Daten
Kommune
Aachen
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111504.pdf
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977 kB
Erstellt
05.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0239/WP16
öffentlich
05.03.2013
Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur Erledigung seiner
Aufgaben
Beratungsfolge:
TOP: - 4 -
Datum
Gremium
Kompetenz
21.03.2013
SGA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu
und beschließt,
1. dass die Beteiligungsrichtlinien des Integrationsrat zu dem PSP - Element 4-050501-901-3
’Projekte zur Integration’ wie von der Verwaltung vorgeschlagen ergänzt werden.
2. dass die Mittel für Geschäftsaufwendungen des Integrationsrates bei Bedarf von derzeit
1.900€ auf bis zu 4400€ aufgestockt werden, falls die bislang zur Verfügung stehenden Mittel
absehbar nicht ausreichen werden. Eine Deckung erfolgt aus dem PSP - Element 4-050501901-3 ’Projekte zur Integration’.
In Vertretung
( Prof. Dr. Sicking )
Vorlage FB 50/0239/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2013
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2014 ff.
2013
2014 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
135.000
135.000
405.000
405.000
0
0
0
0
0
0
0
0
135.000
135.000
405.000
405.000
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes für 2013 zu
PSP – Element 4-050501-901-3
Vorlage FB 50/0239/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2013
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Integrationsrat hat mit Tagesordnungsantrag vom 30.10.2012 (Anlage 1) geltend gemacht, dass
er zur Erledigung seiner Aufgaben eigene Mittel benötige.
Die Verwaltung hat mit Vorlage zu TOP 7 der Sitzung des Integrationsrates vom 20.02.2013
(Anlage 2) den Antrag rechtlich bewertet.
Wie dort ausgeführt, handelt es sich bei dem Integrationsrat nicht um eine juristische Person.
Entscheidungen über Vertragsabschlüsse, Auftragsvergaben etc. können im Hinblick auf die fehlende
Rechtspersönlichkeit des Integrationsrates mit Bindungswirkung für die Stadt Aachen folglich nur
durch die Verwaltung erfolgen.
Es ist auch festzustellen, dass eine Entscheidung über die Verwendung von Mitteln ausschließlich
vom gesamten Gremium getroffen werden kann. Einzelne Mitglieder sind dazu nicht berechtigt.
Die Verwaltung schlägt vor, im dargestellten rechtlichen Rahmen dem Begehren des Integrationsrates
soweit möglich zu entsprechen.
Es sind 2 Teilaspekte des Antrages zu unterscheiden:
1. Der Integrationsrat beantragt, über Projekte zur Integration eigenständig entscheiden zu dürfen.
Gemäß den Beteiligungsrichtlinien des Integrationsrates zum PSP - Element 4-050501-901-3
’Projekte zur Integration’ (Anlage 3) hat der Integrationsrat ein Initiativrecht bezüglich der Verwendung
der Mittel. Der Integrationsrat berät über die Verwendung der Mittel und gibt eine Empfehlung an die
Verwaltung.
Es wird vorgeschlagen, die Beteiligungsrichtlinien wie folgt zu ergänzen:
„Bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 5000€ jährlich kann der Integrationsrat eigenständig über
die Verwendung der Projektmittel entscheiden.“
Es ist Aufgabe der Verwaltung, den Integrationsrat bei der Entscheidung über die Verwendung der
Mittel zu beraten und dabei auf fachliche sowie rechtliche Gegebenheiten hinzuweisen.
Die Einhaltung der Richtlinien zur Vergabe der Projektmittel wird von der Verwaltung sichergestellt.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Integrationsrates ist, in Eigenregie
Projekte durchzuführen, sondern vielmehr Projekte Dritter oder Aktivitäten der Verwaltung anzuregen,
anzustoßen und bei Bedarf zu fördern.
Die vorgeschlagene Neufassung der Beteiligungsrichtlinien ist als Anlage 4 beigefügt.
