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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
112333.pdf
Größe
8,1 MB
Erstellt
21.03.13, 12:00
Aktualisiert
17.07.17, 15:48

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: FB 36/0186/WP16 öffentlich 21.03.2013 FB 36/20 Bebauungsplan Nr. 940 in Aachen Laurensberg, Laurentiusstr./ Sandhäuschen, hier : Umweltbericht mit Grünordnungsplan Beratungsfolge: TOP:_9_ Datum Gremium Kompetenz 16.04.2013 UmA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts einschließlich Grünordnungsplan in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/ Sandhäuschen. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Grünordnungsplan als Grundlage für die Umsetzungsplanung. In Vertretung Nacken Beigeordnete Vorlage FB 36/0186/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2013 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 20xx ff. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Die Kosten für die notwendigen umweltrelevanten Maßnahmen werden wie folgt geschätzt: Kosten für Grünordnungsmaßnahmen einschließlich Spielplatz: rund 250.000 € Folgekosten für Grünordnungsmaßnahmen: rund 10.500 € jährlich Kosten für Austausch veralteter Flutlichtstrahler rund 26.000,00 € Kosten, die sich aus dem Entwässerungskonzept ergeben, sind noch zu ermitteln Kosten für den externen Ausgleich werden über Ökokonto abgebucht. Vorlage FB 36/0186/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2013 Seite: 2/4 Erläuterungen: Zur Verwirklichung des Wohnbauprojekts an der Laurentiusstraße im Stadtteil Laurensberg Aachen – Laurensberg sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstr./ Sandhäuschen aufgestellt, der den bisherigen Bebauungsplan Nr. 651überlagert, der zur Vetschauer Straße und im Bereich Gut Barriere Mischgebiet und ansonsten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festsetzt. Begleitend zum Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und in dem hier vorliegenden Umweltbericht dokumentiert. Nach Durchführung der im Umweltbericht aufgezeigten Maßnahmen sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht zu erwarten. Die Wohnqualität wird trotz verschiedener passiver Lärmschutzmaßnahmen durch die verbleibende Lärmbelastung eingeschränkt - zum einen durch die Bundesautobahn zum anderen durch die Aufgabe des Schutzabstandes zur Sportplatzanlage, in den das neue Wohngebiet hineingebaut wird. Voraussetzung für die Umsetzung der Planung ist jedoch die wasserrechtliche und -technische Erschließung des Gebietes. Nach dem derzeitigen Stand ist diese nicht gegeben. Wegen der Hochwassergefahr im Unterlauf der Wurm, ist bei Anschluss eines neuen Gebietes an das Gewässersystem der Wurm der Hochwasserschutz zu beachten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Während die Beseitigung des Schmutzwassers derzeit keine Probleme bereitet, ist die Einleitung von Niederschlagswasser zurzeit noch nicht gesichert. Derzeit wird an einem Entwässerungskonzept gearbeitet. Es zeichnet sich ab, dass bei Einleitung in das Gewässer für alle angeschlossenen Flächen eine Regenwasserklärung in das Regenrückhaltebecken Hander Weg eingebaut und dieses wahrscheinlich erweitert werden muss, jedoch die umgebenden Flächen bisher im Fremdeigentum sind. Mit der Entwicklung des Bebauungsplanes wurde gleichzeitig ein Konzept für die Grüngestaltung des Bereichs in Form des „Grünordnungsplan zum Umweltbericht“ erstellt. Der Siegerentwurf für die Mehrfachbeauftragung sah eine zentrale Grünfläche vor. Durch die Erschließung des Gebietes über eine neue Straße im nördlichen Baum- und Strauchbestandenen Böschungsbereich verlagern sich die neuen Baugrundstücke weiter nach Süden und engen damit die Planung einer großzügigen, zentralen Grünfläche ein. Damit die Sichtachsen zur Kirche St. Laurentius angemessen berücksichtigt werden können, wurde der überbaubare Bereich um ca. 5 Meter von der Laurentiusstraße nach Norden verlegt, was ebenfalls eine Verschmälerung des Raums für eine zentrale Grünfläche bedeutet. Eine durch eine zentrale Grünfläche führende, beleuchtete Wegeverbindung gestaltet sich aufgrund der Topographie aufwendig, da eine erhebliche Geländemodulation unter Berücksichtigung des zu schützenden Baumbestandes anstehen würde. In Abwägung Nutzung, Grünausstattung im Quartier insgesamt, Herrichtungs- und Pflegeaufwand wurde auf die zentrale Grünfläche verzichtet und die Möglichkeit zu größeren Hausgrundstücken wahrgenommen. Vorlage FB 36/0186/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2013 Seite: 3/4 Dies entspricht auch dem Wunsch einiger Bürger, der in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgetragen wurde. Nicht zuletzt aus Kostengründen wird sich auf die Anlage eines Spielplatzes beschränkt. Neben dem bebauten Bereich entlang der Vetschauer Straße und im Bereich des Guts Barriere ist das Plangebiet geprägt von Baum- und Strauchbestandenen Grünstreifen, markanten Einzelbäumen, einer Wiese sowie einem Schotterparkplatz. Der beiliegende Baumbilanzplan verdeutlicht die Grünstrukturen. Es wird veranschaulicht, was sich durch das Bauprojekt verändern wird, insbesondere der Eingriff in die Grüngürtel sowie der Wegfall zahlreicher Bäume, von denen 68 unter die Schutzbestimmung der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Die verbleibenden Grünstrukturen werden im neuen Konzept aufgenommen. Nach Fertigstellung der Erschließungsstraße wird der Grüngürtel zum Sportplatz hin durch Ergänzungspflanzungen wieder hergestellt. Dies dient zum einen der Abschirmung des Wohngebietes zum Sportplatz hin zum anderen langfristig als Schutz vor Lichtimmissionen von der Flutlichtanlage. Die beabsichtigte Wirkung wird die neu bepflanzte Böschung erst in einigen Jahren voll entfalten können, da diese Zeit für die Entwicklung der neuen Bäume benötigt wird. Der zu erhaltene Baumbestand zwischen den zwei Wohnzeilen wird zukünftig auf privatem Gelände liegen, daher ist eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan nötig. Auch die Grünfläche zwischen Familienzentrum und neuer Erschließungsstraße wird durch Neuanpflanzungen ergänzt. Im Bereich des Guts Barriere werden zwei markante Bäume festgesetzt. Die sich anschließende kleine private Grünfläche soll vollständig unbebaut bleiben und gärtnerisch gestaltet werden; auch dies bedarf einer schriftlichen Festsetzung. Die bereits bestehende Baumreihe an der Laurentiusstraße bleibt bestehen und wird Richtung Kirche durch weitere Bäume vervollständigt. Auch die neue Erschließungsstraße wird durch eine lockere Baumreihe gestaltet. Im zentralen Bereich wird auf der Fläche des damaligen privaten Spielplatzes vom „Sandhäuschen“ nun ein öffentlicher Spielplatz errichtet. An ihm entlang bleibt die fußläufige Verbindung in Richtung städtischer Gemeinschaftsgrundschule Laurensberg sowie dem Schulzentrum erhalten. Anlage/n: Anlage 1: Umweltbericht des Fachbereichs Umwelt zum Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/ Sandhäuschen Anlage 2: Plan Baumbilanz Anlage 3: Grünordnungsplan Anlage 4: Pflanzlisten Vorlage FB 36/0186/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2013 Seite: 4/4 Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt FB 36/20 Reumontstraße 1-3 52064 Aachen Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße / Sandhäuschen im Stadtbezirk Aachen - Laurensberg für den Bereich Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportplatzgelände Aachen, März 2013 Lage des Plangebietes UP-Projekt- Nr. 626 Das Luftbild zeigt den Planbereich nach dem Abriss des „Sandhäuschens“ und vor der Errichtung des Familienzentrums im Westen. Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Inhaltsverzeichnis 1.0 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5. Einleitung Lage und derzeitige Nutzung des Plangebietes Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes Planungsrechtliche Einbindung Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad (Tabellenform) Ziele des Umweltschutzes 2.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1. 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 Schutzgut Mensch Immissionsschutz - Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Immissionsschutz - Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Immissionsschutz - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Grün- und Freiflächen - Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Grün- und Freiflächen - Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Grün- und Freiflächen - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.3. 2.3.1 2.3.2 2.3.3 Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.4. 2.4.1 2.4.2 2.4.3 Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.5. 2.5.1 2.5.2 2.5.3 Schutzgüter Luft und Klima/Energie Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.6. 2.6.1 2.6.2 2.6.3 Schutzgut Landschaftsbild Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.7. 2.7.1 2.7.2 2.7.3 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.8 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter 3.0 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes a) bei Durchführung, verbleibende -Umweltauswirkungen b) Nullvariante c) Alternativplanung (so geprüft) 4.0 Grundlagen 5.0 Monitoring 6.0 Zusammenfassung Anlagen: A Baumbilanzplan, B Grünordnungsplan, C Pflanzlisten Seite 2 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen 1.0 Einleitung 1.1 Lage und derzeitige Nutzung des Plangebietes Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen - Laurensberg im Übergang des Siedlungsbereiches in den freien Landschaftsraum. Der Geltungsbereich wird im Norden durch das Sportgelände am Schulzentrum Laurensberg, im Osten durch die Vetschauer Straße sowie im Süden und Westen durch die Laurentiusstraße und begrenzt. Bei dem Grundstück „Sandhäuschen“ handelt es sich um einen Bereich, der ehemals mit einem Gebäudekomplex bebaut war. Von den ursprünglich vorhandenen Nutzungen sind die Stellplatzanlage, deren Zufahrt und z. T. die Stützmauern der Außenanlagen sowie Relikte eines Spielplatzes erhalten. Das nordwestliche Drittel des Geländes wird als Pferdeweide landwirtschaftlich genutzt. Topographisch bildet das Plangebiet einen nach Nordosten geneigten Hang. Für die Laurentiusstrasse, die Stellplatzfläche und die ehemaligen Gebäude wurden Ebenen in das Gelände geschoben und durch Böschungen aufgefangen. Der Hochpunkt des Geltungsbereiches liegt auf der Laurentiusstrasse in Höhe des Gebäudes Nr. 86/87 (ca. 216 m u. NHN). Von diesem Punkt fällt das Gelände in Richtung Norden um ca. 7.00 m. Nach Osten in Richtung St. Laurentius fällt das Gelände um ca. 4 m. Insbesondere in den steileren Böschungsbereichen und den Schnittflächen der unterschiedlichen Nutzungen hat sich eine schützenswerte höhere Vegetation in Form von Baumhecken und Einzelbäumen gebildet. Im Westen liegt der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 927 - Laurentiusstrasse /Laurensberger Strasse - mit Festsetzungen eines Allgemeinen Wohngebietes, Flächen für den Gemeinbedarf (soziale und kulturelle Einrichtungen) sowie Grünfläche. Der als allgemeines Wohngebiet festgesetzte Bereich des Bebauungsplans Nr. 927 soll durch den Bebauungsplan Nr. 940 überdeckt und den geänderten Zielvorstellungen der Stadt Aachen angepasst werden. 