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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
111504.pdf
Größe
977 kB
Erstellt
05.03.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:04

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0239/WP16 öffentlich 05.03.2013 Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur Erledigung seiner Aufgaben Beratungsfolge: TOP: - 4 - Datum Gremium Kompetenz 21.03.2013 SGA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und beschließt, 1. dass die Beteiligungsrichtlinien des Integrationsrat zu dem PSP - Element 4-050501-901-3 ’Projekte zur Integration’ wie von der Verwaltung vorgeschlagen ergänzt werden. 2. dass die Mittel für Geschäftsaufwendungen des Integrationsrates bei Bedarf von derzeit 1.900€ auf bis zu 4400€ aufgestockt werden, falls die bislang zur Verfügung stehenden Mittel absehbar nicht ausreichen werden. Eine Deckung erfolgt aus dem PSP - Element 4-050501901-3 ’Projekte zur Integration’. In Vertretung ( Prof. Dr. Sicking ) Vorlage FB 50/0239/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.08.2013 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 2013 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2014 ff. 2013 2014 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 135.000 135.000 405.000 405.000 0 0 0 0 0 0 0 0 135.000 135.000 405.000 405.000 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes für 2013 zu PSP – Element 4-050501-901-3 Vorlage FB 50/0239/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.08.2013 Seite: 2/4 Erläuterungen: Der Integrationsrat hat mit Tagesordnungsantrag vom 30.10.2012 (Anlage 1) geltend gemacht, dass er zur Erledigung seiner Aufgaben eigene Mittel benötige. Die Verwaltung hat mit Vorlage zu TOP 7 der Sitzung des Integrationsrates vom 20.02.2013 (Anlage 2) den Antrag rechtlich bewertet. Wie dort ausgeführt, handelt es sich bei dem Integrationsrat nicht um eine juristische Person. Entscheidungen über Vertragsabschlüsse, Auftragsvergaben etc. können im Hinblick auf die fehlende Rechtspersönlichkeit des Integrationsrates mit Bindungswirkung für die Stadt Aachen folglich nur durch die Verwaltung erfolgen. Es ist auch festzustellen, dass eine Entscheidung über die Verwendung von Mitteln ausschließlich vom gesamten Gremium getroffen werden kann. Einzelne Mitglieder sind dazu nicht berechtigt. Die Verwaltung schlägt vor, im dargestellten rechtlichen Rahmen dem Begehren des Integrationsrates soweit möglich zu entsprechen. Es sind 2 Teilaspekte des Antrages zu unterscheiden: 1. Der Integrationsrat beantragt, über Projekte zur Integration eigenständig entscheiden zu dürfen. Gemäß den Beteiligungsrichtlinien des Integrationsrates zum PSP - Element 4-050501-901-3 ’Projekte zur Integration’ (Anlage 3) hat der Integrationsrat ein Initiativrecht bezüglich der Verwendung der Mittel. Der Integrationsrat berät über die Verwendung der Mittel und gibt eine Empfehlung an die Verwaltung. Es wird vorgeschlagen, die Beteiligungsrichtlinien wie folgt zu ergänzen: „Bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 5000€ jährlich kann der Integrationsrat eigenständig über die Verwendung der Projektmittel entscheiden.“ Es ist Aufgabe der Verwaltung, den Integrationsrat bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel zu beraten und dabei auf fachliche sowie rechtliche Gegebenheiten hinzuweisen. Die Einhaltung der Richtlinien zur Vergabe der Projektmittel wird von der Verwaltung sichergestellt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Integrationsrates ist, in Eigenregie Projekte durchzuführen, sondern vielmehr Projekte Dritter oder Aktivitäten der Verwaltung anzuregen, anzustoßen und bei Bedarf zu fördern. Die vorgeschlagene Neufassung der Beteiligungsrichtlinien ist als Anlage 4 beigefügt. 2.Der Integrationsrat macht geltend, dass er im Rahmen der Umsetzung seines Konzeptes (Anlage 5) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für Geschäftsaufwendungen nicht hinreichend ausgestattet sei. Vorlage FB 50/0239/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.08.2013 Seite: 3/4 Bislang reichten die zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung des Bedarfes stets aus. Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass bei Umsetzung des Konzeptes des Integrationsrates höhere Geschäftsausgaben anfallen werden als bislang üblich. 3. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei Bedarf die Mittel für Geschäftsaufwendungen des Integrationsrates bis zu einem Betrag von insgesamt 4.400€ aufzustocken. Die Deckung wird aus PSP - Element 4-050501-901-3 ’Projekte zur Integration’ vorgeschlagen. Die Maßnahmen zu 1. und 2. entsprechen im Gesamtvolumen von 7500€ dem Antrag des Integrationsrates. Anlage(n): Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 - Antrag vom 30.10.2012 Verwaltungsvorlage vom 20.02.2013 Beteiligungsrichtlinien ( alt ) Beteiligungsrichtlinien ( neu ) Konzept des Integrationsrates Vorlage FB 50/0239/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.08.2013 Seite: 4/4 SADIO BARRY, Vorstandsvorsitzender des Integrationsrates Aachen Aachen, den 30.10.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sitzung vom 23.10.2012, wurde das Arbeitskonzept des Integrationsrates Aachen, nach zwei Verbesserungsvorschlägen seitens der Politik, für die Dauer seiner Wahlzeit einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Integrationspolitik ist die einzige Alternative zur Bildung von Parallelgesellschaften in diesem Land, wo immer mehr Bürger Migrationshintergrund haben (42% bei unter 18 Jahren und Tendenz steigend). Festzustellen ist, dass nach 30 Jahren Integrationspolitik und trotzt große Bemühung der Stadt immer noch die Bildungs-, Ausbildungs- und Fortbildungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund sehr viel schlechter sind als für Menschen ohne Migrationshintergrund. Schon beim Zugang zur Bildung sind Familien mit Migrationshintergrund im Nachteil, zum einen wegen Armut (sie sind nicht in der Lage, private Nachhilfe für ihre Kinder zu leisten) und zum anderen wegen der Tatsache, dass viele Migranteneltern keine Schulbildung haben und ihren Kindern im Schulischen Bereich nicht helfen können. Die Eltern, ohne fundierte Schulbildung, haben meistens keinen Zugang zu den Informationen, die für Ihre Kinder nützlich sind. Fast 18 Prozent der Migrantinnen und Migranten haben keinen Schulabschluss, über 40 Prozent keine Ausbildung und ihre Arbeitslosenquote ist doppelt so hoch wie bei den Deutschen. Mit unserer Hilfe, könnten viele Kinder die Chance haben, eher Leistungsträger zu werden als Leistungsempfänger zu sein oder zu extremistischen Organisationen zu laufen. In Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung möchten wir in Aachen die Integrationsarbeit innovativer gestalten. Wir zu denen gehen, die nicht organisiert sind und keine Fördermittel für Projekte beantragen können. Wir möchten für die Schulkinder eine intensive Hausaufgabenbetreuung mit Hilfe von Studenten organisieren. Durch gute Integrationsarbeit kann man Vorurteile abbauen und Bürger mit Migrationshintergrund dazu bewegen, zu städtischen Einrichtungen oder deutschen Parteien zu gehen, wenn sie für die Verbesserung ihrer Situation kämpfen wollen, statt eigene Bewegungen zu gründen oder zu Randgruppen zu gehen. Nur Bürger mit Migrationshintergrund oder Deutsche, die durch ihr glaubwürdiges Engagement das Vertrauen der Migranten gewonnen haben, können Kontakt zu bestimmten Migrantengruppen aufnehmen und dort junge Leute dazu bringen, eher an ihre Zukunft zu denken anstatt bestimmten (gefährlichen) Gruppierungen zu folgen. Für diese Aufgaben muss zuerst der Integrationsrat bekannt und glaubwürdig werden. Deshalb wollen wir ab Anfang 2013 eine offensive öffentliche Arbeit in den Migrantengruppen starten: Aufklärungsarbeit, Informationen, Nachhilfekurse, direkte Förderung von Selbstinitiative der Migrantenorganisationen, der Migrantenfamilien und Kindern etc. In unseren Sprechzeiten würden wir einen Internetzugang benötigen. Für all diese o.g. Gründe braucht der Integrationsrat eigene Mittel zur Erledigung seiner Aufgaben, unabhängig von der Mitwirkung bei der Vergabe von Fördermitteln, die er frei verplanen kann, im Sinne von Punkt (10) des §27 der NRW-Gemeindeordnung. Das Jahr 2013 ist das wichtigste Jahr im Hinblick auf die Wahl 2014 des Integrationsrates Aachen. Sein Erfolg in diesem Jahr wird ihn bekannter machen und die Wahlbeteiligung im nächsten Jahr erheblich verbessern. Deshalb bitten wir Verwaltung und Politik, auch dem Aachener Integrationsrat eigene Mittel in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung zu stellen, die er frei verplanen kann. Wir bitten Sie daher, die Tagesordnung der Sitzung vom 20.02.2013 mit dem TOP „Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur Erledigung seiner Aufgaben“ zu ergänzen. Antragsteller dieses Tagesordnungspunktes: Frau Ambadar, Frau Vogeler-Yildirim, Frau Elizabezh Lebang Frau Blume, Frau Younessi, Herr Licitra, Herr Özbay, Herr Iscan Mit freundlichen Grüßen SADIO BARRY, Vorstandsvorsitzender Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0232/WP16 