Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
111067.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
25.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0850/WP16
öffentlich
25.02.2013
Dez. III / FB 61/50
Richtericher Dell - Beteiligung am Programm
'100 Klimaschutzsiedlungen in NRW'
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.03.2013
11.04.2013
WLA
PLA
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand und
zum Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand und zum Programm
„100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Projekt bei der
zuständigen Auswahlkommission des Landes vorzustellen und sich damit um den Status
„Klimaschutzsiedlung“ zu bewerben.
Vorlage FB 61/0850/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat mit seinem Beschluss vom 02.09.2010 die Verwaltung beauftragt zu
klären, ob eine Aufnahme der geplanten Ortserweiterung Richtericher Dell in das Programm
„100 Klimaschutzsiedlungen“ des Landes Nordrhein-Westfalen möglich und sinnvoll ist.
Das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ ist Bestandteil der nordrhein-westfälischen
Energie- und Klimaschutzstrategie. Ziel ist in erster Linie, die wärmebedingten CO2-Emissionen in
Wohnsiedlungen zu reduzieren. Die Klimaschutzsiedlungen sollen sich über ein innovatives Energiekonzept hinaus durch besondere städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen, d.h. es soll ein
ganzheitlicher Ansatz einer nachhaltigen Stadtentwicklung bzw. Quartiersentwicklung gefördert
werden.
Auf Grundlage des Beschlusses des Planungsausschusses im September 2010 hat die Verwaltung im
Juli 2011 mit der EnergieAgentur.NRW und dem Klimaschutz-Ministerium ein Gespräch zur möglichen
Beteiligung der Stadt Aachen mit dem Projekt Richtericher Dell an dem Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ geführt. Im Ergebnis wird von den dortigen Vertretern sehr begrüßt, wenn sich die
Stadt Aachen mit dem Projekt offiziell um den Status „Klimaschutzsiedlung“ (in Planung) bewerben
würde.
An eine Klimaschutzsiedlung werden – entsprechend des Landesprogramms – grundsätzlich zu
erfüllende Anforderungen gestellt:
Als energetische Anforderung ist im Neubaubereich eine Begrenzung der CO2-Emissionen für
Heizung, Warmwasserbereitung und Hilfsenergie (jedoch ohne Haushaltsstrom) auf max.
9 kg CO2/m2a vorgeschrieben. Es ist der Wärmedämmstandard Passivhaus oder „3-Liter-Haus“
nachzuweisen. Außerdem ist ein spezifischer max. Transmissionswärmeverlust einzuhalten und die
Luftdichtheit der Gebäude nachzuweisen.
Um eine Siedlung zu entwickeln, die langfristig einen qualitätvollen Wohn- und Lebensraum bietet,
werden Anforderungen an die Gestaltung gestellt. Zur Sicherung der Gestaltungsqualität wird
gefordert, einen ablesbaren Architektur- und Gestaltungsansatz für Gebäude innerhalb einer
städtebaulichen Einheit zu entwickeln. Dieser soll ein einheitliches Architekturkonzept zur
Gebäudekubatur und Dachform sowie ein einheitliches Material- und Farbkonzept für die Fassaden
und Dachflächen umfassen. Darüber hinaus sollten weitere Grundprinzipien zur Gestaltung
eingehalten werden z.B. eine funktionale und gestalterische Einbindung technisch energetischer
Elemente in die Gebäude/Fassaden, eine Einbindung von Nebenanlagen (wie Garagen/Carports) und
Abstellanlagen in das Funktions- und Gestaltungskonzept der Siedlung und eine einheitliche
Gestaltung von Einfriedungen im Übergang privater Gartenbereiche zum öffentlichen Raum. Ferner
sollen Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie Flächen für das Regenwassermanagement in das Freiund Grünraumkonzept funktional und gestalterisch eingebunden werden.
Vorlage FB 61/0850/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 2/4
Auf städtebaulicher Ebene werden Anforderungen an die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr und an Infrastruktureinrichten gestellt. Außerdem wird bei der städtebaulichen Planung
eine max. zulässige Abweichung der Gebäude von der Südausrichtung (im Mittel kleiner als 45°)
abverlangt und es sollen Einstrahlungsverluste durch Orientierung, Verschattung und Topographie
reduziert werden. Bei der städtebaulichen Konzeption soll eine Kompaktheit der Baukörper (Vorgabe
eines spezifischen mittleren A/V-Verhältnisses nicht höher als 0,65 m-1) berücksichtigt werden.
Der Entwurf für den 1. Bauabschnitt von Richtericher Dell kann den städtebaulichen Anforderungen
aus Sicht der Verwaltung gerecht werden. Zu den gestalterischen und energetischen Anforderungen
müssen diese durch Satzungen bzw. vertragliche Regelungen erfüllt werden bzw. nachgewiesen
werden.
