Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111014.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
14.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0180/WP16
öffentlich
14.02.2013
FB 36/20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948 - Neuenhofer Weg/
Kinder - und Jugendpsychiatrie im Stadtbezirk AachenLaurensberg, hier: Berücksichtigung der Umweltbelange im
Rahmen des Verfahrens nach § 13 a BauGB
Beratungsfolge:
TOP: 7
Datum
Gremium
Kompetenz
12.03.2013
UmA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss die Stellungnahme zu den Umweltbelangen im weiteren Verfahren
zu berücksichtigen.
In Vertretung
Gisela Nacken
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2013
Seite: 1/11
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
e-ner Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/
Deckung ist gegeben/ keine
keine ausrechende
ausrechende Deckung
Deckung vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
e-ner Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
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0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/
Deckung ist gegeben/ keine
keine ausrechende
ausrechende Deckung
Deckung vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 36/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2013
Seite: 2/11
Erläuterungen:
Das Plangebiet befindet sich im Westen von Aachen im Stadtbezirk Laurensberg und ist Bestandteil
einer sich in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünfläche, die sich von der Vaalser Straße in Richtung
Klinikum erstreckt. Im südlichen Teil dieser Grünfläche sind zwei Sportplätze integriert. Westlich des
Geltungsbereichs befinden sich die bestehende Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im
'Großen Neuenhof' sowie die Janusz-Korczak-Schule ('Schule für Kranke'). Östlich schließen sich an
das Plangebiet die mehrgeschossigen Studentenwohnheime der RWTH an. Nördlich befindet sich das
Klinikum Aachen mit seinen angegliederten Instituten und großflächigen Stellplatzanlagen.
Das Universitätsklinikum Aachen plant die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Bereich
des derzeitigen Standortes „Großer Neuenhof“. Hauptgründe für die Erweiterung am heutigen
Standort sind die räumliche und funktionale Verknüpfung mit der benachbarten Janusz-KorczakSchule und die Nähe zum Universitätsklinikum. Zur Realisierung des Vorhabens wird eine Fläche von
7.200 qm beansprucht, die bisher als Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist und als
solche auch tatsächlich genutzt wird. Das Plangebiet wird von der Vaalser Straße über den
Neuenhofer Weg erschlossen. Aufgrund der Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist der
Ausbau des Neuenhofer Weges erforderlich. Im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ist die Verbreiterung der Straße um 2,5 Meter vorgesehen. Daher ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 948 – Neuenhofer Weg Kinder- u. Jugendpsychiatrie –
soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
aufgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die zulässige Grundfläche kleiner 20.000 qm ist
und es sich weder um ein UVP-pflichtiges Vorhaben nach dem UVPG noch um die Überplanung eines
FFH-Gebietes
bzw.
Europäischen
Vogelschutzgebietes
handelt.
Die
zuletzt
genannten
Voraussetzungen sind als erfüllt anzusehen.
Die Durchführung des beschleunigten Verfahrens macht eine formale Umweltprüfung mit
abschließendem Umweltbericht entbehrlich. Darüber hinaus gelten Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig mit der Konsequenz, dass ein
Ausgleich hierfür entfällt.
Im Rahmen der planerischen Abwägung sind die betroffenen Umweltbelange weiterhin zu
berücksichtigen.
Schutzgut Mensch
Aspekt Grün- und Freiflächen – Erholung
Aktuell wird das Plangebiet als öffentliche Grünfläche genutzt. Die Grünfläche dient als grüner Puffer
zwischen den östlich angrenzenden Wohnblöcken und den westlich gelegenen Wohngebieten. Sie ist
Teil eines Grünzuges, der sich von der Vaalser Straße bis zur Kullenhofstraße und den Parkplätzen
am Klinikum erstreckt. Fahrrad- und Fußwege, die als wichtige Verbindungen von der Vaalser Straße
zum Klinikum und in die westlich gelegenen Wohngebiete dienen, durchkreuzen den Grünzug.
Vorlage FB 36/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2013
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Direkt südlich an das Plangebiet angrenzend verläuft eine wichtige Fuß-/Radwegeverbindung zum
Dorbachtal. Die Grünfläche hat somit für Freizeit und Naherholung eine hohe Bedeutung.
