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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
111912.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
14.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:05
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 62/0041/WP16 öffentlich 14.03.2013 Herr Tornow Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.04.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch Innenbereich - die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an. Vorlage FB 62/0041/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.03.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx ner Ansatz 20xx ff. Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. Gesamtbedarf Gesamt- (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx ner Ansatz 20xx ff. Ertrag Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. Folgekos-ten Folgekos-ten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 62/0041/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.03.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch Innenbereich Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur 2. öffentlichen Auslegung zurückzuweisen, die nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nicht berücksichtigt werden konnten. Der Planungsausschuss beschloss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - . Er hat weiterhin dem Rat der Stadt Aachen die Anordnung der Umlegung nach § 46 BauGB für den v.g. Planbereich empfohlen. Durch das Umlegungsverfahren sollen die bodenordnerischen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes sowie ein zeitgemäßer Zuschnitt der Grundstücke geschaffen werden, da im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - das vorhandene Grundstücksgefüge und die Planung auseinanderklaffen. Im Vorfeld war einem Aachener Investor die Möglichkeit eingeräumt worden, das Gebiet über eine private Umlegung zu entwickeln. Er ist aber aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen zu keinem Konsenz mit den Beteiligten gekommen. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes kommt somit das gesetzliche Umlegungsverfahren nach § 45ff. BauGB zum Zuge. Um das Verfahren einleiten zu können, ist die Anordnung der Umlegung erforderlich. Anlage/n: Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - Vorlage FB 62/0041/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.03.2013 Seite: 3/3