Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111303.pdf
Größe
691 kB
Erstellt
01.03.13, 12:00
Aktualisiert
08.03.18, 17:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Umwelt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0378/WP16
öffentlich
01.03.2013
FB 23/01
Aachen-Strategie-Wohnen
Aktueller Sachstand
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.03.2013
11.04.2013
WLA
PLA
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs– und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis. Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, das Gutachten des Instituts
Empirica/Quaestio zur „Aachen-Strategie-Wohnen“ in einer Untersuchung zu aktualisieren
bzw. zu konkretisieren.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich im Rahmen der Untersuchung (ca. 5.000,- Euro).
Diese sind gedeckt durch die Haushaltsposition
„Aachener Handlungskonzept Wohnen“
(PSP-Element: 1-011305-9001-1).
Vorlage FB 23/0378/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
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Erläuterungen:
Im März 2009 stellte das Institut Empirica/Quaestio ein Gutachten mit „Szenarien zur
Entwicklung des Wohnungsmarktes und Wohnungspolitischen Folgerungen“ vor. Dieses
Gutachten ist wissenschaftliche Grundlage der „Aachen-Strategie-Wohnen“.
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen innerhalb der fünf im Gutachten benannten
Handlungsschwerpunkte wird von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe begleitet.
Diese Vorlage informiert über den aktuellen Sachstand.
1. Baulandbedarfe
Das Gutachten beschreibt drei verschiedene Szenarien zur Wohnungsmarktentwicklung. Im
Dezember
2010
beschließt
der
Rat
der
Stadt
Aachen
das
Szenario
2
„Wohnungsmarktoffensive“ zu verfolgen. Zu diesem Szenario werden im Gutachten
Neubaubedarfe beziffert (vergleiche Anlage 1).
(Das Szenario „Wohnungsmarktoffensive“ beschreibt, dass nur durch einen verstärkten
attraktiven Wohnungsbau ein Bevölkerungsrückgang kompensiert werden kann.)
Beim Soll-Ist-Vergleich fällt auf, dass im Bereich der Mehrfamilienhäuser die vom Gutachten
geforderten Zahlen in den Jahren 2008 - 2012 erreicht worden sind, jedoch im Bereich der
Ein- und Zweifamilienhäuser Nachholbedarf besteht (vergleiche Anlage 2). Aus Sicht der
Verwaltung sind hier aufgrund der Veränderungen am Markt Sollvorgaben des Gutachtens
zu hinterfragen und zu aktualisieren, zudem ist die Frage zu klären, welche Zielgruppen in
diesem Segment konkret angesprochen werden müssen.
Der Aachener Wohnungsmarkt ist insgesamt als angespannt zu bezeichnen. Es mangelt
unter anderem an bezahlbarem Wohnraum (Rückmeldungen von Mietervereinigungen,
Wohnungsverwaltungen, gewoge AG). Erschwert wird die Situation dadurch, dass große
Teile des sozialen Wohnungsbestandes aus der Mietbindung fallen.
Aus dem Wohnungsmarktbericht 2012 lassen sich folgende Gesamtzahlen für den Bereich
der geförderten Mietwohnungbestandes ablesen:
Jahr
2007
2012
2016
2021
Geförderte
13.305
9.734 8.070 6.737
Mietwohnungen
Im Zeitraum zwischen 2007 und 2011 wurde dagegen der Bau von nur 376 neuen
Mietwohnungen gefördert (ca. 10% des Fortfalls).
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Ausdruck vom: 17.06.2013
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass für unterschiedliche Zielgruppen weiterhin ein
erheblicher Flächenbedarf besteht und die Ausweisung weiterer Baulandreserven dringend
notwendig ist.
