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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
111011.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
18.02.13, 12:00
Aktualisiert
21.05.18, 19:53

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0241/WP16 öffentlich 18.02.2013 45/500 Neuausrichtung der Arbeit des Euregionalen Medienzentrums Nebenabrede zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.03.2013 12.03.2013 17.04.2013 KJA SchA Rat Kenntnisnahme Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen, vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, zu beschließen und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 30.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 zu kündigen. 3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses und vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem damaligen Kreis Aachen (heute StädteRegion Aachen) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens durch die beigefügten Nebenabrede zu ergänzen und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 zu kündigen. Vorlage FB 51/0241/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Reduzierung der laufenden Kosten um voraussichtlich 124.000,00 € pro vollem Kalenderjahr (davon Stadt 68.200,00 €, StädteRegion 55.800,00 €) ab Umsetzung. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 51/0241/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage: Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 20.11.2012 mit der Neuausrichtung der inhaltlichen Arbeit des Euregionalen Medienzentrums beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Medienwelt und im Bereich der audio-visuellen Medien den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Der Schulausschuss der StädteRegion hat in seiner Sitzung am 21.11.2012 ebenfalls den Beschluss gefasst, die öffentlich rechtliche Vereinbarung über die Grundlagen für das gemeinsame Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Ein formeller Beschluss des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Gleichwohl besteht auch dort, wie der Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft mitteilte, die Absicht, einer entsprechenden ergänzenden Vereinbarung zuzustimmen. Die öffentlich rechtliche Vereinbarung kann erst zum 30.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 gekündigt werden. Bis dahin soll über eine Nebenabrede die Neukonzeption realisiert werden. 2. Vorschlag zur Umsetzung Vor dem Hintergrund dieser Beschlüsse wurde unter Einbezug des Fachbereiches Recht und Versicherung die beigefügte Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen formuliert und entwickelt. Nach Auskunft des Fachbereiches Recht und Versicherung ist neben der Verabschiedung dieser Ergänzung durch den Rat der Stadt Aachen und den StädteRegionstag, sowie der Zustimmung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch die entsprechende Genehmigung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde im Nachhinein erforderlich. Die Fachverwaltung spricht sich dafür aus, die beigefügte Nebenabrede (siehe Anlage 1) als Ergänzung zur weiterhin bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.09.1999, nach vorheriger Empfehlung der beiden Schulausschüsse in Stadt und StädteRegion Aachen als bindend durch den Städteregionstag und den Rat der Stadt verabschieden zu lassen. Auf das Positionspapier der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, sowie des Landesarbeitskreises kommunaler Medienzentrum NRW aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe“, wird Bezug genommen (siehe Anlage 2). Die wesentlichen Inhalte dieses Positionspapiers wurden in der künftigen Aufgabenbeschreibung (vgl. §2 des Entwurfs der Nebenabrede) berücksichtigt. Vorlage FB 51/0241/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 3/4 Anlage/n: 1. Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums 2. Positionspapier „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe“ 3. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 10.09.1999 Vorlage FB 51/0241/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 4/4 Anlage 1 Entwurf Nebenabrede der Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen zwischen der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Präambel Die Stadt Aachen, der damalige Kreis Aachen (seit dem 21.10.2009: StädteRegion Aachen) und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens bildeten im Jahre 1999 im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen Medienverbund zur Versorgung des Gesamtgebietes mit audiovisuellen Lehrmitteln und der Bereitstellung von medienpädagogischen Leistungen. Die Veränderung der Medienwelt im Bereich der audiovisuellen Medien und Geräte durch technische Entwicklungen in den letzten Jahren, sowie die zunehmenden Anforderungen an die Qualität von Unterricht, aber auch die sich erweiternden Möglichkeiten elektronischer Distribution machen die Weiterentwicklung des Medienzentrums zur Medienagentur mit neuen Aufgaben notwendig. § 1 Gegenstand der Nebenabrede 1. Gegenstand dieser Nebenabrede ist die Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen, das auf der Grundlage der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.09.1999 zwischen der Stadt Aachen, dem vormaligen Kreis Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (DG) entstanden ist. 2. Das gemeinsame Medienzentrum Aachen führt die Bezeichnung – Euregionales Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen -. 3. Die Regelungen der genannten Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1999 gelten fort, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Städteregion Aachen ist mit Wirkung ab dem 21.10.2009 als Rechtsnachfolgerin in die Rechte und Pflichten des Kreises Aachen aus dieser Vereinbarung getreten. § 2 Aufgaben und Ziele des Medienzentrums Aachen Das Medienzentrum Aachen erfüllt im Einvernehmen der Beteiligten die folgenden Aufgaben: a. Die Versorgung von schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen, Verwaltungseinrichtungen der Stadt und der StädteRegion Aachen und gemeinschaftseigene Einrichtungen, Privatpersonen mit einem besonderen Interesse mit audiovisuellen Bildungsmedien. Die Versorgung erfolgt bei Onlinemedien im Downloadverfahren, im Ausleihverfahren durch Abholbetrieb und durch postalische Zustellung. Hierzu gehört auch die Weiterführung der Online-Mediendistribution in Form des NRWweiten „EDMOND“Systems (Elektronische Distribution von Medien on Demand). b. Die Beschaffung geeigneter Bildungsmedien. c. Die medienpädagogische Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrer/innen, Schüler und Multiplikatoren einschließlich der Durchführung von medienpädagogischen Seminaren in enger Zusammenarbeit mit den Medienberatern des Landes. Unterstützung aller Schulen bei der Erstellung von Medienkonzepten. d. Die medienpädagogische Fachberatung der Nutzer des Medienzentrums Aachen. e. Öffentlichkeitsarbeit in Form von regelmäßigen Informationsveranstaltungen zu aktuellen Fragen im Umgang mit modernen Medien und Kommunikationstechniken. f. Kooperation zwischen Medienzentrum und Jugendpflege im Sinne eines präventiven Kinder- und Jugendmedienschutzes. g. Die schulische und außerschulische Kinder- und Jugendmedienarbeit inklusive der Schulung und Unterweisung von Erzieher/innen und Mitarbeitern der offenen Ganztagsschule und der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen. h. Technischer Support: Dies beinhaltet die Reparatur und Beschaffung von audiovisuellen Geräten und den Geräteverleih im Einzelfall für Schulträger und Verwaltungseinrichtungen. Die fachtechnische Beratung von Nutzern und Verwaltungseinrichtungen bei der Beschaffung von audiovisuellen Geräten sowie die Unterweisung von Lehrerinnen und Lehrern in der Nutzung interaktiver Tafeln. i. Die audiovisuelle Dokumentation und Zusammenstellung von Dokumentationen über regional relevante Ereignisse. j. Zusammenarbeit mit der Regio-IT im Projekt „EDV an Schulen“. k. Die Übernahme weiterer Aufgaben durch das Medienzentrum Aachen erfolgt nur im Einvernehmen der Beteiligten. -2- § 3 Ausstattung, Personal und Kosten 1. Die festzustellende Reduzierung der händischen Ausleihe von Medien und Geräten sowie der Medienprüfung erlaubt eine Reduzierung des eingesetzten Personals. Die vormals auf 5,5 Stellen festgesetzte Personalausstattung wird einvernehmlich auf 4,0 Stellen reduziert. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Stellen der Stadt Aachen. 2. Die Reduzierung der händischen Ausleihe bedingt eine Reduzierung der von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. 3. Sollte eine der Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung der Steuerpflicht unterliegen, wird die Steuerlast – ggfs. auch rückwirkend - im Rahmen der Gesamtkosten berücksichtigt. § 4 Inkrafttreten Diese Nebenabrede tritt mit dem Tag der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Köln in Kraft. Aachen, den Stadt Aachen StädteRegion Aachen Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens Der Oberbürgermeister Der StädteRegionsrat Der Ministerpräsident Philipp Etschenberg Lambertz -3- Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! Zur Weiterentwicklung der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in NRW Impressum Herausgeber: LWL-Medienzentrum für Westfalen Fürstenbergstraße 14 48147 Münster www.lwl-medienzentrum.de öööö LVR-Zentrum für Medien und Bildung Bertha-von-Suttner-Platz 1 40227 Düsseldorf www.medien-und-bildung.lvr.de Medienberatung NRW Bertha von Suttner-Platz 1 40227 Düsseldorf www.medienberatung.schulministerium.nrw.de in Zusammenarbeit mit: Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren NRW c/o Medienzentrum Stadt Dortmund Rheinlanddamm 201 44139 Dortmund www.lak-medienzentren-nrw.de Autoren: Barbara Bielefeld, Bernd Gohlicke, Jens Holthoff, Sabine Hörter, Elisabeth Janke, Amina Johannsen, Erich Kampmann, Markus Köster, Horst Kummerfeldt, Andrea Meschede, Wilfred Paschvoss, Dirk Stratmann Redaktion: Markus Köster Wilfred Paschvoss Michael Thessel Wolfgang Vaupel Bildnachweise: Titelfoto: Stephan Sagurna, LWL-Medienzentrum für Westfalen Fotos Seite 5: Greta Schüttemeyer, LWL-Medienzentrum für Westfalen Foto Seite 7: Jan Telgkamp Foto Seite 8: Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung Foto Seite 12: Katharina Bahl, LWL- Medienzentrum für Westfalen Foto Seite 15: Leo Hansen Foto Seite 19: Esther Sobke, LWL-Medienzentrum für Westfalen Foto Seite 22: Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung Foto Rückseite: Stefan Arendt, LVR-Zentrum für Medien und Bildung Gestaltung: Ute Havers, LWL-Medienzentrum für Westfalen Druck: Druck: DruckVerlag Kettler, Bönen/Westfalen Inhalt Auf einen Blick Seite 4 I. Präambel Seite 6 II. Die Herausforderungen Seite 8 Seite 13 IV. Medienzentren auf dem Weg zu Medienbildungsagenturen Seite 20 V. Quintessenz Seite 22 Medienbildung ist gemeinsame kommunale und staatliche Aufgabe Die Rolle der kommunalen Medienzentren III. Die Aufgaben Vorschulische Bildung Schulische Bildung Außerschulisch-kulturelle Bildung Medienbildung ist kommunale Aufgabe! – Ein Positionspapier Positionspapier der Medienzentren in NRW Auf einen Blick Dieses Positionspapier beschreibt Herausforderungen, Aufgaben und Perspektiven der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in Nordrhein-Westfalen und soll einen Orientierungsrahmen für die erforderlichen Neuausrichtungen bieten. Medienkompetenzen machen Kinder stark, damit sie in der von Medien geprägten Welt keinen Schaden nehmen und lernen, sich zu behaupten und respektvoll mit anderen umzugehen. Medienkompetenzen sind in schulischen Kontexten auch Lernkompetenzen und eine notwendige Grundlage für lebensbegleitendes Lernen in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Mit dem Leitprojekt Medienpass NRW der Landesregierung entsteht vor Ort besonderer Bedarf für die Unterstützung von Schulen und anderen beteiligten Jugend- und Bildungseinrichtungen. Medien und IT für das Lernen von heute und morgen Mit ihren Medienzentren kommen die Kommunen der gesetzlichen Verpflichtung nach, ihren Schulen Medien für das Lernen und eine adäquate Technikausstattung zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wird auch im Internetzeitalter nicht überflüssig – gerade Schulen benötigen angesichts des immensen Wandels im Medienbereich kompetente ortsnahe Unterstützungssysteme. Nötiger denn je ist das Vorhandensein kostengünstiger, flächendeckender öffentlicher Zugänge zu Medien, nötiger denn je auch die Vermittlung von Medienkompetenz vor Ort. Der weitere Ausbau von EDMOND NRW bildet eine zentrale gemeinsame Zukunftsaufgabe der Landschaftsverbände, Kreise und kreisfreien Städte. Medienbildung ist kommunale Standortförderung Gut ausgestattete und damit attraktive Schulen, kompetente Fach- und Methodenvermittlung im Unterricht und angemessen qualifizierte Schulabgänger sind auch für die heimische Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Medienkompetenz ist für die meisten Berufsfelder längst unverzichtbar. Städte und Kreise, die in diese Kompetenz investieren, leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung der Bildungsstandorte und damit auch zur positiven Wirtschaftsentwicklung ihrer Gebietskörperschaften. Sie fördern sowohl die Ansiedlung junger, bildungsbewusster Familien als auch die Heranbildung von Fachkräften, die die Wirtschaft im demographischen Wandel dringend benötigt. Ortsnahe Beratung und Qualifizierung der Schulen Die Förderung von Medienkompetenz ist eine der wichtigsten Bildungsaufgaben unserer Zeit. Über die Lehrmittel- und Technikbereitstellung hinaus benötigen Schulen und deren Lehrpersonal deshalb kompetente Beratung und Qualifizierung in allen Fragen rund um das Lernen und Leben mit Medien. Hier liegt 4 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! eine Schlüsselaufgabe der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme vor Ort. Kompetenzteams der staatlichen Lehrerfortbildung, Regionale Bildungsbüros und kommunale Medienzentren arbeiten auf diesem Feld Hand in Hand. Medienkompetenz für lebenslanges Lernen Medienbildung ist nicht nur eine schulische Aufgabe. Sie beginnt vorher und bleibt auch danach Teil eines lebenslangen Lernprozesses. Wie Schulen sind deshalb Kindertagesstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtungen wichtige Adressaten der Unterstützungsangebote der Medienzentren. Durch Beratungsund Informationsangebote können sie beispielsweise Eltern und Erzieherinnen wertvolle Tipps und Regeln für einen kritisch-reflektierten Umgang mit Medien geben. Auf dem Weg zur kommunalen Medienbildungsagentur Medien sind heute im kommunalen Bildungs- und Kulturbereich so omnipräsent und die damit verbundenen Aufgaben so vielfältig, dass zahlreiche Institutionen vor Ort mit ihnen befasst sind. Die Etablierung einer koordinierenden Instanz, die die Aktivitäten der einzelnen Akteure vernetzt und technisch versiert unterstützt, bietet die Chance, Doppelarbeit und Fehlplanungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Die Medienzentren sind geborene Institutionen für die Wahrnehmung dieser Funktion. Als eine Säule der kommunalen Bildungsplanung können sie personelle, technische und finanzielle Ressourcen bündeln. Ohne funktionierende kommunale Unterstützungssysteme wird in Zukunft ein erfolgreiches Lernen mit Medien und die Förderung von Medienkompetenz nicht möglich sein. Geboten ist deshalb die Weiterentwicklung der Kreis- und Stadt-Medienzentren zu modernen kommunalen Medienbildungsagenturen. Dies ist eine Investition in die Zukunft, die letztlich allen Kosten spart. 