Daten
Kommune
Aachen
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110997.pdf
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295 kB
Erstellt
18.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0240/WP16
öffentlich
18.02.2013
45/500
Bericht über die Arbeit der städt. Jugendberufshilfe
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.03.2013
12.03.2013
SchA
KJA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 51/0240/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen da Berichterstattung.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 51/0240/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
In dem in der Anlage beigefügten Bericht stellt die Verwaltung die Entwicklung der Arbeit der städt.
Jugendberufshilfe im Zeitraum 2011 – 2012 dar.
Die Verwaltung berichtet in dem in der Anlage beigefügten Bericht über die Arbeit und Entwicklung der
städtischen Jugendberufshilfe im Schuljahr 2011 / 2012 sowie über das Gesamtjahr 2012. Von
zentraler Bedeutung war in diesem Berichtszeitraum die Verstetigung der Berufsorientierungsarbeit im
Rahmen des Trägerverbundes. Neu gestartet und gestaltet wurde im Jahr 2012 eine intensivere
strukturierte Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit in Form eines Beratungs- und
Präsenzdienstes der Jugendberufshilfe im Gebäude der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Beeinflusst wurde die Arbeit auch durch die Einrichtung der Kommunalen Koordinierung beim
Bildungsbüro der StädteRegion Aachen.
Anlage/n:
Jahresbericht der Jugendberufshilfe
Vorlage FB 51/0240/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
Seite: 3/3
Stadt Aachen
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Jugendberufshilfe
Jahresbericht 2011/2012
Gliederung:
1.
Einleitung
1.1
Leitbild der Jugendberufshilfe
1.2
Rechtliche Grundlagen
2.
Darstellung der Ausgangslage
2.1
Arbeitslose unter 25 Jahren in Zahlen
2.2
Bewerber und Berufsausbildungsstellen in Zahlen
2.3
Zahl der Schüler der Vorabgangsklassen und Abgangsklassen der Haupt-,Gesamtschulen und
Gymnasien
3.
Darstellung der Aufgabengebiete
3.1.
Berufsorientierungsprogramme
3.1.1
Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Einrichtungen
3.1.2
STARTKLAR! Fit für die Ausbildung!
3.1.3
Vertiefte Berufsorientierung (VBO)
3.2
Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung
3.2.1
Beratungsstelle nach dem Landesjugendplan
3.2.2
Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten (BerEb-Bk)
3.2.3
Beratung und Begleitung von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kooperation
mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit
4.
Entwicklungen in den Jahren 2011 und 2012
4.1
Berufsorientierungsprojekte
4.2
Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung
4.2.1
Allgemeine Beratung in der Beratungsstelle nach Landesjugendplan
4.2.2
Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten (BerEb)
4.2.3
Beratung und Begleitung von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kooperation
mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit
4.3
Verwaltung/ Organisation
4.4
Vernetzung und Kooperationen
4.5
Öffentlichkeitsarbeit
4.6
Team
5.
Ausblick/Herausforderung
5.1
Berufsorientierung
5.2
Beratung und entwicklungsbegleitende Hilfen
5.3
Rahmenbedingungen
5.4
Kooperation/Vernetzung
6
Das Team der Jugendberufshilfe
2
1.
Einleitung
Der vorliegende Jahresbericht stellt das vielfältige Leistungsspektrum der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen an
Aktivitäten, Angeboten und Projekten im Bereich der Berufsorientierung und –vorbereitung dar. Besonders gut
spiegelt sich der Anspruch der städtischen Jugendberufshilfe an ihre Arbeit in ihrem im letzten Jahr entwickelten
Leitbild wieder.
Die Jugendberufshilfe des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule ist neben ihren weiteren Angeboten als
Beratungseinrichtung der Jugendsozialarbeit nach dem Landesjugendplan an einigen allgemein- und
berufsbildenden Schulen beratend und betreuend tätig. Im Wesentlichen finden die berufsorientierenden Projekte
und Beratungen bereits ab Klasse 8 statt. Außerdem gibt es ein offenes Beratungsangebot insbesondere für den
Übergang Schule/ Beruf auch direkt in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle Alfonsstraße 20 in Aachen. Die
Jugendberufshilfe achtet auf eine bedarfsorientierte enge Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren, wie z.B.
der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Aachen, dem Jobcenter der Städteregion und den Trägern der
Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe.
Die Integrationsprojekte haben sich im Laufe der Jahre stets weiterentwickelt und sich den verändernden
rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Erfordernissen angepasst.
Im Jahr 2011/12 hat die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen, ebenso wie in den Vorjahren, insbesondere
Angebote im präventiven Bereich der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, ausdrücklich für junge
Menschen mit Benachteiligungen, bereitgestellt.
Die letzte ausführliche Berichterstattung im Kinder- und Jugendausschuss fand 09.06.2009 statt. In den
folgenden Jahren wurden die Tätigkeitsfelder der Jugendberufshilfe im Rahmen des Ratsantrages der SPD –
Fraktion vom 04.03.2010 zur Ausbildungsplatzgarantie und zur Umsetzung des Ausbildungskonsenses (im
Kinder-Jugendausschuss am 08.05.2012) in der Stadt Aachen kurz angeschnitten.
1.1
Leitbild der Jugendberufshilfe
Das Leitbild der Jugendberufshilfe wurde im Laufe des Jahres 2012 entwickelt aus dem Leitbild des
Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen.
