Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
112041.pdf
Größe
20 MB
Erstellt
14.03.13, 12:00
Aktualisiert
08.12.17, 10:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0862/WP16
öffentlich
35140-2010
14.03.2013
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord hier: - Bericht über das Ergebnis der Offenlage
- Beschluss zur erneuten Offenlage
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.04.2013
11.04.2013
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss als Ergebnis der Offenlage, den Bebauungsplan und die
schriftlichen Festsetzungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
-
Erweiterung der überbaubaren Flächen, um die bestehenden Hauptgebäude komplett zu
sichern
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 83a entsprechend einer
Eingabe
Festsetzung einer Fläche für Tiefgaragen im Bereich Preusweg 28
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 300 qm im Bereich Preusweg
51
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm auf 800 qm im Bereich
Preusweg 81
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm auf 500 qm für das Flurstück
374 hinter Preusweg 52
Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 800 qm im Bereich Preusweg
53a
Änderung der Lärmschutzfestsetzungen
Ergänzung der schriftlichen Festsetzung in Bezug auf Tiefgaragen
Differenzierung der schriftlichen Festsetzung in Bezug auf Garagen, Carports und
Stellplätze entsprechend einer Eingabe
Außerdem empfiehlt sie, den so geänderten Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Nr. 933 – Preusweg Nord – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich
auszulegen.
Sie empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur
Kenntnis.
Vorlage FB 61/0862/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2015
Seite: 1/5
Er beschließt als Ergebnis der Offenlage, den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen wie
folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
-
Erweiterung der überbaubaren Flächen, um die bestehenden Hauptgebäude komplett zu
sichern
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 83a entsprechend einer
Eingabe
Festsetzung einer Fläche für Tiefgaragen im Bereich Preusweg 28
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 300 qm im Bereich Preusweg
51
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm auf 800 qm im Bereich
Preusweg 81
Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm auf 500 qm für das Flurstück
374 hinter Preusweg 52
Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 800 qm im Bereich Preusweg
53a
Änderung der Lärmschutzfestsetzungen
Ergänzung der schriftlichen Festsetzung in Bezug auf Tiefgaragen
Differenzierung der schriftlichen Festsetzung in Bezug auf Garagen, Carports und
Stellplätze entsprechend einer Eingabe
Außerdem beschließt er, den so geänderten Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Nr. 933 – Preusweg Nord – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich
auszulegen.
Er empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Vorlage FB 61/0862/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2015
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Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord - soll als einfacher Bebauungsplan zur
Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 18.04.2012 die Empfehlung zum
Offenlagebeschluss gefasst hatte, hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 19.04.2012 die
Offenlage beschlossen. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 14.05.2012 bis zum 15.06.2012
stattgefunden.
Es wurden 16 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, von denen keiner Bedenken gegen die
Planung vorgebracht hat.
8 Bürger haben sich während der Offenlage schriftlich zur Planung geäußert. Eine Stellungnahme
bezüglich der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Preusweg 91a wurde schriftlich
zurückgezogen, da mit der vorgesehenen überbaubaren Fläche zum Zeitpunkt der Offenlage den
Belangen der Eigentümer doch ausreichend entsprochen wurde.
Die verbleibenden 7 Eingaben der Bürger sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung
sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.
Um die Planung zu sichern, wurde am 14.09.2011 der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.
Bekannt gemacht wurde diese am 17.11.2011. Da sich durch die erneute Offenlage die Aufstellung
des Bebauungsplanes verzögert, wird eine Verlängerung der Veränderungssperre notwendig. Es ist
vorgesehen, diese im Juni beschließen zu lassen.
Erläuterung der Änderungen
Generell sollen da, wo es die städtebaulichen Ziele erlauben, die überbaubaren Flächen des
Bebauungsplanes so erweitert werden, dass sie den kompletten Bestand umfahren; das heißt, dass
auch Gebäudeteile in die überbaubaren Flächen einbezogen werden sollen. Mit der Änderung können
die Eigentumsrechte besser geschützt werden.
Entsprechend einer Eingabe soll die überbaubare Fläche, die das Gebäude Preusweg 83a sichert, um
einen Meter in südöstliche Richtung erweitert werden, da die städtebauliche Konzeption durch die
relativ geringe Erweiterung nicht negativ beeinträchtigt wird.
Um Überplanungen zu vermeiden, sollen die zur Offenlage vorgesehenen Festsetzungen zur
Mindestgrundstücksgröße für die Grundstücke Preusweg 51 und Preusweg 81, sowie für das
Flurstück 374, hinter Preusweg 52, geändert werden. Für das Grundstück Preusweg 51 soll die
Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 300 qm herabgesetzt werden; für das
Grundstück Preusweg 81 von 1000 qm auf 800 qm und für das Flurstück 374 von 1000 qm auf 500
qm.
Im Blockinnenbereich zwischen Preusweg, Lutherweg und Lütticher Straße soll ausschließlich der
Bestand gesichert werden. Die großzügige Durchgrünung und lockere Bebauung stehen hier im
Vorlage FB 61/0862/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2015
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Fokus der Zielsetzungen. Um das städtebauliche Ziel auch über die Festsetzungen zu verdeutlichen,
sollen möglichst hohe Mindestgrundstücksgrößen festgesetzt werden, die den Bestand nicht
überplanen. Für das Grundstück Preusweg 53a soll deshalb die Festsetzung der
Mindestgrundstücksgröße von 500 qm auf 800 qm erhöht werden.
Eine Eingabe zielt auf die Sicherung der Garagen im Blockinnenbereich zwischen Preusweg,
Lutherweg und Lütticher Straße ab. Mit den vorgesehenen Festsetzungen zur Offenlage wurden die
Garagen, Carports und Stellplätze auch in diesen Bereichen begrenzt. Zukünftig soll auf eine
Festsetzung in den Bereichen hinter der ersten Bebauungsreihe vom Preusweg und der Lütticher
Straße aus gesehen verzichtet werden, um die Errichtung von Garagen, Carports und Stellplätzen in
best möglicher Lage zu gewährleisten. Dabei wird eine Begrenzung durch den §12
Baunutzungsverordnung als ausreichend angesehen. Heute finden sich diese Anlagen in
verschiedenen Bereichen der Grundstücke, was eine einheitliche bestandsorientierte Festsetzung
nicht sinnvoll erscheinen lässt.
Die Festsetzungen, die die Errichtung von Garagen, Carports und Stellplätzen begrenzen, sollen
zukünftig nur für die Grundstücke in erster Bebauungsreihe vom Preusweg und von der Lütticher
Straße aus gesehen getroffen werden. Zum einen wurde die Begrenzung auf diese Bereiche
vorgesehen, um den vorherrschenden Charakter der weitestgehend durchgrünten Vorgärten zu
sichern, die den öffentlichen Verkehrsraum prägen.
Zum anderen sollen durch die Festsetzung die zumeist großzügigen Gartenbereiche als Ruhe- und
Erholungsräume best möglich geschützt werden, da die notwendige verkehrliche Erschließung der
Innenbereiche eine unausweichliche Belastung für diese Räume darstellt, die nicht noch erhöht
werden sollte.
Ergänzt werden sollen die Festsetzungen zum ruhenden Verkehr um eine Festsetzung, die die
Errichtung von Tiefgaragen steuert. Diese sollen innerhalb der überbaubaren Flächen und im
seitlichen Bauwich zugelassen werden, was vor dem Hintergrund der Beschränkung der Anzahl der
Wohneinheiten als ausreichend angesehen wird. Vor dem Hintergrund der Bestandssicherung, sollen
zudem im Rechtsplan beide vorhandenen Tiefgaragen über die Festsetzung einer „Fläche für
Tiefgaragen“ gesichert werden. Dies führt im Bereich Preusweg 28 zu einer weiteren Festsetzung.
Im Laufe des Verfahrens wurde, aufgrund geänderter Rechtssprechung, eine Anpassung der
Lärmschutzfestsetzungen erforderlich. Anstatt Schalldämmmaße entlang der Baugrenzen
festzusetzen, sollen nun Lärmpegelbereiche festgesetzt werden, innerhalb derer bestimmte
Schalldämmmaße für Fassaden einzuhalten sind. Mit der Anpassung kann dem Urteil entsprochen
werden.
Hinweise
Zur erneuten Offenlage soll eine Festsetzung bezogen auf die Anzahl der Wohneinheiten redaktionell
geändert werden. Während in der Offenlage eine Festsetzung von 5 Wohneinheiten für das Gebäude
Preusweg 52 und eine Festsetzung von 2 Wohneinheiten für das Nachbargebäude Preusweg 54c
Vorlage FB 61/0862/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2015
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vorgesehen war, sollen nun die Festsetzungen für beide Gebäude getauscht werden. Die neuen
Festsetzungen würden damit wieder dem Bestand entsprechen und ihn sichern.
Um sicher zu stellen, dass der Bebauungsplan im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden
kann, wurde die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a (1) Nr. 2 für den Bebauungsplan – Preusweg
Nord – nach der Offenlage nachgeholt. Hierzu wurde eine Prüfung hinsichtlich der Umweltaspekte
durch den Fachbereich Umwelt durchgeführt. Diese ergab, dass der Bebauungsplan voraussichtlich
keine erheblichen Umweltauswirkungen verursachen wird.
Gleichzeitig wurden 5 Träger öffentlicher Belange beteiligt, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden können. Da jedoch auch keiner von ihnen Bedenken geäußert hat, kann das
Verfahren nach § 13a BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes - Preusweg Nord - angewendet
werden.
Zusammenfassung
Mit den Änderungen der geplanten Festsetzungen wird deutlich gemacht, dass die Sicherung des
Bestandes stärker in den Fokus des Bebauungsplanes tritt, ohne die städtebaulichen Ziele aus den
Augen zu verlieren.
Empfehlung zur erneuten Offenlage
Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander empfiehlt
die Verwaltung, die von der Öffentlichkeit vorgetragenen Bedenken zurückzuweisen, soweit sie nicht
zu einer oben genannten Änderung geführt haben.
Da durch die vorgeschlagenen Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine
erneute Offenlage erforderlich.
Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan entsprechend dem
Vorschlag der Verwaltung zu ändern und zu ergänzen. Da die Vorprüfung nicht vor Verfahrensbeginn,
sondern nach der Offenlage durchgeführt wurde, empfiehlt die Verwaltung weiterhin, den
Bebauungsplan - Preusweg Nord - für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut
öffentlich auszulegen.
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Übersichtsplan
Luftbild
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit
Entwurf des Rechtsplanes
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/0862/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2015
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Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord
Lage des Plangebietes
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Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag
über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Offenlage
Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord für den Bereich Preusweg und Lutherweg zwischen Lütticher Straße und Hasselholzer Weg
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(Stand: 22.03.2013)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Inhaltsverzeichnis
Schreiben 1 vom 29.05.2012,
Preusweg 7, 52074 Aachen..……………………........S. 03
Stellungnahme der Verwaltung…………………………………………………………………………....S. 04
Schreiben 2.1 vom 04.06.2012,
, Preusweg 50, 52074 Aachen………………….………….......S. 05
Schreiben 2.2 vom 04.06.2012,
, Preusweg 50, 52074 Aachen...…………………….………....S. 06
Schreiben 2.3 vom 15.08.2012,
, Preusweg 50, 52074 Aachen.…………………………………S. 11
Stellungnahme der Verwaltung…………………………………………………………………………….S. 15
Schreiben 3 vom 14.06.2012,
Postfach 102365, 50463 Köln, im
Auftrag für
…………………………………………………………...………….………...S. 16
Stellungnahme der Verwaltung…………………………………………………………………………….S. 21
Schreiben 4.1 vom 12.06.2012,
Kupferstraße 13, 52070 Aachen, im Auftrag
von Herrn
………………………………………………………………………………....................S. 23
Schreiben 4.2 vom 10.08.2012,
Helvetierstraße 37, 52074 Aachen, im Auftrag von
Herrn
……………………………………………………………………………………...……...……S. 27
Schreiben 4.3 vom 06.09.2012,
Helvetierstraße 37, 52074 Aachen, im Auftrag von
Herrn
………………………………………………………………………………………...………...S. 29
Stellungnahme der Verwaltung……………………………………………………………………….……S. 33
Schreiben 5 vom 17.07.2012,
Preusweg 68, 52074 Aachen………….............S. 35
Stellungnahme der Verwaltung…………………………………………………………………………….S. 36
Schreiben 6 vom 19.06.2012,
Preusweg 2,m 52074 Aachen..……..........S. 37
Stellungnahme der Verwaltung……………………………………………………………………………S. 38
Schreiben 7 vom 07.11.2012,
Lutherweg 6, 52074 Aachen......………………….……..S. 39
Stellungnahme der Verwaltung……………………………………………………………………….……S. 40
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 1 vom 29.05.2012,
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Preusweg 107, 52074 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Schreiben 1 vom 29.05.2012,
Stellungnahme der Verwaltung
Die Eingabe gibt keinen Anlass zur Abwägung.
4 / 41
Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 2.1 vom 04.06.2012,
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Preusweg 50, 52074 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 2.2 vom 04.06.2012,
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Preusweg 50, 52074 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 2.3 vom 15.08.2012,
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Preusweg 50, 52074 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Schreiben 2.1 bis 2.3 von
Stellungnahme der Verwaltung
Erschließung der Grundstücke hinter Preusweg 52
Die vorgesehene Bebauung in der 2. und 3. Reihe (hinter Haus 52) entspricht den städtebaulichen Zielsetzungen
für diesen Bereich, da hier eine insgesamt etwas intensivere Bebauungsdichte vorliegt. So sind die
Nachbargrundstücke ebenfalls in 2. und 3. Reihe bebaut.
Es wäre unverhältnismäßig, hier keine weitere Bebauung zuzulassen, vor allem, da die Grundstücke mit 790 qm
und 1100 qm eine Größe aufweisen, die den vorherrschenden Grundstücksgrößen in diesem Bereich nicht
widerspricht.
Die Erschließung der Grundstücke in zweiter bis vierter Reihe soll im Bebauungsplan nicht geregelt werden,
sondern soll durch private Erschließungsanlagen erfolgen, die auf privatrechtlicher Grundlage realisiert und durch
Baulast gesichert werden können.
Ob die Erschließung tatsächlich auf der Rückseite des Grundstückes Preusweg 50 realisiert werden kann, ist im
Baugenehmigungsverfahren zu klären. Hier wird gem. § 51 Abs. 7 BauO NW geprüft, ob die Erschließung das
Arbeiten und Wohnen, die Ruhe und Erholung in der Umgebung nicht über das zumutbare Maß hinaus stört.
Aus städtebaulicher Sicht wäre auch denkbar, die Erschließung über die bestehende Zufahrt zu den Häusern
Preusweg 58 und 60 zu führen.
Da insgesamt mehrere Möglichkeiten bestehen, ist eine Erschließung der Grundstücke möglich, ohne die
Nachbarrechte zu verletzen.
Gefährdung der vorhandenen Vegetation durch notwendige Stützmauern
Es ist richtig, dass aufgrund der Geländesituation die Errichtung von Stützmauern sehr wahrscheinlich notwendig
wird, sollte eine Erschließung der Grundstücke im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Preusweg 50 erfolgen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind jedoch einzuhalten. Zum Erhalt festgesetzte Bäume, die das
Ortsbild besonders prägen, sind demnach zu schützen. Diesbezügliche Auflagen werden im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens formuliert werden.
Ebenfalls müssen Bäume, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden aber der Baumschutzsatzung der
Stadt Aachen unterliegen, im Sinne dieser Satzung geschützt werden. Hierfür wird im
Baugenehmigungsverfahren der Fachbereich Umwelt durch die Bauaufsicht beteiligt.
Grundlage zur Bewertung des geschützten Baumbestandes ist der im Zuge des Bauantrages zu erstellende
Lageplan, in dem der gesamte geschützte Baumbestand darzustellen ist.
Ob eine Befreiung von der Baumschutzsatzung erteilt werden kann, ist an dieser Stelle nicht zu beurteilen.
Dies ist durch einen entsprechenden Antrag zu klären.
Der Baumbestand ist nur teilweise im Bebauungsplan dargestellt
Der Baumbestand wurde durch einen öffentlich bestellten Vermesser aufgemessen und durch den Fachbereich
Umwelt aus Sicht des Baumschutzes bewertet.
Hintergrund der Vermessung und Bewertung ist, dass besonders ortsbildprägende Bäume aus städtebaulichen
Gründen zum Erhalt festgesetzt werden sollen, da sie die Charakteristik des Südviertels maßgeblich prägen.
Hierfür sind eine gewisse Größe, ein bestimmter Stammdurchmesser und die Gesundheit des Baumes von
Bedeutung. Sollte es sich um kleinere Bäume oder Buschwerk handeln, ist es möglich, dass diese nicht
aufgemessen worden sind.
Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass in diesem Bereich weitere ortsbildprägende Bäume vorhanden sind,
die nicht aufgemessen wurden, da bei einer Ortsbesichtigung auch mit dem Fachbereich Umwelt keine
diesbezügliche Feststellung gemacht worden ist.
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 3 vom 14.06.2012,
im Auftrag für
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Postfach 102365, 50463 Köln,
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
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Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
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Bebauungsplan Nr. 933
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Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
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Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Schreiben 3 vom 14.06.2012,
Stellungnahme der Verwaltung
Während des Aufstellungsverfahrens wurde zu verschiedenen vor allem im Innenbereich liegenden
Grundstücksteilen angeregt, zusätzliche überbaubare Flächen festzusetzen. Die Entscheidung für oder gegen
die Festsetzung eines entsprechenden Baufensters kann nicht isoliert für ein Grundstück getroffen werden,
sondern bedarf der vorherigen Einordnung des Grundstückes in den städtebaulichen Kontext.