5 Ein Positionspapier I. Präambel Bildung als Chance und Herausforderung für jeden Einzelnen, aber auch als Gestaltungsaufgabe aller politischen Ebenen ist Partei übergreifend in den Mittelpunkt gerückt. Land und Kommunen in NRW bekennen sich zu einer gemeinsamen Bildungsverantwortung und bündeln in vielen Bereichen erfolgreich ihre Ressourcen. Konzeptionelle Grundlagen sind die „Aachener Erklärung“ des deutschen Städtetages mit dem formulierten Anspruch auf aktive Mitgestaltung der Bildung vor Ort und der Koalitionsvertrag der Landesregierung mit dem klaren Angebot zur Zusammenarbeit. Mit den Ergebnissen der Bildungskonferenz „Zusammen Schule machen für NRW“ liegen darüber hinaus gemeinsame fachliche Zielvorstellungen vor, die in den nächsten Jahren zu einem systematischen gemeinsamen Vorgehen in zentralen Fragen der Schulentwicklung führen werden. Land wie Kommunen werden dabei ihre je eigenen Ressourcen einbringen und insbesondere vor Ort effektiv bündeln können und müssen. In den vergangenen Jahren sind bereits tragfähige dezentrale Strukturen entstanden, auf denen die Weiterentwicklung aufsetzen kann. Mit den Regionalen Bildungsnetzwerken ist eine gemeinsam gesteuerte Struktur etabliert worden, die bereits effektiv für die je eigene Weiterentwicklung der Bildungsstandorte in den Gebietskörperschaften genutzt wird. Mit der Neuorganisation der Lehrerfortbildung in 53 dezentralen Kompetenzteams hat das Land die Unterstützung der Schulen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung deutlich effektiver gestaltet und Grundlagen gelegt für eine enge und parallele Zusammenarbeit vor Ort mit regionalen und lokalen Unterstützern. Mit der geplanten Gründung des Landesinstituts für Bildung wird auch die zentrale Unterstützung der Kompetenzteams weiter professionalisiert. Mit der Medienberatung NRW ist seit 2006 für einen Teilbereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung eine beispielhafte gemeinsame Service- Agentur entstanden, die kommunale und Landesaufgaben bündelt, abstimmt und in effektive Dienstleistungen für die Arbeit vor Ort zur Verfügung stellt. Diese Zusammenarbeit spiegelt sich auf der kommunalen Ebene durch das enge Zusammenwirken der staatlichen Kompetenzteams mit den kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die Dachmarke „Bildungspartner NRW“ unterstützt diese Zusammenarbeit wiederum zentral. Die Medienzentren sind der kommunale Beitrag vor Ort zur effektiven Bündelung kommunaler und Landesressourcen bei der Bereitstellung von hochwertigen Bildungsmedien und der Entwicklung von Medienkompetenz. In ihrer gemeinsamen Erklärung „Medienzentren und Schulen sind Bildungspartner in NRW“ von 6 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! 2009 haben das Schulministerium und die drei kommunalen Spitzenverbände sich auf eine landesweite Förderung der nachhaltigen Kooperation von Medienzentren und Schulen verständigt. Die dargestellten Strukturen bedürfen nun der ständigen Weiterentwicklung und Anpassung. Mit dem Leitprojekt Medienpass NRW der Landesregierung entsteht besonderer Bedarf für die Unterstützung von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Ziel des Medienpasses NRW ist der systematische und zielgerichtete Aufbau von Medienkompetenz in Vorschule, Grundschule und Sekundarstufe I. Medienkompetenzen sind auch eine notwendige Grundlage für lebensbegleitendes Lernen in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Der Medienpass NRW kann deshalb auch für die kommunalen Unterstützungssysteme der Medienbildung ein Leitprojekt sein. Die mit dem Medienpass NRW verbundenen Herausforderungen zeigen erneut die Sinnhaftigkeit kommunaler Unterstützung durch Medienzentren. Das vorliegende Papier beschreibt in systematischer Form Herausforderungen und Aufgaben der kommunalen Medienzentren. Es will und kann keine verbindlichen Standards vorgeben, denn dies passt nicht zum Primat der kommunalen Selbstverwaltung in NRW und zur Gestaltungshoheit der Kommunen. Gleichwohl soll es den Handelnden vor Ort, insbesondere den Entscheidungsträgern einen Orientierungsrahmen bei den erforderlichen Neuausrichtungen bieten. 7 Ein Positionspapier II. Die Herausforderungen Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Innerhalb kurzer Zeit hat sich die Präsenz digitaler Medien in unserer Gesellschaft radikal verstärkt und tiefgreifende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Umbrüche ausgelöst. Anders als noch vor zwanzig Jahren sind Medien auch im Bildungsbereich kein Spezialaspekt mehr, sondern ein breites Querschnittsthema – scheinbar „alles Wissen dieser Welt“ wird heute digital bereitgestellt und rezipiert. Damit einher gehen rasche technische Entwicklungsschübe sowie eine wachsende Flut medialer Angebote und Akteure. Zumindest in der jungen Generation zeichnet sich mit Hilfe der sogenannten sozialen Netzwerke eine regelrechte Revolution des Kommunikations- und Informationsverhaltens ab. So ist Medienkompetenz zu einer Schlüsselkompetenz für jeden Einzelnen geworden. Sie bildet eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an Wissen und kulturellen Leistungen, für die Partizipation an gesellschaftlicher wie politischer Kommunikation und für die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität. Auch die Arbeit in den Bildungseinrichtungen hat sich seit einigen Jahren stark verändert. Elementare Paradigmenwechsel vollzogen und vollziehen sich 8 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! u u u u u von der Wissensvermittlung zur Kompetenzorientierung, vom Frontalunterricht zum selbständigen, entdeckenden Lernen, von homogenen zu heterogenen Lerngruppen (Integration / Inklusion), vom Schulbuch zu multikanaligen Lernumgebungen, von der auf das Kinder- und Jugendalter begrenzten Schulzeit zum lebenslangen Lernen. Parallel entstehen in allen gesellschaftlichen Bereichen zusätzliche Bedarfslagen: In Kultur und Bildung steigt die Nachfrage nach Visualisierung und Multimedialität; gleichzeitig erfordert die digitale Informationsgesellschaft von allen Bevölkerungsgruppen und allen Berufsschichten immer höhere Medienkompetenzen, sowohl in der Nutzung der Angebote als auch in der kritischen Bewertung der Inhalte. Informations- bzw. Medienkompetenz ist, u wenn man mit traditionellen wie neuen Medien (Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet) umgehen kann u wenn man