Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111020.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
04.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0176/WP16
öffentlich
04.02.2013
FB 36/20
Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/
Münsterstraße/ Pützgasse – im Stadtbezirk Aachen-Brand
hier: Umweltbericht
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Kompetenz
12.03.2013
UmA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts in die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/Münsterstraße/Pützgasse.
In Vertretung
Gisela Nacken
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0176/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0176/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der in der Anlage beigefügte Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 949 –
Niederforstbacher
Straße/Münsterstraße/Pützgasse in der Fassung vom 21.01.2013 wurde vom Planungsbüro
Raumplan aus Aachen im Auftrag des Investors erstellt. Die wesentlichen Themen der durchgeführten
Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße Eingang in den Umweltbericht. Die Beurteilung der
Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt grundsätzlich
nachvollzogen und für richtig befunden. Der Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden
Vorhabens steht aus Sicht des Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der in der dem Umweltbericht
aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planungsstand nichts entgegen.
Zur Sicherstellung der Umweltbelange werden neben den Regelungen im Bebauungsplan auch
Vertragliche getroffen, die z. Zt. noch erarbeitet werden.
Da eine Fläche überplant wird, für die im Landschaftsplan der Schutz von Bäumen, Hecken und
Gewässern vorgeschrieben ist, werden die vorhandenen schützenswerten Hecken durch eine
entsprechende schriftliche Festsetzung im Bebauungsplan gesichert. Hinsichtlich des erforderlichen
externen Ausgleichs wird noch eine vertragliche Regelung erarbeitet. Der Investor strebt an, diesen
auf eigenen Flächen im Umfeld zu realisieren. Die vorgesehene Heckenneupflanzung an der östlichen
Plangebietsgrenze wird vom Fachbereich Umwelt nur empfohlen, da sich in der Praxis immer wieder
Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Neupflanzungen auf privaten Flächen ergeben und an dieser
Stelle durchaus ein Wahlrecht „Blick in die freie Landschaft“ oder „Rundumeingrünung mit Hecken“
aufrecht erhalten werden kann.
Anlage/n:
Umweltbericht vom 21.01.2013 des Büros Raumplan, Lütticher Straße 10-12, 52064 Aachen mit
folgenden Anlagen:
Entwurf Rechtsplan 500 vom 21.01.2013
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bestandsplan vom 21.01.2013
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Planung vom 21.01.2013
Luftbild mit Plangebietsgrenzen
Vorlage FB 36/0176/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2013
Seite: 3/3
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Umweltbericht
zum
Bebauungsplan Nr. 949
- Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse für einen Teilbereich zwischen Niederforstbacher Straße, Münsterstraße und
Pützgasse im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Einleitung
Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes
Lage des Plangebietes
Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes
Planungsrechtliche Einbindung
Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachplänen und Fachgesetzen
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt
Situationsbeschreibung
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
Situationsbeschreibung
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Schutzgut Boden
Situationsbeschreibung
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
Schutzgut Wasser
Situationsbeschreibung
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.5
2.5.1
2.5.2
2.5.3
Schutzgüter Luft und Klima
Situationsbeschreibung
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.6
2.6.1
2.6.2
2.6.3
Schutzgut Landschaft
Situationsbeschreibung
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.7
2.7.1
2.7.2
2.7.3
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Situationsbeschreibung
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.8
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
2 / 16
Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
2.9
Zusammengefasste Umweltauswirkungen
3.
3.1
3.2
3.3
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
4.
4.1
4.2
4.3
Zusätzliche Angaben
Technische Verfahren zur Umweltprüfung
Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung
Zusammenfassung
5.
Grundlagen
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
3 / 16
Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
1.
Einleitung
1.1
Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 949 –Niederforstbacher Straße /
Münsterstraße/ Pützgasse - wurde zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden. Diese Auswirkungen werden in dem vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der
Umweltbericht wird entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und Verfahrensstand angepasst und ist
Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
1.2
Lage des Plangebietes
Das 0,25 ha große Plangebiet liegt im Ortsteil Aachen-Brand auf der südöstlichen Seite der Niederforstbacher Straße im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Münsterstraße / Niederforstbacher Straße
und der Einmündung der Pützgasse.
Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um Grünland, das nach Nordwesten und Südwesten
von einer ortstypischen Heckenstruktur gefasst wird. Die Hecke wird im mittleren Bereich von einer
Reihe hochwachsender Fichten begleitet. Ein Teilbereich wird als Gartenfläche zum Obst- und Gemüseanbau genutzt. Das Gelände des Plangebietes fällt von Norden Richtung Süden um ca. 3,00 m von
ca. 253 m ü. NHN auf ca. 250 m ü. NHN ab.
1.3
Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes
Da innerhalb der Stadt Aachen nach wie vor ein hoher Bedarf an Wohnbauflächen besteht, soll durch
die Ausweisung neuer Wohnbauflächen am südlichen Ortsrand von Brand die Baulandversorgung im
Aachener Stadtraum verbessert werden. Dabei eignet sich das überplante Gebiet besonders gut für
familiengerechtes Wohnen, weil in der Nachbarschaft bereits neue Wohngebiete entstanden sind und
weil durch den angrenzenden Landschaftsraum vielfältige Naturerlebnisse ermöglicht werden. Durch
den Bebauungsplan soll der Siedlungsbereich arrondiert und eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Ortseingang aus Richtung Eich sichergestellt werden.
Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung eines Wohngebietes, das seiner Lage am Ortsrand gerecht wird und sich sowohl in die Bestandsbebauung als auch in den angrenzenden Landschaftsraum
einfügt.
Das städtebauliche Konzept sieht in Anlehnung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 882
Niederforstbacher Straße/An der Vennbahn - für das Plangebiet eine straßenbegleitende traufständige
und zweigeschossige offene Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern zur Abrundung und Komplettierung der bestehenden Bebauung an der Niederforstbacher Straße vor.
Die bestehenden Heckenstrukturen insbesondere entlang der Pützgasse sollen aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit erhalten werden. Gemäß der Intention des Flächennutzungsplanes, den inneren Bereich zwischen Niederforstbacher Straße und Münsterstraße als Naturraum zu belassen und keiner
baulichen Nutzung zuzuführen, wird der rückwärtige Bereich des Plangebietes als private Grünfläche
festgesetzt, deren Ränder zur freien Landschaft hin eingegrünt werden sollen.
Das Plangebiet wird als ‚Allgemeines Wohngebiet‘ (WA) festgesetzt und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von voraussichtlich fünf Einfamilienhäusern in Form von
Einzel- und Doppelhäusern.
Der durch das Baugebiet verursachte Bedarf an Grund und Boden umfasst insgesamt ca. 0,25 ha.