Insgesamt ist eine Bebauung der Innenbereiche aufgrund der notwendigen Erschließung (Verkehr) und dem
zwangsläufigen Rückgang der Grünflächen als Erholungsraum und ortsbildprägendes Element kritisch zu sehen.
Da der Bebauungsplan in erster Linie aufgestellt wird, um den Bestand zu sichern, ist die heutige Baustruktur
Ausgangspunkt der städtebaulichen Bewertung und des zu erarbeitenden Konzeptes.
Als grundsätzliche Ziele wurden formuliert:
• Die Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters,
• der Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken,
• die Sicherung der prägenden Durchgrünung,
• die maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung.
Augenfällig ist, dass der Bereich zwischen Preusweg, Lutherweg und Lütticher Straße (in der Begründung als
Nr. 4 bezeichnet) eine relativ klare Baustruktur aufweist: Entlang des Preusweges, des Lutherweges und der
Lütticher Straße sind weitestgehend alle Grundstücke bebaut, so dass ein klar begrenzter Blockinnenbereich
entsteht, der in Teilen einreihig bebaut ist. Der Blockinnenbereich umfasst 18 Grundstücke bzw.
Grundstücksteile, die den Grundstücken am Preusweg zuzuordnen sind oder über Zufahrten vom Preusweg aus
erschlossen werden.
Während die Grundstücke im südlichen Blockinnenbereich vollständig bebaut sind, befinden sich im nördlichen
Blockinnenbereich zwischen den zumeist freien Grundstücken nur einzelne Bebaute. Insgesamt sind 9 der 18
Grundstücke / Grundstücksteile noch nicht bebaut.
Aufgrund der noch nicht bebauten Grundstücksteile, besteht hier die Möglichkeit, den großen Freiflächenanteil
zu sichern und die somit großzügige Baustruktur zu erhalten, womit ein sanfter Übergang zwischen Landschaftsund Siedlungsraum geschaffen wird.
Zum einen steht die Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Fokus der Zielsetzung, andererseits kann
dem Anspruch an die exklusive Wohnqualität Rechnung getragen werden, die für das Südviertel so prägend ist.
Aus diesen Gründen sollen für die Grundstücke im Blockinnenbereich ausschließlich bestandssichernde
Festsetzungen getroffen werden; für die noch nicht bebauten Grundstücke soll auf eine Ausweisung
überbaubarer Flächen verzichtet werden.
Mit der Eingabe wird angeregt, eine überbaubare Fläche im Innenbereich auszuweisen, da diese auch nach § 34
BauGB bebaubar sei.
Es ist richtig, dass der Verzicht auf Festsetzung einer überbaubaren Fläche in diesem Bereich dazu führt, dass
ein nach § 34 BauGB bestehendes Baurecht aufgrund von Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht mehr
besteht. Jedoch existieren hierfür gewichtige städtebauliche Gründe:
So würde eine Bebauung des Grundstückes eine weitere Nachverdichtung zur Folge haben. Im Sinne der
Gleichbehandlung müssten weitere grundstücksbezogene kleinere Baufelder auf den übrigen noch freien
Grundstücksteilen festgesetzt werden, was zu einem Rückgang der prägenden Durchgrünung führen und die
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Qualität des Erholungsraumes erheblich mindern würde.
Das städtebauliche Ziel einer maßvollen Nachverdichtung könnte somit nicht mehr erreicht werden. Die
Durchgrünung würde in einem nicht vertretbaren Maße nach und nach einer weiteren Bebauung weichen, was
zudem das Ortsbild nachhaltig negativ verändern würde.
Auf eine Festsetzung einer zusätzlichen überbaubaren Fläche im Innenbereich soll aus den genannten Gründen
verzichtet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
Die Eingabe bezieht sich auch auf die Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm,
die in diesem Bereich weitestgehend nicht verwirklicht werden könne und damit nicht erforderlich sei.
In der Offenlage wurde ein Bebauungsplanentwurf ausgestellt, der für den Blockinnenbereich zwischen
Preusweg, Lutherweg und Lütticher Straße bestandsorientierte Mindestgrundstücksgrößen für bereits bebaute
Grundstücke von 500 qm bis 1000 qm vorsah. Für ein bebautes Grundstück wurde aufgrund der geringen Größe
auf eine diesbezügliche Festsetzung verzichtet.
Das Grundstück des Eingebers, liegt vom Preusweg aus gesehen in der ersten Bebauungsreihe und ist damit
Teil des Blockrandes. Für diesen Bereich (beidseits des Preusweges) war und ist, sofern die Festsetzung nicht
zu Überplanungen führt, eine Mindestgrundstücksgröße von 500 qm vorgesehen; so auch für das Grundstück
des Eingebers. Im weiteren Verfahren soll an der Festsetzung festgehalten werden.
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 4.1 vom 12.06.2012,
Auftrag von Herrn
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Kupferstraße 13, 52070 Aachen, im
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 4.2 vom 10.08.2012,
von Herrn
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Helvetierstraße 37, 52074 Aachen, im Auftrag
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 4.3 vom 06.09.2012, Rechtsanwalt
von Herrn
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
37, 52074 Aachen, im Auftrag
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 4.1 bis 4.3
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
im Auftrag von Herrn
Stellungnahme der Verwaltung
Ist-Zustand
Das Grundstück Preusweg 91 grenzt unmittelbar an den Preusweg. Die Garagen werden über die seitliche
Zufahrt zu Haus Nr. 91a angefahren, die nachträglich zur Erschließung des Gebäudes in zweiter Bebauungsreihe
herausparzelliert wurde. Die Breite des Grundstückes ist mit ca. 7,20 m relativ schmal.
Planung
Der Bebauungsplan setzt eine Begrenzung für die Ansiedlung von Garagen, Stellplätzen und Carports für
Grundstücke in der ersten Bebauungsreihe fest. Dies erfolgt zum einen, um den Charakter der weitestgehend
durchgrünten Vorgärten zu sichern, ohne den vorherrschenden Parkdruck aus den Augen zu verlieren.
Andererseits sollen durch die Festsetzungen die zumeist großzügigen Gartenbereiche als Ruhe- und
Erholungsräume best möglich geschützt werden, da die notwendige verkehrliche Erschließung der Innenbereiche
eine unausweichliche Belastung für diese Räume darstellt, die nicht noch erhöht werden sollte.
Begründung
Der gesamte Bereich unmittelbar hinter den Häusern Preusweg 87 bis 91 ist bislang mit eingeschossigen
Gebäuden für untergeordnete Nutzungen (Garagen, technisches Büro, Schwimmbad) bebaut. Eine Struktur, die
sich im gesamten Plangebiet nur in diesem Bereich wiederfindet und die Qualität der rückwärtigen
Gartenbereiche als Erholungsräume erheblich mindert. Um dem planerischen Konzept einer aufgelockerten
Bebauung mit starker Durchgrünung Folge zu leisten, soll dieser Bereich insgesamt aktiv auf einen grüneren
Zustand zurückgeführt werden, wodurch die Wohnqualität und die Qualität des Außenraumes als Erholungsraum
erheblich gesteigert werden kann. Hierfür sollen die untergeordneten Nutzungen auch auf den
Nachbargrundstücken über den Bebauungsplan nicht durch entsprechende Festsetzungen gesichert werden. Sie
genießen weiterhin Bestandschutz.
Konsequenzen
Die vorgesehenen Festsetzungen im Bebauungsplan führen dazu, dass die vorhandene Doppelgarage im
rückwärtigen Gartenbereich zukünftig lediglich Bestandschutz genießt und die Errichtung einer weiteren Garage
in diesem Bereich nicht genehmigt werden kann, was ohne Bebauungsplan gem. einer Beurteilung nach § 34
BauGB zulässig wäre.
Da die vorhandene Doppelgarage nicht abgerissen werden muss, sind bereits heute drei Garagen (eine davon
seitlich anfahrbar innerhalb des Gebäudes) für das Gebäude vorhanden, was ausreichend wäre, würde man hier
drei Wohneinheiten realisieren wollen.
Alternativplanungen für einen weiteren Stellplatz
1. Es ist richtig, dass die Breite, mit der das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum angrenzt, gemäß den
geplanten Festsetzungen nur die Möglichkeit bietet, einen notwendigen Stellplatz im Vorgarten zu errichten.
Dadurch würde zwar ein Parkplatz im öffentlichen Raum entfallen, was jedoch akzeptabel wäre.
Grundsätzlich kann eine Festsetzung nicht in Frage gestellt werden, weil unrechtmäßiges Verhalten eine
bestimmte Nutzung einschränken könnte. Dementsprechend ist das Argument hinfällig, dass der Stellplatz nicht
ungestört zu benutzen ist, da die Gefahr der Missachtung des Halteverbots besteht.
Zudem wird durch die Festsetzungen ermöglicht, Stellplätze an anderen Stellen auf dem Grundstück zu errichten.
So ist es beispielsweise weiterhin möglich,
2. einen Stellplatz im rückwärtigen Bereich des Baufensters unterzubringen. Aufgrund des hängigen Geländes
könnte dieser beispielsweise in Form einer Garage (Garagendach als Terrasse), einen Übergang vom Wohnhaus
zum Gartenbereich darstellen. Die Beruhigung der hinteren Gartenbereiche würde damit stärker umgesetzt
werden können, als mit einer Garage in den noch weiter hinten liegenden Bereichen.
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
3. Da der Bebauungsplan auch längerfristige Ziele verfolgt, wäre zukünftig auch vorstellbar, das Gebäude durch
ein Neues zu ersetzen. Durch einen entsprechenden Entwurf könnten dann drei notwendige Stellplätze gemäß
den vorgesehenen Festsetzungen komplett innerhalb des Baufeldes realisiert werden.
Die aufgeführten Varianten werden als ausreichend angesehen, die städtebaulichen Ziele verfolgen und
gleichzeitig die notwendigen Stellplätze sinnvoll auf dem Grundstück errichten zu können.
Festsetzung gem. § 1 (10) BauNVO
Um die Garagen als Bestandsgebäude im Bebauungsplan zu sichern, ohne eine Vorbildwirkung für die
Nachbargrundstücke darzustellen, wird eine Festsetzung gemäß Paragraph 1 Absatz 10 Baunutzungsverordnung
vom Eingeber vorgeschlagen.
Hiervon soll aufgrund des weiter oben beschriebenen Konzeptes abgesehen werden.
Zudem setzt eine Anwendung des Paragraphen in Satz 1 voraus (Kommentar Ernst-Zinkahn-Bielenberg), dass
bei Festsetzung eines Baugebietes nach den §§ 2 - 9 „in überwiegend bebauten Gebieten“ die Rechtsfolge
eintritt, dass dadurch „bestimmte vorhandene bauliche und sonstige Anlagen unzulässig wären“.
Da durch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes Garagen, Stellplätze und Carports nicht unzulässig
werden, kann der Paragraph in diesem Fall nicht angewendet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 5 vom 17.07.2012,
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Preusweg 68, 52074 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Schreiben 5 vom 17.07.2012,
Stellungnahme der Verwaltung
Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche
Der Bereich (in der Begründung mit Nr. 2 bezeichnet) ist geprägt durch eine klare Struktur mit einer
Randbebauung. Lediglich ein Gebäude ist hier im Innenbereich errichtet worden und stellt somit eine Ausnahme
dar. Von einer Fortführung der Bebauung im Innenbereich soll abgesehen werden, um die Großzügigkeit des
städtebaulichen Erscheinungsbildes und die intensive Durchgrünung des Bereiches zu sichern. Diese
Großzügigkeit und intensive Durchgrünung prägen in besonderem Maße den Innenbereich und bestimmen
maßgeblich die Funktion als Erholungsraum. Diese Qualitäten sind charakteristisch für das Südviertel und sollen
erhalten werden. Würde hier eine zusätzliche überbaubare Fläche ausgewiesen, hätte dies aufgrund der
Gleichbehandlung eine extreme Nachverdichtung zur Folge, was der städtebaulichen Konzeption widersprechen
würde.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
Herausnahme des Grundstückes aus dem Bebauungsplan
Das Grundstück Preusweg 68 ist Teil eines im Ortszusammenhang bebauten Gebietes und weist kein
Alleinstellungsmerkmal auf, durch das es möglich wäre, das Grundstück isoliert zu betrachten und aus dem
Bebauungsplan herauszunehmen. Hier sollen dieselben Ziele wie für die umliegenden Grundstücke verfolgt
werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 6 vom 19.06.2012,
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Preusweg 2, 52074 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Schreiben 6 vom 19.06.2012,
Stellungnahme der Verwaltung
Wie auch dem Gerichtsurteil zum Normenkontrollverfahren des Vorgängerbebauungsplanes zu entnehmen,
unterscheidet sich das weitläufige Klostergelände deutlich von der im Plangebiet vorhandenen
Bebauungsstruktur. „Abgesehen von dem großen viereckeigen Klostergebäude mit einem innenliegenden Garten
und dem Klosterstift Radermecher, besteht das Gelände im Wesentlichen aus Waldbestand und großzügigen
Grünflächen bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen, die die Durchgrünung der im Plangebiet befindlichen
Grundstücke bei Weitem übertreffen. Daraus wird deutlich, dass von dem Kloster mit seinem zugehörigen
Altenpflegeheim und den Außenanlagen für das Erscheinungsbild der Wohnnutzung in den villenartigen
Einfamilienhäusern im Aachener Südviertel keine prägende Wirkung ausgeht.“
Das Gelände soll dementsprechend nicht mit in den Bebauungsplan einbezogen werden.
Hiermit wird eine spätere bauliche Nutzung der Grundstücke nicht ausgeschlossen.
Für das Gelände der Ordensgemeinschaft kann zu gegebener Zeit geprüft werden, ob und in wie weit es bebaut
werden kann.
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Schreiben 7 vom 07.11.2012,
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Lutherweg 6, 52074 Aachen
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Schreiben 7 vom 07.11.2012,
Stellungnahme der Verwaltung
Während des Aufstellungsverfahrens wurde zu verschiedenen vor allem im Innenbereich liegenden
Grundstücksteilen angeregt, zusätzliche überbaubare Flächen festzusetzen. Die Entscheidung für oder gegen
die Festsetzung eines entsprechenden Baufensters kann nicht isoliert für ein Grundstück getroffen werden,
sondern bedarf der vorherigen Einordnung des Grundstückes in den städtebaulichen Kontext.
Insgesamt ist eine Bebauung der Innenbereiche aufgrund der notwendigen Erschließung (Verkehr) und dem
zwangsläufigen Rückgang der Grünflächen als Erholungsraum und ortsbildprägendes Element kritisch zu sehen.
Da der Bebauungsplan in erster Linie aufgestellt wird, um den Bestand zu sichern, ist die heutige Baustruktur
Ausgangspunkt der städtebaulichen Bewertung und des zu erarbeitenden Konzeptes.
Als grundsätzliche Ziele wurden formuliert:
• Die Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters,
• der Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken,
• die Sicherung der prägenden Durchgrünung,
• die maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung.
Augenfällig ist, dass der Bereich zwischen Preusweg, Lutherweg und Lütticher Straße (in der Begründung als
Nr. 4 bezeichnet) eine relativ klare Baustruktur aufweist: Entlang des Preusweges, des Lutherweges und der
Lütticher Straße sind weitestgehend alle Grundstücke bebaut, so dass ein klar begrenzter Blockinnenbereich
entsteht, der in Teilen einreihig bebaut ist. Der Blockinnenbereich umfasst 18 Grundstücke bzw.
Grundstücksteile, die den Grundstücken am Preusweg zuzuordnen sind oder über Zufahrten vom Preusweg aus
erschlossen werden.
Während die Grundstücke im südlichen Blockinnenbereich vollständig bebaut sind, befinden sich im nördlichen
Blockinnenbereich zwischen den zumeist freien Grundstücken nur einzelne Bebaute. Insgesamt sind 9 der 18
Grundstücke / Grundstücksteile noch nicht bebaut.
Aufgrund der noch nicht bebauten Grundstücksteile, besteht hier die Möglichkeit, den großen Freiflächenanteil
zu sichern und die somit großzügige Baustruktur zu erhalten, womit ein sanfter Übergang zwischen Landschaftsund Siedlungsraum geschaffen wird.
Zum einen steht die Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Fokus der Zielsetzung, andererseits kann
dem Anspruch an die exklusive Wohnqualität Rechnung getragen werden, die für das Südviertel so prägend ist.
Aus diesen Gründen sollen für die Grundstücke im Blockinnenbereich ausschließlich bestandssichernde
Festsetzungen getroffen werden; für die noch nicht bebauten Grundstücke soll auf eine Ausweisung
überbaubarer Flächen verzichtet werden.
Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche
Das Grundstück Preusweg 83a liegt im südlichen Blockinnenbereich und ist bereits bebaut. Im Sinne einer
maßvollen Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung und dem Erhalt der prägenden Durchgrünung, soll von
einer Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche in diesem Bereich abgesehen werden. Die Ausweisung
einer weiteren überbaubaren Fläche in diesem Bereich würde eine weitere Baureihe eröffnen, was aufgrund einer
Gleichbehandlung zu einer extremen Nachverdichtung auch auf den Nachbargrundstücken führen würde. Die
städtebaulichen Ziele würden konterkariert. Ein Rückgang der prägenden Durchgrünung, der Qualität als
Erholungsraum und eine starke Veränderung des Ortsbildes wären die Folgen.
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Bebauungsplan Nr. 933
- Preusweg Nord -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen.
Sicherung der vorhandenen Garage
Eine Beschränkung der notwendigen Stellplätze, Carports und Garagen soll nur für die Grundstücke in erster
Bebauungsreihe vom Preusweg und der Lütticher Straße aus gesehen getroffen werden.
