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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
110724.pdf
Größe
724 kB
Erstellt
14.02.13, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 23:14

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Feuerwehr Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 37/0020/WP16 öffentlich 14.02.2013 FB 37/300 Beratung und Genehmigung des Bedarfsplans 2014 der Stadt Aachen zur Durchführung des Rettungsdienstes nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.03.2013 13.03.2013 UmA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes der Stadt Aachen. In Vertretung FB 37/00 FB 37/300 _______________ Dr. Barth Beigeordneter Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 37/0020/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.02.2013 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen: keine Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 37/0020/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.02.2013 Seite: 2/4 Erläuterungen: Nach §12(6) des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter Beteiligung der Verbände, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre, erstmals im Jahre 2000 zu ändern. Der vorliegende Entwurf des Bedarfsplanes 2014 ist die 8. Neufassung der Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen. Nach Durchführung des nach § 12 RettG NW vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens sind gegenüber der Fassung aus dem Jahre 2010 folgende wesentlichen Änderungen geplant: 1. Krankentransportdienst: Im Krankentransportdienst wird ein Mehrzweckfahrzeug (MZF)für den Krankentransportdienst und zur Spitzenbedarfsdeckung der Notfallrettung rund um die Uhr vorgehalten. Die Vorhaltung von Krankentransportwagen wird dadurch um 130 Std./ Woche reduziert. 2. Notfallrettung mit Rettungstransportwagen (RTW): Der 3. Rettungstransportwagen (RTW) der Wache Stolberger Str. und der RTW der Außenstelle Wache Nord, die bisher mit jeweils einer Funktion des Feuer- und Rettungsdienstes besetzt wurden, sind aufgrund der Einsatzhäufigkeit zur Grundbedarfsdeckung erforderlich und werden ausschließlich mit Funktionen des Rettungsdienstes besetzt. Durch die zusätzliche Verfügbarkeit des MZF für die Notfallrettung zur Spitzenbedarfsdeckung und Durchführung von Intensivverlegungstransporten sind gemäß Gutachten der Fa. FORPLAN keine weiteren Bedarfsanpassungen in der Notfallrettung erforderlich. 3. Notarztdienst mit Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF): Der Einsatzbedarf im Notarztdienst ist weiterhin proportional zur Einsatzsteigerung in der Notfallrettung mit RTW gestiegen. Die bisherige Vorhaltung des 2. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) lediglich an Werktagen an 10 Stunden reicht zur Bedarfsdeckung nicht mehr aus. Gemäß Gutachten soll das 2. NEF ebenfalls rund um die Uhr planmäßig besetzt werden sowie die Implementierung des noch im Feldversuch befindlichen TEMRAS – Projektes zur telemedizinischen Notarztassistenz der Rettungswagenbesatzungen nach erfolgreichem Abschluss im Jahre 2014 angestrebt werden. Darüber hinaus ist weiterhin zur Abdeckung von Bedarfsspitzen, insbesondere auch zur Durchführung von notarztbegleiteten Intensivverlegungstransporten, der Einsatz von dienstfreien Notärzten mit dem Verein der Notärzte Aachen e.V. zu vereinbaren. 4. Ereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter und Erkrankter (MANV): Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen in der Stadt Aachen ist in der Dienstanweisung “Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV)”, zuletzt im Jahre 2012 aktualisiert, geregelt. 