Bei Realisierung der geplanten Nutzung geht eine derzeit frei zugängliche Grünfläche für die
öffentliche Nutzung ersatzlos verloren (durch Bebauung und Einzäunen des Grundstücks). Die am
Rande des Plangebietes vorhandene Fuß-/Radwegeverbindung ins Dorbachtal bleibt erhalten.
Aspekt Lärmbelastung
Verkehr
Im
Plangebiet
besteht
eine
Vorbelastung
aufgrund
von
Straßenverkehrs-
sowie
Schienenlärmimmissionen. Maßgeblich für die Bewertung der Lärmimmissionen im Rahmen der
Bebauungsplanung sind die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005. Diese gibt für
sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzwürdig sind, je nach Nutzungsart zwischen 45 bis 65 dB(A)
(tags) und 35 bis 65 dB(A) (nachts) vor. Da es sich hier um eine breite Spanne der Orientierungswerte
handelt, wurden für das Vorhaben die Werte für ein allgemeines Wohngebiet hinzugezogen, da der
Schutzanspruch mit dem einer Wohnnutzung vergleichbar ist:
Allgemeines Wohngebiet
55 dB(A) Tag/45 dB(A) Nacht
Die Orientierungswerte werden zur Nachtzeit auf Grund der in weiterer Entfernung auf einem Damm
verlaufenden Güterverkehrsstrecke Aachen Westbahnhof – Gemmenich (Belgien) nur geringfügig
überschritten. Da aktive Schallschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, sollen durch passive
Schallschutzmaßnahmen die Verkehrslärmimmissionen auf ein verträgliches Maß im Innenraum der
Einrichtung reduziert werden. Für alle Fassaden des Vorhabens wird ein Schalldämmmaß (erf.
R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile auf der *Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109
„Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989 festgesetzt. Das erforderliche
Schalldämmmaß wird im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens in Abhängigkeit von
der Schutzwürdigkeit der Räume festgelegt.
Tiefgarage (berechnet nach TA Lärm)
Im Plangebiet ist für die Mitarbeiter und Besucher der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Tiefgarage
mit 35 Stellplätzen vorgesehen. Eine schalltechnische Untersuchung von Peutz Consult GmbH, Stand
23.10.2012, hat ergeben, dass durch die Nutzung der Tiefgarage die Immissionsschutzwerte an der
benachbarten Wohnbebauung in der Nachtzeit überschritten werden. Das Betriebskonzept sieht daher
eine Nutzung der Tiefgarage von 6 bis 22 Uhr vor. Zur Nachtzeit wird die Tiefgarage nicht genutzt. Die
Betriebszeiten der Tiefgarage werden im Durchführungsvertrag festgelegt.
Sportlärm
Weiterhin ist zu den entsprechenden Nutzungszeiten mit Lärmimmissionen von den benachbarten
Sportplätzen zu rechnen. Hierzu wurde eine schalltechnische Untersuchung (Peutz Consult GmbH,
Stand 23.10.2012) durchgeführt. Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen durch die Nutzung von
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Sportplätzen gilt die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (18.
BImSchV 'Sportanlagenlärmschutzverordnung').
Die
Prüfung
der
durch
die
benachbarten
Sportanlagen
(Fußballplatz)
hervorgerufenen
Geräuschimmissionen durch Peutz Consult GmbH hat ergeben, dass zur Tageszeit an Werktagen
und zur Nachtzeit an Werk- und Sonntagen die Immissionsrichtwerte eingehalten werden.
Überschreitungen ergeben sich für die mittägliche Ruhezeit an Sonntagen.
Hierfür gelten die folgenden Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV:
Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen
7 - 9 Uhr, 13 - 15 Uhr, 20 - 22 Uhr
50 dB(A)
Die Durchführung eines Fußballspiels mit Zuschauern und Lautsprecherdurchsagen mit der Dauer
von rd. 1,5 Stunden während der sonntäglichen Ruhezeit (13-15 Uhr) führt zu relevanten
Überschreitungen der Immissionsrichtwerte.
