eine Vielzahl von Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung wird sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der Richtwerte eines Mischgebietes einstellen. Anlage: Umweltbericht zur Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 Laurentiusstraße/Sandhäuschen Vorlage FB 36/0181/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2013 Seite: 3/3 - Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt FB 36/20 Reumontstraße 1-3 52064 Aachen Umweltbericht zur Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen 1980 - Laurentiusstraße/Sandhäuschen – im Stadtbezirk Aachen - Laurensberg Aachen, März 2013 Bisher geltender Inhalt für den zu ändernden Be- Neuer Inhalt für den geänderten Bereich reich Die Darstellung Grünflächen und gemischte Bauflächen soll in Wohnbauflächen geändert werden. UVP-Projekt 626 Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 3. Zusammenfassung 1. Einleitung Der Planbereich liegt im Stadtbezirk Aachen – Laurensberg. Er wird begrenzt durch die vorhandenen Sportanlagen im Norden, die Vetschauer Straße im Nordosten sowie die Laurentiusstraße im Süden und Südwesten. Im Osten und Süden grenzt der Siedlungsraum, bestehend aus Wohnbebauung und öffentlichen Einrichtungen Grundschule, Kindergarten und der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius, unmittelbar an das Plangebiet. Es ist geplant, auf dem Gelände ein Wohnbauprojekt zu errichten, für das ein Bebauungsplan mit eigenem Umweltbericht aufgestellt wird. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Wie oben im Bild gezeigt, sollen gemischte Bauflächen und Grünfläche als Wohnbauflächen dargestellt werden. Regionalplan Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2010, stellt den Planbereich als `Allgemeinen Siedlungsbereich´ dar. Flächennutzungsplan 1980 (FNP) Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich für das ehemalige Grundstück „ Sandhäuschen“ als `Gemischte Bauflächen´ dar. Angrenzend ist die Fläche als `Grünflächen´ mit dem Symbol P für Parkplätze und Parkbauten dargestellt. Im Bereich dieser Grünfläche gelten zusätzlich die Beipläne 1 und 3. Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf und Grünflächen, Neuplanung“ sind die Symbole für Sportanlage und Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3 „Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sportplatz und Spielplatz dargestellt. Landschaftsplan Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Seite 2 von 4 Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Laurentiusstraße/Sandhäuschen 2. Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Den Norden des zu betrachtenden Landschaftsraums prägen die Großsportanlagen des Schulzentrums Aachen-Laurensberg. Weiter nördlich befindet sich die Autobahn A 4. In einiger Entfernung verläuft die Eisenbahnlinie Aachen-Mönchengladbach in Hochlage und prägt durch ein großdimensioniertes Brückenbauwerk das Landschaftsbild. Im Westen liegt das neu erbaute Familienzentrum. Weiter westlich des Plangebietes erstrecken sich im Bereich der offenen Landschaft weitläufige, landwirtschaftlich genutzte Wiesenund Ackerflächen, die auch Naherholungszwecken dienen. Östlich liegt der Ortskern von Laurensberg mit der Kirche St. Laurentius. Im südlichen Betrachtungsraum schließt sich ebenfalls überwiegend Wohnbebauung an. Im Bereich des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebes (ehem. Zollhaus Barriere, heute Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude, Rathausstraße 62), die unter Denkmalschutz stehen. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet stehen weitere Baudenkmäler. Dabei handelt es sich um die Kirche St. Laurentius, das benachbarte Pfarrhaus (Laurentiusstr. 75), die Gebäude Laurentiusstr. 79 (Neues Pfarrhaus) und 58 sowie Laurentiusstr. 63-71 (dreiflügelige Hofanlage), das Wegekreuz Fitzeberg/Ecke Laurentiusstr und das Gut Barriere selbst. Die historische Ortslage von Laurensberg wird von der St. Laurentiuskirche mit dem sie umgebenden Kirchhügel, dem angrenzenden Friedhof und dem Pfarrhaus dominiert. Historische und moderne Gebäude sowie die großzügigen Freiflächen bilden den ländlichen Charakter. Das eigentliche Plangebiet wird durch die Straßenführung der Laurentiusstraße und die angrenzenden Parkplatzflächen sowie der nach dem Abriss des Sandhäuschens entstandenen Brachfläche geprägt. Im Norden fällt das Gelände der Grünfläche steil in Richtung Sportanlagen ab. Hier befindet sich ein dichter, ca. 8-10 m breiter Gehölzstreifen. Der westliche Gehölzstreifen geht im Bereich der Gebäudeflächen des Guts Barriere in großkronigen Baumbestand mit einzelnen Gebüschflächen über. Das Plangebiet wird bereits von Biotoptypen des Siedlungsbereichs geprägt. Das Plangebiet befindet weder in einem FFH-, Vogel-, Natur-, Landschafts- noch Wasserschutzgebiet. Die Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten Arten von der Planung betroffen werden. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Es liegt in einem Übergangsbereich zwischen Wohnsiedlung, Sportflächen und der freien Landschaft mit landwirtschaftlichen Elementen und damit in keinem außerordentlich zu schützenden Bereich. Aufgrund seiner geringen Größe und die bereits vorhandenen, großflächigen Verkehrsflächen hat die Freifläche bereits an ökologischem Wert eingebüßt. Es ist davon auszugehen, dass bereits ein vollständiger bis fast vollständiger Bodenfunktionsverlust stattgefunden hat. Altlastenverdachtsflächen sind nicht vorhanden. Im Plangebiet herrscht lt. Gesamtstädtischen Klimagutachten Siedlungsklima vor; besonders zu schützende Klimazonen sind nicht ausgewiesen. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich, der als Schutzstreifen zwischen der bestehenden ruhigen Wohnbebauung sowie der Lärm verursachenden Sportnutzung dient. Darüber hinaus ist das Gebiet mit Verkehrslärm sowohl durch die angrenzende Straße als auch die BAB vorbelastet. Der sich dadurch ergebende Konflikt ist in den nach geordneten Verfahren zu lösen. Seite 3 von 4 Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Da sich der Versiegelungsgrad des Planbereichs erhöhen wird, ist im Zuge der Entwässerung des Gebietes der Hochwasserschutz im betroffenen Gewässersystem - hier Wildbach–Wurm -, in dem derzeit weiterhin Hochwassergefahr besteht, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Sowohl der Denkmalschutz als auch die vorhandenen Grünstrukturen sind bei der weiteren Planung angemessen zu berücksichtigen. 3. Zusammenfassung (Allgemein verständliche Zusammenfassung) Zur Verwirklichung des Wohnbauprojektes sind die Aufstellung des Bebauungsplanes und parallel dazu die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung beinhaltet die Darstellung Wohnbauflächen statt Grünflächen bzw. Mischfläche. Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist. Maßgeblich ist die Ausgestaltung der Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan hervorgeht, kann der Eingriff in den Naturhaushalt durch eine Vielzahl von Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung wird sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der Richtwerte eines Mischgebietes einstellen. Seite 4 von 4