Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111912.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
14.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 62/0041/WP16
öffentlich
14.03.2013
Herr Tornow
Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.04.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch Innenbereich - die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.
Vorlage FB 62/0041/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.03.2013
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz 20xx
ff.
Fortgeschriebener Ansatz 20xx
ff.
Gesamtbedarf
Gesamt-
(alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz 20xx
ff.
Folgekos-ten Folgekos-ten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 62/0041/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.03.2013
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Erläuterungen:
Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch Innenbereich Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 den Bericht der Verwaltung
über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 und der Behörden
gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur 2. öffentlichen Auslegung zurückzuweisen,
die nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nicht berücksichtigt werden
konnten. Der Planungsausschuss beschloss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 3. öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - . Er hat weiterhin
dem Rat der Stadt Aachen die Anordnung der Umlegung nach § 46 BauGB für den v.g.
Planbereich empfohlen.
Durch das Umlegungsverfahren sollen die bodenordnerischen Voraussetzungen für die
Entwicklung des Baugebietes sowie ein zeitgemäßer Zuschnitt der Grundstücke geschaffen
werden, da im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - das
vorhandene Grundstücksgefüge und die Planung auseinanderklaffen. Im Vorfeld war einem
Aachener Investor die Möglichkeit eingeräumt worden, das Gebiet über eine private
Umlegung zu entwickeln. Er ist aber aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen zu keinem
Konsenz mit den Beteiligten gekommen. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes kommt
somit das gesetzliche Umlegungsverfahren nach § 45ff. BauGB zum Zuge. Um das
Verfahren einleiten zu können, ist die Anordnung der Umlegung erforderlich.
Anlage/n:
Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -
Vorlage FB 62/0041/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.03.2013
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