Diese Fläche verteilt sich auf die einzelnen Nutzungen wie folgt:
4 / 16
Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
1.4
Nettobauland
Private Grünflächen
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
ca. 0,21 ha
ca. 0,04 ha
Planungsrechtliche Einbindung
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2008 stellt
für den Bereich des Bebauungsplanes ‚Allgemeiner Freiraum und Agrarbereiche’ mit der Überlagerung
der Freiraumfunktion ‚Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung’ und ‚Regionale
Grünzüge’ dar.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen aus 1980 stellt die betreffenden Flächen wie die südwestlich und östlich angrenzenden Bereiche als Wohnbauflächen dar. Aufgrund der seitens der Bezirksregierung Köln am 19.01.1991 verfügten Anpassung des Flächennutzungsplanes an den Regionalplan
sollen diese umfassenden und großflächigen Wohnbauflächendarstellungen innerhalb der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auf die Kernflächen entlang der Niederforstbacher Straße reduziert
werden.
Im Gespräch am 23.11.2011 wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt, dass eine Änderung der
Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan entlang der Niederforstbacher Straße entgegen
der Anpassungsverfügung vom 17.12.1991 nicht weiter gefordert wird, da eine Bebauung der Grundstücke Nr. 297 und 298 eine sinnvolle Arrondierung und Ergänzung des vorhandenen Siedlungsbereiches darstellt. Die Umsetzung der notwendigen Anpassung des Flächennutzungsplanes für den angrenzenden Bereich von der bisherigen Darstellung ‚Wohnbaufläche’ in ‚Fläche für die Landwirtschaft’
erfolgt im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen. Für den Bereich
des geplanten Bebauungsplanes wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 19.03.2012 bestätigt, dass die Bebauungsplanaufstellung den Zielen der Raumordnung entspricht.
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, sieht für das
Plangebiet in der Entwicklungskarte das Entwicklungsziel 6 ‚Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß FNP geplanten Nutzungen’ vor. In der Festsetzungskarte ist
der Bereich als ‚Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern’ festgesetzt. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes treten die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes für den o.g. Bereich, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß
§ 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz außer Kraft. Ein eigenständiges Änderungsverfahren des Landschaftsplanes ist somit nicht erforderlich.
1.5
Umweltschutzziele aus Fachplänen und Fachgesetzen
Landschaftsgesetz
Innerhalb des Plangebietes sind weder schützenswerte Biotope gemäß § 62 LG NRW vorhanden noch
werden Flächen im Biotop-kataster der LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten)
geführt.
Innerhalb des Plangebietes und in unmittelbarer Nähe liegen keine FFH- und Vogelschutzgebiete.
Eingriffsregelung
Sind auf Grund der Aufstellung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 21 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz zu erwarten, so ist über die Vermeidung und den Ausgleich nach § 1a Abs.
3 BauGB zu entscheiden.
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu unterlassen, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Mit dem Erhalt vorhandener Vegetationsstrukturen werden vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen
werden durch Festsetzung geeigneter Maßnahmen nach Maßgabe des Landschaftspflegerischen
Fachbeitrages ausgeglichen.
Bodenschutz
Die Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB fordert u.a. einen sparsamen und schonenden Umgang
mit Grund und Boden sowie eine Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Leitziel
des Bodenschutzes ist es, die Funktionsfähigkeit der natürlichen Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten, naturraumspezifischen, biotischen und abiotischen Vielfalt zu erhalten.
Niederschlagswasserbeseitigung
Gemäß § 51a Landeswassergesetz NRW wird für Grundstücke, die nach dem 01.01.1996 erstmals
bebaut werden, gefordert, dass das anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder
einem ortsnahen Oberflächengewässer zugeführt wird.
Lärmschutz
Zu den Aufgaben der Bauleitplanung gehört die am Grundgedanken des vorbeugenden Immissionsschutzes (§ 1 BauGB) orientierte Ordnung der baulichen Nutzungen. Diese soll so erfolgen, dass
schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden
Gebiete soweit wie möglich vermieden werden (§ 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz). Die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß den Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 zu
ermitteln. Die DIN 18005 ‚Schallschutz im Städtebau’ enthält als Zielvorstellung schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen sind
gemäß DIN 4109 ‚Schallschutz im Hochbau’ zu kennzeichnen.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch und seine Gesundheit sind insbesondere Aspekte wie
Erholung und Freizeit, Lärmimmissionen u.ä. zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu erfüllen.
2.1.1
Situationsbeschreibung
Die durch den Bebauungsplan beanspruchte Fläche hat aufgrund der Abtrennung durch die Weißdornhecke entlang der Niederforstbacher Straße als auch entlang der Pützgasse keine Bedeutung für
die angrenzende Bevölkerung. Die unmittelbare Naherholungsfunktion beschränkt sich auf die Wahrnehmung der vorgenannten Gehölzstrukturen und die Überleitung in einen offenen weitläufigen Landschaftsraum.
Die Lärmbelastung an der Niederforstbacher Straße wurde 2006 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 882 -Niederforstbacher Straße / An der Vennbahn- betrachtet. Aufgrund der großen Entfernung zur Bundesautobahn A 44 mit einem KfZ-Aufkommen von ca. 38.000
KfZ / 24 h ist auch bei ungünstiger Windausrichtung nicht von einer Lärmbeeinträchtigung auszugehen.
Im direkten Umfeld des Bebauungsplangebietes sind keine Gewerbebetriebe oder sonstige Emittenten
vorhanden, die wesentliche Lärmemissionen erzeugen und Immissionskonflikte auslösen könnten. Be-
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
züglich des landwirtschaftlichen Betriebes Grieff ca. 530 m westlich des Plangebietes sind Geruchsbelästigungen aufgrund der großen Entfernung ausgeschlossen, die den Höchstwert für Wohngebiete der
Geruchsimmissionsrichtlinie überschreiten. Der südlich des Plangebietes betriebene Pferdehof weist
eine geringe Tierplatzzahl auf und bewegt sich somit in Bezug auf Gerüche im Rahmen dessen, was
aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und daraus resultierenden Immissionen allgemein zu erwarten ist.
Innerhalb des Plangebietes liegen gemäß Altlastenkataster keine Einträge von Altstandorten und Altablagerungen vor.
2.1.2
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Durch das zukünftige Baugebiet wird ca. fünf Familien ein hochwertiges Wohnen in einem attraktiven
Wohnumfeld geboten. Aufgrund der Bauweise ‚Einzel- und Doppelhäuser‘ wird eine hohe Wohnqualität
geschaffen, die der Regeneration der zukünftigen Bewohner dient. Durch die Planung wird das heutige
Landschaftsbild nahwirksam gering beeinträchtigt. Fernwirksam wird die Dachlandschaft der Bebauung
in den Vordergrund treten. Bestehende Naherholungsfunktionen bleiben aufrechterhalten und durch
den beabsichtigten Ausbau des Gehweges an der Niederforstbacher Straße unterstützt.