Gemäß § 13 Abs.1 SGB VIII unterstützt die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen Jugendliche und junge
Menschen mit besonderem Förderbedarf bei der Integration in die Arbeitswelt und bietet sozialpädagogische
Hilfen beim Übergang von der Schule zum Beruf an, um deren schulische und berufliche Ausbildung,
Eingliederung in die Arbeitswelt und deren soziale Integration zu fördern. Diese Angebote werden mit den
Maßnahmen der Schulen, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher
Ausbildung sowie den Trägern von Beschäftigungsangeboten abgestimmt.
Unsere Ziele
-
junge Menschen in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich ihr Leben zu gestalten und die
Herausforderungen der Berufswelt anzunehmen
3
-
junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung unter Berücksichtigung des familiären Hintergrundes
fördern
-
junge Menschen darin zu befähigen, lebenspraktische und soziale Kompetenzen zu erlangen, die ihnen
eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
Unser Leistungsangebot
-
Wir bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Anlaufstelle und unterstützen sie in Zeiten des
Übergangs von der Schule in den Beruf durch unterschiedliche, berufsorientierende Angebote:
o
Allgemeine Beratung in der Beratungsstelle
o
Beratung und Betreuung an Schulen zu festen Zeiten (Förder-, Haupt- Gesamtschulen und
Berufskolleg)
o
Berufsorientierung an Schulen
o
Berufseinstiegsbegleitung
o
Potentialanalysen
o
Entwicklungsbegleitende Betreuung
Unser Selbstverständnis
-
Wir begegnen den jungen Menschen fair, freundlich und respektvoll und beteiligen sie an
Entscheidungsfindungen
-
Wir begreifen die Wünsche und Anliegen der jungen Menschen als Auftrag, den wir nach besten Kräften
im Rahmen unserer Möglichkeiten erfüllen.
Unser Mitarbeiterverständnis
-
Unser Handeln ist geleitet durch gegenseitige Achtung und Wertschätzung sowie verlässliche,
vertrauensvolle und gewissenhafte Zusammenarbeit.
-
Unser Team zeichnet sich durch langjährige personelle Kontinuität, fachlich differenzierte und soziale
Kompetenz, sowie hohe Einsatzbereitschaft aus.
1.2
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für die Aktivitäten der Jugendberufshilfe bildet der §13 SGB VIII:
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe
sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die
Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und
Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und
4
Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen
Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder
bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In
diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach
Maßgabe des § 40 geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger
betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt
werden.
2.
Darstellung der Ausgangslage
2.1
Arbeitslose unter 25 Jahren in Zahlen
Im Jahr 2012 waren bei der Bundesagentur für Arbeit 887 junge Menschen durchschnittlich im Jahr gemeldet. Im
Vorjahr waren es noch 921 registrierte junge Arbeitslose. Vergleicht man die Zahlen der jungen Arbeitslosen in
der Stadt Aachen mit der Anzahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren in Nordrhein-Westfalen ist erkennbar, dass die
Anzahl der jungen Arbeitslosen in der Stadt sich verringert hat während sie in Nordrhein-Westfalen von 2011 auf
2012 gestiegen ist.
Zu beachten ist, dass die Agenturen für Arbeit Aachen und Düren zum 01.10.2012 fusioniert haben. Die
Auswertungen für diese Region bilden – auch für die Vergangenheit – den aktuellen Gebietsstand ab.
Gemeldete
Arbeitslose unter 25 Jahren
2011
2012
Arbeitsagentur Aachen- Düren
4.959
4.757
Städteregion Aachen
2.377
2.345
Hauptagentur Aachen
921
887
NRW gesamt
69.005
71.240
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an Jugendlichen unter 25 Jahren, Düsseldorf,
Januar 2013
Im Schnitt erhielten zwei Drittel der jungen Menschen Leistungen nach SGB II und ein Drittel
befand sich in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit (Berufsberatung, Arbeitsvermittlung). Darüber hinaus
durchliefen im Arbeitsagenturbezirk Aachen/Düren ca. 828 junge Menschen berufsvorbereitende Maßnahmen
und 211 Jugendliche nahmen an Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen teil.
5
2.2 Bewerber und Berufsausbildungsstellen in Zahlen
Die Zahlen in der folgenden Tabelle entsprechen jeweils dem Stand vom September des Berichtsjahres.
Stellen-/Bewerberrelation nach Regionen
2010/2011
2011/2012
Gemeldete Ausbildungsstellen Stadt Aachen
1.816
1.941
Gemeldete Bewerber
1.105
1.194
Stellen-/Bewerberrelation
1,64
1,63
Städteregion Aachen
3110
3261
Gemeldete Bewerber
3060
3386
Stellen-/ Bewerberrelation
1,02
0,96
5.940
6005
Gemeldete Bewerber
6.911
7.481
Stellen-/ Bewerberrelation
0,86
0,80
Gemeldete Ausbildungsstellen NRW
106.172
104.151
Gemeldete Bewerber
132.294
140.841
Stellen-/ Bewerberrelation
0,80
0,74
Gemeldete Ausbildungsstellen
Gemeldete Ausbildungsstellen
Arbeitsagentur Aachen- Düren
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsmarkt, Düsseldorf, Januar 2013
Gemeldete Bewerber im Vergleich zu den gemeldeten Ausbildungsstellen in der Stadt Aachen
6
Gemeldete Bewerber im Vergleich der gemeldeten Ausbildungsstellen in NRW
Vom Berichtsjahr 2010/2011 bis 2011/2012 hat sich die Stellen-/Bewerberrelation auf dem Ausbildungsmarkt in
der Stadt Aachen nicht wesentlich verändert, dagegen verschlechtern sich die Relationen in Gesamt – NRW und
in der Städteregion Aachen leicht.