2.Der Integrationsrat macht geltend, dass er im Rahmen der Umsetzung seines Konzeptes
(Anlage 5) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für Geschäftsaufwendungen nicht
hinreichend ausgestattet sei.
Vorlage FB 50/0239/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2013
Seite: 3/4
Bislang reichten die zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung des Bedarfes stets aus. Es ist
jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass bei Umsetzung des Konzeptes des Integrationsrates
höhere Geschäftsausgaben anfallen werden als bislang üblich.
3. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei Bedarf die Mittel für Geschäftsaufwendungen des
Integrationsrates bis zu einem Betrag von insgesamt 4.400€ aufzustocken. Die Deckung wird
aus PSP - Element 4-050501-901-3 ’Projekte zur Integration’ vorgeschlagen.
Die Maßnahmen zu 1. und 2. entsprechen im Gesamtvolumen von 7500€ dem Antrag des
Integrationsrates.
Anlage(n):
Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 -
Antrag vom 30.10.2012
Verwaltungsvorlage vom 20.02.2013
Beteiligungsrichtlinien ( alt )
Beteiligungsrichtlinien ( neu )
Konzept des Integrationsrates
Vorlage FB 50/0239/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2013
Seite: 4/4
SADIO BARRY,
Vorstandsvorsitzender des Integrationsrates Aachen
Aachen, den 30.10.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sitzung vom 23.10.2012, wurde das Arbeitskonzept des Integrationsrates Aachen, nach
zwei Verbesserungsvorschlägen seitens der Politik, für die Dauer seiner Wahlzeit einstimmig
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Integrationspolitik ist die einzige Alternative zur Bildung von Parallelgesellschaften in
diesem Land, wo immer mehr Bürger Migrationshintergrund haben (42% bei unter 18 Jahren
und Tendenz steigend).
Festzustellen ist, dass nach 30 Jahren Integrationspolitik und trotzt große Bemühung der Stadt
immer noch die Bildungs-, Ausbildungs- und Fortbildungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund sehr viel schlechter sind als für Menschen ohne Migrationshintergrund.
Schon beim Zugang zur Bildung sind Familien mit Migrationshintergrund im Nachteil, zum
einen wegen Armut (sie sind nicht in der Lage, private Nachhilfe für ihre Kinder zu leisten)
und zum anderen wegen der Tatsache, dass viele Migranteneltern keine Schulbildung haben
und ihren Kindern im Schulischen Bereich nicht helfen können. Die Eltern, ohne fundierte
Schulbildung, haben meistens keinen Zugang zu den Informationen, die für Ihre Kinder nützlich sind.
Fast 18 Prozent der Migrantinnen und Migranten haben keinen Schulabschluss, über 40 Prozent keine Ausbildung und ihre Arbeitslosenquote ist doppelt so hoch wie bei den Deutschen.
Mit unserer Hilfe, könnten viele Kinder die Chance haben, eher Leistungsträger zu werden als
Leistungsempfänger zu sein oder zu extremistischen Organisationen zu laufen.
In Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung möchten wir in Aachen die Integrationsarbeit
innovativer gestalten. Wir zu denen gehen, die nicht organisiert sind und keine Fördermittel
für Projekte beantragen können. Wir möchten für die Schulkinder eine intensive Hausaufgabenbetreuung mit Hilfe von Studenten organisieren.
Durch gute Integrationsarbeit kann man Vorurteile abbauen und Bürger mit Migrationshintergrund dazu bewegen, zu städtischen Einrichtungen oder deutschen Parteien zu gehen, wenn
sie für die Verbesserung ihrer Situation kämpfen wollen, statt eigene Bewegungen zu gründen
oder zu Randgruppen zu gehen.
Nur Bürger mit Migrationshintergrund oder Deutsche, die durch ihr glaubwürdiges Engagement das Vertrauen der Migranten gewonnen haben, können Kontakt zu bestimmten Migrantengruppen aufnehmen und dort junge Leute dazu bringen, eher an ihre Zukunft zu denken
anstatt bestimmten (gefährlichen) Gruppierungen zu folgen.