Der durch das Planvorhaben zusätzlich erzeugte KfZ-Verkehr ist gering und führt zu keiner nennenswerten Zunahme der Schallleistung. Der zu erwartende Baustellenverkehr wird über die Niederforstbacher Straße abgewickelt.
Die Lärmbelastung an der Niederforstbacher Straße wurde bereits 2006 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 882 -Niederforstbacher Straße / An der Vennbahn- betrachtet.
Die seinerzeit zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen haben nach wie vor Gültigkeit und können
auch für das anstehende Verfahren herangezogen werden. Entsprechend der Darstellung der Isophonen innerhalb des Bebauungsplanes sollten die zur Straße gewandten Gebäudeflächen der geplanten
Randbebauung mit einem resultierenden Schalldämmmaß von mindestens 35 dB(A) entsprechend
dem Lärmpegelbereich III ausgestattet werden.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.2003 ‚Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im
Städtebau‘ löst das Plangebiet die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Pro Kind sind 10 m²
öffentliche Spielplatzfläche anzusetzen. Pro Wohneinheit ist von zwei Kindern auszugehen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann aufgrund der Lage am Landschaftsrand und des vorhandenen Spielplatzes um die Hälfte reduziert werden. Daraus resultiert bei fünf Hauseinheiten mit maximal je 2 Wohneinheiten eine Größe von 100 m². Aufgrund der geringen Größe entfällt die Errichtung eines eigenständigen Spielplatzes.
2.1.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Zur Schaffung einer hohen Wohnqualität, die der Regeneration der zukünftigen Bewohner des
Plangebietes dient, wird eine offene Bauweise für Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt. Gleichzeitig wird die Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl auf maximal 25 % statt 50 %
beschränkt
Die zukünftigen Baukörperproportionen orientieren sich an der Bestandsbebauung und fügen
sich somit in das bestehende Ortsbild ein
Durch die weitest gehende Erhaltung der Hecken wird die Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion minimiert
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
Entlang der Niederforstbacher Straße wird ein einzuhaltendes resultierendes Schalldämmmaß für
die angrenzenden Fassaden festgesetzt
Die Wegeverbindung zur Pützgasse wird durch Ausbau des südlich gelegenen Gehweges entlang der Niederforstbacher Straße unterstützt
2.2
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu pflegen und
zu entwickeln. Zur Beurteilung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen und der biologischen Vielfalt wurde
vom Büro RaumPlan, Aachen, 03. Dezember 2012 der Landschaftspflegerische Fachbeitrag erstellt.
Die Vorprüfung der Artenschutzbelange wurde von Dipl. Biol. A. Hellenbroich, Aachen, Mai 2012 vorgenommen.
2.2.1
Situationsbeschreibung
Bei den Flächen des Plangebietes handelt es sich vorrangig um intensiv genutztes Grünland, das
nach Nordwesten und Südwesten zu den angrenzenden Verkehrsflächen von ortstypischen Weißdornhecken eingefasst wird. Diese Hecken setzen sich außerhalb des Plangebietes entlang der Pützgasse
in ca. 90 m Länge und entlang der Niederforstbacher Straße in ca. 150 m Länge fort. Im Bereich des
Plangebietes ist die Hecke im Bereich der Pützgasse mit Brombeeren und Rotbuchen sowie zur Niederforstbacher Straße hin mit Hasel und Bergahorn durchsetzt.
Entlang der Niederforstbacher Straße wird die Hecke im mittleren Abschnitt von einer Reihe mit 16
hochgewachsenen Fichten begleitet. An der nordöstlichen Grenze zur Bestandsbebauung befinden
sich zwei alte Obstbäume (Zwetschge und Sauerkirsche).
Ein abgezäunter ca. 60 m² großer Teilbereich des östlichen Plangebietes wird als Garten zum Obstund Gemüseanbau genutzt. Nach Südosten grenzt das Plangebiet an Wiesen- und Weideflächen,
Richtung Südwesten an Flächen eines Reithofes. Generell ist der angrenzende Landschaftsraum von
weiträumiger Grünlandnutzung geprägt, die von zahlreichen Strukturelementen wie Hecken, Einzelbäumen und Baumgruppen durchzogen ist.
Aufgrund der Siedlungsnähe, der teilweise gärtnerischen Nutzung und dem geringen Anteil alter höhlenreicher Bäume in der Feldflur kann davon ausgegangen werden, dass das Vogelartenspektrum im
Plangebiet weitgehend bereits dem des benachbarten Siedlungsraumes entspricht. Grundlage für die
Überprüfung einer möglichen Betroffenheit geschützter Tierarten ist die Artenliste des Landesamtes für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) mit Bezug auf das Messtischblatt (MTB) 5202
Aachen. Nach Angaben des LANUV NRW sind insgesamt Vorkommen von 39 geschützten Tierarten
bekannt, die planungsrelevant sind.
2.2.2
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen werden Eingriffe ermöglicht, die zu einer
Flächenversiegelung von ca. 820 m² und zu einem Verlust von Vegetationsflächen mit einer Wertigkeit
von ca. 540 Einheiten gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag führen werden und nicht innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden können. Durch entsprechende Festsetzungen und Maßnahmen werden ca. 520 Einheiten innerhalb des Plangebietes und somit 48,9 % des Gesamteingriffs
kompensiert.
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
Gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag ergeben sich folgende Ausgangs- und Planungszustände des Untersuchungsraumes:
Ausgangszustand des Untersuchungsraumes
Biotoptyp Kurzbezeichnung
Artenarmes Intensivgrünland
Hecken
Nadelbäume
Obstbäume
Zier- und Nutzgarten, strukturarm
Summe
Fläche (m²)
2.055
141
163
57
59
Wert
0,4
0,6
0,5
0,9
0,3
2.475
Flächenwert
822
85
82
51
18
1.058
Planungszustand nach Realisierung des Vorhabens
Biotoptyp Kurzbezeichnung
Bebaute Fläche
Zufahrten, unbefestigt
Zier- und Nutzgarten, strukturarm
Zier- und Nutzgarten, strukturreich
Hecken Erhalt
Hecken Planung
Summe
Planungszustand – Ausgangszustand:
Fläche (m²)
820
206
920
300
119
110
2.475
Wert
0,0
0,1
0,3
0,35
0,6
0,4
Flächenwert
0,0
21
276
105
71
44
517
- 541
Zur Kompensation des Ausgleichsdefizites von 541 Einheiten sind zwischen der Stadt Aachen und
dem Erschließungsträger im weiteren Verfahren Maßnahmen auf externen Flächen abzustimmen und
vertraglich zu vereinbaren.
