Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
110659.pdf
Größe
654 kB
Erstellt
31.01.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Jugend
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0153/WP16
öffentlich
31.01.2013
FB 45/100, Herr Ernst
Inklusion im Bildungsbereich
Antrag der SPD-Fraktion vom 09. 01. 2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.03.2013
12.03.2013
KJA
SchA
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss nehmen die Ausführungen der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und sprechen sich dafür aus, den bereits gegründeten
städtischen „Runden Tisch GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“
erneut einzuberufen.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 09. 01. 2013 ist damit formal erledigt.
Vorlage FB 40/0153/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.04.2013
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 40/0153/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.04.2013
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Antragsinhalt:
Der als Anlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion zielt darauf ab, in der Stadt Aachen eine
Arbeitsgruppe einzurichten, „die sich mit der Umsetzung der Aufgabenstellung Inklusion im
Bildungsbereich beschäftigt und einen mit der StädteRegion abgestimmten lokalen
Inklusionsplan erarbeitet.“
Darüber hinaus heißt es im Antrag:
„Dieser Arbeitsgruppe sollten neben der Politik und der Verwaltung folgende Institutionen
angehören: Eltern- und Schüler/-innenvertretungen, Schulleitungen aller Schulformen, die
Schulaufsicht, die Fachberatung von Kitas und OGS, das Gesundheitsamt sowie externe
pädagogische Berater/-innen.“
2. Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen und bestehende Arbeitsgremien innerhalb der
StädteRegion:
2.1 Bestehende Ungewissheit hinsichtlich der rechtlichen, materiellen und personellen
Rahmenbedingungen:
Wie im Antrag selbst ausgeführt wird, befindet sich der Entwurf des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes der Landesregierung derzeit im Stadium der
Verbändeanhörung.
Hierzu ist zum einen den Verlautbarungen des zuständigen Ministeriums selbst aber auch der
kommunalen Spitzenverbände zu entnehmen, dass erhebliche Meinungsverschiedenheiten
zwischen Landesregierung und Spitzenverbänden hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen
für die Kommunen und der Anwendung des Konnexitätsprinzips bestehen.
Nicht zuletzt die Intensität dieser Auseinandersetzung hat dazu geführt, dass seitens des
Schulministeriums zu Beginn des Jahres öffentlich darauf hingewiesen wurde, dass mit der
Wirksamkeit des Gesetzes frühestens zum Beginn des Schuljahres 2014/15 zu rechnen sei.
Darüber hinaus herrscht auch in Bezug auf eine mögliche weitere Revision des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), in deren Rahmen ebenfalls die Weichen für eine Entwicklung
von der Integration zur Inklusion im Elementarbereich zu stellen wären, derzeit völlige
Unklarheit.
Die Erarbeitung eines lokalen Inklusionsplans für die Stadt Aachen geschähe folglich derzeit
in den beiden wesentlichen öffentlichen Bildungsbereichen ohne jede Kenntnis der gültigen
Rechtslage, möglicher finanzieller Auswirkungen und materieller wie personeller
Rahmenbedingungen sowohl im Schul- als auch im Elementarbereich.
Vorlage FB 40/0153/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.04.2013
Seite: 3/5
2.2 Bereits vorhandene Arbeitsstrukturen und Aktivitäten:
Derzeit bestehen folgende Arbeitsgruppen und Aktivitäten, an und in denen städtische
Dienstellen – und insbesondere der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule - bereits beteiligt
bzw. eingebunden sind.
Hierzu sind vorrangig zu nennen:
Die Unterarbeitsgruppe Inklusion der AG gem.§78
Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, in der in regelmäßigen Sitzungen
zum einen über notwendige Rahmenbedingungen für Inklusion im KiTa-Bereich, zum
anderen über die auf lange Sicht erforderliche Umwandlung der heilpädagogischen
Gruppen und Einrichtungen nachgedacht wird.
Der städteregionale Arbeitskreis Inklusion, dessen Bildung durch den Schulrat
Norbert Greuel initiiert und durch den Lenkungskreis des Bildungsbüros beschlossen
wurde.
In diesem Arbeitskreis, welcher unter der Leitung von Herrn Greuel ebenfalls versucht,
Rahmenbedingen, Standards und Handlungsfelder für ein inklusives Bildungswesen
zu definieren sind Schulaufsicht, Schul- und Jugendhilfeträger, Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Gesundheitsamt, das Bildungsbüro, Schulpsychologischer
Dienst und Elternvertretungen aus der Städteregion vertreten.
Auch hier arbeiten Vertreter/innen des FB 45 aus unterschiedlichen Bereichen
regelmäßig mit.
Die Inklusionskonferenz der Städteregion, die am 16. 03. 2013 in der
Gesamtschule Aachen- Brand stattfinden wird und zu der ebenfalls alle relevanten
Akteure aus der StädteRegion (sh. beigefügte Kopie des Einladungsflyers)
eingeladen sind.
Die hier geplante „AG 1 Schule und frühkindliche Erziehung“ wird gemäß einer
Absprache zwischen Herrn Schulrat Greuel und dem Sozialdezernenten der
StädteRegion, Herrn Schabram , identisch sein mit dem oben genannten
städteregionalen Arbeitskreis Inklusion.
Der städtische „Runde Tisch GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven
Schulsystem“.
Dieser Runde Tisch, der auf Beschluss des Schulausschusses vom 17. 02. 2011
einberufen wurde, hat am 04. Oktober 2011 getagt.
Ihm gehörten Vertreter/innen aus Schul- und Jugendpolitik, allen Schulformen, der
oberen und örtlichen Schulaufsicht, der Schul- und Jugendverwaltung, der
Elternschaft, der Schülerschaft, des Bildungsbüros, des Gesundheitsamtes, des
Sozialamtes und des Schulministeriums an.
Vorlage FB 40/0153/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.04.2013
Seite: 4/5
So wie am Runden Tisch selbst wurde auch in der darauffolgenden Sitzung des
Schulausschusses am 20. 10. 2011 festgestellt, dass
die Rahmenbedingungen des Landes vor Erstellung eines
Inklusionsplans abzuwarten sind und
der Runde Tisch in unregelmäßigen Abständen bei Bedarf wieder
zusammentreten sollte.
Darüber hinaus werden das Thema Inklusion und die Fragen nach erforderlichen
Rahmenbedingungen und zu erwartenden Auswirkungen derzeit in nahezu allen bestehenden
Gremien und Arbeitskreisen oder Arbeitsgemeinschaften in der Stadt Aachen diskutiert. Dabei zeigt
sich allerorten, dass die offenen Fragen nicht wirklich zufriedenstellend zu beantworten sind, solange
die oben angesprochenen gesetzlichen, materiellen und personellen Rahmenbedingen von Seiten des
Landes nicht geklärt sind.
Da Zielsetzung und Zusammensetzung der von der SPD-Fraktion im Antrag genannten Arbeitsgruppe
nahezu identisch sind, spricht sich die Verwaltung dafür aus, den o. a. städtischen Runden Tisch
erneut einzuberufen, sobald die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vorliegen.
Doppelstrukturen sollen damit vermieden werden.
Anlage/n:
-
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2013
-
Einladung zur 1. Inklusionskonferenz der StädteRegion Aachen
Vorlage FB 40/0153/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.04.2013
Seite: 5/5