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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
110997.pdf
Größe
295 kB
Erstellt
18.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0240/WP16 öffentlich 18.02.2013 45/500 Bericht über die Arbeit der städt. Jugendberufshilfe Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.03.2013 12.03.2013 SchA KJA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: 1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 51/0240/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen da Berichterstattung. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 51/0240/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: In dem in der Anlage beigefügten Bericht stellt die Verwaltung die Entwicklung der Arbeit der städt. Jugendberufshilfe im Zeitraum 2011 – 2012 dar. Die Verwaltung berichtet in dem in der Anlage beigefügten Bericht über die Arbeit und Entwicklung der städtischen Jugendberufshilfe im Schuljahr 2011 / 2012 sowie über das Gesamtjahr 2012. Von zentraler Bedeutung war in diesem Berichtszeitraum die Verstetigung der Berufsorientierungsarbeit im Rahmen des Trägerverbundes. Neu gestartet und gestaltet wurde im Jahr 2012 eine intensivere strukturierte Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit in Form eines Beratungs- und Präsenzdienstes der Jugendberufshilfe im Gebäude der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Beeinflusst wurde die Arbeit auch durch die Einrichtung der Kommunalen Koordinierung beim Bildungsbüro der StädteRegion Aachen. Anlage/n: Jahresbericht der Jugendberufshilfe Vorlage FB 51/0240/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 3/3 Stadt Aachen Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Jugendberufshilfe Jahresbericht 2011/2012 Gliederung: 1. Einleitung 1.1 Leitbild der Jugendberufshilfe 1.2 Rechtliche Grundlagen 2. Darstellung der Ausgangslage 2.1 Arbeitslose unter 25 Jahren in Zahlen 2.2 Bewerber und Berufsausbildungsstellen in Zahlen 2.3 Zahl der Schüler der Vorabgangsklassen und Abgangsklassen der Haupt-,Gesamtschulen und Gymnasien 3. Darstellung der Aufgabengebiete 3.1. Berufsorientierungsprogramme 3.1.1 Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Einrichtungen 3.1.2 STARTKLAR! Fit für die Ausbildung! 3.1.3 Vertiefte Berufsorientierung (VBO) 3.2 Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung 3.2.1 Beratungsstelle nach dem Landesjugendplan 3.2.2 Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten (BerEb-Bk) 3.2.3 Beratung und Begleitung von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit 4. Entwicklungen in den Jahren 2011 und 2012 4.1 Berufsorientierungsprojekte 4.2 Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung 4.2.1 Allgemeine Beratung in der Beratungsstelle nach Landesjugendplan 4.2.2 Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten (BerEb) 4.2.3 Beratung und Begleitung von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit 4.3 Verwaltung/ Organisation 4.4 Vernetzung und Kooperationen 4.5 Öffentlichkeitsarbeit 4.6 Team 5. Ausblick/Herausforderung 5.1 Berufsorientierung 5.2 Beratung und entwicklungsbegleitende Hilfen 5.3 Rahmenbedingungen 5.4 Kooperation/Vernetzung 6 Das Team der Jugendberufshilfe 2 1. Einleitung Der vorliegende Jahresbericht stellt das vielfältige Leistungsspektrum der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen an Aktivitäten, Angeboten und Projekten im Bereich der Berufsorientierung und –vorbereitung dar. Besonders gut spiegelt sich der Anspruch der städtischen Jugendberufshilfe an ihre Arbeit in ihrem im letzten Jahr entwickelten Leitbild wieder. Die Jugendberufshilfe des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule ist neben ihren weiteren Angeboten als Beratungseinrichtung der Jugendsozialarbeit nach dem Landesjugendplan an einigen allgemein- und berufsbildenden Schulen beratend und betreuend tätig. Im Wesentlichen finden die berufsorientierenden Projekte und Beratungen bereits ab Klasse 8 statt. Außerdem gibt es ein offenes Beratungsangebot insbesondere für den Übergang Schule/ Beruf auch direkt in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle Alfonsstraße 20 in Aachen. Die Jugendberufshilfe achtet auf eine bedarfsorientierte enge Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren, wie z.B. der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Aachen, dem Jobcenter der Städteregion und den Trägern der Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe. Die Integrationsprojekte haben sich im Laufe der Jahre stets weiterentwickelt und sich den verändernden rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Erfordernissen angepasst. Im Jahr 2011/12 hat die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen, ebenso wie in den Vorjahren, insbesondere Angebote im präventiven Bereich der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, ausdrücklich für junge Menschen mit Benachteiligungen, bereitgestellt. Die letzte ausführliche Berichterstattung im Kinder- und Jugendausschuss fand 09.06.2009 statt. In den folgenden Jahren wurden die Tätigkeitsfelder der Jugendberufshilfe im Rahmen des Ratsantrages der SPD – Fraktion vom 04.03.2010 zur Ausbildungsplatzgarantie und zur Umsetzung des Ausbildungskonsenses (im Kinder-Jugendausschuss am 08.05.2012) in der Stadt Aachen kurz angeschnitten. 