öffentlich 04.02.2013 Eigene Finanzmittel für den Integrationsrat zur Erledigung seiner Aufgaben Beratungsfolge: TOP: - 7 - Datum Gremium Kompetenz 20.02.2013 INT Entscheidung Beschlussvorschlag: ohne In Vertretung ( Prof. Dr. Sicking ) Vorlage FB 50/0232/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.02.2013 Seite: 1/3 Erläuterungen: Gemäß § 27 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Aachen kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie die räumlichen und sachlichen Ressourcen für die Sitzungen bereitstellt, die Geschäftsführung übernimmt und die zustehenden Leistungen nach § 33 GO NRW (Ersatz von Auslagen u. Verdienstausfall) zur Verfügung stellt. Des Weiteren stellt die Verwaltung dem Integrationsrat in den Räumen der Verwaltung eine Geschäftsstelle einschließlich Personal zur Verfügung. Für Geschäftsaufwendungen stehen dem Integrationsrat jährlich 1.900,00 € zur Verfügung. Zusätzlich wurde in der Nadelfabrik ein Beratungsbüro nebst Büroausstattung eingerichtet, um dem Integrationsrat ein Angebot an Sprechzeiten für Bürgerinnen und Bürger, unabhängig der regulären Öffnungszeiten der Verwaltung, zu ermöglichen. Im Sinne der Aufgabe der Integrationsräte, zwecks Förderung der Integrationsentwicklung in den Kommunen die Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an den gemeindlichen Entscheidungsprozessen zu stärken, ist für die Stadt Aachen aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 29.04.2010 entschieden worden, dass der Integrationsrat über Vorschläge der Verwaltung zur Mittelverwendung im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung in Bezug auf das Produktsachkonto ‚Projekte zur Integration’ mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 135.000,00 € berät und diesbezüglich eine Empfehlung an die Verwaltung abgibt; überdies hat er nach den vom Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossenen Beteiligungsrichtlinien (Anlage 1) ein Initiativrecht bezüglich eigener Verwendungsvorschläge zu den Projekten im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung. Darüber hinaus sind die MigrantenvertreterInnen mit Antrag vom 30.10.2012 (Anlage 2) mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, über einen eigenen Etat zu verfügen, über den der Integrationsrat frei und unabhängig verfügen kann. Es besteht kein Recht des Integrationsrates, über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel hinaus über einen eigenen Etat zu verfügen. Aus dem Fehlen des eigenen Etatrechtes folgt, dass der Integrationsrat insoweit gegenüber der Gemeinde keine Forderungen realisieren kann. Ungeachtet dessen steht es dem Rat einer Gemeinde frei, bei Vorhandensein entsprechender finanzieller Möglichkeiten und auf der Grundlage einer entsprechenden Willensbildung dem Integrationsrat einen eigenen Etat zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen. Inwieweit dem Integrationsrat das grundsätzliche Recht eingeräumt wird, ein eigenes Budget zu erhalten und über dessen Verausgabung unabhängig von den Verwendungsvorgaben des Rates oder der Verwaltung zu entscheiden, liegt in der Zuständigkeit der gemeindlichen Entscheidungsgremien. Sollte sich der Integrationsrat für die Bereitstellung weiterer Mittel aussprechen, hält die Verwaltung eine Mittelbereitstellung in der Größenordnung von 7.500,00 € aus dem PSP - Element 4-050501901-3 ’Projekte zur Integration’ für umsetzbar. Vorlage FB 50/0232/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.02.2013 Seite: 2/3 Im Falle der Bereitstellung der Mittel ist folgendes zu beachten: Für die Rechtsnatur des Integrationsrates nach § 27 GO NRW, der ein mit besonderen Beteiligungsrechten ausgestattetes Gremium innerhalb einer Gemeinde ist, allerdings im Hinblick auf seine Zusammensetzung kein Organteil des Gemeinderates darstellt, gilt, dass er nicht den rechtlichen Status einer juristischen Person besitzt. Zwar ist der Integrationsrat in Bezug auf seine Befassungs- und Mitwirkungsrechte gemäß § 27 Abs.8 GO NW und bezüglich seines Rechts auf Erhalt der für seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Mittel gemäß § 27 Abs. 10 GO NW Inhaber von Rechten innerhalb der Gemeinde, ihm fehlt jedoch die für eine Einordnung als juristische Person erforderliche Trägerschaft von Rechten im Außenverhältnis. Entscheidungen über Vertragsabschlüsse, Auftragsvergaben etc. könnten im Hinblick auf die fehlende Rechtspersönlichkeit des Integrationsrates mit Bindungswirkung für die Stadt Aachen nur durch die Verwaltung erfolgen. Anlage/n: Anlage 1 - Beteiligungsrichtlinien Anlage 2 - Antrag vom 30.10.2012 Vorlage FB 50/0232/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.02.2013 Seite: 3/3 Beteiligungsrichtlinien des Integrationsrates der Stadt Aachen zum PSP-Element 4-050501-901-3 / 53180000 “Projekte zur Integration “ Gemäß § 27 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Aachen kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie die räumlichen und sachlichen Ressourcen für die Sitzungen bereitstellt, die Geschäftsführung übernimmt und die zustehenden Leistungen nach §33 GO zur Verfügung stellt. Darüber hinaus fertigt die Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte Verwendungsvorschläge für die Haushaltsmittel zum oben genannten Produktsachkonto an den Integrationsrat. Diese Verwendungsvorschläge berät der Integrationsrat und gibt hierzu eine Empfehlung an die Verwaltung. Sollte es keine Einigung zwischen Integrationsrat und Verwaltung geben, wird der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie befasst. Hinsichtlich der Verwendungsvorschläge hat der Integrationsrat ein Initiativrecht. Bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 5000 € jährlich kann der Integrationsrat eigenständig über die Verwendung der Projektmittel entscheiden. Das Konzept Nach den letzten Integrationsratswahlen, am 4. Juli 2010, hatten sich die Listen der Migrantenvertreter getroffen. Angesichts der geringen Wahlbeteiligung haben sie sich darüber geeinigt, ein gemeinsames Programm zu erarbeiten, das als Grundlage der Integrationsarbeit dienen soll, um mehr Interesse und Mitarbeit zu wecken. Das erarbeitete Konzept steckt den Handlungsrahmen ab und steht hiermit zur Diskussion. Über 40% der Menschen unter 18 Jahre in Deutschland und ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger Aachens haben einen Migrationshintergrund. Wir möchten bzw. müssen uns bemühen, dass diese Menschen auch in Zukunft Leistungsträger bleiben statt zu Leistungsempfängern zu werden. Nach dem Integrationskonzept der Stadt Aachen, verfolgt eine nachhaltige und zukunftsorientierte Integrationspolitik das Ziel der dauerhaften gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Eingliederung sowie der faktischen Gleichstellung zugewanderter Menschen“. Dieses Ziel vor Augen, 1. möchten wir einen Presse-Arbeitskreis bilden. Ein Mitteilungsblatt mit wichtigen Informationen über die Arbeit des Integrationsrates soll alle 6 Monate erscheinen. Der Flyer des Integrationsrates wird zu gegebenen Anlässen aktualisiert. 2. unterstützen wir alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, jede Form von Extremismus und Rassismus. 3. setzen wir uns für Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Schule, Bildung und Beruf ein, z.B. durch beratende und integrative Maßnahmen, die Migrantenfamilien helfen, ihre Kinder im schulischen Fortkommen zu fördern. Ebenso sind Beratungs- und Anlaufstellen erforderlich, an die sich Familien mit Migrationshintergrund bei sich anbahnenden Erziehungs- und/oder familiären Problemen wenden können, wobei Mehrsprachigkeit und kulturelle Vermittlung gewährleistet sein müssen. (z.B. durch SPRINTAbsolventen) 4. fordern wir Maßnahmen, die darauf abzielen, den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung und in städtischen Einrichtungen entsprechend dem Anteil dieser Menschen in der Gesamtbevölkerung der Stadt zu erhöhen, denn sie sind in wichtigen städtischen und sozialen Bereichen wie Gesundheitswesen, Schulen, Polizei etc. absolut notwendig, tragen zu gegenseitigem Verständnis bei und vermeiden eventuell auftretende Missverständnisse sowie langwierige Komplikationen und daraus resultierende Kosten. 5. In Zusammenarbeit mit dem Landesintegrationsrat, setzen wir uns für eine erleichterte Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit für alle Migrantinnen und Migranten sowie für Erleichterung des Familiennachzugs ein. 6. setzen wir uns dafür ein, dass alle Migranten, die bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland leben und über einen rechtmäßigen Aufenthalt verfügen, das Kommunale Wahlrecht erhalten, wie dies der Fall ist in unseren Nachbarländern, zum Beispiel Niederlande und Belgien. 7. unterstützen wir Maßnahmen, die älteren Menschen (mit und ohne Migrationshintergrund) helfen, ihren sozialen Lebensraum zu erhalten. Eine Grundsicherung ihres Lebensstandards muss gewährleistet sein, die es ihnen auch weiterhin ermöglicht, ihre bisherigen sozialen Kontakte zu pflegen. 8. entwickeln wir geeignete Maßnahmen um die Wahlbeteiligung bei Integrationsratswahlen zu verbessern. Der Integrationsrat der Stadt Aachen