5. Einheitliche Leitstelle der StädteRegion Aachen: Die neu errichtete einheitliche Leitstelle für den Rettungsdienst in der StädteRegion Aachen, die von der Feuerwehr Aachen betrieben wird, hat zum Jahresende 2012 den Betrieb an der Stolberger Str. aufgenommen. Vorlage FB 37/0020/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.02.2013 Seite: 3/4 6.Einheitlicher Rettungsdienstbedarfsplan in der StädteRegion Aachen: Die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Trägeraufgaben für den Bereich der Stadt Aachen vorgesehene einheitliche rettungsdienstliche Bedarfsplanung in der StädteRegion war aus zeitlichen und verfahrenstechnischen sowie inhaltlichen Gründen nicht umzusetzen. Gleichwohl wurde bei der gutachterlichen Bedarfsprüfung der Stadt Aachen die Gesamtsituation in der StädteRegion sowie im benachbarten Ausland berücksichtigt. Der vom Rat der Stadt Aachen verabschiedete Rettungsdienstbedarfsplan wird der StädteRegion zur Gesamtdarstellung des Rettungswesens in der StädteRegion zur Verfügung gestellt. 7. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Belgien: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Regelrettungsdienst mit der Provinz Lüttich für den Bereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere die Kostenerstattung, soll analog der Vereinbarung mit den niederländischen Nachbarn geregelt werden. Genehmigung des Bedarfsplanes: Nach Abschluss des nach § 12 (5) RettG NRW erfolgten Erörterungsverfahrens wird der nur redaktionell geringfügig veränderte 2. Entwurf des Bedarfsplanes 2014, nach Zustimmung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, dem Rat der Stadt Aachen zur Genehmigung vorgelegt. Umsetzung des aktualisierten Rettungsdienstbedarfsplanes: Aufgrund des dann vorliegenden gültigen Bedarfsplanes werden anschließend diejenigen Leistungen im Rahmen der Mitwirkung nach § 13 RettG NRW für den Zeitraum der Jahre 2014-2018 öffentlich ausgeschrieben, die nicht vom Rettungsdienstträger als hoheitliche Aufgabe selbst wahrgenommen werden. Weiterhin werden Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports beschrieben werden, die durch Unternehmen gemäß § 18 RettG NRW ohne Beteiligung am Rettungsdienst wahrgenommen werden können. Zum Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt eine Gebührenkalkulation, die mit den Verbänden der Krankenkassen, mit der Zielsetzung der 100% Kostendeckung, zu verhandeln ist, bevor die neue Gebührenordnung für den Rettungsdienst dann durch Ratsbeschluss satzungsgemäß festgelegt wird. Anlage/n: Rettungsdienstbedarfsplan 2014, Zusammenfassung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren, Übersicht der politischen Gestaltungsmöglichkeiten Vorlage FB 37/0020/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.02.2013 Seite: 4/4 Feuerwehr Der Oberbürgermeister Bedarfsplan 2014 der Stadt Aachen zur Durchführung des Rettungsdienstes nach § 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW vom 15.06.1999) (Stand: Februar 2013 ) Verfasser: Stadt Aachen Fachbereich 37 Feuerwehr Stolberger Str.155 52068 Aachen Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 1 Inhaltsübersicht I Allgemeines/ Gesetzliche Grundlagen 3 II Ortsbeschreibung (Struktur und Topographie) 5 III Notfallmedizinische Krankenhausversorgung/ Infrastruktur 8 IV Durchführung des Rettungsdienstes 10 1. Leitstelle 10 2. Notärztliche Versorgung einschließlich Luftrettung 14 3. Notfallrettung 20 