1.1 Leitbild der Jugendberufshilfe Das Leitbild der Jugendberufshilfe wurde im Laufe des Jahres 2012 entwickelt aus dem Leitbild des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen. Gemäß § 13 Abs.1 SGB VIII unterstützt die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen Jugendliche und junge Menschen mit besonderem Förderbedarf bei der Integration in die Arbeitswelt und bietet sozialpädagogische Hilfen beim Übergang von der Schule zum Beruf an, um deren schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und deren soziale Integration zu fördern. Diese Angebote werden mit den Maßnahmen der Schulen, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie den Trägern von Beschäftigungsangeboten abgestimmt. Unsere Ziele - junge Menschen in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich ihr Leben zu gestalten und die Herausforderungen der Berufswelt anzunehmen 3 - junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung unter Berücksichtigung des familiären Hintergrundes fördern - junge Menschen darin zu befähigen, lebenspraktische und soziale Kompetenzen zu erlangen, die ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Unser Leistungsangebot - Wir bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Anlaufstelle und unterstützen sie in Zeiten des Übergangs von der Schule in den Beruf durch unterschiedliche, berufsorientierende Angebote: o Allgemeine Beratung in der Beratungsstelle o Beratung und Betreuung an Schulen zu festen Zeiten (Förder-, Haupt- Gesamtschulen und Berufskolleg) o Berufsorientierung an Schulen o Berufseinstiegsbegleitung o Potentialanalysen o Entwicklungsbegleitende Betreuung Unser Selbstverständnis - Wir begegnen den jungen Menschen fair, freundlich und respektvoll und beteiligen sie an Entscheidungsfindungen - Wir begreifen die Wünsche und Anliegen der jungen Menschen als Auftrag, den wir nach besten Kräften im Rahmen unserer Möglichkeiten erfüllen. Unser Mitarbeiterverständnis - Unser Handeln ist geleitet durch gegenseitige Achtung und Wertschätzung sowie verlässliche, vertrauensvolle und gewissenhafte Zusammenarbeit. - Unser Team zeichnet sich durch langjährige personelle Kontinuität, fachlich differenzierte und soziale Kompetenz, sowie hohe Einsatzbereitschaft aus. 1.2 Rechtliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Aktivitäten der Jugendberufshilfe bildet der §13 SGB VIII: § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und 4 Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. 2. Darstellung der Ausgangslage 2.1 Arbeitslose unter 25 Jahren in Zahlen Im Jahr 2012 waren bei der Bundesagentur für Arbeit 887 junge Menschen durchschnittlich im Jahr gemeldet. Im Vorjahr waren es noch 921 registrierte junge Arbeitslose. Vergleicht man die Zahlen der jungen Arbeitslosen in der Stadt Aachen mit der Anzahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren in Nordrhein-Westfalen ist erkennbar, dass die Anzahl der jungen Arbeitslosen in der Stadt sich verringert hat während sie in Nordrhein-Westfalen von 2011 auf 2012 gestiegen ist. Zu beachten ist, dass die Agenturen für Arbeit Aachen und Düren zum 01.10.2012 fusioniert haben. Die Auswertungen für diese Region bilden – auch für die Vergangenheit – den aktuellen Gebietsstand ab. Gemeldete Arbeitslose unter 25 Jahren 2011 2012 Arbeitsagentur Aachen- Düren 4.959 4.757 Städteregion Aachen 2.377 2.345 Hauptagentur Aachen 921 887 NRW gesamt 69.005 71.240 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an Jugendlichen unter 25 Jahren, Düsseldorf, Januar 2013 Im Schnitt erhielten zwei Drittel der jungen Menschen Leistungen nach SGB II und ein Drittel befand sich in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit (Berufsberatung, Arbeitsvermittlung). Darüber hinaus durchliefen im Arbeitsagenturbezirk Aachen/Düren ca. 828 junge Menschen berufsvorbereitende Maßnahmen und 211 Jugendliche nahmen an Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen teil. 5 