2. Baulandreserven/verbindliche Bauleitplanung
Seitens des Planungsausschusses besteht der Auftrag an die Verwaltung, die durch die
verbindliche Bauleitplanung zu erwartenden Potentiale für Neubauvorhaben im Bereich
Wohnen aufzuzeigen. Im Dezember 2012 legte der Fachbereich Stadtentwicklung und
Verkehrsanlagen eine Prioritätenliste verbindlicher Bauleitplanung vor. Bei den in
Bearbeitung befindlichen Bebauungsplänen ergibt sich hier eine Anzahl von ca. 1.100
Wohneinheiten (aus 18 B-Plan-Verfahren). Bei 9-Bebauungsplänen konnte über die Zahl der
zu erstellenden Wohneinheiten aufgrund des Planungsstandes noch keine Aussage
getroffen werden.
Aus zurzeit ruhenden Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung ergibt sich ein zusätzliches
Potential von ca. 600 Wohneinheiten.
Die
Verwaltung
wird
dem
Planungsausschuß
und
dem
Wohnungs-
und
Liegenschaftsausschuß in den jeweils nächsten Sitzungen eine aktualisierte Prioritätenliste
zur verbindlichen Bauleitplanung vorstellen.
3. Zusätzliche Baulandreserven
Zusätzliche, unter Punkt 2 nicht genannte, Baulandreserven ergeben sich vor allem durch
das
Neubaugebiet
„Richtericher
Dell“
(1.
Bauabschnitt
188
Wohneinheiten
=
Bauleitplanverfahren, weitere ca. 790 Wohneinheiten = Reserveflächen) und aus den
weiteren im Regionalplan dargestellten Reserveflächen, sowie den, im Masterplan 2030
dargestellten Prüfflächen für Wohnen. Diese Flächen werden im Rahmen der FNPNeuaufstellung (befindet sich zur Zeit im Verfahren) überprüft und konkretisiert.
4. Aktualisierung/Konkretisierung der Aachen-Strategie-Wohnen
In den letzten Jahren sind neben dem studentischen Wohnen neue Bedarfe z.B. bedingt
durch die Campusprojekt, die erhöhten Nachfragen nach altersgerechtem Wohnen und
neuen Wohnformen entstanden.
In der Aachen-Strategie-Wohnen wird ein zielgruppenorientiertes Bedarfsangebot gefordert.
Das im Jahr 2009 vorgestellte Gutachten geht quantitativ nicht auf einzelne Bedarfslagen
ein. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
wie z.B.:„Richterich Dell“ erfolgt eine
bedarfsorientierte Differenzierung. Daher ist eine Untersuchung zur Konkretisierung der
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Bedarfslage aus Sicht der Planungsverwaltung wünschenswert und hilfreich für eine
fundierte Begründung der Planung.
Für das Projekt „Soziale Stadt Aachen-Nord“ ist für den zweiten Förderabschnitt (2015 –
2019) die
Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts zu erstellen. In diesem
Zusammenhang
stellt
sich
insbesondere
die
Frage
nach
Wohnbedarfen
unter
Berücksichtigung sozialstruktureller Belange des Quartiers.
Aus diesen Gründen beabsichtigt die Verwaltung zusätzlich zu den beschriebenen und
voranzutreibenden
Aktivitäten,
als
flankierende
Maßnahme,
eine
Untersuchung
durchzuführen die aktualisierte Daten liefert. Dabei sollen die veränderten Bedarfslagen
einfließen und, soweit dies im vorgegebenen (finanziellen und zeitlichen) Rahmen möglich
ist, sozialstruktuelle Belange bezogen auf die Projekte „Richtericher Dell“ und „Aachen-Nord“
Berücksichtigung finden.
5. Baulandkataster
Der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung hat die Federführung zur Erarbeitung
eines Baulandkatasters übernommen. Dem Konzept liegen die Bestimmungen des § 200
BauGB zugrunde. Demnach kann die Gemeinde sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare
Flächen
in
Karten
oder
Listen
erfassen
und
diese
veröffentlichen,
soweit
der
Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat.
Weitere Details sind verwaltungsintern zu klären, das erarbeitete Konzept wird frühzeitig den
politischen Gremien vorgestellt. Die im Baulandkataster ermittelten Wohnbaulandpotentiale
werden bei der geplanten Konkretisierung der Wohnungsmarktsoffensive berücksichtigt.