4. Krankentransport 25 5. Besondere Versorgungslagen 29 V Unterhaltung des Rettungsdienstes 35 1. Personelle Besetzung der Rettungsmittel und Leitstelle 35 2. Ausbildung 37 3. Fortbildung 39 4. Ausbildungsstätten 39 5. Technik 40 6. Verwaltung 42 7. Medizinische Qualitätssicherung 43 VI Struktur des Rettungsdienstes 45 VII Private Anbieter 49 Interkommunale Zusammenarbeit 50 IX Schlussfolgerungen 53 X Anlagen 55 VIII Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 2 I Allgemeines/ Gesetzliche Grundlagen Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (GV NRW Nr.27 vom 25.09.1999) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Für Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bestellt der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzte oder -ärztinnen und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals. Die Träger des Rettungsdienstes arbeiten zur Aufnahme von Notfallpatienten/innen mit den Krankenhäusern zusammen. Die Kreise und kreisfreien Städte stellen Bedarfspläne auf. Diese sind kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, zu ändern. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festzulegen. Der Entwurf des Bedarfsplans ist mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. Dabei sind diese aufzufordern, zu allen Inhalten des Entwurfs schriftlich Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einzureichen. Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplans. Der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen gliedert sich nach dem von einer Expertengruppe des NRW-Städtetages erarbeiteten Musterbedarfsplan und ist die Fortschreibung der 8. Fassung aus dem Jahre 2010. Hinweise zur Situation in der StädteRegion Aachen: Nach der öffentlich rechtlichen Vereinbarung (örV) zur Aufgabenübertragung zwischen Stadt und Kreis Aachen wurde unter Punkt 35 die Übertragung aller Aufgaben, die nach dem RettG der Kreisstufe zugeordnet sind, an die StädteRegion Aachen (SR) mit der Option vereinbart, dass die Stadt Aachen durch eine weitere örV mit Aufgaben des Rettungswesens beauftragt wird. Dies ist neben der Beauftragung für die städteregionale Leitstelle auch durch eine weitere örV zur Mandatierung der Stadt Aachen mit den Aufgaben der Trägerschaft Rettungsdienst für den Bereich der Stadt Aachen erfolgt. Die letztgenannte örV beinhaltet die Absicht, möglichst zeitnah einen einheitlichen Bedarfsplan für das Gesamtgebiet der SR aufzustellen. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 3 Die hierzu erfolgten Vorgespräche mit dem Fachamt 32 der StädteRegion Aachen haben gezeigt, dass ein einheitlicher Rettungsdienstbedarfsplan in der zeitlichen Befristung nicht aufzustellen ist. Seitens der Stadt Aachen wurde deshalb vorgeschlagen, dass die Stadt Aachen weiterhin einen eigenständigen, auch mit der SR abgestimmten, Bedarfsplan erstellt und diesen dann, nach Genehmigung durch den Rat der Stadt, der SR zur gemeinsamen Darstellung des Rettungswesens in der StädteRegion Aachen zur Verfügung stellt. Die Firma FORPLAN aus Bonn wurde beauftragt, den Rettungsdienst der Stadt Aachen auf Grundlage anerkannter Standards und Optimierungsmöglichkeiten, zu überprüfen. Die nachfolgenden Gründe zur Beteiligung der Firma FORPLAN an der Bedarfsplanung des Rettungsdienstes ab dem Jahr 2014 waren Grundlage für diese Entscheidung: 1. Herr Unterkofler ist als Inhaber der Fa. FORPLAN öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Dies ist für die Akzeptanz der Arbeit ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal anderen Anbietern gegenüber. 