Diese vermeintlich günstigere Situation relativiert sich, wenn man bedenkt, dass Aachen als Oberzentrum die
Ausbildungsplatzsuchenden aus dem Umland mit versorgt werden, somit relativiert sich die rechnerisch gute
Ausbildungssituation in der Stadt Aachen.
2.3
Zahl der Schüler der Vorabgangsklassen und Abgangsklassen der Haupt-,
Gesamtschulen und Gymnasien
Zum Schuljahresende 2011/2012 wurden insgesamt 1239 Schüler aus Haupt-, Real-, Gesamtschulen und
Gymnasien aus den Klassen 9 und 10 entlassen. Davon haben 25 Schüler die Schule ohne Abschluss
verlassen. 49 Schüler konnten den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 nachweisen. Den Hauptschulabschluss
Typ A haben 281 Schüler erreicht. 412 Schüler beendeten die Schule mit der Fachoberschulreife und 429
erreichten zusätzlich die Qualifikation, die zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigen.
In den Aachener Förderschulen konnten 20 Schüler den Hauptschulabschluss erreichen und 34 verließen ihre
Schule ohne Abschluss. Berücksichtigt wurden folgende Förderschulen: Beginenstraße, Kurbrunnen, Am
Rödgerbach, Kennedypark und Martin-Luther –Schule.
7
Diese Tabelle berücksichtigt die Daten von 6 Hauptschulen, 11 Gymnasien, 4 Realschulen und 3
Gesamtschulen:
Abgänge im Schuljahr
2011/2012*
nach Klasse 9
Abgänge ohne Abschluss
Abgänge
Hauptschulabschluss nach
Kl. 9
nach Klasse 10
Abgänge ohne Abschluss
Abgänge
Hauptschulabschluss nach
Kl. 9
Abgänge
Hauptschulabschluss nach
Kl. 10
Abgänge FOS-Reife
Abgänge FOS-Reife mit
Qualifikation
Gesamt
Hauptschulen Realschulen
Gymnasien
Anzahl
Anzahl
Anzahl
20
4
45
Gesamtschulen
Anzahl
3
Gesamt
Anzahl
1
25
1
49
2
17
4
18
4
43
172
71
4
160
22
31
83
150
281
412
37
364
193
368
67
138
132
371
429
1239
1042
237
1279
nach Klasse 13
Abgänge
Hochschulreife/Abitur
Anteil an der Jahrgangstufe
13
Abgänge aus SEK I und
Klasse 13 Gesamt
Quelle: FB45/Planungsabteilung Stadt Aachen
1180
2518
*Schüler der Förderschulen werden in dieser Statistik nicht gezählt.
3.
Darstellung der Aufgabengebiete
3.1
Berufsorientierungsprogramme
Im Rahmen der bei der Jugendberufshilfe durchgeführten Berufsorientierungsprojekte haben im Berichtszeitraum
2011/2012 insgesamt 1190 Schüler und Schülerinnen die Berufsorientierungsangebote durchlaufen.
3.1.1
Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Einrichtungen
Das seit 2009 bestehende Berufsorientierungsprogramm (BOP) wird gefördert vom Bundesinstitut für
Berufsbildung (BIBB) und richtet sich an Schüler und Schülerinnen ab Klasse 8 bzw. 9, die innerhalb von 2
Wochen verschiedene Berufsfelder (mindestens 3 Berufsfelder) in den Werk – und Übungsstätten kennen lernen
können. Außerdem erhalten sie seit 2011 eine ausführliche (dreitägige) Potenzialanalyse.
8
Die Potenzialanalyse wird nach den Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) durchgeführt, das heißt beispielsweise eine 1: 4 Relation in der Beobachtungssituation (1 Beobachter auf
4 Schüler), Mehrfachbeobachtungen der unterschiedlichen Kompetenzen und Beachtung der pädagogischen
Prinzipien
(z.
B.
Kompetenzansatz,
Verschiedenartigkeit,
Lebenswelten).
Im
Vordergrund
stehen
handlungsorientierte Aufgaben.
In der Praxiswoche können die Schüler 3 – 5 Berufsfelder in den Werkstätten und Fachräumen der
Jugendberufshilfe kennen lernen.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Schüler aufgeteilt auf die Potenzialanalyse und auf die Praxiswochen.
Module
Schuljahr 2011/2012
Schuljahr
2012/2013
(nur
bis
Dezember 2012)
Potentialanalyse
239 Schüler/innen
90 Schüler/innen
Praxiswoche
160 Schüler/innen
179 Schüler/innen
Gesamt
399 Schüler/innen
269 Schüler/innen
3.1.2
STARTKLAR! Fit für die Ausbildung!