Für die 39 planungsrelevanten MTB-Arten gemäß LANUV kann gemäß Artenschutzvorprüfung eine
negative Betroffenheit durch das Plangebiet ausgeschlossen werden. Somit ist mit der Durchführung
des Planungsvorhabens kein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verbunden. Insbesondere werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten beschädigt oder zerstört.
Soweit durch die Bebauung ein Lebensraumverlust durch Versiegelung eintreten wird, wird das Plangebiet aufgrund der zu erwartenden Umwandlung der Intensivwiese in Hausgärten und dem Anpflanzungsgebot von Heckenpflanzungen eine Verbesserung erfahren. Für die potentiell vorkommenden
planungsrelevanten Vogelarten erfolgt angesichts der geringen Größe des Plangebietes und wegen
des Umstandes, dass das Plangebiet an weiträumige Wiesenflächen angrenzt, auch keine relevante
Einschränkung als Nutzungshabitat.
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
2.2.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Durchgrünung des Baugebietes durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern
Reduzierung der Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl von 50 % auf 25 %, damit geringere Versiegelung außerhalb der überbaubaren Flächen
Regelung, dass PkW-Stellplätze sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen in versickerungsfähigem Pflaster auszuführen sind
Durch die Planung von ca. 1.450 m² Gartenflächen wird ein Teil der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensiert
Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Ausschluss sämtlicher Nebenanlagen
Weitestgehender Erhalt der vorhandenen Weißdornhecken
Festsetzung von Heckenpflanzungen am südöstlichen Rand der privaten Grünfläche
Regelung externer Ausgleichsmaßnahmen im Planverwirklichungsvertrag zwischen Erschließungsträger und Stadt Aachen
Verpflichtung des Erschließungsträgers, in den Kaufverträgen mit den einzelnen Bauherren die
Anpflanzungs- und Erhaltungsmaßnahmen zu regeln
2.3
Schutzgut Boden
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse auf Dauer im
Plangebiet gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Die vorhandenen Böden sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz
(LbodSchG) besonders zu schützen.
2.3.1
Situationsbeschreibung
Ausgehend von den geologischen, den topographischen sowie den klimatischen Gegebenheiten haben sich im Plangebiet gemäß Bodenkarte vorrangig Böden des Typs Pseudogley, zum Teil auch
Braunerde-Pseudogleye mit schluffigen, vereinzelt schwach steinigen oder schwach sandigen Lehmen
herausgebildet. Die Böden weisen eine geringe bis sehr geringe Wasserdurchlässigkeit mit starker
Staunässe auf. Die im Plangebiet anstehenden Böden sind als schutzwürdig (Stufe 3) einzustufen.
Es liegen keine Eintragungen über altlastenverdächtige Flächen bzw. schädliche Bodenveränderungen
innerhalb des Plangebietes vor.
2.3.2
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Aufgrund der heute nicht vorhandenen Versiegelung innerhalb des Plangebietes besteht eine generelle
Empfindlichkeit gegenüber einer zukünftigen Überbauung. Durch den Bebauungsplan wird die Möglichkeit eröffnet, insgesamt ca. 820 m² zu versiegeln. Damit wird die Bodenfunktion als Speicher und
Puffer des Niederschlagswassers eingeschränkt. Das Potential der schutzwürdigen Bodenfunktion ist
jedoch nicht als hoch einzustufen. Somit liegt zwar ein Eingriff in den Bodenhaushalt vor, der aber insbesondere aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme als gering bewertet wird.
2.3.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzelund Doppelhäusern
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
Reduzierung der Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl von 50 % auf 25 %, damit geringere Versiegelung außerhalb der überbaubaren Flächen
Regelung, dass PkW-Stellplätze sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen in versickerungsfähigem Pflaster auszuführen sind
Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Ausschluss sämtlicher Nebenanlagen, dadurch de facto Reduzierung der GRZ von 0,4 auf 0,3 bezogen auf das gesamte Plangebiet
2.4
Schutzgut Wasser
Im Vordergrund der Umweltprüfung bezüglich des Schutzgutes Wasser stehen der Schutz der Gewässer und deren Funktion für den Menschen und den Naturhaushalt. Zu prüfen ist u.a. der Umgang mit
dem Grundwasser, dem Niederschlagswasser, den Abwässern und die Beachtung der Wasserschutzzonen.
2.4.1
Situationsbeschreibung
Gemäß Bodenkarte weisen die Böden innerhalb des Plangebietes eine geringe bis sehr geringe Wasserdurchlässigkeit und eine starke Staunässe auf. Entsprechend schließt die Versickerungspotentialkarte für nahezu das gesamte Plangebiet die Versickerungsmöglichkeit aus. Der Flurabstand des
Grundwassers beträgt im Plangebiet drei bis fünf Meter, von Norden nach Süden ansteigend.
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet. Jedoch reicht die Entwurfsplanung
des Wasserschutzgebietes ‚Eicher Stollen‘ bis an die nordwestliche Grenze des Plangebietes heran.
Daraus resultieren jedoch für das Plangebiet keine Einschränkungen. Oberirdische Gewässer sind im
direkten Umfeld des Plangebietes nicht vorhanden. Im Abstand von ca. 270 m verläuft südlich der
Holzbach. Westlich der Niederforstbacher Straße liegt im Abstand von ca. 300 m zum Plangebiet ein
ehemaliger Steinbruch, der heute zur Wassergewinnung genutzt wird.
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Inde, an deren Unterlauf keine Hochwassergefahr besteht.
Deswegen sind keine begrenzenden Maßnahmen wie Rückhaltungen des anfallenden Niederschlagswassers erforderlich.
2.4.2
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Das anfallende Niederschlagswasser unbebauter Grundstücke ist grundsätzlich gemäß § 51a LWG zu
versickern oder in ein ortsnahes Gewässer einzuleiten. Eine gezielte Versickerung ist aufgrund der anstehenden Böden mit einem geringen bis sehr geringen Durchlässigkeitsbeiwert nicht umsetzbar. Eine
Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in ein Gewässer ist aufgrund der Entfernung wirtschaftlich nicht tragbar. Deswegen kann das Niederschlagswasser ohne Rückhaltung dem vorhandenen Mischwasserkanal der Pützgasse zugeführt werden. In denselben Kanal wird das Schmutzwasser
eingeleitet. Die notwendigen Klärkapazitäten sind vorhanden.
Aufgrund des großen Flurabstandes des Grundwassers werden bei der zukünftigen Bebauung die
Kellergeschosse voraussichtlich nicht in das Grundwasser einbinden, so dass ein Aufstauen bzw. Absenken des Grundwasserstromes durch einragende Bauteile grundsätzlich nicht zu besorgen ist. Sollten Bauwerke dennoch in das Grundwasser einbinden oder wird das Grundwasser aufgegraben, werden Schutzmaßnahmen für das Grundwasser erforderlich. Diese sind zwingend und unverzüglich mit
der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Wegen der starken Staunässe wird dringend empfohlen,
Abdichtungen der Bauwerke gegen Staunässe vorzusehen. Zum Schutz vor Metallauswaschungen
sind großflächige Metalleindeckungen als Dachhaut oder als Fassadenverkleidung nicht zugelassen.