1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes Ziel des Bebauungsplans Laurentiusstraße/ Sandhäuschen ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnraum in Form von 18 Häusern als Einzel-, Doppelhäuser und in Hausgruppen mit maximal 2 Wohneinheiten je Haus zu schaffen. Außerdem ist im zentralen Bereich gegenüber der Kirche St. Laurentius ein barrierefreies Gebäude mit ca. 6 Wohneinheiten vorgesehen. Zur Verwirklichung des Projektes erfolgt die Erschließung im Wesentlichen von der Laurentiusstraße aus, von der eine neue Straße abzweigen soll, um die nördliche Gebäudereihe zu erreichen. Neben der Berücksichtigung der historischen Gebäude im Umfeld sowie der Topographie des Plangebietes soll auch der vorhandene schützenswerte Baumbestand weitgehend erhalten bleiben. Im Rahmen der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen sollen bis zu 105 Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Seite 3 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Der bestehende Bebauungsplan Nr. 651, Schulzentrum Laurensberg, wird durch den Bebauungsplan Laurentiusstraße/ Sandhäuschen überdeckt und rechtlich außer Kraft gesetzt. Außerdem erstreckt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 940 über einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 927 und schließt damit das Stallgebäude des Guts Barriere mit den angrenzenden Flächen ein, das zum einen einer Büronutzung zum anderen einer Stallnutzung zugeführt und somit als Mischgebiet ausgewiesen werden soll. 1.3 Planungsrechtliche Einbindung Regionalplan Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2010, stellt den Planbereich als `Allgemeinen Siedlungsbereich´ dar. Weiter westlich verläuft die Grenze zum Freiraum überlagert mit den Darstellungen, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung und Regionaler Grünzug. Flächennutzungsplan 1980 (FNP) Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen aus dem Jahre 1980 stellt analog zum Bebauungsplan Nr. 651 die Ecksituation Vetschauer Strasse/Laurentiusstrasse (ehem. Gebäude Sandhäuschen und Gebäude 3-7 Vetschauer Strasse) als Gemischte Bauflächen dar. Die restlichen Flächen sind im Hauptplan als Grünflächen, im Plan 1 - Gemeinbedarfs- und Grünflächen Neuplanung - die Symbole Sportanlage und Kinderspielplatz, Kategorie “A“ dargestellt. Im Plan 3 – Grün- und Forstflächen / Spiel- und Sportanlagen, Bestand und Planung – Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sport- und Spielplatz dar. Die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens erfordert die Änderung des Hauptplanes des FNP. Landschaftsplan (LP) Der vorgesehene Planungsbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Bestehendes Planungsrecht Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 651, Schulzentrum Laurensberg, aus dem Jahre 1977. Der Bereich der Grundstucke 3-7 Vetschauer Strasse einschließlich des Gebäudebereiches des ehemaligen Sandhäuschens ist als Mischgebiet mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 festgesetzt. Der restliche Bereich des zu entwickelnden Grundstücks ist als Grünflache mit der Zweckbestimmung Sportanlagen mit den zugehörigen Sporteinrichtungen festgesetzt. 1.4 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (Tabellenform) Es ergibt sich folgender Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (in ca.-Angaben): Nutzung Flächengröße in qm Art Bestand Versiegelt/ unversiegelt teilversiegelt 4.700,0 Öffentliche Verkehrsflächen geplant Versiegelt/ unversiegelt teilversiegelt 6.657,0 Seite 4 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Private Verkehrsfläche (vormals BP 927) Mischgebiet(GRZ 0,6) Flächen für den Gemeinbedarf (Familienzentrum; vormals BP 927) Private Grünfläche (vormals BP 927) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) Allgemeines Wohngebiet (GRZ 0,4) Fläche für Versorgungsanlagen Zwischensumme Summe 1.5 Fassung vom 19. März 2013 0,0 5.610,0 0,0 106,0 1.644,8 411,2 192,0 638,0 7.294,0 0,0 487,8 18,0 10.815,8 19.073,0 325,2 8.257,2 446,0 2.200,0 430,0 4.180,8 18,0 12.606,6 19.073,0 2.787,2 6.466,4 Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen formulierten Grundsätze und Ziele des Umweltschutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im Hauptteil wird im Einzelnen hierauf eingegangen. Grundsätzliches Ziel der Umweltverwaltung ist an dieser Stelle die bisherige, durch üppige Gehölzstreifen geprägte Grünfläche mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung von weiterer Bebauung freizuhalten, da es sich hierbei um eine immissionsschutzrechtliche Abstandszone zwischen Wohnbebauung im Süden und sportlicher Nutzung im Norden handelt. Darüber hinaus fungiert das Gebiet als Übergangszone zur freien Landschaft im Westen. Bei der nun geplanten Wohnnutzung sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Die Wasserrechtliche und -technische Erschließung muss gesichert sein, zum einen um den Hochwasserschutz zu gewährleisten zum anderen um die Gewässer - hier insbesondere den Wildbach - nicht negativ zu belasten. Es ist ein sorgsamer Umgang mit den vorhandenen Kulturgütern und dem üppigen Baum- und Strauchbestand sicherzustellen. Seite 5 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen 2.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1. Schutzgut Mensch Fassung vom 19. März 2013 Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind grundsätzlich Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder (EMF), Hochspannungsleitungen, Mobilität, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Als ein zentrales Thema wird hier der Immissionsschutz erörtert. Als weiteres Thema sind die Grün- und Freiflächen zu nennen. 2.1.1 Immissionsschutz - Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Das Plangebiet grenzt im Norden direkt an die Sportanlage Hander Weg mit einem Naturrasenspielfeld, einem Tennenspielfeld und einen Rugbyspielfeld an, deren Emissionen (Lärm und Licht) zu Störungen führen können. Im Süden liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb, von dem Geruchsbelästigung ausgehen. Das Gebiet liegt im direkten Einflussbereich zweier Straßen. Eine weitere Lärmquelle stellt die weiter entfernt liegende Autobahn dar. Rechtliche Grundlagen Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), als Grundlagengesetz bezüglich Industrie, Gewerbe, Anlagen, Fahrzeugen, Straßen, Schienenwegen, Planung und Immissionswerten (u.a. §§ 1-3, 4, 22, 32, 38, 41-43, 47a-f, 48, 50) ist ein Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Zur Beurteilung einzelner Sachgebiete dienen die dazugehörigen Verordnungs- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder. Thema Geruchsbelästigung Derzeit wird das „Gut Barriere“ als landwirtschaftlicher Betrieb geführt. Die Viehhaltung wurde aufgegeben. Die verbleibende Pferdehaltung mit wenigen Tieren wird als unkritisch bewertet, da der im Plangebiet befindliche Mistplatz aufgegeben wird. Insofern gibt es keine zu berücksichtigende Geruchsbelästigung mehr. Die Festlegung eines Mischgebietes für diesen Bereich wird als unkritisch eingestuft, da die Nutzung Büro und Stall dadurch zwar möglich aber nicht zwingend erforderlich ist. Im Hinblick auf einen möglichen Interessenskonflikt kann dieser auf privater Ebene gelöst werden. Thema Lichtimmissionen Die benachbarte Sportanlage mit drei Sportplätzen verfügt über eine ältere Flutlichtanlage. Thema Lärm Das Umsetzungsgesetz der Umgebungslärmrichtlinie (BImSchG § 47a-f) fordert eine Lärmaktionsplanung. Das heißt, die zuständige Gemeinde, hier die Stadt Aachen, muss Vorschläge erarbeiten, um den Lärm zu Seite 6 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 reduzieren. Maßnahmen sollten bevorzugt dort eingesetzt werden, wo Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Grundsätzlich ist zur Sicherstellung gesunder Raumverhältnisse für die Gebäudeteile, in denen die Wohnräume eine freie Sichtverbindung zu einer wesentlichen Schallquelle aufweisen, ein erhöhter Schallschutz erforderlich (BauGB § 1, Abs.7, § 1a, § 2a und § 9). Das notwendige Schalldämmmaß ergibt sich aus der geplanten Nutzung. Bei der Errichtung neuer Gebäude ist in jedem Fall die DIN 4109 zu berücksichtigen. Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen sollten nicht in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle eingerichtet werden. Für städtebauliche Abwägungsbelange wird die DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" mit den entsprechenden Orientierungswerten (Verkehrslärm) verwendet. Für WA-Gebiete gelten 55/45 dB(A), für MIGebiete 60/50 dB(A) und für GE-Gebiete 65/55 dB(A) Tag/Nacht. Grundsätzlich gilt in der Lärmbewältigung die Regel des Verursacherprinzips. D.h., der Veranlasser muss feststellen, ob eine Belastung vorliegt und diese dann entsprechend berücksichtigen. Auch die Lärmarten Sport und Freizeit, die außerhalb der Betrachtung zur Umgebungslärmverordnung liegen, sind zu berücksichtigen. Bei Richtwertüberschreitungen im Bereich Gewerbe- Sport- und Freizeitlärm sind grundsätzlich keine passiven Schallschutzmassnahmen zulässig, weil der Immissionsrichtwert nach der 6. VV der BImSchV 0,5 m vor dem schutzbedürftigen Raum einzuhalten ist. Ggf. sind Einzelfallbetrachtungen durchzuführen. Passive Schallschutzmaßnahmen sind bei Überschreitungen durch Verkehrs- und Bahnlärm möglich. Verkehrslärm Aus dem Lärmkataster der Stadt Aachen ist ersichtlich, dass das Plangebiet durch Verkehrslärm der umgebenden Straßen (BAB A 4 und Laurensberger Straße) gering bis mittel vorbelastet ist. Die im Lärmkataster verwendeten Verkehrsaufkommen der einzelnen Straßen im Umfeld des Planprojektes betragen für die Laurensberger Str. 4.800 KFZ/24h, für die Laurentiusstr. 1.000 KFZ/24h und für die Parkplatzumfahrt 1.000 KFZ/24h. Dem Lärmkataster der Stadt Aachen ist zu entnehmen, dass das Plangebiet tagsüber mit ca. 5560 dB(A) und nachts mit ca. 50-55 dB(A) lärmbelastet ist. Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht für WA-Gebiete werden demnach überschritten. Trotz der großen Entfernung zur BAB A4 (ca. 600 m) werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Wetterlage (Nordwind) die vorgenannten Lärmbelastungen erreicht und sind auch deutlich wahrzunehmen. Seite 7 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Kfz-Lärm BAB A 4 und Laurensberger Straße Lden Kfz-Lärm BAB A 4 und Laurensberger Straße Lnight Seite 8 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Sportlärm Nördlich des geplanten Wohngebietes befinden sich mehrere Sportanlagen. Die nordwestlich gelegene Sportanlage wurde im Jahr 2000 mit öffentlichen Mitteln gebaut und dient überwiegend dem Rugbysport. In der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung (18. BImSchV) ist geregelt, welchen Anforderungen Sportanlagen zum Schutz vor Geräuschimmissionen genügen müssen. Die Verordnung nennt Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Nutzung und der Tageszeit. Da durch die Planung des Wohngebietes die Sportplatznutzung nicht eingeschränkt werden darf, werden die Schutzanforderungen für das Wohnen analog der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung abgeleitet. Richtwerte Sport In Mischgebieten und Dorfgebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten 60 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A) sowie nachts 45 dB(A) In WA-Gebieten: tags außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A) sowie nachts 40 dB(A) Als Tageszeiten gelten an Werktagen die Zeiten von 8.00-20.00 Uhr und an Sonn- u. Feiertagen von 9.0013.00 und 15.00-20.00 Uhr. Ruhezeiten sind an Werktagen von 6.00-8.00 und 20.00-22.00 Uhr, sowie an Sonn- u. Feiertagen von 7.00-9.00, 3.00-15.00 und 20.00-22.00 Uhr. Der Zeitraum zwischen 22.00-6.00 Uhr gilt als Nachtzeit. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die gebietstypischen Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts nicht um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse gilt als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Es gelten dann die Immissionsgrenzwerte von 70/65/55 dB(A) Tag/Ruhezeit/Nacht. 2.1.2 Immissionsschutz - Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Thema Lichtimmissionen Durch den Einsatz der Flutlichtanlage kann es zu Problemen mit Licht-Immissionen im Beurteilungszeitraum ab 20:00/22:00 Uhr bis morgens bis 6:00 Uhr kommen, da die vorhandenen Flutlichtstrahler das Sportgelände in diagonaler Weise ausleuchten, was zu einer starken Aufhellung und auch zu einer Blendwirkung für die zukünftige Wohnnachbarschaft führen wird (Schrägstellung der Flutlichtstrahler). Eine Reduzierung der Blendwirkung der geplanten Wohnbebauung durch vorhandene Randgehölze (Sichtschutz) entfällt zunächst, da im Zuge des Straßenneubaus dieser Gehölzstreifen gerodet und durch eine Seite 9 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Neupflanzung ersetzt wird, die sich noch entwickeln muss und erst in ca. 10 Jahren eine schützende Wirkung entfalten kann. Ein deutlich verbesserter Schutz der neuen Wohnnutzung ist durch den Einbau moderner Flutlichtstrahler mit asymmetrischen Leuchten (emissionsarm) zu gewährleisten. Thema Lärm Verkehrslärm Angenommen es werden ca. insgesamt 40 WE-gleiche Einrichtungen (Hochrechnung) errichtet, dann entsteht gegenüber heute ein um ca. 200 Kfz/24h höheres Verkehrsaufkommen. Für die Laurentiusstraße bedeutet das einen Anstieg um 20 %, für die Laurensberger Str. um 4,2 %. Wenn sich das Verkehrsaufkommen verdoppelt, erhöht sich der Beurteilungspegel um 3 dB(A). Der Beurteilungspegel wird sich also wegen der zu erwartenden Steigerung des Verkehrsaufkommens nicht wesentlich ändern. Im Straßenraum der Laurentiusstraße wäre demnach allenfalls ein Anstieg des Beurteilungspegels um 0,6 dB(A) zu erwarten. Der zu erwartende Mehrverkehr aus dem neuen Wohngebiet und die damit verbundenen Lärmpegelsteigerungen sind für das vorhandene Wohnumfeld unwesentlich und damit zumutbar Die Verkehrslärmbelastung im Plangebiet (tagsüber 55 – 60 dB(A) und nachts 50-55 dB(A)) wird trotz der großen Entfernung des Plangebietes zur Autobahn wesentlich durch das Verkehrsaufkommen auf der Bundesautobahn A 4 geprägt. Bei Nordwind wird in allen Bereichen der Verkehrslärm wahrgenommen, weil er großräumig in das Gebiet hineingetragen wird. Bei der Jahresmittelwertbetrachtung überlagert der Lärm der BAB den Lärm der Laurentiusstraße. Die Baukörperstellungen begünstigen grundsätzlich die Bildung von Schallschatten. Als aktive Lärmschutzmaßnahme kommt die Errichtung eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand infrage. Grundsätzlich sollten Lärmschutzmaßnahmen möglichst nah an der Lärmquelle ergriffen werden und damit in diesem Falle direkt an der BAB. Der Baulastträger der Bundesautobahn A 4 plant jedoch keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen. Wenn ein Schutzbauwerk an beliebiger Stelle in den Abstand zwischen Lärmquelle und Einwirkungsort geplant wird, muss es wegen der kugelförmigen Schallausbreitung umso höher ausfallen, je weiter es von der Schallquelle entfernt errichtet wird. Sportlärm Es wurde eine Berechnung zur Beurteilung der Lärmbelastung an der zukünftigen Wohnbebauung durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass es an der heranrückenden Wohnnutzung (geplantes WAGebiet) zu Störungen im Sinne der 18. BImSchV kommen kann, weil an den Gebäudeflächen, die Richtung Norden, Westen und Osten ausgerichtet sind, Immissionsrichtwertüberschreitungen auftreten. Auf einem Teil der Freiflächen (Gärten) treten Beurteilungspegel in Höhe von über 50 dB(A) auf und damit sind die Richtwerte für die Ruhezeiten überschritten (siehe Grafik Sportlärm: 50 dB(A)). Kurzzeitige Geräuschspitzen sollten die o .a. Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten. Die Spitzenpegel bleiben unterhalb dieses Immissionsrichtwertes von 80 dB(A). Die geplanten Gebäudekonstellationen begünstigen die Bildung von Schallschatten und insgesamt werden die Lärmbelastungen gemindert. Seite 10 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Sportlärm Ruhezeit Als Lärmminderungsmaßnahme bieten sich Wallanschüttungen an. Eine Wallanschüttung auf der höher liegenden Geländeebene südlich der Rugbysportanlage mit einer Wallhöhe von ca. 5m über Niveau 206 NN in einer Länge von mind. 100 m reduziert den Lärm i.M. um 3 dB(A). Aktiver Lärmschutz in Form einer Wallanschüttung direkt an der Sportanlage ist aufwendig und wenig effizient. Für die Berechnungen wurden konservative Annahmen (für die Betroffenen das ungünstigste Zusammentreffen verschiedener Sportaktivitäten) getroffen. Die geplanten Baukörperanordnungen in dem zugrund liegenden Planentwurf (Dezember 2012) unterstützen die Bildung von Schallschatten. Die geplante Erschließung der nördlichen Bebauungsreihe wird an der Sportplatzseite geführt und ermöglicht die Orientierung der Wohnräume überwiegend zur lärmabgewandten Seite Richtung Süden (lärmgeschützte Grundrisse). In einigen Gartenbereichen wird der Immissionsrichtwert (50 dB(A)) im Beurteilungszeitraum Ruhezeit überschritten (siehe o.a. Abbildung Sportlärm). Diese Überschreitungen lassen sich durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (wie Lärmschutzwall oder -wand auf dem Sportplatzgelände) nicht mit einem vertretbaren Aufwand herstellen. Hier ist die Zumutbarkeit des Sportlärms auf Mischgebietsqualität abzustellen. Seite 11 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Die Maßnahmen gegen den Sportlärm werden nicht verhindern, dass Sportgeräusche oder Lautäußerungen zukünftig auf den Wohngrundstücken wahrgenommen werden können und Anlieger ggf. Beschwerden vorbringen. Stellplatzanlagen Die vorhandenen bzw. die geplanten Stellplatzanlagen stellen wegen des kleinräumigen Verteilung und der für ein Wohngebiet zu erwartenden üblichen Stellplatzwechsel keine besonderen Lärmquellen dar. Weitergehender Untersuchungsbedarf wird diesseits nicht gesehen. Gewerbelärm Es wird davon ausgegangen, dass das Plangebiet nicht von Gewerbelärm betroffen ist. Baustelleneinrichtung Es ist mit üblichem Baustellenlärm zu rechnen, so dass keine besonderen Anforderungen gestellt werden. 2.1.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Die vorhandenen Flutlichtleuchten sind gegen moderne Leuchten auszutauschen.  Aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand oder eines Lärmschutzwalls ist grundsätzlich möglich, jedoch nur mit einem hohen Aufwand kostenintensiv zu verwirklichen und wird daher nicht umgesetzt werden.  Passiver Lärmschutz, wie Lärmgeschützte Grundrisse, Schallschluckende Baustoffe  Gebäudekonstellation  Die Nutzung während des Nachtzeitraumes (22.00 bis 6.00 Uhr) ist an allen Sportanlagen auszuschließen 2.1.4 Grün- und Freiflächen - Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Grundsätzlich dienen Grün- und Freiflächen im Siedlungsraum dem Aufenthalt im Freien, der Erholung, Spiel- und Sportzwecken, verbessern das Lokalklima und tragen so zur Gesunderhaltung der Wohnbevölkerung bei. Rechtliche Vorgabe Das Baugesetzbuch schreibt die Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der Belange von Sport, Freizeit und Erholung in der Planung vor. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.03 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau“ löst ein Wohnbauprojekt grundsätzlich neben dem hausnahen Spielbereich für Kleinkinder die Herstellung Seite 12 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 eines öffentlichen Spielplatzes aus. Entsprechend dieser Kriterien sind 10 m² öffentliche Kinderspielfläche pro Kind (2 Kinder pro Wohneinheit) einzuplanen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann um die Hälfte reduziert werden, wenn im nahen Umfeld weitere Spielmöglichkeiten bestehen. Bei 18 Wohngebäuden mit max. 2 Wohneinheiten sowie 1 Gebäude mit max. 6 Wohneinheiten entspricht dies 840 qm öffentliche Spielplatzfläche. Eine Reduzierung auf die Hälfte der Fläche ist möglich, da im Bereich der städt. Gemeinschaftsgrundschule Laurensberg weitere Spielmöglichkeiten bestehen. Bestandsbeschreibung Das Gelände fällt von der Laurentiusstraße zum vorhandenen Sportplatz hin um ca. 7 Meter ab. Das Plangebiet ist stark durchgrünt. Der Baumbestand und seine Bewertung sind in dem Plan Baumbilanz (Anlage A) dargestellt. Im nördlichen und westlichen Bereich ist das Gebiet durch einen Gehölzstreifen mit landschaftsgerechten heimischen Gehölzen gefasst, bestehend aus Bäumen wie z.B. Eschen, Hainbuchen, Eichen, Ahorn und Sträuchern wie Hasel, Hartriegel und andere. Die Bäume haben hier eine Höhe von bis zu 12 m – 15 m und bilden so vom Sportplatz aus gesehen einen dichten Sichtschutz. Ortsprägend sind ebenfalls 9 Hainbuchen, die in einer Böschung stehend, eine 300qm große Weidefläche von einem Parkplatz mit Schotterbelag abgrenzen. Auch der ehemalige Spielplatz ist stark durchgrünt. Auch hier stehen Baumgruppen aus Hainbuche, die als erhaltenswert eingestuft werden. Vier alte Linden im Straßenbereich der Laurentiusstraße sind ortsprägend, genauso wie der alte Baumbestand am Gut Barriere. Die Brachfläche (Standort des ehemaligen Gebäudes Sandhäuschen) ist durch eine 3 m steile Böschung eingerahmt. Von der Laurentiusstraße zweigt eine ca. 6% abfallende und 3,80 m breite Fahrstraße aus Betonsteinpflaster ab. Unterhalb befinden sich ebenfalls Stellplätze. Die Fahrstraße endet in einem Gehweg, der zur Vetschauer Straße führt. Diese Zuwegung wird als fußläufige Verbindung für Schulkinder zur städt. Gemeinschaftsgrundschule Laurensberg genutzt. Das Gebiet hat heute keinen besonderen Wert als Erholungsfläche; zum einen wegen der Stellplatzanlage zum anderen wegen der nicht öffentlich zugängigen Weidenutzung. Die üppigen Gehölzstreifen schirmen das Gebiet zur Sportplatznutzung hin ab. Sie ergänzen den ländlichen Charakter und ermöglichen Natur erlebbar zu machen. 