Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111699.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
12.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0858/WP16
öffentlich
12.03.2013
FB 61/80
Germanusstraße, Ausschilderung von Kurzzeitparkmöglichkeiten
für Besucher der Sparkasse und der Post;
Antrag der FDP-Bezirksfraktion Aachen-Haaren vom 07.01.2013
Behandlung in der Bezirksvertretungssitzung am 23.01.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.03.2013
B3
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Ausschilderung einer Kurzzeitparkzone mittels Parkscheibe in der Germanusstraße auf
der Länge des Sparkassengrundstücks für die Zeit Mo-Fr 8.30-18 h. Die Benutzungszeit wird auf eine
Stunde begrenzt.
Vorlage FB 61/0858/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.03.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
In der Germanusstraße befinden sich entlang der Sparkassenfiliale ca. 8 Parkmöglichkeiten für PKW
am Fahrbahnrand. Wegen der nachfolgend sich verjüngenden Fahrbahnbreite der Germanusstraße
wird im weiteren Verlauf die Parkordnung halb auf den Gehweg verschoben und es folgen weitere 10
PKW-Parkmöglichkeiten, bevor ein Haltverbot im Sackgassenarm die Rettungszufahrten zu den
Gemeinschaftseinrichtungen freihält.
Die Sparkassen-Filiale hat Publikumszeiten montags bis freitags von 8.30-13 h sowie an einigen
Tagen von 14.00 h bis maximal 17.30 h. Die Post ist mo.-fr. von 9-13 h und 14-18 h sowie sa. von 913 h geöffnet. In Verknüpfung beider Publikumszeiten bietet sich eine Befristung der Kurzparkzone
auf Mo – Fr 8.30-18 h an. Die Öffnungszeit der Post samstags morgens bleibt unberücksichtigt, weil
der Parkraum am Wochenende für die Anwohner der Germanusstraße genauso wichtig wie für
einzelne Besucher der Postfiliale ist.
Denkbar wäre entweder eine Kurzzeitparkzone nur im vorderen Teil der Germanusstraße entlang des
Gebäudes der Sparkasse (8 PKW-Parkstände) oder für den gesamten Verlauf der Germanusstraße
zwischen Alt-Haarener-Straße und Haltverbot gegenüber Laachgasse (ca. 18 Parkstände). Unter
Berücksichtigung des Umstandes, dass die Sparkasse einige eigene Besucherstellplätze auf ihrem
rückwärtigen Betriebsgrundstück ausgewiesen hat und dass in beiden öffentlichen Zielen zusammen
selten mehr als acht Kunden gleichzeitig mit Fahrzeugen sind, hält die Verwaltung das kleinere
Kurzzeitparkangebot für eine angemessene Verbesserung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch
die Kurzzeitparkzone die bisher dort geparkten Fahrzeuge mit hoher Wahrscheinlichkeit in
benachbarte Wohnstraßen ausweichen werden. So könnten die verdrängten Parker zukünftig den
jetzt teilweise noch freien Parkstreifen in der Laachgasse oder die Parkmöglichkeiten in der
Hofenbornstraße bzw. Auf der Hüls in unmittelbarer Nähe zu den bisherigen Dauerparkplätzen nutzen
und belegen. Um den Verdrängungseffekt in Grenzen zu halten, sollte deshalb nur soweit in den
ruhenden Verkehr eingegriffen werden, wie es zur Sicherstellung des normalen Publikumsbedarfes
mit Kfz für die Post und die Sparkasse notwendig ist.
Schließlich sollte die Einrichtung der gebührenfreien Kurzzeitparkplätze in der Germanusstraße nicht
dazu führen, dass die gebührenpflichtigen Parkmöglichkeiten an den Parkscheinautomaten der AltHaarener-Straße gemieden werden, während die Anwohner der benachbarten Wohngebiete durch
zusätzliche Dauerparkdruck belastet werden.
Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung die reduzierte Form des Kurzzeitparkangebotes für die
Sparkasse und die Post entsprechend beigefügtem Beschilderungsvorschlag.
Anlage/n:
Antrag der FDP-Bezirksfraktion Aachen-Haaren vom 07.01.2013
Beschilderungsvorschlag Straßenverkehrsbehörde
Vorlage FB 61/0858/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.03.2013
Seite: 2/2
Kurzzeit-Parkzone Germanusstraße zwischen Sparkasse und Post
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1 Std.
Mo-Fr
8.30-18h
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