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
2.4.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzelund Doppelhäusern
Reduzierung der Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl von 50 % auf 25 %, damit geringere Versiegelung außerhalb der überbaubaren Flächen
Regelung, dass PkW-Stellplätze sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen in versickerungsfähigem Pflaster auszuführen sind
Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Ausschluss sämtlicher Nebenanlagen, dadurch de facto Reduzierung der GRZ von 0,4 auf 0,3 bezogen auf das gesamte Plangebiet
Regelung, dass bei Einbindung des Bauwerks in das Grundwasser oder bei Aufgrabung des
Grundwassers Schutzmaßnahmen für das Grundwasser erforderlich werden, die mit der Unteren
Wasserbehörde abzustimmen sind
Regelung, dass großflächige Metalleindeckungen als äußere Dachhaut oder als Fassadenverkleidung grundsätzlich unzulässig sind, wenn nicht sichergestellt ist, dass die ausgespülten
Schwermetallpartikel durch Vorklärung des Niederschlagswassers zurückgehalten und entsorgt
werden
Regelung, das über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw.
-ableitungen nicht ohne Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde vorgenommen werden dürfen
Hinweis, das Bauteile, die in das Grundwasser oder ins Schichtenwasser einschneiden, druckwasserdicht laut DIN 18195-6 auszubilden sind
Hinweis, das unbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen gesammelt und
dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden kann
2.5
Schutzgüter Luft und Klima
2.5.1
Situationsbeschreibung
Gemäß dem gesamtstädtischen Klimagutachten der Stadt Aachen, Aachen, Oktober 2001, befindet
sich das Plangebiet innerhalb des Klimatops ‚Freilandklima‘. Zum Klimatop Freilandklima zählen im
Aachener Süden vorrangig Grünland und Heckenlandschaften. Die Tagesgänge von Strahlung, Temperatur und Luftfeuchte sind hier stark ausgeprägt. Die vorhandenen Freiflächen wirken somit als
nächtliches Entstehungsgebiet von Kaltluft. Aufgrund seiner topographischen Lage und seiner Lage im
städtebaulichen Zusammenhang hat das Plangebiet jedoch keine Funktion als Frischluftschneise für
angrenzende bebaute Bereiche.
Bedeutende gewerbliche Emittanten sind innerhalb der Nachbarschaft nicht vorhanden. Auch durch
den landwirtschaftlichen Betrieb Grieff westlich des Plangebietes ist aufgrund der Entfernung von ca.
530 m und der für das Plangebiet günstigen Windausrichtungsverteilung keine Beeinträchtigung zu
erwarten. Somit ist insgesamt von guten lufthygienischen Verhältnissen auszugehen. Diese Situation
wird im Nahbereich durch das Verkehrsaufkommen auf der Niederforstbacher Straße auch nicht negativ beeinflusst, weil durch die vorhandene offene Bebauung keine hohe Immissionskonzentration zu
verzeichnen ist.
2.5.2
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Bestandsbebauung nordwestlich und nordöstlich des Plangebietes ist nicht davon auszugehen, dass durch das zukünftige Baugebiet die klimatische Situation in
den angrenzenden Wohngebieten negativ beeinflusst wird. Durch die offene Bauweise mit Einzel- und
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
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Fassung vom 21.01.2013
Doppelhäusern, der geringen Grundflächenzahl bezogen auf das Gesamtgebiet und der geringen Gebäudehöhe wird die Beeinflussung der klimatischen Verhältnisse minimiert.
Zur Reduktion der Schadstoffbelastung durch zukünftige Heizungsanlagen in den Privathäusern sollten
die Bauvorhaben so geplant werden, dass der Energiebedarf reduziert wird. Zur Energiedeckung ist
vorrangig die Nutzung regenerativer Energien durch den Einbau von Solarkollektoren, fotovoltaischen
Anlagen und Wärmepumpen anzustreben. Bezüglich einer zentralen Nahwärmeversorgung ist aufgrund der geringen Plangebietsgröße und der geringen Dichte ausgeschlossen, dass das Plangebiet
wirtschaftlich zu versorgen ist.
5.2.5.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Reduzierung der Oberflächenversiegelung durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzelund Doppelhäusern
Reduzierung der Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl von 50 % auf 25 %, damit geringere Versiegelung außerhalb der überbaubaren Flächen
Festsetzung einer geringen Gebäudehöhe
Anordnung der Baufenster derart, dass eine Grünvernetzung mit dem angrenzenden Landschaftsraum ermöglicht wird
Regelung, dass PkW-Stellplätze sowie Zufahrten zu Stellplätzen, Carports und Garagen in versickerungsfähigem Pflaster auszuführen sind
Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Ausschluss sämtlicher Nebenanlagen, dadurch de facto Reduzierung der GRZ von 0,4 auf 0,3 bezogen auf das gesamte Plangebiet
Deckung des Energiebedarfs durch Nutzung regenerativer Energien durch den Einbau von Solarkollektoren, fotovoltaischen Anlagen oder Wärmepumpen
2.6
Schutzgut Landschaft
2.6.1
Situationsbeschreibung
Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes wird bestimmt durch den Siedlungsbereich Niederforstbach mit einem aufgelockerten Ortsrand, hier insbesondere durch die unmittelbar gegenüberliegende Bebauung im Bereich des ehemaligen Kalkwerkes. Des Weiteren wird das Landschaftsbild
durch die Waldbestände und das südlich angrenzende Grünland mit seinen zahlreichen Strukturelementen geprägt.
Besonders markant und landschaftsprägend ist die langgezogene und durchwachsene Weißdornhecke entlang der Niederforstbacher Straße und auch entlang der Pützgasse. Die auf dem Grundstück
vorhandene Fichtenreihe wirkt sich zwar auf das Landschaftsbild aus, ist aber als standortuntypisch
und somit nicht als positiv prägend zu bezeichnen.
2.6.2
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
Die Beschränkung auf Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten und die damit einhergehende intensive Begrünung des Plangebietes schaffen einen harmonischen Übergang zum
Landschaftsraum. Das nahwirksame Erscheinungsbild des überplanten Bereiches wird auch in Zukunft
durch die zu erhaltende Heckenstruktur entlang der Niederforstbacher Straße und insbesondere entlang der Pützgasse geprägt und somit nur gering beeinträchtigt. Dieses Erscheinungsbild wird durch
die zusätzliche Anpflanzung einer Hecke an der südöstlichen Grenze des Plangebietes unterstützt. In
der Fernwirkung wird die standortuntypische Fichtenreihe durch die Baukörper und deren Bedachung
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Bebauungsplan Nr. 949
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Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
ersetzt. Langfristig werden die festgesetzten niedrigen Trauf- und Firsthöhen und die insgesamt geringe Dichte dazu führen, dass die Bäume und Gehölze der Gartenflächen dominieren werden.