Zum einen soll die Begrenzung auf diesen Bereich vorgesehen werden, um den vorherrschenden Charakter der
weitestgehend durchgrünten Vorgärten zu sichern, die den öffentlichen Verkehrsraum prägen.
Zum anderen sollen durch die Festsetzung die zumeist großzügigen Gartenbereiche als Ruhe- und
Erholungsräume best möglich geschützt werden.
Für die hinter der ersten Bebauungsreihe vom Preusweg und der Lütticher Straße aus gesehen liegenden
Grundstücke, soll auf eine Festsetzung verzichtet werden, um die Errichtung von Stellplätzen, Garagen und
Carports in best möglicher Lage zu gewährleisten. Dabei wird eine diesbezügliche Begrenzung durch den §12
Baunutzungsverordnung als ausreichend angesehen. Heute finden sich diese Anlagen in verschiedenen
Bereichen der Grundstücke, was eine einheitliche bestandsorientierte Festsetzung nicht sinnvoll erscheinen lässt.
Demnach soll die Garage des Eingebers über ihren baulichen Bestand hinaus gesichert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zu folgen.
Erweiterung der überbaubaren Fläche um einen Meter
Die Tiefe des Baufensters kann um einen Meter erweitert werden, da hierdurch die städtebauliche Konzeption
nicht negativ beeinträchtigt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zu folgen.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen der Lütticher Straße, dem Lutherweg, dem Preusweg und dem Hasselholzer Weg
zur erneuten Offenlage
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
Schriftliche Festsetzungen zur erneuten Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
1.1
Allgemeine Wohngebiete
Gemäß § 1 (6) BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet -WA- die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2.-5. BauNVO
ausnahmsweise zulässigen sonstigen nichtstörenden Handwerksbetriebe, Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig
2. Besondere Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung
2.1
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
Festsetzung relativer Werte
Gemäß § 9 (1) Nr. 6 BauGB ist in den mit 1Wo/120 bezeichneten Bereichen in Wohngebäuden maximal
eine Wohnung je angefangene 120 qm Grundstücksfläche zulässig. Mindestens 2 Wohnungen je
Wohngebäude sind unabhängig von der Grundstücksgröße generell zulässig.
qm
0-120
241 - 360
361 - 480
481-600
601-720
721-840
841-960
Wo
2
2
3
4
5
6
7
Gemäß § 9 (1) Nr. 6 BauGB ist in den mit 1Wo/230 bezeichneten Bereichen in Wohngebäuden maximal
eine Wohnung je angefangene 230 qm Grundstücksfläche zulässig. Mindestens 2 Wohnungen je
Wohngebäude sind unabhängig von der Grundstücksgröße generell zulässig.
qm
0-230
231 - 460
461 - 690
691-920
921-1150
Wo
2
2
3
4
5
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Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
2.2
3.
Schriftliche Festsetzungen zur erneuten Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Mindestgrundstücksgröße
Gemäß § 9 (1) Nr. 3 BauGB wird der im Plan mit „G“ bezeichnete Wert (300, 500, 800, 1000) als
jeweiliger Wert für die Mindestgrundstücksgröße festgesetzt. Maßgeblich für die Beurteilung ist der im
Grundbuch eingetragene Wert der Grundstücksgröße. Außerhalb des Plangebietes liegende
Grundstücksteile werden nicht berücksichtigt.
Überschreitung der Baugrenzen
Über den § 23 (3) Satz 2 BauNVO hinaus, dürfen die Baugrenzen wie nachfolgend festgesetzt überschritten
werden:
3.1
Wintergärten und Terrassenüberdachungen
Auf den Grundstücken, die an die öffentlichen Verkehrsflächen Preusweg, Lutherweg und Hasselholzer
Weg angrenzen, sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Terrassenüberdachungen und
Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und rückwärtigen
Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 30 qm je Grundstück ausnahmsweise zulässig, sofern
sonstige Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Auf den übrigen Grundstücken sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die
vorderen, seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 30 qm je Grundstück
ausnahmsweise zulässig, sofern sonstige Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
3.2
4.
Flächen für den ruhenden Verkehr
4.1
Tiefgaragen
Tiefgaragen sind innerhalb der überbaubaren Flächen, im seitlichen Bauwich und innerhalb der eigens
dafür festgesetzten Flächen zulässig.
4.2
5.
Dämmaßnahmen
Zur nachträglichen Durchführung von Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist eine auf das hierzu
notwendige Maß beschränkte Überschreitung der Baugrenzen zulässig.
Stellplätze, Carports und Garagen
Für Grundstücke in der ersten Bebauungsreihe, von der Lütticher Straße und dem Preusweg aus
gesehenen, wird festgesetzt:
Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
Ausnahmsweise sind in den Vorgärten und im seitlichen Bauwich Stellplätze, Garagen und Carports
zulässig, wenn die Breite dieser Anlagen 50% der Grundstücksbreite nicht überschreitet. Die Breite von
Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen, Carports und Tiefgaragen an anderen Stellen auf dem Grundstück
ist dabei anzurechnen.
Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
5.1
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. der mit Lärmpegelbereichen festgesetzten
Teilbereiche sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 *
zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist
für alle Fassaden ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile
von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
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Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
Schriftliche Festsetzungen zur erneuten Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Dabei gilt für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und
Unterrichtsräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs I ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB.
Dabei gilt für Büroräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs I ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB.
Dabei gilt für Bettenräume in Krankenanstaltern und Sanatorien
- innerhalb des Lärmpegelbereichs I ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 50 dB.
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im
Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass
abweichende Schalldämmmaße für Außenbauteile anzusetzen sind.
*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von
November 1989.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen der Lütticher Straße, dem Lutherweg, dem Preusweg und dem Hasselholzer Weg
zur erneuten Offenlage
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Inhaltsverzeichnis
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1 Beschreibung des Plangebietes
1.2 Regionalplan
1.3 Flächennutzungsplan (FNP)
1.4 Landschaftsplan
1.5 Bestehendes Planungsrecht (Fluchtlinienpläne, Bebauungspläne, Veränderungssperre)
1.6 Verfahren nach § 13 a BauGB
2. Anlass der Planung
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1 Allgemeine Ziele
3.2 Ziel der Planung
3.3 Erschließung / Verkehr
3.4 Baustruktur, Wohnungsanzahl und Grundstücksgrößen
3.5 Freiraumkonzept
3.6 Soziale Infrastruktur
3.7 Jugend- und Familienfreundlichkeit
3.7.1 Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben
3.7.2 Erlebnisvielfalt im Gebiet
3.7 3 Umfang kinder- und jugendspezifischer Einrichtungen
3.7.4 Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen
3.7.5 Funktionaler Charakter der kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen
3.7 6 Möglichkeit zu eigenständiger Mobilität von Kindern und Jugendlichen
3.8 Klimaschutz und Klimaanpassung
3.8.1 Standortwahl der Bebauung
3.8.2 Städtebaulicher Entwurf
3.8.3 Kubatur der Gebäude
3.8.4 Solare Wärme- und Energiegewinnung
3.8.5 Umgang mit Niederschlagswasser
3.8.6 Umgang mit der Energieversorgung
4. Begründung der Festsetzungen
4.1 Art der baulichen Nutzung
4.2 Bauweise
4.3 Höchstanzahl der Wohnungen in Wohngebäuden
4.4 Mindestgrundstücksgröße
4.5 Überbaubare Grundstücksflächen
4.6 Flächen für den ruhenden Verkehr
4.6.1 Tiefgaragen
4.6.2 Stellplätze, Carports und Garagen
4.7 Festsetzungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
4.8 Verkehrsflächen
4.9 Erhalt von Bäumen und Sträuchern
4.10 Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
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Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
5. Umweltbelange
5.1 Schutzgut Boden
5.2 Schutzgut Wasser
5.3 Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
5.4 Schutzgüter Luft und Klima
5.5 Schutzgut Mensch Immissionsschutz – Lärm
5.6 Schutz Kultur- und Sachgüter
5.7 Fazit aus Umweltsicht
6. Auswirkungen der Planung
7. Kosten
8. Plandaten
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Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1 Beschreibung des Plangebietes
Abgrenzung
Das Plangebiet ist Teil des Aachener Südviertels und umfasst den Siedlungsbereich westlich der Lütticher Straße
beidseits des Preusweg. Im Süden reicht die Plangebietsgrenze bis an die letzten Gebäude an der Lütticher Straße und
stößt kurz hinter dem Lutherweg gegenüber der Einmündung der Straße Fichthang wieder auf den Preusweg. Die
Grundstücke westlich des Lutherweges zwischen Preusweg und Hasselholzer Weg sind ebenfalls noch Teil des
Plangebietes.
Die Bebauung im südlichen Abschnitt des Preusweges bis an die Lütticher Straße wird durch den Aufstellungsbeschluss
A 130 -Preusweg- abgedeckt. Ziel dieses Aufstellungsbeschlusses ist es, für die Bebauung am Preusweg Planungsrecht
in zweiter Reihe zu schaffen, die Bearbeitung ruht derzeit. Das Gebiet des Aufstellungsbeschlusses A130 umfasst auch
die Häuser Preusweg 99 sowie Lütticher Straße 276 bis 286. Diese Grundstücke sind von der Neuplanung am Preusweg
jedoch nicht betroffen, vielmehr sollten auch für diese Grundstücke Festsetzungen zur Sicherung der städtebaulichen
Situation getroffen werden. Aus diesem Grund wurde das Plangebiet des Bebauungsplan -Lütticher Straße, Hasselholzer
Weg- auf die Fläche des A 130 ausgedehnt und die genannten Grundstücke werden in den Bebauungsplan Nr. 933 Preusweg Nord - mit einbezogen.
Topographische Situation
Vom Außenring bis zur Einmündung der Straße „Fichthang“ steigt der Preusweg von etwa 220 m auf etwa 240 m ü. NN
an, während die Lütticher Straße in etwa auf einem Niveau nach Süden führt. Zwischen der Lütticher Straße und dem
Preusweg steigt das Gelände vom Außenring bereits bis zum Lutherweg um etwa 18m an.
An der nordwestlichen Seite des Preusweg steigt das Gelände zunächst um ca. 10 m relativ steil an, zum Hasselholzer
Weg fällt das Gelände wiederum um etwa 15-20 m ab.
Diese topographischen Gegebenheiten wirkten sich in der Vergangenheit auf die Erschließung des Gebietes und die
Anordnung der Gebäude aus, im Bebauungsplan Nr. 933 schlägt sich dies in den differenzierten Festsetzungen nieder.
Im Kapitel 3.4 werden die Baustruktur, die Wohnungsanzahl und die Grundstücksgrößen näher beschrieben.
1.2 Regionalplan
Im Regionalplan (ehemals: Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen) ist das
Plangebiet als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt. Es ist umgeben von Bereichen zum Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Überlagert wird die Darstellung für den Freiraum von einem regionalen
Grünzug.
1.3 Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen (FNP) stellt das gesamte Plangebiet als Wohnbauflächen dar.
Die Lütticher Straße ist als Hauptverkehrszug dargestellt.
1.4 Landschaftsplan
Die Grenze des Landschaftsplanes verläuft entlang der Grenze der Wohnbaufläche im FNP. An das Plangebiet schließt
sich nach Nordwesten Landschaftsschutzgebiet an, ebenso südöstlich der Lütticher Straße und südwestlich des
Plangebietes.
1.5 Bestehende Planungsrecht (Fluchtlinienpläne, Bebauungspläne, Veränderungssperre)
Der Bebauungsplan -Preusweg Nord- überlagert den Bebauungsplan Nr. 673 aus dem Jahr 1977, der ausschließlich die
Verkehrsfläche des Preusweges, des Lutherweges und der Straße Fichthang sowie die Einmündung in den Außenring
planungsrechtlich sichert.
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Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Der Fluchtlinienplan 196 - Hasselholzer Weg - aus dem Jahr 1911 setzt Baufluchtlinien entlang des Hasselholzer Weg
fest, im wesentlichen aber geplante Straßen nördlich des Hasselholzer Weg um das Gut Blockhaus und das Gut
Hasselholz. Dieser Straßenbau wurde nie realisiert.
Der Fluchtlinienplan 189 - Lütticher Straße - setzt Straßen und Bauflächen zwischen der Lütticher Straße, der Schanz und
der Vaalser Straße fest, die aber nicht in der damals geplanten Form realisiert wurden. Der Plan wird nur in einem kleinen
Teilbereich an der südlichen Ecke durch den Bebauungsplan - Preusweg Nord - überlagert. Die Grünfläche vor dem
Kloster am Außenring ist im Fluchtlinienplan als Verkehrsfläche festgesetzt. Dies entspricht auch der Festsetzung im
Bebauungsplan Nr. 673. Die Verkehrsfläche führt an dem Haus Preusweg Nr. 1 vorbei zur Lütticher Straße. In den
Flurstücksgrenzen sind diese Planungen heute noch erkennbar, sie wurden in den Festsetzungen der Verkehrsfläche im
Bebauungsplan Nr. 673 weitgehend wieder aufgenommen.
Der Preusweg ist im Fluchtlinienplan 189 mit einer Breite von 12 m festgesetzt, der Abstand zwischen Baufluchtlinie und
Straßenfluchtlinie beträgt im ersten Abschnitt des Preusweg 4 m.
In diesem Fluchtlinienplan ist der alte Verlauf des Preusweg noch erkennbar: Während heute der Preusweg auf der Höhe
der Häuser Nr. 17, 19 und 21 in leichtem Bogen nach Nordwesten verschwenkt, knickte der Preusweg an dieser Stelle
ursprünglich zweimal rechtwinklig ab in Richtung Aachener Wald.
Zwischen den Grundstücken an der Lütticher Straße und am Preusweg verlief ursprünglich ein Weg, im Fluchtlinienplan
Nr. 189 als “Culturweg sgt. Alte Lütticher Straße” bezeichnet. Die durch die Verlagerung des Preusweg entstandenen
Flächen sind inzwischen mit Wohngebäuden bebaut.
Im Plangebiet wurde eine Veränderungssperre beschlossen.
1.6 Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord - ist ein Bebauungsplan zur Innenentwicklung, der nach §13a BauGB
erarbeitet werden soll. In diesem sog. beschleunigten Verfahren kann auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet
werden. Um aber die Bürger wie es bislang auch üblich war relativ früh über die Planungen zu informieren, wurden die
Pläne für die Dauer von 14 Tagen ausgestellt und den Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich dazu zu äußern.
Das beschleunigte Verfahren darf allerdings nur angewendet werden, wenn die zulässige Grundfläche bzw. die Fläche,
die bei der Durchführung des Bebauungsplanes voraussichtlich versiegelt wird, weniger als 70.000 qm beträgt.
Bei der Regelung, wie diese Fläche errechnet wird, ist der Gesetzestext jedoch nicht eindeutig.
Wenn eine Grundfläche (GRZ) oder zulässige Grundfläche festgesetzt ist, soll die zulässige Grundfläche im Sinne des §
19 (2) BauNVO der Berechnung zugrunde liegen. Damit gehen nur die Flächen der geplanten Hauptgebäude in die
Berechnung ein.
Im Bebauungsplan -Preusweg Nord- soll keine Grundfläche festgesetzt werden. Auch für diesen Fall hat der Gesetzgeber
eine Regelung getroffen; in §13a (1) BauGB heißt es, dass in diesem Fall die Fläche maßgeblich ist, die bei der
Durchführung des Bebauungsplanes voraussichtlich versiegelt wird. Eine Versiegelung erfolgt durch Hauptgebäude, aber
zusätzlich durch Nebengebäude, Stellplätze, Garagen sowie durch die Flächen für die Erschließung.
Ziel des Bebauungsplan -Preusweg Nord- ist es, den Bestand zu sichern und die Nachverdichtung zu steuern, nicht aber,
dass in großem Umfang neue Baumöglichkeiten geschaffen oder neue Baugebiete erschlossen werden. Die
Planverfasser gehen davon aus, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann, dass bei Bebauungsplänen, die
der Steuerung der Nachverdichtung, also eindeutig der Innenentwicklung dienen, sämtliche bereits heute versiegelten
Flächen (also auch die Erschließungsflächen) in die Berechnung einbezogen werden müssen.
Dies würde sonst dazu führen, dass viele der Pläne im Aachener Südviertel nicht nach §13a BauGB erarbeitet werden
können, obwohl die Plangebiete bereits überwiegend bebaut sind und nur ein sehr geringer Anteil der überbaubaren
Flächen tatsächlich für eine Neubebauung vorgesehen sind.
Aus diesem Grund wurde bei der Berechnung der Grundfläche im vorliegenden Bebauungsplanentwurf folgendermaßen
vorgegangen:
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Bebauungsplan Nr. 933
Preusweg Nord
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Ermittelt wurden überschlägig die Grundflächen der vorhandenen Hauptgebäude (Durchschnittliche Grundfläche von ca.
165 qm). Zusätzlich wurde die Summe aller geplanten überbaubaren Fläche ermittelt. Aus der Differenz beider Werte,
reduziert um möglicherweise erforderliche Grenzabstände, ergibt sich die Fläche, die bei der Durchführung des
Bebauungsplanes voraussichtlich durch Hauptgebäude bebaut werden kann.