Zu den geförderten Programmen gehört auch das nordrhein-westfälische Programm „STARTKLAR!“, welches
bereits das oben erwähnte Berufsorientierungsmodul –
Potenzialanalyse und Erkundung der Berufsfelder - in der Klasse
8 enthält. Darüber hinaus werden aufbauende Module in Klasse
9 und 10 für Schüler und Schülerinnen bereitgestellt, die sich
vertiefend weiter in einem bestimmten Berufsfeld orientieren und
dazu berufsfeldbezogene Fachkompetenzen erlernen und ihre
Sozialkompetenzen trainieren wollen.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Schüler, die Module in der Jugendberufshilfe durchlaufen.
Module
Schuljahr
Schuljahr
2011/2012
Dezember 2012)
Potentialanalyse
136 Schüler/innen
82 Schüler/innen
Praxiswoche
153 Schüler/innen
73 Schüler/innen
52 Schüler/innen
25 Schüler/innen
342 Schüler/innen
180 Schüler/innen
Modul 9 und Modul 10
gesamt
2012/2013
(nur
bis
9
3.1.3
Vertiefte Berufsorientierung (VBO)
Die „ vertiefte Berufsorientierung“ nach § 33 i.V.m. §48 SGB III wird im Trägerverbund (VHS Aachen, IN VIA
Aachen e.V., low-tec gGmbH, Sozialwerk Aachener Christen e.V. und Jugendberufshilfe der Stadt Aachen) an
ca. 20 Aachener allgemein bildenden Schulen in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung angeboten.
Ziel dieser Maßnahme ist, dass Schüler/innen ab Klasse 8 über Module, wie Interessenerkundung,
Kompetenzfeststellung, Erkundung von Berufsfeldern und Präsentationstraining ihren Berufswahlprozess
optimieren und Fehlentscheidungen bezüglich der Berufswahl verringern können. Diese Maßnahme wird von der
Agentur für Arbeit kofinanziert und findet je nach Wunsch der Schule in Zusammenarbeit mit den Berufsberatern
statt.
Die anschließende Tabelle stellt dar, welche Module in welchem Umfang an den jeweiligen Schulen durchgeführt
werden.
90
80
70
60
50
Interessenerkundung
40
Kompetenzfeststellung
30
Berufsfelderkundung
20
Bewerbungstraining
10
str
,
B
eg
ine
n
FS
M
M
GS
RS
D
GH
S B
ur
tsc
he
id
0
GHS Burtscheid = Gemeinschaftshauptschule Burtscheid
RSD = Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck
MMGS = Maria-Montessori-Gesamtschule
FS Beginenstr. = Förderschule Beginenstraße
3.2
Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung
3.2.1 Beratungsstelle nach dem Landesjugendplan
Die „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“ ist ein präventives Angebot für Schüler in der Sekundarstufe 1 mit dem
Schwerpunkt der Beratung und Betreuung in den Vorabgangs- und Abgangsklassen und findet in folgenden 6
Schulen statt:
10
•
GHS Burtscheid
•
Reformpädagogische Schule am Dreiländereck
•
Maria- Montessori- Gesamtschule
•
Förderschule Beginenstraße
•
Förderschule Kurbrunnenstraße
•
Berufskolleg Käthe-Kollwitz-Schule
•
Berufskolleg Gestaltung und Technik
Die Schüler und Schülerinnen werden während des gesamten Prozesses der Berufsfindung begleitet und
unterstützt. Dies bedeutet u. a. Ausbildungshemmnisse gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen zu
bearbeiten, Elterngespräche zu führen und nach Bedarf Berufsorientierungsseminare anzubieten. Die Berater
haben in der Regel feste regelmäßige Termine und Sprechzeiten in der Schule und bieten darüber hinaus noch
Beratungstermine in der zentral liegenden Beratungsstelle an.
Die
folgende
Tabelle
zeigt
die
Anzahl
der
Schüler,
die
an
regelmäßig
stattfindenden
Berufsorientierungsseminaren wahrgenommen haben.
Schulen
2011
2012
GHS Burtscheid
146
167
Reformpädagogische Schule am Dreiländereck
57
Maria-Montessori- Gesamtschule
171
51
256
Förderschule Beginenstraße
50
50
Förderschule Kurbrunnenstraße
43
39
Berufskolleg Käthe-Kollwitz-Schule
14
23
Anzahl der Schüler, die das Angebot der Beratung und Begleitung angenommen haben:
Schüler der Schulen
2011
2012
GHS Burtscheid
146
167
Reformpädagogische Schule am Dreiländereck
190
158
Maria-Montessori- Gesamtschule
171
256
Förderschule Beginenstraße
24
12
Förderschule Kurbrunnenstraße
43
39
Berufskolleg Käthe-Kollwitz-Schule
34
49
Berufskolleg Gestaltung und Technik
----
33 (seit 08/2012)
11
3.2.2 Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten (BerEb-Bk)
Ein weiterer Baustein in der systematischen Berufsorientierung ist der Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten,
der an ausgewählten Schulen (in der Hauptsache „STARTKLAR!“- Schulen) eine bestimmte Anzahl von Schüler
und Schülerinnen in der Regel von der Vorabgangsklasse bis zu einem Jahr nach der Aufnahme einer
beruflichen Ausbildung fördert und begleitet. Es handelt sich um ein bundesweites Sonderprogramm im Auftrag
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Umsetzung des Projektes erfolgt in der
Städteregion durch einen Trägerverbund in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
Es startete im Dezember 2010 und war erst einmal bis Mitte 2013 ausgelegt. Aufgrund weiterer jährlicher
Optionsziehungen der Agentur für Arbeit hat sich derzeit die Laufzeit bis Juli 2015 verlängert. Seitens der
Jugendberufshilfe werden zurzeit 18 ehemalige Schüler der Gemeinschaftshauptschule Aretzstraße und 9
Schüler der Förderschule Beginenstraße auf dem Weg in das Berufsleben betreut.