2.6.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Weitestgehender Erhalt der begrenzenden Weißdornhecken entlang der Niederforstbacher Straße und der Pützgasse
Festsetzung einer anzupflanzenden Hecke entlang der südöstlichen Grenze des Plangebietes
Durchgrünung des Baugebietes durch Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern und einer insgesamt geringen Grundflächenzahl
Begrenzung der überbaubaren Flächen und der Gebäudehöhen zur Schaffung eines in sich harmonischen Ortseinganges
Einfügung in die Bestandsbebauung
2.7
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
2.7.1
Situationsbeschreibung
Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären,
ob innerhalb des Plangebietes Siedlungsreste aus der römischen oder der mittelalterlichen Periode erhalten geblieben sind.
2.7.2
Beurteilung der Planungsein- und -auswirkungen
In dem Planverwirklichungsvertrag mit dem Erschließungsträger wird der Hinweis aufgenommen, dass
auftretende archäologische Bodenfunde oder Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde zu melden sind.
Als identifikationsstiftende Maßnahmen wird durch entsprechende Gehwegverbreiterungen die Lage
der Pützgasse aufgewertet. Des Weiteren werden die vorhanden Weißdornhecken entlang der Niederforstbacher Straße und der Pützgasse erhalten.
2.7.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Regelung, dass bei eventuellen Bodenfunden die Untere Denkmalbehörde zu verständigen ist
Aufwertung der Pützgasse durch Verbreiterung der Zuwegung
Weitestgehender Erhalt der vorhandenen Weißdornhecken entlang der Pützgasse und der Niederforstbacher Straße
2.8
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in
unterschiedlichem Maße. Die aus methodischen Gründen schutzgutbezogene Vorgehensweise der
Untersuchung betrifft ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Wechselwirkungen, die über die
bereits bei den einzelnen Schutzgütern berücksichtigten Funktionszusammenhängen hinausgehen, ergeben sich nicht.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen wurden im Rahmen der einzelnen Schutzgüter beschrieben. Eine Verstärkung der Auswirkungen durch sich gegenseitig in negativer Weise beeinflussende Wirkungen ist nicht zu erwarten.
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
2.9
Zusammengefasste Umweltauswirkungen
Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um ein Allgemeines Wohngebiet für insgesamt ca.
fünf Einzelhäuser und Doppelhaushälften. Die Lärmimmissionen durch die Niederforstbacher Straße
können durch entsprechende Maßnahmen innerhalb des Plangebietes gemindert werden. Aufgrund
der insgesamt geringen Dichte, der festgesetzten Bauweise, der Ausweisung einer privaten Grünfläche
und durch den weitestgehenden Erhalt der vorhandenen Heckenstrukturen ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen auszugehen. Besonders oder streng geschützte
Tierarten sind von dem Neubauvorhaben nicht betroffen. Der Verlust von Bodenfunktionen wird aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme als nicht erheblich eingestuft, so dass für den Eingriff in
den Bodenhaushalt kein Ausgleich zu leisten ist. Bei Regelung entsprechender Maßnahmen im Rahmen des Planverwirklichungsvertrages werden auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser als
gering angesehen. Die offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern und die insgesamt geringe
Dichte führen zu unerheblichen Auswirkungen auf Klima und Luft. Durch die Sicherung der Heckenstrukturen und durch die geringe Gebäudehöhe wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes minimiert.
3.
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
3.1
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Mit der Realisierung des Bebauungsplanes ‚Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse‘
sind voraussichtlich die vorgenannten Umweltauswirkungen verbunden. Durch die beschriebenen
Kompensationsmaßnahmen können die negativen Umweltauswirkungen minimiert werden, so dass
keine wesentlichen Risiken für die Schutzgüter zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung und Realisierung der genannten Maßnahmen entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen.
3.2
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Bereich der Niederforstbacher Straße eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Die Beibehaltung der heutigen
Situation wäre aufgrund des städtebaulich heute unbefriedigenden Ortseinganges nicht sinnvoll. Die
Nichtrealisierung des Planverfahrens könnte aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens dazu führen, dass die Flächen letztendlich gemäß § 34 BauGB bebaute werden könnten. Die Bebauung würde
dann ohne planerisches Gesamtkonzept, ohne landschaftsökologische Ausgleichsmaßnahmen und
damit voraussichtlich ohne Erhalt der Heckenstrukturen realisiert werden.
Die Nichtrealisierung des Baugebietes würde aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage nach familienfreundlichen Grundstücken voraussichtlich zu einer anderweitigen, in der Gesamtheit ungünstigeren
Lage eines zukünftigen Wohngebietes führen.
3.3
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die große Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken innerhalb des Stadtgebietes Aachen und
insbesondere im Stadtteil Aachen-Brand rechtfertigt die Ausweisung des Plangebietes an diesem
Standort, der verkehrsgünstig liegt. Durch den Bebauungsplan wird die Herstellung einer sinnvollen
Ortseinfahrt im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gewährleistet. Zusätzlich wird
an diesem Standort eine Fläche in Anspruch genommen, die im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen 1980 als Wohnbaufläche dargestellt wird.
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Bebauungsplan Nr. 949
-Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse-
Umweltbericht
Fassung vom 21.01.2013
Im Zuge der Entwicklung des städtebaulichen Vorentwurfes wurden verschiedene Vorkonzepte erstellt,
die bezüglich der Bauweise Ähnlichkeiten, bezüglich der überbaubaren Flächen und der Dichte aber
Unterschiede aufweisen. Mit dem vorliegenden Rechtsplan wurde diejenige Variante weiterentwickelt,
die die höchste Wohnqualität und eine gute Einbindung in den Baubestand und in den Landschaftraum
erwarten lässt.
4.
Zusätzliche Angaben
4.1
Technische Verfahren zur Umweltprüfung
Zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
erarbeitet (Büro RaumPlan Aachen, 21.Januar 2013). Die Ausgleichsbilanzierung innerhalb dieses
Fachbeitrages basiert auf dem ‚Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft‘, Stand 01.01.2006 des Fachbereiches Umwelt der Stadt Aachen.
Der Fachbeitrag Artenschutz wurde von Dipl. Biol. A. Hellenbroich, Aachen Mai 2012 erstellt. Der
Fachbeitrag entspricht der Artenschutzvorprüfung Stufe 1 und wurde gemäß den Vorgaben, des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und
Verkehr vorgenommen.