2.2 Bewerber und Berufsausbildungsstellen in Zahlen Die Zahlen in der folgenden Tabelle entsprechen jeweils dem Stand vom September des Berichtsjahres. Stellen-/Bewerberrelation nach Regionen 2010/2011 2011/2012 Gemeldete Ausbildungsstellen Stadt Aachen 1.816 1.941 Gemeldete Bewerber 1.105 1.194 Stellen-/Bewerberrelation 1,64 1,63 Städteregion Aachen 3110 3261 Gemeldete Bewerber 3060 3386 Stellen-/ Bewerberrelation 1,02 0,96 5.940 6005 Gemeldete Bewerber 6.911 7.481 Stellen-/ Bewerberrelation 0,86 0,80 Gemeldete Ausbildungsstellen NRW 106.172 104.151 Gemeldete Bewerber 132.294 140.841 Stellen-/ Bewerberrelation 0,80 0,74 Gemeldete Ausbildungsstellen Gemeldete Ausbildungsstellen Arbeitsagentur Aachen- Düren Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsmarkt, Düsseldorf, Januar 2013 Gemeldete Bewerber im Vergleich zu den gemeldeten Ausbildungsstellen in der Stadt Aachen 6 Gemeldete Bewerber im Vergleich der gemeldeten Ausbildungsstellen in NRW Vom Berichtsjahr 2010/2011 bis 2011/2012 hat sich die Stellen-/Bewerberrelation auf dem Ausbildungsmarkt in der Stadt Aachen nicht wesentlich verändert, dagegen verschlechtern sich die Relationen in Gesamt – NRW und in der Städteregion Aachen leicht. Diese vermeintlich günstigere Situation relativiert sich, wenn man bedenkt, dass Aachen als Oberzentrum die Ausbildungsplatzsuchenden aus dem Umland mit versorgt werden, somit relativiert sich die rechnerisch gute Ausbildungssituation in der Stadt Aachen. 2.3 Zahl der Schüler der Vorabgangsklassen und Abgangsklassen der Haupt-, Gesamtschulen und Gymnasien Zum Schuljahresende 2011/2012 wurden insgesamt 1239 Schüler aus Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien aus den Klassen 9 und 10 entlassen. Davon haben 25 Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen. 49 Schüler konnten den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 nachweisen. Den Hauptschulabschluss Typ A haben 281 Schüler erreicht. 412 Schüler beendeten die Schule mit der Fachoberschulreife und 429 erreichten zusätzlich die Qualifikation, die zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigen. In den Aachener Förderschulen konnten 20 Schüler den Hauptschulabschluss erreichen und 34 verließen ihre Schule ohne Abschluss. Berücksichtigt wurden folgende Förderschulen: Beginenstraße, Kurbrunnen, Am Rödgerbach, Kennedypark und Martin-Luther –Schule. 7 Diese Tabelle berücksichtigt die Daten von 6 Hauptschulen, 11 Gymnasien, 4 Realschulen und 3 Gesamtschulen: Abgänge im Schuljahr 2011/2012* nach Klasse 9 Abgänge ohne Abschluss Abgänge Hauptschulabschluss nach Kl. 9 nach Klasse 10 Abgänge ohne Abschluss Abgänge Hauptschulabschluss nach Kl. 9 Abgänge Hauptschulabschluss nach Kl. 10 Abgänge FOS-Reife Abgänge FOS-Reife mit Qualifikation Gesamt Hauptschulen Realschulen Gymnasien Anzahl Anzahl Anzahl 20 4 45 Gesamtschulen Anzahl 3 Gesamt Anzahl 1 25 1 49 2 17 4 18 4 43 172 71 4 160 22 31 83 150 281 412 37 364 193 368 67 138 132 371 429 1239 1042 237 1279 nach Klasse 13 Abgänge Hochschulreife/Abitur Anteil an der Jahrgangstufe 13 Abgänge aus SEK I und Klasse 13 Gesamt Quelle: FB45/Planungsabteilung Stadt Aachen 1180 2518 *Schüler der Förderschulen werden in dieser Statistik nicht gezählt. 3. Darstellung der Aufgabengebiete 3.1 Berufsorientierungsprogramme Im Rahmen der bei der Jugendberufshilfe durchgeführten Berufsorientierungsprojekte haben im Berichtszeitraum 2011/2012 insgesamt 1190 Schüler und Schülerinnen die Berufsorientierungsangebote durchlaufen. 3.1.1 Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Einrichtungen Das seit 2009 bestehende Berufsorientierungsprogramm (BOP) wird gefördert vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und richtet sich an Schüler und Schülerinnen ab Klasse 8 bzw. 9, die innerhalb von 2 Wochen verschiedene Berufsfelder (mindestens 3 Berufsfelder) in den Werk – und Übungsstätten kennen lernen können. Außerdem erhalten sie seit 2011 eine ausführliche (dreitägige) Potenzialanalyse. 8 Die Potenzialanalyse wird nach den Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchgeführt, das heißt beispielsweise eine 1: 4 Relation in der Beobachtungssituation (1 Beobachter auf 4 Schüler), Mehrfachbeobachtungen der unterschiedlichen Kompetenzen und Beachtung der pädagogischen Prinzipien (z. B. Kompetenzansatz, Verschiedenartigkeit, Lebenswelten). Im Vordergrund stehen handlungsorientierte Aufgaben. In der Praxiswoche können die Schüler 3 – 5 Berufsfelder in den Werkstätten und Fachräumen der Jugendberufshilfe kennen lernen. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Schüler aufgeteilt auf die Potenzialanalyse und auf die Praxiswochen. Module Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 (nur bis Dezember 2012) Potentialanalyse 239 Schüler/innen 90 Schüler/innen Praxiswoche 160 Schüler/innen 179 Schüler/innen Gesamt 399 Schüler/innen 269 Schüler/innen 3.1.2 STARTKLAR! Fit für die Ausbildung! Zu den geförderten Programmen gehört auch das nordrhein-westfälische Programm „STARTKLAR!“, welches bereits das oben erwähnte Berufsorientierungsmodul – Potenzialanalyse und Erkundung der Berufsfelder - in der Klasse 8 enthält. Darüber hinaus werden aufbauende Module in Klasse 9 und 10 für Schüler und Schülerinnen bereitgestellt, die sich vertiefend weiter in einem bestimmten Berufsfeld orientieren und dazu berufsfeldbezogene Fachkompetenzen erlernen und ihre Sozialkompetenzen trainieren wollen. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Schüler, die Module in der Jugendberufshilfe durchlaufen. Module Schuljahr Schuljahr 2011/2012 Dezember 2012) Potentialanalyse 136 Schüler/innen 82 Schüler/innen Praxiswoche 153 Schüler/innen 73 Schüler/innen 52 Schüler/innen 25 Schüler/innen 342 Schüler/innen 180 Schüler/innen Modul 9 und Modul 10 gesamt 2012/2013 (nur bis 9 3.1.3 Vertiefte Berufsorientierung (VBO) Die „ vertiefte Berufsorientierung“ nach § 33 i.V.m. §48 SGB III wird im Trägerverbund (VHS Aachen, IN VIA Aachen e.V., low-tec gGmbH, Sozialwerk Aachener Christen e.V. und Jugendberufshilfe der Stadt Aachen) an ca. 20 Aachener allgemein bildenden Schulen in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung angeboten. Ziel dieser Maßnahme ist, dass Schüler/innen ab Klasse 8 über Module, wie Interessenerkundung, Kompetenzfeststellung, Erkundung von Berufsfeldern und Präsentationstraining ihren Berufswahlprozess optimieren und Fehlentscheidungen bezüglich der Berufswahl verringern können. Diese Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit kofinanziert und findet je nach Wunsch der Schule in Zusammenarbeit mit den Berufsberatern statt. Die anschließende Tabelle stellt dar, welche Module in welchem Umfang an den jeweiligen Schulen durchgeführt werden. 90 80 70 60 50 Interessenerkundung 40 Kompetenzfeststellung 30 Berufsfelderkundung 20 Bewerbungstraining 10 str , B eg ine n FS M M GS RS D GH S B ur tsc he id 0 GHS Burtscheid = Gemeinschaftshauptschule Burtscheid RSD = Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck MMGS = Maria-Montessori-Gesamtschule FS Beginenstr. = Förderschule Beginenstraße 3.2 Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung 3.2.1 Beratungsstelle nach dem Landesjugendplan Die „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“ ist ein präventives Angebot für Schüler in der Sekundarstufe 1 mit dem Schwerpunkt der Beratung und Betreuung in den Vorabgangs- und Abgangsklassen und findet in folgenden 6 Schulen statt: 10 • GHS Burtscheid • Reformpädagogische Schule am Dreiländereck • Maria- Montessori- Gesamtschule • Förderschule Beginenstraße • Förderschule Kurbrunnenstraße • Berufskolleg Käthe-Kollwitz-Schule • Berufskolleg Gestaltung und Technik Die Schüler und Schülerinnen werden während des gesamten Prozesses der Berufsfindung begleitet und unterstützt. Dies bedeutet u. a. Ausbildungshemmnisse gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen zu bearbeiten, Elterngespräche zu führen und nach Bedarf Berufsorientierungsseminare anzubieten. Die Berater haben in der Regel feste regelmäßige Termine und Sprechzeiten in der Schule und bieten darüber hinaus noch Beratungstermine in der zentral liegenden Beratungsstelle an. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Schüler, die an regelmäßig stattfindenden Berufsorientierungsseminaren wahrgenommen haben. Schulen 2011 2012 GHS Burtscheid 146 167 Reformpädagogische Schule am Dreiländereck 57 Maria-Montessori- Gesamtschule 171 51 256 Förderschule Beginenstraße 50 50 Förderschule Kurbrunnenstraße 43 39 Berufskolleg Käthe-Kollwitz-Schule 14 23 Anzahl der Schüler, die das Angebot der Beratung und Begleitung angenommen haben: Schüler der Schulen 2011 2012 GHS Burtscheid 146 167 Reformpädagogische Schule am Dreiländereck 190 158 Maria-Montessori- Gesamtschule 171 256 Förderschule Beginenstraße 24 12 Förderschule Kurbrunnenstraße 43 39 Berufskolleg Käthe-Kollwitz-Schule 34 49 Berufskolleg Gestaltung und Technik ---- 33 (seit 08/2012) 11 3.2.2 Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten (BerEb-Bk) Ein weiterer Baustein in der systematischen Berufsorientierung ist der Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten, der an ausgewählten Schulen (in der Hauptsache „STARTKLAR!