Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
111020.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
04.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:01

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0176/WP16 öffentlich 04.02.2013 FB 36/20 Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/ Münsterstraße/ Pützgasse – im Stadtbezirk Aachen-Brand hier: Umweltbericht Beratungsfolge: TOP: 6 Datum Gremium Kompetenz 12.03.2013 UmA Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/Münsterstraße/Pützgasse. In Vertretung Gisela Nacken Beigeordnete Vorlage FB 36/0176/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 36/0176/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der in der Anlage beigefügte Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/Münsterstraße/Pützgasse in der Fassung vom 21.01.2013 wurde vom Planungsbüro Raumplan aus Aachen im Auftrag des Investors erstellt. Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße Eingang in den Umweltbericht. Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt grundsätzlich nachvollzogen und für richtig befunden. Der Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden Vorhabens steht aus Sicht des Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der in der dem Umweltbericht aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planungsstand nichts entgegen. Zur Sicherstellung der Umweltbelange werden neben den Regelungen im Bebauungsplan auch Vertragliche getroffen, die z. Zt. noch erarbeitet werden. Da eine Fläche überplant wird, für die im Landschaftsplan der Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern vorgeschrieben ist, werden die vorhandenen schützenswerten Hecken durch eine entsprechende schriftliche Festsetzung im Bebauungsplan gesichert. Hinsichtlich des erforderlichen externen Ausgleichs wird noch eine vertragliche Regelung erarbeitet. Der Investor strebt an, diesen auf eigenen Flächen im Umfeld zu realisieren. Die vorgesehene Heckenneupflanzung an der östlichen Plangebietsgrenze wird vom Fachbereich Umwelt nur empfohlen, da sich in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Neupflanzungen auf privaten Flächen ergeben und an dieser Stelle durchaus ein Wahlrecht „Blick in die freie Landschaft“ oder „Rundumeingrünung mit Hecken“ aufrecht erhalten werden kann. Anlage/n: Umweltbericht vom 21.01.2013 des Büros Raumplan, Lütticher Straße 10-12, 52064 Aachen mit folgenden Anlagen:  Entwurf Rechtsplan 500 vom 21.01.2013  Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bestandsplan vom 21.01.2013  Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Planung vom 21.01.2013  Luftbild mit Plangebietsgrenzen Vorlage FB 36/0176/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2013 Seite: 3/3 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse für einen Teilbereich zwischen Niederforstbacher Straße, Münsterstraße und Pützgasse im Stadtbezirk Aachen-Brand Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 Inhaltsverzeichnis 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Einleitung Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes Lage des Plangebietes Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes Planungsrechtliche Einbindung Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachplänen und Fachgesetzen 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt Situationsbeschreibung Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt Situationsbeschreibung Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 Schutzgut Boden Situationsbeschreibung Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 Schutzgut Wasser Situationsbeschreibung Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.5 2.5.1 2.5.2 2.5.3 Schutzgüter Luft und Klima Situationsbeschreibung Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.6 2.6.1 2.6.2 2.6.3 Schutzgut Landschaft Situationsbeschreibung Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.7 2.7.1 2.7.2 2.7.3 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Situationsbeschreibung Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes 2 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- 2.9 Zusammengefasste Umweltauswirkungen 3. 3.1 3.2 3.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Anderweitige Planungsmöglichkeiten 4. 4.1 4.2 4.3 Zusätzliche Angaben Technische Verfahren zur Umweltprüfung Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung Zusammenfassung 5. Grundlagen Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 3 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 1. Einleitung 1.1 Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 949 –Niederforstbacher Straße / Münsterstraße/ Pützgasse - wurde zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden. Diese Auswirkungen werden in dem vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht wird entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und Verfahrensstand angepasst und ist Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. 1.2 Lage des Plangebietes Das 0,25 ha große Plangebiet liegt im Ortsteil Aachen-Brand auf der südöstlichen Seite der Niederforstbacher Straße im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Münsterstraße / Niederforstbacher Straße und der Einmündung der Pützgasse. Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um Grünland, das nach Nordwesten und Südwesten von einer ortstypischen Heckenstruktur gefasst wird. Die Hecke wird im mittleren Bereich von einer Reihe hochwachsender Fichten begleitet. Ein Teilbereich wird als Gartenfläche zum Obst- und Gemüseanbau genutzt. Das Gelände des Plangebietes fällt von Norden Richtung Süden um ca. 3,00 m von ca. 253 m ü. NHN auf ca. 250 m ü. NHN ab. 1.3 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes Da innerhalb der Stadt Aachen nach wie vor ein hoher Bedarf an Wohnbauflächen besteht, soll durch die Ausweisung neuer Wohnbauflächen am südlichen Ortsrand von Brand die Baulandversorgung im Aachener Stadtraum verbessert werden. Dabei eignet sich das überplante Gebiet besonders gut für familiengerechtes Wohnen, weil in der Nachbarschaft bereits neue Wohngebiete entstanden sind und weil durch den angrenzenden Landschaftsraum vielfältige Naturerlebnisse ermöglicht werden. Durch den Bebauungsplan soll der Siedlungsbereich arrondiert und eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Ortseingang aus Richtung Eich sichergestellt werden. Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung eines Wohngebietes, das seiner Lage am Ortsrand gerecht wird und sich sowohl in die Bestandsbebauung als auch in den angrenzenden Landschaftsraum einfügt. Das städtebauliche Konzept sieht in Anlehnung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 882 Niederforstbacher Straße/An der Vennbahn - für das Plangebiet eine straßenbegleitende traufständige und zweigeschossige offene Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern zur Abrundung und Komplettierung der bestehenden Bebauung an der Niederforstbacher Straße vor. Die bestehenden Heckenstrukturen insbesondere entlang der Pützgasse sollen aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit erhalten werden. Gemäß der Intention des Flächennutzungsplanes, den inneren Bereich zwischen Niederforstbacher Straße und Münsterstraße als Naturraum zu belassen und keiner baulichen Nutzung zuzuführen, wird der rückwärtige Bereich des Plangebietes als private Grünfläche festgesetzt, deren Ränder zur freien Landschaft hin eingegrünt werden sollen. Das Plangebiet wird als ‚Allgemeines Wohngebiet‘ (WA) festgesetzt und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von voraussichtlich fünf Einfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern. Der durch das Baugebiet verursachte Bedarf an Grund und Boden umfasst insgesamt ca. 0,25 ha. Diese Fläche verteilt sich auf die einzelnen Nutzungen wie folgt: 4 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-   1.4 Nettobauland Private Grünflächen Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 ca. 0,21 ha ca. 0,04 ha Planungsrechtliche Einbindung Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2008 stellt für den Bereich des Bebauungsplanes ‚Allgemeiner Freiraum und Agrarbereiche’ mit der Überlagerung der Freiraumfunktion ‚Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung’ und ‚Regionale Grünzüge’ dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen aus 1980 stellt die betreffenden Flächen wie die südwestlich und östlich angrenzenden Bereiche als Wohnbauflächen dar. Aufgrund der seitens der Bezirksregierung Köln am 19.01.1991 verfügten Anpassung des Flächennutzungsplanes an den Regionalplan sollen diese umfassenden und großflächigen Wohnbauflächendarstellungen innerhalb der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auf die Kernflächen entlang der Niederforstbacher Straße reduziert werden. Im Gespräch am 23.11.2011 wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt, dass eine Änderung der Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan entlang der Niederforstbacher Straße entgegen der Anpassungsverfügung vom 17.12.1991 nicht weiter gefordert wird, da eine Bebauung der Grundstücke Nr. 297 und 298 eine sinnvolle Arrondierung und Ergänzung des vorhandenen Siedlungsbereiches darstellt. Die Umsetzung der notwendigen Anpassung des Flächennutzungsplanes für den angrenzenden Bereich von der bisherigen Darstellung ‚Wohnbaufläche’ in ‚Fläche für die Landwirtschaft’ erfolgt im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen. Für den Bereich des geplanten Bebauungsplanes wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 19.03.2012 bestätigt, dass die Bebauungsplanaufstellung den Zielen der Raumordnung entspricht. Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, sieht für das Plangebiet in der Entwicklungskarte das Entwicklungsziel 6 ‚Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß FNP geplanten Nutzungen’ vor. In der Festsetzungskarte ist der Bereich als ‚Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern’ festgesetzt. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes treten die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes für den o.g. Bereich, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz außer Kraft. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist somit nicht erforderlich. 1.5 Umweltschutzziele aus Fachplänen und Fachgesetzen Landschaftsgesetz Innerhalb des Plangebietes sind weder schützenswerte Biotope gemäß § 62 LG NRW vorhanden noch werden Flächen im Biotop-kataster der LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten) geführt. Innerhalb des Plangebietes und in unmittelbarer Nähe liegen keine FFH- und Vogelschutzgebiete. Eingriffsregelung Sind auf Grund der Aufstellung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erwarten, so ist über die Vermeidung und den Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB zu entscheiden. 5 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu unterlassen, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Mit dem Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen werden vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden durch Festsetzung geeigneter Maßnahmen nach Maßgabe des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ausgeglichen. Bodenschutz Die Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB fordert u.a. einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie eine Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Leitziel des Bodenschutzes ist es, die Funktionsfähigkeit der natürlichen Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten, naturraumspezifischen, biotischen und abiotischen Vielfalt zu erhalten. Niederschlagswasserbeseitigung Gemäß § 51a Landeswassergesetz NRW wird für Grundstücke, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut werden, gefordert, dass das anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder einem ortsnahen Oberflächengewässer zugeführt wird. Lärmschutz Zu den Aufgaben der Bauleitplanung gehört die am Grundgedanken des vorbeugenden Immissionsschutzes (§ 1 BauGB) orientierte Ordnung der baulichen Nutzungen. Diese soll so erfolgen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden (§ 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz). Die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß den Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 zu ermitteln. Die DIN 18005 ‚Schallschutz im Städtebau’ enthält als Zielvorstellung schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen sind gemäß DIN 4109 ‚Schallschutz im Hochbau’ zu kennzeichnen. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch und seine Gesundheit sind insbesondere Aspekte wie Erholung und Freizeit, Lärmimmissionen u.ä. zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu erfüllen. 