Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111011.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
18.02.13, 12:00
Aktualisiert
21.05.18, 19:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0241/WP16
öffentlich
18.02.2013
45/500
Neuausrichtung der Arbeit des Euregionalen Medienzentrums Nebenabrede zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.03.2013
12.03.2013
17.04.2013
KJA
SchA
Rat
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Nebenabrede zur Fortentwicklung des
Medienzentrums Aachen, vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, zu beschließen und die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zum 30.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 zu kündigen.
3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses und
vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt
Aachen, dem damaligen Kreis Aachen (heute StädteRegion Aachen) und der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens durch die beigefügten Nebenabrede zu ergänzen
und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 zu
kündigen.
Vorlage FB 51/0241/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Reduzierung der laufenden Kosten um voraussichtlich 124.000,00 € pro vollem Kalenderjahr
(davon Stadt 68.200,00 €, StädteRegion 55.800,00 €) ab Umsetzung.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 51/0241/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 20.11.2012 mit der Neuausrichtung der
inhaltlichen Arbeit des Euregionalen Medienzentrums beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, die
öffentlich rechtliche Vereinbarung vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Medienwelt und im
Bereich der audio-visuellen Medien den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Der Schulausschuss der StädteRegion hat in seiner Sitzung am 21.11.2012 ebenfalls den Beschluss
gefasst, die öffentlich rechtliche Vereinbarung über die Grundlagen für das gemeinsame
Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen den aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Ein formeller Beschluss des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft lag zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch nicht vor. Gleichwohl besteht auch dort, wie der Vertreter der
Deutschsprachigen Gemeinschaft mitteilte, die Absicht, einer entsprechenden ergänzenden
Vereinbarung zuzustimmen.
Die öffentlich rechtliche Vereinbarung kann erst zum 30.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014
gekündigt werden. Bis dahin soll über eine Nebenabrede die Neukonzeption realisiert werden.
2. Vorschlag zur Umsetzung
Vor dem Hintergrund dieser Beschlüsse wurde unter Einbezug des Fachbereiches Recht und
Versicherung die beigefügte Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen
formuliert und entwickelt.
Nach Auskunft des Fachbereiches Recht und Versicherung ist neben der Verabschiedung dieser
Ergänzung durch den Rat der Stadt Aachen und den StädteRegionstag, sowie der Zustimmung des
Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch die entsprechende Genehmigung der
Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde im Nachhinein erforderlich.
Die Fachverwaltung spricht sich dafür aus, die beigefügte Nebenabrede (siehe Anlage 1) als
Ergänzung zur weiterhin bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.09.1999, nach
vorheriger Empfehlung der beiden Schulausschüsse in Stadt und StädteRegion Aachen als bindend
durch den Städteregionstag und den Rat der Stadt verabschieden zu lassen.
Auf das Positionspapier der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, sowie des
Landesarbeitskreises kommunaler Medienzentrum NRW aus dem Jahr 2012 mit dem Titel
„Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe“, wird Bezug genommen (siehe Anlage 2). Die
wesentlichen Inhalte dieses Positionspapiers wurden in der künftigen Aufgabenbeschreibung (vgl. §2
des Entwurfs der Nebenabrede) berücksichtigt.
Vorlage FB 51/0241/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
Seite: 3/4
Anlage/n:
1. Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums
2. Positionspapier „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe“
3. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 10.09.1999
Vorlage FB 51/0241/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
Seite: 4/4
Anlage 1
Entwurf
Nebenabrede der
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zur Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen
zwischen
der Stadt Aachen,
der StädteRegion Aachen
und
der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Präambel
Die Stadt Aachen, der damalige Kreis Aachen (seit dem 21.10.2009: StädteRegion Aachen) und die Deutschsprachige
Gemeinschaft Belgiens bildeten im Jahre 1999 im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen Medienverbund
zur Versorgung des Gesamtgebietes mit audiovisuellen Lehrmitteln und der Bereitstellung von medienpädagogischen Leistungen.
Die Veränderung der Medienwelt im Bereich der audiovisuellen Medien und Geräte durch technische Entwicklungen in den
letzten Jahren, sowie die zunehmenden Anforderungen an die Qualität von Unterricht, aber auch die sich erweiternden
Möglichkeiten elektronischer Distribution machen die Weiterentwicklung des Medienzentrums zur Medienagentur mit neuen
Aufgaben notwendig.
§ 1 Gegenstand der Nebenabrede
1. Gegenstand dieser Nebenabrede ist die Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen, das auf der Grundlage der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.09.1999 zwischen der Stadt Aachen, dem vormaligen Kreis Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (DG) entstanden ist.
2. Das gemeinsame Medienzentrum Aachen führt die Bezeichnung – Euregionales Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen -.
3. Die Regelungen der genannten Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1999 gelten fort, soweit nachfolgend
nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Städteregion Aachen ist mit Wirkung ab dem 21.10.2009 als Rechtsnachfolgerin
in die Rechte und Pflichten des Kreises Aachen aus dieser Vereinbarung getreten.
§ 2 Aufgaben und Ziele des Medienzentrums Aachen
Das Medienzentrum Aachen erfüllt im Einvernehmen der Beteiligten die folgenden Aufgaben:
a. Die Versorgung von
schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen,
Kinder- und Jugendeinrichtungen,
gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen,
Verwaltungseinrichtungen der Stadt und der StädteRegion Aachen und gemeinschaftseigene Einrichtungen,
Privatpersonen mit einem besonderen Interesse
mit audiovisuellen Bildungsmedien.
Die Versorgung erfolgt bei Onlinemedien im Downloadverfahren, im Ausleihverfahren
durch Abholbetrieb und durch postalische Zustellung. Hierzu gehört auch die
Weiterführung der Online-Mediendistribution in Form des NRWweiten „EDMOND“Systems (Elektronische Distribution von Medien on Demand).
b. Die Beschaffung geeigneter Bildungsmedien.
c. Die medienpädagogische Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrer/innen, Schüler und
Multiplikatoren einschließlich der Durchführung von medienpädagogischen Seminaren in
enger Zusammenarbeit mit den Medienberatern des Landes. Unterstützung aller Schulen
bei der Erstellung von Medienkonzepten.
d. Die medienpädagogische Fachberatung der Nutzer des Medienzentrums Aachen.
e. Öffentlichkeitsarbeit in Form von regelmäßigen Informationsveranstaltungen zu aktuellen
Fragen im Umgang mit modernen Medien und Kommunikationstechniken.
f. Kooperation zwischen Medienzentrum und Jugendpflege im Sinne eines präventiven
Kinder- und Jugendmedienschutzes.
g. Die schulische und außerschulische Kinder- und Jugendmedienarbeit inklusive der
Schulung und Unterweisung von Erzieher/innen und Mitarbeitern der offenen
Ganztagsschule und der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen.
h. Technischer Support: Dies beinhaltet die Reparatur und Beschaffung von audiovisuellen
Geräten und den Geräteverleih im Einzelfall für Schulträger und Verwaltungseinrichtungen. Die fachtechnische Beratung von Nutzern und Verwaltungseinrichtungen bei der
Beschaffung von audiovisuellen Geräten sowie die Unterweisung von Lehrerinnen und
Lehrern in der Nutzung interaktiver Tafeln.
i. Die audiovisuelle Dokumentation und Zusammenstellung von Dokumentationen über
regional relevante Ereignisse.
j. Zusammenarbeit mit der Regio-IT im Projekt „EDV an Schulen“.
k. Die Übernahme weiterer Aufgaben durch das Medienzentrum Aachen erfolgt nur im
Einvernehmen der Beteiligten.
-2-
§ 3 Ausstattung, Personal und Kosten
1. Die festzustellende Reduzierung der händischen Ausleihe von Medien und Geräten sowie der Medienprüfung erlaubt eine
Reduzierung des eingesetzten Personals. Die vormals auf 5,5 Stellen festgesetzte Personalausstattung wird einvernehmlich
auf 4,0 Stellen reduziert. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Stellen der Stadt Aachen.
