Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
110994.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
20.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 06/0084/WP16
öffentlich
20.02.2013
Entsendung von Delegierten als Mitglied des Wasserverbandes
Eifel-Rur in die Verbandsversammlung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.03.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet den Oberbürgermeister oder den wie folgt vom Oberbürgermeister bestellten
Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur.
1)_______________________
Der Rat der Stadt entsendet folgende weitere 20 Personen direkt in die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur.
2) _______________________
3) _______________________
4) _______________________
5) _______________________
6) _______________________
7) _______________________
8) _______________________
9) _______________________
10) _______________________
11) _______________________
12) _______________________
13) _______________________
14) _______________________
15) _______________________
16) _______________________
17) _______________________
18) _______________________
19) _______________________
20) _______________________
21) _______________________
Der Rat der Stadt benennt vorsorglich eine weitere Person zur Wahl innerhalb der Stimmgruppe für
ein weiteres Mandat in der Verbandsversammlung und wählt diese Person mit allen auf die Stadt
Aachen entfallenden Stimmen aus Beitragsteileinheiten.
22) _______________________
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 06/0084/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der
Verbandsversammlung endet am 16.06.2013 (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG). Die konstituierende Sitzung
der neu zu bildenden Verbandsversammlung ist für den 17.06.2013 terminiert.
In der ablaufenden Wahlperiode waren folgende Vertreter der Stadt Aachen in der
Verbandsversammlung des WVER vertreten:
1. Ratsfrau Gaby Breuer
2. Ratsherr Eberhard Büchel
3. Ratsherr Ralf Demmer
4. Ratsherr Christian Krenkel
5. Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
6. Ratsfrau Ruth Wilms
7. Ratsfrau Aida Beslagic
8. Ratsfrau Martina Hörmann
9. Ratsherr Jochen Luczak
10. Ratsfrau Hilde Scheidt
11. Ratsherr Manfred Bausch
12. Ratsherr Claus Haase
13. Ratsherr Heiner Höfken
14. Ratsfrau Maria Keller
15. Ratsfrau Sibylle Reuß
16. Ratsfrau Margret Schulz
17. Ratsfrau Heike Wolf
18. Ratsherr Peter Blum
19. Ratsherr Wilhelm Helg
20. Ratsherr Andreas Müller
21. Stadtkämmerin Annekathrin Grehling
22. Frau Regina Poth (FB61), als Vertreterin des Oberbürgermeisters
In den letzten der Monaten vor Beendigung der Amtszeit der Delegierten sind die Delegierten für die
nächste Amtsperiode zu benennen (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG).
Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgesetzte Einheit an Jahresbeiträgen
(Betragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Eine Beitragseinheit beträgt ein Einhundertstel des Durchschnitts der vom Vorstand festgesetzten und
auf voll 50 Euro gerundeten Jahresbeiträge der letzten drei Jahre (§ 4 Abs. 2 der Satzung).
Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass sie 21 Delegierte direkt in die Verbandsversammlung
entsenden kann (§ 12 Abs. 2 S.1 und 2 Eifel-RurVG i.V. m. § 4 Abs. 2 der Satzung).
Vorlage B 06/0084/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2013
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Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen
(Beitragseinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Die Stadt
Aachen ist der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden)
zugeordnet. Jede Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegten Beiträgen
und Beitragsteilen volle Beitragseinheiten und Betragsteilen volle Beitragseinheiten auf sich vereinigt
(§ 12 Abs. 3 Eifel-RurVG i.V.m. § 5 Abs. 2 der Satzung). Aus der Höhe der innerhalb einer
Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten ergibt sich die Anzahl der noch zusätzlich zu
wählenden Delegierten einer Stimmgruppe. Für die Stimmgruppe 1 „ kreisfreie Städte,
kreisangehörige Städte und Gemeinden“, der die Stadt Aachen angehört, sind noch 19 Delegierte zu
wählen.
Die Stadt Aachen wurde nun aufgefordert Wahlvorschläge zu unterbreiten (§ 5 Abs. 4 der Satzung).
Werden nicht mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, gelten die
Vorgeschlagenen als gewählt. (§ 5 Abs. 5 der Satzung). Werden mehr Wahlvorschläge gemacht als
Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, leitet der Vorsitzende des Verbandsrates die schriftliche
Wahl ein. Jedes Mitglied ist innerhalb seiner Stimmgruppe stimmberechtigt und erhält so viele
Stimmen, wie seine Beitragsteileinheit in Euro beträgt. Eine Aufteilung der Stimmen auf mehrere
Wahlvorschläge der Stimmgruppe ist zulässig. (§ 5 Abs. 6 S. 3 und 4 der Satzung). Gewählt sind die
Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Für die Stadt Aachen beträgt die Beitragsteileinheit 0,9910. Daher ist davon auszugehen, dass bei
einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfallen würde. Hierfür ist ein Wahlvorschlag
einzureichen.
Vorlage B 06/0084/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2013
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