2.1.1 Situationsbeschreibung Die durch den Bebauungsplan beanspruchte Fläche hat aufgrund der Abtrennung durch die Weißdornhecke entlang der Niederforstbacher Straße als auch entlang der Pützgasse keine Bedeutung für die angrenzende Bevölkerung. Die unmittelbare Naherholungsfunktion beschränkt sich auf die Wahrnehmung der vorgenannten Gehölzstrukturen und die Überleitung in einen offenen weitläufigen Landschaftsraum. Die Lärmbelastung an der Niederforstbacher Straße wurde 2006 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 882 -Niederforstbacher Straße / An der Vennbahn- betrachtet. Aufgrund der großen Entfernung zur Bundesautobahn A 44 mit einem KfZ-Aufkommen von ca. 38.000 KfZ / 24 h ist auch bei ungünstiger Windausrichtung nicht von einer Lärmbeeinträchtigung auszugehen. Im direkten Umfeld des Bebauungsplangebietes sind keine Gewerbebetriebe oder sonstige Emittenten vorhanden, die wesentliche Lärmemissionen erzeugen und Immissionskonflikte auslösen könnten. Be- 6 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 züglich des landwirtschaftlichen Betriebes Grieff ca. 530 m westlich des Plangebietes sind Geruchsbelästigungen aufgrund der großen Entfernung ausgeschlossen, die den Höchstwert für Wohngebiete der Geruchsimmissionsrichtlinie überschreiten. Der südlich des Plangebietes betriebene Pferdehof weist eine geringe Tierplatzzahl auf und bewegt sich somit in Bezug auf Gerüche im Rahmen dessen, was aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und daraus resultierenden Immissionen allgemein zu erwarten ist. Innerhalb des Plangebietes liegen gemäß Altlastenkataster keine Einträge von Altstandorten und Altablagerungen vor. 2.1.2 Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Durch das zukünftige Baugebiet wird ca. fünf Familien ein hochwertiges Wohnen in einem attraktiven Wohnumfeld geboten. Aufgrund der Bauweise ‚Einzel- und Doppelhäuser‘ wird eine hohe Wohnqualität geschaffen, die der Regeneration der zukünftigen Bewohner dient. Durch die Planung wird das heutige Landschaftsbild nahwirksam gering beeinträchtigt. Fernwirksam wird die Dachlandschaft der Bebauung in den Vordergrund treten. Bestehende Naherholungsfunktionen bleiben aufrechterhalten und durch den beabsichtigten Ausbau des Gehweges an der Niederforstbacher Straße unterstützt. Der durch das Planvorhaben zusätzlich erzeugte KfZ-Verkehr ist gering und führt zu keiner nennenswerten Zunahme der Schallleistung. Der zu erwartende Baustellenverkehr wird über die Niederforstbacher Straße abgewickelt. Die Lärmbelastung an der Niederforstbacher Straße wurde bereits 2006 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 882 -Niederforstbacher Straße / An der Vennbahn- betrachtet. Die seinerzeit zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen haben nach wie vor Gültigkeit und können auch für das anstehende Verfahren herangezogen werden. Entsprechend der Darstellung der Isophonen innerhalb des Bebauungsplanes sollten die zur Straße gewandten Gebäudeflächen der geplanten Randbebauung mit einem resultierenden Schalldämmmaß von mindestens 35 dB(A) entsprechend dem Lärmpegelbereich III ausgestattet werden. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.2003 ‚Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau‘ löst das Plangebiet die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Pro Kind sind 10 m² öffentliche Spielplatzfläche anzusetzen. Pro Wohneinheit ist von zwei Kindern auszugehen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann aufgrund der Lage am Landschaftsrand und des vorhandenen Spielplatzes um die Hälfte reduziert werden. Daraus resultiert bei fünf Hauseinheiten mit maximal je 2 Wohneinheiten eine Größe von 100 m². Aufgrund der geringen Größe entfällt die Errichtung eines eigenständigen Spielplatzes. 2.1.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Zur Schaffung einer hohen Wohnqualität, die der Regeneration der zukünftigen Bewohner des Plangebietes dient, wird eine offene Bauweise für Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt. Gleichzeitig wird die Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl auf maximal 25 % statt 50 % beschränkt  Die zukünftigen Baukörperproportionen orientieren sich an der Bestandsbebauung und fügen sich somit in das bestehende Ortsbild ein  Durch die weitest gehende Erhaltung der Hecken wird die Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion minimiert 7 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-   Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 Entlang der Niederforstbacher Straße wird ein einzuhaltendes resultierendes Schalldämmmaß für die angrenzenden Fassaden festgesetzt Die Wegeverbindung zur Pützgasse wird durch Ausbau des südlich gelegenen Gehweges entlang der Niederforstbacher Straße unterstützt 2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Zur Beurteilung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen und der biologischen Vielfalt wurde vom Büro RaumPlan, Aachen, 03. Dezember 2012 der Landschaftspflegerische Fachbeitrag erstellt. Die Vorprüfung der Artenschutzbelange wurde von Dipl. Biol. A. Hellenbroich, Aachen, Mai 2012 vorgenommen. 2.2.1 Situationsbeschreibung Bei den Flächen des Plangebietes handelt es sich vorrangig um intensiv genutztes Grünland, das nach Nordwesten und Südwesten zu den angrenzenden Verkehrsflächen von ortstypischen Weißdornhecken eingefasst wird. Diese Hecken setzen sich außerhalb des Plangebietes entlang der Pützgasse in ca. 90 m Länge und entlang der Niederforstbacher Straße in ca. 150 m Länge fort. Im Bereich des Plangebietes ist die Hecke im Bereich der Pützgasse mit Brombeeren und Rotbuchen sowie zur Niederforstbacher Straße hin mit Hasel und Bergahorn durchsetzt. Entlang der Niederforstbacher Straße wird die Hecke im mittleren Abschnitt von einer Reihe mit 16 hochgewachsenen Fichten begleitet. An der nordöstlichen Grenze zur Bestandsbebauung befinden sich zwei alte Obstbäume (Zwetschge und Sauerkirsche). Ein abgezäunter ca. 60 m² großer Teilbereich des östlichen Plangebietes wird als Garten zum Obstund Gemüseanbau genutzt. Nach Südosten grenzt das Plangebiet an Wiesen- und Weideflächen, Richtung Südwesten an Flächen eines Reithofes. Generell ist der angrenzende Landschaftsraum von weiträumiger Grünlandnutzung geprägt, die von zahlreichen Strukturelementen wie Hecken, Einzelbäumen und Baumgruppen durchzogen ist. Aufgrund der Siedlungsnähe, der teilweise gärtnerischen Nutzung und dem geringen Anteil alter höhlenreicher Bäume in der Feldflur kann davon ausgegangen werden, dass das Vogelartenspektrum im Plangebiet weitgehend bereits dem des benachbarten Siedlungsraumes entspricht. Grundlage für die Überprüfung einer möglichen Betroffenheit geschützter Tierarten ist die Artenliste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) mit Bezug auf das Messtischblatt (MTB) 5202 Aachen. Nach Angaben des LANUV NRW sind insgesamt Vorkommen von 39 geschützten Tierarten bekannt, die planungsrelevant sind. 2.2.2 Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen werden Eingriffe ermöglicht, die zu einer Flächenversiegelung von ca. 820 m² und zu einem Verlust von Vegetationsflächen mit einer Wertigkeit von ca. 540 Einheiten gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag führen werden und nicht innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden können. Durch entsprechende Festsetzungen und Maßnahmen werden ca. 520 Einheiten innerhalb des Plangebietes und somit 48,9 % des Gesamteingriffs kompensiert. 