2. Die Reduzierung der händischen Ausleihe bedingt eine Reduzierung der von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellten
Räumlichkeiten.
3. Sollte eine der Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung der Steuerpflicht unterliegen, wird die Steuerlast – ggfs. auch
rückwirkend - im Rahmen der Gesamtkosten berücksichtigt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Nebenabrede tritt mit dem Tag der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Köln in Kraft.
Aachen, den
Stadt Aachen
StädteRegion Aachen
Die Deutschsprachige
Gemeinschaft Belgiens
Der Oberbürgermeister
Der StädteRegionsrat
Der Ministerpräsident
Philipp
Etschenberg
Lambertz
-3-
Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
Zur Weiterentwicklung der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in NRW
Impressum
Herausgeber:
LWL-Medienzentrum für Westfalen
Fürstenbergstraße 14
48147 Münster
www.lwl-medienzentrum.de
öööö
LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
www.medien-und-bildung.lvr.de
Medienberatung NRW
Bertha von Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
www.medienberatung.schulministerium.nrw.de
in Zusammenarbeit mit:
Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren NRW
c/o Medienzentrum Stadt Dortmund
Rheinlanddamm 201
44139 Dortmund
www.lak-medienzentren-nrw.de
Autoren:
Barbara Bielefeld, Bernd Gohlicke, Jens Holthoff, Sabine Hörter,
Elisabeth Janke, Amina Johannsen, Erich Kampmann, Markus Köster, Horst Kummerfeldt,
Andrea Meschede, Wilfred Paschvoss, Dirk Stratmann
Redaktion:
Markus Köster
Wilfred Paschvoss
Michael Thessel
Wolfgang Vaupel
Bildnachweise:
Titelfoto: Stephan Sagurna, LWL-Medienzentrum für Westfalen
Fotos Seite 5: Greta Schüttemeyer, LWL-Medienzentrum für Westfalen
Foto Seite 7: Jan Telgkamp
Foto Seite 8: Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Foto Seite 12: Katharina Bahl, LWL- Medienzentrum für Westfalen
Foto Seite 15: Leo Hansen
Foto Seite 19: Esther Sobke, LWL-Medienzentrum für Westfalen
Foto Seite 22: Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Foto Rückseite: Stefan Arendt, LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Gestaltung:
Ute Havers, LWL-Medienzentrum für Westfalen
Druck:
Druck: DruckVerlag Kettler, Bönen/Westfalen
Inhalt
Auf einen Blick
Seite
4
I. Präambel
Seite
6
II. Die Herausforderungen
Seite
8
Seite
13
IV. Medienzentren auf dem Weg zu Medienbildungsagenturen
Seite
20
V. Quintessenz
Seite
22
Medienbildung ist gemeinsame kommunale und staatliche Aufgabe
Die Rolle der kommunalen Medienzentren
III. Die Aufgaben
Vorschulische Bildung
Schulische Bildung
Außerschulisch-kulturelle Bildung
Medienbildung ist kommunale Aufgabe! –
Ein Positionspapier
Positionspapier
der Medienzentren in NRW
Auf einen Blick
Dieses Positionspapier beschreibt Herausforderungen, Aufgaben und Perspektiven der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in Nordrhein-Westfalen und soll einen Orientierungsrahmen für die erforderlichen Neuausrichtungen bieten.
Medienkompetenzen machen Kinder stark, damit sie in der von Medien geprägten Welt keinen Schaden nehmen und lernen, sich zu behaupten und respektvoll mit anderen umzugehen. Medienkompetenzen sind in
schulischen Kontexten auch Lernkompetenzen und eine notwendige Grundlage für lebensbegleitendes Lernen
in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Mit dem Leitprojekt Medienpass NRW der Landesregierung entsteht
vor Ort besonderer Bedarf für die Unterstützung von Schulen und anderen beteiligten Jugend- und Bildungseinrichtungen.
Medien und IT für das Lernen von heute und morgen
Mit ihren Medienzentren kommen die Kommunen der gesetzlichen Verpflichtung nach, ihren Schulen Medien für das Lernen und eine adäquate Technikausstattung zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wird
auch im Internetzeitalter nicht überflüssig – gerade Schulen benötigen angesichts des immensen Wandels
im Medienbereich kompetente ortsnahe Unterstützungssysteme. Nötiger denn je ist das Vorhandensein
kostengünstiger, flächendeckender öffentlicher Zugänge zu Medien, nötiger denn je auch die Vermittlung
von Medienkompetenz vor Ort. Der weitere Ausbau von EDMOND NRW bildet eine zentrale gemeinsame
Zukunftsaufgabe der Landschaftsverbände, Kreise und kreisfreien Städte.
Medienbildung ist kommunale Standortförderung
Gut ausgestattete und damit attraktive Schulen, kompetente Fach- und Methodenvermittlung im Unterricht und angemessen qualifizierte Schulabgänger sind auch für die heimische Wirtschaft von elementarer
Bedeutung. Medienkompetenz ist für die meisten Berufsfelder längst unverzichtbar. Städte und Kreise, die
in diese Kompetenz investieren, leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung der Bildungsstandorte und
damit auch zur positiven Wirtschaftsentwicklung ihrer Gebietskörperschaften. Sie fördern sowohl die Ansiedlung junger, bildungsbewusster Familien als auch die Heranbildung von Fachkräften, die die Wirtschaft
im demographischen Wandel dringend benötigt.
Ortsnahe Beratung und Qualifizierung der Schulen
Die Förderung von Medienkompetenz ist eine der wichtigsten Bildungsaufgaben unserer Zeit. Über die
Lehrmittel- und Technikbereitstellung hinaus benötigen Schulen und deren Lehrpersonal deshalb kompetente Beratung und Qualifizierung in allen Fragen rund um das Lernen und Leben mit Medien. Hier liegt
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
eine Schlüsselaufgabe der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme vor Ort. Kompetenzteams der
staatlichen Lehrerfortbildung, Regionale Bildungsbüros und kommunale Medienzentren arbeiten auf diesem
Feld Hand in Hand.
Medienkompetenz für lebenslanges Lernen
Medienbildung ist nicht nur eine schulische Aufgabe. Sie beginnt vorher und bleibt auch danach Teil eines
lebenslangen Lernprozesses. Wie Schulen sind deshalb Kindertagesstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtungen wichtige Adressaten der Unterstützungsangebote der Medienzentren. Durch Beratungsund Informationsangebote können sie beispielsweise Eltern und Erzieherinnen wertvolle Tipps und Regeln
für einen kritisch-reflektierten Umgang mit Medien geben.
Auf dem Weg zur kommunalen Medienbildungsagentur
Medien sind heute im kommunalen Bildungs- und Kulturbereich so omnipräsent und die damit verbundenen
Aufgaben so vielfältig, dass zahlreiche Institutionen vor Ort mit ihnen befasst sind. Die Etablierung einer koordinierenden Instanz, die die Aktivitäten der einzelnen Akteure vernetzt und technisch versiert unterstützt, bietet
die Chance, Doppelarbeit und Fehlplanungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Die Medienzentren sind
geborene Institutionen für die Wahrnehmung dieser Funktion. Als eine Säule der kommunalen Bildungsplanung können sie personelle, technische und finanzielle Ressourcen bündeln.
Ohne funktionierende kommunale Unterstützungssysteme wird in Zukunft ein erfolgreiches Lernen mit Medien
und die Förderung von Medienkompetenz nicht möglich sein. Geboten ist deshalb die Weiterentwicklung der
Kreis- und Stadt-Medienzentren zu modernen kommunalen Medienbildungsagenturen. Dies ist eine Investition
in die Zukunft, die letztlich allen Kosten spart.