Das Programm richtet sich an Schüler, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben den Schulabschluss zu
erreichen und/oder den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu bewältigen.
Der Berufseinstiegsbegleiter bietet durch individuelle Förderplanung Unterstützung im schulischen Bereich, bei
der Berufsorientierung und einer passenden Berufswahl mit entsprechender Ausbildungsplatzsuche. So wird
zunächst eine berufliche Eingliederung erleichtert. Im Anschluss soll die weitere Begleitung dabei unterstützen
das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren um Abbrüche zu vermeiden.
Das zentrale Aufgabengebiet umfasst die sozialpädagogische Arbeit an der Schule und später im Betrieb; in
Kooperation mit den Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und den Ausbilderinnen und Ausbildern.
3.2.3 Beratung und Begleitung von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in
Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit
Im Sommer 2012 wurde zunächst zeitlich begrenzt ein weiteres Angebot der Beratung und Begleitung von einer
sozialpädagogischen Fachkraft im Rahmen einer Präsenzzeit in den Räumen des Jobcenters der Städteregion
Aachen umgesetzt. Hintergrund war der Wunsch des Jobcenters der Städteregion und der Agentur für Arbeit
Aachen die Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen und der Jugendhilfe zu intensivieren, um die
unterschiedlichen
Kompetenzen
zur
Verbesserung
der
beruflichen
und
sozialen
Situation
von
unterstützungsbedürftigen jungen Menschen zu bündeln. Des Weiteren sollen dadurch die Wege für die
unterstützungsbedürftigen jungen Menschen vereinfacht und verkürzt werden. Damit wird ein Beitrag zum
Grundsatz „Keiner soll verloren gehen“ geleistet.
Gestartet wurde, nach intensivem Austausch der Kooperationspartner, mit der Zielgruppe Schüler/junge
Menschen ab 15 Jahren, die von der der Fachabteilung des Jobcenters ausgesucht wurden.
Kurzer Abriss des Ablaufes:
Der Fallmanager weist den „Kunden“ auf direktem Weg dem Mitarbeiter der Jugendberufshilfe zu, welcher dann
eine weiterführende Bestandsaufnahme (i.d. Regel ohne den Fallmanager) anhand eines Anamnesebogens zur
Klärung des weiteren Unterstützungsbedarfs führt. Je nach Bedarf folgt die Kontaktaufnahme mit der
Leistungsabteilung oder die Kooperation mit bereits beteiligten Stellen, wie z.B. gesetzliche Betreuer. Die
12
Überleitung an Mitarbeiter des Berufsinformationszentrums (BIZ) oder aber an die Berufsberatung wird von
Seiten der Fachkraft der Jugendberufshilfe begleitet.
Folgetermine mit dem Jugendlichen können auch in den Räumlichkeiten der JBH stattfinden. Der Austausch mit
dem zuständigen Fallmanager über die Ergebnisse der Arbeit mit dem Jugendlichen ist Bestandteil dieser
Kooperationsvereinbarung.
Schaubild: „Kooperation Arbeitsagentur/ Jobcenter/Jugendberufshilfe“
Ablaufplan
Jugendlicher erscheint
Erstgespräch m. Fallmanager
Fallmanagement (Klärung
des Unterstützungsbedarfs
nach getroffener
Vorauswahl)
Jugendberufshilfe
(feste Präsenzzeiten im
Übergabe und Jobcenter/zu Beginn 1x pro Wo
Absprachen
2 Std., bei Bedarf auf max.
4Std.)
Gemeinsame Fallberatung/Förderplanung
(Datenschutz!)
Aufgabenverteilung (Wer macht was?)
Berufsberatung/ BIZ
Vermittlung in weitergehende
berufsvorbereitende Angebote/
Arbeit /Ausbildung
Prozessbegleitung
(bei Bedarf)
Beratungsstelle
Flankierende Angebote:
Berufsorientierung
Bewerbungstraining …
Kompetenz‐
agentur
Jugend‐
Werk‐
statt
13
Derzeitiges Zwischenergebnis
Aufgrund der engen Zusammenarbeit und dem Hinweis auf eine externe Beratung ergaben sich weniger
„Zuweisungsverluste“, das bedeutet mehr Bedürftige konnten im Vergleich zu vorher beraten werden, da sie auf
dem Weg in die Beratungsstelle nicht verloren gingen.
Die Fachkraft der Jugendberufshilfe übernimmt aufgrund ihrer vielfältigen Kontakte zu weiteren Institutionen und
Beratungseinrichtungen Lotsenfunktion zu passgenauen Angeboten für Jugendliche. Außerdem wird durch den
ganzheitlichen und systemischen Ansatz eine stärkere Einbeziehung des familiären Umfelds ermöglicht.
Insbesondere entscheidend für die bisher gelungene Kooperation sind jedoch die kurzen Wege durch räumliche
Nähe. Dies betrifft nicht nur den hilfesuchenden jungen Menschen, sondern auch die schnelle und persönliche
Kontakt- und Austauschmöglichkeit zwischen den Akteuren.
