Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111017.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
14.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0179/WP16
öffentlich
14.02.2013
FB 36/20 Frau Buchkremer
Brückenneubau im Gillesbachtal in Aachen-Burtscheid
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Kompetenz
12.03.2013
10.04.2013
UmA
B0
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Bezirk, die Verwaltung zu beauftragen, eine neue Brücke entsprechend der Variante 2
zu errichten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, eine neue Brücke entsprechend der Variante 2 zu errichten.
In Vertretung
Gisela Nacken
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0179/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.03.2013
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
Auszahlungen
45.000
45.000
0
0
43.000
- 45.000
45.000
0
0
- 43.000
Ergebnis
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
0
V1 43.000
V2 81.000
V1 45.000
V2 81.000
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
*)
*)
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
*)
*)
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Im Haushaltsplan stehen für das Jahr 2013 unter dem PSP-Element 5-130101-900-02000-600-1,
78530000 „Herstellung Brücke Gillesbachtal“ 45.000,-- € zur Verfügung.
*) Die Pflege- und Unterhaltungskosten werden sich bei einem Neubau der Brücke verringern.
Vorlage FB 36/0179/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.03.2013
Seite: 2/5
Erläuterungen:
In Aachen-Burtscheid befindet sich der Landschaftspark Gillesbachtal, der als wichtige in das
Stadtgefüge hinein ragende Freifläche fungiert. Dieser „Grünfinger“ ist ein Bestandteil des Aachener
Kurgebietes und verbindet u.a. Burtscheid mit dem Aachener Wald. Geprägt wird dieser Grünzug von
den öffentlichen Grünflächen, den angrenzenden, großflächigen Dauerkleingärten sowie Sportanlagen
(Ludwig-Kuhnen-Stadion) als auch landwirtschaftlich genutzten Flächen. Innerhalb dieser öffentlichen
Grünfläche verläuft der Gillesbach. Längs des Baches sind befestigte Wege eingerichtet worden, so
dass
die
Anlage
stark
von
Erholungssuchenden,
Spaziergängern,
Familien
mit
Kindern,
Hundebesitzern und Freizeitsportlern genutzt wird. Als einer der durchgängigen Wege ist der
„Wilhelm-Pitz-Weg“ zu nennen, der südlich der Bahntrasse die Straßenzüge „Erzberger Allee“ und „Im
Gillesbach“ verbindet und bis zum Waldfriedhof führt.
Der in dem Grünzug verlaufende Gillesbach kann auf seiner gesamten Länge insgesamt von drei
Brückenbauwerken fußläufig überquert werden. Eine dieser Brücken befindet sich kurz vor Einlauf des
Gillesbaches in die Verrohrung am südlich gelegenen Bahndamm.
Die Verkehrssicherungspflicht dieses Brückenbauwerkes obliegt der Fachabteilung des Aachener
Stadtbetriebes „Brückenbau und Unterhaltung“. Seit mehreren Jahren wurde bei den regelmäßigen
Brückenprüfungen der immer schlechter werdende Zustand dieser Holzfußgängerbrücke festgestellt.
Bei der letzten Prüfung Anfang 2012 waren die festgestellten Schäden so erheblich (Träger, Bohlen
und Geländepfosten sind in Teilen verfault, sowie beide Betonwiderlager sind großflächig brüchig),
dass die Brücke für den Fußgängerverkehr aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste.
Eine Untersuchung hat ergeben, dass eine reine Sanierung der Brücke unwirtschaftlich und technisch
nicht möglich ist, sondern die ganze Konstruktion zu erneuern ist. Des weiteren ist zudem der Neubau
der Beton-Widerlager erforderlich.
Unmittelbar vor der vorhandenen Brücke befindet sich ein vom Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
genutzter Sandfang. Dieser Sandfang entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, ist zu klein, nicht
effektiv und fördert aufgrund seiner Lage unmittelbar unter der Brücke bei erhöhter Wasserführung
eine Überflutung und damit eine Beschleunigung des Altersprozesses der Holzbrücke.
Der Einlaufrechen entspricht ebenfalls nicht mehr dem Stand der Technik. Daher soll ein neuer
Sandfang mit neuem Rechen im Unterlauf des Gillesbaches zwischen der Fußgängerbrücke und der
Verrohrung am Bahndamm errichtet werden.
