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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
110994.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
20.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Beteiligungscontrolling Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 06/0084/WP16 öffentlich 20.02.2013 Entsendung von Delegierten als Mitglied des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.03.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat entsendet den Oberbürgermeister oder den wie folgt vom Oberbürgermeister bestellten Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur. 1)_______________________ Der Rat der Stadt entsendet folgende weitere 20 Personen direkt in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur. 2) _______________________ 3) _______________________ 4) _______________________ 5) _______________________ 6) _______________________ 7) _______________________ 8) _______________________ 9) _______________________ 10) _______________________ 11) _______________________ 12) _______________________ 13) _______________________ 14) _______________________ 15) _______________________ 16) _______________________ 17) _______________________ 18) _______________________ 19) _______________________ 20) _______________________ 21) _______________________ Der Rat der Stadt benennt vorsorglich eine weitere Person zur Wahl innerhalb der Stimmgruppe für ein weiteres Mandat in der Verbandsversammlung und wählt diese Person mit allen auf die Stadt Aachen entfallenden Stimmen aus Beitragsteileinheiten. 22) _______________________ Philipp Oberbürgermeister Vorlage B 06/0084/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.02.2013 Seite: 1/3 Erläuterungen: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 16.06.2013 (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG). Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Verbandsversammlung ist für den 17.06.2013 terminiert. In der ablaufenden Wahlperiode waren folgende Vertreter der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des WVER vertreten: 1. Ratsfrau Gaby Breuer 2. Ratsherr Eberhard Büchel 3. Ratsherr Ralf Demmer 4. Ratsherr Christian Krenkel 5. Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn 6. Ratsfrau Ruth Wilms 7. Ratsfrau Aida Beslagic 8. Ratsfrau Martina Hörmann 9. Ratsherr Jochen Luczak 10. Ratsfrau Hilde Scheidt 11. Ratsherr Manfred Bausch 12. Ratsherr Claus Haase 13. Ratsherr Heiner Höfken 14. Ratsfrau Maria Keller 15. Ratsfrau Sibylle Reuß 16. Ratsfrau Margret Schulz 17. Ratsfrau Heike Wolf 18. Ratsherr Peter Blum 19. Ratsherr Wilhelm Helg 20. Ratsherr Andreas Müller 21. Stadtkämmerin Annekathrin Grehling 22. Frau Regina Poth (FB61), als Vertreterin des Oberbürgermeisters In den letzten der Monaten vor Beendigung der Amtszeit der Delegierten sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG). Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgesetzte Einheit an Jahresbeiträgen (Betragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu entsenden. Eine Beitragseinheit beträgt ein Einhundertstel des Durchschnitts der vom Vorstand festgesetzten und auf voll 50 Euro gerundeten Jahresbeiträge der letzten drei Jahre (§ 4 Abs. 2 der Satzung). Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass sie 21 Delegierte direkt in die Verbandsversammlung entsenden kann (§ 12 Abs. 2 S.1 und 2 Eifel-RurVG i.V. m. § 4 Abs. 2 der Satzung). Vorlage B 06/0084/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.02.2013 Seite: 2/3 Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragseinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Die Stadt Aachen ist der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zugeordnet. Jede Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegten Beiträgen und Beitragsteilen volle Beitragseinheiten und Betragsteilen volle Beitragseinheiten auf sich vereinigt (§ 12 Abs. 3 Eifel-RurVG i.V.m. § 5 Abs. 2 der Satzung). Aus der Höhe der innerhalb einer Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten ergibt sich die Anzahl der noch zusätzlich zu wählenden Delegierten einer Stimmgruppe. Für die Stimmgruppe 1 „ kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden“, der die Stadt Aachen angehört, sind noch 19 Delegierte zu wählen. Die Stadt Aachen wurde nun aufgefordert Wahlvorschläge zu unterbreiten (§ 5 Abs. 4 der Satzung). Werden nicht mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. (§ 5 Abs. 5 der Satzung). Werden mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, leitet der Vorsitzende des Verbandsrates die schriftliche Wahl ein. Jedes Mitglied ist innerhalb seiner Stimmgruppe stimmberechtigt und erhält so viele Stimmen, wie seine Beitragsteileinheit in Euro beträgt. Eine Aufteilung der Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge der Stimmgruppe ist zulässig. (§ 5 Abs. 6 S. 3 und 4 der Satzung). Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Für die Stadt Aachen beträgt die Beitragsteileinheit 0,9910. Daher ist davon auszugehen, dass bei einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfallen würde. Hierfür ist ein Wahlvorschlag einzureichen. Vorlage B 06/0084/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.02.2013 Seite: 3/3