4
Entwicklungen in den Jahren 2011 und 2012
4.1
Berufsorientierungsprojekte
Ein wesentlicher Schritt in den letzten Jahren war die Gründung eines Trägerverbundes zur gemeinsamen
Umsetzung und Standardisierung der Berufsorientierung an Schulen. Ziel dieses Zusammenschlusses war und
ist es immer noch jedem Schüler ein vergleichbares Angebot zu ermöglichen und dies möglichst flächendeckend
anbieten zu können.
Da die berufsvorbereitenden Angebote der Jugendberufshilfe aufgrund der Mittelreduzierung und der
Ausschreibungspraktik des Jobcenters der Städteregion wegfielen, wurde die Angebotspalette der Berufsfelder
von 3 Berufsfelder auf 5 (Metall, Holz, Bau, Garten- und Landschaftsbau Hauswirtschaft und Textil) in folgenden
Berufsorientierungsprogrammen erweitert.:
•
Berufsorientierungsprogramm (BOP) des Bundesinstitutes für berufliche Bildung (BIBB)
•
STARTKLAR! – Fit für die Ausbildung (Programm des Landes Nordrhein-Westfalen
4.1.1
STARTKLAR!- Veranstaltung
Besondere Highlights waren in diesem Programm die „STARTKLAR!- Veranstaltungen“ zur Vermittlungsoffensive, die am 15.12.2011 und im letzten Jahr am 27.11.2012 stattgefunden haben. Das Projekt
„STARTKLAR!“ wurde gemeinsam mit allen Beteiligten präsentiert. Eingeladene Betriebe hatten hier die
Möglichkeit, in einem Filmvortrag, einer Podiumsdiskussion und in einer Werkschau die Jugendlichen in Aktion zu
erleben. Hier konnten die Schüler und Schülerinnen ihre erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen den
eingeladenen Betrieben darstellen. Dadurch sind Vermittlungen in Praktika und Ausbildungsstellen ermöglicht
worden. Ein weiteres Ziel dieser Veranstaltungen war der Öffentlichkeit und den potentiellen
Ausbildungsbetrieben Inhalte und Möglichkeiten einer systematischen nach Qualitätsstandards abgewickelten
Berufsorientierung darzustellen. Kritisch anzumerken ist, dass es sich trotz vieler Bemühungen verschiedener
Institutionen schwierig gestaltet, genügend Betriebe für diese Veranstaltungen zu begeistern.
14
Schirmherren beider Veranstaltungen waren Oberbürgermeister Marcel Philipp und der amtierende Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Aachen.
Das Programm STARTKLAR! läuft sukzessive Mitte 2015 mit dem Modul 10 aus.
4.2
Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung
4.2.1
Allgemeine Beratung in der Beratungsstelle nach Landesjugendplan
Zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 hat die Beratungsstelle auf Anfrage des Berufskollegs für Gestaltung und
Technik (GUT) die Beratung und Begleitung der Schüler und Schülerinnen der Klasse ohne Berufsausbildung
(KSOB) aufgenommen. Das Zeitkontingent hierfür wurde ermöglicht durch die anstehende Schließung der
Reformpädagogischen Schule am Dreiländereck (RSD) und der hierdurch verringerten Schülerzahl in der
Beratung. In den anderen bereits aufgeführten Schulen wurde die Arbeit fortgeführt (vgl.Nr.3.2.1). Wichtig in der
Zusammenarbeit sind Kenntnisse über die aktuell stattfindenden Berufsorientierungsprogramme an den Schulen,
um Dopplungen auszuschließen und sich bei Bedarf im Sinne der Schüler und Schülerinnen zu ergänzen.
4.2.2
Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten (BerEb)
Dieses Programm startete im Dezember 2010 und war erst einmal bis Mitte 2013 ausgelegt. Aufgrund weiterer
Optionsziehungen durch die Agentur für Arbeit beträgt die aktuelle Laufzeit bis Mitte 2015. Zum Ende des
Schuljahres 2011/2012 gingen die ersten „BerEb – Schüler“ in die Ausbildung oder zur Verbesserung ihres
Schulabschlusses in die Berufskollegs. 4 begleitete Schulabgänger begannen eine Ausbildung, 7 Jugendliche
verteilten sich auf die verschiedenen Berufskollegs 7, einer mündete in die Einstiegsqualifizierung und 2
Förderschüler in die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB)
4.2.3
Beratung und Begleitung von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in
Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit
Im Sommer 2012 wurde im Rahmen einer Erprobung und Einführung von „lokalen „Arbeitsbündnissen Jugend
und Beruf“ ein Präsenzdienst der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen im Gebäude der Arbeitsagentur / des
Jobcenters eingerichtet.
Seitdem werden 18 Jugendliche regelmäßig vor Ort beraten und bei Bedarf länger begleitet
4.3
Verwaltung/ Organisation
In den Jahren 2011/2012 haben sich die Arbeitsschwerpunkte der Jugendberufshilfe zunehmend mehr auf den
präventiven Bereich der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung verschoben. Dies hatte ein wachsendes
Arbeitsaufkommen sowohl im Bereich der Verwaltung als auch im Bereich der Organisation/Planung zur Folge.
