Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
110918.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
20.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0238/WP16
öffentlich
20.02.2013
Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.03.2013
21.03.2013
B2
SGA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie begrüßt das geplante Betreuungsangebot vor Ort und die geplanten Aktivitäten der Verwaltung zur
Förderung der Willkommenskultur in Eilendorf.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 50/0238/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
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Erläuterungen:
1. AUSGANGSLAGE
Auf Grund geänderter Rechtslage sowie einer entspannten Flüchtlingssituation wurden in den
vergangenen Jahren mehrere Übergangseinrichtungen geschlossen und einer anderen Nutzung
zugeführt. Für die in den vergangenen Monaten unterzubringende erhöhte Anzahl von Menschen
stehen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung.
Die Situation stellt sich derzeit wie folgt dar:
Unterzubringende Flüchtlinge in Aachen Stand 31.01.2013
Plätze in Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
374 Personen
./.
fehlende Plätze für
169 Personen
205 Personen
Diese 205 Menschen sind wie folgt untergebracht:
vorübergehende Unterbringung in Süsterfeld (ehemaliges
Übergangsheim und angemietete Wohnungen)
84 Personen
Über- und Fehlbelegung in Übergangsheimen
82 Personen
Vorübergehende Nutzung städtischer Wohnungen
16 Personen
Wohnungen der gewoge
23 Personen
Summe
205 Personen
2. PROJEKTGRUPPE
Zur Prüfung von Möglichkeiten zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen
wurde eine
Projektgruppe mit Vertretern
- der Immobilienmanagements (FB 23)
- des Gebäudemanagements (E 26)
- des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (61)
- des Fachbereiches Wohnen (FB 64)
- der gewoge
- des Fachbereiches Soziales und Integration
gebildet, die am 11.12.2012 erstmalig zusammen gekommen ist. Darüber wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 10.01.2013 berichtet.
Aufgabe der Projektgruppe ist es, ausreichenden Wohnraum zur adäquaten Unterbringung der
Flüchtlinge bereit zu stellen. Dies gilt insbesondere zur umgehenden Beseitigung der Über- und
Fehlbelegungen in den Übergangsheimen. Als Ersatz für die nur vorübergehend zur Verfügung
stehenden Wohnmöglichkeiten in Süsterfeld ist in den nächsten Jahren zudem ein hinreichendes
Vorlage FB 50/0238/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
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Wohnangebot dauerhaft zu schaffen. Darüber hinaus ist es erforderlich, weitere Plätze vorzuhalten,
um auf zukünftige Flüchtlingsströme adäquat reagieren zu können.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Anzahl der zu betreuenden Flüchtlinge in den nächsten
Jahren verringert. Die Kommunen wurden ausdrücklich auf die steigenden Zugangszahlen und die
Kapazitätsprobleme in der Erstaufnahmeeinrichtung Dortmund und den Unterbringungseinrichtungen
des Landes NRW hingewiesen. Da die Zuweisungen nach den Prognosen des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge auch weiterhin steigen, wurden die Kommunen gebeten, diese
Entwicklungen bei den Planungen für die Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern zu
berücksichtigen.
Die Bewohnerstruktur in den Übergangsheimen ist heterogen (s. Anlage 1). Entsprechend müssen
auch die Wohnangebote für Flüchtlinge heterogen gestaltet sein. Dies gilt auch, um die notwendige
Flexibilität bei der Belegung zu erreichen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, nach folgender Struktur neue Wohnmöglichkeiten für Flüchtlinge
zu schaffen:
1. Einrichtungen
Bereitstellung einer „Sockelversorgung“ von insgesamt
300
Plätzen
Davon in 5 vorhandenen Einrichtungen
ca
170
ca
90
Plätze
In zwei oder drei zu schaffenden Einrichtungen mit Einzelwohnungen
Plätze
-Hansmannstr.30/32 + weitere(s) Objekt(e)In einer zu schaffenden Aufnahmeeinrichtung mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad
40
Plätze
2. Einzelwohnungen
Unterbringungsmöglichkeiten für Personen und Familien, die bereits seit längerem in Aachen wohnen
und keinen besonderen Betreuungsbedarf mehr haben: ca. 40 Einzelwohnungen mit ca. 130 Plätzen.
Nach Umsetzung sollen somit insgesamt 430 Plätze dauerhaft zur Unterbringung von Flüchtlingen zur
Verfügung stehen. Dies entspricht dem Ist-Bestand von 374 Personen zuzüglich einer Pufferkapazität
in Höhe von 15%.
3. LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN
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Ausdruck vom: 02.09.2013
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- zur kurzfristigen Unterbringung von Flüchtlingen
Anmietung von Privatwohnungen
Derzeit laufen Verhandlungen mit verschiedenen privaten Eigentümern zur Anmietung von
Wohnungen. Ob die Anmietung gelingen wird, ist noch offen. Außerdem wird teilweise nur eine
kurzfristige Nutzungsdauer angeboten. Bestenfalls könnten in den Wohnungen ca. 65 Flüchtlinge
untergebracht werden.
Anmietungen gewoge
Laufend werden einzelne freiwerdende Wohnungen angemietet.
Zudem ist beabsichtigt, sieben Wohneinheiten mit insgesamt 480 m² in der Stolberger Str. für die
vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen. Die zur Stolberger Straße
vorliegende Planung ist in zwei Bauabschnitten unterteilt, das betreffende Haus ist vom zweiten
Bauabschnitt umfasst, dessen Umsetzung in den nächsten zwei bis fünf Jahren als nicht realistisch
eingeschätzt wird. Hier könnten ca. 24 Personen untergebracht werden.