8 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 Gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag ergeben sich folgende Ausgangs- und Planungszustände des Untersuchungsraumes: Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Biotoptyp Kurzbezeichnung Artenarmes Intensivgrünland Hecken Nadelbäume Obstbäume Zier- und Nutzgarten, strukturarm Summe Fläche (m²) 2.055 141 163 57 59 Wert 0,4 0,6 0,5 0,9 0,3 2.475 Flächenwert 822 85 82 51 18 1.058 Planungszustand nach Realisierung des Vorhabens Biotoptyp Kurzbezeichnung Bebaute Fläche Zufahrten, unbefestigt Zier- und Nutzgarten, strukturarm Zier- und Nutzgarten, strukturreich Hecken Erhalt Hecken Planung Summe Planungszustand – Ausgangszustand: Fläche (m²) 820 206 920 300 119 110 2.475 Wert 0,0 0,1 0,3 0,35 0,6 0,4 Flächenwert 0,0 21 276 105 71 44 517 - 541 Zur Kompensation des Ausgleichsdefizites von 541 Einheiten sind zwischen der Stadt Aachen und dem Erschließungsträger im weiteren Verfahren Maßnahmen auf externen Flächen abzustimmen und vertraglich zu vereinbaren. Für die 39 planungsrelevanten MTB-Arten gemäß LANUV kann gemäß Artenschutzvorprüfung eine negative Betroffenheit durch das Plangebiet ausgeschlossen werden. Somit ist mit der Durchführung des Planungsvorhabens kein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verbunden. Insbesondere werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten beschädigt oder zerstört. Soweit durch die Bebauung ein Lebensraumverlust durch Versiegelung eintreten wird, wird das Plangebiet aufgrund der zu erwartenden Umwandlung der Intensivwiese in Hausgärten und dem Anpflanzungsgebot von Heckenpflanzungen eine Verbesserung erfahren. Für die potentiell vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten erfolgt angesichts der geringen Größe des Plangebietes und wegen des Umstandes, dass das Plangebiet an weiträumige Wiesenflächen angrenzt, auch keine relevante Einschränkung als Nutzungshabitat. 9 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 2.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Durchgrünung des Baugebietes durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern  Reduzierung der Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl von 50 % auf 25 %, damit geringere Versiegelung außerhalb der überbaubaren Flächen  Regelung, dass PkW-Stellplätze sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen in versickerungsfähigem Pflaster auszuführen sind  Durch die Planung von ca. 1.450 m² Gartenflächen wird ein Teil der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensiert  Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Ausschluss sämtlicher Nebenanlagen  Weitestgehender Erhalt der vorhandenen Weißdornhecken  Festsetzung von Heckenpflanzungen am südöstlichen Rand der privaten Grünfläche  Regelung externer Ausgleichsmaßnahmen im Planverwirklichungsvertrag zwischen Erschließungsträger und Stadt Aachen  Verpflichtung des Erschließungsträgers, in den Kaufverträgen mit den einzelnen Bauherren die Anpflanzungs- und Erhaltungsmaßnahmen zu regeln 2.3 Schutzgut Boden Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse auf Dauer im Plangebiet gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Die vorhandenen Böden sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG) besonders zu schützen. 2.3.1 Situationsbeschreibung Ausgehend von den geologischen, den topographischen sowie den klimatischen Gegebenheiten haben sich im Plangebiet gemäß Bodenkarte vorrangig Böden des Typs Pseudogley, zum Teil auch Braunerde-Pseudogleye mit schluffigen, vereinzelt schwach steinigen oder schwach sandigen Lehmen herausgebildet. Die Böden weisen eine geringe bis sehr geringe Wasserdurchlässigkeit mit starker Staunässe auf. Die im Plangebiet anstehenden Böden sind als schutzwürdig (Stufe 3) einzustufen. Es liegen keine Eintragungen über altlastenverdächtige Flächen bzw. schädliche Bodenveränderungen innerhalb des Plangebietes vor. 2.3.2 Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Aufgrund der heute nicht vorhandenen Versiegelung innerhalb des Plangebietes besteht eine generelle Empfindlichkeit gegenüber einer zukünftigen Überbauung. Durch den Bebauungsplan wird die Möglichkeit eröffnet, insgesamt ca. 820 m² zu versiegeln. Damit wird die Bodenfunktion als Speicher und Puffer des Niederschlagswassers eingeschränkt. Das Potential der schutzwürdigen Bodenfunktion ist jedoch nicht als hoch einzustufen. Somit liegt zwar ein Eingriff in den Bodenhaushalt vor, der aber insbesondere aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme als gering bewertet wird. 2.3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzelund Doppelhäusern 10 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-    Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 Reduzierung der Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl von 50 % auf 25 %, damit geringere Versiegelung außerhalb der überbaubaren Flächen Regelung, dass PkW-Stellplätze sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen in versickerungsfähigem Pflaster auszuführen sind Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Ausschluss sämtlicher Nebenanlagen, dadurch de facto Reduzierung der GRZ von 0,4 auf 0,3 bezogen auf das gesamte Plangebiet 2.4 Schutzgut Wasser Im Vordergrund der Umweltprüfung bezüglich des Schutzgutes Wasser stehen der Schutz der Gewässer und deren Funktion für den Menschen und den Naturhaushalt. Zu prüfen ist u.a. der Umgang mit dem Grundwasser, dem Niederschlagswasser, den Abwässern und die Beachtung der Wasserschutzzonen. 2.4.1 Situationsbeschreibung Gemäß Bodenkarte weisen die Böden innerhalb des Plangebietes eine geringe bis sehr geringe Wasserdurchlässigkeit und eine starke Staunässe auf. Entsprechend schließt die Versickerungspotentialkarte für nahezu das gesamte Plangebiet die Versickerungsmöglichkeit aus. Der Flurabstand des Grundwassers beträgt im Plangebiet drei bis fünf Meter, von Norden nach Süden ansteigend. Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet. Jedoch reicht die Entwurfsplanung des Wasserschutzgebietes ‚Eicher Stollen‘ bis an die nordwestliche Grenze des Plangebietes heran. Daraus resultieren jedoch für das Plangebiet keine Einschränkungen. Oberirdische Gewässer sind im direkten Umfeld des Plangebietes nicht vorhanden. Im Abstand von ca. 270 m verläuft südlich der Holzbach. Westlich der Niederforstbacher Straße liegt im Abstand von ca. 300 m zum Plangebiet ein ehemaliger Steinbruch, der heute zur Wassergewinnung genutzt wird. Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Inde, an deren Unterlauf keine Hochwassergefahr besteht. Deswegen sind keine begrenzenden Maßnahmen wie Rückhaltungen des anfallenden Niederschlagswassers erforderlich. 