Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
110721.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
18.02.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0847/WP16
öffentlich
18.02.2013
FB 61/20 Dez. III
Antoniusstraße / Mefferdatisstraße
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.02.2013
28.02.2013
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – städtebauliche Aufwertung
und Realisierung einer Kerngebietsnutzung im gesamten Plangebiet – die Aufstellung des
Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2
Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – städtebauliche Aufwertung und
Realisierung von Kerngebietsnutzung im gesamten Plangebiet – die Aufstellung des
Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte.
Vorlage FB 61/0847/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
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Erläuterungen:
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Antoniusstraße / Mefferdatisstraße
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren wurden unterschiedliche Aufwertungsmaßnahmen im östlichen Teil der
Innenstadt durchgeführt. Großenteils handelt es sich um Umgestaltungen im öffentlichen Raum (wie
z.B. die Herstellung der Fußgängerzone Ursulinerstraße oder die Neugestaltung der Großkölnstraße),
zum Teil wurden aber auch einzelne Baumaßnahmen an Gebäuden im privaten Bereich durchgeführt.
Unter anderem gehört dazu der Umbau und die Erweiterung der Mayerschen Buchhandlung, auch
wenn diese schon einige Jahre zurückliegt. Derzeit läuft der Umbau des Büchels, weitere Bauprojekte
privater Investoren stehen in Kürze an. Insbesondere ist dabei der lange erwartete Abbruch des
Parkhauses Büchel sowie dessen Ersatz durch einen Hotelneubau zu nennen. In unmittelbarer
Nachbarschaft soll darüber hinaus an der Ecke Nikolausstraße / Antoniusstraße ein Wohn- und
Geschäftshaus entstehen. Dadurch werden weitere wesentliche Impulse für die städtebauliche
Entwicklung in diesem Teil der Innenstadt gesetzt.
Diese sollten jedoch auch einhergehen mit gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum,
wobei heute die Nikolausstraße sowie die Mefferdatisstraße gestalterisch unbefriedigend sind. Beide
haben den Charakter einer Rückseite, sowohl bezogen auf den Straßenraum, als auch – zumindest
zum Teil – bezogen auf die Bebauung.
Noch wesentlich defizitärer stellt sich der Bereich der Antoniusstraße dar, der aufgrund seiner
derzeitigen Nutzung gar keinen adäquaten Teil der Innenstadt bildet. Die Problemlage beschränkt sich
jedoch nicht ausschließlich auf die Art der Nutzung, sondern auch auf die Baustruktur. Es gibt einige
Gebäude mit sehr geringer Höhe sowie einige Baulücken bzw. mindergenutzte Grundstücke (z.B.
Parkplätze). Viele Gebäude sind darüber hinaus in einem schlechten baulichen Zustand. Dadurch
sowie auch durch baustrukturelle Mängel sind in großen Teilen des Bereiches keine gesunden
Wohnverhältnisse gegeben.
2. Ziel und Zweck der Planung
Im Rahmen der städtebaulichen Aufwertung der Aachener Innenstadt, die schrittweise seit vielen
Jahren umgesetzt wird, soll diese Entwicklung nun auch auf den östlichen Bereich zwischen
Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße und Parkhaus bzw. zukünftig
Hotel Büchel ausgedehnt werden.
Das Gebiet soll sowohl strukturell, als auch bezüglich der Nutzung zu einem Teil der Innenstadt
entwickelt werden. Neben den kerngebietstypischen Nutzungen wie Einzelhandel und
Dienstleistungen soll in den Obergeschossen auch Wohnen ermöglicht werden, da dies ein prägendes
Element der Aachener Innenstadt ist. Die in anderen Bereichen der City vorhandene Wohnnutzung
trägt wesentlich zu einer Belebung bei und beugt damit einer Verödung vor.
Vorlage FB 61/0847/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
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Eine bauliche Veränderung dieses Bereiches würde sich auch positiv auf anstehende sowie
zukünftige Investitionen privater Bauherren im Umfeld auswirken. Neben den bereits unter Punkt 1
genannten Planungen ist beispielhaft die Nachfolgenutzung für das ehemalige Möbelhaus an der
Kleinkölnstraße zu nennen.
3. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des
Plangebietes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieser soll
für den gesamten Planbereich Kerngebiet festsetzen, dabei aber auch eine Wohnnutzung in den
Obergeschossen ermöglichen. Das Ziel des bereits bestehenden Aufstellungsbeschlusses A 250 zum
Ausschluss von Vergnügungsstätten in diesem Bereich soll in das neue Planverfahren übernommen
werden.
Die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens kann nicht alleine zur Lösung der Probleme im
betroffenen Bereich führen. Dieses bildet lediglich einen Teil eines umfassenden Maßnahmenpaktes.
Anlage:
Übersichtsplan mit Eintragung des Geltungsbereichs A 250
Vorlage FB 61/0847/WP16 der Stadt Aachen
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