Für diese Aufgaben muss zuerst der Integrationsrat bekannt und glaubwürdig werden. Deshalb wollen wir ab Anfang 2013 eine offensive öffentliche Arbeit in den Migrantengruppen
starten:
Aufklärungsarbeit, Informationen, Nachhilfekurse, direkte Förderung von Selbstinitiative der
Migrantenorganisationen, der Migrantenfamilien und Kindern etc. In unseren Sprechzeiten
würden wir einen Internetzugang benötigen.
Für all diese o.g. Gründe braucht der Integrationsrat eigene Mittel zur Erledigung seiner Aufgaben, unabhängig von der Mitwirkung bei der Vergabe von Fördermitteln, die er frei verplanen kann, im Sinne von Punkt (10) des §27 der NRW-Gemeindeordnung.
Das Jahr 2013 ist das wichtigste Jahr im Hinblick auf die Wahl 2014 des Integrationsrates
Aachen. Sein Erfolg in diesem Jahr wird ihn bekannter machen und die Wahlbeteiligung im
nächsten Jahr erheblich verbessern. Deshalb bitten wir Verwaltung und Politik, auch dem
Aachener Integrationsrat eigene Mittel in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung zu stellen, die
er frei verplanen kann.
Wir bitten Sie daher, die Tagesordnung der Sitzung vom 20.02.2013 mit dem TOP
„Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur Erledigung seiner Aufgaben“
zu ergänzen.
Antragsteller dieses Tagesordnungspunktes:
Frau Ambadar,
Frau Vogeler-Yildirim,
Frau Elizabezh Lebang
Frau Blume,
Frau Younessi,
Herr Licitra,
Herr Özbay,
Herr Iscan
Mit freundlichen Grüßen
SADIO BARRY,
Vorstandsvorsitzender
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0232/WP16
öffentlich
04.02.2013
Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur Erledigung seiner
Aufgaben
Beratungsfolge:
TOP: - 7 -
Datum
Gremium
Kompetenz
20.02.2013
INT
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
ohne
In Vertretung
( Prof. Dr. Sicking )
Vorlage FB 50/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.02.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Gemäß § 27 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind dem
Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Aachen kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie die räumlichen und sachlichen
Ressourcen für die Sitzungen bereitstellt, die Geschäftsführung übernimmt und die zustehenden
Leistungen nach § 33 GO NRW (Ersatz von Auslagen u. Verdienstausfall) zur Verfügung stellt. Des
Weiteren stellt die Verwaltung dem Integrationsrat in den Räumen der Verwaltung eine
Geschäftsstelle einschließlich Personal zur Verfügung. Für Geschäftsaufwendungen stehen dem
Integrationsrat jährlich 1.900,00 € zur Verfügung. Zusätzlich wurde in der Nadelfabrik ein
Beratungsbüro nebst Büroausstattung eingerichtet, um dem Integrationsrat ein Angebot an
Sprechzeiten für Bürgerinnen und Bürger, unabhängig der regulären Öffnungszeiten der Verwaltung,
zu ermöglichen.
Im Sinne der Aufgabe der Integrationsräte, zwecks Förderung der Integrationsentwicklung in den
Kommunen die Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an den gemeindlichen
Entscheidungsprozessen zu stärken, ist für die Stadt Aachen aufgrund des Beschlusses des
Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 29.04.2010 entschieden worden, dass
der Integrationsrat über Vorschläge der Verwaltung zur Mittelverwendung im Rahmen der laufenden
Geschäfte der Verwaltung in Bezug auf das Produktsachkonto ‚Projekte zur Integration’ mit einem
Gesamtvolumen i. H. v. 135.000,00 € berät und diesbezüglich eine Empfehlung an die Verwaltung
abgibt; überdies hat er nach den vom Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
beschlossenen Beteiligungsrichtlinien (Anlage 1) ein Initiativrecht bezüglich eigener
Verwendungsvorschläge zu den Projekten im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung.