“- Schulen) eine bestimmte Anzahl von Schüler und Schülerinnen in der Regel von der Vorabgangsklasse bis zu einem Jahr nach der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung fördert und begleitet. Es handelt sich um ein bundesweites Sonderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Umsetzung des Projektes erfolgt in der Städteregion durch einen Trägerverbund in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Es startete im Dezember 2010 und war erst einmal bis Mitte 2013 ausgelegt. Aufgrund weiterer jährlicher Optionsziehungen der Agentur für Arbeit hat sich derzeit die Laufzeit bis Juli 2015 verlängert. Seitens der Jugendberufshilfe werden zurzeit 18 ehemalige Schüler der Gemeinschaftshauptschule Aretzstraße und 9 Schüler der Förderschule Beginenstraße auf dem Weg in das Berufsleben betreut. Das Programm richtet sich an Schüler, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben den Schulabschluss zu erreichen und/oder den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu bewältigen. Der Berufseinstiegsbegleiter bietet durch individuelle Förderplanung Unterstützung im schulischen Bereich, bei der Berufsorientierung und einer passenden Berufswahl mit entsprechender Ausbildungsplatzsuche. So wird zunächst eine berufliche Eingliederung erleichtert. Im Anschluss soll die weitere Begleitung dabei unterstützen das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren um Abbrüche zu vermeiden. Das zentrale Aufgabengebiet umfasst die sozialpädagogische Arbeit an der Schule und später im Betrieb; in Kooperation mit den Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und den Ausbilderinnen und Ausbildern. 3.2.3 Beratung und Begleitung von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Im Sommer 2012 wurde zunächst zeitlich begrenzt ein weiteres Angebot der Beratung und Begleitung von einer sozialpädagogischen Fachkraft im Rahmen einer Präsenzzeit in den Räumen des Jobcenters der Städteregion Aachen umgesetzt. Hintergrund war der Wunsch des Jobcenters der Städteregion und der Agentur für Arbeit Aachen die Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen und der Jugendhilfe zu intensivieren, um die unterschiedlichen Kompetenzen zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Situation von unterstützungsbedürftigen jungen Menschen zu bündeln. Des Weiteren sollen dadurch die Wege für die unterstützungsbedürftigen jungen Menschen vereinfacht und verkürzt werden. Damit wird ein Beitrag zum Grundsatz „Keiner soll verloren gehen“ geleistet. Gestartet wurde, nach intensivem Austausch der Kooperationspartner, mit der Zielgruppe Schüler/junge Menschen ab 15 Jahren, die von der der Fachabteilung des Jobcenters ausgesucht wurden. Kurzer Abriss des Ablaufes: Der Fallmanager weist den „Kunden“ auf direktem Weg dem Mitarbeiter der Jugendberufshilfe zu, welcher dann eine weiterführende Bestandsaufnahme (i.d. Regel ohne den Fallmanager) anhand eines Anamnesebogens zur Klärung des weiteren Unterstützungsbedarfs führt. Je nach Bedarf folgt die Kontaktaufnahme mit der Leistungsabteilung oder die Kooperation mit bereits beteiligten Stellen, wie z.B. gesetzliche Betreuer. Die 12 Überleitung an Mitarbeiter des Berufsinformationszentrums (BIZ) oder aber an die Berufsberatung wird von Seiten der Fachkraft der Jugendberufshilfe begleitet. Folgetermine mit dem Jugendlichen können auch in den Räumlichkeiten der JBH stattfinden. Der Austausch mit dem zuständigen Fallmanager über die Ergebnisse der Arbeit mit dem Jugendlichen ist Bestandteil dieser Kooperationsvereinbarung. Schaubild: „Kooperation Arbeitsagentur/ Jobcenter/Jugendberufshilfe“ Ablaufplan Jugendlicher erscheint Erstgespräch m. Fallmanager Fallmanagement (Klärung des Unterstützungsbedarfs nach getroffener Vorauswahl) Jugendberufshilfe (feste Präsenzzeiten im Übergabe und Jobcenter/zu Beginn 1x pro Wo Absprachen 2 Std., bei Bedarf auf max. 4Std.) Gemeinsame Fallberatung/Förderplanung (Datenschutz!) Aufgabenverteilung (Wer macht was?) Berufsberatung/ BIZ Vermittlung in weitergehende berufsvorbereitende Angebote/ Arbeit /Ausbildung Prozessbegleitung (bei Bedarf) Beratungsstelle Flankierende Angebote: Berufsorientierung Bewerbungstraining … Kompetenz‐ agentur Jugend‐ Werk‐ statt 13 Derzeitiges Zwischenergebnis Aufgrund der engen Zusammenarbeit und dem Hinweis auf eine externe Beratung ergaben sich weniger „Zuweisungsverluste“, das bedeutet mehr Bedürftige konnten im Vergleich zu vorher beraten werden, da sie auf dem Weg in die Beratungsstelle nicht verloren gingen. Die Fachkraft der Jugendberufshilfe übernimmt aufgrund ihrer vielfältigen Kontakte zu weiteren Institutionen und Beratungseinrichtungen Lotsenfunktion zu passgenauen Angeboten für Jugendliche. Außerdem wird durch den ganzheitlichen und systemischen Ansatz eine stärkere Einbeziehung des familiären Umfelds ermöglicht. Insbesondere entscheidend für die bisher gelungene Kooperation sind jedoch die kurzen Wege durch räumliche Nähe. Dies betrifft nicht nur den hilfesuchenden jungen Menschen, sondern auch die schnelle und persönliche Kontakt- und Austauschmöglichkeit zwischen den Akteuren. 