2. Die Fa. FORPLAN wurde bereits gutachterlich beauftragt mit der Ermittlung des städteregionalen Leitstellenstandortes und Betreibers und hat sich bei diesem Verfahren als sehr fachkundig erwiesen. 3. Die Mitarbeiter der Fa. FORPLAN haben bereits über das Leitstellengutachten detaillierte Kenntnisse über das Rettungswesen in der StädteRegion Aachen erworben, die für die fachgerechte Bedarfsplanung grundlegend sind . 4. Die Fa. FORPLAN kann bundesweite Referenzen vorweisen und ist als sehr erfahren einzuschätzen. Die Ergebnisse des Gutachtens der Firma FORPLAN sind in den Bedarfsplanungen für den Zeitraum der Jahre 2014-2018 für die Aufgabenbereiche Krankentransportdienst und Notfallrettung eins zu eins übernommen worden. Sie beinhalten eine moderate Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung an den weiterhin gestiegenen Leistungsbedarf unter Nutzung aller Synergien, insbesondere auch durch die einheitliche Disposition der Einsätze durch die gemeinsame Leitstelle der StädteRegion Aachen. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 4 II Struktur und Topografie der Stadt Aachen 1. Allgemeines 1.1 Einwohnerzahl und Größe des Stadtgebietes in qkm Die Stadt Aachen hat eine Einwohnerzahl von 244509 (Stand 2009) und eine Flächengröße von 161 qkm (Stand Juli 2003). Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte beträgt somit 16 Einwohner je ha. Der höchste Punkt im Stadtgebiet liegt auf 410 m über NN und der tiefste Punkt auf 125 m über NN. Die geographischen Koordinaten des Stadtzentrums (Dom) sind 50 46' 34" nördliche Breite und 6 5'3" östliche Länge. (Anlage: Stadt- und Euregio-Plan) 1.2 Struktur und Topographie des Stadtgebietes Aachen liegt als westlichste Großstadt Deutschlands am Dreiländereck Deutschland - Belgien - Niederlande in zentraler Lage der Euregio Maas-Rhein, in der etwa 3,7 Millionen Menschen auf einer Fläche von 11.400 qkm wohnen. Das mittelalterlich geprägte Stadtzentrum ist in einem Talkessel gelegen, umringt von auslaufenden Höhenzügen der Eifel. Die Grenzen des Stadtgebietes sind insgesamt 85,7 km lang. Die Grenze zu den übrigen Gemeinden der StädteRegion Aachen beträgt 40,1 km, im Norden mit den Städten Herzogenrath und Würselen, im Osten die Stadt Stolberg und im Süden die Gemeinde Roetgen. Die Grenzlänge zu Belgien, im Süd-Westen mit den Gemeinden Raeren, Kelmis und Plombieres, beträgt 23,8 km. Im Nord-Westen grenzt Aachen an die niederländisch - limburgischen Gemeinden Vaals, Simpelveld und Kerkrade auf einer Länge von 21,8 km. Die größte Nord-Süd-Entfernung im Stadtgebiet beläuft sich auf 21,6 km, die größte Ost-West-Entfernung auf 17,2 km. Der nördliche Teil des Stadtgebietes ist hauptsächlich landwirtschaftlich strukturiert, während der Osten relativ dicht mit Industriebetrieben besiedelt ist. Das südliche Stadtgebiet wird von der Land- und Forstwirtschaft geprägt. Im westlichen Teil befinden sich vornehmlich Wald- und Wohngebiete. Der niederländischen Staatsgrenze sind größere landwirtschaftliche Anwesen vorgelagert. In diesem Bereich liegt auch das Erweiterungsgebiet der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule mit dem Universitätsklinikum und dem in der Entwicklung befindlichen Campus mit Forschungseinrichtungen. Die niederländische Grenzgemeinde Vaals reicht mit ihrer Bebauung unmittelbar an den Stadtteil Vaalserquartier heran. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 5 1.3 Wirtschaft und besondere Gefahren Die Wirtschaft Aachens wird geprägt durch die RWTH und FH Aachen mit etwa 50.000 Studenten sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen in den Bereichen Hochtechnologie, Lampenindustrie, Reifenherstellung, Maschinenbau und Süßwarenproduktion. In Nähe des Autobahngrenzübergangs Vetschau wurde das erste europäische grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis der Städte Aachen und Heerlen erschlossen. Die Anzahl der Beschäftigten beträgt etwa 120.000, bei einer Arbeitslosenquote von ca. 8%. Die attraktive Innenstadt, innerhalb zweier zentrischer Grabenringe gelegen, lockt täglich viele Touristen und Kunden des Einzelhandels aus dem In- und Ausland an. Weiterhin ist Aachen wegen der heißen Thermalquellen nach wie vor eine bedeutende Kur- und Badestadt, insbesondere für rheumatische Erkrankungen. Es werden ca. 390.000 Übernachtungsgäste mit 810.000 Übernachtungen jährlich in Aachen registriert. Hierdurch erhöht sich die Zahl der gegebenenfalls rettungsdienstlich zu versorgenden Personen erheblich, insbesondere an den nachstehenden meist besuchten jährlich stattfindenden Veranstaltungen: - Internationales Reitturnier im Reitstadion der Soers mit bis zu 50.000 Zuschauern täglich - Stadtfest im inneren Grabenring mit 100.000 Besuchern - Rosenmontagszug im Bereich der Innenstadt mit 150.000 Zuschauern - Kinderkostümzug Karnevalssonntag im Innenstadtbereich bis 50.000 Besuchern - Fettdonnerstag mit Open-Air-Veranstaltungen Markt, Katschhof und Burtscheider Markt mit bis zu 5.000 Teilnehmern - Fußballspiele der Alemannia auf dem Tivoli mit bis zu 33.000 Zuschauern - Euregio Leistungsschau in Zelten auf dem Bendplatz mit bis zu 10.000 Besuchern - Kirmes auf dem Bendplatz mit bis zu 12.000 Besuchern - Konzerte auf dem Katschhof und der Eissporthalle mit bis zu 7.000 Besuchern - Kongresse/ Messen im Eurogress mit bis zu 2.500 Besuchern Neben den üblichen großstädtischen Gefahrenpotenzialen befindet sich 40 km westlich von Aachen auf niederländischer Seite eine großchemische Anlage und südwestlich auf belgischer Seite in etwa 50 km Entfernung ein Atomkraftwerk. Ein Gefahrenatlas wird derzeit im Rahmen eines Interreg-Projektes mit dem Namen EMRIC grenzüberschreitend für die Euregio Maas-Rhein erstellt. Dieser Gefahrenatlas wird die Gefahrenpotenziale des Umlandes genau ausweisen; für den Rettungsdienst relevante Aspekte werden nach Fertigstellung des Planes untersucht. Auf einer Web-Seite werden den Leitstellen die jeweiligen Gefahrenpotenziale, Rettungsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich gemacht. 1.4 Verkehrsverhältnisse Das Autobahnkreuz Aachen ist Schnittpunkt der nach Belgien und Niederlande sowie nach Düsseldorf und Köln führenden Autobahnen A 4 und A 44. 28,5 km Autobahn durchqueren das Stadtgebiet. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 6 Die Bundesstrassen 1 und 264 ergänzen die Direktverbindungen zum Ausland. Die B 258 in Richtung Eifel wird werktags durch den Berufspendlerstrom und an Wochenenden durch den Ausflugsverkehr stark belastet. Der ÖPNV wird im Wesentlichen von 63 Omnibuslinien mit über jährlich 60. Mio. transportierten Personen wahrgenommen. Die Stadt Aachen ist weiterhin Knotenpunkt für die Eisenbahnstrecken Köln-Aachen-Lüttich und Düsseldorf-Aachen mit weiteren Abzweigungen zu den Niederlanden und Belgien. Über diese Strecken werden neben Hochgeschwindigkeitszügen auch erhebliche Gütermengen, insbesondere über die Strecke Köln-Aachen-Antwerpen, mit einer Vielzahl unterschiedlichster Gefahrstoffe transportiert. Die Höhenzüge um Aachen werden von den elektrifizierten