5
Ein Positionspapier
I. Präambel
Bildung als Chance und Herausforderung für jeden Einzelnen, aber auch als Gestaltungsaufgabe aller politischen Ebenen ist Partei übergreifend in den Mittelpunkt gerückt. Land und Kommunen in NRW bekennen sich zu einer gemeinsamen Bildungsverantwortung und bündeln in vielen Bereichen erfolgreich ihre
Ressourcen. Konzeptionelle Grundlagen sind die „Aachener Erklärung“ des deutschen Städtetages mit
dem formulierten Anspruch auf aktive Mitgestaltung der Bildung vor Ort und der Koalitionsvertrag der
Landesregierung mit dem klaren Angebot zur Zusammenarbeit. Mit den Ergebnissen der Bildungskonferenz „Zusammen Schule machen für NRW“ liegen darüber hinaus gemeinsame fachliche Zielvorstellungen
vor, die in den nächsten Jahren zu einem systematischen gemeinsamen Vorgehen in zentralen Fragen der
Schulentwicklung führen werden.
Land wie Kommunen werden dabei ihre je eigenen Ressourcen einbringen und insbesondere vor Ort effektiv
bündeln können und müssen. In den vergangenen Jahren sind bereits tragfähige dezentrale Strukturen entstanden, auf denen die Weiterentwicklung aufsetzen kann. Mit den Regionalen Bildungsnetzwerken ist eine
gemeinsam gesteuerte Struktur etabliert worden, die bereits effektiv für die je eigene Weiterentwicklung der
Bildungsstandorte in den Gebietskörperschaften genutzt wird.
Mit der Neuorganisation der Lehrerfortbildung in 53 dezentralen Kompetenzteams hat das Land die Unterstützung der Schulen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung deutlich effektiver gestaltet und Grundlagen gelegt für eine enge und parallele Zusammenarbeit vor Ort mit regionalen und lokalen Unterstützern.
Mit der geplanten Gründung des Landesinstituts für Bildung wird auch die zentrale Unterstützung der Kompetenzteams weiter professionalisiert.
Mit der Medienberatung NRW ist seit 2006 für einen Teilbereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung eine
beispielhafte gemeinsame Service- Agentur entstanden, die kommunale und Landesaufgaben bündelt, abstimmt und in effektive Dienstleistungen für die Arbeit vor Ort zur Verfügung stellt. Diese Zusammenarbeit
spiegelt sich auf der kommunalen Ebene durch das enge Zusammenwirken der staatlichen Kompetenzteams
mit den kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die Dachmarke „Bildungspartner NRW“ unterstützt diese Zusammenarbeit wiederum zentral.
Die Medienzentren sind der kommunale Beitrag vor Ort zur effektiven Bündelung kommunaler und Landesressourcen bei der Bereitstellung von hochwertigen Bildungsmedien und der Entwicklung von Medienkompetenz. In ihrer gemeinsamen Erklärung „Medienzentren und Schulen sind Bildungspartner in NRW“ von
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
2009 haben das Schulministerium und die drei kommunalen Spitzenverbände sich auf eine landesweite Förderung der nachhaltigen Kooperation von Medienzentren und Schulen verständigt.
Die dargestellten Strukturen bedürfen nun der ständigen Weiterentwicklung und Anpassung.
Mit dem Leitprojekt Medienpass NRW der Landesregierung entsteht besonderer Bedarf für die Unterstützung von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Ziel des Medienpasses NRW ist der systematische und zielgerichtete Aufbau von Medienkompetenz in Vorschule, Grundschule und Sekundarstufe I.
Medienkompetenzen sind auch eine notwendige Grundlage für lebensbegleitendes Lernen in Ausbildung,
Beruf und Gesellschaft. Der Medienpass NRW kann deshalb auch für die kommunalen Unterstützungssysteme der Medienbildung ein Leitprojekt sein. Die mit dem Medienpass NRW verbundenen Herausforderungen zeigen erneut die Sinnhaftigkeit kommunaler Unterstützung durch Medienzentren.
Das vorliegende Papier beschreibt in systematischer Form Herausforderungen und Aufgaben der kommunalen Medienzentren. Es will und kann keine verbindlichen Standards vorgeben, denn dies passt nicht zum Primat der kommunalen Selbstverwaltung in NRW und zur Gestaltungshoheit der Kommunen. Gleichwohl soll
es den Handelnden vor Ort, insbesondere den Entscheidungsträgern einen Orientierungsrahmen bei den erforderlichen Neuausrichtungen bieten.
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Ein Positionspapier
II. Die Herausforderungen
Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Innerhalb kurzer Zeit hat sich die Präsenz digitaler Medien in
unserer Gesellschaft radikal verstärkt und tiefgreifende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Umbrüche ausgelöst. Anders als noch vor zwanzig Jahren sind Medien auch im Bildungsbereich kein Spezialaspekt mehr,
sondern ein breites Querschnittsthema – scheinbar „alles Wissen dieser Welt“ wird heute digital bereitgestellt und rezipiert. Damit einher gehen rasche technische Entwicklungsschübe sowie eine wachsende Flut
medialer Angebote und Akteure. Zumindest in der jungen Generation zeichnet sich mit Hilfe der sogenannten sozialen Netzwerke eine regelrechte Revolution des Kommunikations- und Informationsverhaltens ab.
So ist Medienkompetenz zu einer Schlüsselkompetenz für jeden Einzelnen geworden. Sie bildet eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an Wissen und kulturellen Leistungen, für die Partizipation an gesellschaftlicher wie politischer Kommunikation und für die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität.
Auch die Arbeit in den Bildungseinrichtungen hat sich seit einigen Jahren stark verändert. Elementare Paradigmenwechsel vollzogen und vollziehen sich
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
u
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von der Wissensvermittlung zur Kompetenzorientierung,
vom Frontalunterricht zum selbständigen, entdeckenden Lernen,
von homogenen zu heterogenen Lerngruppen (Integration / Inklusion),
vom Schulbuch zu multikanaligen Lernumgebungen,
von der auf das Kinder- und Jugendalter begrenzten Schulzeit zum lebenslangen Lernen.
Parallel entstehen in allen gesellschaftlichen Bereichen zusätzliche Bedarfslagen: In Kultur und Bildung steigt
die Nachfrage nach Visualisierung und Multimedialität; gleichzeitig erfordert die digitale Informationsgesellschaft von allen Bevölkerungsgruppen und allen Berufsschichten immer höhere Medienkompetenzen, sowohl in der Nutzung der Angebote als auch in der kritischen Bewertung der Inhalte.
Informations- bzw. Medienkompetenz ist,
u wenn man mit traditionellen wie neuen Medien (Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet) umgehen kann
u wenn man die gängigen Computerprogramme zur Produktion und Präsentation
von Arbeitsergebnissen in Schule und Arbeitswelt bedienen kann
u wenn man als Handwerksbetrieb über das Internet Werbung betreibt
u wenn man als Bürger/in die Online-Dienste und Bürgerbeteiligungsangebote im Internet nutzen kann
u wenn man erkennt, wann eine Mailanfrage in betrügerischer Absicht nach persönlichen
Daten fragt (Phishing)
u wenn man seriöse von unseriösen Internetangeboten unterscheiden kann
u wenn man durch das Drehen eines eigenen Films die Tricks bei Film- und Fernsehproduktionen kennen gelernt hat
u wenn man weiß, wie man eine Fahrkarte am Automaten oder online kauft
u wenn man sich über eine aktuelle gesellschaftliche Frage mithilfe von Zeitungsartikeln,
Fernsehsendungen oder Internet-Beiträgen ein abgewogenes eigenes Urteil bilden kann
.
u oder allgemein gesagt: wenn man Medien reflektiert, kritisch, selbst bestimmt und der
Situation angemessen nutzen kann
9
Ein Positionspapier
Medienbildung ist gemeinsame kommunale und staatliche Aufgabe
Heranwachsende und Erwachsene kompetent zu machen für das digitale Zeitalter ist gleichermaßen eine
kommunale wie eine staatliche Aufgabe. Bei der Unterstützung der Schulen wirken kommunale Schulträger,
staatliche Schulaufsicht und Lehrerfortbildung unmittelbar zusammen. Gut ausgestattete und damit attraktive Schulen, kompetente Fach- und Methodenvermittlung im Unterricht und angemessen qualifizierte Schulabgänger sind auch für die heimische Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Medienkompetenz ist für die
meisten Berufsfelder längst unverzichtbar. Städte und Kreise, die in diese Kompetenz investieren, leisten
einen Beitrag zu Qualitätssicherung der Bildungsstandorte und damit auch zur positiven Wirtschaftsentwicklung ihrer Gebietskörperschaften. Sie schaffen attraktive Standortbedingungen sowohl für die Ansiedlung
junger, bildungsbewusster Familien als auch für die Heranbildung von Fachkräften, die die Wirtschaft im
demographischen Wandel dringend benötigt.
