Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
112348.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
21.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0179/WP16-1
öffentlich
21.03.2013
FB 36/20, Frau Buchkremer
Brückenneubau im Gillesbachtal in Aachen-Burtscheid
Beratungsfolge:
TOP:_7_
Datum
Gremium
Kompetenz
16.04.2013
15.05.2013
UmA
B0
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Bezirk, die Verwaltung zu beauftragen, eine neue Brücke entsprechend der Variante 2
zu errichten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung eine neue Brücke entsprechend der Variante 2 zu errichten.
In Vertretung
Nacken)
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0179/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2013
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
Auszahlungen
45.000
45.000
0
0
43.000
- 45.000
45.000
0
0
- 43.000
Ergebnis
0
V1 43.000
V2 81.000
V1 45.000
V2 81.000
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
*)
*)
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
*)
*)
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Im Haushaltsplan stehen für das Jahr 2013 unter dem PSP-Element 5-130101-900-02000-600-1,
78530000 „Herstellung Brücke Gillesbachtal“ 45.000,-- € zur Verfügung.
*) Die Pflege- und Unterhaltungskosten werden sich bei einem Neubau der Brücke verringern.
Vorlage FB 36/0179/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2013
Seite: 2/5
Erläuterungen:
In Aachen-Burtscheid befindet sich der Landschaftspark Gillesbachtal, der als wichtige in das
Stadtgefüge hinein ragende Freifläche fungiert. Dieser „Grünfinger“ ist ein Bestandteil des Aachener
Kurgebietes und verbindet u.a. Burtscheid mit dem Aachener Wald.
Geprägt wird dieser Grünzug von den öffentlichen Grünflächen, den angrenzenden, großflächigen
Dauerkleingärten sowie Sportanlagen (Ludwig-Kuhnen-Stadion) als auch landwirtschaftlich genutzten
Flächen.
Innerhalb dieser öffentlichen Grünfläche verläuft der Gillesbach. Längs des Baches sind befestigte
Wege eingerichtet worden, so dass die Anlage stark von Erholungssuchenden, Spaziergängern,
Familien mit Kindern, Hundebesitzern und Freizeitsportlern genutzt wird. Als einer der durchgängigen
Wege ist der „Wilhelm-Pitz-Weg“ zu nennen, der südlich der Bahntrasse die Straßenzüge „Erzberger
Allee“ und „Im Gillesbach“ verbindet und bis zum Waldfriedhof führt.
Der in dem Grünzug verlaufende Gillesbach kann auf seiner gesamten Länge insgesamt von drei
Brückenbauwerken fußläufig überquert werden. Eine dieser Brücken befindet sich kurz vor Einlauf des
Gillesbaches in die Verrohrung am südlich gelegenen Bahndamm.
Die Verkehrssicherungspflicht dieses Brückenbauwerkes obliegt der Fachabteilung des Aachener
Stadtbetriebes „Brückenbau und Unterhaltung“. Seit mehreren Jahren wurde bei den regelmäßigen
Brückenprüfungen der immer schlechter werdende Zustand dieser Holzfußgängerbrücke festgestellt.
Bei der letzten Prüfung Anfang 2012 waren die festgestellten Schäden so erheblich (Träger, Bohlen
und Geländepfosten sind in Teilen verfault, sowie beide Betonwiderlager sind großflächig brüchig),
dass die Brücke für den Fußgängerverkehr aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste.
Eine Untersuchung hat ergeben, dass eine reine Sanierung der Brücke unwirtschaftlich und technisch
nicht möglich ist, sondern die ganze Konstruktion zu erneuern ist. Des weiteren ist zudem der Neubau
der Beton-Widerlager erforderlich.
Unmittelbar vor der vorhandenen Brücke befindet sich ein vom Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
genutzter Sandfang. Dieser Sandfang entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, ist zu klein, nicht
effektiv und fördert aufgrund seiner Lage unmittelbar unter der Brücke bei erhöhter Wasserführung
eine Überflutung und damit eine Beschleunigung des Altersprozesses der Holzbrücke.
Der Einlaufrechen entspricht ebenfalls nicht mehr dem Stand der Technik. Daher soll ein neuer
Sandfang mit neuem Rechen im Unterlauf des Gillesbaches zwischen der Fußgängerbrücke und der
Verrohrung am Bahndamm errichtet werden.
Um die Gesamtkosten zu reduzieren, Eingriffsmaßnahmen in Natur und Landschaft sowie
Beeinträchtigungen für die Bürger zu minimieren, könnte eine gemeinsame Baumaßnahme für Abriss,
Entfernung, Neubau von Fußgängerbrücke, Sandfang und Einlaufrechen vorgenommen werden.
Der WVER erklärt sich grundsätzlich bereit, die Planung, Ausschreibung und Baudurchführung für die
gesamte Baumaßnahme durchzuführen. Die anfallenden Kosten würden hiernach je nach
Verantwortungsbereich aufgeteilt, d.h. der WVER übernimmt die Kosten für den Sandfang und die
Stadt Aachen finanziert die neue Brücke. Dieses würde vertraglich geregelt.
Vorlage FB 36/0179/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2013
Seite: 3/5
Die Errichtung der Fußgängerbrücke sowie des Sandfanges sind Anlagen im Sinne von § 36 WHG
und
§
99
LWG
und
daher
wasserrechtlich
genehmigungspflichtig,
ebenfalls
ist
eine
landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich.