die gängigen Computerprogramme zur Produktion und Präsentation von Arbeitsergebnissen in Schule und Arbeitswelt bedienen kann u wenn man als Handwerksbetrieb über das Internet Werbung betreibt u wenn man als Bürger/in die Online-Dienste und Bürgerbeteiligungsangebote im Internet nutzen kann u wenn man erkennt, wann eine Mailanfrage in betrügerischer Absicht nach persönlichen Daten fragt (Phishing) u wenn man seriöse von unseriösen Internetangeboten unterscheiden kann u wenn man durch das Drehen eines eigenen Films die Tricks bei Film- und Fernsehproduktionen kennen gelernt hat u wenn man weiß, wie man eine Fahrkarte am Automaten oder online kauft u wenn man sich über eine aktuelle gesellschaftliche Frage mithilfe von Zeitungsartikeln, Fernsehsendungen oder Internet-Beiträgen ein abgewogenes eigenes Urteil bilden kann . u oder allgemein gesagt: wenn man Medien reflektiert, kritisch, selbst bestimmt und der Situation angemessen nutzen kann 9 Ein Positionspapier Medienbildung ist gemeinsame kommunale und staatliche Aufgabe Heranwachsende und Erwachsene kompetent zu machen für das digitale Zeitalter ist gleichermaßen eine kommunale wie eine staatliche Aufgabe. Bei der Unterstützung der Schulen wirken kommunale Schulträger, staatliche Schulaufsicht und Lehrerfortbildung unmittelbar zusammen. Gut ausgestattete und damit attraktive Schulen, kompetente Fach- und Methodenvermittlung im Unterricht und angemessen qualifizierte Schulabgänger sind auch für die heimische Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Medienkompetenz ist für die meisten Berufsfelder längst unverzichtbar. Städte und Kreise, die in diese Kompetenz investieren, leisten einen Beitrag zu Qualitätssicherung der Bildungsstandorte und damit auch zur positiven Wirtschaftsentwicklung ihrer Gebietskörperschaften. Sie schaffen attraktive Standortbedingungen sowohl für die Ansiedlung junger, bildungsbewusster Familien als auch für die Heranbildung von Fachkräften, die die Wirtschaft im demographischen Wandel dringend benötigt. Wie die Qualitätsentwicklung der Schulen vor Ort liegt auch das weite Feld der außerschulischen Bildung im vitalen Interesse der Kommunen. Denn das Erwerben von Medienkompetenz kann nicht auf Schule beschränkt sein, es ist ein lebenslanger, vom Vorschul- bis zum Seniorenalter reichender Bildungsprozess. Die Medienalphabetisierung von Bürgerinnen und Bürgern qualifiziert die Menschen auf einem zentralen Bildungssektor. Eine wichtige öffentliche Aufgabe ist, die digitale Ausgrenzung von sozial Benachteiligten, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung abzubauen. Neben der technischen Unterstützung sowie der Aus- und Weiterbildung der Multiplikatoren sichern dabei übergreifende Medienkonzepte für die einzelnen Bildungsphasen und Schulformen die Grundlagen für das kompetente Leben und Lernen mit Medien. Ein wesentliches Anliegen der aktuellen Offensive für Medienkompetenz des Landes NRW ist die Verzahnung der verschiedenen schulischen und außerschulischen Bildungsebenen. Die Arbeit mit Medien in der Schule ist in besonderem Maß darauf angewiesen, dass die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche der kommunalen Schulträger und der staatlichen Schulaufsicht optimal ineinander greifen (Lehrerfortbildung, Bereitstellung von Medien für den Unterricht, Standard-IT-Lösungen u.a.). Eine systematische Zusammenarbeit von Land und Kommunen ist Ausdruck der gemeinsamen Bildungsverantwortung für unsere Kinder und Jugendlichen. Die Rolle der kommunalen Medienzentren Die beschriebenen Entwicklungen in der Medien- und Bildungslandschaft haben direkte Auswirkungen auf alle Aufgabenbereiche der kommunalen Medienzentren: Sie verändern die Wege und Methoden der Me10 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! dienbildung und Medienbereitstellung und damit auch die Tätigkeitsprofile der Einrichtungen. Das inzwischen weltweit zugängliche Medienangebot im Internet scheint nur auf den ersten Blick die Medienzentren überflüssig zu machen – gerade Schulen benötigen angesichts des immensen Wandels im Medienbereich kompetente ortsnahe Unterstützungssysteme, um guten Unterricht mit und über Medien gestalten zu können. Nötiger denn je ist das Vorhandensein kostengünstiger, flächendeckender öffentlicher Zugänge zu Medien, nötiger denn je auch die synergetische Vernetzung der verschiedenen Medienbildungsaktivitäten vor Ort. Trotz beschränkter finanzieller Mittel erfüllen schon heute viele nordrhein-westfälische Medienzentren über die Aufgabe der Medienversorgung hinaus als Institutionen für Beratung und Fortbildung, als Lern- und Veranstaltungsorte und auch als Zentren der Medienkulturarbeit einen weit gefassten Bildungsauftrag. Diese Rolle als lokale Unterstützungssysteme der Medienbildung gilt es zu erhalten und zu stärken! Im Jahr 2009 haben das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die drei kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW die gemeinsame Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Medienzentren vereinbart. In der gemeinsamen Erklärung heißt es: Bildungspartner Medienzentrum und Schule „Mit ihren kommunalen Medienzentren kommen die Schulträger der gesetzlichen Verpflichtung nach, ihren Schulen Medien für das Lernen und eine entsprechende Medientechnik zur Verfügung zu stellen. In zahlreichen Kommunen in NRW nehmen die Medienzentren einen umfassenderen Bildungsauftrag wahr und bieten vielfältige Mediendienstleistungen an. Dabei sind sie schon immer selbstverständliche Partner der Schulen und arbeiten eng mit dem staatlichen System der Lehrerfortbildung und der Medienberatung NRW zusammen. Wir möchten Medienzentren ermutigen, die Kooperation mit den Schulen ihres Einzugsbereiches weiter zu entwickeln und eine systematische Bildungspartnerschaft einzugehen. Schulen möchten wir dabei helfen, den Bildungspartner Medienzentrum in ihre fachlichen Lernmittelkonzepte zu integrieren und deren Potenziale für die Unterrichtsentwicklung und Aspekte individueller Förderung zu nutzen. Medienzentren, die ihre vielfältigen, oft speziell auf Lehrpläne hin produzierten Medien, ihr qualifiziertes Bildungsangebot und ihr Know-how im Bereich Medientechnik und -management auf die Anforderungen der einzelnen Schulen optimal abstimmen, leisten einen wichtigen kommunalen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht.“ 11 Ein Positionspapier 12 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! III. Die Aufgaben Kommunen, die sich den Herausforderungen der digitalen Revolution stellen, sehen sich einer Vielzahl von Aufgaben gegenüber. Im Bildungs- und Kulturbereich können die Medienzentren dabei zentrale Teilaufgaben übernehmen. Eine Umfrage unter den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalen hat im Herbst 2011 ergeben, dass die folgenden Aufgaben jeweils von der Mehrzahl (27 oder mehr) der Kreis- und Stadtmedienzentren wahrgenommen werden: u Medienverleih für Schulen und außerschulische Einrichtungen u Online-Versorgung der Schulen mit Unterrichtsmedien durch EDMOND u Verleih von Technik für Präsentationen und aktive Medienarbeit u Beratung bei Medienkonzepten / Medienentwicklungsplanung u Beratung und Fortbildung von Lehrkräften u Unterstützung von Medien-Projekten in Schulen u Unterstützung von außerschulischen Medienaktivitäten u Vernetzung der Medienbildung (vor Ort und mit überregionalen Partnern) Mindestens jeweils zwei Fünftel der Medienzentren sind darüber hinaus auch auf folgenden Feldern tätig: u Beratung und Qualifizierungen im außerschulischen Bereich u Unterstützung der Lehrerausbildung (Studienseminare) Ein Viertel aller Medienzentren übernimmt auch Technikservice und IT-Support für die Schulen. Schon diese Aufzählung macht deutlich, dass Medienbildung nicht nur eine schulische Aufgabe ist. Sie beginnt vorher und bleibt auch danach Teil eines lebenslangen Lernprozesses. Kindertagesstätten, Jugendund Bildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sind daher neben den Schulen wichtige Orte der Medienkompetenzvermittlung und damit Partner der Medienzentren. Zielgruppenspezifisch betrachtet lassen sich die Aufgaben der Medienzentren den drei Bereichen vorschulische, schulische und außerschulisch-kulturelle Bildung zuordnen. Vorschulische Bildung Frühkindliche Förderung und Bildung sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Kinder kommen bereits sehr früh mit unterschiedlichsten Medien in Berührung. Fernsehen, Handy, Computerspiele und das 13 Ein Positionspapier Internet nehmen in der kindlichen Lebenswelt schon einen breiten Raum ein. Eine kritisch-reflektierte Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz ist deshalb bereits im Vorschulalter pädagogisch geboten. Sie schließt Printmedien genauso ein wie audiovisuelle Medien und das Internet. Medienwelten im Vorschulalter „Der hat mir das weggenommen. Jetzt schlage ich zurück, wie bei Dragon Ball“ - laut Dr. Maya Götz eine typische Rechtfertigung im Kindergartenalter. Wenn der Fernseher läuft, findet immer auch Erziehung statt. Sendungen vermitteln Werte, positive wie negative, offen oder unterschwellig. Zum Bedauern vieler Eltern begeistern sich Fernsehanfänger auch für Zeichentrickserien, in denen die Helden Gewalt anwenden, um die Welt gegen das Böse zu verteidigen. Quelle: http://www.eltern.de/kindergarten/erziehung/kinder-und-fernsehen.html?page=3 In erster Linie sind die Eltern gefordert, ihre Kinder an den richtigen Umgang mit Medien heranzuführen. Damit sie diese Erziehungsaufgabe kompetent wahrnehmen können, brauchen sie aber professionelle Unterstützung. Durch Beratungs- und Informationsangebote können die Medienzentren vor Ort ihnen wertvolle Tipps und Regeln für den Umgang mit Medien geben und ihnen neben den Risiken auch die Chancen durch hilfreiche Medienangebote erläutern. Kinder tragen ihre Medienerfahrungen auch in die Betreuungseinrichtungen (KiTa, KiGa, Familienzentren...). Medien können bei kompetentem Einsatz den pädagogischen Alltag in Kindertagesstätten vielfältig bereichern. Gleichzeitig brauchen Erzieher/-innen Qualifikationen, um ihre Kinder behutsam und kritisch an Medien heranführen zu können, auch und gerade als Gegengewicht zur unkontrollierten medialen Reizüberflutung, der diese in manchen Elternhäusern bereits im Vorschulalter ausgesetzt sind. Auch hier können und sollten Medienzentren wichtige Beratungs- und Qualifizierungsaufgaben für die Mitarbeiter/-innen von Betreuungseinrichtungen in kommunaler und anderer Trägerschaft übernehmen, sowohl durch eigene Maßnahmen als auch durch die Vermittlung von anderen Angeboten und Fachkräften. Schulische Bildung Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen erstreckt sich sowohl auf das „Lernen mit Medien“ als auch auf das „Leben mit Medien“, sprich die eigenen Medienerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, die deren Alltag heute in hohem Maße bestimmen. Die Vermittlung von Medienkompetenz, der Einsatz von Medien als Mittel der Veranschaulichung und die Nutzung der Medien in der Hand der Schülerinnen und Schüler 14 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! als Werkzeuge selbstständigen Lernens sind schon heute Qualitätsmerkmale eines guten Unterrichts und damit auch einer guten Schule und werden es künftig noch stärker sein. Um diesem doppelten Auftrag gerecht zu werden, benötigen Schulen und deren Lehrpersonal neben einer passgenau auf die Anforderungen der schuleigenen Arbeitspläne abgestimmten, gut funktionierenden ITAusstattung didaktisch aufbereitete audiovisuelle Medien, die im Unterricht be- und verarbeitet werden können. Nach § 79 des NRW-Schulgesetzes ist die Lehrmittelbereitstellung inklusive audiovisueller Medien ebenso wie die Zurverfügungstellung einer „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten Sachausstattung“ eine Pflichtaufgabe der kommunalen Schulträger. Sowohl aus urheberrechtlichen wie pädagogischen Gründen kann die Medienbereitstellung in Schulen auch künftig nicht von kostenlosen Internetangeboten wie Youtube oder MyVideo übernommen werden. Aufgabe und Chance der Kreis- und Stadtmedienzentren ist es deshalb, im Verbund mit den anderen kommunalen Medienzentren und den beiden Landesmedienzentren in NRW ein rechtlich abgesichertes und didaktisch passgenaues Angebot an Unterrichtsmedien vorzuhalten und so nicht zuletzt den einzelnen Schulen 15 Ein Positionspapier und Schulträgern Kosten zu sparen. Zielperspektive ist, einen möglichst großen Teil der Medien online bereitzustellen, soweit dies finanziell, rechtlich und technisch möglich ist. Deshalb haben die kommunalen Medienzentren in NRW gemeinsam mit den beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren seit 2004 mit EDMOND NRW ergänzend zu den etablierten Medienverleihen einen innovativen Online-Mediendienst aufgebaut. Mit EDMOND können Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen Filme, Audiobeiträge und mehr per Mausklick direkt herunterladen. So wurde der Weg zu innovativen, schülerund handlungsorientierten Lernformen gebahnt. Der Ausbau und Betrieb dieses bundesweit modellhaften Onlinedienstes für Bildungsmedien ist und bleibt eine entscheidende gemeinsame Aufgabe der 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Zur Zukunft der Medien-Verleihe Kurz- und mittelfristig (für die nächsten 5 Jahre) wird es im schulischen Bereich (im vor- und außerschulischen sowieso) weiterhin einen Bedarf an physikalischen Medien geben. Dafür lassen sich drei Gründe benennen: u die nach wie vor unzureichende technischen Anbindung/Ausstattung vieler Schulen: vor allem in Grundschulen fehlen breitbandige Internetzugänge, Beamer und PCs in jeder Klasse,... u die mangelnde technische und pädagogische Vertrautheit gerade älterer Lehrkräfte mit den neuen Onlineangeboten, u das infolge der hohen Lizenzkosten der Medien und knappen Beschaffungsetats der allermeisten Medienzentren für eine schulische Vollversorgung noch unzureichende Online-Medienangebot. Ob die Verleihe der Medienzentren langfristig ganz durch eine Online-Versorgung ersetzt werden können, hängt unter anderem von zwei Punkten ab: 1. der Frage, ob und wie dann die Versorgung der vor- und außerschulischen Bildungseinrichtungen mit Bildungsmedien sichergestellt werden soll. Diese können bislang aufgrund lizenzrechtlicher Bestimmungen der Produzenten/Anbieter nur „offline“ mit Medien versorgt werden. 2. der Preisentwicklung im Bereich des schulischen Onlinemedienangebots. Bislang ist z.B. der Kauf von Onlinelizenzen für Kurz- und Spielfilme (die im Unterricht eine wachsende Bedeutung haben), wegen der hohen Preise und befristeten Lizenzzeiten kaum zu empfehlen. 