Um die Gesamtkosten zu reduzieren, Eingriffsmaßnahmen in Natur und Landschaft sowie
Beeinträchtigungen für die Bürger zu minimieren, könnte eine gemeinsame Baumaßnahme für Abriss,
Entfernung, Neubau von Fußgängerbrücke, Sandfang und Einlaufrechen vorgenommen werden.
Der WVER erklärt sich grundsätzlich bereit, die Planung, Ausschreibung und Baudurchführung für die
gesamte Baumaßnahme durchzuführen. Die anfallenden Kosten würden hiernach je nach
Verantwortungsbereich aufgeteilt, d.h. der WVER übernimmt die Kosten für den Sandfang und die
Stadt Aachen finanziert die neue Brücke. Dieses würde vertraglich geregelt.
Vorlage FB 36/0179/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.03.2013
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Die Errichtung der Fußgängerbrücke sowie des Sandfanges sind Anlagen im Sinne von § 36 WHG
und
§
99
LWG
und
daher
wasserrechtlich
genehmigungspflichtig,
ebenfalls
ist
eine
landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich.
Aufgrund der bekannten Überflutungen bei geringen Niederschlagswasserereignissen wird deutlich,
dass der alte Brückenquerschnitt nicht hochwassertauglich ist. Die neue Fußgängerbrücke muss
grundsätzlich höher gelegt werden, dadurch wird die Spannweite größer. Um die Haltbarkeit der
neuen Brücke zu steigern, sowie die Unterhaltungskosten deutlich zu reduzieren, wird vorgeschlagen,
anstelle einer neuen Holzbrücke eine Stahlbrücke zu errichten. Für einen solchen Brückenneubau
wurden zwischenzeitlich von dem Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH zwei mögliche Varianten
konzipiert.
Variante 1:
Eine grundsätzlich mögliche Variante wäre, die Brücke zurückzubauen und keinen Ersatz zu schaffen.
Da es sich bei der Wegeführung in der öffentlichen Grünanlage um einen Rundweg handelt, der stark
von verschiedenen Nutzergruppen frequentiert wird, wird seitens der Verwaltung empfohlen, zum
Wohle der Allgemeinheit eine neue Brücke herzustellen.
Variante 2:
Die Brücke hat eine Stützweite von ca. 11 m. Diese Variante erfüllt alle Vorgaben des WVER und des
Aachener Stadtbetriebes. Die Konstruktion sieht auf einer der beiden Seiten weiterhin eine
Treppenanlage vor und ist demzufolge nicht barrierefrei. Es gibt aber eine Reihe von
Rundwanderwegen in diesem Gebiet, die ohne diese Brücke barrierefrei genutzt werden können,
lediglich dieser eine Rundweg würde für Mobilitätseingeschränkte wie bisher entfallen.
Die
Ausbaukosten betragen ca. 43.000,-- €. Im Haushaltsplan stehen für das Jahr 2013 unter dem PSPElement 5-130101-900-02000-600-1, Kostenart 78530000 „Herstellung Brücke Gillesbachtal“ 45.000,- € zur Verfügung. Die Finanzierung der Variante 1 wäre demzufolge gesichert.
Variante 3:
Die Brücke hat eine Stützweite von ca. 17 m und bietet zusätzliche Vorteile zu der Variante 1. Durch
die höhere Lage über dem Gewässer ist eine bessere Durchlüftung der Konstruktion gewährleistet,
was sich positiv auf die Dauerhaftigkeit auswirkt. Für Wartungsarbeiten und Prüfungen ist dieses auch
von Vorteil. Durch den Wegfall der beidseitigen Treppen ergibt sich bei dieser Variante eine
Barrierefreiheit und die Unterhaltung der Treppenanlage entfällt. Die Ausbaukosten betragen ca.
81.000,-- €. Die Finanzierung der Variante 2 ist nicht gesichert, da zusätzlich zu den im Haushalt
eingebrachten Mitteln 36.000,-- € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten.
Am 27.02.13 wird das Thema der Kommission „Barrierefreies Bauen“ vorgestellt. Über das Ergebnis
wird in den Sitzungen mündlich berichtet.
Vorlage FB 36/0179/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.03.2013
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Fazit:
Die Verwaltung schlägt die Variante 2 aufgrund der haushaltsrechtlichen Situation vor.
Anlage/n:
Anlage 1:
Übersichtsplan
Anlage 2:
Foto vorhandene Brücke
Anlage 3:
Variante 2
Anlage 4:
Variante 3
Vorlage FB 36/0179/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.03.2013
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