4.2
Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung
Der Zeitpunkt der Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren 1. Überprüfung
werden innerhalb des Planverwirklichungsvertrages mit dem Erschließungsträger geregelt. Innerhalb
der Umweltprüfung haben sich keine Hinweise ergeben, dass sich innerhalb der Planrealisierung Umweltfolgen ergeben könnten, die im Umweltbericht nicht erfasst wurden.
4.3
Zusammenfassung
Das Bebauungsplanverfahren dient der Bereitstellung von Bauland, um der Nachfrage nach Grundstücken vor allem für Einzelhäuser zu entsprechen und um eine geordnete Ortseinfahrt in den Siedlungsbereich zu gewährleisten. Die im Plangebiet vorgesehene Bauweise entspricht der Bebauung in dem
angrenzenden Bestand. Bei den in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich um Grünlandflächen.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung eines anerkannten Beurteilungsmaßstabes bewertet. Der landschaftsökologische Eingriff wird aufgrund der geringen Dichte bezogen
auf das gesamte Plangebiet und aufgrund des Erhaltes vorhandener Heckenstrukturen zum Teil innerhalb des Plangebietes ausgeglichen.
Als wichtigste grünordnerische Ausgleichsmaßnahme gelten die privaten Gartenflächen und die Festsetzung von Flächen zur Erhaltung und dem Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Maßnahmen
zur Vermeidung und Minimierung einzelner Umweltauswirkungen werden bezogen auf die jeweiligen
Schutzgüter im Umweltbericht aufgeführt.
Unter Einbeziehung eines noch abzustimmenden externen Ausgleichs führen die Maßnahmen zum
Ausgleich der Umweltauswirkungen, sodass nach Realisierung in der Gesamtheit keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.
5.
Grundlagen
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Büro RaumPlan Aachen; Aachen, 21. Januar 2013
Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Niederforstbacher Straße / Pützgasse, Dipl. Biol.
A. Hellenbroich; Aachen, Mai 2012
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KS 247,89
KD 251.31
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KS 247,85
KD 251.44
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KS 247,98
KD 251.79
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Am Alten Kalkwerk
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KD 252.95
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KD 249.89
250.69
250.97
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K=6,0
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Obst
U=0,6
K=6,0
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d
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Stadt Aachen
399
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Umgrenzung des räumlichen
Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes
Obstbäume
Nadelbaumgruppe
Hecken
401
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se
P
gas
z
t
ü
RaumPlan Aachen
21. Januar 2013
M. 1:500
272
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag - Bestand
Flurstücke
297 / 298 Flur 9
273
Niederforstbacher Straße
9
21
223
294
Zier- und Nutzgarten, strukturarm
Intensivwiese
BIOTOPTYPEN
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3
2
404
9b
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20
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7
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3
436
- Anpflanzung einer zweizeiligen Hecke mit 3 Pflanzen je
laufenden Meter gemäß Pflanzliste
- Alternativ ist eine gleichwertige Bepflanzung mit
Sträuchern zulässig.
- Bauliche Anlagen, Mauern und undurchsichtige Zäune
sind innerhalb der festgesetzten Fläche unzulässig.
- Dauerhafte Erhaltung und Pflege
- Ausschluss von Nebenanlagen
Private Grünflächen
439
KS 247,89
KD 251.31
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251.66
251.85
252.04
252.21
252.43
251.29
251.48
252.20
252.63
252.77
252.89
253.00
83
a
252.52
252.69
251.26
251.07
251.47
251.65
251.85
252.05
252.28
252.69
252.32
252.58
251.45
251.60
251.85
251.90
252.08
252.22
251.25
251.10
252.93
252.76
252.98
297
Obst
U=0,6
K=6,0
252.97
252.38
252.86
253.02
253.36
252.71
251.62
256
251.55
251.91
252.17
252.50
251.41
252.04
252.69
252.60
252.66
Obst
U=0,6
K=6,0
252.47
252.58
296
251.61
253.50
253.59
411
252.40
98
85
d
412
295
398
280
400
Stadt Aachen
399
397
Umgrenzung des räumlichen
Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes
Hecken
401
403
413
Zier- und Nutzgarten,
strukturreich
Zier- und Nutzgarten, strukturarm
RaumPlan Aachen
21. Januar 2013
M. 1:500
272
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag - Planung
Flurstücke
297 / 298 Flur 9
273
Niederforstbacher Straße
9
21
223
294
Versiegelte Flächen durch Gebäude
BIOTOPTYPEN
225
3
2
404
9b
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
- Die vorhandene Hecke ist dauerhaft zu erhalten und zu
pflegen und bei Abgang zu ersetzen
233
- Die DIN 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ist zu
beachten
- Bauliche Anlagen, Mauern und undurchsichtige Zäune
sind innerhalb der festgesetzten Fläche unzulässig.
Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
eg
W
- Die vorhandene Hecke ist dauerhaft zu erhalten und zu
pflegen und bei Abgang433
zu ersetzen
- Je Grundstück darf die vorhandene Hecke in einer
438
Länge von maximal 3,50 m zur Anlegung einer Zufahrt
unterbrochen werden.
- Die DIN 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ist zu
437
beachten
- Bauliche301
Anlagen, Mauern und undurchsichtige Zäune
sind innerhalb der festgesetzten Fläche unzulässig.
Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
- Festsetzung einer offenen Bauweise mit Einzel- und
430
429 Doppelhäusern
431
432 Überschreitung
434
- Die gemäß § 19 (4) BauNVO zulässige
435
der Grundflächenzahl wird auf 25 % der Grundflächenzahl reduziert.
- Pkw-Stellplätze spwie Zufahrten zu Stellplätzen,
Carports und Garagen sind in versickerungsfähigem
Pflaster auszuführen.
Allgemeines Wohngebiet
9
c
11
85
13
85
Am Alten Kalkwerk
4
Ge
hw
6
n
8
eg
ch
10
8
83
tr
221
12
e
85
eg
r
To
87
rk
str
Pa
85
eif
e
85
hw
Ge
d
0,
U=
c
r
83
Fi
ch
ten
0
10
aß
e
er
S
stb
a
d
e
rfo
Ni
e
449
20
se
P
gas
z
t
ü
- Begründung
- Städtebaulicher Vertrag
Beigefügt ist dem Bebauungsplan:
Entwurf
Lageplan
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
ED
3 Vollgeschosse, ausgebautes Dachgeschoß
III
W
Im Auftrag:
Im Auftrag:
Im Auftrag:
Der Oberbürgermeister
375
Aachen, den
In Vertretung:
Der Oberbürgermeister
433
431
W
eg
432
7
437
436
438
434
5
439
435
3
251.60
251.65
251.81
KS 247,85
KD 251.44
356
234
251.63
KS 247,98
KD 251.79
442
251.96
251.84
251.34
252.13
5
#
251.71
252.15
252.18
252.33
252.36
251.76
251.55
250.86
251.36
251.45
Ga
251.64
250.52
250.94
251.66
Aachen, den
Oberbürgermeister
252.73
252.40
252.57
5
3,
#
251.66
251.85
252.04
252.21
252.43
250.18
250.82
251.07
251.30
251.56
251.71
250.23
250.40
250.61
251.14
251.53
KD 249.89
250.69
250.97
251.20
251.55
,0
17
251.64
251.10
251.47
251.26
0
2,
251.65
251.07
#
250.87
252.32
252.58
251.62
256
251.55
251.91
252.17
252.50
251.41
252.04
251.61
252.47
252.58
296
#
2,0
252.69
252.60
252.66
Obst
U=0,6
K=6,0
252.71
253.50
253.59
411
252.40
253.65
254.37
471
412
295
83
Aachen, den
Im Auftrag:
Der Oberbürgermeister
Dieser Plan ist gemäß § 10 (3) BauGB mit der am
erfolgten Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft getreten.
