Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111117.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
26.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0371/WP16
öffentlich
26.02.2013
FB 23/01
Immobilien der Bundesrepublik Deutschland
Aktueller Sachstand / Gespräch mit der BImA
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.03.2013
WLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs – und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 23/0371/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.03.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Im Februar 2013 führte die Verwaltung ein Gespräch mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
unter anderem wurden folgende Punkte besprochen:
1. Kasernenstandort
Der BIMA liegen keine Informationen zur Aufgabe eines Kasernenstandorts in Aachen vor. Das
Bundesministerium für Verteidigung hat den Stationierungsbeschluss im vergangenen Jahr
offengelegt. Aachen ist demnach nicht betroffen. Darüber hinausgehende Änderungen sind nicht zu
erwarten.
Diese Aussage deckt sich mit der Aussage des Standortältesten. Dieser hatte bereits im Herbst
2012 gegenüber der Verwaltung erklärt, dass der Standort Aachen als Ausbildungsstandort von der
Strukturreform der Bundeswehr nicht betroffen sei und Kapazitäten in Aachen nicht abgebaut
würden.
Mittelfristig ist daher nicht davon auszugehen, dass zurzeit militärisch genutzte Flächen für andere
Nutzungen zur Verfügung stehen, dazu gehört auch die temporäre Nutzung militärisch genutzter
Gebäude für das studentische Wohnen.
2. Studentisches Wohnen
Hier liegt eine durch das Bundesministerium der Finanzen, aufgrund einer Anfrage der
Bundestagsabgeordneten Herlitzius, zur Verfügung gestellte Immobilienliste vor. Diese Liste enthält
sämtliche Liegenschaften der BIMA auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Gegenstand der Anfrage
war die Bitte um Prüfung, inwieweit derzeit ungenutzte bundeseigene Immobilien in
Universitätsstädten kurzfristig als Studentenwohnungen geeignet seien bzw. welche Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen hierfür notwendig wären.
Hierzu erklärte die BIMA, dass der bundeseigene Gebäudebestand in Aachen grundsätzlich in zwei
Kategorien zu teilen sei. Entweder seien die Gebäude in Nutzung (viele Mietverträge seien
langfristig abgeschlossen worden) oder die Gebäude wären ungenutzt, aber nicht ohne erheblichen
finanziellen Aufwand zu Wohnzwecken geeignet. Von den Gebäuden der zweiten Kategorie wolle
sich die BIMA mittelfristig trennen. Einige davon stehen aktuell zum Verkauf.
Es wurde vereinbart, dass die BIMA die einzelnen Mietverhältnisse noch einmal kurzfristig prüft.
Sollten im Einzelfall Wohneinheiten frei werden, werden diese auch dem studentischen
Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt.
Vorlage FB 23/0371/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.03.2013
Seite: 2/3
3. Flächen für temporäres Wohnen
Zu klären war, inwieweit bundeseigene Grundstücke ggf. für temporäres studentisches Wohnen zur
Verfügung gestellt werden können. Hierzu wurde im Vorfeld seitens der Verwaltung die unter Punkt
2 angegebene Immobilienliste gründlich geprüft (Bebaubarkeit, Erschließung, etc). Man kam
übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass hier seitens der BImA kein geeignetes Grundstück zur
Verfügung gestellt werden kann (fehlende Möglichkeit der Bebauung, falsche Lage, Altlasten).
Vorlage FB 23/0371/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.03.2013
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