Im Bebauungsplan Nr. 933 -Preusweg Nord- ergaben sich folgende Werte
Summe der geplanten überbaubaren Flächen.......................................................................ca. 43.800 qm
erforderliche Grenzabstände .................................................................................................ca. 2.905 qm
Grundfläche vorhandener Hauptgebäude......................................................145 X 165 qm: ca. 23.925 qm
Differenz ................................................................................................................................ca. 16.740 qm
Der Grenzwert von 20.000 qm ist damit zwar unterschritten, allerdings handelt es sich nur um die nördliche Hälfte eines
zusammenhängenden Siedlungsbereiches. Für den südlichen Teilbereich wurde der Bebauungsplan Nr. 894S ebenfalls
im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, der derzeit vereinfacht geändert werden soll. Hier wurde eine Fläche von
12.480 qm ermittelt, die bei der Durchführung des Bebauungsplanes voraussichtlich durch Hauptgebäude bebaut werden
kann. Insgesamt weist der Bebauungsplan Nr. 894S überbaubare Flächen in einer Größe von 25.500 qm aus.
Da eine getrennte Betrachtung beider Teilbereiche im Hinblick auf die versiegelte Fläche nicht zulässig ist, sollen die
ermittelten Flächen beider Teilbereiche addiert werden.
Somit ergibt sich ein Wert von 16.740 qm + 12.480 qm = 29.220 qm.
Die Vorprüfung des Einzelfalles ist gemäß §13a (1) Nr. 2 BauGB erforderlich.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 894 N, der der Vorläufer des nun aufzustellenden
Bebauungsplanes Nr. 933 ist, wurde die Vorprüfung des Einzelfalles bereits durchgeführt.
Ergebnis der damaligen Vorprüfung war, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen
Umweltauswirkungen hat, die nach §2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären.
Obwohl sich nach fachlicher Einschätzung an den Randbedingungen gegenüber dem Stand im Jahr 2007 keine
Änderungen vollzogen haben, wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 933 eine erneute Vorprüfung des
Einzelfalles durchgeführt.
Die Vorprüfung ergab, dass das Verfahren nach §13a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 933 zulässig ist.
2. Anlass der Planung
Das Plangebiet zeichnete sich ursprünglich durch eine großzügige, villenartige Bebauung mit entsprechenden
Grundstückszuschnitten aus. Typisch für die Siedlungsentwicklung des Aachener Südviertels ist in der jüngeren Zeit
allerdings die Tendenz zur Grundstücksteilung und Nachverdichtung. Dies erfolgt durch die Grundstücksteilung und
Errichtung von Gebäuden in 2. oder 3. Reihe. Die „gute Adresse“ des Aachener Südviertels und hier die Wohnlage
“Preusweg” dienen dabei mit als Verkaufsargument. Belegt werden kann dies auch mit Veröffentlichungen aus dem
Immobilienmarkt (Capital-Immobilienkompass) „Das Südviertel steht in Aachen gleichlautend für exklusives Wohnen.
Allerdings umfasst der Sammelbegriff knapp 25 Prozent der Stadt. Die Kunst besteht darin, aus dem Gebiet die wirklich
grünen, ruhigen Lagen herauszupicken. Dabei bleiben am Ende in der Regel Ronheide, Am Hangeweiher und der
Preusweg übrig. Dorthin zog in den 80er-Jahren jeder, der in Aachen etwas auf sich hielt. Heute gehören Geduld und
Glück dazu, eine der Villen oder Bungalows samt ihren großzügigen Gärten erstehen zu können. Vor allem Häuser mit
modernem Standard sind rar. (…) Richtung Zentrum büßte die Lage durch eine überbordende Nachverdichtung an
Exklusivität ein, nicht aber an Beliebtheit.“
Auf der Nordseite des Preusweges steigt das Gelände an, wodurch auf den Grundstücken in zweiter und vor allem in
dritter Reihe eine besondere Fernsicht möglich ist. In der erhöhten, zurückgesetzten Lage befinden sich bereits zwei
Wohnanlagen mit 5 bzw. 6 Wohnungen, die die beginnende Umwandlung des Gebietes signalisieren. Auf der Südseite
des Preusweg wurden bereits 9 Gebäude im Innenbereich errichtet. Auch auf diesen Grundstücken ist, aufgrund der
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topographischen Situation eine besondere Aussicht in Richtung Burtscheid vorhanden. Die Genehmigung dieser
Vorhaben erfolgte auf der Grundlage von § 34 BauGB in Verbindung mit den jeweiligen Fluchtlinienplänen. Dadurch
mussten Vorhaben genehmigt werden, die sich zwar entsprechend des Rechtsbegriffs „einfügen”, die aber dazu führen,
dass das städtebauliche Bild im Quartier sich sehr nachteilig verändert. Damit wird deutlich, dass die Fluchtlinienpläne in
der Zeit ihrer Entstehung zur Steuerung der Bauaktivitäten noch ausreichten, in heutigen Zeiten mit dem Ziel der
wirtschaftlichen Grundstücksnutzung bieten diese Instrumente, wie die bauliche Entwicklung im Südviertel zeigt, keine
ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten mehr.
Für das gesamte Aachener Südviertel wurde ein Rahmenkonzept mit 5 Kriterien erarbeitet, die bei der Steuerung der
weiteren Siedlungsentwicklung des gesamten Südviertel berücksichtigt werden sollen:
• Der Wohngebietscharakter ist zu erhalten.
• Der Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.
• Die ungeordnete Nachverdichtung ist zu verhindern.
• Die Grünstrukturen sollen erhalten werden.
• Frischluftschneisen sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes war es, nachdem der ursprünglich erarbeitete BP 894 N für unwirksam
erklärt worden war, durch einen neuen Bebauungsplan die angestrebte städtebauliche Entwicklung zu regeln.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1 Allgemeine Ziele
Der Bebauungsplan -Preusweg Nord- wird mit der Zielsetzung aufgestellt, die vorhandene städtebauliche Situation zu
sichern, d.h. da wo noch heute der vorhandene Charakter eines relativ großzügig angelegten EinfamilienhausWohngebietes erhalten ist, und Fehlentwicklungen für die Zukunft zu vermeiden.
Städtebauliches Ziel ist es einerseits, eine weitere, unkontrollierte Nachverdichtung des Gebiets zu verhindern und
andererseits die städtebaulich geordnete und sehr maßvolle bauliche Weiterentwicklung in diesem Gebiet zu
ermöglichen.
3.2 Ziel der Planung
Die planerischen Ziele im Einzelnen sind:
1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im Plangebiet.
2. Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
4. Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Der Bebauungsplan soll als so genannter „einfacher” Bebauungsplan nach § 30 (3) BauGB im wesentlichen
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zu den öffentlichen Verkehrsflächen und zu den überbaubaren Flächen
treffen. Auf die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung soll verzichtet werden, stattdessen sollen die
Mindestgrundstücksgrößen und die Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden festgesetzt werden.
3.3 Erschließung / Verkehr
Das Plangebiet liegt nordwestlich der Lütticher Straße (B264), eine der Ausfahrtsstraßen aus der Aachener Innenstadt in
Richtung Belgien. Die Lütticher Straße ist Teil des Außenrings, der vom Amsterdamer Ring über die Lütticher Straße und
den Brüsseler Ring auch als Zubringer zur A4 bzw. als Hauptverbindung in Richtung Vaals dient. Im Kreuzungsbereich
der Lütticher Straße und des Amsterdamer Rings zweigt der Preusweg ab und führt annähernd parallel zur Lütticher
Straße nach Südwesten bis in den Aachener Wald. Der Preusweg dient ausschließlich der Erschließung des
Wohngebietes sowie als Zufahrt zum Wanderparkplatz Adamshäuschen.
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Der Lutherweg verbindet, teilweise durch PKW befahrbar, den Hasselholzer Weg mit der Lütticher Straße. Vom Preusweg
aus kann der Lutherweg befahren werden, er dient der Erschließung der Häuser Lutherweg 2, 4, 5, 6, 7, 9 südlich des
Preusweges sowie der Häuser bis einschließlich Nr. 29 auf der nördlichen Seite des Preusweg. Vor dem Haus Lutherweg
5 befindet sich eine kleine Wendeanlage, die bis an die Garage reicht. Weiter in Richtung Lütticher Straße ist der
Lutherweg abgesperrt und nur noch für Fußgänger passierbar, aufgrund der starken Geländeneigung wurde eine Treppe
über die gesamte Breite des Lutherweges eingebaut. Nördlich des Preusweg zwischen den Häusern 29 und 14 führt der
Weg über Privatgelände als schmaler Fußweg mit Treppenstufen weiter zum Hasselholzer Weg. Der Lutherweg wird
bereits heute durch die Stadt Aachen unterhalten und ist öffentlich gewidmet. Er wird als öffentliche Verkehrsfläche,
teilweise nur als Fuß- und Radweg festgesetzt, um diese Wegeverbindung langfristig zu sichern. Die Flächen, die sich
noch im Privatbesitz befinden, sollen langfristig von der Stadt erworben werden.
Vom Preusweg zweigen zahlreiche private Stichwege ab, um weiter zurück liegende Flächen zu erreichen. Am Ende des
Preusweg zweigt der Hasselholzer Weg ab, der im Bogen am nordwestlichen Rand des Plangebietes zurück zum
Außenring führt. Der Hasselholzer Weg ist allerdings für PKW nur auf einer Länge von etwa 120 m befahrbar, hinter der
Einmündung der Straße “Am Adamshäuschen” ist er durch Poller abgesperrt. Als Flurweg führt er weiter zum
Amsterdamer Ring.
Das Plangebiet ist im Hinblick auf die Verkehrsanbindung sowie auf die Anlagen der Ver- und Entsorgung bereits
vollständig erschlossen. Die Erschließung der noch nicht bebauten Grundstücke in zweiter, dritter oder vierter
Bebauungsreihe soll privatrechtlich erfolgen.
3.4 Baustruktur, Wohnungsanzahl und Grundstücksgrößen
Baustruktur am Preusweg
Den Auftakt der Bebauung am Preusweg bildet - noch außerhalb des Plangebietes gelegen - das Kloster der
Ordensgemeinschaft der Elisabethinnen am Amsterdamer Ring. An das Klostergebäude, das als Solitär die Ecke
Amsterdamer Ring, Lütticher Straße markiert, schließen sich die Außenanlagen des Klosters (Garten und Park) an.
Nordöstliche Straßenseite:
An der Nordwestseite des Preusweges steigt das unbebaute Gelände zunächst weiter an, erst in einem Abstand von ca.
150 m zum Klostergebäude beginnt die Wohnbebauung, aufgrund des ansteigenden Geländes allerdings etliche Meter
oberhalb der Straße und von der vorderen Grundstücksgrenze um etwa 10 m zurückversetzt. Das ansteigende Gelände
begünstigte die Errichtung von Garagen die zwischen der Straßenbegrenzung und den Gebäuden in den Hang
geschoben wurden. Bei zahlreichen Gebäuden wurde der Höhenunterschied durch Stützmauern abgefangen. An dieser
Seite des Preusweges überwiegen die freistehenden Einfamilienhäuser, nur direkt angrenzend an das Klostergrundstück
und in zweiter Reihe im mittleren Abschnitt des Preusweges wurden zwei Reihenhausgruppen mit je 3 Gebäuden
errichtet. Hinzu kommt in diesem Abschnitt noch die denkmalgeschützte „Villensiedlung Preusweg“ (1933), bestehend
aus 2 Doppelhäusern und 2 Einzelhäusern.
Im Laufe der Zeit wurden auch rückwärtige Grundstücksteile bebaut. Die Bebauung in zweiter und dritter Reihe und die
vielen zusätzlichen Erschließungswege aber stehen beispielhaft für die Problematik vieler Siedlungsbereiche im
Südviertel: Die exklusiven Lagen führen zu hohen Grundstückspreisen, die eine immer stärkere, dem Standort
unangemessene Verdichtung der Bebauung bewirken. Deutlichstes Beispiel für diese Entwicklung ist die
Reihenhausgruppe im mittleren nordwestlichen Abschnitt in zweiter Reihe: Die Grundstücksgrößen liegen hier unter 200
qm und weichen damit erheblich von dem in diesem Gebiet im Allgemeinen üblichen Grundstücksgrößen über 500 qm
ab. Die Tatsache, dass auch diese Grundstücke vermarktbar sind, zeigt die große Bedeutung, die der Adresse
„Preusweg“ zukommt.
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Die nordwestlich des Preusweges vorhandenen Gebäude in zweiter Reihe wurden ca. 10 m oberhalb des Preusweges
auf der Kuppe errichtet und verfügen durch die Aussicht in die Landschaft um die landwirtschaftlichen Anwesen
„Neuenhoff“, „Blockhaus“ und „Hasselholz“ über eine besondere Lagegunst. Hier finden sich ausschließlich villenartige
Anwesen auf außergewöhnlich großen Grundstücken (über 800 qm bis zu fast 5000 qm).
Etwa in der Mitte des Preusweges quert der Lutherweg leicht versetzt den Preusweg und stellt für Fußgänger eine
Verbindung vom Hasselholzer Weg zur Lütticher Straße dar. Über den Lutherweg erfolgt, auch durch weitere
abzweigende Stichwege, die Erschließung zurückliegender Grundstücke für die durch die erhöhte Lage am Rand des
Siedlungsgebietes eine besondere Qualität bedeuten. Auch hier finden sich noch Grundstücke mit mehr als 800 qm. Es
überwiegen die freistehenden, villenartigen Gebäude, wobei allerdings auch am Lutherweg in jüngerer Zeit Doppelhäuser
auf kleineren Grundstücken errichtet wurden. Dies bestätigt den zunehmende Tendenz zur Verdichtung und den Verlust
der städtebaulichen Qualität eines großzügigen Villenviertels.
Die Bebauung am Lutherweg ist an der nordwestlichen Seite des Preusweges inzwischen bis auf die Hangseite zum
Hasselholzer Weg ausgedehnt, die letzten vier Wohngebäude werden von dort aus erschlossen.
Rechnerisch betrachtet sind aber trotz der einsetzenden Nachverdichtung im nordwestlichen Abschnitt des Preusweges
fast drei Viertel der Grundstücke mit freistehenden Wohngebäuden bebaut, nur 10 % mit Doppelhaushälften und etwa 17
% mit Reihenhäusern.
Südöstliche Seite des Preusweges:
Die südöstliche Seite des Preusweg ist durch eine relativ homogene Abfolge von großzügigen freistehenden
Einfamilienhäusern und Villen gekennzeichnet, gleichmäßig verteilt befinden sich allerdings auch 5 Doppelhäuser älteren
Baujahres in diesem Abschnitt. Zwischen dem Preusweg und der Lütticher Straße sind neun von achtzehn Grundstücken
ab ca. 1985 in zweiter Reihe bebaut, zwei Grundstücke mit einem Doppelhaus (ca. 280 bzw. 560 qm), die übrigen mit
Einzelhäusern auf Grundstücken von etwa 750 bis über 1500 qm Größe.
Zu Beginn des Preusweges sowie gegenüber der Einmündung „Fichthang“ befinden sich zudem insgesamt drei
Reihenhausgruppen mit je 3 Gebäuden.
Ins Verhältnis gesetzt bedeutet dies, dass im Bereich südöstlich des Preusweges etwas mehr als die Hälfte der
Grundstücke mit freistehenden Einfamilienhäusern bebaut sind, 25 % mit Doppelhaushälften und der Rest mit
Reihenhäusern.
Typisch für das Wohngebiet beidseits des Preusweg ist dennoch die Bebauung mit freistehenden Wohngebäuden. Wenn
auch in der Vergangenheit Doppelhäuser und insgesamt 6 Reihenhausgruppen verteilt über das gesamte Plangebiet
errichtet wurden, so überwiegen doch mit etwa 60 % der Bebauung beiderseits des Preusweges die freistehenden
Gebäude.
Wohnungsanzahl in den Gebäuden am Preusweg
Zur Bestimmung der Anzahl der Wohnungen in den einzelnen Wohngebäuden wurde zu jedem Gebäude in den Bauakten
recherchiert, wie viele Wohnungen genehmigt worden sind.
Bei der Mehrzahl der Gebäude am Preusweg handelt es sich noch um Einfamilienhäuser, vereinzelt und relativ
gleichmäßig über das Wohngebiet am Preusweg verteilt findet man Mehrfamilienhäuser mit 4-6 Wohnungen je
Wohngebäude, die, ebenso wie die deutlich kleineren Grundstücke, einen Hinweis auf die Tendenz zu einer
wirtschaftlicheren Grundstücksnutzung liefern. Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind sowohl als freistehende
Gebäude, als Doppelhaushälften und auch als Reihenhäuser anzutreffen, die typischen, hier inzwischen gleichmäßig
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verteilt im Plangebiet vorzufindenden Mehrfamilienhäuser sind allerdings Komplexe aus der jüngeren Vergangenheit mit 4
bis 6 Wohnungen.
Zu Beginn des Preusweges auf seiner südlichen Seite befinden sich eine Reihenhausgruppe, ein Doppelhaus und ein
freistehendes Wohngebäude, die mit zu den ältesten Gebäuden im Plangebiet gehören und z. T. unter Denkmalschutz
stehen (Preusweg 1, 3, 5, 7, 9 und 11). Hier wurden im Zuge von Umbauten und Modernisierungen in der Vergangenheit
auch mehr als 2 Wohnungen je Wohngebäude genehmigt, in zwei Fällen befinden sich 4 Wohnungen, in einem Fall 6
Wohnungen in einem Gebäude. Ähnlich verhält es sich im Bereich südwestlich der Einmündung des Lutherweges in den
Preusweg: Hier befinden sich verschiedene Wohngebäude (Reihenhausgruppe, Doppelhaus und freistehende Gebäude),
in denen bei Modernisierungen oder zum Dachausbau z. T. drei bis vier Wohnungen genehmigt worden sind. In dem
Wohngebäude nordöstlich der Einmündung des Lutherwegs sind 5 Wohnungen (ehemals für Zollbedienstete) genehmigt.