Die Prüfung von Schallschutzmaßnahmen hat ergeben, dass aktive Maßnahmen (wie Ausschalten der
Lärmquelle – gleichbedeutend mit Einschränkung der Sportplatznutzung, Schallschutzwand,
ausreichender Schutzabstand zur Lärmquelle) aus städtebaulichen Gründen nicht umzusetzen sind,
da
auch
im
Obergeschoss
der
Klinik
schutzwürdige
Nutzungen
vorgesehen
sind.
Bei
Richtwertüberschreitungen im Bereich Sport- und Freizeitlärm sind grundsätzlich keine passiven
Schallschutzmassnahmen zulässig, weil der Immissionsrichtwert nach der 6. VV der BImSchV 0,5 m
vor dem schutzbedürftigen Raum einzuhalten ist. Im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung kann
ausnahmsweise passiver Schallschutz zugelassen werden.
Zur Absicherung eines verträglichen Innenraumpegels wird für die südliche und östliche Fassade des
südlichen Bauteils des Vorhabens ein erforderliches Schalldämmmaß III festgesetzt und damit ein
erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile vorgeschrieben.
Dieses richtet sich je nach Lage und Schutzwürdigkeit der Räume nach dem im Rahmen der
Baugenehmigung gutachterlich ermittelten Außenlärmpegel. Grundlage der Festsetzungen ist die DIN
4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989.
Aspekt Lichtimmissionen
Im Bereich der Tiefgarage sind Beeinträchtigungen der benachbarten Wohnbebauung durch
Lichtimmissionen zu prüfen. Durch entsprechende bauliche Maßnahmen wie ausreichend hohe
Brüstungen kann die benachbarte Wohnbebauung geschützt werden. Die Schutzmaßnahmen werden
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens weiter konkretisiert und festgelegt.
Aspekt Lufthygiene
Mit der Realisierung der Planung ist eine Steigerung des Verkehrsaufkommens zu erwarten.
Voraussichtlich entstehen maximal 150 zusätzliche Pkw-Fahrten über die Tageszeit verteilt, so dass
hier mit einer entsprechenden Zunahme lufthygienischer Verunreinigungen zu rechnen ist. Eine
Überschreitung der einschlägigen Grenzwerte ist jedoch nicht zu erwarten.
Zur Belüftung der Tiefgarage und zum möglichen Nutzungskonflikt mit umgebender besonders
schützenswerter Nutzungen im Nahbereich von Abluftschächten/Rolltorzufahrt fehlen noch Aussagen.
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Schutzgut Naturhaushalt
Schutzgut Pflanzen und Tiere, Biotopverbund (inkl. spezielles Artenschutzrecht und
Baumschutzsatzung)
Tiere
Aufgrund der räumlichen Lage und der Habitatausstattung der Fläche (Lage im städtischen
Siedlungsbereich, Intensivrasen, überwiegend mittelalter Baumbestand ohne größere Höhlen, keine
größeren Nester oder Greifvogelhorste, keine Kleinsäugerkobel, keine Gewässer, keine Gebäude) ist
im Plangebiet hauptsächlich mit dem Vorkommen häufiger, ungefährdeter, nicht-planungsrelevanter
terrestrischer Arten aus verschiedenen Tiergruppen zu rechnen (z.B. der Avifauna, Kleinsäuger, etc.).
Der Aspekt des speziellen Artenschutzes ist in einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe 1)
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausführlich abgehandelt (BKR 2012). Im Ergebnis ist bei
Berücksichtigung der Bauzeitenbeschränkung (Durchführung von Fällarbeiten im Herbst oder Winter
außerhalb von Brut- und Wochenstubenzeiten der betreffenden Arten) nicht mit einem Verstoß gegen
die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 zu rechnen.
