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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
110961.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
20.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0199/WP16 öffentlich 20.02.2013 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.03.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister führt Herrn Heiner März als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und verpflichtet ihn per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0199/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.02.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 01/0199/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.02.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Frau Margret Schulz (SPD) ist durch Verzichtserklärung vom 14.02.2013 mit sofortiger Wirkung gemäß §§ 37, 38 Kommunalwahlgesetz aus dem Rat der Stadt ausgeschieden. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde als Nachfolger der auf der Reserveliste der SPD benannte Bewerber, Herr Heiner März, wohnhaft in 52072 Aachen, Nizzaallee 36 a, vom Wahlleiter festgestellt. Der Nachfolger erwirbt gemäß § 36 Kommunalwahlgesetz, §§ 62, 69 Kommunalwahlordnung die Mitgliedschaft im Rat der Stadt mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter bzw. nach Ablauf einer einwöchigen Frist seit Zustellung der Benachrichtigung über die Wahl. Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wird das neue Ratsmitglied vom Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Vorlage FB 01/0199/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.02.2013 Seite: 3/3