4 Entwicklungen in den Jahren 2011 und 2012 4.1 Berufsorientierungsprojekte Ein wesentlicher Schritt in den letzten Jahren war die Gründung eines Trägerverbundes zur gemeinsamen Umsetzung und Standardisierung der Berufsorientierung an Schulen. Ziel dieses Zusammenschlusses war und ist es immer noch jedem Schüler ein vergleichbares Angebot zu ermöglichen und dies möglichst flächendeckend anbieten zu können. Da die berufsvorbereitenden Angebote der Jugendberufshilfe aufgrund der Mittelreduzierung und der Ausschreibungspraktik des Jobcenters der Städteregion wegfielen, wurde die Angebotspalette der Berufsfelder von 3 Berufsfelder auf 5 (Metall, Holz, Bau, Garten- und Landschaftsbau Hauswirtschaft und Textil) in folgenden Berufsorientierungsprogrammen erweitert.: • Berufsorientierungsprogramm (BOP) des Bundesinstitutes für berufliche Bildung (BIBB) • STARTKLAR! – Fit für die Ausbildung (Programm des Landes Nordrhein-Westfalen 4.1.1 STARTKLAR!- Veranstaltung Besondere Highlights waren in diesem Programm die „STARTKLAR!- Veranstaltungen“ zur Vermittlungsoffensive, die am 15.12.2011 und im letzten Jahr am 27.11.2012 stattgefunden haben. Das Projekt „STARTKLAR!“ wurde gemeinsam mit allen Beteiligten präsentiert. Eingeladene Betriebe hatten hier die Möglichkeit, in einem Filmvortrag, einer Podiumsdiskussion und in einer Werkschau die Jugendlichen in Aktion zu erleben. Hier konnten die Schüler und Schülerinnen ihre erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen den eingeladenen Betrieben darstellen. Dadurch sind Vermittlungen in Praktika und Ausbildungsstellen ermöglicht worden. Ein weiteres Ziel dieser Veranstaltungen war der Öffentlichkeit und den potentiellen Ausbildungsbetrieben Inhalte und Möglichkeiten einer systematischen nach Qualitätsstandards abgewickelten Berufsorientierung darzustellen. Kritisch anzumerken ist, dass es sich trotz vieler Bemühungen verschiedener Institutionen schwierig gestaltet, genügend Betriebe für diese Veranstaltungen zu begeistern. 14 Schirmherren beider Veranstaltungen waren Oberbürgermeister Marcel Philipp und der amtierende Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Aachen. Das Programm STARTKLAR! läuft sukzessive Mitte 2015 mit dem Modul 10 aus. 4.2 Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung 4.2.1 Allgemeine Beratung in der Beratungsstelle nach Landesjugendplan Zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 hat die Beratungsstelle auf Anfrage des Berufskollegs für Gestaltung und Technik (GUT) die Beratung und Begleitung der Schüler und Schülerinnen der Klasse ohne Berufsausbildung (KSOB) aufgenommen. Das Zeitkontingent hierfür wurde ermöglicht durch die anstehende Schließung der Reformpädagogischen Schule am Dreiländereck (RSD) und der hierdurch verringerten Schülerzahl in der Beratung. In den anderen bereits aufgeführten Schulen wurde die Arbeit fortgeführt (vgl.Nr.3.2.1). Wichtig in der Zusammenarbeit sind Kenntnisse über die aktuell stattfindenden Berufsorientierungsprogramme an den Schulen, um Dopplungen auszuschließen und sich bei Bedarf im Sinne der Schüler und Schülerinnen zu ergänzen. 4.2.2 Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten (BerEb) Dieses Programm startete im Dezember 2010 und war erst einmal bis Mitte 2013 ausgelegt. Aufgrund weiterer Optionsziehungen durch die Agentur für Arbeit beträgt die aktuelle Laufzeit bis Mitte 2015. Zum Ende des Schuljahres 2011/2012 gingen die ersten „BerEb – Schüler“ in die Ausbildung oder zur Verbesserung ihres Schulabschlusses in die Berufskollegs. 4 begleitete Schulabgänger begannen eine Ausbildung, 7 Jugendliche verteilten sich auf die verschiedenen Berufskollegs 7, einer mündete in die Einstiegsqualifizierung und 2 Förderschüler in die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) 4.2.3 Beratung und Begleitung von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Im Sommer 2012 wurde im Rahmen einer Erprobung und Einführung von „lokalen „Arbeitsbündnissen Jugend und Beruf“ ein Präsenzdienst der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen im Gebäude der Arbeitsagentur / des Jobcenters eingerichtet. Seitdem werden 18 Jugendliche regelmäßig vor Ort beraten und bei Bedarf länger begleitet 4.3 Verwaltung/ Organisation In den Jahren 