16 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! Über die Lehrmittel- und Technikbereitstellung hinaus benötigen Schulen und deren Lehrpersonal heute kompetente Beratung und Qualifizierung in allen Fragen rund um das Lernen und Leben mit Medien. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Förderung der Medienkompetenz zu einem Leitprojekt erklärt. Mit dem Medienpass NRW hat sie zusammen mit der Landesanstalt für Medien (LfM) und der Medienberatung NRW ein Angebot entwickelt, das Kinder und Jugendliche systematisch und altersgemäß medienkompetent macht und gleichzeitig Lehrerinnen und Lehrer bei der Vermittlung unterstützen kann. Die Kompetenzbereiche des Medienpasses korrespondieren mit Fach- und Methodenkompetenzen moderner Lehrpläne und erleichtern damit die Förderung von Medienkompetenz im Unterricht. Mit dem Medienpass können Schulen ihre Unterrichtsentwicklung begleiten oder gar anstoßen – aktive Lernphasen in anregungsreichen Lernumgebungen erfordern lern- und medienkompetente Schülerinnen und Schüler. Der Medienpass hilft Schulen auf dem Weg zur Inklusion, weil durch die Kompetenzorientierung individuelle Lernwege der Kinder in unterschiedlicher Geschwindigkeit und Themensetzung unterstützt werden. Um den Medienpass in ihrem Unterricht zu implementieren, benötigen Schulen intensive Beratung und Unterstützung. Hier liegt – im Verein mit den örtlichen Kompetenzteams und Medienberatern - eine Schlüsselaufgabe der kommunalen Medienzentren. Die im Auftrag der Landesanstalt für Medien (LfM) erstellte Studie des Bremer Professors Andreas Breiter zur Mediennutzung in den nordrhein-westfälischen Schulen zeigt, wie wichtig eine niedrigschwellige, fachspezifische und methodische Qualifizierung der Lehrkräfte zum Medieneinsatz im Unterricht ist. Genauso ist die Vermittlung von Wissen über die aktuellen Medienwelten der Schüler sowie deren Gefahren und auch Chancen gefragt. Und last but not least brauchen Schulen und Schulträger eine umfassende Beratung im Hinblick auf eine lernförderliche IT-Ausstattung. Einen wichtigen Unterstützungsbeitrag für Schulen können Medienzentren auf dem Feld der Inklusion leisten: Die Bereitstellung barrierefreier Medien und einer geeigneten Technik-Ausstattung für einen differenzierten und „inklusionsbewussten“ Unterricht sowie die Beratung und Fortbildung der Lehrkräfte und Schulträger auf diesem Feld ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Außerschulische Bildung In der außerschulischen Jugendarbeit liegt ein großes Potenzial, den kreativen und kritischen Umgang mit Medien zu schulen, weil die zeitlichen Zwänge des schulischen Umfeldes dort nicht gegeben sind. Da offene Angebote oft von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Milieus genutzt werden, sind sie auch ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit / Chancengerechtigkeit. 17 Ein Positionspapier Lieblingsmedien Jugendlicher Für gut neun von zehn Jugendlichen ist Musikhören (91 %) die wichtigste Medienbeschäftigung, dicht gefolgt von der Nutzung des Internets (86 %) und der Handynutzung (80 %). ... 46 Prozent nennen Video- bzw. Computerspiele ... Den kleinsten Anteil der Nutzungszeit [im Internet] nimmt die Suche nach Informationen ein. Quelle: JIM-Studie 2010, http://www.mpfs.de/fileadmin/JIM-pdf10/JIM2010.pdf, S. 15 und S.30 Cybermobbing, Happy Slapping, Spielesucht, Abzockfallen, der unreflektierte Umgang mit persönlichen Daten und der illegale Download von audiovisuellen Medien gehören zum Erfahrungsfeld vieler Jugendlicher. Mit Informations- und Beratungsangeboten sowie Projekten können kommunale Medienzentren hier in Kooperation mit Partnern wie dem Jugendamt oder der LfM der Aufklärung, der Gewaltprävention und dem Jugendschutz dienen. Recherchetrainings fördern die Informationskompetenz der Jugendlichen und erhöhen ihre Bildungschancen. In Projekten zur Filmbildung können Beeinflussungen und Gestaltungsmöglichkeiten durch Medien bewusst gemacht und eigene kreative Medienbeiträge unter Berücksichtigung urheberrechtlicher Aspekte erstellt werden. Im Sinne des lebenslangen Lernens sind auch ältere Menschen zu einer wichtigen Zielgruppe der Medien- Neue Medien für Senioren Hier treffen sich Senioren in netter Atmosphäre, surfen im Internet und üben sich ungezwungen im Umgang mit dem Computer. Auch bei Problemen mit dem eigenen Laptop, bei Fragen zur Digitalkamera, zum Navigationssystem oder Handy wird geholfen. Jeden Dienstag von 15.30 - 18.00 Uhr und am 2. Sonntag im Monat von 15.00 – 17.30 Uhr können Interessierte ohne Anmeldung vorbei schauen. Quelle: http://www.myheimat.de/pattensen/freizeit/internet-treff-neue-medien-fuer-seniorend1301950.html Solche und ähnliche Ankündigungen gehören mittlerweile in vielen Kommunen zu den etablierten Angeboten in Veranstaltungskalendern. Ziel ist, ältere Menschen zu unterstützen, sich ein eigenes Urteil über das Für und Wider der Nutzung neuer Technologien zu bilden, ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken 18 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! und im Alter die Lebensqualität aufrecht zu erhalten. Online einkaufen, Fahrkarten buchen und Bankgeschäfte tätigen zu können, moderne Terminals, intelligente Wohntechnik und neue Fernseh- oder Radioformate nutzen zu können, über Bildtelefon, E-Mails, Handy und SMS kommunizieren zu können, online Behördengänge erledigen, Informationen im Netz recherchieren und seriöse von unseriösen Internetangeboten unterscheiden zu können sind wichtige Aspekte einer aktiven, partizipierenden Lebensgestaltung bis ins hohe Alter. Weitere Facetten kultureller Medienarbeit liegen in den Bereichen u Förderung der kulturellen Filmbildung, z.B. durch Kinderfilmfeste, Kinoveranstaltungen etc. u Entwicklung und Begleitung medienspezifischer Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen oder Kinos. u Beratung zu Bild-, Film- und Tondokumenten sowie Sicherung und Veröffentlichung des audiovisuellen Kulturgutes vor Ort u Eigene lokale/regionale Film- und Fotodokumentationen 19 Ein Positionspapier IV. Medienzentren auf dem Weg zu Medienbildungsagenturen Medien sind inzwischen im kommunalen Bildungs- und Kulturbereich so omnipräsent und die damit verbundenen Aufgaben so vielfältig, dass zahlreiche Institutionen vor Ort mit ihnen befasst sind: neben dem Medienzentrum auch der lokale IT-Dienstleister, das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt, die VHS, die Bibliotheken, die Museen, das Kompetenzteam, das Bildungsbüro, die Pressestelle, das Archiv und viele andere mehr. Die nachhaltige und systematische Erstellung und Umsetzung eines bereichsübergreifenden kommunalen Medienkonzepts für Bildung und Kultur bedarf einer adäquaten professionellen Organisationsstruktur, die die Aktivitäten der einzelnen Akteure bündelt und vernetzt. Die Etablierung einer koordinierenden Instanz, die im Sinne einer „Fachstelle für kommunale Medienbildung“ die Aktivitäten der einzelnen Akteure vernetzt und technisch versiert unterstützt, bietet die Chance, Doppelarbeit und Fehlplanungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Kommunale Politik und Verwaltung kann so vorausschauend planend und verbindlich langfristig die vielfältigen Herausforderungen der sich rasant wandelnden Informations- und Wissensgesellschaft aktiv in ihrer Kommune nutzen. Die Medienzentren sind geborene Institutionen für die Wahrnehmung dieser Funktion. Als eine Säule der kommunalen Bildungsplanung können sie personelle, technische und finanzielle Ressourcen bündeln, um in Abstimmung mit der regionalen Bildungskonferenz Standards zum systematischen und qualitätsorientierten Umgang mit Medien zum Wohle aller in der Kommune lebenden Bürger/-innen in jedem Lebensabschnitt zu entwickeln und zu implementieren. Vier Servicefunktionen sollte eine solche Koordinierungsagentur übernehmen: u Beratung u Qualifizierung u Vernetzung u Qualitätssicherung Zielgruppen der Dienstleistungen Beratung und Qualifizierung sind einerseits die genannten, mit Medienaufgaben vor Ort befassten Einrichtungen, andererseits – im Sinne einer Vermittlungsagentur – die Schulen, Bildungseinrichtungen und interessierten Bürger/-innen selbst. 