Am Preusweg sind somit zwei Bereiche erkennbar, in denen eine höhere Wohnungsdichte als in den übrigen Abschnitten
des Preusweges vorliegt.
Baustruktur und Wohneinheiten an der Lütticher Straße
Den Auftakt der Bebauung an der Lütticher Straße bilden nach der Einmündung des Amsterdamer Ringes zunächst die
Rückseiten bzw. Gärten der Gebäude Preusweg 1, 3, 5, 7, 9 und 11. Erst das dann anschließende Wohngebäude, bei
dem es sich um ein in jüngerer Zeit errichtetes Wohn- und Praxisgebäude mit 6 Wohneinheiten handelt, wird auch von
der Lütticher Straße erschlossen. Zwar schließen sich dann überwiegend ältere Ein- bis Zweifamilienhäuser an,
gegenüber der Einmündung des Brüsseler Ringes allerdings befindet sich ein Wohn- und Bürohaus mit 13 Wohnungen.
Die beiden genannten Gebäudekomplexe mit 6 bzw. 13 Wohnungen prägen das Erscheinungsbild der Lütticher Straße.
Fortgesetzt wird die Gebäudereihe durch ältere, repräsentative Einfamilienhäuser aus der Gründerzeit, teilweise
denkmalgeschützt, und weitere Mehrfamilienhäuser im südlichen Bereich der Lütticher Straße. Im Abschnitt bis zum
Lutherweg befinden sich Einfamilienhäuser, aber auch 3 jüngere Gebäude mit je 6 Wohnungen sowie zwei weitere mit je
drei genehmigten Wohnungen.
Im Abschnitt südlich der Einmündung des Lutherweges ist eine heterogenen Bebauung, bestehend aus freistehenden
Einfamilienhäusern, einem Doppelhaus mit 13 Wohnungen in einer Haushälfte und einem Wohngebäude mit 4
Wohnungen vorhanden. Der „Innenbereich“ zwischen Lutherweg, Lütticher Straße und Preusweg ist mit 5 freistehenden
Einfamilienhäusern und einem kleinen, 1951 als technisches Büro genehmigten Gebäude bebaut.
Ins Verhältnis gesetzt heißt dies, dass an der Lütticher Straße zwei Drittel der Gebäude freistehende Gebäude sind, ein
Drittel der Gebäude sind Doppelhaushälften. Die Baustruktur an der Lütticher Straße wird zwar geprägt durch
freistehende Gebäude, allerdings handelt es sich nicht mehr um die klassische Einfamilienhausbebauung wie am
Preusweg, sondern aufgrund der Gebäudehöhen und Volumen überwiegt der Eindruck der Mehrfamilienhausbebauung.
Dies bestätigt die bereits im Rahmenkonzept für das Aachener Südviertel getroffene Aussage, dass die Bebauung an den
Ausfallstraßen, zu denen auch die Lütticher Straße gehört eher durch Mehrfamilienhäuser geprägt ist.
Grundstücksgrößen
Die Grundstücksgrößen im gesamten Plangebiet liegen im Bereich unter 200 qm bis zu über 4.700 qm. Bei den kleinsten
Grundstücken handelt es sich um die für das Plangebiet sehr untypische Reihenhausgruppe im nordwestlichen Abschnitt
des Preusweges und ein Doppelhausgrundstück im Innenbereich zwischen Preusweg und Lütticher Straße. Weitere
vergleichsweise kleine Grundstücke sind die Reihenhausmittelgrundstücke, die Flächen der denkmalgeschützten
Doppelhausgruppe im nordwestlichen Bereich des Preusweges sowie Reihen- und Doppelhausgrundstücke am
Lutherweg und eine Doppelhaushälfte am Preusweg. Unter Vernachlässigung dieser Kleinstgrundstücke liegt im
Plangebiet eine große Anzahl von Grundstücken mit mehr als 500 qm Fläche vor, eine weitere große Gruppe weist sogar
Flächen von mehr als 1000 qm auf. Nachfolgend soll die Verteilung beschrieben werden:
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Die Grundstücke am Preusweg sind überwiegend größer als 500 qm, die Flächen im Blockinnenbereich zwischen
Preusweg und Lutherweg sind im südwestlichen Bereich größer als 800 qm. In diese Größenordnung fallen auch die
meisten Grundstücke im Blockinnenbereich zwischen Preusweg, Lutherweg und Lütticher Straße.
Die auf der Kuppe nordwestlich des Preusweges liegenden Grundstücke gehören gemeinsam mit den Grundstücken am
Lutherweg/Hasselholzer Weg zu den größten Flächen im Plangebiet; abgesehen von einer in jüngerer Zeit errichteten
Gebäudegruppe auf ca. 880 qm großen Grundstücken, liegen die Werte hier zwischen 1100 und über 4700 qm.
Zusammenfassende Bewertung
Festzustellen ist, dass das Wohngebiet am Preusweg als gehobener Wohnstandort im Aachener Stadtgebiet einzuordnen
ist. Dies ist an der Baustruktur, der Größe der Gebäude und auch der Grundstückszuschnitte erkennbar. Deutlich sind
aber die Tendenzen zur Verdichtung durch Grundstücksteilungen und Erhöhung der Wohnungszahl. Dies führt zu einem
Verlust an städtebaulicher Qualität (großzügige Baustruktur, hoher Freiflächenanteil, alter Baumbestand, Durchblicke und
Bezüge zur Landschaft), dem mit dem Bebauungsplan Nr. 933 entgegengewirkt werden soll.
3.5 Freiraumkonzept
Die Grundstücke im Plangebiet sind im Wesentlichen geprägt durch hohen Freiflächenanteil. Aufwändig gestaltete Vorund Hausgärten, teilweise parkähnliche Anlagen mit altem Baumbestand kennzeichnen noch das Plangebiet.
Prägend sind auch die Blickbeziehungen von den höher liegenden Gebäuden in die freie Landschaft. Diese
städtebauliche Situation soll durch den Verzicht auf weitere Bebauung im Innenbereich zwischen dem Preusweg und der
Lütticher Straße, durch die Dimensionierung der Baufenster, der Flächen für Stellplätze, Garagen und Carports und
darüber hinaus durch die Festsetzung markanter Bäume zum Erhalt gesichert werden.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine öffentlichen Grünflächen. Durch die Nähe zur offenen Landschaft werden
weitere größere öffentliche Freiflächen im Plangebiet überflüssig.
3.6 Soziale Infrastruktur
Kindergärten befinden sich im Bereich Kronenberg, im Bereich des Jahnplatzes und in der Innenstadt. Diese sind
insgesamt jedoch nicht fußläufig erreichbar. Ein Waldorf-Kindergarten (hier als Waldkindergarten) befindet sich im VonHalfern-Park. Grund- und weiterführende Schulen befinden sich in angemessener Entfernung zum Plangebiet.
Nordwestlich außerhalb des Plangebietes befindet sich ein Sportplatz, weitere Sporteinrichtungen liegen in der Nähe
(Hangeweiher, Tennisvereine am Brüsseler Ring und Luxemburger Ring).
3.7 Familienfreundlichkeit
3.7.1 Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben
Das Plangebiet ist ein vollständig bebautes Wohngebiet am Rand des zusammenhängenden
Siedlungsbereiches, das sich entlang des Preusweges und der Lütticher Straße in die Landschaft ausdehnt. Aufgrund der
auch weiter oben beschriebenen Randbedingungen ergeben sich keine zusätzlichen Anforderungen an die Planung.
3.7.2 Erlebnisvielfalt im Gebiet
Das Gebiet befindet sich im Übergangsbereich zum Aachener Wald, und ist darüber hinaus von Wiesen und Weiden
umgeben, so dass ein ausgeprägtes Naturerlebnis möglich wird. Durch die vergleichsweise großen Grundstücke im
Plangebiet kann der Bezug zur Natur bereits im eigenen Garten beginnen.
3.7.3 Umfang kinder- und jugendspezifischer Einrichtungen
Die soziale Infrastruktur ist weiter oben bereits beschrieben worden, eine Ergänzung der Einrichtungen ist derzeit nicht
erforderlich.
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3.7.4 Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen
Die Sporteinrichtungen befinden sich in der Nähe des Plangebietes und sind teilweise fußläufig, sonst mit dem Fahrrad
gut erreichbar. Der umgebende Landschaftsraum ist über die Wald- und Flurwege gut erreichbar.
3.7.5 Funktionaler Charakter der kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen
Im Plangebiet sind keine weiteren kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen vorgesehen, da der Bedarf gedeckt ist.
Teile des Straßenraums (Gehwege, Wendeanlagen, Fußwege und Treppen) lassen sich sowohl zum Spielen als auch
zum Aufenthalt nutzen.
3.7.6 Möglichkeit zu eigenständiger Mobilität von Kindern und Jugendlichen
Die Fußwegeverbindungen sowie die Fortführung der Erschließungsstraßen in Wald- und Flurwege fördern die
eigenständige Mobilität der Kinder und Jugendlichen. Das Plangebiet ist durch die Bushaltestelle an der Kreuzung
Lütticher Straße/ Außenring gut an den ÖPNV angebunden. Die Lütticher Straße führt direkt zur Schanz, wo auch ein
Bahnhaltepunkt eingerichtet wurde.
3.8 Klimaschutz und Klimaanpassung
3.8.1 Standortwahl der Bebauung
Es handelt sich um eine bestandssichernde Planung, da fast alle Grundstücke im Plangebiet bereits baulich genutzt sind.
Die Grundstücksausnutzung erfolgt allerdings mit einer im Mittel vergleichsweise geringen Bebauungsdichte. Wenn es
auch nicht vorrangiges Ziel der Planung ist, so wirkt sich der Ausschluss zusätzlicher Bebauung doch positiv auf das
Kleinklima sowie auf das Verkehrsaufkommen auf dem Preusweg aus.
3.8.2 Städtebaulicher Entwurf
Die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes bietet mehr Möglichkeiten zu Verbindung von Wohnen und
Arbeiten, so dass eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens bewirkt werden kann. Durch die Festsetzung der
Baugrenzen wird eine weitere Ausdehnung der Bebauung in die Grundstückstiefen verhindert, ausreichend große
Grünflächen vermeiden Hitzestaus in den Sommermonaten und bieten eine bessere Abkühlung nachts.
3.8.3 Gebäudekubatur
Die vorgesehenen Baufelder ermöglichen die Errichtung kompakter Baukörper bzw. eine Ergänzung der vorhandenen
Substanz.
3.8.4 Solare Wärme- und Energiegewinnung
Da es sich um ein beinahe vollständig bebautes Gebiet handelt, wird auf Festsetzungen zur Nutzung von Solarenergie
verzichtet.
3.8.5 Umgang mit Niederschlagswasser
Der bebaute Teil des Plangebietes ist abwassertechnisch bereits vollständig über das vorhandene Trennsystem
erschlossen. Das Gelände gehört zum Einzugsgebiet der ARA-Soers, wo es klärtechnisch keine
Einleitungsbeschränkungen gibt. Kanaltechnisch sind ausreichend Kapazitäten frei.
Gemäß § 51 a LWG besteht bei erstmals nach dem 01.01.1996 bebauten Grundstücken die Verpflichtung, das anfallende
Niederschlagswasser soweit möglich zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wenn die örtlichen
Gegebenheiten dies zulassen. Der § 51 a LWG ist auf die wenigen noch bebaubaren Grundstücke anzuwenden.
3.8.6 Umgang mit der Energieversorgung
Da es sich um ein beinahe vollständig bebautes Gebiet handelt, wird auf Festsetzungen zur Regelung der
Energieversorgung verzichtet.
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4. Begründung der Festsetzungen
Der überwiegende Teil der Grundstücke im Plangebiet ist bereits bebaut, die Errichtung zusätzlicher Gebäude ist mit den
geplanten Festsetzungen nur auf einzelnen Grundstücken im Plangebiet vorgesehen. Der Bebauungsplan soll als nicht
qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden, da mit den beabsichtigten Festsetzungen der Art der Nutzung,
Mindestgrundstücksgröße, Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden, Bauweise sowie der Festsetzungen zu
Stellplätzen, Garagen und Carports die städtebaulichen Ziele erreicht werden können.
Anders als in unbebauten Gebieten, in denen für größere Bereiche Festsetzungen zusammengefasst werden können, um
ein planerisches Ziel zu erreichen, soll im beinahe vollständig bebauten Gebiet des Bebauungsplanes -Preusweg Nordder Bestand soweit möglich planungsrechtlich gesichert werden.
Für die Festsetzung der Mindestgrundstücksgröße, die Wohnungsanzahl und die Bauweise ergeben sich aufgrund der in
der Vergangenheit gemäß § 34 BauGB beurteilten und realisierten Bebauung unterschiedlich abzugrenzende Bereiche.
Im Plangebiet befinden sich insgesamt 14 Baudenkmäler, zusammengefasst in drei Gruppen mit drei, vier bzw. sechs
Gebäuden sowie ein weiteres einzelnes Gebäude. Für die Baudenkmäler soll die Bauweise so festgesetzt werden, wie
sie der Bestand vorgibt, um das Denkmal planungsrechtlich zu sichern. Auf die Festsetzung der Wohnungsanzahl soll bei
den Baudenkmälern verzichtet werden, weil diese im Einzelfall bei Umbauplanungen mit der Denkmalbehörde
abzustimmen ist. Die Baugrenzen sollen relativ dicht am Bestand entlang geführt werden, um den Erhalt der
denkmalwerten Gebäude in ihrer heutigen Kubatur zu sichern.
Nur auf den Gebäuderückseiten der Denkmäler Preusweg 68 und Lütticher Straße 240-246 (gerade Hausnummern)
wurden die Bauflächen ausgedehnt, um hier noch Erweiterungsmöglichkeiten anzubieten. Diese sind in enger
Abstimmung mit der Denkmalbehörde vorzunehmen.
4.1 Art der baulichen Nutzung
Als Art der Nutzung wird in dem Plangebiet entsprechend dem Bestand “Allgemeines Wohngebiet” (WA) festgesetzt. Die
im Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende
Handwerksbetriebe werden ausgeschlossen, um den Gebietscharakter des Wohngebietes nicht zu gefährden und um
mögliche Belästigungen sowie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auszuschließen.
4.2 Bauweise
Aufbauend auf der weiter oben beschriebenen Baustruktur sollen für die Bereiche, in denen heute noch die Bebauung mit
Einzelhäusern vorherrscht, die Festsetzung „Einzelhaus“ getroffen werden. Konkret handelt es sich dabei um den
überwiegenden Teil der Flächen nordwestlich des Preusweges, den wesentlichen Teil der Grundstücke am Lutherweg
und die wesentlichen Teile der Grundstücke an der Lütticher Straße. Hinzu kommen die Grundstücke im
Blockinnenbereich zwischen Preusweg und Lütticher Straße, wo ab dem Haus Preusweg 43, sofern die Grundstücke im
Innenbereich bebaut sind, nur Einzelhäuser vorhanden sind. Dies dokumentiert, dass hier im Bezug auf die Bauweise ein
für das Aachener Südviertel typischer und entsprechend den planerischen Zielen zu sichernder Bereich vorhanden ist.
Die Grundstücke, die mit Doppelhaushälften bebaut sind sollen, sofern diese nicht unter Denkmalschutz stehen, im
Bebauungsplan die Festsetzung Einzel- und Doppelhäuser erhalten. Damit wird einerseits der Bestand gesichert,
andererseits eröffnet die Festsetzung die grundsätzliche Möglichkeit, bei Neuerrichtung eines Gebäudes auf diesen
Grundstücken auch ein freistehendes Einzelhaus zu bauen, was eher der planerischen Zielsetzung entspricht.
Die südöstliche Seite des Preusweges ist durch eine relativ homogene Abfolge von großzügigen freistehenden
Einfamilienhäusern und Villen gekennzeichnet. Gleichmäßig verteilt befinden sich allerdings auch 5 Doppelhäuser in
diesem Abschnitt. Diese machen ein Viertel aller Grundstücke in diesem Straßenabschnitt aus, hinzu kommen 2
Reihenhausgruppen mit je drei Wohngebäuden. Die Reihenhausgruppe am Anfang des Preusweges ist dabei noch nicht
berücksichtigt. Da die Doppel- und Reihenhäuser gleichmäßig verteilt an der südöstlichen Seite des Preusweges errichtet
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wurden und hier innerhalb der straßenbegleitenden Bebauung insgesamt eine etwas höhere Dichte als an der
nordwestlichen Seite vorliegt, wo fast drei Viertel der Grundstücke mit freistehenden Einfamilienhäusern bebaut sind, soll
in diesem gesamten Bereich entlang des Preusweges die Festsetzung Einzel- und Doppelhaus getroffen werden. Dies
sichert den Bestand, bietet darüber hinaus aber auch hier noch die grundsätzliche Möglichkeit auf Grundstücken, die mit
einem Einzelhaus bebaut sind, bei Vorliegen der entsprechenden Grundstücksgröße ein Doppelhaus zu errichten.
Für die im Plangebiet gleichmäßig verteilt entlang des Preusweges sowie an der Lütticher Straße vorhandenen
Reihenhausgruppen soll keine Festsetzung zur Bauweise getroffen werden. Damit können auf diesen Flächen sowohl
Hausgruppen als auch Doppel- oder Einzelhäuser errichtet werden.