2011/2012 haben sich die Arbeitsschwerpunkte der Jugendberufshilfe zunehmend mehr auf den präventiven Bereich der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung verschoben. Dies hatte ein wachsendes Arbeitsaufkommen sowohl im Bereich der Verwaltung als auch im Bereich der Organisation/Planung zur Folge. Der Bedarf für die Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten/Handbüchern und Berichten stieg ebenso wie die Dokumentenerstellung für die Schülerprojekte. Als Zuwendungsempfänger und abrechnende Stelle im Projekt „Jugend in Arbeit plus“ ist seit Beginn 2012 die Jugendberufshilfe auch für die beteiligten Beratungsstellen der Städteregion verantwortlich. Um diesen 15 Mehraufwand leisten zu können, wurden die Aufgaben zwischen der Regionalagentur und der Jugendberufshilfe entsprechend der Richtlinien neu aufgeteilt. 4.4 Vernetzung und Kooperationen Die Verankerung und Vernetzung der Jugendberufshilfe zeigt sich in der Beteiligung an unterschiedlichen Kooperationsprojekten im Übergang Schule/ Beruf, zum Beispiel „Vertiefte Berufsorientierung“ nach § 33 SGB III, dem Programm „Berufsorientierung in überbetrieblichen Bildungsstätten“ (BIBB), und „STARTKLAR!“. Zudem stellt die Jugendberufshilfe in Kooperation derzeit zwei Berufseinstiegsbegleiter in Bildungsketten, die an zwei Aachener allgemein bildenden Schulen Schüler in ihrem Berufsorientierungs – und Umsetzungsprozess über mehrere Jahre unterstützen. Bei den Kooperations- und Arbeitstreffen findet immer ein intensiver inhaltlicher Austausch über berufsorientierende und berufsvorbereitende Fördereinheiten statt. Die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen arbeitet seit Jahren mit vielen Partnern im Übergang Schule / Beruf zusammen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei auch die Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro der Städteregion Aachen insbesondere mit dem Bereich der Kommunalen Koordinierung der Referenzkommune, die das Neue Übergangssystem (NÜS) in der Städteregion erproben und umsetzen soll. In diesem Zusammenhang wirkt die Jugendberufshilfe in den neu eingerichteten Gremien, wie Facharbeitsgruppen und Steuerungsgruppen an bedeutsamer Stelle mit. Die Mitwirkung in den seit Herbst 2012 neu eingerichteten Facharbeitsgruppen Berufsorientierung, Übergang Schule/Beruf und Duale Ausbildung förderte den Austausch von Erfahrungen zeigt die Verankerung der Jugendberufshilfe im Übergangssystem. In den oben genannten Facharbeitsgruppen sind ferner Vertreter der einzelnen Schulformen, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters vertreten. Das Ziel der Facharbeitsgruppen ist gemeinsam mit den Akteuren eine Berufsorientierung gemäß den Richtlinien und Handlungsempfehlungen des „Neuen Übergangssystems“ (NÜS) für die Städteregion Aachen zu entwickeln, damit möglichst viele junge Menschen von der Schule direkt in die Ausbildung einmünden. 4.5 Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendberufshilfe wurde durch Presseartikel, insbesondere im Bezug auf STARTKLAR! und einer eigenen Homepage verstärkt. - STARTKLAR! (Film/DVD) - Fernsehbeitrag STARTKLAR! (Center-TV) - Fernsehbeitrag STARTKLAR! (WDR- Regionalzeit) Lokale Zeitungsberichte (Abendveranstaltung STARTKLAR!, Tag des Handwerks, Ministerbesuch an der GHS Aretzstraße, hier besondere Beachtung der Berufseinstiegsbegleitung) 16 4.6 Team Im Rahmen der anstehenden Trägerzulassung nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Geltungsbereich „Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung“ beschäftigte sich das Team im Jahr 2012 mit der Entwicklung des Leitbildes. Die Jugendberufshilfe wurde im Dezember 2012 erfolgreich zertifiziert nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Dieses Zertifikat ist ab dem Jahr 2013 notwendig um berufsorientierende Maßnahmen und Angebote nach dem SGB III durchführen zu dürfen. Aufgrund einer Optionsziehung im Programm „Berufseinstiegsbegleitung in Bildungsketten“ musste zur Auftragserledigung das pädagogische Personal um eine halbe Stelle aufgestockt werden. 5. Ausblick/Herausforderungen 5.1 Berufsorientierung In den nächsten Jahren soll laut Vorstellungen des Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des „Neuen Übergangsystems“ (NÜS) erfolgen, Dies bedeutet, dass in allen allgemein bildenden weiterführenden Schulen ab der Klasse 8 eine standardisierte Berufsorientierung stattfinden soll. Dies ist für viele Gymnasien neu und daher muss viel Entwicklungsarbeit geleistet werden. Konzepte und Unterstützung bekommen die Gymnasien durch die Arbeit in den neuen Facharbeitsgruppen. Allerdings bedeutet das „NÜS“ für viele Schulen, insbesondere für Haupt- und Gesamt – und Förderschulen, die in den letzten Jahren durch Kooperationen mit Trägern der Jugendsozialarbeit und Inanspruchnahme der verfügbaren Berufsorientierungsprogrammen/-projekten, ein internes Schulkonzept entwickelt haben, einen deutlichen Rückschritt. Laut Auskunft beteiligter Schulen am „STARTKLAR!