Darüber hinaus sind die MigrantenvertreterInnen mit Antrag vom 30.10.2012 (Anlage 2) mit dem
Wunsch an die Verwaltung herangetreten, über einen eigenen Etat zu verfügen, über den der
Integrationsrat frei und unabhängig verfügen kann.
Es besteht kein Recht des Integrationsrates, über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel hinaus
über einen eigenen Etat zu verfügen. Aus dem Fehlen des eigenen Etatrechtes folgt, dass der
Integrationsrat insoweit gegenüber der Gemeinde keine Forderungen realisieren kann.
Ungeachtet dessen steht es dem Rat einer Gemeinde frei, bei Vorhandensein entsprechender
finanzieller Möglichkeiten und auf der Grundlage einer entsprechenden Willensbildung dem
Integrationsrat einen eigenen Etat zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.
Inwieweit dem Integrationsrat das grundsätzliche Recht eingeräumt wird, ein eigenes Budget zu
erhalten und über dessen Verausgabung unabhängig von den Verwendungsvorgaben des Rates oder
der Verwaltung zu entscheiden, liegt in der Zuständigkeit der gemeindlichen Entscheidungsgremien.
Sollte sich der Integrationsrat für die Bereitstellung weiterer Mittel aussprechen, hält die Verwaltung
eine Mittelbereitstellung in der Größenordnung von 7.500,00 € aus dem PSP - Element 4-050501901-3 ’Projekte zur Integration’ für umsetzbar.
Vorlage FB 50/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.02.2013
Seite: 2/3
Im Falle der Bereitstellung der Mittel ist folgendes zu beachten:
Für die Rechtsnatur des Integrationsrates nach § 27 GO NRW, der ein mit besonderen
Beteiligungsrechten ausgestattetes Gremium innerhalb einer Gemeinde ist, allerdings im Hinblick auf
seine Zusammensetzung kein Organteil des Gemeinderates darstellt, gilt, dass er nicht den
rechtlichen Status einer juristischen Person besitzt.
Zwar ist der Integrationsrat in Bezug auf seine Befassungs- und Mitwirkungsrechte gemäß § 27 Abs.8
GO NW und bezüglich seines Rechts auf Erhalt der für seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen
Mittel gemäß § 27 Abs. 10 GO NW Inhaber von Rechten innerhalb der Gemeinde, ihm fehlt jedoch
die für eine Einordnung als juristische Person erforderliche Trägerschaft von Rechten im
Außenverhältnis.
Entscheidungen über Vertragsabschlüsse, Auftragsvergaben etc. könnten im Hinblick auf die fehlende
Rechtspersönlichkeit des Integrationsrates mit Bindungswirkung für die Stadt Aachen nur durch die
Verwaltung erfolgen.
Anlage/n:
Anlage 1 - Beteiligungsrichtlinien
Anlage 2 - Antrag vom 30.10.2012
Vorlage FB 50/0232/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.02.2013
Seite: 3/3
Beteiligungsrichtlinien des Integrationsrates der Stadt Aachen
zum PSP-Element 4-050501-901-3 / 53180000
“Projekte zur Integration “
Gemäß § 27 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) sind dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen
Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Aachen kommt dieser Verpflichtung nach,
indem sie die räumlichen und sachlichen Ressourcen für die Sitzungen bereitstellt, die
Geschäftsführung übernimmt und die zustehenden Leistungen nach §33 GO zur
Verfügung stellt.
Darüber hinaus fertigt die Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte
Verwendungsvorschläge für die Haushaltsmittel zum oben genannten Produktsachkonto
an den Integrationsrat.
Diese Verwendungsvorschläge berät der Integrationsrat und gibt hierzu eine
Empfehlung an die Verwaltung.
Sollte es keine Einigung zwischen Integrationsrat und Verwaltung geben, wird der
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie befasst.