2.1.5 Grün- und Freiflächen - Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Die vorgesehene Erschließungstrasse im nördlichen Plangebiet und die neue Bebauung greifen stark in den vorhandenen Vegetationsbestand ein. Nicht erhalten werden können: - Der nördliche, besonders wertvolle und erhaltenswürdige Gehölzstreifen kann zu ca. 80% nicht erhalten bleiben. Die neue Höhenlage der Straße und ihre Lage schließen einen Erhalt aus. Seite 13 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen - Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Teile des westlich gelegenen Gehölzstreifens sind auf Grund der Anlage eines Fußwegs, der Erschließungsstraße und geplanter Gebäude nicht zu erhalten. - 8 Kugelahörner entlang der Laurentiusstraße entfallen - Die Wiesenfläche (3000 qm) unterhalb des vorhandenen Schotterparkplatzes wird entfallen - Von dem zu fällenden Baumbestand fallen insgesamt 68 Bäume unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen Zu erhaltende Grünstrukturen: - Der besonders erhaltenswürdige ortsprägende Baumbestand an der Laurentiusstraße und an Gut Barriere bleibt erhalten. - Die ortsprägenden Hainbuchen südlich der Weidefläche bleiben erhalten. Laut B-Plan liegen sie nun auf privaten Gartenflächen. Auf Grund der geplanten Bebauung und nicht mehr gegebener Sichtachsen sind sie nicht mehr erfahrbar. - Bäume im Bereich des Spielplatzes bleiben erhalten. Das Wohnbauprojekt löst grundsätzlich die Schaffung eines 840 qm großen, öffentlichen Spielplatzes aus. Mittig im B-Plangebiet ist ein 460 qm großer Spielplatz vorgesehen, da im Bereich der Grundschule und des Schulzentrums weitere Spiel- und Sportmöglichkeiten angeboten werden. Dieser befindet sich auf der gleichen Fläche, wie der Spielplatz der ehemaligen Gaststätte Sandhäuschen. Die nördlich des Spielplatzes gelegene Planstraße liegt ca. 1,20 – 1,50 m tiefer, östlich verläuft ein Fußweg, so dass eine Verbindung über die Planstraße und dem bereits vorhandenen Fußwegs südlich des Tanzzentrums zur Vetschauer Straße gegeben ist. (Schulweg) Die neue Erschließungsstraße verursacht einen neuen Böschungsbereich, der sich über die B-Plangrenzen hinaus auf das Sportplatzgelände erstrecken wird. 2.1.6 Grün- und Freiflächen - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes  Die durch die Erschließungsstraße verursachte neue Böschungskante ist dicht zu bepflanzen. Dadurch soll ein Sichtschutz von der neuen Bebauung zum Sportplatz gegeben sein. Außerdem werden wertvolle Strukturen als Vogelnährgehölz und für das Landschaftsbild neu bzw. wieder entwickelt. Vorgesehen sind hier heimische Sträucher und Bäume.  Auch im Bereich des Kurvenbereichs am Familienzentrum sind Hochstämme der Pflanzliste 2 vorzusehen.  Im Straßenbereich der neuen Erschließungsstraße sind alle 3 Parkstände also ca. alle 20 m ein Hochstamm vorzusehen. (ca. 10 Bäume)  Im Straßenbereich der Laurentuiusstraße werden im östlichen Bereich neue Stellplätze für PKWs entstehen. Hier sind zwei weitere Linden zur Vervollständigung der Baumreihe vorzusehen. Seite 14 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen  Fassung vom 19. März 2013 Die nach der Baumschutzsatzung erforderliche Ersatzpflanzung wird durch die Neupflanzungen im Plangebiet voraussichtlich nur teilweise vollzogen und muss ggf. an anderer Stelle erfolgen.  Die am Gut Barriere ausgewiesene „Private Grünfläche“ soll unversiegelt und gärtnerisch angelegt werden. Die die Grünstruktur betreffenden Maßnahmen sind im Grünordnungsplan (Anlage B) dargestellt. 2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt haben die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, den Zusammenhang von Lebensräumen sowie Biotopverbundsystem im Blick. Dabei wird besonders auf seltene und bedrohte Arten geachtet. Ein wichtiger Aspekt ist die Bedeutung der Biotoptypen für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. 2.2.1 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Rechtliche Vorgaben Die Vogelschutzrichtlinie (VogelSchRL) zielt auf den Schutz und Erhalt sämtlicher wildlebender, heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) auf die Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ab. Lt. Bundesnaturschutzgesetz sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass  Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,  die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Desweiteren sind die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen. Die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist maßgeblich für den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) und der Geltungsbereiche von Bebauungspläne. Das Plangebiet liegt nicht im Wirkungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen und wird nicht von der Biotop-Kartierung der L.Ö.B.F. NRW für das Gebiet der Stadt Aachen erfasst. Jenseits der Laurensbergerstraße, im Bereich der freien Landschaft befindet sich weiträumig ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet. Bestandserfassung und Bewertung Seite 15 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Der Betrachtungsraum gehört zur naturräumlichen Einheit des Vennvorlandes, und liegt nördlich des Aachener Kessel, der den Zentralbereich des Aachener Hügellandes bildet, im Übergang zum Vaalser Hügelland. Die Landschaftselemente des Lousberg im Südwesten und der Nordhang des Aachener Kessels im Norden prägen das Landschaftsbild des Untersuchungsraumes. Die heute anzutreffenden Vegetationsstrukturen sind anthropogenen Ursprungs. Das eigentliche Plangebiet wird durch die Straßenführung der Laurentiusstraße und die angrenzenden Parkplatzflächen geprägt. Der Parkplatzbereich wurde zu allen Seiten hin eingegrünt. An die Parkplatzflächen anschließend befindet sich eine Weide. Im Norden fällt das Gelände der Grünfläche steil in Richtung Sportanlagen ab. Hier befindet sich ein dichter, ca. 8-10 m breiter Gehölzstreifen. Im Westen schließt sich ein weiterer Gehölzstreifen an. Der westliche Gehölzstreifen geht im Bereich der Gebäudeflächen des Guts Barriere in großkronigen Baumbestand mit einzelnen Gebüschflächen über. Im zentralen Parkplatzbereich befindet sich eine inselförmige Grünfläche mit Einzelbaumbestand. Im Süden wird die Straße von Straßenbäumen gesäumt. Das Gut Barriere besteht aus Stallungen, einer Scheune, einem Festmistplatz, einem Geräteschuppen und einem Wohngebäude, welches südlich der „alten“ Straßenführung der Laurentiusstraße und damit außerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes liegt. Nördlich des Gehöftes liegt, im Anschluss an eine Baumreihe aus Nadelgehölzen, eine Weidefläche. Südöstlich des Gehöftes grenzt eine schmale Grünfläche an das Gebäude der Stallungen an, die mit Ziergehölzen bepflanzt wurde. Nach Niederlegung des „Sandhäuschens“ besteht ein weiterer Teil des Plangebietes aus einer Brache, die von der Natur zurückerobert wird. Den Abschluss im Osten bildet die vorhandene Wohnbebauung mit Ziergärten und wenigen markanten Einzelbäumen. Der besondere Wert liegt zum einen in den Gehölzstreifen, die als eine Einheit zu sehen sind, zum anderen in markanten Einzelbäumen. Belange des Artenschutzes Die im Plangebiet vorhandenen Bäume und Gehölze wurden im unbelaubten Zustand auf mögliche Horste und Höhlen kontrolliert. Da diese Überprüfung negativ verlief, kann ausgeschlossen werden, dass sich in diesem Areal Fortpflanzungs- bzw. Brutstätten von planungsrelevanten Fledermausarten, Greifvögeln, der Saatkrähe oder von Höhlenbrütern (z. B. Spechte, Gartenrotschwanz, Steinkauz) befinden. Lediglich die in städtisch geprägten Räumen allgemein häufig anzutreffende Arten, wie z.B. Amsel, Kohlmeise, Blaumeise, Grünfink, Buchfink, Heckenbraunelle und Zaunkönig, sind in den Gehölzen heimisch. Da auf dem Gelände und in seinem näheren Umkreis keine Gewässer und Feuchtbiotope vorhanden sind, kann ein Vorkommen planungsrelevanter Amphibienarten ausgeschlossen werden. Weitere, an das Vorhandensein von Gewässern gebundene planungsrelevante Tierarten (z. B. Biber, Wasserfledermaus, Eisvogel) scheiden ebenfalls aus. Gleiches gilt für typische Wald- und Waldrand bewohnende Arten wie Haselmaus oder Waldkauz. Seite 16 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 In den benachbarten Stallgebäuden des Guts Barriere befindet sich seit Jahren eine Rauchschwalbenkolonie und damit eine planungsrelevante Tierart. Daher wurde durch die Stadt Aachen ein Gutachten beauftragt mit dem Ergebnis: „Aus Naturschutzsicht erscheint der Erhalt des Gebäudes in seiner derzeitigen Funktion als Vieh- bzw. Pferdestall und Heuboden ausgesprochen wünschenswert. Da die Besetzungsquote der Nester in dem betroffenen Gebäude jedoch zu den beiden Zeitpunkten der Erfassung im Frühjahr/Sommer 2010 relativ gering war (vier von 14 vorhandenen Nestern im Gebäude) und zudem die Möglichkeit besteht, dass diese vier Brutpaare auf Neststandorte in den Nachbargebäuden ausweichen können, wird die Lokalpopulation der Rauchschwalbe durch die Maßnahme nicht gefährdet. Rein rechtlich ist also der Ausbau des Stallgebäudes zu Wohneinheiten als vertretbar anzusehen.