Eisenbahnlinien von drei Tunnel mit einer Länge bis zu 1200 m durchquert. Auf dem Stadtgebiet befinden sich keine Flugplätze, mit Ausnahme eines Hubschrauberlandeplatzes am Universitätsklinikum der RWTH Aachen. Die nächstgelegenen Verkehrsflughäfen sind Maastricht-Aachen (35 km), Lüttich (55 km), Mönchengladbach (70 km) und Düsseldorf und Köln/Bonn (90 km). In unmittelbarer Stadtnähe in WürselenMerzbrück befindet sich ein Flugplatz mit einer asphaltierten Start- und Landebahn für Sport- und Kleinflugzeuge mit Propellerantrieb. Dort ist ebenfalls der Rettungshubschrauber Christoph Europa 1 des ADAC stationiert. Auf der Nato-Airbase Geilenkirchen (30 km) sind AWACS-Flugzeuge stationiert. Im Stadtgebiet befinden sich keine Flüsse oder Wasserstrassen, die verkehrsmäßig genutzt werden können. Die seit einigen Jahren im Stadtzentrum von Aachen vorhandenen Busspuren können durch Krankenkraftwagen genutzt werden, was die Eintreffzeiten, insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, verkürzt und somit eine effizientere Ausnutzung des Transportpotenzials bei gleichzeitiger Reduzierung der Transportgebühren ermöglicht. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 7 III Notfallmedizinische Krankenhausversorgung Nach §11(1) RettG arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Hierzu legen sie im Einvernehmen mit den Krankenhäusern Notfallaufnahmebereiche fest. In der Stadt Aachen wird die Notfallversorgung von chirurgischen und internistischen Patienten durch folgende Krankenhäuser gewährleistet - St. Franziskus Krankenhaus, Morillenhang - Luisenhospital, Boxgraben - Marienhospital, Zeise - Universitätsklinikum Aachen (UKA), Pauwelsstr. Wegen der zentralen Stadtlage dieser Einrichtungen und der geringen Entfernung der Häuser zueinander ist die Festlegung von Notaufnahmebereichen für die Versorgung von internistischen und chirurgischen Patienten nicht sinnvoll. Im Einvernehmen mit den Krankenhäusern erstellt die Feuerwehr, als verantwortliches städtisches Amt für die Organisation des Rettungsdienstes, einen monatlichen Dienstplan für die Aufnahme von Notfallpatienten nach folgenden Vorgaben: Zeitraum der Notaufnahme Aufnahmekrankenhaus Werktags von 08.00-16.00 Uhr alle Krankenhäuser Werktags von 16.00-08.00 Uhr ein Krankenhaus nach Dienstplan montags - Luisenhospital dienstags - Universitätsklinikum mittwochs - Franziskuskrhs. donnerstags - Marienhospital freitags Wochenende von Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr - Universitätsklinikum 1. Wochenende des Monats - Luisenhospital 2. Wochenende des Monats - Franziskuskrhs. 3. Wochenende des Monats -Universitätsklinikum 4. Wochenende des Monats - Marienhospital 5. Wochenende des Monats -Universitätsklinikum Feiertags von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des nächsten ein Krankenhaus nach Plan Tages Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 8 Neben den allgemeinen Notaufnahmeregelungen sind im Universitätsklinikum noch folgende weitere Fachabteilungen ständig aufnahmebereit: - Neurochirurgie - Verbrennungs- und Wiederherstellungschirurgie - Pädiatrie - Augenheilkunde - Hals-Nasen-Ohrenheilkunde - Zahn-Mund-Kieferheilkunde. Die psychiatrische Akutversorgung erfolgt entsprechend zweier Aufnahmebereiche durch das Alexianerkrankenhaus als Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie und der Psychiatrie des Universitätsklinikums. Geburtshilfeeinrichtungen befinden sich im Universitätsklinikum, Luisenhospital und Marienhospital. Das HBO-Zentrum Euregio Aachen GmbH betreibt in der Kackertstr. 