20 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! Eine wichtige Rolle auf dem Feld der Beratung und Qualifizierung nehmen die vom Schulministerium mit üblicherweise einer halben Stelle freigestellten lokalen Medienberater/innen ein. Sie sind ausdrücklich auch mit der Unterstützung der Schulträger und Medienzentren betraut und bilden gewissermaßen das lebendige Bindeglied zwischen Medienzentrum und örtlichem Kompetenzteam für Lehrerfortbildung. Über die Person des Medienberaters/der Medienberaterin kann das Medienzentrum eine wichtige Brückenfunktion zwischen kommunalem und staatlichem Unterstützungssystem von Schule übernehmen und insbesondere Schulleitungen, Schulaufsicht und das Schulverwaltungsamt in der pädagogischen und technischen Medienentwicklungsplanung und medienspezifischen Profilbildung der Schulen beraten. Das setzt voraus, dass die kommunalen Sachaufwandsträger der Medienzentren den Wert der „Landesressource Medienberater“ für den eigenen Bildungsstandort angemessen zu schätzen wissen und entsprechend eine adäquate Infrastruktur im lokalen Medienzentrum für ihn bereitstellen. Die Dienstleistung der Vernetzung sollte neben den örtlichen Partnern auch die Knüpfung und Pflege eines Netzwerks mit regionalen und überregionalen Einrichtungen umfassen, die den Erwerb und die Förderung von Medienkompetenz unterstützen, beispielsweise der beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren im Rheinland und Westfalen-Lippe, die Medienberatung NRW, die LfM, die Landeszentrale für politische Bildung, Studienseminare, Hochschulen, u.a.m. Die Koordinierungsstelle macht deren Dienstleistungen vor Ort bekannt und verfügbar. Eine wichtige Teilaufgabe ist in diesem Zusammenhang die Sichtung und Verbreitung von bestehenden Materialien und finanziellen Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zur Medienbildung, die Initiierung der Beteiligung an überregionalen Modellprojekten und der Transfer von guten Beispielen aus anderen Regionen in die eigene Kommune. Die Qualitätssicherung der kommunalen Unterstützungssysteme sollte sich an Qualitätssicherungs- und Zertifizierungsverfahren orientieren, die zum Beispiel im Bereich der Bibliotheken und Weiterbildungseinrichtungen bereits etabliert sind. Bei ihrer Adaption auf das Feld der Medienbildung sind insbesondere die beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren gefordert. Einen wichtigen Teilbereich der Qualitätssicherung bildet die Personalentwicklung durch differenzierte Weiterbildungsangebote für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder in Medienzentren. 21 Ein Positionspapier V. Quintessenz Ohne funktionierende kommunale Unterstützungssysteme werden in Zukunft ein erfolgreiches Lernen mit Medien und die Förderung von Medienkompetenz nicht möglich sein. Geboten ist deshalb die Weiterentwicklung der Kreis- und Stadt-Medienzentren zu modernen kommunalen Medienbildungsagenturen für alle Schulträger und alle Bildungs- und Kultureinrichtungen. Gerade in den Kreisen brauchen kleine Schulträger für die Wahrnehmung ihrer Medienaufgaben die Hilfe der Kreise. Viele Unterstützungsangebote müssen und können von den kreisangehörigen Gemeinden nicht einzeln vorgehalten werden: dazu zählen neben Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke auch und besonders die Medienzentren. Sie weiterzuentwickeln ist eine Investition in die Zukunft, deren Finanzierung letztlich allen Kosten spart. 22 Öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (nachfolgend DG) Präambel Die Stadt Aachen, der Kreis Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (nachfolgend „die Beteiligten“) unterhalten jeweils eine Einrichtung, die Versorgungsleistungen mit audiovisuellen Medien und medienpädagogische Aufgaben wahrnimmt (Kreisbildstelle Aachen, das Medienzentrum der Stadt Aachen und das Medienzentrum der DG). Zur besseren Versorgung der Nutzer in der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der DG (nachfolgend „Betreuungsgebiet“) und zum Zweck einer wirtschaftlich effektiveren Organisation der Aufgaben der genannten Einrichtungen haben sich die Beteiligten zur Zusammenarbeit entschlossen. Zu diesem Zweck schließen die Beteiligten folgende öffentlich rechtliche Vereinbarung. §1 Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die organisatorische Vereinigung der Kreisbildstelle Aachen und des Medienzentrums der Stadt Aachen. Dem Medienzentrum der DG steht die Nutzung der Leistungen des vereinigten Medienzentrums im Sinne des § 7 Abs. 1 zu. §2 Aufgabenerfüllung durch die Stadt Aachen 1. Die Stadt Aachen verpflichtet sich, die von den Medieneinrichtungen der Stadt Aachen und des Kreises Aachen wahrgenommenen Aufgaben künftig für Stadt und Kreis Aachen zu erfüllen. Die Stadt Aachen wird diese Aufgaben durch das bisherige Medienzentrum der Stadt Aachen erfüllen. Dieses erhält mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Bezeichnung „Medienzentrum Aachen – Euregionales Medienzentrum der Stadt und des Kreises Aachen“. 2. Der Kreis Aachen und die DG unterstützen die Stadt Aachen bei dem Betrieb des Medienzentrums Aachen nach Maßgabe dieser Vereinbarung. 3. Durch die Verpflichtung der Stadt Aachen, die von den Medieneinrichtungen der Stadt Aachen und des Kreises Aachen wahrgenommenen Aufgaben künftig für die Stadt und den Kreis Aachen zu erfüllen, werden die Pflichten und die Trägerschaft des Kreises Aachen im Hinblick auf diese Aufgabe nicht berührt. Eine Freistellung von der Haftung gegenüber Dritten ist mit dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ebenfalls nicht verbunden. 1 §3 Organisation, Sitz, Ausstattung 1. Organisatorisch wird das Medienzentrum Aachen als Organisationseinheit der Verwaltung der Stadt Aachen geführt. 2. Sitz des Medienzentrums Aachen ist der bisherige Sitz des Medienzentrums der Stadt Aachen in Aachen, Blücherplatz 43. 3. Die Kreisbildstelle Aachen und das Medienzentrum der Stadt Aachen übergeben ihre audiovisuellen Medien und Geräte, einschließlich der Medienregale an das Medienzentrum Aachen, soweit sie von dieser Vereinbarung erfasst sind. Stadt und Kreis Aachen bleiben Eigentümer der Sachbestände, die sie auf Grund dieser Vereinbarung in das Medienzentrum Aachen eingebracht haben. Das Medienzentrum Aachen ist berechtigt, diese Sachbestände im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung zu nutzen. Stadt und Kreis Aachen sind nicht berechtigt, die Rückgabe der Sachbestände zu verlangen, solange diese Vereinbarung gültig ist. Die von Stadt und Kreis Aachen eingebrachten Gegenstände sind in den Inventarlisten in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung abschließend bezeichnet. 