“ Darüber hinaus ist der Abstand zu der geplanten Wohnbebauung groß genug, so das dadurch keine Störeffekte auf die vorhandene Brutstätte erwartet werden. Es ist durchaus denkbar, dass das Plangebiet von einzelnen planungsrelevanten Arten als Nahrungs- und Jagdhabitat (z. B. Fledermäuse) genutzt wird. Diese Lebensraumfunktion wird aber durch die geplante bauliche Entwicklung nicht nachhaltig beeinträchtigt, zumal der vorhandene und ortsprägende Baumbestand größtenteils erhalten bleibt bzw. Nachpflanzungen erfolgen werden. Aufgrund der unmittelbaren Siedlungs- und Straßennähe und der angetroffenen Biotopstrukturen ist davon auszugehen, dass keine weiteren Lebensraumtypen nach Anhang I und keine weiteren Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, bzw. keine weiteren Arten des Anhanges I der Vogelschutzrichtlinie im Betrachtungsraum vorkommen. Dies gilt auch für die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tiere und Pflanzen. Negative Auswirkungen des Vorhabens auf den lokalen Erhaltungszustand planungsrelevanter Arten können somit ausgeschlossen werden. Eingriffsbewertung Das Plangebiet wird von Biotoptypen des Siedlungsbereichs geprägt. Zur Bewertung des Planbereiches wurde eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vorgenommen, die hier in Kurzform dargestellt wird. In den nachfolgenden Tabellen werden die Biotoptypen des Plangebietes mittels des „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft (2006)“, bzw. den wie beschrieben gebildeten Mittelwerten aus verschiedenen Biotoptypen bewertet. Der Gesamtwert des Gebietes vor Beginn des Planvorhabens und nach Ausführung der Baumaßnahmen wird gegenübergestellt. Biotoptypenliste des Plangebietes Versiegelte Flächen, Gebäude, Straßen 0,0 ( Wertefaktor ) Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen 0,9 ( Wertefaktor ) Anpflanzungen und Rabatten 0,3 ( Wertefaktor ) Feldgehölze mit überwiegend autochtonen Arten 0,9 ( Wertefaktor ) Artenarmes, frisches Intensivgrünland 0,4 ( Wertefaktor ) Gepflasterte oder geschotterte Plätze 0,1 ( Wertefaktor ) Seite 17 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Wald- und Gehölzsäume 0,7 ( Wertefaktor ) Artenarmes, frisches Intensivgrünland 0,3 ( Wertefaktor ) Gärten 0,3 ( Wertefaktor ) Ökologische Wertigkeit des Plangebietes vor dem Eingriff: Biotoptyp Fläche in qm Gehölzstreifen (A, C; Ahorn, Eschen, landschaftsgerechten Wertefaktor Summe 3.430 0,7 2401,0 Baumgruppe (B; hauptsächlich Hainbuchen, Ahorn) 210 0,9 189,0 Gehölzstreifen (D; Hainbuchen) 510 0,9 459,0 Alter Baumbestand (1, 2; Gut Barriere) 1 Esche, 1 Linde 0 15 30 Baumgruppe (3,4,5,6) 4 Linden 0 15 60 Baumgruppe (7;); 8 Kugelahorn 0 7 56 Baumgruppe (8,9;) 2 Rosskastanien 0 15 30 Baumgruppe (10;) 2 Götterbäume 0 10 20 Baumgruppe (11;) 2 Kiefern 0 10 20 Bäume Spielplatzbereich; 9 Bäume 0 10 90 3050 0,4 1220 300 0,3 90 Straßenfläche* 4700 0 0 Sandhäuschen (B-Plan MI o, GRZ 0,6) 2880 0 0 Sandhäuschen (B-Plan MI o) 1920 0,3 576 Schotter (Parkplatz) 1270 0,1 127 Mischgebiet II (GRZ 0,6) 490 0 0 Mischgebiet II 320 0,3 96 Gesamtwert: 19.080 Gehölzen) Wiese gärtnerische Anpflanzung 5.464 Ökologische Wertigkeit des Plangebietes nach dem Eingriff: Biotoptyp Gehölzstreifen (2; Ahorn, Eschen, landschaftsgerechten Fläche in qm Wertefaktor Summe 1.500 0,7 1050 610 0,6 366 Alter Baumbestand (1, 2; Gut Barriere) 1 Esche, 1 Linde 0 15 30 Baumgruppe (3,4,5,6) 4 Linden 0 15 60 Baumgruppe (7;); 8 Kugelahorn 0 0 0 Baumgruppe (8,9;) 2 Rosskastanien 0 15 30 Gehölzen) Grünfläche (3, privat) Gehölzstreifen (D; 9 Hainbuchen) Seite 18 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Baumgruppe (10;) 2 Götterbäume 0 0 0 Baumgruppe (11;) 2 Kiefern 0 10 20 Bäume Spielplatzbereich; 9 Bäume 0 10 90 0 0 0 0 0 Straßenfläche 6760 0 0 Mischgebiet I (GRZ 0,8) 1000 0 0 Mischgebiet I 250 0,3 75 Mischgebiet II (GRZ 0,6) 490 0 0 Mischgebiet II 320 0,3 96 WA Neu 4200 0 0 WA Neu 2800 0,3 840 Grünfläche (Barriere, privat) 280 0,3 84 Fläche f. Gemeinbedarf 190 0,3 19 Wiese gärtn. Anpflanzung Gesamtwert: 19.080 3.210 Hierzu sind folgende Anmerkungen zu treffen:  Die Anlage von “Hausgärten” oder Grünstrukturen wurde für die nicht versiegelten Bereiche des Allgemeinen Wohngebietes, der Mischgebiete und der Fläche für den Gemeinbedarf angenommen.  In den im Norden und Westen des Plangebietes gelegenen Gehölzstreifen, die größtenteils beseitigt und nach den Baumaßnahmen neu angelegt werden, befinden sich zahlreiche Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen. Vor Rodung der Gehölzstreifen sind Fällgenehmigungen für die unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume beim Fachbereich Umwelt zu beantragen. Erst nach Vorlage der Fällgenehmigung kann mit den Rodungsarbeiten begonnen werden. Gesamtwert Planung - Gesamtwert Bestand: (3.210 – 5.470) Wertepunkte = - 2.260 Wertepunkte Der ökologische Gesamtwert der Biotoptypen des Plangebietes beträgt vor dem Eingriff 5.470 Wertepunkte. Da der ökologische Wert nach dem Eingriff 3.210 Punkte aufweist, entsteht eine negative Bilanz von -2.260 Wertepunkten nach Fertigstellung des Planvorhabens. 2.2.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben  Im Zuge der Baumaßnahmen ergeben sich temporäre Beeinträchtigungen durch Erdbewegungen, Erschütterung und Verdichtung des Bodens durch Baufahrzeuge und vorübergehende Lärmbelästigung.  Durch die Baumaßnahmen, aber insbesondere auch durch die nachfolgende Nutzung können Emissionen, wie Lärm und Lichteffekte entstehen, die jedoch an dieser Stelle nicht zu einer bedeutenden Störung von benachbarten Faunenbereichen führen werden. Seite 19 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013  Eine dauerhafte Beeinträchtigung des Betrachtungsgebietes erfolgt durch die Neuversiegelung von derzeit unversiegelten Flächen. Der tatsächliche Versiegelungsgrad des Bebauungsplangebietes liegt im Ausgangszustand bei ca. 9.000 qm vollständig versiegelter Fläche. Durch die neuen Bauund Verkehrsflächen werden voraussichtlich ca. 12.600 qm vollständig versiegelt. Der Gesamtversiegelungsgrad des Untersuchungsgebietes erhöht sich somit um ca. 3.600 qm.  Die Eingriffs-Ausgleichsbilanz schließt negativ ab, so dass Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes erforderlich werden.  Wertvoller teilweise unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallender Baumbestand kann erhalten bleiben. Entsprechende Schutzmaßnahmen bei den Bauarbeiten sind einzuhalten.  Für von der Baumaßnahme betroffenen Baumbestand, der nach der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen auszugleichen ist, kann auf den vorgesehenen Anpflanzflächen wahrscheinlich nur größtenteils Ersatz geschaffen werden, so dass noch weitere Standorte im Stadtgebiet zu bestimmen sind. 2.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Aus landschaftsökologischer Sicht ist es notwendig, folgende Maßnahmen durchzuführen: o Der im Westen an der Laurentiusstraße gelegene Gehölzstreifen bestehend aus Ahorn und Eschen wird gelichtet, einzelne Solitärbäume sind zu erhalten. o Voraussichtlich können vom bestehenden Gehölzstreifen im Norden des Plangebietes nur 20 % erhalten werden. Eine Neubepflanzung an der Böschung der neuen Erschließungsstraße wird den Wegfall entsprechend kompensieren. o Erhalt von neun Hainbuchen, die derzeit einen Parkplatz mit Schotterbelag von einer Weidefläche abgrenzen o Erhalt der vier Linden in der Laurentiusstraße und des alten Linden-Baumbestand am Gut Barriere, die besonders ortsprägend und besonders erhaltungswürdig sind. o Erhalt des Hainbuchen- und Feldahorn-Gehölzes im Bereich des Spielplatzes o Erhalt der Baumgruppen und der Gehölzstreifen im Nordosten des Plangebietes, bestehend u. a. aus Hainbuchen und Ahorn sowie der Rosskastanien im Osten  Als Kompensationsmaßnahme ist die Anpflanzung von Hecken, Einzelbäumen und höheren Gebüschen aus heimischen Gehölzen im Plangebiet vorzusehen. Dabei sind einheimische Laubbäume und Sträucher entsprechend der Pflanzlisten zu verwenden.  Versiegelungen durch Wegeführungen und Aufenthaltsplätze sind nach Möglichkeit aus versickerungsfähigem Material auszuführen.  Stellplätze dürfen nicht im Kronentraufbereich von markanten Einzelbäumen eingerichtet werden, da hierdurch Beschädigungen des Wurzelbereichs der Bäume erfolgen können. Das Sachgebiet Baumschutz im Fachbereich Umwelt ist bei der Neuanlage von Stellplätzen zu beteiligen. Seite 20 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen  Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Während der Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass der zu erhaltende Baumbestand im Wurzel-, Stamm- und Kronentraufbereich unbeschadet bleibt. Eventuell sind entsprechende Schutzzäune zu errichten. Im Kronentraufbereich der Bäume ist das Lagern von Baustoffen, Bodenaushub, jeglicher Baustelleneinrichtung, das Abstellen und Befahren durch Baufahrzeuge, das Anlegen von Wegen und Plätzen, das Verlegen von Leitungen sowie jeglicher Bodenauf- oder -abtrag zu unterlassen.  Die Eingriffs-Ausgleichsbilanz schließt mit einem Minus von -2.260 Wertepunkten ab, was einem Ausgleichswert von 113.000 € entspricht. Aufgrund bereits im Vorfeld durchgeführter Naturschutzmaßnahmen wurde ein Ökokonto bei der Stadt Aachen eingerichtet. Der Ausgleich für dieses Plangebiet kann vom Ökokonto abgebucht werden, so dass keine zusätzlichen Ausgaben für den Ausgleich entstehen. 2.3. Schutzgut Boden Als bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes ist der Boden mit seinen natürlichen Funktionen Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Als zentrales Umweltmedium übt er vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Böden benötigen Jahrtausende um sich aus dem Gestein durch physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden. Aufgrund der langsamen Bodenentwicklung sind solche Veränderungen praktisch irreversibel, so dass auf lange Sicht die nachhaltige Nutzung und Verfügbarkeit von Böden in Frage steht. Deshalb kommt dem Schutz des Bodens in seiner Funktion als Lebensgrundlage für künftige Generationen eine besondere Bedeutung zu (vorsorgender Bodenschutz). 2.3.1 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird somit durch das BundesBodenschutzgesetz gesetzlich geregelt. Gem. § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Seite 21 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Schädliche Bodenveränderungen/ Altlastenverdachtsflächen Es liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen keine Eintragungen über altlastverdächtige Flächen oder schädliche Bodenveränderungen vor. Schutzwürdige Böden Das gesamte B-Plangebiet umfasst ca. 1,6 ha, davon sind derzeit ca. 0,5 ha (ca. 30 %) nicht versiegelt (nördlich gelegene Grünfläche). Durch die ehemalige Bebauung „Sandhäuschen“ und die bereits vorhandene Versiegelung (Stellplätze) ist davon auszugehen, dass in diesen Bereichen bereits ein vollständiger bis fast vollständiger Bodenfunktionsverlust stattgefunden hat. Durch die neue Planung werden im Bereich des derzeit vorhandenen Parkplatzes Flächen entsiegelt und stehen zukünftig für eine Gartennutzung zur Verfügung, so dass in dem Plangebiet zukünftig für Gärten, Grünflächen und Spielplatz ca. 0,45 ha unversiegelte Flächen entstehen. Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme beträgt ca. 500 m² und kann als relativ gering eingestuft werden, so dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. 2.3.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen auf und durch das Vorhaben Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplante zukünftige Nutzung, da im Bereich der geplanten Bebauung keine schutzwürdigen Böden in dem Plangebiet betroffen sind. Der Stadt Aachen liegt ein Bodengutachten zum Bauvorhaben „Erschließung zum Bauvorhaben des Bebauungsplangebietes Laurentiusstraße/Sandhäuschen vom Ing.-Büro BauGrund Süd vom 11.5.2012 vor. Da das Plangebiet vormals durch den Gebäudekomplex des ehemaligen Gastronomiestandortes Sandhäuschen und der dazugehörigen Stellplatzanlage genutzt wurde, war davon auszugehen, dass die oberen Bodenbereiche anthropogen beeinflusst sind. Dies wurde durch die Bodenuntersuchungen bestätigt, wobei nur in drei von acht Sondierungen auch geringfügig anthropogene Bestandteile (Aschen und Kohle) angetroffen wurden. Ansonsten besteht das Auffüllungsmaterial i.w. aus natürlichem Material wie Schotter, Sand, Lehm und/oder Gesteinsbruchstücken. Die Auffüllungsmächtigkeit beträgt im Durchschnitt nur ca. 1 m (0,80 m max. 1,70 m). Es ist davon auszugehen, dass das Auffüllungsmaterial zur Nivellierung des Geländes aufgebracht wurde. Anhaltspunkte für eine Nutzung als Sandgrube konnten weder durch eine historische Kartenrecherche (ab 1910) noch durch die Ergebnisse aus den o.g. Bodenuntersuchungen nachgewiesen werden. Zwei Bodenproben mit erhöhten Fremdbestandteilen wurden auf ihre Schadstoffgehalte hin untersucht. Es liegen keine Prüfwertüberschreitungen für Kinderspielflächen und Wohngebiete gemäß der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vor, so dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die zukünftige Nutzung bestehen. Aus abfallrechtlicher Sicht sind folgende Hinweise zu beachten: Eine erste Bewertung nach der LAGA TR Boden (2004) zeigt auf, dass das Auffüllungsmaterial unbedenklich ist und als < Z2 eingestuft werden kann. Es kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass in Seite 22 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 kleinflächigen Teilbereichen ein abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des Bodenmaterials mit höheren Schadstoffbelastungen und Fremdbestandteilen vorliegt. Dies ist bei den Baumaßnahmen zu beachten und zu überprüfen, ggf. ist ein Bodengutachter einzuschalten. Nach den derzeitigen Planungen ist davon auszugehen, dass für die Baureifmachung des Geländes in Teilbereichen ein Bodenauftrag erforderlich wird. Bei der Umsetzung des Planvorhabens ist das vorhandene Bodenmaterial (Lehm, Sand) für vegetationstechnische Zwecke ungeeignet, so dass für die hausgärtnerisch genutzten Flächen (Hausgärten) ohnehin eine Abdeckung mit unbelastetem Mutterboden gem. Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorzusehen ist. Die Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gem. § 12 BBodSchV sind zu beachten. Gem. § 12 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 BBodSchV sind die Vorsorgewerte des Anhangs 2 der BBodSchV (Herkunftsnachweis des Lieferanten) einzuhalten. 2.3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Bei der Planung können zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen noch folgende Maßnahmen beachtet werden:  Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Minimierung der Verkehrsflächen (z.B. Reduzierung der Fahrbahnbreite).  Ausführung von PKW-Stellplätzen sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen in versickerungsfähigem Pflaster Die zukünftigen Bauherren, Planer und Baufirmen sollen darauf achten, dass in den Gärten Verdichtungen oder andere Beeinträchtigungen des Bodens durch Bauarbeiten vermieden werden. Weitere Informationen zur Planung und Umsetzung von Bodenschutzmaßnahmen beim Bauen können der Broschüre des Landesumweltamtes „Bodenschutz beim Bauen“ entnommen werden (www.lanuv.nrw.de/bodenschutz-beimbauen). 2.4. Schutzgut Wasser Hier steht der Schutz der Gewässer und ihrer Funktionen für Mensch und Naturhaushalt im Vordergrund. Wichtige Themen sind dabei der Umgang mit dem Grundwasser, den oberirdischen Gewässer, den (Thermal)quellen, dem Abwasser, der Gewässergüte, dem Hochwasserschutz sowie den unterschiedlichen Nutzungen des Wassers allgemein. 2.4.1 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Rechtliche Vorgaben Seite 23 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Gemäß § 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Gemäß § 55 Abs. 2 WHG i.V.m. § 51 a Landeswassergesetz (LWG) ist grundsätzlich Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten. Grundwasserschutz Allgemeines / Boden / Versickerung / Schutzgebiete / Grundwassermessstellen Das Plangebiet wird geprägt von den sandigen bis kiesigen Lockergesteinen der Vaalser Schichten, die bis in größere Tiefen anstehen und eine mittlere bis hohe Wasserdurchlässigkeit (kf-Wert von10-6 bis 10-2 m/s) aufweisen. Folglich ist keine Staunässe in den Böden vorzufinden. Die Flächengröße beträgt knapp 1,9 ha und ist zurzeit zu lediglich 35 % versiegelt. Prinzipiell trägt das Gebiet damit und wegen der anstehenden Bodencharakteristik zur Grundwasserneubildung bei. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist zwar rechtlich nicht zwingend erforderlich, jedoch nach den Aussagen der Versickerungspotentialkarte und gemäß einem erstellten Bodengutachten im Plangebiet generell möglich ist. Schutzgebiete sowie Grundwassermessstellen sind im Gebiet nicht vorhanden. Flurabstand /Schutz des Grundwassers Beeinträchtigungen des Grundwassers können hervorgerufen werden, wenn Bauwerke ins Grund- bzw. Schichtenwasser einbinden und dadurch möglicherweise einen Aufstau im Anstrom oder eine Absenkung im Abstrom bzw. eine ungezielte Umlenkung des Grundwasserstromes verursachen. Der Grundwasserflurabstand beträgt im gesamten Plangebiet mehr als 20 Meter. Oberflächengewässer Auf dem Plangelände selbst sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Im Abstand von ca. 135 Metern verläuft jedoch die Verrohrung des ehemaligen Hander Baches, die vor kurzem ins öffentliche Kanalnetz der Stadt Aachen aufgenommen wurde. Sie fungiert nun als Regenwasserleitung und führt im Umfeld anfallendes Niederschlagswasser über ein Regenrückhaltebecken (Hander Becken) in den ca. einen Kilometer entfernten Wildbach. Grundsätzlich ist der Anschluss des neuen Plangebietes an den Regenwasserkanal der Vetschauer Straße möglich. Seite 24 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete: Das Gelände ist zurzeit zu ca. 35 % versiegelt. Es gehört zum Einzugsgebiet des Wildbaches und damit auch der Wurm. Für die Wurm besteht im Unterlauf weiterhin Hochwassergefahr, sodass grundsätzlich Schutzmaßnahmen erforderlich werden, wenn der Versiegelungsgrad im B-Plangebiet die Angaben im GEP (Generalentwässerungsplan) übersteigt. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im B-Plangebiet nicht vorhanden. Entwässerung Die wasserrechtliche und -technische Erschließung des Plangebietes muss gesichert sein. Das Plangebiet liegt an der Laurentiusstraße, die zum Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen Soers gehört. Der Nordostteil der Straße entwässert in das vorhandene Mischsystem. Der südwestliche Teil des Plangebietes leitet das anfallende Niederschlagswasser der Fahrbahn über eine Verrohrung zum ehemaligen Hander Bach, der mittlerweile als Regenwasserleitung ins öffentliche Kanalnetz aufgenommen wurde. Das Schmutzwasser wird in den bereits verlängerten Kanal in der Laurentiusstraße geleitet. Da die Grundstücke des Plangebietes bereits bebaut gewesen sind, ist weder die Versickerung noch die Einleitung in ein Gewässer rechtlich zwingend erforderlich, jedoch ökologisch sinnvoll und machbar. 2.4.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Grundwasserschutz Allgemeines / Boden / Versickerung Durch die Verwirklichung des B-Plans kann die Versiegelung des Geländes bis auf einen Versiegelungsgrad von ca. 65 % ansteigen. Wegen der begrenzten Flächengröße sind jedoch auch bei einem Verzicht auf Versickerungsanlagen maßgebliche Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung nicht zu erwarten. Schutz des Grundwassers / Gutachten (Einbinden von Bauteilen ins Grundwasser/Aufgrabungen) Tiefgeschosse werden wegen des sehr großen Flurabstandes von über 20 Metern nicht ins Grundwasser einbinden und können damit keine negativen Beeinträchtigungen hervorrufen. Ebenso werden Aufgrabungen nicht bis in den Bereich des Grundwassers hineinreichen. Zusätzliche Gutachten zum Schutz des Grundwassers sind deshalb nicht erforderlich. Oberflächengewässer Allgemeines/Uferrandstreifen/Quellbereiche: Seite 25 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Uferstreifen und Quellbereiche sind von der Verwirklichung des B-Planes nicht betroffen, somit sind dort keine Beeinträchtigungen zu befürchten und auch keine Schutzmaßnahmen erforderlich. Einleitung von Niederschlagswasser (§ 51 a LWG): Es ist beabsichtigt, das anfallende Niederschlagswasser über den Regenwasserkanal in der Vetschauer Straße und das Hander Rückhaltebecken in den Wildbach einzuleiten. Hochwasserschutz / Überschwemmungsgebiete: Bei einer Verwirklichung des B-Planes kann der Versiegelungsgrad von ca. 35 % im Bestand auf ca. 65 % erhöht werden. Bei einer Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal der Vetschauer Straße und damit in den Wildbach und anschließend in die Wurm, ist zu klären, ob das Becken ausreichende Kapazitäten für den Flächenzuwachs besitzt. Nach Mitteilung der STAWAG erarbeitet der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) seit geraumer Zeit den Hochwasserschutznachweis für das Einzugsgebiet Wildbach neu und wird erst nach Abschluss der Berechnungen diese Frage beantworten können. Ggf. ist eine Erweiterung der Anlage erforderlich, was u. U. mit Grunderwerb einhergeht, da die das Becken am Hander Weg umgebenden Grundstücke allesamt im Fremdeigentum sind. Entwässerung Niederschlagswasser Da es verschiedene Möglichkeiten der wassertechnischen Erschließung gibt, ist ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über eine Niederschlagswasserbehandlung für das neue Plangebiet aufzustellen (Stadt Aachen, STAWAG, Wasserverband Eifel-Rur). Eine abwassertechnische Erschließung des Gebietes ist grundsätzlich