Aufgrund der bekannten Überflutungen bei geringen Niederschlagswasserereignissen wird deutlich,
dass der alte Brückenquerschnitt nicht hochwassertauglich ist. Die neue Fußgängerbrücke muss
grundsätzlich höher gelegt werden, dadurch wird die Spannweite größer.
Um die Haltbarkeit der neuen Brücke zu steigern, sowie die Unterhaltungskosten deutlich zu
reduzieren, wird vorgeschlagen, anstelle einer neuen Holzbrücke eine Brücke mit einer
Tragkonstruktion aus Stahl zu errichten. Die Herstellung des Geländers sowie des Gehbelages ist
weiterhin in Holz vorgesehen, so dass es rein optisch wie eine klassische Holzbrücke wirken wird.
Für einen solchen Brückenneubau wurden von dem Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH
mögliche Varianten konzipiert.
Variante 1:
Eine grundsätzlich mögliche Variante wäre, die Brücke zurückzubauen und keinen Ersatz zu schaffen.
Da es sich bei der Wegeführung in der öffentlichen Grünanlage um einen Rundweg handelt, der stark
von verschiedenen Nutzergruppen frequentiert wird, wird seitens der Verwaltung empfohlen zum
Wohle der Allgemeinheit eine neue Brücke herzustellen.
Variante 2:
Die Brücke hat eine Stützweite von ca. 11 m. Diese Variante erfüllt alle Vorgaben des WVER und des
Aachener Stadtbetriebes. Die Konstruktion sieht auf einer der beiden Seiten weiterhin eine
Treppenanlage vor und ist demzufolge nicht barrierefrei. Es gibt aber eine Reihe von
Rundwanderwegen in diesem Gebiet, die ohne diese Brücke barrierefrei genutzt werden können,
lediglich dieser eine Rundweg würde für Mobilitätseingeschränkte wie bisher entfallen.
Die Ausbaukosten betragen ca. 43.000,-- €.
Im Haushaltsplan stehen für das Jahr 2013 unter dem PSP-Element 5-130101-900-02000-600-1,
Kostenart 78530000 „Herstellung Brücke Gillesbachtal“ 45.000,-- € zur Verfügung. Die Finanzierung
der Variante 2 wäre demzufolge gesichert.
Variante 3:
Die Brücke hat eine Stützweite von ca. 17 m und bietet zusätzliche Vorteile zu der Variante 2. Durch
die höhere Lage über dem Gewässer ist eine bessere Durchlüftung der Konstruktion gewährleistet,
was sich positiv auf die Dauerhaftigkeit auswirkt. Für Wartungsarbeiten und Prüfungen ist dieses auch
von Vorteil. Durch den Wegfall der beidseitigen Treppen ergibt sich bei dieser Variante eine
Barrierefreiheit und die Unterhaltung der Treppenanlage entfällt. Die Ausbaukosten betragen ca.
81.000,-- €. Die Finanzierung der Variante 3 ist nicht gesichert, da zusätzlich zu den im Haushalt
eingebrachten Mitteln 36.000,-- € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten.
Vorlage FB 36/0179/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2013
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Am 27.02.13 wurde das Thema Gillesbachtalbrücke der Kommission „Barrierefreies Bauen“
vorgestellt mit dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine zwingend erforderliche Verbindung handle,
aber dennoch sei bei einer Neu- und Umgestaltung grundsätzlich Barrierefreiheit herzustellen. Die
Mehrkosten dafür seien aus dem städtischen Haushalt bereitzustellen.
Die vorgenannten Varianten 1-3 sowie das Ergebnis der Kommission „Barrierefreies Bauen“ wurden
dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung am 12.03.2013 bereits zur Kenntnis
gebracht. In dieser Sitzung wurde seitens der SPD-Fraktion eine weitere Variante zur Diskussion
gestellt und die Verwaltung mit der Prüfung und Ermittlung der Kosten zu diesem Vorschlag
beauftragt.
Variante 4:
Bei dieser Variante wird die 11m lange Brücke an einer Bachseite erhöht und schließt mit einer
Rampe an das vorhandene Gelände an. Die Treppenanlage entfällt.
Die vorgesehene Rampe, sowie die eigentliche Brückenkonstruktion sind entsprechend der
einzuhaltenden DIN-Norm (DIN 18024) für Rampen im öffentlichen Raum mit einer Neigung von 6%
geplant. Der Eingriff in den Naturraum ist durch den Einschnitt in das Gelände und die Erstellung der
erforderlichen Flügelwände größer als bei den übrigen Planungsvarianten.
Die Untersuchung dieser Bauweise zeigt, dass sich durch die Anpassung an das Gelände etwa
gleiche Kosten wie bei der großen Brückenkonstruktion mit 17 m Spannweite (Variante 3) ergeben.
Die hierfür ermittelten Ausbaukosten liegen bei ca. 79.700,-- €.
Weitere Nachteile dieser barrierefreien Version im Vergleich zu Variante 3 ergeben sich durch die
schlechtere Durchlüftung der Konstruktion, den erhöhten Unterhaltungsaufwand für die Flügelwände
des Widerlagers, der schlechtere Zugang für die Bauwerksprüfung und Wartungsarbeiten.
Fazit:
Die Verwaltung schlägt aufgrund der haushaltsrechtlichen Situation weiter vor, eine neue Brücke
entsprechend der Variante 2 zu errichten.
Anlagen:
Übersichtplan
Foto vorhandene Brücke
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Vorlage FB 36/0179/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2013
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Brücke
2
3