Der Bedarf für die Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten/Handbüchern und Berichten stieg ebenso wie die
Dokumentenerstellung für die Schülerprojekte.
Als Zuwendungsempfänger und abrechnende Stelle im Projekt „Jugend in Arbeit plus“ ist seit Beginn 2012 die
Jugendberufshilfe auch für die beteiligten Beratungsstellen der Städteregion verantwortlich. Um diesen
15
Mehraufwand leisten zu können, wurden die Aufgaben zwischen der Regionalagentur und der Jugendberufshilfe
entsprechend der Richtlinien neu aufgeteilt.
4.4
Vernetzung und Kooperationen
Die Verankerung und Vernetzung der Jugendberufshilfe zeigt sich in der Beteiligung an unterschiedlichen
Kooperationsprojekten im Übergang Schule/ Beruf, zum Beispiel „Vertiefte Berufsorientierung“ nach § 33 SGB III,
dem Programm „Berufsorientierung in überbetrieblichen Bildungsstätten“ (BIBB), und „STARTKLAR!“. Zudem
stellt die Jugendberufshilfe in Kooperation derzeit zwei Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten, die an zwei
Aachener allgemein bildenden Schulen Schüler in ihrem Berufsorientierungs – und Umsetzungsprozess über
mehrere Jahre unterstützen. Bei den Kooperations- und Arbeitstreffen findet immer ein intensiver inhaltlicher
Austausch über berufsorientierende und berufsvorbereitende Fördereinheiten statt.
Die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen arbeitet seit Jahren mit vielen Partnern im Übergang Schule / Beruf
zusammen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei auch die Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro der
Städteregion Aachen insbesondere mit dem Bereich der Kommunalen Koordinierung der Referenzkommune, die
das Neue Übergangssystem (NÜS) in der Städteregion erproben und umsetzen soll.
In diesem Zusammenhang wirkt die Jugendberufshilfe in den neu eingerichteten Gremien, wie
Facharbeitsgruppen und Steuerungsgruppen an bedeutsamer Stelle mit.
Die Mitwirkung in den seit Herbst 2012 neu eingerichteten Facharbeitsgruppen Berufsorientierung, Übergang
Schule/Beruf und Duale Ausbildung förderte den Austausch von Erfahrungen zeigt die Verankerung der
Jugendberufshilfe im Übergangssystem. In den oben genannten Facharbeitsgruppen sind ferner Vertreter der
einzelnen Schulformen, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters vertreten. Das Ziel der Facharbeitsgruppen ist
gemeinsam mit den Akteuren eine Berufsorientierung gemäß den Richtlinien und Handlungsempfehlungen des
„Neuen Übergangssystems“ (NÜS) für die Städteregion Aachen zu entwickeln, damit möglichst viele junge
Menschen von der Schule direkt in die Ausbildung einmünden.
4.5
Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendberufshilfe wurde durch Presseartikel, insbesondere im Bezug auf
STARTKLAR! und einer eigenen Homepage verstärkt.
-
STARTKLAR! (Film/DVD)
-
Fernsehbeitrag STARTKLAR! (Center-TV)
-
Fernsehbeitrag STARTKLAR! (WDR- Regionalzeit)
Lokale Zeitungsberichte (Abendveranstaltung STARTKLAR!, Tag des Handwerks, Ministerbesuch an der GHS
Aretzstraße, hier besondere Beachtung der Berufseinstiegsbegleitung)
16
4.6
Team
Im Rahmen der anstehenden Trägerzulassung nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Geltungsbereich
„Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung“ beschäftigte sich das Team im Jahr 2012 mit der
Entwicklung des Leitbildes.
Die Jugendberufshilfe wurde im Dezember 2012 erfolgreich zertifiziert nach der Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Dieses Zertifikat ist ab dem Jahr 2013 notwendig um
berufsorientierende Maßnahmen und Angebote nach dem SGB III durchführen zu dürfen. Aufgrund einer
Optionsziehung im Programm „Berufseinstiegsbegleitung in Bildungsketten“ musste zur Auftragserledigung das
pädagogische Personal um eine halbe Stelle aufgestockt werden.
5.
Ausblick/Herausforderungen
5.1
Berufsorientierung
In den nächsten Jahren soll laut Vorstellungen des Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des
„Neuen Übergangsystems“ (NÜS) erfolgen, Dies bedeutet, dass in allen allgemein bildenden weiterführenden
Schulen ab der Klasse 8 eine standardisierte Berufsorientierung stattfinden soll. Dies ist für viele Gymnasien neu
und daher muss viel Entwicklungsarbeit geleistet werden. Konzepte und Unterstützung bekommen die
Gymnasien durch die Arbeit in den neuen Facharbeitsgruppen.
Allerdings bedeutet das „NÜS“ für viele Schulen, insbesondere für Haupt- und Gesamt – und Förderschulen, die
in den letzten Jahren durch Kooperationen mit Trägern der Jugendsozialarbeit und Inanspruchnahme der
verfügbaren Berufsorientierungsprogrammen/-projekten, ein internes Schulkonzept entwickelt haben, einen
deutlichen Rückschritt.
Laut Auskunft beteiligter Schulen am „STARTKLAR!“- Programm konnte die Übergangsquote in Ausbildung im
letzten Jahr um 5 % gesteigert werden und weitere Steigerung wird bei konsequenter Weiterführung dieser
Förderung erwartet.