4.3 Höchstzahl der Wohnungen in Wohngebäuden
Die Aktenrecherche zu den einzelnen Wohngebäuden hat ergeben, dass im überwiegenden Teil des Plangebietes
Einfamilienhäuser, teilweise mit Einliegerwohnungen, genehmigt worden sind. Die Festsetzung soll dem Bestand folgen,
so dass entlang des Preusweges, am Lutherweg und im südlichen Abschnitt der Lütticher Straße im Wesentlichen die
Festsetzung von maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude getroffen werden soll. Nordwestlich des Preusweges
wurden insgesamt 4 Mehrfamilienhäuser errichtet, diese verfügen über 4 bis 6 Wohnungen. Auf diesen Grundstücken
soll, um den genehmigten Bestand planungsrechtlich zu sichern, die Wohnungsanzahl grundstücksbezogen festgesetzt
werden.
Zwischen Preusweg und Lütticher Straße überwiegt noch die Bebauung mit Einfamilienhäusern, allerdings lassen sich
klar Bereiche mit Mehrfamilienhäusern abgrenzen. So findet man an der südöstlichen Ecke Lutherweg / Preusweg ein
Gebäude mit 5 Wohnungen, nach Südwesten schließen sich u. a. ein Doppelhaus und eine Reihenhausgruppe mit zwei
und drei Wohnungen sowie ein freistehendes Gebäude mit 4 Wohnungen an. Außerhalb des Plangebietes folgt noch ein
Doppelhaus, im Weiteren schließen sich Einfamilienhäuser auf größeren Grundstücken an. Der Abschnitt zwischen den
Häusern Preusweg 85 und 103 (letzteres außerhalb des Plangebietes) weist sowohl innerhalb als auch außerhalb des
Plangebietes durch die Bauweise und die Wohnungsanzahl eine insgesamt etwas höhere Dichte als die übrigen
Abschnitte des Preusweges auf. Daher sollen hier mehr als 2 Wohnungen zulässig sein. Die Festsetzung von drei
Wohnungen je Wohngebäude soll für den mittleren Teil getroffen werden; für die Gebäude mit mehr als drei Wohnungen
soll die Festsetzung entsprechend dem Bestand erfolgen.
Ein weiteres Gebäude mit drei Wohnungen befindet sich noch an der Südseite des Preusweges innerhalb der Fläche, für
die zwei Wohnungen festgesetzt werden soll. Hier sollen entsprechend dem Bestand drei Wohnungen zulässig sein.
An der Lütticher Straße stellt sich eine andere Situation dar. Geprägt wird diese durch zwei große, relativ neue Wohn-/
Büro- und Praxisgebäude aus der Gründerzeit.
Da es sich um ein Wohngebiet an einer Ausfallstraße handelt, soll hier insgesamt eine stärkere bauliche Nutzung zulässig
bleiben, allerdings mit abnehmender Tendenz, je weiter stadtauswärts die Grundstücke liegen.
Dies soll bei der Bauweise durch die Festsetzung von Einzel- und Doppelhäusern im nördlichen Abschnitt und durch
Einzelhausbebauung im südlichen Abschnitt gesichert werden. Der Wechsel der Bauweise vollzieht sich nach einer
Hausgruppe im mittleren Straßenabschnitt.
Die Festsetzung der Wohnungsanzahl soll ebenfalls die vorhandene höhere Intensität der baulichen Nutzung an der
Lütticher Straße wiedergeben. Zum einen führt dies zu einer relativen Festsetzung im nördlichen Abschnitt, die
stadtauswärts von 1/120 auf 1/230 reduziert wird, um die Wohnungsanzahl auf ein angemessenes Maß festzulegen.
Weiter stadtauswärts sollen bestandsorientiert 6 bzw. 3 Wohnungen je Wohngebäude zulässig sein. Südlich des
Lutherweges sollen, aufgrund der zunehmenden Entfernung zum Stadtkern, zwei Wohnungen je Wohngebäude
festgesetzt werden. Für die Gebäude, die in diesem Bereich bereits heute mehr als zwei Wohnungen aufweisen, soll eine
entsprechende bestandsorientierte Festsetzung erfolgen.
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Für die denkmalgeschützten Gebäude wurde die Anzahl der Wohnungen nicht festgesetzt. Sollten hier Änderungen
angestrebt werden, würde eine diesbezügliche Regelung im Rahmen eines denkmalpflegerischen Erlaubnisverfahrens
getroffen werden. Es ist davon auszugehen, dass die denkmalpflegerischen Belange eine ausreichend einschränkende
Wirkung auf die Anzahl der Wohneinheiten entfalten.
4.4 Mindestgrundstücksgröße
Die in jüngerer Zeit entstandenen Klein- und Kleinstgrundstücke zeigen die Tendenz zur stärkeren Verdichtung im
Plangebiet. Dem soll mit den Festsetzungen der Mindestgrundstücksgröße entgegengewirkt werden.
Dabei sollte aber die im Bestand vorhandene Situation berücksichtigt werden.
Beidseits des Preusweges und an der Lütticher Straße sollen im Wesentlichen mindestens 500 qm große Grundstücke
zulässig sein.
Wie auch bei der Wohnungsanzahl, soll an der Lütticher Straße in dem weiter stadtauswärts liegenden Abschnitt, eine
geringere bauliche Ausnutzbarkeit zulässig sein, was mit der Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 800 qm
gesichert werden soll.
Die größten Grundstücke im Plangebiet befinden sich in den rückwärtigen Bereichen nordwestlich des Preusweges, am
Lutherweg und am Hasselholzer Weg. Im rückwärtigen Bereich am Preusweg und für 3 Grundstücke am Hasselholzer
Weg sollen, um die Großzügigkeit dieser exponierten Lage zu sichern, mindestens 1.000 qm Grundstücksgröße
festgesetzt werden.
Für den bebauten Blockinnenbereich zwischen Preusweg und Lütticher Straße sollen bestandsorientierte Festsetzungen
getroffen werden. Dabei soll eine möglichst große Mindestgrundstücksgröße die vorhandene Struktur sichern und weitere
Teilungen vermeiden. Die Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen zwischen 500 qm über 800 qm bis 1000 qm ist
hier vorgesehen. Für ein Grundstück soll ganz auf eine Festsetzung der Mindestgrundstücksgröße verzichtet werden, da
dies eine Größe von 284 qm aufweist und nicht davon auszugehen ist, dass es weiter geteilt werden kann. Insgesamt
sind 9 der 18 Grundstücke / Grundstücksteile in diesem Blockinnenbereich bebaut. Für die anderen 9 unbebauten
Grundstücksteile im Blockinnenbereich soll keine separate Mindestgrundstücksgröße festgesetzt werden, da hier auch
keine überbaubare Fläche ausgewiesen werden soll.
Für die vom Hasselholzer Weg erreichbaren Grundstücke am Lutherweg soll eine Mindestgrundstücksgröße von 800 qm
vorgesehen werden. Mit der Festsetzung soll sicher gestellt werden, dass die vorhandenen Grundstücke nicht weiter
geteilt werden können, um die bestehende Qualität des Bereiches mit hohem Freiflächenanteil zu sichern.
Die in jüngerer Zeit entstandenen Kleinstgrundstücke verdeutlichen die Tendenz der baulichen Verdichtung.
Um diese zukünftig zu vermeiden, soll für die kleineren Grundstücke im Plangebiet, die noch in Flächen unter 200 qm
geteilt werden könnten, Festsetzung von mindestens 300 qm Grundstücksgröße getroffen werden. Bei den im Wert
darunter liegenden Flächen soll auf die Festsetzung verzichtet werden, da weitere Teilungen nicht zu erwarten sind.
Die Tatsache, dass auf Grundstücken in dieser Größenordnung eine für das Südviertel untypische Reihenhausbebauung
realisiert wurde, zeigt, dass es notwendig ist, den Bestand im Wesentlichen auf das vorhandene Maß festzulegen, um
den ursprünglichen Charakter des großzügigen, locker bebauten Wohnquartiers zu sichern. Auch an anderen Stellen im
Plangebiet und in weiteren Bereichen des Südviertels wäre es baulich möglich, auf Kleinstgrundstücken die Bebauung in
zweiter oder dritter Reihe zu ergänzen und zu verdichten.
Das städtebauliche Erscheinungsbild der Wohnquartiere aber würde sich von besonderen, aufgelockerten und
durchgrünten Wohnquartieren hin zu intensiv bebauten, hochgradig verdichteten Bereichen entwickeln, was im
Widerspruch zur planerischen Zielsetzung für das Aachener Südviertel steht.
4.5 Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen weitgehend entsprechend dem Bestand festgesetzt werden.
Überplanungen sollen bis auf wenige Ausnahmen vermieden werden.
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Überplanungen
Die als notwendig angesehenen Überplanungen beziehen sich auf die Gebäude Lütticher Straße 278, Lutherweg 14,
Preusweg 87 und Preusweg 89.
Lütticher Straße 278
Hier soll die überbaubare Fläche zugunsten gleicher Baufluchten in Richtung Lütticher Straße verschoben werden,
wodurch eine klar definierte Raumkante entsteht, die die Lütticher Straße räumlich fasst. Gleichzeitig kann hierdurch die
Durchgrünung des hinteren, lärmabgewandten Grundstücksbereiches hergestellt werden.
Lutherweg 14
Hier soll im Einklang mit den städtebaulichen Zielen die Möglichkeit gegeben werden, das Grundstück zu teilen und mit
einer Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm drei Einzelhäuser als Ergänzung einer vorhandenen „dritten Reihe“ zu
errichten.
Preusweg 87
Hier wurde auf der Gebäuderückseite parallel zum Lutherweg ein eingeschossiges Schwimmbadgebäude mit darüber
liegender Terrasse errichtet. Dieses ist von seiner Grundfläche her nicht mehr als Nebenanlage zu bezeichnen. Würde es
mit einer Baugrenze umfahren, wäre an dieser Stelle auch die Errichtung eines mehrgeschossigen Anbaus möglich, da
über die Gebäudehöhen nach § 34 BauGB entschieden werden soll. Dies würde zu einer Verdichtung der Bebauung im
rückwärtigen Grundstücksbereich führen, die nicht dem städtebaulichen Ziel der Sicherung einer aufgelockerten
Bebauung entspräche. Darüber hinaus würde als Folge einer Baufläche an der südlichen Seite des Lutherwegs im Sinne
einer Gleichbehandlung auch auf dem gegenüberliegenden Gartengrundstück Preusweg / Ecke Lutherweg eine
überbaubare Fläche ausgewiesen werden müssen. Diese aber steht im Widerspruch zu der städtebaulichen Zielsetzung
der maßvollen Nachverdichtung, und soll auch unter Berücksichtigung einer hierzu eingegangenen Stellungnahme nicht
weiter verfolgt werden. Durch den Verzicht einer überbaubaren Fläche, genießt der Gebäudeteil passiven Bestandschutz.
Preusweg 89
Im Bereich hinter dem Gebäude Preusweg 89 ist in den 1950er Jahren ein eingeschossiges Gebäude als technisches
Büro genehmigt worden, das aus bereits oben unter „Preusweg 87“ genannten Gründen nicht mit einer überbaubaren
Fläche gesichert werden soll. Das Gebäude und die Nutzung genießen passiven Bestandsschutz.
Der Bereich unmittelbar hinter den Häusern Preusweg 87 bis 91 (ungerade Hausnummern) ist bislang mit
eingeschossigen Gebäuden für untergeordnete Nutzungen (Garagen, technisches Büro, Schwimmbad) bebaut.
Entsprechend dem planerischen Ziel, die vorhandene bauliche Struktur der aufgelockerten Bebauung zu erhalten, sollen
auch in diesem Bereich keine weiteren Wohngebäude errichtet werden. Ganz im Gegenteil soll in diesem durch
ungeordnete Nutzungen geprägten Bereich, wie er in dem Plangebiet einzigartig ist, die Durchgrünung aktiv auf einen
grüneren Zustand zurückgeführt werden. Damit soll dem planerischen Konzept einer aufgelockerten Bebauung mit starker
Durchgrünung Folge geleistet werden.
Nachfolgend die Begründungen zu den festgesetzten überbaubaren Flächen
An der Lütticher Straße befinden sich im nordöstlichen Abschnitt einige Mehrfamilienhäuser mit entsprechend großen
Bauvolumen. Entsprechend der bereits in der Rahmenplanung zum Aachener Südviertel dokumentierten städtebaulichen
Zielsetzung, an den Ausfallstraßen die vorhandenen Mehrfamilienhäuser planungsrechtlich zu sichern und auch weitere
Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen zuzulassen, werden hier Bauflächen mit einer Tiefe von bis zu 23 m festgesetzt.
Dies ermöglicht auch eine gute Ausnutzung der Hanglage.
An der Südöstlichen Seite des Preusweges, wo eine relativ geschlossene Reihe von Einfamilienhäusern
straßenbegleitend errichtet wurde, sollen ebenfalls zusammenhängende überbaubare Flächen, allerdings mit einer Tiefe
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von überwiegend 18 m festgesetzt werden. Dieses Maß sichert die vorhandene Bebauung und ermöglicht in vielen Fällen
noch Anbauten im rückwärtigen Bereich unter Ausnutzung des Gefälles.
Auch am südlichen Abschnitt des Lutherweges werden entsprechend dem Bestand zusammenhängende Bauflächen
festgesetzt, allerdings aufgrund der geringeren Grundstückstiefe auch nur mit einer Tiefe von 15 - 18m.
Auf der nordwestlichen Seite des Preusweges und in den Blockinnenbereichen sollen für jedes Gebäude einzelne
überbaubare Flächen festgesetzt werden, die jeweils den Bestand umschließen und teilweise Anbauten ermöglichen.
Auf verschiedenen Flächen im Plangebiet könnten ohne den Bebauungsplan nach § 34 BauGB weitere Gebäude errichtet
werden. Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes war es, nachdem der ursprünglich erarbeitete BP 894 N für
unwirksam erklärt worden war, durch einen neuen Bebauungsplan die angestrebte städtebauliche Entwicklung zu regeln.
Mit dem Bebauungsplan wird eine sehr gemäßigte Form der weiteren baulichen Nutzung verfolgt, bei der der
Schwerpunkt auf dem Erhalt der Grünstrukturen und der Sicherung des Bestandes liegt.
Hierdurch soll die Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes besondere Berücksichtigung finden, da das Südviertel, wie
bereits oben näher erläutert, eine besondere Charakteristik aufweist, durch die eine besondere Qualität entsteht. Diese
viel zitierte Qualität liegt insbesondere in der großzügigen Bebauungsstruktur und der starken Durchgrünung, die einen
sanften Übergang zwischen Landschafts- und Siedlungsraum darstellt.
Zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten sollen nur sehr begrenzt möglich sein und sich auf das große, straßenbegleitend
orientierte Grundstück an der Lütticher Straße, auf die Grundstücke hinter dem Haus Preusweg 52 sowie auf das
Grundstück Lutherweg 14 beschränken.
Während des Aufstellungsverfahrens wurde zu verschiedenen vor allem in den Blockinnenbereichen liegenden
Grundstücksteilen angeregt, zusätzliche überbaubare Flächen festzusetzen. Die Entscheidung für oder gegen die
Festsetzung eines entsprechenden Baufensters kann nicht isoliert für ein Grundstück getroffen werden, sondern bedarf
der vorherigen Einordnung des Grundstückes in den städtebaulichen Kontext.
Insgesamt ist eine Bebauung der Blockinnenbereiche aufgrund der notwendigen Erschließung (Verkehr) und dem
zwangsläufigen Rückgang der Grünflächen als Erholungsraum und ortsbildprägendes Element kritisch zu sehen. Da der
Bebauungsplan in erster Linie aufgestellt wird, um den Bestand zu sichern, ist die heutige Baustruktur Ausgangspunkt
der städtebaulichen Bewertung und des zu erarbeitenden Konzeptes.
Weiter oben wurden bereits die im Hinblick auf die Grundstücksgrößen, Bauweise und Wohnungsanzahl
unterschiedlichen Bereiche erläutert, darüber hinaus lassen sich im Bezug auf die Intensität der Grundstücksnutzung fünf
verschiedene Bereiche ausmachen:
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1. Die Flächen zwischen Preusweg, Lutherweg und Fichthang.
2. Die Flächen zwischen Preusweg ab dem Haus Preusweg 56, Hasselholzer Weg und Lutherweg
3. Die Flächen zwischen Preusweg, Klostergelände und Hasselholzer Weg bis zum Haus Preusweg 52
4. Die Fläche zwischen Lütticher Straße, Preusweg und Lutherweg.
5. Die Flächen zwischen Lütticher Straße, Lutherweg, Preusweg und der freien Landschaft
Der unter Nr. 1 genannte Teil des Plangebietes ist vollständig bebaut, hier sollen keine zusätzlichen überbaubaren
Flächen festgesetzt werden.
Die unter Nr. 2 beschriebene Fläche ist an ihren Rändern (entspricht der ersten und dritten Bebauungsreihe) fast
vollständig bebaut, nur auf dem in „dritter Reihe“ liegenden Grundstück, Lutherweg 14, ist neben dem Hauptgebäude im
Garten noch eine bebaubare Fläche vorhanden. Das Wohngebäude Preusweg 60c wurde im Zuge der Erschließung der
auf der Kuppe liegenden Flächen an dem privaten Stichweg errichtet und liegt als einziges in diesem Teil des
Plangebietes in der zweiten Reihe. Diese zweite Reihe soll, um die Großzügigkeit des städtebaulichen
Erscheinungsbildes und die intensive Durchgrünung des Plangebietes zu sichern, nicht weiter in den Blockinnenbereich
verlängert werden.