11 eine Sauerstoffdruckkammer mit 12 Behandlungsplätzen, die u.a. zur Primärtherapie bei Rauchgasintoxikationen und Tauchunfällen auf Nachfrage genutzt werden können. Die notfallrelevanten Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser in Aachen sind gemäß RdErl. des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 12.02.`04 -III 8 – 0713.7.4- in der Anlage aufgeführt. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 9 IV Durchführung des Rettungsdienstes 1. Leitstelle 1.1 Aufgaben Nach § 8 RettG hat die Leitstelle folgende gesetzlichen Aufgaben: 1. Lenkung aller Einsätze des Rettungsdienstes 2. ständig besetzt und erreichbar 3. Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst 4. nachbarliche Hilfe 5. Führung eines zentralen Krankenbettennachweises Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG-NRW) ist die Leitstelle für den Rettungsdienst mit der Leitstelle für den Feuerschutz zusammen zu fassen (integrierte Leitstelle). Sie ist so auszustatten, dass auch Großschadensereignisse bewältigt werden können. Das Aachen-Gesetz zur Bildung einer StädteRegion Aachen der bisherigen Gebietskörperschaften von Stadt und Kreis Aachen sieht ab dem 21. Oktober 2009 eine gemeinsame Leitstelle unter der Trägerschaft der StädteRegion vor. Die Leitstellenaufgaben werden entsprechend der gutachterlichen Empfehlung seitdem im Rahmen der Mandatierung durch die Feuerwehr Aachen im Betriebsteil Simmerath für den Bereich des Altkreises Aachen sowie in der Feuerwache Stolberger Str. für die Stadt Aachen wahrgenommen. Nach Fertigstellung eines Neubaus für die einheitliche städteregionale Leitstelle an der Stolberger Str. soll im Spätherbst des Jahres 2012 der Betrieb dort aufgenommen werden. Die Städte Alsdorf, Eschweiler und Stolberg beabsichtigen jedoch weiterhin für den Feuerschutz eine eigene Leitstelle zu betreiben. Die nachfolgende Beschreibung der städteregionalen Leitstelle bezieht sich auf die gutachterlich empfohlene und genehmigte Planung, die derzeit umgesetzt wird. 1.2 Technik Wachalarmanlage Die Wachalarmsteuerung CODAC ermöglicht die Steuerung der Hauptwache und der Nebenwachen und stellt für zukünftige Erweiterungen an den Feuer- und Rettungswachen in der StädteRegion Aachen jeweils 10 I/O-Kontakte zur Verfügung. Der zentrale Steuer-PC ist in der Systemtechnik in der Hauptwache eingebunden. Auf den Nebenwachen stehen lokale Bedien-PC’s. Die Kommunikation erfolgt über ein TCP/IP-Protokoll. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 10 Einsatzleitsystem “COBRA V4” Das Einsatzleitsystem ist von der Firma ISE GmbH der Größe der StädteRegion Aachen und den speziellen Erfordernissen, insbesondere im Bezug auf das Dreiländereck sowie bis mind. 20 Kilometer außerhalb der Kreisgrenzen, ausgelegt worden. Die Anlage besteht aus einem hochverfügbaren Server- und VM-System, aufgeteilt auf die zwei Technikräume am Leitstellenstandort der Hauptwache sowie am Redundanzstandort an der Fw Nord. - 8 Arbeitsplätze mit jeweils drei Bildschirmen in der Leitstelle StädteRegion Aachen - 3 Schulungs- und Testarbeitsplätze mit jeweils drei Bildschirmen in der Leitstelle StädteRegion Aachen - 10 Notrufabfrageplätze mit einem Bildschirm in der Leitstelle StädteRegion Aachen - 3 Administrationsarbeitplätze in der Leitstelle StädteRegion Aachen - 3 Arbeitsplätze mit jeweils drei Bildschirmen in der Redundanz-Leitstelle auf der Feuerwache Nord Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 11 - 10 Notrufannahmeplätze mit jeweils zwei Bildschirmen in