Hinsichtlich der Verwendungsvorschläge hat der Integrationsrat ein Initiativrecht.
Bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 5000 € jährlich kann der Integrationsrat
eigenständig über die Verwendung der Projektmittel entscheiden.
Das Konzept
Nach den letzten Integrationsratswahlen, am 4. Juli 2010, hatten sich die Listen der Migrantenvertreter
getroffen. Angesichts der geringen Wahlbeteiligung haben sie sich darüber geeinigt, ein gemeinsames
Programm zu erarbeiten, das als Grundlage der Integrationsarbeit dienen soll, um mehr Interesse und
Mitarbeit zu wecken. Das erarbeitete Konzept steckt den Handlungsrahmen ab und steht hiermit zur
Diskussion.
Über 40% der Menschen unter 18 Jahre in Deutschland und ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger
Aachens haben einen Migrationshintergrund. Wir möchten bzw. müssen uns bemühen, dass diese
Menschen auch in Zukunft Leistungsträger bleiben statt zu Leistungsempfängern zu werden.
Nach dem Integrationskonzept der Stadt Aachen, verfolgt eine nachhaltige und zukunftsorientierte
Integrationspolitik das Ziel der dauerhaften gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Eingliederung
sowie der faktischen Gleichstellung zugewanderter Menschen“.
Dieses Ziel vor Augen,
1. möchten wir einen Presse-Arbeitskreis bilden. Ein Mitteilungsblatt mit wichtigen Informationen
über die Arbeit des Integrationsrates soll alle 6 Monate erscheinen. Der Flyer des
Integrationsrates wird zu gegebenen Anlässen aktualisiert.
2. unterstützen wir alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, jede Form von
Extremismus und Rassismus.
3. setzen wir uns für Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in
Schule, Bildung und Beruf ein, z.B. durch beratende und integrative Maßnahmen, die
Migrantenfamilien helfen, ihre Kinder im schulischen Fortkommen zu fördern. Ebenso sind
Beratungs- und Anlaufstellen erforderlich, an die sich Familien mit Migrationshintergrund bei sich
anbahnenden Erziehungs- und/oder familiären Problemen wenden können, wobei
Mehrsprachigkeit und kulturelle Vermittlung gewährleistet sein müssen. (z.B. durch SPRINTAbsolventen)
4. fordern wir Maßnahmen, die darauf abzielen, den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund
in der Verwaltung und in städtischen Einrichtungen entsprechend dem Anteil dieser Menschen in
der Gesamtbevölkerung der Stadt zu erhöhen, denn sie sind in wichtigen städtischen und sozialen
Bereichen wie Gesundheitswesen, Schulen, Polizei etc. absolut notwendig, tragen zu
gegenseitigem Verständnis bei und vermeiden eventuell auftretende Missverständnisse sowie
langwierige Komplikationen und daraus resultierende Kosten.
5. In Zusammenarbeit mit dem Landesintegrationsrat, setzen wir uns für eine erleichterte
Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit für alle Migrantinnen und Migranten sowie für
Erleichterung des Familiennachzugs ein.
6. setzen wir uns dafür ein, dass alle Migranten, die bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland leben
und über einen rechtmäßigen Aufenthalt verfügen, das Kommunale Wahlrecht erhalten, wie dies
der Fall ist in unseren Nachbarländern, zum Beispiel Niederlande und Belgien.
7. unterstützen wir Maßnahmen, die älteren Menschen (mit und ohne Migrationshintergrund) helfen,
ihren sozialen Lebensraum zu erhalten. Eine Grundsicherung ihres Lebensstandards muss
gewährleistet sein, die es ihnen auch weiterhin ermöglicht, ihre bisherigen sozialen Kontakte zu
pflegen.
8. entwickeln wir geeignete Maßnahmen um die Wahlbeteiligung bei Integrationsratswahlen zu
verbessern.
Der Integrationsrat der Stadt Aachen