Die unter Nr. 3 benannte Fläche bietet ein gegenteiliges Bild: Die erste Reihe, am Preusweg gelegen, ist vollständig
bebaut, beinahe ebenso die dritte Reihe, die durch die auf der Kuppe bzw. am Hasselholzer Weg liegenden Gebäude
gebildet wird. In der dritten Reihe ist nur ein Grundstück unbebaut, es handelt sich um die Fläche zwischen Preusweg 60
und 48 hinter Haus Nr. 52. Auch die zweite Reihe ist bis auf das weitere hinter Haus Nr. 52 liegende Grundstück
vollständig bebaut, hier findet man auch die kleinsten Grundstücke und Gebäude des gesamten Plangebietes. Dieses
Gebiet weist eine vergleichsweise intensive Nutzung aufgrund einer starken Nachverdichtung auf.
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Es wäre unverhältnismäßig, hier keine weitere Bebauung zuzulassen, vor allem, da die Grundstücke mit 790 qm und
1100 qm eine Größe aufweisen, die den vorherrschenden Grundstücksgrößen in diesem Bereich nicht widerspricht.
Augenfällig ist, dass der mit Nr. 4 bezeichnete Bereich zwischen Preusweg, Lutherweg und Lütticher Straße eine relativ
klare Baustruktur aufweist: Entlang des Preusweges, des Lutherweges und der Lütticher Straße sind weitestgehend alle
Grundstücke bebaut, so dass ein klar begrenzter Blockinnenbereich entsteht, der in Teilen einreihig bebaut ist. Der
Blockinnenbereich umfasst 18 Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die den Grundstücken am Preusweg zuzuordnen
sind oder über Zufahrten vom Preusweg aus erschlossen werden.
Während die Grundstücke im südlichen Blockinnenbereich vollständig bebaut sind, befinden sich im nördlichen
Blockinnenbereich zwischen den zumeist freien Grundstücken nur einzelne Bebaute. Insgesamt sind 9 der 18
Grundstücke / Grundstücksteile noch nicht bebaut.
Aufgrund der noch nicht bebauten Grundstücksteile besteht im Blockinnenbereich die Möglichkeit, den großen
Freiflächenanteil zu sichern und die somit großzügige Baustruktur zu erhalten, womit ein sanfter Übergang zwischen
Landschafts- und Siedlungsraum geschaffen wird.
Zum einen steht die Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Fokus der Zielsetzung, andererseits kann dem
Anspruch an die exklusive Wohnqualität Rechnung getragen werden, die für das Südviertel so prägend ist. Aus diesen
Gründen sollen für die Grundstücke im Blockinnenbereich ausschließlich bestandssichernde Festsetzungen getroffen
werden; für die noch nicht bebauten Grundstücke soll auf eine Ausweisung überbaubarer Flächen verzichtet werden.
Der als Nr. 5 bezeichnete Bereich süd-westlich des Lutherweges zwischen Preusweg und Lütticher Straße ist in seinen
Randbereichen wie der Bereich Nr. 4 beinahe vollständig bebaut, im Innenbereich sind trotz einzelner vorhandener
Gebäude noch relativ große, unbebaute Teilflächen vorhanden. Hier sollen durch Verzicht auf weitere überbaubare
Flächen die lockere Bebauung und der hohe Begrünungsanteil gesichert werden.
Die Großzügigkeit im Innenbereich ist heute noch vorhanden, da die 5 Wohngebäude auf relativ großen Grundstücken
verstreut errichtet wurden. Die Grundstücke werden teilweise vom Preusweg, teilweise von der Lütticher Straße
erschlossen. Drei der Grundstücke sind über 1400 qm groß, eines noch über 1100 und das fünfte noch über 800 qm.
Der Bereich unmittelbar hinter den Häusern Preusweg 87 bis 91 ist bislang mit eingeschossigen Gebäuden für
untergeordnete Nutzungen (Garagen, technisches Büro, Schwimmbad) bebaut. Eine Struktur, die sich im gesamten
Plangebiet nur hier wiederfindet und die Qualität der rückwärtigen Gartenbereiche als Erholungsräume erheblich mindert.
Um dem planerischen Konzept einer aufgelockerten Bebauung mit starker Durchgrünung Folge zu leisten, soll dieser
Bereich insgesamt aktiv auf einen grüneren Zustand zurückgeführt werden, wodurch die Wohnqualität und die Qualität
des Außenraumes als Erholungsraum erheblich gesteigert werden kann. Hierfür soll von einer Sicherung der
untergeordneten Nutzungen abgesehen werden.
Durch die gewählten Festsetzungen soll einerseits in den Blockinnenbereichen die vorhandene Struktur gesichert werden,
andererseits können durch die Festsetzung von Einzel- und Doppelhäusern am Preusweg sowie die gewählten
Festsetzungen zur Höchstzahl der Wohnungen an der Lütticher Straße in den Randbereichen noch zusätzliche
Wohnungen entstehen, wodurch durch die Nachverdichtung in dem Rahmen ermöglicht wird, wie sie den städtebaulichen
Zielen unter Berücksichtigung des zu erhaltenen Orts- und Landschaftsbilds entspricht.
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Nachfolgend Erläuterungen zu den Flächen, zu denen Anregungen der Bürger vorgebracht wurden:
Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 25
Angeregt wurde, auf einem schmalen, nur mit einer Garage bebauten Grundstücksteil am Preusweg eine überbaubare
Fläche für ein Einfamilienhaus vorzusehen. Das Grundstück ist beidseitig erschlossen und am südlichen Ende mit einem
Wohngebäude bebaut. Hier wurde davon abgesehen, eine Baufläche festzusetzen, weil damit ein vergleichsweise kleiner
Baukörper (Einzelhaus von 5 m Breite, Doppelhaushälfte von 8 m Breite nur realisierbar, wenn gesichert ist, dass auf dem
Nachbargrundstück ohne Grenzabstand gebaut wird. Dies allerdings ist relativ unwahrscheinlich, da dort ein
freistehendes Gebäude vorhanden ist.) realisiert werden könnte, der dem städtebaulichen Ziel villenartiger Gebäude auf
großzügigen Grundstücken nicht entspricht. Dies wird durch die bereits in der Rahmenplanung getroffenen Aussagen zur
Vermeidung zu kleinteiliger Bebauung im Aachener Südviertel untermauert. Damit wird dem Ziel entsprochen, den
Bestand planungsrechtlich zu sichern und die weitere Entwicklung hin zu kleinteiliger Bebauung durch
Grundstücksteilungen zu unterbinden.
Ausweisung von überbaubaren Flächen und Erschließung des Bereiches hinter Preusweg 52
Thematisiert werden auch die Baufelder im Bereich hinter Preusweg Nr. 52. Hier wird einerseits vom Eigentümer des
mittleren Grundstückes angeregt, das Baufeld um 90° zu drehen, was zur Offenlage bereits berücksichtigt wurde.
Andererseits werden Bedenken gegen eine zusätzliche Bebauung bzw. deren erforderliche Erschließung vorgebracht.
Auch in diesem Abschnitt wurden die Festsetzungen auf der Basis getroffen, die großzügige, teilweise villenartige
Bebauung auf relativ großen Grundstücken zu sichern und die Nachverdichtung zu steuern. Allerdings liegt in diesem
Abschnitt des Preusweges z.B. mit der hier bereits vorhandenen Reihenhausgruppe und den weiteren im
Blockinnenbereich errichteten Gebäuden auf kleineren Grundstücken (u.a. denkmalgeschützte Doppelhausgruppe,
einzelne Mehrfamilienhäuser) insgesamt eine etwas intensivere Bebauung vor, als in den übrigen Bereichen des
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Plangebietes. Entlang der Haupterschließung sind seit langem alle Grundstücke bebaut, durch private Stichwege ist auch
die zweite bzw. dritte Reihe erschlossen und überwiegend bebaut worden. Da in diesem Abschnitt des Plangebietes nur
noch diese zwei hintereinander liegenden Grundstücke frei sind, erscheint es unverhältnismäßig, hier keine Bebauung
zuzulassen. Daher soll auf diesen Grundstücken jeweils eine überbaubare Fläche vorgesehen werden.
Die Erschließung der Grundstücke soll im Bebauungsplan nicht geregelt werden, sondern soll durch private
Erschließungsanlagen erfolgen, die auf privatrechtlicher Grundlage realisiert und durch Baulast gesichert werden können.
Ausweisung einer überbaubaren Fläche im hinteren Bereich Preusweg 55
Mit der Eingabe wird angeregt, eine überbaubare Fläche im Blockinnenbereich auszuweisen, da diese auch nach § 34
BauGB bebaubar sei.
Für den Blockinnenbereich (innerhalb des weiter oben mit Nr. 4 bezeichneten Bereiches) sollen ausschließlich
bestandssichernde Festsetzungen getroffen werden. Auf eine Festsetzung weiterer Bauflächen soll verzichtet werden,
auch wenn dies dazu führt, dass ein nach § 34 BauGB bestehendes Baurecht entzogen wird. Hierfür existieren
gewichtige städtebauliche Gründe:
Aufgrund der noch nicht bebauten Grundstücksteile, besteht hier die Möglichkeit, den großen Freiflächenanteil zu sichern
und die somit großzügige Baustruktur zu erhalten, womit dem Anspruch an die exklusive Wohnqualität Rechnung
getragen werden kann, die für das Südviertel so prägend ist.
Würde hier eine Bebauung des Grundstückes zugelassen werden, wäre eine weitere Nachverdichtung die Folge. So
müssten im Sinne der Gleichbehandlung weitere grundstücksbezogene kleinere Baufelder auf den übrigen noch freien
Grundstücksteilen im Blockinnenbereich ausgewiesen werden, was zu einem Rückgang der prägenden Durchgrünung
führen und die Qualität des Erholungsraumes erheblich mindern würde.
Mit dem Verzicht auf die Festsetzung weiterer überbaubarer Flächen hingegen, können die besondere Wohnqualität und
das Ortsbild gesichert werden.
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Ausweisung einer überbaubaren Fläche im hinteren Bereich Preusweg 68
Die Eingabe bezieht sich auf die Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche hinter dem Gebäude Preusweg 68.
Der Siedlungsbereich (weiter oben als Nr. 2 bezeichnet) ist geprägt durch eine klare Struktur mit einer Randbebauung.
Lediglich ein Gebäude ist hier im Blockinnenbereich errichtet worden und stellt somit eine Ausnahme dar. Von einer
Fortführung der Bebauung im Innenbereich soll abgesehen werden, um die Großzügigkeit des städtebaulichen
Erscheinungsbildes und die intensive Durchgrünung des Bereiches mit erhaltenswertem Baumbestand zu sichern. Diese
Großzügigkeit und intensive Durchgrünung prägen in besonderem Maße den Innenbereich und bestimmen maßgeblich
die Funktion als Erholungsraum. Diese Qualitäten sind charakteristisch für das Südviertel und sollen erhalten werden.
Würde hier eine zusätzliche überbaubare Fläche ausgewiesen, hätte dies aufgrund der Gleichbehandlung eine extreme
Nachverdichtung zur Folge, was der städtebaulichen Konzeption widersprechen und die Funktion als Erholungsraum
schwächen würde.
Um die städtebaulichen Zielsetzungen zu umgehen, wird vom Eingeber die Möglichkeit vorgeschlagen, das Grundstück
aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Jedoch ist das Grundstück Preusweg 68 Teil eines im Ortszusammenhang
bebauten Gebietes und weist kein Alleinstellungsmerkmal auf, durch das es möglich wäre, das Grundstück isoliert zu
betrachten und aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Hier sollen dieselben Ziele wie für die umliegenden
Grundstücke verfolgt werden.
Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche und Erweiterung des vorgesehenen Baufensters um einen Meter im
Bereich Preusweg 83a
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Die Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche wird auch für das Grundstück Preusweg 83a angeregt.
Im Sinne einer maßvollen Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung und dem Erhalt der prägenden Durchgrünung,
soll von einer Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche in diesem Bereich abgesehen werden. Diese würde eine
weitere Baureihe eröffnen, was aufgrund einer Gleichbehandlung zu einer extremen Nachverdichtung auch auf den
Nachbargrundstücken führen würde. Die städtebaulichen Ziele würden konterkariert. Die großzügige Durchgrünung
würde nach und nach einer weiteren Verdichtung weichen, so dass die Qualität des Blockinnenbereiches als
Erholungsraum vermindert und das Ortsbild stark verändert würde.
Weiterhin wird eine Erweiterung des Baufensters um einen Meter angeregt.
Da die städtebauliche Konzeption hierdurch nicht negativ beeinträchtigt wird und eine villenartige Bebauung mit dem
Bebauungsplan gesichert werden soll, wird eine Erweiterung des Baufensters unkritisch gesehen.
Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 91 und Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten
Ebenfalls ein weiteres Baufeld in zweiter Reihe sowie die Erhöhung der Anzahl der zulässigen Wohnungen auf drei
Wohnungen regt ein Eigentümer für das Grundstück Preusweg 91 an. Diese Anregungen soll nur insoweit
Berücksichtigung finden, als dass die Wohnungsanzahl in diesem Abschnitt am Preusweg aufgrund des genehmigten
Bestandes auf drei erhöht werden soll.
Der Bereich unmittelbar hinter den Häusern Preusweg 87 bis 91 ist bislang mit eingeschossigen Gebäuden für
untergeordnete Nutzungen (Garagen, technisches Büro, Schwimmbad) bebaut. Eine Struktur, die sich im gesamten
Plangebiet nur in diesem Bereich wiederfindet und die Qualität der rückwärtigen Gartenbereiche als Erholungsräume
erheblich mindert. Um dem planerischen Konzept einer aufgelockerten Bebauung mit starker Durchgrünung Folge zu
leisten, soll dieser Bereich insgesamt aktiv auf einen grüneren Zustand zurückgeführt werden, wodurch die Wohnqualität
und die Qualität des Außenraumes als Erholungsraum erheblich gesteigert werden kann. Hierfür sollen die
untergeordneten Nutzungen auch auf den Nachbargrundstücken über den Bebauungsplan nicht gesichert werden.
Von einer Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche soll abgesehen werden, da hierdurch die städtebauliche
Zielsetzung konterkariert werden würde. Die Festsetzungen wurden bereits zur Offenlage in den Bebauungsplan
eingearbeitet.
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Preusweg Nord
Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 91a
Die Eingabe bezieht sich auf die Erweiterung der überbaubaren Fläche.
Wie dem Bebauungsplanentwurf zur Offenlage bereits zu entnehmen war, wurde das Baufenster um das vorhandene
Gebäude so angeordnet, dass an der südwestlichen Seite ein weiterer Raum angebaut werden kann. Der Eingabe soll
entsprochen werden, da mit dem Bebauungsplan u.a. eine villenartige Bebauung gesichert werden soll und nicht davon
auszugehen ist, dass mit der Erweiterung ein weiteres Gebäude innerhalb des Baufensters errichtet werden kann.
Ausweisung weiterer überbaubarer Flächen im Bereich Lutherweg 14
In der rückwärtigen Bebauungsreihe nordwestlich des Preusweges befindet sich ein etwa 5100 qm großes Grundstück,
das mit einem villenartigen Einzelgebäude aus den 1950er Jahren und einem zugehörigem Garagengebäude mit
Dienstwohnung bebaut ist. Erschlossen wird das Grundstück vom Lutherweg. Es wurde angeregt, durch Baufenster die
Ergänzung der Bebauung und ggf. einen Ersatz des bestehenden Gebäudes zu ermöglichen. Die Lage und die
Gesamtgröße des Grundstückes eröffnen die Möglichkeit, einzelne Grundstücke mit Größen von ca. 1200 qm bis 1300
qm abzuteilen und separat zu bebauen. Die Nachverdichtung wird aufgrund der Grundstücksgrößen und der geplanten
Vervollständigung der dritten Bebauungsreihe als maßvoll und strukturiert angesehen. Entsprechend sollen die
überbaubaren Flächen im Bebauungsplan festgesetzt werden.
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Begründung zur erneuten Offenlage
Fassung vom 22.03.2013
Ausweisung einer weiteren überbaubaren Fläche im hinteren Bereich Lütticher Straße 282
Eine Eingabestellerin regt an, auf dem rückwärtigen Teil ihres Grundstückes eine Baumöglichkeit vorzusehen. Diese
Fläche ist nicht mehr Teil des Bebauungszusammenhanges. Eine Bebauung würde eine zweite Bebauungsreihe eröffnen
und damit eine Nachverdichtung darstellen, die hier im Übergang zum Landschaftsschutzgebiet, nicht angemessen wäre.
Denkmäler
Insgesamt 14 Gebäude im Plangebiet stehen unter Denkmalschutz. Bei diesen Gebäuden sollen die Baugrenzen relativ
eng um die Baukörper gelegt werden, um die Fassaden und die Kubatur ergänzend planerisch zu sichern.
Für das denkmalgeschützte Wohngebäude Preusweg 68 soll auf der Rückseite die Möglichkeit gegeben werden, das
Gebäude zu erweitern; die Tiefe der Baufläche soll in Anlehnung an die in der Umgebung vorhandene Substanz
festgelegt werden.
Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, ein Denkmal baulich zu erweitern, ist jede Erweiterung oder neue Bebauung in
direkter Nähe zu Baudenkmälern nur in Abstimmung mit der Denkmalpflege möglich. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis
nach § 9 DSchG ist einzuholen.
Überschreitung der Baugrenzen
Die Überschreitung der Baugrenzen über den § 23 (3) Satz 2 BauNVO hinaus soll durch Terrassenüberdachungen,
Wintergärten und Dämmmaßnahmen teils eingeschränkt möglich sein, um damit die Wohnqualität steigern zu können.
Auf eine Erweiterung der vorgesehenen überbaubaren Flächen soll dabei bewusst verzichtet werden. Die Größe der
überbaubaren Flächen wird als ausreichend angesehen, Hauptgebäude in angemessener Größe errichten zu können.