4. Stadt und Kreis Aachen sind verpflichtet, die sich aus der Anlage 2 zu dieser Vereinbarung ergebenden Sachmittel (Büroausstattung etc.) insbesondere technische Geräte, die derzeit von ihren Medieneinrichtungen genutzt werden können, dem Medienzentrum Aachen entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. 5. Die Stadt Aachen stellt dem Medienzentrum Aachen die Räumlichkeiten zur Verfügung. §4 Personal 1. Das Medienzentrum Aachen verfügt über 5,5 Planstellen. Hiervon besetzt die Stadt Aachen 4,5 und der Kreis Aachen 1,0 Stellen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin der bisherigen Kreisbildstelle bleibt Bedienstete/r des Kreises Aachen. Er/Sie ist den Weisungen des Leiters des Medienzentrums Aachen unterworfen. 2. Änderungen im Personalbestand dürfen nur im Einvernehmen zwischen Stadt und Kreis Aachen vorgenommen werden. Über Beförderungen/Höhergruppierungen entscheiden Stadt und Kreis Aachen selbständig nach gegenseitiger Information. 3. Bei langfristigem Ausfall von Personal ist hinsichtlich der Ersatzgestellung eine einvernehmliche Lösung zu finden. §5 Kosten des Medienzentrums Aachen 1. Die Gesamtkosten des Medienzentrums Aachen (Personal- und Sachkosten) tragen die Stadt Aachen, der Kreis Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft. 2. Die DG beteiligt sich mit einer jährlichen Pauschale von 20.000,-- DM. Die Pauschale wird an die jährliche Entwicklung der Gesamtkosten des Medienzentrums angepasst. 3. Von den Gesamtkosten tragen – nach Abzug des Anteils der DG – die Stadt Aachen 55 % und der Kreis Aachen 45 %. 4. Echte oder kalkulatorische Kosten für Räume gehen nur in soweit in die Sachkosten ein, als über die in § 3 Abs. 5 genannten Räume hinaus einvernehmlich zwischen Stadt und Kreis Aachen zusätzliche Räume bereitgestellt werden. 5. Die jährlichen Sachkosten dürfen grundsätzlich nicht mehr als 8 vom 100 über dem Durchschnitt der Sachkosten der zurückliegenden 3 Haushaltsjahre liegen. 6. Unter Berücksichtigung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Bindungen werden Haushaltsplan und Investionsprogramm für das Medienzentrum mit bindender Wirkung für alle Beteiligten von der Stadt Aachen aufgestellt. Notwendig werdende außer-/überplanmäßige Ausgaben erfordern das Einvernehmen zwischen Stadt und Kreis Aachen. 7. Die Stadt Aachen stellt dem Medienzentrum Aachen die für die Begleichung der Sachkosten erforderlichen Mittel zur Verfügung. Nach Abschluss des Haushaltsjahres findet zwischen Stadt und Kreis Aachen eine Erstattung der Personal- und Sachkosten statt, sofern dieses nach der in Abs. 3 beschriebenen Kostenquotelung in Betracht 2 kommt. Der Kreis Aachen und die DG überweisen der Stadt Aachen jeweils zum 01.01. und 01.07. des Abrechnungsjahres als Abschlag auf die Endabrechnung jeweils 50 % der veranschlagten anteiligen Kosten. §6 Eigentumserwerb und Wertersatz 1. Die durch das Medienzentrum Aachen während der Dauer dieser Vereinbarung angeschafften Gegenstände werden Eigentum der Stadt Aachen. 2. Im Falle der Auflösung des Medienzentrums Aachen durch die Beendigung dieser Vereinbarung (§ 11 Abs. 3) erstattet die Stadt Aachen dem Kreis Aachen den Zeitwert der erworbenen Gegenstände entsprechend dem gemäß § 5 Abs. 3 vom Kreis Aachen zu tragenden Sachkostenanteil. §7 Aufgabe und Ziele des Medienzentrums Aachen Das Medienzentrum Aachen erfüllt im Einvernehmen der Beteiligten die folgenden Aufgaben: 1. Die Versorgung von schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen, Kinder – und Jugendeinrichtungen, gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen, Verwaltungseinrichtungen der Stadt und des Kreises Aachen und gemeinschaftseigene Einrichtungen, Privatpersonen mit einem besonderen Interesse, mit audiovisuellen Bildungsmedien und den dazu erforderlichen Geräten. Die Versorgung erfolgt im Ausleihverfahren durch Abholbetrieb und durch einen Transportdienst. 2. Die Beschaffung geeigneter Bildungsmedien und entsprechender Geräte. 3. Die medienpädagogische Aus-, Fort- und Weiterbildung für Multiplikatoren im Bereich Film, Ton, Video und Software einschließlich der Durchführung von medienpädagogischen Seminaren. 4. Die medienpädagogische Fachberatung der Nutzer des Medienzentrums Aachen. 5. Die schulische und außerschulische Kinder- und Jugendarbeit im Medienbereich, wobei die außerschulische Kinderund Jugendarbeit zu 10 % auf den Kreis Aachen und 90 % auf die Stadt Aachen entfällt. 6. Die fachtechnische Beratung von Nutzern aus dem Bereich der Schulen und Verwaltungseinrichtungen bei der Beschaffung von audiovisuellen Geräten. 7. Die audiovisuelle Dokumentation von Ereignissen, die für einen oder mehrere der Beteiligten oder das gesamte Betreuungsgebiet von Bedeutung sind. 8. Die Produktion von audiovisuellen Beiträgen und die Mitarbeit im Bereich des lokalen Rundfunks und des lokalen Fernsehens. 9. Die Übernahme weiterer Aufgaben durch das Medienzentrum Aachen erfolgt nur im Einvernehmen der Beteiligten. §8 Nutzungsrechte 1. Im Rahmen der unter § 7 beschriebenen Aufgaben steht die Nutzung des Medienzentrums Aachen allen Personen, Stellen, Einrichtungen und Vereinigungen aus dem Betreuungsgebiet zu. 2. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Kreis Düren berechtigt sein soll, das Medienzentrum Aachen im Wege der Fernleihe zu nutzen. 3 §9 Medienbeirat 1. Für das Medienzentrum Aachen wird ein Medienbeirat gebildet, der die Einrichtung bei ihrer Aufgabenerfüllung berät. Er hat 13 Mitglieder. Die Stadt Aachen benennt 7, der Kreis Aachen 5 und die DG 1 Mitglied. Sollte es zu wesentlichen Veränderungen im Verhältnis der finanziellen Anteile der Beteiligten kommen, ist die Zusammensetzung des Medienbeirates auf Verlangen eines Beteiligten entsprechend anzupassen. 2. Die Mitglieder des Medienbeirats sollen dem Bereich der Nutzer des Medienzentrums, insbesondere der Schulen entstammen. § 10 Mitbestimmung der Beteiligten 1. Der Leiter/die Leiterin des Medienzentrums Aachen und sein Vertreter/seine Vertreterin werden von der Stadt Aachen bestimmt. Hierbei soll Einvernehmen mit dem Kreis Aachen erzielt werden. 2. Grundlegende Veränderungen in Arbeitsweise/Aufgabenstellung, beispielsweise Einführung einer Gebührenregelung, Fortfall Zustelldienst, bedürfen des Einverständnisses aller Beteiligten. § 11 Gültigkeit und Dauer der Vereinbarung 1. Diese Vereinbarung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde in Kraft. 2. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist jeweils zum 30.6. eines Jahres für den Ablauf des Folgejahres zulässig. Die Kündigung muß schriftlich gegenüber allen Beteiligten erfolgen. 4 Aachen, den 10. September 1999 Stadt Aachen Kreis Aachen Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens Der Oberbürgermeister Der Landrat Der Ministerpräsident gez. Dr. Linden (Dr. Linden) gez. Meulenbergh (Meulenbergh) gez. Lambertz (Lambertz) In Vertretung: In Vertretung: gez. Dr. Erlenkämper (Dr. Erlenkämper) Beigeordneter gez. Etschenberg (Etschenberg) Beigeordneter Vermerk: Mit Schreiben vom 15.12.1999 hat die Bezirkregierung Köln (Az. 31.1.6.3-205) die öffentliche-rechtliche Vereinbarung gem. § 24 Abs 2 GkG genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 27.12.1999, Nr. 52. 5