Bisher war in den beteiligten Schulen, wie bereits unter 3.1.1 und 3.1.2 beschrieben, eine 2-tägige
Potenzialanalyse plus Auswertungsgespräch am 3. Tag
und eine 2-wöchige Berufsfelderkundung bei
Bildungsträgern garantiert. Dies wird ab Schuljahr 2013/2014 für die „STARTKLAR! -Schulen“ auf eine eintägige
Potenzialanalyse und eine dreitägige Berufsfelderkundung reduziert. Hierbei wird ein deutlicher Qualitätsverlust
unter anderem durch verringerte Erprobungsmöglichkeiten und damit verminderten Beobachtungssituationen
erwartet.
Das Berufsorientierungsprogramm des BMBF wird im Sommer 2014 für die beteiligten Schulen auslaufen, da die
Referenzkommunen keine weiteren Anträge mehr stellen können. Es ist seitens des BMBF geplant, dieses Geld
in das „NÜS“ fließen zu lassen. Das bedeutet für derzeit ca. 33 beteiligte Schulen in der Städteregion ab dem
Schuljahr 2014/2015 eine Reduzierung des Angebots für die Schüler und Schülerinnen der 8. Klasse.
Für die Jugendberufshilfe bedeutet dies wieder eine Umarbeitung der sich derzeit bewährten Konzepte und
Umstrukturierung in Bezug auf die Organisation von Personal und Räumlichkeiten.
17
Durch den oben beschrieben sukzessiven Wegfall der geförderten Berufsorientierungsprogramme wird eine
Reduzierung der Drittmittel erwartet. Eine Aussage dazu kann noch nicht erfolgen, da die Finanzierung und
Umsetzung der Angebote des „NÜS“ noch nicht geklärt ist.
5.2
Beratung und entwicklungsbegleitende Hilfen
Unabhängig vom „NÜS“ werden auch zukünftig Jugendwerkstätten und die Beratungsstellen gemäß
Landesjugendplan ihre Aufgaben als ein eigenständiges Angebot der Jugendhilfe in der Berufsvorbereitung
wahrnehmen.
Insbesondere seitens des Jobcenters wird verstärkt der Wunsch geäußert die Kooperation und somit die
Ausweitung der Beratungszeit der Jugendberufshilfe vor Ort zu erweitern, da hierdurch bereits besser die jungen
hilfebedürftigen Menschen erreicht werden. Hier müssen noch neue Wege und Finanzierungen gemeinsam
gefunden werden.
5.3
Rahmenbedingungen
Erschwerend für die Jugendberufshilfe kommt der Umbau des Gebäudes in der Talstraße hinzu. Die
Tischlerwerkstatt der Jugendberufshilfe muss zum 01.08.2013 geräumt sein. Somit hat die Jugendberufshilfe die
Möglichkeit, die Berufsorientierungsmodule des Schuljahres 2012/2013 abzuschließen. Ein Wegfall des
Modulangebotes Holz muss für den Zeitraum von 2 Schuljahren einkalkuliert werden. (vgl.
Kinder-
Jugendausschuss am 11.12.2012)
Des Weiteren muss die bisher anerkannte Ausbildungswerkstatt wieder nach den gültigen Standards eingerichtet
werden.
5.4
Kooperation/Vernetzung
Durch die bereits geschilderte Mitarbeit, insbesondere in den Facharbeitsgruppen und der Steuerungsgruppe der
Referenzkommune zur Umsetzung des neuen Ausbildungskonsenses, hat die Jugendberufshilfe die Möglichkeit
aktiv am Neuen Übergangssystem mitzuarbeiten. Dies stärkt die Rolle der Jugendberufshilfe im
Übergangssystem.
6
Das Team der Jugendberufshilfe
Alle beschriebenen Aufgaben werden derzeit von insgesamt 28 teilweise befristet und in Teilzeit beschäftigten
Mitarbeitern erledigt.
Im Einzelnen sind in den drei Arbeitsbereichen neben der Teamleitung folgende
Berufsgruppen beschäftigt:
Teamleitung: 1 Diplom Sozialwirtin
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Berufsorientierungsprojekte (pädagogischer Bereich)
•
Durchführung/Betreuung
¾ 3 Sozialpädagogen/Sozialarbeiter
•
Potenzialanalyse
¾ 3 Lehrkräfte (Teilzeit)
•
Abteilung Berufsfelder
¾ 8 Ausbilder und Anleiter
Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung
•
Beratungsstelle Alfonsstraße
¾ 3 Sozialpädagogen/Sozialarbeiter
•
Berufseinstiegsbegleitung
¾ 3 Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (davon eine Stelle in Teilzeit)
•
Beratung und Begleitung in Kooperation Jobcenter/Agentur für Arbeit
¾ 1 Sozialpädagoge/Sozialarbeiter
Verwaltung/Organisation
•
Verwaltung/ Abrechnung
¾ 4 Verwaltungskräfte (Teilzeit)
•
interne Konzepte / Praktikums, - Ausbildungsakquise
¾ 1 Lehrkraft
¾ 1 technische Fachkraft
Soweit es die Durchführung der Berufsorientierungsmodule zulässt, bewirtschaftet die Jugendberufshilfe
daneben auch die Kantine im Verwaltungsgebäude Adalbertsteinweg durch.
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