2.4.2 Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Das anfallende Niederschlagswasser unbebauter Grundstücke ist grundsätzlich gemäß § 51a LWG zu versickern oder in ein ortsnahes Gewässer einzuleiten. Eine gezielte Versickerung ist aufgrund der anstehenden Böden mit einem geringen bis sehr geringen Durchlässigkeitsbeiwert nicht umsetzbar. Eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in ein Gewässer ist aufgrund der Entfernung wirtschaftlich nicht tragbar. Deswegen kann das Niederschlagswasser ohne Rückhaltung dem vorhandenen Mischwasserkanal der Pützgasse zugeführt werden. In denselben Kanal wird das Schmutzwasser eingeleitet. Die notwendigen Klärkapazitäten sind vorhanden. Aufgrund des großen Flurabstandes des Grundwassers werden bei der zukünftigen Bebauung die Kellergeschosse voraussichtlich nicht in das Grundwasser einbinden, so dass ein Aufstauen bzw. Absenken des Grundwasserstromes durch einragende Bauteile grundsätzlich nicht zu besorgen ist. Sollten Bauwerke dennoch in das Grundwasser einbinden oder wird das Grundwasser aufgegraben, werden Schutzmaßnahmen für das Grundwasser erforderlich. Diese sind zwingend und unverzüglich mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Wegen der starken Staunässe wird dringend empfohlen, Abdichtungen der Bauwerke gegen Staunässe vorzusehen. Zum Schutz vor Metallauswaschungen sind großflächige Metalleindeckungen als Dachhaut oder als Fassadenverkleidung nicht zugelassen. 11 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 2.4.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzelund Doppelhäusern  Reduzierung der Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl von 50 % auf 25 %, damit geringere Versiegelung außerhalb der überbaubaren Flächen  Regelung, dass PkW-Stellplätze sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen in versickerungsfähigem Pflaster auszuführen sind  Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Ausschluss sämtlicher Nebenanlagen, dadurch de facto Reduzierung der GRZ von 0,4 auf 0,3 bezogen auf das gesamte Plangebiet  Regelung, dass bei Einbindung des Bauwerks in das Grundwasser oder bei Aufgrabung des Grundwassers Schutzmaßnahmen für das Grundwasser erforderlich werden, die mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen sind  Regelung, dass großflächige Metalleindeckungen als äußere Dachhaut oder als Fassadenverkleidung grundsätzlich unzulässig sind, wenn nicht sichergestellt ist, dass die ausgespülten Schwermetallpartikel durch Vorklärung des Niederschlagswassers zurückgehalten und entsorgt werden  Regelung, das über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen nicht ohne Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde vorgenommen werden dürfen  Hinweis, das Bauteile, die in das Grundwasser oder ins Schichtenwasser einschneiden, druckwasserdicht laut DIN 18195-6 auszubilden sind  Hinweis, das unbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden kann 2.5 Schutzgüter Luft und Klima 2.5.1 Situationsbeschreibung Gemäß dem gesamtstädtischen Klimagutachten der Stadt Aachen, Aachen, Oktober 2001, befindet sich das Plangebiet innerhalb des Klimatops ‚Freilandklima‘. Zum Klimatop Freilandklima zählen im Aachener Süden vorrangig Grünland und Heckenlandschaften. Die Tagesgänge von Strahlung, Temperatur und Luftfeuchte sind hier stark ausgeprägt. Die vorhandenen Freiflächen wirken somit als nächtliches Entstehungsgebiet von Kaltluft. Aufgrund seiner topographischen Lage und seiner Lage im städtebaulichen Zusammenhang hat das Plangebiet jedoch keine Funktion als Frischluftschneise für angrenzende bebaute Bereiche. Bedeutende gewerbliche Emittanten sind innerhalb der Nachbarschaft nicht vorhanden. Auch durch den landwirtschaftlichen Betrieb Grieff westlich des Plangebietes ist aufgrund der Entfernung von ca. 530 m und der für das Plangebiet günstigen Windausrichtungsverteilung keine Beeinträchtigung zu erwarten. Somit ist insgesamt von guten lufthygienischen Verhältnissen auszugehen. Diese Situation wird im Nahbereich durch das Verkehrsaufkommen auf der Niederforstbacher Straße auch nicht negativ beeinflusst, weil durch die vorhandene offene Bebauung keine hohe Immissionskonzentration zu verzeichnen ist. 2.5.2 Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Bestandsbebauung nordwestlich und nordöstlich des Plangebietes ist nicht davon auszugehen, dass durch das zukünftige Baugebiet die klimatische Situation in den angrenzenden Wohngebieten negativ beeinflusst wird. Durch die offene Bauweise mit Einzel- und 12 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 Doppelhäusern, der geringen Grundflächenzahl bezogen auf das Gesamtgebiet und der geringen Gebäudehöhe wird die Beeinflussung der klimatischen Verhältnisse minimiert. Zur Reduktion der Schadstoffbelastung durch zukünftige Heizungsanlagen in den Privathäusern sollten die Bauvorhaben so geplant werden, dass der Energiebedarf reduziert wird. Zur Energiedeckung ist vorrangig die Nutzung regenerativer Energien durch den Einbau von Solarkollektoren, fotovoltaischen Anlagen und Wärmepumpen anzustreben. Bezüglich einer zentralen Nahwärmeversorgung ist aufgrund der geringen Plangebietsgröße und der geringen Dichte ausgeschlossen, dass das Plangebiet wirtschaftlich zu versorgen ist. 5.2.5.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzelund Doppelhäusern  Reduzierung der Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl von 50 % auf 25 %, damit geringere Versiegelung außerhalb der überbaubaren Flächen  Festsetzung einer geringen Gebäudehöhe  Anordnung der Baufenster derart, dass eine Grünvernetzung mit dem angrenzenden Landschaftsraum ermöglicht wird  Regelung, dass PkW-Stellplätze sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen in versickerungsfähigem Pflaster auszuführen sind  Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Ausschluss sämtlicher Nebenanlagen, dadurch de facto Reduzierung der GRZ von 0,4 auf 0,3 bezogen auf das gesamte Plangebiet  Deckung des Energiebedarfs durch Nutzung regenerativer Energien durch den Einbau von Solarkollektoren, fotovoltaischen Anlagen oder Wärmepumpen 2.6 Schutzgut Landschaft 2.6.1 Situationsbeschreibung Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes wird bestimmt durch den Siedlungsbereich Niederforstbach mit einem aufgelockerten Ortsrand, hier insbesondere durch die unmittelbar gegenüberliegende Bebauung im Bereich des ehemaligen Kalkwerkes. Des Weiteren wird das Landschaftsbild durch die Waldbestände und das südlich angrenzende Grünland mit seinen zahlreichen Strukturelementen geprägt. Besonders markant und landschaftsprägend ist die langgezogene und durchwachsene Weißdornhecke entlang der Niederforstbacher Straße und auch entlang der Pützgasse. Die auf dem Grundstück vorhandene Fichtenreihe wirkt sich zwar auf das Landschaftsbild aus, ist aber als standortuntypisch und somit nicht als positiv prägend zu bezeichnen. 