über die vorhandene Mischwasserleitung in der Laurentiusstraße (wobei eine Regenrückhaltung noch zwischenzuschalten ist), durch die Erstellung einer genehmigungspflichtigen Versickerungsanlage (beispielsweise auf dem Schulgelände) sowie den Regenwasserkanal in der Vetschauer Straße (Regenwasser) erzielbar. Eine Einleitung ins Gewässer über den Regenwasserkanal in der Vetschauer Straße und das Hander Becken, ist jedoch erst zulässig, wenn das Becken ertüchtigt und die Einleitung genehmigt ist. Die Alternativen werden derzeit geprüft. Der momentane Sachstand stellt sich wie folgt dar: Das Regenwasser aus dem B-Plan-Gebiet Sandhäuschen soll dem nahegelegenen Regenwassernetz auf dem Schulgelände des Schulzentrum Hander Weg zugeführt werden, welches im weiteren Verlauf in den Wildbach an der Schlossparkstraße eingeleitet wird. An dasselbe Regenwassernetz ist das Regenrückhaltebecken Hander Weg sowie das Einzugsgebiet der Autobahn A 4 zwischen Karl-Friedrich-Straße und Roermonder Straße angeschlossen. Das Niederschlagswasser der Autobahn gilt wegen der hohen KFZFrequenz als stark belastet. Gemäß dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept 2006 (NBK 2006) sollte eine Tauchwand in dem Regenrückhaltebecken (RRB) Hander Weg als Maßnahme der Niederschlagswasserbehandlung für das Autobahnabwasser installiert werden. Das NBK 2006 ist Ende 2012 ausgelaufen; die Tauchwand jedoch nicht nachgerüstet worden. Lt. dem NBK 2013 reicht die Tauchwand nicht mehr aus, vielmehr muss ein Bodenfilter errichtet werden. Dies wäre jedoch u. U. mit Grunderwerb verbunden, da die Seite 26 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 das Becken am Hander Weg umgebenden Grundstücke allesamt im Fremdeigentum sind. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen ist vor Anschluss des neuen Gebietes erforderlich. Eine Versickerung des im B-Plan-Gebiet 940 anfallenden Niederschlagswassers über ein Mulden-RigolenSystem wäre auf dem unmittelbar angrenzenden Schulgelände zwar technisch möglich, aber der Kanalbetrieb der STAWAG lehnt diese aus betrieblichen Gründen (vermutete Wartungsanfälligkeit) ab. Zudem wäre dann auf den Freiflächen des Schulhofes bzw. in Höhe der Sportanlagen zeitweilig eine bespannte Wasserfläche, die vermutlich ein Gefahrenpotenzial für spielende Kinder bildete und sicherlich eingezäunt werden müsste. Außerdem wäre das angrenzende Rugby-Feld zeitweilig in seiner Nutzung eingeschränkt, was den Schul- und Vereinssport sicherlich beeinträchtigte. Aus den vorgenannten Gründen wurde diese Variante verworfen. Schmutzwasser Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser kann entweder dem Mischwasserkanal in der Laurentiusstraße oder dem Schmutzwasserkanal in der Rathausstraße zugeführt werden. Beide Abwassersysteme sind ausreichend leistungsfähig. In beiden Fällen wird aus Gründen der Topographie ein Druckentwässerungssystem mit häuslicher Abwasserpumpstation erforderlich. Fazit: Die wassertechnische und -rechtliche Erschließung gilt derzeit nicht als gesichert. 2.4.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Maßnahmen werden sich aus dem Entwässerungskonzept ergeben, das derzeit aufgestellt wird. 2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie Es geht um Themen wie Luftqualität, Kaltluftbildung, Kaltlufttransport, Luftleitbahnen, Temperatur und Schwüle, Strömungsverhältnisse, Filterfunktion, Luftqualität/Luftschadstoffe, sensible Nutzung (Kinder, Kranke, Senioren), klimarelevante Freiräume. Im Sinne des Klimaschutzes ist die Energie- und Wärmeversorgung für die zukünftige Bebauung von Bedeutung (Energieträger, eingesetzte Technik, regenerativer Energien etc.) 2.5.1 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Das kleine Plangebiet 'Sandhäuschen' liegt im oberen Ortsbereich von Aachen-Laurensberg mit einer Geländehöhe von 210 m bis 220 m über Grund und damit außerhalb des klimatisch-lufthygienisch besonders belasteten Talkessels Aachen. Das Gebiet wird laut Gesamtstädtischen Klimagutachten lokalklimatisch den Klimatopen Siedlungsklima und Parkklima zugeordnet mit einer räumlichen Anbindung an Freilandklimate nach Westen. Das Siedlungsklima ist geprägt von überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Seite 27 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Wohnsiedlungen. Diese bewirken zeitweise nur schwache Wärmeinseln, einen ausreichenden Luftaustausch (geringe Luftschadstoffbelastung) und gute Bioklimate ohne Fernwirkung. 2.5.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Lokalklimabelange sind aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der Höhenlage kaum bzw. nicht betroffen, so dass nichts gegen die vorgesehene Bebauung spricht. 2.5.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Zur Aufrechterhaltung einer positiven Klimasituation werden folgende Maßnahmen empfohlen:  Vermeidung intensiver Flächenversiegelungen, z.B. durch wassergebundene Decken  Dach- und Fassadenbegrünung  Möglichst große Freiflächen 2.6. Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) Themenfelder des Schutzgutes Landschaft sind die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft, Landschaftsbild, Landschaftszerschneidung, Zersiedelung, naturnahe Landschaftsräume 2.6.1 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben wird auf Punkt 2.2.1 verwiesen. Den Norden des zu betrachtenden Landschaftsraums prägen die Großsportanlagen des Schulzentrums Aachen Laurensberg. Westlich liegt das neu errichtete Familienzentrum. Weiter westlich des Plangebietes erstrecken sich im Bereich der offenen Landschaft weitläufige landwirtschaftlich genutzte Wiesen- und Ackerflächen, die auch zu Naherholungszwecken genutzt werden. Hier befinden sich einige Landwirtschaftliche Betriebe und vereinzelte Wohnhäuser. Südlich der Laurentiusstraße schließt sich Wohnbebauung an. Ortsprägend ist die weithin sichtbare auf einem Kirchhügel liegende St. Laurentius Kirche. Die lockere Bauweise der neueren Wohnbebauung im Wechsel mit einigen historischen Gebäuden (u. a. eine Hofanlage und Gut Barriere) sowie die vorhandenen Freiflächen verleihen dem Gebiet einen eher dörflichen Charakter. 2.6.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Durch die Errichtung des Familienzentrums, die Umnutzung des Stallgebäudes zu Wohn- bez. Bürozwecken sowie das geplante Neubaugebiet mit einer aufwendigen Erschließungsstraße geht der ländliche Charakter vollständig verloren. Die Planung einer zentralen mittig gelegenen Grünfläche – wie im Siegerentwurf Seite 28 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 des Wettbewerbs vorgeschlagen – wird wegen des Zusammenrückens der Wohngebäude aufgrund der nördlichen Erschließungsstraße aufgegeben. Aufgrund dieser auch wegen der topographischen Gegebenheiten notwendigen aufwendigen Erschließung entfällt erheblicher Baum- und Strauchbestand. Durch die kompakten Wohngebäude mit Grundstücksgrößen unter 300 qm wird ein städtisches Siedlungsbild vorherrschen. Durch die Neubaumaßnahme werden die neun Hainbuchen, die die Parkplatzfläche von einer Weidefläche abgrenzen, zukünftig von der Laurentiusstraße aus nicht mehr erfahrbar und sichtbar sein. Die negative Beeinflussung des Landschaftsbildes wird darüber hinaus durch den Wegfall bestehender Gehölzstrukturen im Norden des Plangebietes zunächst gegeben sein. Erst im Laufe der Jahre wird durch die Neubepflanzung entsprechender Gehölzstrukturen auf der Böschung der neuen Erschließungsstraße der früher bestandene Sichtschutz auf die Sportplatzanlage wieder hergestellt sein. 2.6.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Der Verlust des ländlichen Charakters lässt sich nicht ausgleichen, so dass hier keine Maßnahmen greifen. Durch Begrünungsmaßnahmen können negative Effekte gemildert werden. 2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Hierunter fällt die Betrachtung von Baudenkmälern, Bodendenkmälern, archäologischen Fundstellen, Böden mit Funktionen als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Denkmalbereichen, Kulturlandschaften, historisch gewachsenen prägenden städtebaulichen Situationen einschließlich der Sichtbezüge, historischen Grünanlagen und Gewässern. 2.7.1 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Im Bereich des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebes (ehem. Zollhaus Barriere, heute Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude, Rathausstraße 62), die unter Denkmalschutz stehen. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet stehen weitere Baudenkmäler, die in Bezug auf die Planung berücksichtigt und hinsichtlich eines städtebaulichen Entwurfes für das Gebiet als Maßstab für die weitere Entwicklung gelten sollten. Bei den Baudenkmälern handelt es sich um die Kirche St. Laurentius, das benachbarte Pfarrhaus (Laurentiusstr. 75), die Gebäude Laurentiusstr. 79 (Neues Pfarrhaus) und 58 sowie Laurentiusstr. 63-71 (dreiflügelige Hofanlage), das Wegekreuz Fitzeberg/Ecke Laurentiusstr und das Gut Barriere selbst. Die historische Ortslage von Laurensberg wird von der Kirche St. Laurentius mit dem sie umgebenden Kirchhügel, dem angrenzenden Friedhof und dem Pfarrhaus dominiert. Die Kirche rahmend und damit die Seite 29 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen Fassung vom 19. März 2013 Mitte des historischen Ortskerns kennzeichnend, liegen die oben genannten Baudenkmäler. In Sichtachse und damit auch als historischer/städtebaulicher Bezugspunkt markiert das Gut Barriere den Ortsrand von Laurensberg und damit auch den Übergang in die Landschaft. Neben der Außensicht auf die heute noch ablesbare dörfliche Situation in Form des Kirchturmes als Landmarke ist auch die Erhaltung der innerdörflichen Sichtbezüge zwischen den Baudenkmälern und natürlich auch immer in Bezug auf die bisher die Ortslage noch städtebaulich dominierende Kirche von denkmalpflegerischer Bedeutung. 2.7.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Die zwei Gebäude des Guts Barriere sollen denkmalverträglich genutzt und erhalten werden. Neben einer Büronutzung soll weiterhin eine verträgliche Stallnutzung fortgesetzt werden. Zwischen Kirche und Gut Barriere ist eine Wohnbebauung mit 18 Gebäuden als Doppelhäuser bzw. kurze Riegelbauten sowie ein Gebäudekomplex mit sechs Wohneinheiten gegenüber der Kirche geplant. Hierdurch wird sich der Charakter des Gebietes verändern. Der dörfliche Charakter und der vorher deutlich sichtbare historische Ortsrand werden nur noch eingeschränkt erlebbar sein. Am nächsten zur Kirche wird ein Mehrfamilienhaus liegen. Die Höhe des zentralen Baukörpers ist mit drei Vollgeschossen vorgesehen und soll städtebaulich ein Gegengewicht zur Kirche St. Laurentius bilden. Die Geschossigkeit folgt dem Gebäudebestand an der Vetschauer Straße 3-7. Die Kirche St. Laurentius liegt auf dem Gipfel des Laurentiusberges, einer Anhöhe mit einer Höhe von 218 m ü. NHN. Das Gelände des zentralen Baukörpers liegt mit 212 m ü. NHN um 6 m niedriger. Der weithin sichtbare Baukörper der Kirche St. Laurentius ist somit in keiner Weise durch die geplanten Baukörper gefährdet. Die Höhe der geplanten Baukörper orientiert sich am Gebäudebestand. Wie aus dem Geländeschnitt ersichtlich, soll das Plangebiet die Firsthöhe der Mehrheit der bestehenden Gebäude an der Laurentiusstraße nicht überschreiten. und fügt sich somit in die Umgebung ein. 2.7.