Wie die Qualitätsentwicklung der Schulen vor Ort liegt auch das weite Feld der außerschulischen Bildung im
vitalen Interesse der Kommunen. Denn das Erwerben von Medienkompetenz kann nicht auf Schule beschränkt sein, es ist ein lebenslanger, vom Vorschul- bis zum Seniorenalter reichender Bildungsprozess. Die
Medienalphabetisierung von Bürgerinnen und Bürgern qualifiziert die Menschen auf einem zentralen Bildungssektor. Eine wichtige öffentliche Aufgabe ist, die digitale Ausgrenzung von sozial Benachteiligten,
Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung abzubauen.
Neben der technischen Unterstützung sowie der Aus- und Weiterbildung der Multiplikatoren sichern dabei
übergreifende Medienkonzepte für die einzelnen Bildungsphasen und Schulformen die Grundlagen für das
kompetente Leben und Lernen mit Medien.
Ein wesentliches Anliegen der aktuellen Offensive für Medienkompetenz des Landes NRW ist die Verzahnung der verschiedenen schulischen und außerschulischen Bildungsebenen. Die Arbeit mit Medien in der
Schule ist in besonderem Maß darauf angewiesen, dass die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche der
kommunalen Schulträger und der staatlichen Schulaufsicht optimal ineinander greifen (Lehrerfortbildung,
Bereitstellung von Medien für den Unterricht, Standard-IT-Lösungen u.a.). Eine systematische Zusammenarbeit von Land und Kommunen ist Ausdruck der gemeinsamen Bildungsverantwortung für unsere Kinder
und Jugendlichen.
Die Rolle der kommunalen Medienzentren
Die beschriebenen Entwicklungen in der Medien- und Bildungslandschaft haben direkte Auswirkungen auf
alle Aufgabenbereiche der kommunalen Medienzentren: Sie verändern die Wege und Methoden der Me10
Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
dienbildung und Medienbereitstellung und damit auch die Tätigkeitsprofile der Einrichtungen. Das inzwischen weltweit zugängliche Medienangebot im Internet scheint nur auf den ersten Blick die Medienzentren
überflüssig zu machen – gerade Schulen benötigen angesichts des immensen Wandels im Medienbereich
kompetente ortsnahe Unterstützungssysteme, um guten Unterricht mit und über Medien gestalten zu können. Nötiger denn je ist das Vorhandensein kostengünstiger, flächendeckender öffentlicher Zugänge zu
Medien, nötiger denn je auch die synergetische Vernetzung der verschiedenen Medienbildungsaktivitäten
vor Ort.
Trotz beschränkter finanzieller Mittel erfüllen schon heute viele nordrhein-westfälische Medienzentren über
die Aufgabe der Medienversorgung hinaus als Institutionen für Beratung und Fortbildung, als Lern- und
Veranstaltungsorte und auch als Zentren der Medienkulturarbeit einen weit gefassten Bildungsauftrag.
Diese Rolle als lokale Unterstützungssysteme der Medienbildung gilt es zu erhalten und zu stärken!
Im Jahr 2009 haben das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die drei kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW die gemeinsame Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Medienzentren vereinbart. In der gemeinsamen
Erklärung heißt es:
Bildungspartner Medienzentrum und Schule
„Mit ihren kommunalen Medienzentren kommen die Schulträger der gesetzlichen Verpflichtung nach,
ihren Schulen Medien für das Lernen und eine entsprechende Medientechnik zur Verfügung zu stellen.
In zahlreichen Kommunen in NRW nehmen die Medienzentren einen umfassenderen Bildungsauftrag
wahr und bieten vielfältige Mediendienstleistungen an. Dabei sind sie schon immer selbstverständliche
Partner der Schulen und arbeiten eng mit dem staatlichen System der Lehrerfortbildung und der Medienberatung NRW zusammen. Wir möchten Medienzentren ermutigen, die Kooperation mit den
Schulen ihres Einzugsbereiches weiter zu entwickeln und eine systematische Bildungspartnerschaft
einzugehen. Schulen möchten wir dabei helfen, den Bildungspartner Medienzentrum in ihre fachlichen
Lernmittelkonzepte zu integrieren und deren Potenziale für die Unterrichtsentwicklung und Aspekte
individueller Förderung zu nutzen. Medienzentren, die ihre vielfältigen, oft speziell auf Lehrpläne hin
produzierten Medien, ihr qualifiziertes Bildungsangebot und ihr Know-how im Bereich Medientechnik
und -management auf die Anforderungen der einzelnen Schulen optimal abstimmen, leisten einen
wichtigen kommunalen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht.“
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Ein Positionspapier
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
III. Die Aufgaben
Kommunen, die sich den Herausforderungen der digitalen Revolution stellen, sehen sich einer Vielzahl von
Aufgaben gegenüber. Im Bildungs- und Kulturbereich können die Medienzentren dabei zentrale Teilaufgaben übernehmen.
Eine Umfrage unter den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalen hat im Herbst 2011 ergeben,
dass die folgenden Aufgaben jeweils von der Mehrzahl (27 oder mehr) der Kreis- und Stadtmedienzentren
wahrgenommen werden:
u Medienverleih für Schulen und außerschulische Einrichtungen
u Online-Versorgung der Schulen mit Unterrichtsmedien durch EDMOND
u Verleih von Technik für Präsentationen und aktive Medienarbeit
u Beratung bei Medienkonzepten / Medienentwicklungsplanung
u Beratung und Fortbildung von Lehrkräften
u Unterstützung von Medien-Projekten in Schulen
u Unterstützung von außerschulischen Medienaktivitäten
u Vernetzung der Medienbildung (vor Ort und mit überregionalen Partnern)
Mindestens jeweils zwei Fünftel der Medienzentren sind darüber hinaus auch auf folgenden Feldern tätig:
u Beratung und Qualifizierungen im außerschulischen Bereich
u Unterstützung der Lehrerausbildung (Studienseminare)
Ein Viertel aller Medienzentren übernimmt auch Technikservice und IT-Support für die Schulen.
Schon diese Aufzählung macht deutlich, dass Medienbildung nicht nur eine schulische Aufgabe ist. Sie beginnt vorher und bleibt auch danach Teil eines lebenslangen Lernprozesses. Kindertagesstätten, Jugendund Bildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sind daher neben den Schulen wichtige
Orte der Medienkompetenzvermittlung und damit Partner der Medienzentren.
Zielgruppenspezifisch betrachtet lassen sich die Aufgaben der Medienzentren den drei Bereichen vorschulische, schulische und außerschulisch-kulturelle Bildung zuordnen.