Biotopverbund
In Bezug auf den Biotopverbund stellt das Plangebiet zusammen mit den umliegenden Grünflächen
einen grünen Trittstein im städtischen Siedlungsraum dar. Die Fläche liegt innerhalb eines Grünzugs
des städtischen Freiflächenkonzeptes der Stadt Aachen (FB 36 2005). Allerdings weist die Fläche
aufgrund ihrer Habitatausstattung und intensiven Nutzung keine besonderen Verbundeigenschaften
auf. Sie liegt nicht innerhalb der zu sichernden „intakten“ Landschaftsräume des Umweltleitplans der
Stadt Aachen (FB 36 2009), zu dem die östlich angrenzenden Flächen um den Dorbach gehören.
Auch ist die Fläche nicht Bestandteil des Biotopkatasters des LANUV und des Landschaftsplans der
Stadt Aachen.
Vegetationsbestand
Die Fläche stellt sich als Grünfläche mit Einzelbäumen und Gehölzstreifen dar. Der überwiegende Teil
der Fläche besteht aus einer intensiv gepflegten Rasenfläche. Bei den Einzelbäumen, die verstreut
auf der Fläche stehen, handelt es sich hauptsächlich um Eschen und Bergahorn mittleren, z.T. auch
höheren Alters (StU 94 bis 188 cm), zwei ältere Obstbäumen (StU 94 und 110 cm), eine junge
Esskastanie (StU 79 cm) sowie eine ältere Fichte (StU 2,5 m). Im Zentrum der Fläche befindet sich
ein breiter Gehölzstreifen mit einigen Laubbäumen mittleren und höheren Alters (hauptsächlich
Eschen, Bergahorn und Traubenkirsche, StU von 63 bis 220 cm) und einem dichten Unterwuchs aus
heimischen Sträuchern wie Hasel, Holunder, Weißdorn, etc. Am westlichen Rand befindet sich ein
Gehölzstreifen, der sich überwiegend aus Sträuchern (Liguster, Hasel, Schneeball, Holunder,
Weißdorn, etc.) sowie einigen jüngeren bis mittelalten Laubbäumen (Bergahorn, Kirschen, u.a.)
zusammensetzt. Am östlichen Rand verläuft ein Streifen aus jungen bis mittelalten Gehölzen (StU 30
bis 126 cm) sowie Kraut- und Staudenfluren.
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Ein Teil des Gehölzbestandes des Plangebietes fällt unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.
Die Darstellung der relevanten Bäume erfolgt im Baumbilanz (Anlage 2) und der Baumbilanzplan
(Anlage 3). Auf dem Gelände wurden 48 Bäume aufgenommen, von denen 24 unter die
Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Der größte Teil des
Baumbestandes (30 Stück) kann erhalten werden, während 18 Bäume zu fällen sind, von denen acht
unter die Schutzbestimmung der Baumschutzsatzung fallen. Einige besonders wertvolle Bäume
werden als zu erhaltene Bäume im Bebauungsplan festgesetzt (11 Bäume). Für die übrigen Bäume
gilt die Baumschutzsatzung unverändert. Außerdem ist die Neuanpflanzung von 11 Bäumen
vorgesehen, wie der Anlage 4 „Freiflächenplan“ zu entnehmen ist. Die zwischen den Gebäuden
stehende Esche könnte zwar grundsätzlich erhalten werden, würde von der Baummaßnahme
insbesondere in der Bauphase stark beeinträchtigt und wäre nur kostenintensiv zu schützen, so dass
einer Fällung zugestimmt wird mit der Auflage am gleichen Standort einen neuen prägenden Baum
mit einem Stammumfang von mind. 60 cm Stammumfang zu pflanzen und zu erhalten. Neben einer
vertraglichen Regelung der Umsetzung soll auch eine in den schriftlichen Festsetzungen erfolgen.
Schutzgut Boden
Es liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen keine Eintragungen über
altlastverdächtige Flächen und/oder eine schädliche Bodenveränderung vor.
Ursprünglich stehen im Bereich des Plangebietes typische Parabraunerde- oder PseudogleyParabraunerde-Böden an, die aufgrund hoher natürlicher Fruchtbarkeit und guter Puffer- und
Regelungseigenschaften vom Geologischen Dienst NW als sehr schutzwürdig bewertet werden
(Kategorie swff 2). Gem. Baugrundgutachten finden sich hier großflächig aufgebracht Decklehme und
Mutterboden (vgl. Gell & Partner GbR 2012), so dass die grundsätzlich schützenswerten Böden
aufgrund bereits erfolgter anthropogener Geländemodulationen nicht mehr anzutreffen sind. Trotzdem
erfüllen die Böden des Plangebietes weiterhin natürliche Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für
Pflanzen und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen.