6. Fachgruppe Wohnungsbau
Es bestand der Auftrag an die Verwaltung in einer Fachgruppe „Wohnen“ gemeinsam mit der
gewoge AG,
unter besonderer Beachtung der Bedarfe, insbesondere des bezahlbaren
Wohnraums, des barrierefreien Wohnens, möglichst energieeffizienter Bauweise, sozialer
Aspekte im Quartier, sowie ggfls. denkmalschutzrechtlicher Aspekte Finanzierungsmodelle
unter Berücksichtung öffentlicher Fördermittel zu erarbeiten.
Für die Modernisierungsmaßnahme der städtischen Wohnhäuser Sigmundstraße 11 - 17
wurde in verschiedenen Gesprächen mit der gewoge AG das Verfahren abgestimmt.
Gemeinsam mit dem Fachbereich Wohnen der Stadt Aachen und dem Amt für Bauaufsicht
und Wohnraumförderung der Städteregion Aachen wurde für diese Objekte das Verfahren
für die Förderung im Bereich der Barrierefreiheit und der energetischen Sanierung eingeleitet
(Bausteine 1 und 5 des Landesförderprogramms). Dabei wurden die Belange des
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Ausdruck vom: 17.06.2013
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Denkmalschutzes berücksichtigt. Der Fachbereich Finanzsteuerung wird am Verfahren
beteiligt. Das entwickelte Verfahren hat Modellcharakter und soll bei weiteren Maßnahmen
im Bereich Rehmviertel, Aachen-Nord, Kalverbenden seine Anwendung finden.
7. Studentisches Wohnen
Im Januar 2013 legten RWTH und FH neue Prognosen bzgl. der Zahl der Studierenden in
Aachen vor. Demnach werden für die Jahre 2014/15 ca. 49.000 Studierende erwartet.
Dieses hohe Niveau wird voraussichtlich bis 2020 beibehalten. Zum Wintersemester 2012
haben sich ca. 46.500 Studierende (RWTH+FH) in Aachen eingeschrieben.
Das Studentenwerk führt weiterhin (Feb 2013) Wartelisten. Daher kann angenommen
werden, dass zumindest ein Teil dieser Studierenden in der Region oder weiterhin bei den
Eltern wohnt und pendelt.
Die Bauverwaltung bearbeitet weiterhin ca. 30 Bauvorhaben im Bereich des studentischen
Wohnens, hier können maximal ca. 1.900 Unterkünfte realisiert werden.
Auch im Bereich der Städteregion gibt es entsprechende Projekte. In Kohlscheid plant ein
Investor ein größeres Vorhaben bei dem auch Wohnungen für Studierende entstehen sollen.
Die Verwaltung führte zu Beginn des Jahres 2013 Gespräche mit Vertretern der Parkstad
Limburg. Konkret angeboten werden bezugsfähige, frei Wohnungen in einem Wohnkomplex
in Bleijerheide (ca. 1 Km Entfernung zur Grenze/Roermonder Str.). Gespräche mit dem AVV
bezüglich einer besseren Anbindung und Gültigkeit des Semestertickets werden zurzeit
geführt.
Bezüglich der Realisierung von temporärem studentischem Wohnen hat die Verwaltung eine
Vielzahl von Gesprächen mit Investoren und Anbietern von Wohncontainern geführt.
Die Vermarktung der Fläche am Campus Melaten gestaltet sich schwierig. Dies ist vor allem
damit zu erklären, dass die Fläche nur zeitlich befristet zur Nutzung zur Verfügung gestellt
werden kann und damit aus Sicht der Investoren Finanzierungen schwer zu realisieren sind
(fehlende Möglichkeit der grundbuchlichen Sicherung).
Die Möglichkeit auf dem Grundstück der ehemaligen Grundschule Kronenberg studentisches
Wohnen auf Zeit anzubieten wird zur Zeit von der Verwaltung geprüft. Hier liegt ein
entsprechender Ratsantrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN vor.