Vorschulische Bildung
Frühkindliche Förderung und Bildung sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Kinder kommen
bereits sehr früh mit unterschiedlichsten Medien in Berührung. Fernsehen, Handy, Computerspiele und das
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Ein Positionspapier
Internet nehmen in der kindlichen Lebenswelt schon einen breiten Raum ein. Eine kritisch-reflektierte Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz ist deshalb bereits im Vorschulalter pädagogisch
geboten. Sie schließt Printmedien genauso ein wie audiovisuelle Medien und das Internet.
Medienwelten im Vorschulalter
„Der hat mir das weggenommen. Jetzt schlage ich zurück, wie bei Dragon Ball“ - laut Dr. Maya Götz
eine typische Rechtfertigung im Kindergartenalter. Wenn der Fernseher läuft, findet immer auch Erziehung statt. Sendungen vermitteln Werte, positive wie negative, offen oder unterschwellig. Zum Bedauern vieler Eltern begeistern sich Fernsehanfänger auch für Zeichentrickserien, in denen die Helden Gewalt
anwenden, um die Welt gegen das Böse zu verteidigen.
Quelle: http://www.eltern.de/kindergarten/erziehung/kinder-und-fernsehen.html?page=3
In erster Linie sind die Eltern gefordert, ihre Kinder an den richtigen Umgang mit Medien heranzuführen.
Damit sie diese Erziehungsaufgabe kompetent wahrnehmen können, brauchen sie aber professionelle Unterstützung. Durch Beratungs- und Informationsangebote können die Medienzentren vor Ort ihnen wertvolle Tipps und Regeln für den Umgang mit Medien geben und ihnen neben den Risiken auch die Chancen
durch hilfreiche Medienangebote erläutern.
Kinder tragen ihre Medienerfahrungen auch in die Betreuungseinrichtungen (KiTa, KiGa, Familienzentren...). Medien können bei kompetentem Einsatz den pädagogischen Alltag in Kindertagesstätten vielfältig
bereichern. Gleichzeitig brauchen Erzieher/-innen Qualifikationen, um ihre Kinder behutsam und kritisch an
Medien heranführen zu können, auch und gerade als Gegengewicht zur unkontrollierten medialen Reizüberflutung, der diese in manchen Elternhäusern bereits im Vorschulalter ausgesetzt sind. Auch hier können
und sollten Medienzentren wichtige Beratungs- und Qualifizierungsaufgaben für die Mitarbeiter/-innen von
Betreuungseinrichtungen in kommunaler und anderer Trägerschaft übernehmen, sowohl durch eigene Maßnahmen als auch durch die Vermittlung von anderen Angeboten und Fachkräften.
Schulische Bildung
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen erstreckt sich sowohl auf das „Lernen mit Medien“ als
auch auf das „Leben mit Medien“, sprich die eigenen Medienerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, die
deren Alltag heute in hohem Maße bestimmen. Die Vermittlung von Medienkompetenz, der Einsatz von Medien als Mittel der Veranschaulichung und die Nutzung der Medien in der Hand der Schülerinnen und Schüler
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
als Werkzeuge selbstständigen Lernens sind schon heute Qualitätsmerkmale eines guten Unterrichts und damit auch einer guten Schule und werden es künftig noch stärker sein.
Um diesem doppelten Auftrag gerecht zu werden, benötigen Schulen und deren Lehrpersonal neben einer
passgenau auf die Anforderungen der schuleigenen Arbeitspläne abgestimmten, gut funktionierenden ITAusstattung didaktisch aufbereitete audiovisuelle Medien, die im Unterricht be- und verarbeitet werden
können.
Nach § 79 des NRW-Schulgesetzes ist die Lehrmittelbereitstellung inklusive audiovisueller Medien ebenso
wie die Zurverfügungstellung einer „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten Sachausstattung“ eine Pflichtaufgabe der kommunalen Schulträger. Sowohl aus urheberrechtlichen
wie pädagogischen Gründen kann die Medienbereitstellung in Schulen auch künftig nicht von kostenlosen
Internetangeboten wie Youtube oder MyVideo übernommen werden.
Aufgabe und Chance der Kreis- und Stadtmedienzentren ist es deshalb, im Verbund mit den anderen kommunalen Medienzentren und den beiden Landesmedienzentren in NRW ein rechtlich abgesichertes und didaktisch passgenaues Angebot an Unterrichtsmedien vorzuhalten und so nicht zuletzt den einzelnen Schulen
15
Ein Positionspapier
und Schulträgern Kosten zu sparen. Zielperspektive ist, einen möglichst großen Teil der Medien online bereitzustellen, soweit dies finanziell, rechtlich und technisch möglich ist.
Deshalb haben die kommunalen Medienzentren in NRW gemeinsam mit den beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren seit 2004 mit EDMOND NRW ergänzend zu den etablierten Medienverleihen einen innovativen Online-Mediendienst aufgebaut. Mit EDMOND können Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen Filme,
Audiobeiträge und mehr per Mausklick direkt herunterladen. So wurde der Weg zu innovativen, schülerund handlungsorientierten Lernformen gebahnt. Der Ausbau und Betrieb dieses bundesweit modellhaften
Onlinedienstes für Bildungsmedien ist und bleibt eine entscheidende gemeinsame Aufgabe der 53 Kreise
und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Zur Zukunft der Medien-Verleihe
Kurz- und mittelfristig (für die nächsten 5 Jahre) wird es im schulischen Bereich (im vor- und außerschulischen sowieso) weiterhin einen Bedarf an physikalischen Medien geben. Dafür lassen sich drei Gründe
benennen:
u die nach wie vor unzureichende technischen Anbindung/Ausstattung vieler Schulen: vor allem in Grundschulen fehlen breitbandige Internetzugänge, Beamer und PCs in jeder Klasse,...
u die mangelnde technische und pädagogische Vertrautheit gerade älterer Lehrkräfte mit den neuen
Onlineangeboten,
u das infolge der hohen Lizenzkosten der Medien und knappen Beschaffungsetats der allermeisten Medienzentren für eine schulische Vollversorgung noch unzureichende Online-Medienangebot.
Ob die Verleihe der Medienzentren langfristig ganz durch eine Online-Versorgung ersetzt werden können, hängt unter anderem von zwei Punkten ab:
1. der Frage, ob und wie dann die Versorgung der vor- und außerschulischen Bildungseinrichtungen mit
Bildungsmedien sichergestellt werden soll. Diese können bislang aufgrund lizenzrechtlicher Bestimmungen der Produzenten/Anbieter nur „offline“ mit Medien versorgt werden.
2. der Preisentwicklung im Bereich des schulischen Onlinemedienangebots. Bislang ist z.B. der Kauf von
Onlinelizenzen für Kurz- und Spielfilme (die im Unterricht eine wachsende Bedeutung haben), wegen
der hohen Preise und befristeten Lizenzzeiten kaum zu empfehlen.
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
Über die Lehrmittel- und Technikbereitstellung hinaus benötigen Schulen und deren Lehrpersonal heute
kompetente Beratung und Qualifizierung in allen Fragen rund um das Lernen und Leben mit Medien.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Förderung der Medienkompetenz zu einem Leitprojekt
erklärt. Mit dem Medienpass NRW hat sie zusammen mit der Landesanstalt für Medien (LfM) und der Medienberatung NRW ein Angebot entwickelt, das Kinder und Jugendliche systematisch und altersgemäß medienkompetent macht und gleichzeitig Lehrerinnen und Lehrer bei der Vermittlung unterstützen kann. Die
Kompetenzbereiche des Medienpasses korrespondieren mit Fach- und Methodenkompetenzen moderner
Lehrpläne und erleichtern damit die Förderung von Medienkompetenz im Unterricht. Mit dem Medienpass
können Schulen ihre Unterrichtsentwicklung begleiten oder gar anstoßen – aktive Lernphasen in anregungsreichen Lernumgebungen erfordern lern- und medienkompetente Schülerinnen und Schüler. Der Medienpass hilft Schulen auf dem Weg zur Inklusion, weil durch die Kompetenzorientierung individuelle Lernwege
der Kinder in unterschiedlicher Geschwindigkeit und Themensetzung unterstützt werden.