Wohnungen in zur Sanierung anstehenden städtischen Objekten:
In einem städtischen Objekt in Aachen Nord stehen knapp 20 Wohnungen ohne Bad und Heizung
leer. Mehr als 10 Wohnungen werden als Ersatz für aktuell sanierten Wohnraum in der Nachbarschaft
benötigt. Von den noch zur Verfügung stehenden Wohnungen wurden die drei Wohnungen
ausgesucht, deren Instandsetzung am preisgünstigsten zu realisieren ist. Nach Herrichtung können
die Wohnungen (insgesamt 225 m²) mit ca. 15 Personen belegt werden.
Sonstige Wohnungen:
Die Verwaltung hat bereits vor einigen Monaten mehrere Aachener Makler beauftragt, bisher ohne
Erfolg. Die Nachfrage bei den christlichen Kirchen und bei der Wohlfahrtspflege brachten bisher
ebenfalls keine Ergebnisse. Es wurden auch die großen Wohnungsbaugesellschaften und private
Eigentümer angeschrieben. Es ist allerdings festzustellen, dass eine Belegung geförderter
Wohnungen mit Flüchtlingen nur dann in Frage kommt, wenn diese Personen Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein haben. Dies ist auf Grund der Tatsache, dass die Flüchtlinge in der Regel
lediglich 3-6 Monate gültige Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungen besitzen, häufig nicht der Fall.
Fazit:
Wenn alle vorstehend dargestellten kurzfristigen Maßnahmen realisiert werden können, stehen ca.
100 zusätzliche Plätze zur Verfügung. Überwiegend kommt nur eine vorübergehende Nutzung in
Frage.
- zur Deckung des mittelfristigen/ langfristigen Bedarfes
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Ausdruck vom: 02.09.2013
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Städtische Grundstücke
Alle grundsätzlich für eine Unterbringung von Flüchtlingen in Frage kommenden städtischen Flächen
wurden bereits mehrfach im Hinblick auf studentisches Wohnen durchforstet. Es steht nach
Einschätzung der Projektgruppe derzeit keine geeignete Fläche zur Verfügung.
Städtische Wohnhäuser
Die Gebäude Hansmannstraße 30-32 stehen zur kurzfristigen Sanierung an. Die Voraussetzungen
dafür sind geschaffen. Bis zum Spätsommer werden die Wohnungen voraussichtlich fertig sein. Es
handelt sich dabei um insgesamt 13 Wohnungen mit ca. 650 m², in denen ca. 45 Personen
untergebracht werden können.
Die Betreuung der dort untergebrachten Personen wird durch eine/n Sozialarbeiter/in und einen
Hausmeister erfolgen. Zur Einrichtung der entsprechenden Arbeitsplätze wurde in unmittelbarer Nähe
eine Gewerbeeinheit angemietet. Die Verwaltung wird bezüglich der geplanten Aktivitäten zur
Förderung der Willkommenskultur auf die verschiedenen Akteure (Politiker, Kirchen und BürgerInnen)
zugehen. Über den aktuellen Stand der Überlegungen wird mündlich berichtet.
Im städtischen Bestand gibt es weitere Objekte, die zur Sanierung anstehen. Nach Abschluss der
Arbeiten könnten einzelne Wohnungen bzw. ganze Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen
genutzt werden.
Schulen
Bezüglich der Leerstände in Schulen ist zu prüfen, ob die zukünftige Nutzung zu diesem Zweck
gewünscht und aufgrund bestehender Bebauungspläne möglich ist.
Gewerbeflächen
Die Projektgruppe prüft, in wie weit Leerstände an Gewerbeflächen für die Unterbringung von
Flüchtlingen umgesetzt werden können. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Bereitschaft der
Eigentümer, die Flächen für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen, wird als sehr gering eingeschätzt.
Dachgeschossausbauten
Die Dachgeschosse der bestehenden Übergangsheime kommen nur bedingt für einen Ausbau in
Frage. Neben baulichen Erwägungen sind wirtschaftliche Überlegungen anzustellen.
Fazit:
Mit den zurzeit greifbaren Optionen ist der konzeptionell auf Dauer bereitzustellende Wohnbedarf
nicht zu decken. Es müssen weitere der dargestellten Möglichkeiten genutzt werden. Darüber hinaus
ist weiterhin -wie beschrieben- zu recherchieren.
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Anlage/n:
Anlage 1 - Stärkste Herkunftsländer/-regionen der Flüchtlinge in den Übergangsheimen
(Stand 23.01.2013)
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Ausdruck vom: 02.09.2013
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OBM
Aachen, 23.01.2013
FB 50/300
Stärkste Herkunftsländer/-regionen der Flüchtlinge in den Übergangsheimen (Stand 23.01.2013)
Südosteuropa
Personenzahl
Bosnien-Herzegowina
12
Kosovo
24
Mazedonien
26
Serbien
65
Insgesamt
127
Vorderasien
Personenzahl
Armenien
9
Georgien
2
Irak
19
Iran
24
Libanon
4
Syrien
30
Insgesamt
88
Westafrika
Personenzahl
Elfenbeinküste
1
Ghana
14
Nigeria
25
Sierra Leone
3
Insgesamt
43
Südasien
Personenzahl
Afghanistan
26
Indien
3
Pakistan
7
Sri Lanka
3
Insgesamt
39
Afrika (ohne Westafrika)
Personenzahl
Nordafrika
4
Ostafrika
2
Zentralafrika
17
Insgesamt
23