Um dem geforderten baulichen und anlagentechnischen Anspruch zu genügen, ist es in einer Klimaschutzsiedlung notwendig, Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzusehen. Dazu können Empfehlungen und Vorschläge für die Bauausführung, die Gebäudeinbetriebnahme und die Optimierung des
Betriebs der gebäudetechnischen Anlagen ausgesprochen werden. Zudem ist es erforderlich, ein projektspezifisches Messkonzept zu erstellen und jährlich die Verbrauchsdaten (Wärme, Warmwasser,
Hilfsstrom, ggf. vor Ort erzeugte Wärme oder Strom) an die EnergieAgentur.NRW zu übermitteln.
Ein Planungsleitfaden „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“, in dem alle Anforderungen ausführlich beschrieben sind, steht im Internet unter http://www.100-klimaschutzsiedlungen.de zur
Verfügung.
NRW-Klimaschutzsiedlungen werden aus dem Programm progres.nrw des Landes NordrheinWestfalen gefördert. Mit dem Programm soll die breite Markteinführung der Techniken zur Nutzung
regenerativer Energien und der rationellen Energieverwendung vorangebracht werden, um damit
einen Beitrag zum Klimaschutz und zu reduzierten CO2-Emissionen zu leisten.
Für Bauherren in Klimaschutzsiedlungen hat das Land NRW damit besondere Förderkonditionen entwickelt. Mittel werden z.B. bereitgestellt für Passivhaus- und 3-Liter-Haus-Bauweise, für Lüftungsanlagen, thermische Solaranlagen und Photovoltaik-Anlagen. Messtechnik zur Energieverbrauchserfassung und -auswertung wird ebenfalls gefördert (bis zu 80%). Die genauen Förderkonditionen
werden jeweils für ein Jahr festgelegt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mittlerweile 46 Siedlungen den Status „Klimaschutzsiedlung“
verliehen. Bis auf drei fertig gestellt Siedlungen ist der überwiegende Teil der Siedlungen im Bau bzw.
in Planung.
Aus der Erfahrung von Projektbeteiligten aus anderen Klimaschutzsiedlungen in NRW sprechen –
trotz der oben dargestellten inhaltlichen Anforderungen – wesentliche Gründe für die Beteiligung an
dem Landesprogramm. Der Status „Klimaschutzsiedlung“ wird grundsätzlich als positiver Imagefaktor
bewertet. Bauvorhaben bzw. Grundstücke in einem Quartier mit einer hohen Wohn- und
Lebensqualität werden verstärkt nachgefragt. Infolge der energetischen Standards können langfristig
die Energiekosten deutlich reduziert werden, was bei Bauherren zunehmend weiter an Bedeutung
gewinnt.
Vorlage FB 61/0850/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 3/4
Richtericher Dell soll auf Grundlage des Beschluss des Planungsausschusses vom 02.09.2010 als
Ortsteil mit minimierter CO2-Emission entwickelt werden. Die geplante Siedlungserweiterung soll
zukunftsweisend den Weg für eine nachhaltige Stadtentwicklung insbesondere unter dem Aspekt der
Klimaveränderung aufzeigen und umsetzen. Das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“
wird daher als große Chance gesehen, diese inhaltliche Zielsetzung weiter voranzubringen und umzusetzen. Dem Projekt Richtericher Dell könnte damit ein wichtiges Qualitätsmerkmal verliehen werden
und der offizielle Status „Klimaschutzsiedlung“ bei der weiteren Profilbildung und Vermarktung des
Gebietes genutzt werden. Berücksichtigt man, dass die baulichen Maßnahmen frühestens 2016 beginnen werden und die EU-Gebäuderichtlinie ab 2020 Null-Energie-Häuser vorschreibt, so stellt die
Entwicklung als Klimaschutzsiedlung geradezu eine vorausschauende und verantwortungsvolle
Planung dar.
Auf Grundlage des bereits geführten Gespräches mit der EnergieAgentur.NRW und dem zuständigen
Ministerium ist der nächste anstehende Schritt für eine Bewerbung für das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ die Vorstellung des Siedlungskonzeptes bei der Auswahlkommission des
Landes NRW in Form einer sog. „städtebaulichen Voranfrage“. Die Auswahlkommission entscheidet
über die Vergabe des Status „Klimaschutzsiedlung“.
Seitens der Verwaltung wird derzeit geprüft, ob eine Bewerbung nur mit einem Teilbereich des 1.
Bauabschnittes von Richtericher Dell sinnvoll ist. Die Neubau-Siedlungen in NRW, die bereits den
Status „Klimaschutzsiedlung“ erhalten haben, sind überwiegend deutlich kleiner als der geplante 1.
Bauabschnitt von Richtericher Dell (188 Wohneinheiten). Die Mindestgröße für eine Siedlung
(Neubau) liegt bei 20 Eigenheimen bzw. 30 Wohnungen im Geschosswohnungsbau. Die Auswahl
eines Teilgebietes im 1. Bauabschnitt (bspw. einzelne Cluster/Baufelder) hätte den Vorteil, dass die
oben genannten Anforderungen nur für einen ausgewählten Bereich erfüllt werden müssten. Dies wird
insbesondere vor dem Hintergrund der abverlangten gestalterischen Kriterien für sinnvoll erachtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Projektvorstellung in der Auswahlkommission des Landes NRW zur Bewerbung um den Status
„Klimaschutzsiedlung“ sind zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Vorlage FB 61/0850/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 4/4