Um den Medienpass in ihrem Unterricht zu implementieren, benötigen Schulen intensive Beratung und Unterstützung. Hier liegt – im Verein mit den örtlichen Kompetenzteams und Medienberatern - eine Schlüsselaufgabe der kommunalen Medienzentren.
Die im Auftrag der Landesanstalt für Medien (LfM) erstellte Studie des Bremer Professors Andreas Breiter zur
Mediennutzung in den nordrhein-westfälischen Schulen zeigt, wie wichtig eine niedrigschwellige, fachspezifische und methodische Qualifizierung der Lehrkräfte zum Medieneinsatz im Unterricht ist. Genauso ist die
Vermittlung von Wissen über die aktuellen Medienwelten der Schüler sowie deren Gefahren und auch
Chancen gefragt. Und last but not least brauchen Schulen und Schulträger eine umfassende Beratung im
Hinblick auf eine lernförderliche IT-Ausstattung.
Einen wichtigen Unterstützungsbeitrag für Schulen können Medienzentren auf dem Feld der Inklusion leisten: Die Bereitstellung barrierefreier Medien und einer geeigneten Technik-Ausstattung für einen differenzierten und „inklusionsbewussten“ Unterricht sowie die Beratung und Fortbildung der Lehrkräfte und
Schulträger auf diesem Feld ist eine zentrale Zukunftsaufgabe.
Außerschulische Bildung
In der außerschulischen Jugendarbeit liegt ein großes Potenzial, den kreativen und kritischen Umgang mit
Medien zu schulen, weil die zeitlichen Zwänge des schulischen Umfeldes dort nicht gegeben sind. Da offene
Angebote oft von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Milieus genutzt werden, sind sie auch ein
wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit / Chancengerechtigkeit.
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Ein Positionspapier
Lieblingsmedien Jugendlicher
Für gut neun von zehn Jugendlichen ist Musikhören (91 %) die wichtigste Medienbeschäftigung, dicht
gefolgt von der Nutzung des Internets (86 %) und der Handynutzung (80 %). ... 46 Prozent nennen
Video- bzw. Computerspiele ... Den kleinsten Anteil der Nutzungszeit [im Internet] nimmt die Suche
nach Informationen ein.
Quelle: JIM-Studie 2010, http://www.mpfs.de/fileadmin/JIM-pdf10/JIM2010.pdf, S. 15 und S.30
Cybermobbing, Happy Slapping, Spielesucht, Abzockfallen, der unreflektierte Umgang mit persönlichen
Daten und der illegale Download von audiovisuellen Medien gehören zum Erfahrungsfeld vieler Jugendlicher. Mit Informations- und Beratungsangeboten sowie Projekten können kommunale Medienzentren hier
in Kooperation mit Partnern wie dem Jugendamt oder der LfM der Aufklärung, der Gewaltprävention und
dem Jugendschutz dienen. Recherchetrainings fördern die Informationskompetenz der Jugendlichen und erhöhen ihre Bildungschancen.
In Projekten zur Filmbildung können Beeinflussungen und Gestaltungsmöglichkeiten durch Medien bewusst
gemacht und eigene kreative Medienbeiträge unter Berücksichtigung urheberrechtlicher Aspekte erstellt
werden.
Im Sinne des lebenslangen Lernens sind auch ältere Menschen zu einer wichtigen Zielgruppe der Medien-
Neue Medien für Senioren
Hier treffen sich Senioren in netter Atmosphäre, surfen im Internet und üben sich ungezwungen im Umgang mit dem Computer. Auch bei Problemen mit dem eigenen Laptop, bei Fragen zur Digitalkamera,
zum Navigationssystem oder Handy wird geholfen.
Jeden Dienstag von 15.30 - 18.00 Uhr und am 2. Sonntag im Monat von 15.00 – 17.30 Uhr können
Interessierte ohne Anmeldung vorbei schauen.
Quelle: http://www.myheimat.de/pattensen/freizeit/internet-treff-neue-medien-fuer-seniorend1301950.html
Solche und ähnliche Ankündigungen gehören mittlerweile in vielen Kommunen zu den etablierten Angeboten in Veranstaltungskalendern. Ziel ist, ältere Menschen zu unterstützen, sich ein eigenes Urteil über
das Für und Wider der Nutzung neuer Technologien zu bilden, ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
und im Alter die Lebensqualität aufrecht zu erhalten. Online einkaufen, Fahrkarten buchen und Bankgeschäfte tätigen zu können, moderne Terminals, intelligente Wohntechnik und neue Fernseh- oder Radioformate nutzen zu können, über Bildtelefon, E-Mails, Handy und SMS kommunizieren zu können, online
Behördengänge erledigen, Informationen im Netz recherchieren und seriöse von unseriösen Internetangeboten unterscheiden zu können sind wichtige Aspekte einer aktiven, partizipierenden Lebensgestaltung
bis ins hohe Alter.
Weitere Facetten kultureller Medienarbeit liegen in den Bereichen
u Förderung der kulturellen Filmbildung, z.B. durch Kinderfilmfeste, Kinoveranstaltungen etc.
u Entwicklung und Begleitung medienspezifischer Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen oder Kinos.
u Beratung zu Bild-, Film- und Tondokumenten sowie Sicherung und Veröffentlichung des audiovisuellen
Kulturgutes vor Ort
u Eigene lokale/regionale Film- und Fotodokumentationen
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Ein Positionspapier
IV. Medienzentren auf dem Weg zu Medienbildungsagenturen
Medien sind inzwischen im kommunalen Bildungs- und Kulturbereich so omnipräsent und die damit verbundenen Aufgaben so vielfältig, dass zahlreiche Institutionen vor Ort mit ihnen befasst sind: neben dem
Medienzentrum auch der lokale IT-Dienstleister, das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt, die VHS, die
Bibliotheken, die Museen, das Kompetenzteam, das Bildungsbüro, die Pressestelle, das Archiv und viele
andere mehr.
Die nachhaltige und systematische Erstellung und Umsetzung eines bereichsübergreifenden kommunalen
Medienkonzepts für Bildung und Kultur bedarf einer adäquaten professionellen Organisationsstruktur, die
die Aktivitäten der einzelnen Akteure bündelt und vernetzt.
Die Etablierung einer koordinierenden Instanz, die im Sinne einer „Fachstelle für kommunale Medienbildung“ die Aktivitäten der einzelnen Akteure vernetzt und technisch versiert unterstützt, bietet die Chance,
Doppelarbeit und Fehlplanungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Kommunale Politik und Verwaltung kann so vorausschauend planend und verbindlich langfristig die vielfältigen Herausforderungen der sich
rasant wandelnden Informations- und Wissensgesellschaft aktiv in ihrer Kommune nutzen.
Die Medienzentren sind geborene Institutionen für die Wahrnehmung dieser Funktion. Als eine Säule der
kommunalen Bildungsplanung können sie personelle, technische und finanzielle Ressourcen bündeln, um in
Abstimmung mit der regionalen Bildungskonferenz Standards zum systematischen und qualitätsorientierten
Umgang mit Medien zum Wohle aller in der Kommune lebenden Bürger/-innen in jedem Lebensabschnitt zu
entwickeln und zu implementieren.
Vier Servicefunktionen sollte eine solche Koordinierungsagentur übernehmen:
u Beratung
u Qualifizierung
u Vernetzung
u Qualitätssicherung
Zielgruppen der Dienstleistungen Beratung und Qualifizierung sind einerseits die genannten, mit Medienaufgaben vor Ort befassten Einrichtungen, andererseits – im Sinne einer Vermittlungsagentur – die
Schulen, Bildungseinrichtungen und interessierten Bürger/-innen selbst.