Bei einem weiteren konkreten Projekt besteht zurzeit noch Abstimmungsbedarf. Hierzu wird
ggfls. in der folgenden Sitzung des WLA berichtet.
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Die Verwaltung führt bezüglich des studentischen Wohnungsmarkts auch Gespräche mit der
gewoge AG und dem Studentenwerk Aachen, Möglichkeiten einer Kooperation werden
geprüft.
8. Kommunales Wohnbauförderprogramm
Das Wohnungsbauprogramm 2013 des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 21.02.2013
bekannt gegeben worden. In einer separaten Vorlage berichtet die Verwaltung über die
wichtigsten Veränderungen / Verbesserungen in der sozialen Wohnraumförderung im
Programmjahr 2013.
In der Mietwohnungsförderung sind für die Stadt Aachen in der Mietenstufe 4 deutliche
Verbesserungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und damit Investitionsbereitschaft
festzustellen.
Am 28.02.2013 findet die Dienstbesprechung bei dem Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr statt. Hier werden Details und die inhaltlichen Zielsetzungen
näher erläutert sowie Fragestellungen aus dem Kreis der Behörden besprochen. Daraus
werden weitere notwendige Rückschlüsse hinsichtlich der Umsetzungsstrategie abzuleiten
sein.
Darauf aufbauend
ist zu bewerten,
ob und ggf.
welche weiteren
kommunalen
Wohnbauförderbausteine mit direkter finanzieller Unterstützung notwendig sein könnten.
In Kontakt mit den Städten Köln und Düsseldorf ist geklärt, dass dort die bereits
bestehenden
kommunalen
Förderrichtlinien
zu
überarbeiten
sind,
da
die
Finanzierungskonditionen für die Hergabe städtischer Darlehen den Landesrichtlinien
angepasst waren.
Im Zusammenhang wird erwähnt, dass im Jahr 2012
o
in Köln kein Projekt aus der städtischen Förderrichtlinie unterstützt werden konnte,
da das Landes-Förderkontingent nicht ausgeschöpft wurde;
o
in Düsseldorf 1 Projekt mit 60 Wohneinheiten aus der städtischen Förderrichtlinie
bedient wurde, welches ansonsten wirtschaftlich nicht darstellbar gewesen wäre.
Der Fachbereich Wohnen unterhält engste Kontakte zu beiden Städten im Hinblick auf die
Weiterentwicklung der dortigen kommunalen Förderprogramme.
Die
vom
Fachbereich
Wohnen
bereits
geführten
Gespräche
mit
Aachener
Wohnungsmarktakteuren
lassen erste Schlüsse zu, dass die aktuellen Landesförderkonditionen in Bezug auf die
konkreten
Aachener
Verhältnisse
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ausreichend
investitionsfördernd
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scheinen.
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Schwerpunktmäßig wurden von den Akteuren bis jetzt angesprochen die Themenfelder zur
Verstärkung von gefördertem Wohnungsneubau:
Flächenmanagement, - bereitstellung; Einsatz städtischer Grundstücke
Überprüfen der stadtplanerischen Zielgruppenprioritäten
Beschleunigung
von
Verfahrensabläufen
und
Verschlankung
von
von
und
Gestaltungsanforderungen
Möglichkeiten
der
Vereinbarung
/
des
Ankaufes
Mietpreis-
Belegungsbindungen im frei finanzierten Wohnungsbestand.
Auf Grundlage der detaillierten Erkenntnisse zum Wohnungsbauprogramm NRW und den
Kontakten zu Köln und Düsseldorf
Wohnungsmarktakteuren
wird
die
sowie vertiefenden Erörterungen mit Aachener
Verwaltung
die
Eckpfeiler
eines
Kommunalen
Wohnbauförderprogrammes weiter ausarbeiten und in die politischen Beratungen geben.
Anlage/n:
-
Neubaubedarfe lt. Gutachten Empirica
-
Neubaubedarfe, Soll/Ist-Vergleich
Vorlage FB 23/0378/WP16 der Stadt Aachen
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