Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111423.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
28.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster u. Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0091/WP16
öffentlich
28.02.2013
Mitteilungen der Verwaltung und Anträge der Bezirksvertretung
Beratungsfolge:
TOP: 10
Datum
Gremium
Kompetenz
20.03.2013
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage BA 4/0091/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.03.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1. Abbau von Telefonstellen im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim
Die Telekom Deutschland GmbH beabsichtigt folgende Telefonstellen im Laufe dieses Jahres
abzubauen.
Ortsteil
Straße
Lichtenbusch
Raerener Str. 7/Am Zollhaus
Nütheim
Aachener Str. 255/Nerscheider Weg
Schleckheim
Oberforstbacher Str. 255/Aachener Str.
Schmithof
Ardennenstr. 2/Schmithofer Str.
Walheim
Prämienstr. 61
Somit bleiben die Standorte Korneliusmarkt und Montebourgstr./Schleidener Str. bestehen, obwohl sie
nach Mitteilung der Telekom kaum noch genutzt werden.
Durch die erreichte Vollversorgung mit Telefonanschlüssen im Festnetz und dem Ausbaustand der
Mobilfunknetze haben sich die Telefoniebedürfnisse der Bürger stark geändert. Die Nutzung der
öffentlichen Telefonstellen ist seit ca. 5 Jahren kontinuierlich zurückgegangen.
In Anlehnung an den Infrastrukturauftrag und den damit verbundenen Regelungen gewährleistete die
Deutsche Telekom AG in den letzten Jahren die Sicherung der Flächenversorgung.
Um ihren Kunden und den Bürgern auch in Zukunft eine flächendeckende und bedarfsgerechte
Versorgung mit öffentlicher Telefonie anbieten zu können, ist die Telekom jedoch aus wirtschaftlicher
Sicht gezwungen, ihre Bestände dem neuen realen Bedarf anzupassen.
Auf Grund der extrem zurückgegangenen Nutzung hat die Deutsche Telekom AG - im Einvernehmen
mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit Zustimmung der Bundesnetzagentur - einen
Konsensabbau innerhalb der Selbstverpflichtung geplant.
2. Windenergie in Aachen
Die Stadt Aachen hat aus formalen Gründen den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
für die Errichtung eines Windparks im Münsterwald zunächst zurückgezogen.
Am 21. November 2012 hatte der Rat die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, dieser
wurde anschließend bei der Bezirksregierung zur Genehmigung eingereicht. Beim Land NRW wurde
ein Zielabweichungsverfahren beantragt, da der derzeit gültige Landesentwicklungsplan nicht vorsieht,
Vorlage BA 4/0091/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.03.2013
Seite: 2/3
dass Windkraftanlagen in einer Waldfläche aufgestellt werden sollen. In einem ersten Schreiben der
Bezirksregierung wurde der Stadt bestätigt, dass "keine hochwertigen Waldflächen und Funktionen"
durch die Planung im Münsterwald betroffen und die "Grundzüge des im Landesentwicklungsplan
festgelegten Waldschutzes […] grundsätzlich nicht gefährdet" seien. Daher sei ein
Zielabweichungsantrag möglich.
Der Beschluss, Flächen für Windkraftanlagen auch im Bereich Münsterwald auszuweisen, bleibt
weiterhin gültig. Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Stadt einreichen,
sobald dem Antrag auf Zielabweichung entsprochen wurde.
Vorlage BA 4/0091/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.03.2013
Seite: 3/3