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
Eine wichtige Rolle auf dem Feld der Beratung und Qualifizierung nehmen die vom Schulministerium mit
üblicherweise einer halben Stelle freigestellten lokalen Medienberater/innen ein. Sie sind ausdrücklich
auch mit der Unterstützung der Schulträger und Medienzentren betraut und bilden gewissermaßen das
lebendige Bindeglied zwischen Medienzentrum und örtlichem Kompetenzteam für Lehrerfortbildung.
Über die Person des Medienberaters/der Medienberaterin kann das Medienzentrum eine wichtige Brückenfunktion zwischen kommunalem und staatlichem Unterstützungssystem von Schule übernehmen
und insbesondere Schulleitungen, Schulaufsicht und das Schulverwaltungsamt in der pädagogischen
und technischen Medienentwicklungsplanung und medienspezifischen Profilbildung der Schulen beraten.
Das setzt voraus, dass die kommunalen Sachaufwandsträger der Medienzentren den Wert der „Landesressource Medienberater“ für den eigenen Bildungsstandort angemessen zu schätzen wissen und entsprechend
eine adäquate Infrastruktur im lokalen Medienzentrum für ihn bereitstellen.
Die Dienstleistung der Vernetzung sollte neben den örtlichen Partnern auch die Knüpfung und Pflege eines
Netzwerks mit regionalen und überregionalen Einrichtungen umfassen, die den Erwerb und die Förderung
von Medienkompetenz unterstützen, beispielsweise der beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren im
Rheinland und Westfalen-Lippe, die Medienberatung NRW, die LfM, die Landeszentrale für politische Bildung, Studienseminare, Hochschulen, u.a.m. Die Koordinierungsstelle macht deren Dienstleistungen vor
Ort bekannt und verfügbar.
Eine wichtige Teilaufgabe ist in diesem Zusammenhang die Sichtung und Verbreitung von bestehenden Materialien und finanziellen Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zur Medienbildung, die Initiierung der Beteiligung an überregionalen Modellprojekten und der Transfer von guten
Beispielen aus anderen Regionen in die eigene Kommune.
Die Qualitätssicherung der kommunalen Unterstützungssysteme sollte sich an Qualitätssicherungs- und
Zertifizierungsverfahren orientieren, die zum Beispiel im Bereich der Bibliotheken und Weiterbildungseinrichtungen bereits etabliert sind. Bei ihrer Adaption auf das Feld der Medienbildung sind insbesondere die beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren gefordert. Einen wichtigen Teilbereich der Qualitätssicherung
bildet die Personalentwicklung durch differenzierte Weiterbildungsangebote für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder in Medienzentren.
21
Ein Positionspapier
V. Quintessenz
Ohne funktionierende kommunale Unterstützungssysteme werden in Zukunft ein erfolgreiches Lernen mit
Medien und die Förderung von Medienkompetenz nicht möglich sein. Geboten ist deshalb die Weiterentwicklung der Kreis- und Stadt-Medienzentren zu modernen kommunalen Medienbildungsagenturen für alle
Schulträger und alle Bildungs- und Kultureinrichtungen. Gerade in den Kreisen brauchen kleine Schulträger
für die Wahrnehmung ihrer Medienaufgaben die Hilfe der Kreise. Viele Unterstützungsangebote müssen
und können von den kreisangehörigen Gemeinden nicht einzeln vorgehalten werden: dazu zählen neben
Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke auch und besonders die Medienzentren. Sie weiterzuentwickeln ist eine Investition in die Zukunft, deren Finanzierung letztlich allen Kosten spart.
22
Öffentliche-rechtliche Vereinbarung
zwischen
der Stadt Aachen,
dem Kreis Aachen
und
der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Belgiens (nachfolgend DG)
Präambel
Die Stadt Aachen, der Kreis Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (nachfolgend „die Beteiligten“)
unterhalten jeweils eine Einrichtung, die Versorgungsleistungen mit audiovisuellen Medien und medienpädagogische
Aufgaben wahrnimmt (Kreisbildstelle Aachen, das Medienzentrum der Stadt Aachen und das Medienzentrum der DG).
Zur besseren Versorgung der Nutzer in der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der DG (nachfolgend „Betreuungsgebiet“) und zum Zweck einer wirtschaftlich effektiveren Organisation der Aufgaben der genannten Einrichtungen haben
sich die Beteiligten zur Zusammenarbeit entschlossen. Zu diesem Zweck schließen die Beteiligten folgende öffentlich
rechtliche Vereinbarung.
§1
Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die organisatorische Vereinigung der Kreisbildstelle Aachen und des Medienzentrums der Stadt Aachen. Dem Medienzentrum der DG steht die Nutzung der Leistungen des vereinigten Medienzentrums im Sinne des § 7 Abs. 1 zu.
§2
Aufgabenerfüllung durch die Stadt Aachen
1. Die Stadt Aachen verpflichtet sich, die von den Medieneinrichtungen der Stadt Aachen und des Kreises Aachen
wahrgenommenen Aufgaben künftig für Stadt und Kreis Aachen zu erfüllen. Die Stadt Aachen wird diese Aufgaben
durch das bisherige Medienzentrum der Stadt Aachen erfüllen. Dieses erhält mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung
die Bezeichnung „Medienzentrum Aachen – Euregionales Medienzentrum der Stadt und des Kreises Aachen“.
2. Der Kreis Aachen und die DG unterstützen die Stadt Aachen bei dem Betrieb des Medienzentrums Aachen nach
Maßgabe dieser Vereinbarung.
3. Durch die Verpflichtung der Stadt Aachen, die von den Medieneinrichtungen der Stadt Aachen und des Kreises
Aachen wahrgenommenen Aufgaben künftig für die Stadt und den Kreis Aachen zu erfüllen, werden die Pflichten
und die Trägerschaft des Kreises Aachen im Hinblick auf diese Aufgabe nicht berührt. Eine Freistellung von der
Haftung gegenüber Dritten ist mit dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ebenfalls nicht verbunden.
1
§3
Organisation, Sitz, Ausstattung
1. Organisatorisch wird das Medienzentrum Aachen als Organisationseinheit der Verwaltung der Stadt Aachen geführt.
2. Sitz des Medienzentrums Aachen ist der bisherige Sitz des Medienzentrums der Stadt Aachen in Aachen,
Blücherplatz 43.
3. Die Kreisbildstelle Aachen und das Medienzentrum der Stadt Aachen übergeben ihre audiovisuellen Medien und
Geräte, einschließlich der Medienregale an das Medienzentrum Aachen, soweit sie von dieser Vereinbarung erfasst
sind. Stadt und Kreis Aachen bleiben Eigentümer der Sachbestände, die sie auf Grund dieser Vereinbarung in das
Medienzentrum Aachen eingebracht haben. Das Medienzentrum Aachen ist berechtigt, diese Sachbestände im
Rahmen seiner Aufgabenerfüllung zu nutzen. Stadt und Kreis Aachen sind nicht berechtigt, die Rückgabe der
Sachbestände zu verlangen, solange diese Vereinbarung gültig ist. Die von Stadt und Kreis Aachen eingebrachten
Gegenstände sind in den Inventarlisten in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung abschließend bezeichnet.
4. Stadt und Kreis Aachen sind verpflichtet, die sich aus der Anlage 2 zu dieser Vereinbarung ergebenden Sachmittel
(Büroausstattung etc.) insbesondere technische Geräte, die derzeit von ihren Medieneinrichtungen genutzt werden
können, dem Medienzentrum Aachen entgeltfrei zur Verfügung zu stellen.
5. Die Stadt Aachen stellt dem Medienzentrum Aachen die Räumlichkeiten zur Verfügung.
§4
Personal
1. Das Medienzentrum Aachen verfügt über 5,5 Planstellen. Hiervon besetzt die Stadt Aachen 4,5 und der Kreis
Aachen 1,0 Stellen.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin der bisherigen Kreisbildstelle bleibt Bedienstete/r des Kreises Aachen. Er/Sie
ist den Weisungen des Leiters des Medienzentrums Aachen unterworfen.