“- Programm konnte die Übergangsquote in Ausbildung im letzten Jahr um 5 % gesteigert werden und weitere Steigerung wird bei konsequenter Weiterführung dieser Förderung erwartet. Bisher war in den beteiligten Schulen, wie bereits unter 3.1.1 und 3.1.2 beschrieben, eine 2-tägige Potenzialanalyse plus Auswertungsgespräch am 3. Tag und eine 2-wöchige Berufsfelderkundung bei Bildungsträgern garantiert. Dies wird ab Schuljahr 2013/2014 für die „STARTKLAR! -Schulen“ auf eine eintägige Potenzialanalyse und eine dreitägige Berufsfelderkundung reduziert. Hierbei wird ein deutlicher Qualitätsverlust unter anderem durch verringerte Erprobungsmöglichkeiten und damit verminderten Beobachtungssituationen erwartet. Das Berufsorientierungsprogramm des BMBF wird im Sommer 2014 für die beteiligten Schulen auslaufen, da die Referenzkommunen keine weiteren Anträge mehr stellen können. Es ist seitens des BMBF geplant, dieses Geld in das „NÜS“ fließen zu lassen. Das bedeutet für derzeit ca. 33 beteiligte Schulen in der Städteregion ab dem Schuljahr 2014/2015 eine Reduzierung des Angebots für die Schüler und Schülerinnen der 8. Klasse. Für die Jugendberufshilfe bedeutet dies wieder eine Umarbeitung der sich derzeit bewährten Konzepte und Umstrukturierung in Bezug auf die Organisation von Personal und Räumlichkeiten. 17 Durch den oben beschrieben sukzessiven Wegfall der geförderten Berufsorientierungsprogramme wird eine Reduzierung der Drittmittel erwartet. Eine Aussage dazu kann noch nicht erfolgen, da die Finanzierung und Umsetzung der Angebote des „NÜS“ noch nicht geklärt ist. 5.2 Beratung und entwicklungsbegleitende Hilfen Unabhängig vom „NÜS“ werden auch zukünftig Jugendwerkstätten und die Beratungsstellen gemäß Landesjugendplan ihre Aufgaben als ein eigenständiges Angebot der Jugendhilfe in der Berufsvorbereitung wahrnehmen. Insbesondere seitens des Jobcenters wird verstärkt der Wunsch geäußert die Kooperation und somit die Ausweitung der Beratungszeit der Jugendberufshilfe vor Ort zu erweitern, da hierdurch bereits besser die jungen hilfebedürftigen Menschen erreicht werden. Hier müssen noch neue Wege und Finanzierungen gemeinsam gefunden werden. 5.3 Rahmenbedingungen Erschwerend für die Jugendberufshilfe kommt der Umbau des Gebäudes in der Talstraße hinzu. Die Tischlerwerkstatt der Jugendberufshilfe muss zum 01.08.2013 geräumt sein. Somit hat die Jugendberufshilfe die Möglichkeit, die Berufsorientierungsmodule des Schuljahres 2012/2013 abzuschließen. Ein Wegfall des Modulangebotes Holz muss für den Zeitraum von 2 Schuljahren einkalkuliert werden. (vgl. Kinder- Jugendausschuss am 11.12.2012) Des Weiteren muss die bisher anerkannte Ausbildungswerkstatt wieder nach den gültigen Standards eingerichtet werden. 5.4 Kooperation/Vernetzung Durch die bereits geschilderte Mitarbeit, insbesondere in den Facharbeitsgruppen und der Steuerungsgruppe der Referenzkommune zur Umsetzung des neuen Ausbildungskonsenses, hat die Jugendberufshilfe die Möglichkeit aktiv am Neuen Übergangssystem mitzuarbeiten. Dies stärkt die Rolle der Jugendberufshilfe im Übergangssystem. 6 Das Team der Jugendberufshilfe Alle beschriebenen Aufgaben werden derzeit von insgesamt 28 teilweise befristet und in Teilzeit beschäftigten Mitarbeitern erledigt. Im Einzelnen sind in den drei Arbeitsbereichen neben der Teamleitung folgende Berufsgruppen beschäftigt: Teamleitung: 1 Diplom Sozialwirtin 18 Berufsorientierungsprojekte (pädagogischer Bereich) • Durchführung/Betreuung ¾ 3 Sozialpädagogen/Sozialarbeiter • Potenzialanalyse ¾ 3 Lehrkräfte (Teilzeit) • Abteilung Berufsfelder ¾ 8 Ausbilder und Anleiter Beratung und entwicklungsbegleitende Betreuung • Beratungsstelle Alfonsstraße ¾ 3 Sozialpädagogen/Sozialarbeiter • Berufseinstiegsbegleitung ¾ 3 Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (davon eine Stelle in Teilzeit) • Beratung und Begleitung in Kooperation Jobcenter/Agentur für Arbeit ¾ 1 Sozialpädagoge/Sozialarbeiter Verwaltung/Organisation • Verwaltung/ Abrechnung ¾ 4 Verwaltungskräfte (Teilzeit) • interne Konzepte / Praktikums, - Ausbildungsakquise ¾ 1 Lehrkraft ¾ 1 technische Fachkraft Soweit es die Durchführung der Berufsorientierungsmodule zulässt, bewirtschaftet die Jugendberufshilfe daneben auch die Kantine im Verwaltungsgebäude Adalbertsteinweg durch. 19