Bei der Umsetzung der Planung werden max. 4.500 m2 inkl. der Zufahrten und Wege sowie des
Straßenausbaus versiegelt und die Bodenfunktionen hier zerstört. Dies betrifft durch Umlagerung
vorbelastete Böden, die aktuell jedoch natürliche Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für Pflanzen
und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen erfüllen.
Auch im Bereich von Grünflächen kann es in der Bauphase zu Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge
und Bodenverdichtungen kommen, zudem sind hier Fußwege und gepflasterte Aufenthaltsbereiche für
Patienten vorgesehen, voraussichtlich sind auch Geländemodellierungen erforderlich. In Teilen
bleiben
die
natürlichen
Bodenfunktionen
innerhalb
von
Grünflächen
erhalten
(als
Versickerungsflächen mit Filter- und Pufferfunktion, als Vegetationsgrundlage, etc.). Durch
entsprechende Maßnahmen in der Bauphase können Bodenschäden z.T. vermieden werden. Im
Wesentlichen sind diesbezüglich die DIN 18915 und DIN 19731 zu Bodenabtrag, -lagerung und wiederaufbau zu nennen. Weiterhin sollten Zuwegungen und Plätze soweit möglich mit
wassergebundenen Materialien ausgeführt werden, nicht zu bebauende Bereiche sollten von
Befahren, Baustelleneinrichtungen etc. soweit möglich freigehalten werden. Detaillierte Regelungen
zur Berücksichtigung der Bodenbelange in der Bauphase werden im Durchführungsvertrag vereinbart.
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Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt weder innerhalb eines Wasserschutzgebietes noch eines festgesetzten
Überschwemmungsgebiets.
Östlich der Untersuchungsfläche verläuft in ca. 115 bis 160 Metern Entfernung der Dorbach in
nördlicher Richtung durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche.
Anstehendes Grundwasser ist in einer Tiefe von mindestens 15 m unter Geländehöhe zu erwarten
(Grundwassergleichenplan
und
Baugrundkarte
der
Stadt
Aachen).
Der
tiefliegende
Grundwasserspiegel wird vom Baugrundgutachten (Gell & Partner GbR 2012) bestätigt, die hierfür
vorgenommenen Aufschlüsse erreichten den Grundwasserspiegel nicht. Temporär kann Sicker- oder
Schichtwasser auftreten.
Durch
die
geplanten
Neuversiegelungen
gehen
Versickerungsflächen
verloren
und
die
Grundwasserneubildung wird verringert. Der Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser wird sich
erhöhen.
Da das Grundstück bisher unbebaut ist, ist anfallendes Niederschlagswasser entsprechend dem § 55
(2) WHG in Verbindung mit § 51 a LWG zu versickern oder in ein Gewässer einzuleiten. Wegen der
anstehenden Böden, die sich in den Deckschichten durch geringe Wasserdurchlässigkeit
auszeichnen, ist bis in ca. vier Metern ist eine Versickerungsfähigkeit nicht zu erwarten. Darunter
befinden sich Gülpenmergel, die zwar sehr stark versickerungsfähig sind, jedoch gerade dadurch eine
Gefahr für das Grundwasser darstellen, da Verunreinigungen sehr schnell infiltrieren können. Zum
Grundwasserschutz wird eine Einleitung von Niederschlagswasser in den Dorbach zwingend
erforderlich, zumal eine Berücksichtigung im Mischwasserkanal wegen der Ausweisung als
Grünfläche bisher nicht erfolgte.
Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet des Dorbaches und damit zum Hochwasserschutzbereich
von Wildbach und Wurm, so dass der Niederschlagswasserabfluss aus dem B-Plangebiet
grundsätzlich auf den „natürlichen Abfluss von Grünflächen“ zu begrenzen ist. Eine Abstimmung mit
dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) sowie die Prüfung des Hochwasserschutzes sind noch
durchzuführen. Eine mit dem Fachbereich abgestimmte Entwässerungsplanung steht noch aus. Ggf.
sind im Plangebiet selbst noch Flächen für die Rückhaltung von Niederschlagswasser unter
Berücksichtigung des Baumbestandes vorzusehen. Außerdem sind im Durchführungsvertrag
geeignete Maßnahmen zu bestimmen, die sicherstellen, dass der Dorbach nicht in unverträglichem
Maße hydraulisch oder stofflich belastet wird. Darüber hinaus ist die vorzusehende Einleitungsrinne in
den Dorbach sowohl hinsichtlich der Lage auf den angrenzenden Grundstücken als auch gestalterisch
unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde
und Unteren Landschaftsbehörde noch zu planen und vertraglich zu regeln.
Die Einleitung des Schmutzwassers sowie des verschmutzten Niederschlagswassers soll in den Kanal
im Neuenhofer Weg erfolgen.
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Schutzgut Klima und Luft
Das Plangebiet stellt als Grünfläche mit Rasenflächen und einigem Gehölzbestand lokalklimatisch ein
kleines Kaltluftentstehungsgebiet dar. Durch den Gehölzbestand kommt eine untergeordnete
Frischluftproduktion hinzu. Die Fläche liegt am Rand eines Belüftungssystems, deren Kernbereich das
östlich verlaufende Dorbachtal bildet. Hier verläuft ein Kaltluftstrom in Hauptwindrichtung von Südwest
nach Nordost. Die Fläche grenzt direkt an diesen als lokalklimatisch bedeutsam eingeschätzten
Korridor des Dorbachtales an, liegt aber außerhalb der gem. Stadtökologischem Beitrag (2002) und
Umweltleitplan (FB 36 2009) bedeutenden „Klimazone bebauter Bereich“ mit dem eingezeichneten
Kaltluftstrom.
Durch die geplante Bebauung mit großvolumigen Gebäuden gehen die lokalklimatisch positiven
Eigenschaften der Fläche verloren. Dem lokalklimatisch bedeutsamen Belüftungssystem des
Dorbachtales geht damit eine am Rand liegende Fläche verloren, die die Kaltluftzufuhr und
untergeordneter Frischluftproduktion unterstützt hat. Die Bedeutung der Planung für das
Belüftungssystem Dorbachtal mit dem Verlust dieser vergleichsweise kleinen Einzelfläche ist
vermutlich nicht erheblich. Jedoch können derartige Flächenverluste, wenn sie zu zahlreich auftreten,
in Kumulation zu Funktionsverlusten des Systems beitragen.
Maßnahmen wie die vorgesehene extensive Dachbegrünung und verbleibende Freiflächen können
negative mikroklimatische Effekte verringern.
Im Bezug auf den Schutz des Globalklimas i.S.d. § 1 Abs. 5 BauGB ist zum einen eine Nutzung von
Solarthermie festgesetzt, zum anderen wird ein Anschluss an das Nahwärmenetz eines geplanten
Blockheizkraftwerks auf dem Gelände des Klinikums geprüft. Weiterhin ist das Plangebiet gut über
den
Umweltverbund
erreichbar
(Bushaltestelle
Steppenberg,
Lage
an
einer
Fuß-
und
Radwegeverbindung).
Schutzgut Landschaft - Ortsbild
Das Umfeld des Plangebietes wird dominiert durch unterschiedliche, teils mehrgeschossige, teils aber
auch historische Bebauung (Gut Neuenhof). Das Plangebiet sowie die weiteren angrenzenden
Grünflächen des Studentenwohnheims und das östlich anschließende Dorbachtal bilden ein
ausgeprägtes, parkartiges Grünflächensystem innerhalb des städtischen Gefüges. Dieses setzt sich
entlang des Dorbachs nach Norden hin bis zum Campus Melaten, sowie mit dem Westfriedhof nach
Osten jenseits des Pariser Ringes fort und stellt in seiner Gesamtheit einen Grünzug des städtischen
Freiflächenkonzeptes der Stadt Aachen dar (FB 36 2005).