Die Festsetzung zu Terrassenüberdachungen und Wintergärten wird notwendig, da diese fest mit dem Gebäude
verbunden, als Teile des Hauptgebäudes anzusehen sind und dementsprechend ohne diesbezügliche Festsetzung
ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden könnten. Der Zusatz zur Beschränkung der
Größe in Bezug auf ein Grundstück wird als notwendig angesehen, da die Flächenversiegelung auf dem eigenen
Grundstück hierdurch begrenzt werden kann.
Auf den Grundstücken, die an die öffentliche Verkehrsflächen Preusweg, Lutherweg und Hasselholzer Weg angrenzen,
sollen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem
Hauptgebäude verbunden sind, nur über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 30
qm je Grundstück ausnahmsweise zulässig sein, sofern sonstige Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Die
Unterscheidung zwischen den an öffentlichen Verkehrsflächen gelegenen Grundstücken und den übrigen Grundstücken
soll erfolgen, weil es bei den zahlreichen im Innenbereich gelegenen Gebäuden nicht von öffentlichem Interesse ist, ob im
Vorgarten eine Terrassenüberdachung bzw. Wintergarten angelegt wird. Die Grundstücke an der Lütticher Straße werden
bei dieser Festsetzung wie Grundstücke im Innenbereich behandelt, weil die meisten Gebäude mit rel. großem Abstand
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zur Straße errichtet wurden und die Errichtung von Terrassen oder Wintergärten das städtebauliche Bild nicht
beeinträchtigen würden. Durch Wintergärten kann die Wohnqualität an der Seite zur Lütticher Straße verbessert werden.
Die Überschreitung der Baugrenzen um ein für Dämmmaßnahmen erforderliches Maß soll vor dem Hintergrund des
Klimaschutzes auch da ermöglicht werden, wo Baugrenzen den vorhandenen Baukörper sehr eng umfahren.
4.6 Flächen für den ruhenden Verkehr
4.6.1 Tiefgaragen
Um auch die vorhandenen Tiefgaragen zu sichern, die außerhalb der überbaubaren Flächen und außerhalb des seitlichen
Bauwichs liegen, sollen eigens dafür vorgesehene Flächen im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Für die übrigen Bereiche wird es, vor allem vor dem Hintergrund der Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten, als
ausreichend angesehen, Tiefgaragen innerhalb der überbaubaren Flächen und im seitlichen Bauwich realisieren zu
können.
4.6.2 Stellplätze, Carports und Garagen
Bei den Festsetzungen zu Stellplätzen, Carports und Garagen wird unterschieden zwischen Grundstücken in erster
Bebauungsreihe von der Lütticher Straße und dem Preusweg ausgesehen und Grundstücken in erster, zweiter, dritter
oder vierter Bebauungsreihe. Während für die letzt genannten Grundstücke keine Festsetzungen bezogen auf Stellplätze,
Carports und Garagen vorgesehen sind, soll die Ansiedlung für die erst genannten Grundstücke beschränkt werden.
Stellplätze, Carports und Garagen sollen hier innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sein. Ausnahmsweise sollen
diese Anlagen auch innerhalb des Bauwichs und in den Vorgärten zugelassen werden, wenn die Breite der Anlagen
insgesamt 50% der Grundstücksbreite nicht überschreitet.
Zum einen wurde die Begrenzung auf diese Bereiche vorgesehen, um den vorherrschenden Charakter der weitestgehend
durchgrünten Vorgärten zu sichern, die den öffentlichen Verkehrsraum prägen. Hierbei soll mit einer beschränkten
Ausdehnung auf die Vorgartenbereiche in städtebaulich vertretbarem Maße auf den Parkdruck reagiert werden.
Zum anderen sollen durch die Festsetzung die zumeist großzügigen Gartenbereiche als Ruhe- und Erholungsräume best
möglich geschützt werden, da die notwendige verkehrliche Erschließung der Innenbereiche eine unausweichliche
Belastung für diese Räume darstellt, die nicht noch erhöht werden sollte.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Stellplatznachweis für bereits vorhandene Gebäude erbracht
wurde. Auch wenn die planerische Konzeption dazu führen kann, dass vorhandene Garagen, Stellplätze und Carports
überplant werden, genießen diese passiven Bestandschutz.
Zukünftig soll die Ansiedlung gemäß dem städtebaulichen Konzept zwar beschränkt aber nicht verhindert werden. Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes bieten ausreichende Möglichkeiten, die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück
unterbringen zu können.
Da der Bebauungsplan langfristige Ziele beinhalten soll, ist vorstellbar, dass bestehende Gebäude durch Neue ersetzt
werden. So könnten spätestens dann die Festsetzungen mit entsprechenden Entwürfen umgesetzt werden.
Für die hinter der ersten Bebauungsreihe vom Preusweg und der Lütticher Straße aus gesehen liegenden Grundstücke,
soll auf eine Festsetzung verzichtet werden, um die Errichtung von Stellplätzen, Garagen und Carports in best möglicher
Lage zu gewährleisten. Dabei wird eine diesbezügliche Begrenzung durch den §12 Baunutzungsverordnung als
ausreichend angesehen. Heute finden sich diese Anlagen in verschiedenen Bereichen der Grundstücke, was eine
einheitliche bestandsorientierte Festsetzung nicht sinnvoll erscheinen lässt.
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4.7 Festsetzungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
Passiver Schallschutz
Für das gesamte Plangebiet sollen die Isophone aus den Lärmkarten der Stadt Aachen als Grundlage für die Festsetzung
von Lärmpegelbereichen herangezogen werden.
Die festgesetzten Lärmpegelbereiche dienen im Weiteren zur Festsetzung eines resultierenden Schalldämmmaßes für
Fassaden nach der DIN 4109, das dem Schutz vor Lärmemissionen, die hier insbesondere von der Lütticher Straße
ausgehen, dienen soll.
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen
anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämmmaße für Außenbauteile anzusetzen
sind. Insbesondere wäre ein solcher Fall denkbar, wenn sich die örtlichen Begebenheiten durch beispielsweise eine
Neubebauung ändern würden.
4.8 Verkehrsflächen
Der Preusweg wird entsprechend seinem tatsächlichen Ausbau als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der Lutherweg
kann vom Preusweg aus bis zu den Häusern Nr. 5 in südliche Richtung und Nr. 27 in nördlicher Richtung mit PKW
befahren werden. Aus diesem Grund wird er in diesen Abschnitten als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Die
Fläche der Wendemöglichkeit neben dem Haus Nr. 3 befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Aachen und wird auch
als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Die verbleibenden Abschnitte des Lutherweges werden entsprechend ihrer Funktion als öffentliche Verkehrsfläche,
Zweckbestimmung Fußweg festgesetzt. Da in beiden Teilabschnitten wegen des starken Gefälles Treppenstufen angelegt
sind, scheidet eine offizielle Nutzung als Radwegverbindung aus.
Der im Plangebiet liegende Teil des Lutherweges zwischen Preusweg und Hasselholzer Weg befindet sich nicht im
Eigentum der Stadt Aachen.
Diese öffentlich gewidmeten und durch die Stadt Aachen unterhaltenen Wegeflächen sollen nach Rechtskraft des
Bebauungsplanes durch die Stadt erworben werden.
4.9 Erhalt von Bäumen
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch seine Lage im Übergang zum Aachener Wald. Auf vielen Grundstücken befindet
sich noch alter Baumbestand, der bei einer Ortsbegehung erfasst wurde. Insgesamt 51 Bäume sollen zum Erhalt
festgesetzt werden. Die Festsetzung der Bäume dient dem Erhalt der Durchgrünung des Wohngebietes. Die z. T. sehr
großen alten Bäume ergänzen den großzügigen parkähnlichen Charakter des Siedlungsbildes, der durch den
Bebauungsplan gesichert wird.
4.10 Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Im Nordwesten des Plangebietes soll ein zusammenhängender Grünbereich gesichert werden, da dieser in besonderem
Maße prägend ist.
5. Umweltbelange
Die Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
zu erwarten sind. Gemäß § 13 a Abs. 2 Satz1 Ziff. 1. i. V. m. § 13 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird von einer
formalen Umweltprüfung abgesehen. Folgende Belange des Umweltschutzes wurden untersucht:
5.1 Schutzgut Boden
In dem Bebauungsplangebiet befinden sich keine Eintragungen von Altlastenverdachtsflächen.
In geringem Umfang liegen Einträge von Podsolböden vor, die als besonders schutzwürdige Böden eingestuft werden
(Geologischer Dienst NRW, 1998). Da es sich um ein sehr geringes Vorkommen handelt und Ziel des Bebauungsplanes
die Bestandsicherung ist, sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine Schutzmaßnahmen zu treffen.
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5.2 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem nach dem Wasserhaushaltsgesetz definierten Schutzgebiet
(Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet).
Es wird geprägt von den in geringer Tiefe anstehenden Aachener Schichten nordwestlich und den Vaalser Schichten
südöstlich des Preusweges, mit jeweils einer mittleren bis hohen Wasserdurchlässigkeit. Im gesamten Gebiet muss
örtlich mit schwacher Staunässe gerechnet werden. Aufgrund der relativ geringen Versiegelung und der überwiegend
günstigen Versickerungsfähigkeit der Böden trägt das Gebiet nennenswert zur Grundwasserneubildung bei. Durch
zusätzliche Versiegelung anfallendes Niederschlagswasser sollte daher möglichst auf den entsprechenden Grundstücken
versickert werden.
Das Grundwasser steht bei ca. drei bis fünf Metern unter Flur an, so dass möglicherweise vereinzelt Kellergeschosse ins
Grundwasser einbinden können. In diesem Fall sind Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers erforderlich.
Auf dem Gelände selbst verläuft nur in der äußersten südöstlichen Ecke über einen Bereich von ca. 60 Metern der
Vorfluter von Halfernpark, der anschließend in den Kannegießerbach mündet. Dieser passiert im Abstand von ca. 20
Metern parallel zur südöstlichen Bebauungsplangrenze das Gelände. Beide Bäche gehören zum Einzugsgebiet der
Wurm. Sie nehmen das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet auf. Das auf den neubebauten Grundstücken
anfallende Niederschlagswasser kann über die Regenwasserkanalisation in den Kannegießerbach bzw. in den Vorfluter
von Halfernpark eingeleitet werden, wenn es nicht, was wasserwirtschaftlich gesehen wünschenswert wäre, aber rechtlich
nicht zwingend erforderlich ist, auf dem Grundstück versickert wird.
Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Wurm, an deren Unterlauf derzeit noch Hochwassergefahr besteht.
Solange dies der Fall ist, muss zusätzliches Niederschlagswasser, das der Wurm direkt oder indirekt (über die ARA)
zugeleitet werden soll, grundsätzlich über Rückhaltungen gedrosselt ins Gewässer eingeleitet werden. Da im gesamten
Plangebiet keine wesentliche Nachverdichtung und damit auch keine nennenswerte Erhöhung der Versiegelung
hervorgerufen wird, wird eine Rückhaltung in diesem Fall nicht erforderlich werden.
Der bebaute Teil des Plangebietes ist abwassertechnisch bereits vollständig über das vorhandenen Trennsystem
erschlossen. Das Gelände gehört zum Einzugsgebiet der ARA-Soers, wo es klärtechnisch keine
Einleitungsbeschränkungen gibt. Kanaltechnisch sind ausreichend Kapazitäten frei.
Gemäß § 51 a LWG besteht bei erstmals nach dem 01.01.1996 bebauten Grundstücken die Verpflichtung, das anfallende
Niederschlagswasser soweit möglich zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wenn die örtlichen
Gegebenheiten dies zulassen. Der § 51 a LWG ist auf die wenigen noch bebaubaren Grundstücke anzuwenden.
5.3 Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
Es handelt sich um ein Wohnviertel mit überwiegend villenartiger Einfamilienhausbebauung, die aufgrund der großen
Einzelgrundstücke eine großzügige Grünausstattung mit teilweise altem Baumbestand aufweist. Diese Grünstrukturen
haben aus naturschutzfachlicher Sicht eine hohe Wertigkeit, die es zu erhalten gilt. Daher erfolgte eine Erhebung, welcher
Baumbestand sich in grundsätzlich überbaubaren Zonen befindet und bereits heute unter die Vorschriften der
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fällt. Danach ist der erhaltenswerte Baumbestand im Bebauungsplan festzusetzen.
Bebauung von Freiflächen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der grundsätzlich auszugleichen ist. Eine
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erübrigt sich, soweit dieser Eingriff bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt ist
oder zulässig war. Es wird eine Abschätzung durchgeführt, welche Flächen vor und welche nach der Aufstellung des
Bebauungsplanes zusätzlich zum Bestand bebaut werden können. Der § 34 BauGB ermöglicht derzeit Flächen in einer
Größenordnung von etwa 4500 qm zu bebauen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das wesentliche Kriterium der
Beurteilung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“ ein unbestimmter
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Rechtsbegriff ist, der im Einzelfall zu konkretisieren ist. Daraus lässt sich ableiten, dass es sich bei der obigen
Größenangabe um einen groben Schätzwert handelt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes werden durch die
Festsetzung von Baugrenzen zukünftig neue Flächen in einer Größenordnung von ca. 2400 qm bebaubar sein. Durch die
Rücknahme von bebaubaren Flächen ergibt sich eine positive Bilanz, so dass ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht
erforderlich ist.
5.4 Schutzgüter Luft und Klima
Die formulierten Ziele des Bebauungsplanes, u. a. die Sicherung der ausgeprägten Grünstruktur mit relativ großen
Wohngrundstücken sowie eine nur maßvolle weitere bauliche Entwicklung, stehen im Einklang mit den
Planungsempfehlungen aus dem Gesamtstädtischen Klimagutachten Aachen, 2000. Die als „streng formulierten
Bebauungsgrenzen“ aus den klimaökologischen Empfehlungen des Gutachtens werden gebietsbezogen eingehalten, so
dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich werden.
5.5 Schutzgut Mensch Immissionsschutz – Lärm
Der Auszug aus dem Lärmkataster zeigt, dass an einigen Punkten erhebliche Lärmbelastungen vorliegen (entlang der
Lütticher Str.). Im Hinblick auf die Rechtsprechung und die EU-Verordnung „Umgebungslärm“ gehen die schriftlichen
Festsetzungen auf die bestehenden Lärmbelastungen ein.
5.6 Schutz Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet befinden sich 14 in die Denkmalliste eingetragen Denkmäler. Diese wurden im Plan entsprechend markiert.
Einige der Denkmäler sind Doppelvillen, bei Verlust der Denkmaleigenschaft einer Hälfte des Gebäudes (z.B. durch
Brandschaden) hat auch ein evt. neu zu errichtendes Gebäude gem, § 9DSchG NW (Umgebungsschutz) die Bauflucht
und das Baukörpervolumen des Bestandes aufzugreifen.
In dieser Region sind bisher noch keine systematischen Erfassungen der Bodendenkmäler durchgeführt worden. Aus
diesem Grund sind noch keine Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut möglich. In
den schriftlichen Festsetzungen befindet sich ein entsprechender Hinweis.
5.7 Fazit aus Umweltsicht
Der Bebauungsplan dient im Wesentlichen dazu den derzeitigen Bestand zu sichern. Durch die Festsetzung von
Baugrenzen wird Nachverdichtung nur im geringen Umfang zugelassen und an anderer Stelle werden
Bebauungsmöglichkeiten eingeschränkt. Daher werden keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt
erwartet.
Durch die aufgezeigten Schutzmaßnahmen können die Auswirkungen der Planung minimiert werden. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes löst kein naturschutzrechtliches Ausgleichserfordernis aus.
Alle erforderlichen Maßnahmen, die aufgrund der Untersuchungen zum Umweltbelang Wasser erforderlich werden,
können wegen der fehlenden Ermächtigungsgrundlage im Baugesetzbuch nicht im Bebauungsplan verbindlich geregelt
werden.
Hierzu werden durch die Untere Wasserbehörde eigenständige Verfahren durchgeführt.
6. Auswirkungen der Planung
Mit den geplanten Festsetzungen zur Art der Nutzung, der Bauweise, der Mindestgrundstücksgröße und der
Wohnungsanzahl wird der Bestand der Bebauung entsprechend dem planerischen Zielen der Sicherung der geordneten
städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im Plangebiet, des Erhaltes der villenartigen Bebauung auf
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großzügigen Grundstücken, Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung und der maßvollen Steuerung der
weiteren baulichen Entwicklung planungsrechtliche gesichert.
Am Preusweg an der südöstlichen Seite und an der Lütticher Straße besteht die Möglichkeit, über den Bestand
hinaus die Bebauung geringfügig zu erhöhen. An der Lütticher Straße könnten etwa 44 Wohnungen verteilt auf insgesamt
34 bereits bebaute Grundstücke zusätzlich errichtet werden, außerdem ca. 6 Wohnungen auf einem noch unbebauten
Grundstücksteil.
Im Bereich am Preusweg südwestlich des Lutherweges ist ebenfalls eine geringfügige Erhöhung der Wohnungsanzahl
möglich.
Die Freiraumstruktur wird durch die Beschränkung der Bebauung in den Blockinnenbereichen auf den Bestand sowie die
Festsetzung von 51 Bäumen zum Erhalt gesichert.
Einzelne nach § 34 BauGB bebaubare Flächen können nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr
bebaut werden, die Gründe dazu wurden weiter oben dargelegt.
7. Kosten
Durch die Planung entstehen der Stadt Aachen voraussichtlich keine weiteren Kosten.
8. Plandaten
Wohnbaufläche
öffentliche Verkehrsfläche
davon Fußweg: ca. 200 qm
Plangebietsgröße
ca. 135.000 qm
ca. 7.800 qm
ca. 142.800 qm (ca. 14,3 ha)
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