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Zur Erhaltung der Wirkung des Baudenkmals Gut Barriere sollen Neubauten einen ausreichend großer Abstand einhalten. Seite 30 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen  Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Zum Erhalt des Baudenkmals sollte in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde eine verträgliche Nutzung bzw. die Fortführung der historischen Stallnutzung festgelegt werden.  Zur Erhaltung der Sichtbeziehungen ist die Einhaltung eines ausreichenden Abstands (ca. 5 m) der Neubauten zur Laurentiusstraße vorzusehen 2.8  Beschränkung der Gebäudehöhe  Lockere Wohnbebauung – keine Riegelbauten Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielfältige Wechselwirkungen. An dieser Stelle wird nur auf die erheblichen widersprüchlichen Wechselwirkungen eingegangen. Die Belange des Lärmschutzes stehen im Widerspruch zu denen des Denkmalschutzes und des Landschaftsbildes. Aus Sicht des Lärmschutzes wird die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Laurensberger Straße vorgeschlagen. Diese wirkt sich störend auf das Denkmalgeschützte Stallgebäude aus. Zudem wird der Blick in die freie Landschaft versperrt. 3.0 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes a) bei Durchführung Das Gebiet wird zusammen mit dem anschließenden Bereich den ländlichen Charakter und den Charakter einer Übergangszone zwischen Freiraum und Siedlungsbereich verlieren. Wie im Hauptteil aufgezeigt, kann durch viele Maßnahmen der Eingriff in den Naturhaushalt kompensiert werden. Die Funktion einer Abstandsfläche zu der Lärmquelle Sportanlage geht verloren. Das Heranrücken an die Lärmquellen erfordert grundsätzlich Schutzmaßnahmen. Trotzdem wird die Wohnqualität immissionsschutzrechtlich auf die eines Mischgebietes herabgesenkt. Wohnen ist in Mischgebieten gesundheitsverträglich noch möglich. b) Nullvariante Eine Sanierung des als Denkmal geschützten Stallgebäudes des Guts Barrière steht an. Bei Beibehaltung der bisherigen Nutzungen bleibt der Freiraum erhalten. Er könnte durch Anlegen von Obstwiesen aufgewertet werden und damit den ländlichen Charakter unterstreichen. Inwiefern die Fläche für das Überleben des landwirtschaftlichen Betriebes zwingend erforderlich ist, kann von hieraus nicht beurteilt werden. Die grundsätzlich vorhandenen Potentiale hinsichtlich des Natur- und Bodenschutzes könnten wiederbelebt werden. c) Alternativplanung Eine Alternativplanung wurde nicht geprüft. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten für die einzelnen Nutzungen grob durchgespielt. Im vorliegenden Entwurf wurde eine alle Belangen würdigende Kompromisslösung erarbeitet. Seite 31 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen 4.0 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Grundlagen Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltbericht ist entsprechend dem derzeitigen Kenntnis- und Verfahrensstand erstellt. Dem Umweltbericht liegen die Fachstellungnahmen der Abteilung Immissionsschutz des Fachbereiches Umwelt, der Unteren Landschaftsbehörde, der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Aachen zugrunde. Die Stellungnahmen der Fachbehörden erfolgen auch als Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger Öffentlicher Belange. Arbeitsgrundlage für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist der AAachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft (2006)@, der eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren aller Art im Geltungsbereich der Stadt Aachen basierend auf dem Landschaftsgesetz NRW ist. Die Lärmabschätzung erfolgte unter Zuhilfenahme des Lärmberechnungsprogramm IMMI 6.0. Zur Beurteilung der Klimatischen Situation wird das „Gesamtstädtisches Klimagutachten Aachen“ herangezogen. Es liegen folgende Gutachten vor:  „Gutachten zur Versickerungsfähigkeit des Untergrunds zur Erschließung des ehemaligen Sandhäuschen-Geländes“ vom Büro für Angewandte Geologie und Geotechnik Aachen, Hansmannstr. 19, 52080 Aachen vom 16.11.2009  „Gutachterliche Stellungnahme zum Ausbauvorhaben in einem Stallgebäude an der Laurentiusstr.“ Vom Büro Alcedo Dr. W. Glasner, Horbacher Str. 298, 52072 Aachen, Juli 2010  „Erschließung zum Bauvorhaben des Bebauungsplangebietes Laurentiusstraße/Sandhäuschen vom Ing.-Büro BauGrund Süd vom 11.5.2012 5.0 Monitoring Die Stadt Aachen betreibt derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem. Die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist ein Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten unerwartete nachteilige Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt. Seite 32 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Laurentiusstraße/Sandhäuschen 6.0 Fassung vom 19. März 2013 Zusammenfassung (Allgemein verständliche Zusammenfassung) Für den Planbereich wurde eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des BauGB mit nachfolgendem Ergebnis durchgeführt. Es sind keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete ausgewiesen. Auch werden keine vom Aussterben bedrohten Arten weiter in ihrem Bestand oder Lebensraum nachhaltig beeinträchtigt. Die neue Wohnbebauung wird in einem Bereich geplant, der bisher als immissionsrechtlicher Schutzabstand zwischen den Sportanlagen zur bestehenden Wohnbebauung gilt. Daher erfordert die geplante Wohnbebauung in besonderem Maße den Umgang mit dem Thema Lärm. In verschiedenen Untersuchungen wurden als Lärmminderungsmaßnahme verschiedene Wallanschüttungen auf dem Sportplatzgelände betrachtet. Mit vertretbarem Aufwand sind diese nicht herzustellen. Zudem verbleibt die von der Autobahn verursachte Lärmbelastung. Die Lärmbelastung bleibt auf dem Niveau eines Mischgebiets. Der passive Lärmschutz kann vor der Lärmbelastung im Gebäude nicht jedoch im Gartenbereich schützen. Vom landwirtschaftlichen Betrieb ausgehende Geruchsbelästigungen sind nach Aufgabe der Milchviehhaltung nicht mehr relevant. Ein Schutz vor unerwünschten Lichtimmissionen kann durch den Austausch der veraltetet Flutlichtstrahler durch Zeitgemäße gewährleistet werden. Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplante zukünftige Nutzung, da im Bereich der geplanten Bebauung keine schutzwürdigen Böden in dem Plangebiet angetroffen wurden. Es liegen keine Eintragungen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen vor. Aufgrund der Vornutzungen wurde ein Bodengutachten erstellt; danach liegen keine Prüfwertüberschreitungen für Kinderspielflächen und Wohngebiete gemäß der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vor. Die Auffüllmaterialien können entsprechend entsorgt werden. Der Versiegelungsgrad wird sich etwa um 10 % erhöhen. Negative Auswirkungen auf das Grundwasser werden nicht erwartet. Im Plangebiet selbst gibt es kein Oberflächengewässer. Da eine Entwässerung des Gebietes durch Einleitung in ein Gewässer geplant wird, ist der Hochwasserschutz des gesamten Gewässersystems zu prüfen und zu gewährleisten. Hinsichtlich der Entwässerung ist ein Entwässerungskonzept noch in der Aufstellung. Erst nach Vorlage und Umsetzung des Entwässerungskonzeptes gilt das neue Plangebiet als wasserrechtlich und -technisch erschlossen. Seite 33 von 34 Bebauungsplan Nr. 940 Laurentiusstraße/Sandhäuschen Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 19. März 2013 Die naturschutzrechtliche Eingriff- Ausgleichsbilanz schließt negativ ab, so dass ein externer Ausgleich durch Abbuchung vom Ökokonto der Stadt Aachen kompensiert wird. Die vorhandenen Grünstreifen stellen einen Wert an sich dar; darüber hinaus befindet sich in den Grünstreifen sowie entlang des Schotterparkplatzes und der Straße zahlreicher Baumbestand, der unter die Schutzbestimmungen der Baumschatzung der Stadt Aachen fallen. Von dem Planvorhaben sind 68 Bäume betroffen, für die ein Ersatz nach Baumschutzsatzung zu schaffen ist. Das ländliche Ortsbild geht verloren. Die dominierende Kirche St. Laurentius behält ihre gebietsprägende Eigenschaft. Die vorhandenen Grünstrukturen können nur eingeschränkt erhalten werden. Insbesondere die nördliche Erschließungsstraße erfordert eine weitgehende Rodung des Grünstreifens, der durch Neuanpflanzungen kompensiert werden soll. Einige Straßenbäume bleiben erhalten und können durch Neupflanzungen ergänzt werden. Wenige markante Bäume werden zum Erhalt festgesetzt. Es wird ein öffentlicher Spielplatz eingerichtet. Außerdem bleibt die fußläufige Schulwegeverbindung erhalten. Fazit: Es wird ein Bereich als Ortsabschluss geschaffen, der bereits teilweise bebaut war bzw. ist und daher nicht mehr dem Bereich freier Landschaftsraum zuzuordnen ist. Mit vielen – teilweise kostenintensiven – Maßnahmen kann das neue Wohngebiet langfristig verträglich gestaltet werden. Voraussetzung für die Umsetzung der Planung ist Herstellung der wassertechnischen und –rechtlichen Erschließung des Gebietes. Anlagen Anlage A: Plan Baumbilanz Anlage B: Grünordnungsplan Anlage C: Pflanzlisten Seite 34 von 34 Anlage C Pflanzlisten (Für die Schriftlichen Festsetzungen) Pflanzliste 1: 5 Stck / m² Sträucher 2 x v. m.B. 60-100 Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Cornus mas Hartriegel Crataegus monogyna Weißdorn Corylus avellana Hasel Cornus mas Hartriegel Prunus padus Traubenkirsche Rosa canina Hundsrose Salix caprea Salweide Sambucus nigra Holunder Ligustrum vulgare Liguster Pflanzliste 2 Hochstämme 3 x v. 18-20 m.B. 1Baum / 10 qm Acer campestre Feldahorn Acer platanoides Spitzahorn Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Traubenkirsche Fraxinus excelsior Esche Quercus robur Stieleiche Sorbus aucuparia Vogelbeere Tilia cordata Hainbuche Pflanzliste 3 Hochstamm 3 x v. 18-20 m.B. Acer platanoides Cleveland Spitzahorn “Cleveland“ Prunus cerasifera nigra Blutpflaume Fraxinus ornus Blumenesche Carpinus betulus Frans Fontaine Hainbuche frans Fontaune Straßenbereich Laurentiusstraße 2 Stück Tilia cordata, 4 x v. m.B 20-25. Winterlinde