Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111144.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
26.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 64/0019/WP16
öffentlich
26.02.2013
FB 64
Soziale Wohnraumförderung des Landes NRW im Programmjahr
2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.03.2013
WLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 64/0019/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.03.2013
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Soziale Wohnraumförderung des Landes NRW im Programmjahr 2013
Der Fachbereich Wohnen informiert über die wesentlichen Veränderungen in der sozialen
Wohnraumförderung im Programmjahr 2013.
Das Fachministerium hat die wesentlichen Eckdaten am Donnerstag, 21.02.2013, bekannt gegeben.
Details und politische Zielsetzungen folgen in der Dienstbesprechung im Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am Donnerstag, 28.02.2013.
Vorab werden die für die Stadt Aachen wichtigsten Verbesserungen benannt:
Die Förderkonditionen und -kontingente basieren auf einem Gutachten vom Institut F+B Hamburg
“Optimierung der Gebietskulissen für die regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in
Nordrhein-Westfalen“.
Das Wohnungsbedarfsniveau wird hiernach in vier Kategorien unterteilt:
-
niedriges
-
unterdurchschnittliches
-
überdurchschnittliches
-
hohes Bedarfsniveau.
Mietwohnungsförderung
Die Stadt Aachen wird mit Wachstumsperspektive hierin in die höchste Bedarfsstufe eingereiht.
Als
Konsequenz
aus
dieser
Einstufung
wird
die
Stadt
Aachen
in
den
Wohnraumförderungsbestimmungen in der Mietenstufe 4 (als einzige Stadt in der Region) eingestuft.
Bei der Kontingentbemessung wird die Einstufung nach dem Bedarfsniveau und der Mietenstufe
berücksichtigt.
Dies bewirkt im Einzelnen folgende Verbesserungen:
-
Bewilligungsmiete:
5,75 €
(bisher 5,25 €)
-
Darlehenssatz:
1.500 € pro qm Wohnfläche
(bisher 1.400 € pro qm)
-
Zinsen:
0,0 % p.a. in den ersten 10 Jahren
(bisher 0,5 % p.a.)
-
Bindungsdauer:
bis 25 Jahre
(bisher 15 oder 20 Jahre).
Eigentumsförderung
Die Stadt Aachen wird ebenfalls mit Wachstumsperspektive hier in die höchste Bedarfsstufe
eingereiht.
Weiterhin wird die Stadt Aachen als einzige in der Region in der Kostenkategorie 3 für die
Wohneigentumsförderung eingestuft.
Dies bewirkt die folgenden möglichen Darlehensbeträge:
Vorlage FB 64/0019/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.03.2013
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-
Grunddarlehen
70.000 €
-
Zusatzdarlehen
15.000 €
-
Stadtbonus
-
Barrierefreiheit
5.000 €.
10.000 €
Die Förderung wird auf Kommunen mit hohem und überdurchschnittlichem Bedarfsniveau konzentriert
und in Kommunen mit unterdurchschnittlichem oder niedrigem Bedarfsniveau grundsätzlich, bis auf
Härtefälle, eingestellt.
Die Förderkonditionen werden nicht verändert.
Förderung von investiven Maßnahmen in den Bestand
In den Gebietskulissen der Städtebauförderung “Soziale Stadt“ und “Stadtumbau West“ wird künftig
im Zusammenhang mit der Förderung von baulichen Maßnahmen im Bestand (Richtlinie zur
Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand) auf die Belegungsbindung bei Neuvermietung
verzichtet. Die Mietbindung bleibt erhalten. Durch Verzahnung der Städtebauförderung und der
Wohnraumförderung soll erreicht werden, dass Wohnungsbestände in diesen Quartieren unabhängig
von Belegungsbindungen aufgewertet werden können.
Die Mietobergrenzen für Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand
wird an die neuen Bewilligungsmieten in den allgemeinen Wohnraumförderbestimmungen angepasst.
Sie beträgt für die Mietenstufe 4 nunmehr 5,75 € statt 5,40 €.
Förderung studentischen Wohnraums:
Für die Förderung studentischen Wohnraums stehen im Wohnraumförderungsprogramm 50 Mio. Euro
zur Verfügung. Gefördert werden Mietwohnungen für Studierende auf der Grundlage der Wohnraumförderungsbestimmungen
(WFB)
und
Studentenwohnheime
auf
der
Basis
der
Studentenwohnheim-bestimmungen (SWB).
a) Mietwohnungen für Studenten
Für Mietwohnungen gelten die generell verbesserten Förderkonditionen (s.o.). Anknüpfend an die
Erfahrungen
im
experimentellen
Wohnungsbau
kann
bei
Studentenappartements
die
Mindestwohnungsgröße von 35 qm unterschritten werden, wenn zwei nebeneinander liegende
Appartements ohne großen Bauaufwand später zu einer größeren Wohneinheit umgerüstet werden
können.
Neben der Bewilligungsmiete kann für die Bereitstellung von Einbaumöbeln (z.B. Küchen) ein
Mietzuschlag von bis zu 20 Euro monatlich erhoben werden.
b) Studentenwohnheime
Vorlage FB 64/0019/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.03.2013
Seite: 3/4
Studentenwohnheime
werden
nur
gefördert
an
Hochschulstandorten
mit
hohem
und
überdurchschnittlichem Bedarfsniveau für Mietwohnungen (z.B. in den Studentenstädten Aachen,
Münster etc.) oder an neuen Hochschulstandorten ohne ausreichende Versorgungsstruktur.
Die Wohnheimförderung wird in das System der sozialen Wohnraumförderung integriert. Dies
bedeutet eine Belegungsbindung für Studenten, deren Einkommen die Einkommensgrenze für einen
Wohnberechtigungsschein nicht überschreitet und eine “Mietbindung“ pro Platz, die nicht nur den
Individualwohnraum, sondern auch Anteile von Flächen, die der gemeinschaftlichen Nutzung der
Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnheims dienen, umfasst.
Fördertatbestände
Gefördert wird der Bau neuer Wohnheimplätze für Studenten durch Neubau (neues selbständiges
Gebäude)
oder
bauliche
Maßnahmen
in
bestehenden
Gebäuden,
d.h.
Schaffung
neuer
Wohnheimplätze durch Ausbau, Erweiterung oder Aufstockung von Gebäuden einschl. Umbau
(wesentliche Grundrissänderungen mit erheblichem Bauaufwand) von Gebäuden, die bisher nicht
Wohnzwecken dienten, oder von bestehenden Studentenwohnheimen.
Für Wohnqualität und Raumkonzept werden vertiefte Anforderungen gestellt.
Förderkonditionen
Gefördert wird mit einem pauschalen Darlehensbetrag pro Platz, dessen Höhe sich an der Förderung
für Mietwohnungen orientiert und zwischen Neubau und Neuschaffung im Bestand differenziert. Die
Konditionen
des
Förderdarlehens
(Zins,
Laufzeit
und
Tilgung)
entsprechen
der
Mietwohnraumförderung.
Die höchstzulässigen Nutzungsentgelte, d.h. die “Nettokaltmiete“ pro Platz, wird analog zu
Mietwohnungen
begrenzt
und
ein
“Möblierungszuschlag“
vorgesehen.
Zusätzlich
können
Betriebskosten pauschaliert nach den bestehenden Sonderregelungen für Studentenwohnheime
erhoben werden.
Vorlage FB 64/0019/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.03.2013
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