2.6.2 Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen Die Beschränkung auf Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten und die damit einhergehende intensive Begrünung des Plangebietes schaffen einen harmonischen Übergang zum Landschaftsraum. Das nahwirksame Erscheinungsbild des überplanten Bereiches wird auch in Zukunft durch die zu erhaltende Heckenstruktur entlang der Niederforstbacher Straße und insbesondere entlang der Pützgasse geprägt und somit nur gering beeinträchtigt. Dieses Erscheinungsbild wird durch die zusätzliche Anpflanzung einer Hecke an der südöstlichen Grenze des Plangebietes unterstützt. In der Fernwirkung wird die standortuntypische Fichtenreihe durch die Baukörper und deren Bedachung 13 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 ersetzt. Langfristig werden die festgesetzten niedrigen Trauf- und Firsthöhen und die insgesamt geringe Dichte dazu führen, dass die Bäume und Gehölze der Gartenflächen dominieren werden. 2.6.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Weitestgehender Erhalt der begrenzenden Weißdornhecken entlang der Niederforstbacher Straße und der Pützgasse  Festsetzung einer anzupflanzenden Hecke entlang der südöstlichen Grenze des Plangebietes  Durchgrünung des Baugebietes durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern und einer insgesamt geringen Grundflächenzahl  Begrenzung der überbaubaren Flächen und der Gebäudehöhen zur Schaffung eines in sich harmonischen Ortseinganges  Einfügung in die Bestandsbebauung 2.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter 2.7.1 Situationsbeschreibung Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären, ob innerhalb des Plangebietes Siedlungsreste aus der römischen oder der mittelalterlichen Periode erhalten geblieben sind. 2.7.2 Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen In dem Planverwirklichungsvertrag mit dem Erschließungsträger wird der Hinweis aufgenommen, dass auftretende archäologische Bodenfunde oder Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde zu melden sind. Als identifikationsstiftende Maßnahmen wird durch entsprechende Gehwegverbreiterungen die Lage der Pützgasse aufgewertet. Des Weiteren werden die vorhanden Weißdornhecken entlang der Niederforstbacher Straße und der Pützgasse erhalten. 2.7.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Regelung, dass bei eventuellen Bodenfunden die Untere Denkmalbehörde zu verständigen ist  Aufwertung der Pützgasse durch Verbreiterung der Zuwegung  Weitestgehender Erhalt der vorhandenen Weißdornhecken entlang der Pützgasse und der Niederforstbacher Straße 2.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Die aus methodischen Gründen schutzgutbezogene Vorgehensweise der Untersuchung betrifft ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Wechselwirkungen, die über die bereits bei den einzelnen Schutzgütern berücksichtigten Funktionszusammenhängen hinausgehen, ergeben sich nicht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen wurden im Rahmen der einzelnen Schutzgüter beschrieben. Eine Verstärkung der Auswirkungen durch sich gegenseitig in negativer Weise beeinflussende Wirkungen ist nicht zu erwarten. 14 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 2.9 Zusammengefasste Umweltauswirkungen Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um ein Allgemeines Wohngebiet für insgesamt ca. fünf Einzelhäuser und Doppelhaushälften. Die Lärmimmissionen durch die Niederforstbacher Straße können durch entsprechende Maßnahmen innerhalb des Plangebietes gemindert werden. Aufgrund der insgesamt geringen Dichte, der festgesetzten Bauweise, der Ausweisung einer privaten Grünfläche und durch den weitestgehenden Erhalt der vorhandenen Heckenstrukturen ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen auszugehen. Besonders oder streng geschützte Tierarten sind von dem Neubauvorhaben nicht betroffen. Der Verlust von Bodenfunktionen wird aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme als nicht erheblich eingestuft, so dass für den Eingriff in den Bodenhaushalt kein Ausgleich zu leisten ist. Bei Regelung entsprechender Maßnahmen im Rahmen des Planverwirklichungsvertrages werden auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser als gering angesehen. Die offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern und die insgesamt geringe Dichte führen zu unerheblichen Auswirkungen auf Klima und Luft. Durch die Sicherung der Heckenstrukturen und durch die geringe Gebäudehöhe wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes minimiert. 3. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes 3.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Mit der Realisierung des Bebauungsplanes ‚Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse‘ sind voraussichtlich die vorgenannten Umweltauswirkungen verbunden. Durch die beschriebenen Kompensationsmaßnahmen können die negativen Umweltauswirkungen minimiert werden, so dass keine wesentlichen Risiken für die Schutzgüter zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung und Realisierung der genannten Maßnahmen entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. 3.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Bereich der Niederforstbacher Straße eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Die Beibehaltung der heutigen Situation wäre aufgrund des städtebaulich heute unbefriedigenden Ortseinganges nicht sinnvoll. Die Nichtrealisierung des Planverfahrens könnte aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens dazu führen, dass die Flächen letztendlich gemäß § 34 BauGB bebaute werden könnten. Die Bebauung würde dann ohne planerisches Gesamtkonzept, ohne landschaftsökologische Ausgleichsmaßnahmen und damit voraussichtlich ohne Erhalt der Heckenstrukturen realisiert werden. Die Nichtrealisierung des Baugebietes würde aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage nach familienfreundlichen Grundstücken voraussichtlich zu einer anderweitigen, in der Gesamtheit ungünstigeren Lage eines zukünftigen Wohngebietes führen. 3.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die große Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken innerhalb des Stadtgebietes Aachen und insbesondere im Stadtteil Aachen-Brand rechtfertigt die Ausweisung des Plangebietes an diesem Standort, der verkehrsgünstig liegt. Durch den Bebauungsplan wird die Herstellung einer sinnvollen Ortseinfahrt im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gewährleistet. Zusätzlich wird an diesem Standort eine Fläche in Anspruch genommen, die im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen 1980 als Wohnbaufläche dargestellt wird. 15 / 16 Bebauungsplan Nr. 949 -Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse- Umweltbericht Fassung vom 21.01.2013 Im Zuge der Entwicklung des städtebaulichen Vorentwurfes wurden verschiedene Vorkonzepte erstellt, die bezüglich der Bauweise Ähnlichkeiten, bezüglich der überbaubaren Flächen und der Dichte aber Unterschiede aufweisen. Mit dem vorliegenden Rechtsplan wurde diejenige Variante weiterentwickelt, die die höchste Wohnqualität und eine gute Einbindung in den Baubestand und in den Landschaftraum erwarten lässt. 