Das Plangebiet selbst stellt sich als gepflegte, mit Gehölzen strukturierte, parkartige Grünfläche im
Schatten des östlich davon gelegenen, mehrgeschossigen Studentenwohnheims dar. Die bestehende,
gut ausgeprägte Eingrünung schirmt die Grünfläche wirkungsvoll in Richtung der bestehenden
Bebauungen ab.
Der im Süden verlaufende Fußweg ist eine bedeutende Verbindung in das o.g. Grünflächensystem
Durch den Gebäudekomplex verändert sich das Ortsbild in Richtung Verstädterung.
Eine Minderung des Eingriffs in das Landschafts-/Ortsbild erfolgt durch den Erhalt eines Teils des
Gehölzbestandes - die straßenseitige Eingrünung geht allerdings auf Grund der erforderlichen
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Verbreiterung des Neuenhofer Weges in Richtung Osten weitgehend verloren. Eine zusätzliche
Eingrünung (Heckenpflanzung) ist im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze in Verbindung mit der
erforderlichen Einzäunung vorgesehen. In Höhe und Kubatur passen sich die neuen Gebäude
ortsgerecht in das bauliche Umfeld ein.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude(komplexe), die als Baudenkmäler
in der Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Es handelt sich hierbei um die historischen
Hofanlagen „Großer Neuenhof“ gegenüber dem Plangebiet, der aktuell für die Kinder- und
Jugendpsychiatrie genutzt wird und um den direkt südlich darunter gelegenen „Kleinen Neuenhof“
(Wohnungsnutzung).
Rund 200 m nördlich liegt der ebenfalls denkmalgeschützte Klinikumskomplex mit dem seit kurzem
unter Schutz stehenden Ensemble aus Gebäuden, Grün- und Parkflächen.
Die Verträglichkeit des Neubaus mit den denkmalgeschützten Gebäuden im Umfeld stellte ein
Kriterium im durchgeführten Wettbewerb dar. Der Entwurf nimmt hinsichtlich der Höhe Rücksicht auf
das denkmalgeschützte Gebäude (ist niedriger) und passt sich mit der Fassadengestaltung farblich an
das Bestandsgebäude an. Die Identitätsmerkmale des Großen Neuenhofes werden für die Gestaltung
des Neubaus aufgegriffen und sind in der Kubatur berücksichtigt.
Zusammenfassung
Die Realisierung der Planung geht mit dem Verlust einer öffentlichen Grünfläche innerhalb eines
innerstädtischen Grünzuges einher. Relevante Wegeverbindungen am Rande der Fläche bleiben
erhalten, die Fläche selbst ist für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.
Durch die geplante Überbauung gehen lokal die entsprechenden Funktionen für den Naturhaushalt
(Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Bodenfunktionen, Versickerungseigenschaften, lokalklimatische
Funktionen) verloren. Erhebliche Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten sind an dieser Stelle
gemäß der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung nicht zu erwarten. Die lokalklimatischen Effekte werden
durch die Durchgrünung und eine Anlage von Gründächern gemindert, die Auswirkung auf das
Belüftungssystem Dorbachtal mit dem Verlust dieser vergleichsweise kleinen Einzelfläche ist
vermutlich nicht erheblich. Der Umfeldschutz der Baudenkmäler 'Großer und Kleiner Neuenhof' wird in
der Planung durch Höhenbegrenzung, Kubatur und verwendete Materialien berücksichtigt.
Ein Teil des Vegetationsbestands kann erhalten werden. Neue Grünstrukturen werden angelegt. Die
Bodenfunktionen sollen im unbebauten Bereich soweit als möglich erhalten werden. Weitergehende
Aspekte zum Bodenschutz in der Bauphase sowie zur Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der
Stadt Aachen werden im Rahmen des Durchführungsvertrags geregelt.
Die
wassertechnische
Erschließung
muss
gesichert
sein.