251.45
251.60
251.85
251.90
252.08
252.22
251.25
251.10
252.93
252.76
252.69
297
Private
Grünfläche
251.29
251.47
252.05
252.28
251.85
(Gartenland)
250.90
251.36
ED
251.48
252.52
252.69
252.98
Ga
253.36
Obst
U=0,6
K=6,0
252.97
252.38
B
LP
II
,5
12
III
#
252.86
253.02
B
LP
252.79
GRZ 0,4
252.20
252.63
252.77
298
#
251.92
251.73
252.06
252.21
#
252.89
253.00
WA II
251.79
251.91
251.95
252.09
252.23
252.39
252.48
5
1,
252.87
TH 260.0
FH 263.5
252.49
252.83
252.99
253.25
,5
12
251.78
#
251.87
KD 252.95
Reithalle
251.11
251.40
251.59
251.72
251.72
251.78
252.09
252.31
252.44
252.21
251.81
252.39
252.55
252.10
TH 259.4
FH 262.9
251.84
3,
#
#
# 3,0
5
,
1
251.61
251.67
251.97
5
1,
443
444
445
Es wird bestätigt, dass der Bebauungsplan den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei dem Zustandekommen beachtet worden
sind.
KS 247,89
KD 251.31
440
441
4
446
253.66
253.75
253.81
712
398
9
21
225
273
280
84
320
221
272
399
223
401
404
402
949
Bebauungsplan Nr.
403
378
21
7
1
405
2
21.01.2013
391
406
Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse
415
400
397
413
294
321
9a
20
Der Oberbürgermeister
233
301
430
9
6
449
447
713
23
7
se
ras
rst
nst
e
179
Der Oberbürgermeister
465
eg
W
429
11
8
450
Vennbahnweg
557
9
615
1
Aachen, den
428
427
13
Dieser Plan ist gemäß § 10 (1) BauGB vom Rat der
Stadt Aachen am
als Satzung
beschlossen worden.
358
426
15
Am Alten Kalkwerk
10
451
697
635
23
Mü
82
9
20
Aachen, den
Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen geändert worden. Die Änderungen sind eingetragen.
Der geänderte Plan hat gemäß § 4a (3) BauGB in
Anwendung des § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom
bis
öffentlich ausgelegen.
470
425
Weg
17
475
12
468
707
3a
24
637
1
24
1600
a
Aachen, den
Trigonometrischer Punkt
Aufnahmepunkt
Kanalschacht
Oberirdische Leitung
Wasserleitung
469
19
14
454
417
706
3b
636
1a
24
668
207
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom
bis
öffentlich ausgelegen.
GEMARKUNG Brand
FLUR 9
1 : 500
Grenze Lärmpegelbereich
15
96
40kV
Zaun
Hecke
424
21
455
473
717
24
609
3
24
667
207
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am
gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung
und gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung
dieses Planes beschlossen.
LPB III
LPB II
IV. Unverbindliche Planung
Naturdenkmal
3 Vollgeschosse, Satteldach
III
ND
3 Vollgeschosse, Flachdach
Durchfahrt
Wirtschaftsgebäude
Baum
Topographische Umrisslinie
Wohnhaus mit Hausnummer
Wohnhaus ohne Hausnummer
Nutzungsartengrenze
Flurstücksnummer
Grünland
Flurstücksgrenze
III
79
548
Gartenland
Flurgrenze
Höhe in Meter über NHN
Böschung
197,7
Gemarkungsgrenze
Kreisgrenze
III. Bestandsangaben
keine
Bei Bestimmungslinien ist die Mitte der Strichstärke maßgebend.
18
1568
9b
20
II. Nachrichtliche Übernahmen
Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau)
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen
Neigungsrichtung des Pultdaches
423
16
781
708
3c
24
709
5
24
r
oben
unten
Max. Firsthöhe in Meter über NHN
FH 263.5
Fläche für Garagen
Flächenbegrenzung (nähere Bezeichnung der Fläche siehe Angabe im Plan)
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
422
474
456
782
780
291
d
24
3
638
5a
To
Fistrichtung
Max. Traufhöhe in Meter über NHN
TH 260.0
Ga
420
421
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Grünfläche
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur
Gilt jeweils für die überbaubare Fläche bzw. die Flächenbegrenzung, in der es dargestellt ist:
Zahl der Vollgeschosse als Höchsmaß
Grundflächenzahl
Allgemeines Wohngebiet
II
GRZ 0,4
WA
Räumlicher Geltungsbereich - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (schwarze Blöcke)
I. Festsetzungen
Im Auftrag
In Vertretung
ZEICHENERKLÄRUNG
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Baudezernat
Aachen, den
Der Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes (Stand: ... 2012), des städtebaulichen Entwurfs und der geometrisch
eindeutigen Festlegung der Planung.
- Lageplan
- Schriftlichen Festsetzungen
Der Bebauungsplan besteht aus:
Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse
Bebauungsplan Nr. 949
783
27
Weg
784
29
779
719
87
627
e
778
85
777
721
d
775
85
eg
W
85
b
691
24
ks
397
c
c
774
85
d
0,
8
ac
773
en
83
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de
r
83
b
S
he
r
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b
83
a
e
tra
ß
460
98
STADT AACHEN
13
776
93
eg
Ge
hw
85
tre
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Pa
r
a
Ge
85
g
hw
e
#
83
en
0
3,
Ni
e
U=
Fi
ch
t
0
10
662
21
5
11
21
58
e
ass
g
z
üt
P
Bebauungsplan - Niederforstbacher Straße,
Münsterstraße, Pützgasse
Vennbahnweg
Mü
ns
Ni
ed
er
fo
rs
tb
ac
he
rS
tra
ße
Am-Alten-Kalkwerk
ter
str
aß
e
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Püt
sse