4. Zusätzliche Angaben 4.1 Technische Verfahren zur Umweltprüfung Zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet (Büro RaumPlan Aachen, 21.Januar 2013). Die Ausgleichsbilanzierung innerhalb dieses Fachbeitrages basiert auf dem ‚Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft‘, Stand 01.01.2006 des Fachbereiches Umwelt der Stadt Aachen. Der Fachbeitrag Artenschutz wurde von Dipl. Biol. A. Hellenbroich, Aachen Mai 2012 erstellt. Der Fachbeitrag entspricht der Artenschutzvorprüfung Stufe 1 und wurde gemäß den Vorgaben, des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vorgenommen. 4.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung Der Zeitpunkt der Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren 1. Überprüfung werden innerhalb des Planverwirklichungsvertrages mit dem Erschließungsträger geregelt. Innerhalb der Umweltprüfung haben sich keine Hinweise ergeben, dass sich innerhalb der Planrealisierung Umweltfolgen ergeben könnten, die im Umweltbericht nicht erfasst wurden. 4.3 Zusammenfassung Das Bebauungsplanverfahren dient der Bereitstellung von Bauland, um der Nachfrage nach Grundstücken vor allem für Einzelhäuser zu entsprechen und um eine geordnete Ortseinfahrt in den Siedlungsbereich zu gewährleisten. Die im Plangebiet vorgesehene Bauweise entspricht der Bebauung in dem angrenzenden Bestand. Bei den in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich um Grünlandflächen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung eines anerkannten Beurteilungsmaßstabes bewertet. Der landschaftsökologische Eingriff wird aufgrund der geringen Dichte bezogen auf das gesamte Plangebiet und aufgrund des Erhaltes vorhandener Heckenstrukturen zum Teil innerhalb des Plangebietes ausgeglichen. Als wichtigste grünordnerische Ausgleichsmaßnahme gelten die privaten Gartenflächen und die Festsetzung von Flächen zur Erhaltung und dem Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung einzelner Umweltauswirkungen werden bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter im Umweltbericht aufgeführt. Unter Einbeziehung eines noch abzustimmenden externen Ausgleichs führen die Maßnahmen zum Ausgleich der Umweltauswirkungen, sodass nach Realisierung in der Gesamtheit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. 5. Grundlagen Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Büro RaumPlan Aachen; Aachen, 21. Januar 2013 Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Niederforstbacher Straße / Pützgasse, Dipl. Biol. A. Hellenbroich; Aachen, Mai 2012 16 / 16 65 eg W 233 429 301 430 11 433 431 9 eg W 432 7 437 436 438 434 5 439 435 3 KS 247,89 KD 251.31 440 441 234 251.63 251.81 KS 247,85 KD 251.44 251.60 251.65 KS 247,98 KD 251.79 442 eg 13 251.96 251.84 Ge hw 87 Am Alten Kalkwerk 4 b 85 6 r To 251.34 252.13 a 251.97 251.61 251.67 n 8 c 85 85 eif e 10 rk str Pa 251.76 250.86 251.36 251.55 251.64 251.45 251.71 251.84 252.18 252.33 252.36 252.15 443 252.55 251.11 251.40 251.59 251.72 251.72 KD 252.95 250.18 250.82 251.07 251.30 251.56 252.09 250.23 250.40 ac 250.61 251.14 251.53 250.90 251.36 251.73 251.92 252.06 252.21 252.57 252.73 252.40 KD 249.89 250.69 250.97 251.20 251.55 251.64 251.79 251.91 251.95 252.23 252.99 252.87 252.48 252.39 252.49 252.83 298 251.71 446 b 253.25 250.87 252.79 251.10 251.47 251.66 251.85 252.04 252.21 252.43 251.29 251.48 252.20 252.63 252.77 252.89 253.00 83 a 252.52 252.69 251.26 251.07 251.47 251.65 251.85 252.05 252.28 252.69 252.32 252.58 251.45 251.60 251.85 251.90 252.08 252.22 251.25 251.10 252.93 252.76 252.98 297 Obst U=0,6 K=6,0 252.97 252.38 252.86 253.02 253.36 252.71 251.62 256 251.55 251.91 252.17 252.50 251.41 252.04 252.69 252.60 252.66 Obst U=0,6 K=6,0 252.47 252.58 296 251.61 253.50 253.59 411 252.40 412 295 98 85 d 398 280 413 400 Stadt Aachen 399 397 Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Obstbäume Nadelbaumgruppe Hecken 401 403 se P gas z t ü RaumPlan Aachen 21. Januar 2013 M. 1:500 272 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bestand Flurstücke 297 / 298 Flur 9 273 Niederforstbacher Straße 9 21 223 294 Zier- und Nutzgarten, strukturarm Intensivwiese BIOTOPTYPEN 225 3 2 404 9b 250.52 250.94 251.66 251.78 251.87 252.09 252.31 252.44 252.21 251.81 251.78 252.10 252.39 444 445 8 83 S c 83 e 221 12 e 85 eg d 0, U= 85 hw Ge 83 Fi ch ten 0 10 tra ße he r rfo r stb Ni ed 449 20 65 eg W 7 5 3 436 - Anpflanzung einer zweizeiligen Hecke mit 3 Pflanzen je laufenden Meter gemäß Pflanzliste - Alternativ ist eine gleichwertige Bepflanzung mit Sträuchern zulässig. - Bauliche Anlagen, Mauern und undurchsichtige Zäune sind innerhalb der festgesetzten Fläche unzulässig. - Dauerhafte Erhaltung und Pflege - Ausschluss von Nebenanlagen Private Grünflächen 439 KS 247,89 KD 251.31 440 441 234 251.63 KS 247,85 KD 251.44 251.60 251.65 KS 247,98 251.81 b KD 251.79 442 251.96 251.84 251.34 a 252.13 251.61 251.67 251.97 251.76 250.86 251.36 251.55 251.64 251.45 251.71 251.84 252.18 252.33 252.36 252.15 443 252.55 251.11 251.40 251.59 251.72 251.72 250.52 250.94 251.66 251.78 KD 252.95 250.18 250.82 251.07 251.30 251.56 251.71 252.09 250.23 250.40 250.61 251.14 251.53 250.90 251.36 251.73 251.92 252.06 252.21 252.57 252.73 252.40 KD 249.89 250.69 250.97 251.20 251.55 251.64 251.79 251.91 251.95 252.23 252.99 252.87 252.48 252.39 252.49 252.83 298 251.87 252.09 252.31 252.44 252.21 251.81 251.78 252.10 252.39 444 445 446 83 b 253.25 250.87 252.79 251.10 251.47 251.66 251.85 252.04 252.21 252.43 251.29 251.48 252.20 252.63 252.77 252.89 253.00 83 a 252.52 252.69 251.26 251.07 251.47 251.65 251.85 252.05 252.28 252.69 252.32 252.58 251.45 251.60 251.85 251.90 252.08 252.22 251.25 251.10 252.93 252.76 252.98 297 Obst U=0,6 K=6,0 252.97 252.38 252.86 253.02 253.36 252.71 251.62 256 251.55 251.91 252.17 252.50 251.41 252.04 252.69 252.60 252.66 Obst U=0,6 K=6,0 252.47 252.58 296 251.61 253.50 253.59 411 252.40 98 85 d 412 295 398 280 400 Stadt Aachen 399 397 Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hecken 401 403 413 Zier- und Nutzgarten, strukturreich Zier- und Nutzgarten, strukturarm RaumPlan Aachen 21. Januar 2013 M. 1:500 272 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Planung Flurstücke 297 / 298 Flur 9 273 Niederforstbacher Straße 9 21 223 294 Versiegelte Flächen durch Gebäude BIOTOPTYPEN 225 3 2 404 9b Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern - Die vorhandene Hecke ist dauerhaft zu erhalten und zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen 233 - Die DIN 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ist zu beachten - Bauliche Anlagen, Mauern und undurchsichtige Zäune sind innerhalb der festgesetzten Fläche unzulässig. Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern eg W - Die vorhandene Hecke ist dauerhaft zu erhalten und zu pflegen und bei Abgang433 zu ersetzen - Je Grundstück darf die vorhandene Hecke in einer 438 Länge von maximal 3,50 m zur Anlegung einer Zufahrt unterbrochen werden. - Die DIN 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ist zu 437 beachten - Bauliche301 Anlagen, Mauern und undurchsichtige Zäune sind innerhalb der festgesetzten Fläche unzulässig. Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern - Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzel- und 430 429 Doppelhäusern 431 432 Überschreitung 434 - Die gemäß § 19 (4) BauNVO zulässige 435 der Grundflächenzahl wird auf 25 % der Grundflächenzahl reduziert. - Pkw-Stellplätze spwie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen sind in versickerungsfähigem Pflaster auszuführen. Allgemeines Wohngebiet 9 c 11 85 13 85 Am Alten Kalkwerk 4 Ge hw 6 n 8 eg ch 10 8 83 tr 221 12 e 85 eg r To 87 rk str Pa 85 eif e 85 hw Ge d 0, U= c r 83 Fi ch ten 0 10 aß e er S stb a d e rfo Ni e 449 20 se P gas z t ü - Begründung - Städtebaulicher Vertrag Beigefügt ist dem Bebauungsplan: Entwurf Lageplan nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig ED 3 Vollgeschosse, ausgebautes Dachgeschoß III W Im Auftrag: Im Auftrag: Im Auftrag: Der Oberbürgermeister 375 Aachen, den In Vertretung: Der Oberbürgermeister 433 431 W eg 432 7 437 436 438 434 5 439 435 3 251.60 251.65 251.81 KS 247,85 KD 251.44 356 234 251.63 KS 247,98 KD 251.79 442 251.96 251.84 251.34 252.13 5 # 251.71 252.15 252.18 252.33 252.36 251.76 251.55 250.86 251.36 251.45 Ga 251.64 250.52 250.94 251.66 Aachen, den Oberbürgermeister 252.73 252.40 252.57 5 3, # 251.66 251.85 252.04 252.21 252.43 250.18 250.82 251.07 251.30 251.56 251.71 250.23 250.40 250.61 251.14 251.53 KD 249.89 250.69 250.97 251.20 251.55 ,0 17 251.64 251.10 251.47 251.26 0 2, 251.65 251.07 # 250.87 252.32 252.58 251.62 256 251.55 251.91 252.17 252.50 251.41 252.04 251.61 252.47 252.58 296 # 2,0 252.69 252.60 252.66 Obst U=0,6 K=6,0 252.71 253.50 253.59 411 252.40 253.65 254.37 471 412 295 83 Aachen, den Im Auftrag: Der Oberbürgermeister Dieser Plan ist gemäß § 10 (3) BauGB mit der am erfolgten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft getreten. 251.45 251.60 251.85 251.90 252.08 252.22 251.25 251.10 252.93 252.76 252.69 297 Private Grünfläche 251.29 251.47 252.05 252.28 251.85 (Gartenland) 250.90 251.36 ED 251.48 252.52 252.69 252.98 Ga 253.36 Obst U=0,6 K=6,0 252.97 252.38 B LP II ,5 12 III # 252.86 253.02 B LP 252.79 GRZ 0,4 252.20 252.63 252.77 298 # 251.92 251.73 252.06 252.21 # 252.89 253.00 WA II 251.79 251.91 251.95 252.09 252.23 252.39 252.48 5 1, 252.87 TH 260.0 FH 263.5 252.49 252.83 252.99 253.25 ,5 12 251.78 # 251.87 KD 252.95 Reithalle 251.11 251.40 251.59 251.72 251.72 251.78 252.09 252.31 252.44 252.21 251.81 252.39 252.55 252.10 TH 259.4 FH 262.9 251.84 3, # # # 3,0 5 , 1 251.61 251.67 251.97 5 1, 443 444 445 Es wird bestätigt, dass der Bebauungsplan den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei dem Zustandekommen beachtet worden sind. KS 247,89 KD 251.31 440 441 4 446 253.66 253.75 253.81 712 398 9 21 225 273 280 84 320 221 272 399 223 401 404 402 949 Bebauungsplan Nr. 403 378 21 7 1 405 2 21.01.2013 391 406 Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse 415 400 397 413 294 321 9a 20 Der Oberbürgermeister 233 301 430 9 6 449 447 713 23 7 se ras rst nst e 179 Der Oberbürgermeister 465 eg W 429 11 8 450 Vennbahnweg 557 9 615 1 Aachen, den 428 427 13 Dieser Plan ist gemäß § 10 (1) BauGB vom Rat der Stadt Aachen am als Satzung beschlossen worden. 358 426 15 Am Alten Kalkwerk 10 451 697 635 23 Mü 82 9 20 Aachen, den Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen geändert worden. Die Änderungen sind eingetragen. Der geänderte Plan hat gemäß § 4a (3) BauGB in Anwendung des § 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. 470 425 Weg 17 475 12 468 707 3a 24 637 1 24 1600 a Aachen, den Trigonometrischer Punkt Aufnahmepunkt Kanalschacht Oberirdische Leitung Wasserleitung 469 19 14 454 417 706 3b 636 1a 24 668 207 Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. GEMARKUNG Brand FLUR 9 1 : 500 Grenze Lärmpegelbereich 15 96 40kV Zaun Hecke 424 21 455 473 717 24 609 3 24 667 207 Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung dieses Planes beschlossen. LPB III LPB II IV. Unverbindliche Planung Naturdenkmal 3 Vollgeschosse, Satteldach III ND 3 Vollgeschosse, Flachdach Durchfahrt Wirtschaftsgebäude Baum Topographische Umrisslinie Wohnhaus mit Hausnummer Wohnhaus ohne Hausnummer Nutzungsartengrenze Flurstücksnummer Grünland Flurstücksgrenze III 79 548 Gartenland Flurgrenze Höhe in Meter über NHN Böschung 197,7 Gemarkungsgrenze Kreisgrenze III. Bestandsangaben keine Bei Bestimmungslinien ist die Mitte der Strichstärke maßgebend. 18 1568 9b 20 II. Nachrichtliche Übernahmen Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Neigungsrichtung des Pultdaches 423 16 781 708 3c 24 709 5 24 r oben unten Max. Firsthöhe in Meter über NHN FH 263.5 Fläche für Garagen Flächenbegrenzung (nähere Bezeichnung der Fläche siehe Angabe im Plan) Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 422 474 456 782 780 291 d 24 3 638 5a To Fistrichtung Max. Traufhöhe in Meter über NHN TH 260.0 Ga 420 421 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Grünfläche Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Gilt jeweils für die überbaubare Fläche bzw. die Flächenbegrenzung, in der es dargestellt ist: Zahl der Vollgeschosse als Höchsmaß Grundflächenzahl Allgemeines Wohngebiet II GRZ 0,4 WA Räumlicher Geltungsbereich - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (schwarze Blöcke) I. Festsetzungen Im Auftrag In Vertretung ZEICHENERKLÄRUNG Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Baudezernat Aachen, den Der Oberbürgermeister Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes (Stand: ... 2012), des städtebaulichen Entwurfs und der geometrisch eindeutigen Festlegung der Planung. - Lageplan - Schriftlichen Festsetzungen Der Bebauungsplan besteht aus: Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse Bebauungsplan Nr. 949 783 27 Weg 784 29 779 719 87 627 e 778 85 777 721 d 775 85 eg W 85 b 691 24 ks 397 c c 774 85 d 0, 8 ac 773 en 83 fo de r 83 b S he r rst b 83 a e tra ß 460 98 STADT AACHEN 13 776 93 eg Ge hw 85 tre if Pa r a Ge 85 g hw e # 83 en 0 3, Ni e U= Fi ch t 0 10 662 21 5 11 21 58 e ass g z üt P Bebauungsplan - Niederforstbacher Straße, Münsterstraße, Pützgasse Vennbahnweg Mü ns Ni ed er fo rs tb ac he rS tra ße Am-Alten-Kalkwerk ter str aß e z ga Püt sse