Die
Erstellung
eines
Entwässerungskonzeptes zur Niederschlagswasserbeseitigung steht noch aus. Favorisiert wird eine
gedrosselte Einleitung in den Dorbach.
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Zur Vermeidung erheblicher Einwirkungen auf die zukünftige Nutzung durch Verkehrs- und
Freizeitlärm wird für alle Fassaden des Vorhabens ein erforderliches Schalldämmmaß für
Außenbauteile festgesetzt. Erhebliche Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung werden
insbesondere durch eingeschränkte Betriebszeiten der Tiefgarage ausgeschlossen.
Die Immissionsrichtwerte des Sportlärms werden teilweise überschritten. Hier lässt die 18. BImSchV
grundsätzlich keine passiven Schallschutzmaßnahmen zu. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie
Einschränkung
der
Sportplatznutzung,
Schallschutzwand,
ausreichender
Schutzabstand
zur
Lärmquelle sind aus städtebaulichen Gründen nicht umzusetzen. Faktisch lässt sich der Schallschutz
durch passive Maßnahmen lösen.
Anlage/n:
Anlage 1:
Luftbild
Anlage 2:
Baumbilanz
Anlage 3:
Baumbilanzplan
Anlage 4:
Freiflächenplan Planung
Anlage 5:
Gehölzstrukturen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.
- Vaalser Straße/ Gut Kullen -
Kullenho
fstraße
Paris
Neuenhofer Weg
er Ri
ng
Vaalser Straß
e
Universitätsklinikum Aachen
Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Heinle, Wischer Gesellschaft
für Generalplanung mbH
Entwurfsplanung
Baumbilanz - Tabelle
14. Februar 2013
Angaben zu Baumart, Stammumfang und -anzahl gemäß Bestandsplan
Vermessungsbüro Steffens und Theissen, Stand 20.09.2012
sowie Nachmessung 12.2012 (betrifft Baum Nr. 21 Esskastanie und Baum Nr. 24 Weissdorn).
Liste der nach Baumschutzsatzung* geschützten Bäume (gesamt 21)
Nr.
im Plan
Baumart
dt. Name
einstämmig
Stammumfang
in m
mehrstämmig
Stammanzahl
zu fällen
Stammumfang
in m
Ersatzpflanzung
Anzahl Bäume
Anzahl Bäume
StU mind. 18 cm StU mind. 60 cm
Grundstück 490 (Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
Ahorn
Ahorn
Linde
Ahorn
Weissdorn
Laubbaum
Bergarhorn
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Esche
Esche
Bergarhorn
Ahorn
Laubbaum
Laubbaum
Laubbaum
Esche
Bergarhorn
Esche
Esskastanie
Summe
0,94
1,26
0,94
1,10
1,10
0,94
1,10
0,94
0,94
0,94
2,20
1,88
1,25
0,94
x
1
x
2
x
5
3
7
1
0,63
0,94
0,79
0,94
1,57
1,88
0,80
x
x
5
2
1
6
1
x
x
x
3
2
1
1
4
0
8
10
1
Grundstück 491 (Erweiterung Strassenprofil Neuenhofer Weg)
22
23
24
Kirsche
Weissdorn
Weissdorn
Summe
1,26
0,94
0,80
Summe Grundstück 490 + 491
Liste der nach Baumschutzsatzung* nicht geschützten Bäume, die zu fällen sind
Nr.
im Plan
Baumart
dt. Name
einstämmig
Stammumfang
in m
mehrstämmig
Stammanzahl
zu fällen
Stammumfang
in m
Grundstück 490 (Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Kirsche
Obstbaum
Obstbaum
Summe
0,47
0,31
0,31
0,31
0,63
0,94
1,10
x
x
x
x
x
x
x
7
Grundstück 491 (Erweiterung Strassenprofil Neuenhofer Weg)
Weissdorn
Weissdorn
Weissdorn
Summe
2
0,47
2
0,47
0,47
Summe Grundstück 490 + 491
x
x
x
3
10
* Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Aachen vom 31.01.2001
225_Baumbilanz_14.02.2013.xls / Stand 14.02.2013
1/1
Abbildung 1:
Gehölzstrukturen im Plangebiet