2. Änderungen im Personalbestand dürfen nur im Einvernehmen zwischen Stadt und Kreis Aachen vorgenommen
werden. Über Beförderungen/Höhergruppierungen entscheiden Stadt und Kreis Aachen selbständig nach gegenseitiger Information.
3. Bei langfristigem Ausfall von Personal ist hinsichtlich der Ersatzgestellung eine einvernehmliche Lösung zu finden.
§5
Kosten des Medienzentrums Aachen
1. Die Gesamtkosten des Medienzentrums Aachen (Personal- und Sachkosten) tragen die Stadt Aachen, der Kreis
Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft.
2. Die DG beteiligt sich mit einer jährlichen Pauschale von 20.000,-- DM. Die Pauschale wird an die jährliche Entwicklung der Gesamtkosten des Medienzentrums angepasst.
3. Von den Gesamtkosten tragen – nach Abzug des Anteils der DG – die Stadt Aachen 55 % und der Kreis Aachen
45 %.
4. Echte oder kalkulatorische Kosten für Räume gehen nur in soweit in die Sachkosten ein, als über die in § 3 Abs. 5
genannten Räume hinaus einvernehmlich zwischen Stadt und Kreis Aachen zusätzliche Räume bereitgestellt
werden.
5. Die jährlichen Sachkosten dürfen grundsätzlich nicht mehr als 8 vom 100 über dem Durchschnitt der Sachkosten
der zurückliegenden 3 Haushaltsjahre liegen.
6. Unter Berücksichtigung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Bindungen werden Haushaltsplan und
Investionsprogramm für das Medienzentrum mit bindender Wirkung für alle Beteiligten von der Stadt Aachen
aufgestellt. Notwendig werdende außer-/überplanmäßige Ausgaben erfordern das Einvernehmen zwischen Stadt
und Kreis Aachen.
7. Die Stadt Aachen stellt dem Medienzentrum Aachen die für die Begleichung der Sachkosten erforderlichen Mittel
zur Verfügung. Nach Abschluss des Haushaltsjahres findet zwischen Stadt und Kreis Aachen eine Erstattung der
Personal- und Sachkosten statt, sofern dieses nach der in Abs. 3 beschriebenen Kostenquotelung in Betracht
2
kommt. Der Kreis Aachen und die DG überweisen der Stadt Aachen jeweils zum 01.01. und 01.07. des
Abrechnungsjahres als Abschlag auf die Endabrechnung jeweils 50 % der veranschlagten anteiligen Kosten.
§6
Eigentumserwerb und Wertersatz
1. Die durch das Medienzentrum Aachen während der Dauer dieser Vereinbarung angeschafften Gegenstände werden
Eigentum der Stadt Aachen.
2. Im Falle der Auflösung des Medienzentrums Aachen durch die Beendigung dieser Vereinbarung (§ 11 Abs. 3)
erstattet die Stadt Aachen dem Kreis Aachen den Zeitwert der erworbenen Gegenstände entsprechend dem gemäß
§ 5 Abs. 3 vom Kreis Aachen zu tragenden Sachkostenanteil.
§7
Aufgabe und Ziele
des Medienzentrums Aachen
Das Medienzentrum Aachen erfüllt im Einvernehmen der Beteiligten die folgenden Aufgaben:
1. Die Versorgung von
schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen,
Kinder – und Jugendeinrichtungen,
gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen,
Verwaltungseinrichtungen der Stadt und des Kreises Aachen und gemeinschaftseigene Einrichtungen,
Privatpersonen mit einem besonderen Interesse,
mit audiovisuellen Bildungsmedien und den dazu erforderlichen Geräten.
Die Versorgung erfolgt im Ausleihverfahren durch Abholbetrieb und durch einen Transportdienst.
2. Die Beschaffung geeigneter Bildungsmedien und entsprechender Geräte.
3. Die medienpädagogische Aus-, Fort- und Weiterbildung für Multiplikatoren im Bereich Film, Ton, Video und Software
einschließlich der Durchführung von medienpädagogischen Seminaren.
4. Die medienpädagogische Fachberatung der Nutzer des Medienzentrums Aachen.
5. Die schulische und außerschulische Kinder- und Jugendarbeit im Medienbereich, wobei die außerschulische Kinderund Jugendarbeit zu 10 % auf den Kreis Aachen und 90 % auf die Stadt Aachen entfällt.
6. Die fachtechnische Beratung von Nutzern aus dem Bereich der Schulen und Verwaltungseinrichtungen bei der
Beschaffung von audiovisuellen Geräten.
7. Die audiovisuelle Dokumentation von Ereignissen, die für einen oder mehrere der Beteiligten oder das gesamte
Betreuungsgebiet von Bedeutung sind.
8. Die Produktion von audiovisuellen Beiträgen und die Mitarbeit im Bereich des lokalen Rundfunks und des lokalen
Fernsehens.
9. Die Übernahme weiterer Aufgaben durch das Medienzentrum Aachen erfolgt nur im Einvernehmen der Beteiligten.
§8
Nutzungsrechte
1. Im Rahmen der unter § 7 beschriebenen Aufgaben steht die Nutzung des Medienzentrums Aachen allen Personen,
Stellen, Einrichtungen und Vereinigungen aus dem Betreuungsgebiet zu.
2. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Kreis Düren berechtigt sein soll, das Medienzentrum Aachen im
Wege der Fernleihe zu nutzen.
3
§9
Medienbeirat
1. Für das Medienzentrum Aachen wird ein Medienbeirat gebildet, der die Einrichtung bei ihrer Aufgabenerfüllung
berät. Er hat 13 Mitglieder. Die Stadt Aachen benennt 7, der Kreis Aachen 5 und die DG 1 Mitglied. Sollte es zu
wesentlichen Veränderungen im Verhältnis der finanziellen Anteile der Beteiligten kommen, ist die Zusammensetzung des Medienbeirates auf Verlangen eines Beteiligten entsprechend anzupassen.
2. Die Mitglieder des Medienbeirats sollen dem Bereich der Nutzer des Medienzentrums, insbesondere der Schulen
entstammen.
§ 10
Mitbestimmung der Beteiligten
1. Der Leiter/die Leiterin des Medienzentrums Aachen und sein Vertreter/seine Vertreterin werden von der Stadt
Aachen bestimmt. Hierbei soll Einvernehmen mit dem Kreis Aachen erzielt werden.
2. Grundlegende Veränderungen in Arbeitsweise/Aufgabenstellung, beispielsweise Einführung einer Gebührenregelung, Fortfall Zustelldienst, bedürfen des Einverständnisses aller Beteiligten.
§ 11
Gültigkeit und Dauer der Vereinbarung
1. Diese Vereinbarung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde in Kraft.
2. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist jeweils zum 30.6. eines Jahres für den Ablauf des Folgejahres zulässig. Die
Kündigung muß schriftlich gegenüber allen Beteiligten erfolgen.
4
Aachen, den 10. September 1999
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Die Deutschsprachige
Gemeinschaft Belgiens
Der Oberbürgermeister
Der Landrat
Der Ministerpräsident
gez. Dr. Linden
(Dr. Linden)
gez. Meulenbergh
(Meulenbergh)
gez. Lambertz
(Lambertz)
In Vertretung:
In Vertretung:
gez. Dr. Erlenkämper
(Dr. Erlenkämper)
Beigeordneter
gez. Etschenberg
(Etschenberg)
Beigeordneter
Vermerk:
Mit Schreiben vom 15.12.1999 hat die Bezirkregierung Köln (Az. 31.1.6.3-205) die öffentliche-rechtliche Vereinbarung
gem. § 24 Abs 2 GkG genehmigt.
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 27.12.1999, Nr. 52.
5