der Redundanz-Leitstelle auf der Feuerwache Nord - 1 Alarmdrucker auf der Hauptwache - 1 Arbeitsplatzdrucker auf der Hauptwache - 6 Alarmdrucker auf den Feuer- und Rettungswachen Das Einsatzleitsystem wird in einem eigenen hochverfügbaren und redundanten Netzwerk betrieben und ist über eine Firewall mit dem städtischen Netzwerk verbunden. Internetzugang und E-Mail-Verkehr werden über das städtische Netzwerk realisiert. Die Anbindung der Redundanzleitstelle in Wache Nord erfolgt über zwei unabhängige DatenFestverbindungen und eine zusätzliche Richtfunkstrecke. Alle wesentlichen Komponenten des Leitstellennetzes sind zur Sicherstellung der Funktion redundant ausgelegt und doppelt vorhanden. Für die elektronische Erfassung von Einsatzberichten wird ein weiterer Server eingesetzt. In der Hauptwache kann aufgrund der Verbindung der Netze auf beinahe jedem PC-Arbeitsplatz die Berichtserfassung durchgeführt werden. Die Feuerwache Süd sowie die 4 Rettungswachen sind für die Alarmdrucker und die Berichtserfassung über DSLLeitungen mit VPN-Routern an das System angebunden. Auf den Feuerwachen Süd und Nord stehen je 2 PC für die Berichtserfassung zur Verfügung, in den Rettungswachen jeweils ein PC. Die Gebührenabrechnung für den Rettungsdienst und den Krankentransport erfolgt mit der Software Cobra der Fa. ISE. Die Daten aus der Berichtserfassung werden mittels einer Schnittstelle an das Abrechnungssystem übertragen. Funkanlage Sämtliche analoge und digitale Funkkanäle in der StädteRegion Aachen können über das Notrufabfrage- und Funkvermittlungssystem Asgard bedient werden. Die Anschaltung des FMS erfolgt über den Asgard an den ELR. Der ELR steuert die Fahrzeugzustandsanzeige. 1.3 Organisation Die Leitstelle für die StädteRegion Aachen wird im Rahmen einer Mandatierung der Aufgabe an die Stadt Aachen durch die Berufsfeuerwehr Aachen betrieben. Organisatorisch ist sie in der Abteilung 200 – Operativer Dienst als Team 220 – Leitstelle angesiedelt. Die personelle Ausstattung der Leitstelle gliedert sich wie folgt: - Leiter der Leitstelle - stellvertretender Leiter der Leitstelle - 2 Datenversorger/System-Administratoren - 9 Schichtführerinnen / Schichtführer - 9 stellv. Schichtführerinnen / Schichtführer - 21 Disponentinnen / Disponenten, davon 3 im Tagesdienst Die Dienstzeiten-Regelung sieht eine Besetzung im 24-Stunden-Dienst mit 12 Stunden Tischzeit sowie 12 Stunden Bereitschaftszeit vor. Pro Tag leisten jeweils 8 Kolleginnen und Kollegen Dienst. Das bedeutet, dass zu jeder Zeit mindestens 4 Einsatzbearbeiter in der Leitstelle anwesend sind. An den Wochenarbeitstagen werden diese durch 2 weitere Disponentinnen / Disponenten im Tagesdienst verstärkt. Bei erhöhtem Einsatzaufkommen oder bei besonderen Einsatzlagen können durch die in Bereitschaft befindlichen Kolleginnen und Kollegen sehr kurzfristig Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 12 weitere Bearbeitungsplätze besetzt werden. 1.4 Raumverhältnisse Die Leitstelle befindet sich auf der 1. Etage des Erweiterungsbaus der Hauptfeuerwache an der Stolberger Straße in Aachen. Im eigentlichen Leitstellenraum sind auf einer Fläche von ca. 160 m² acht Einsatzleitplätze sowie eine Medienwand untergebracht. Für Büros und Nebenräume stehen weitere 85 m² zur Verfügung. Im 2. Obergeschoss befindet sich der Schulungsbereich mit 3 Einsatzleitplätzen sowie 10 Notrufabfrageplätzen für den massenhaften Anfall von Notrufen z.B. bei Unwetterlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 76 m². Die Sozial- und Ruheräume für das Personal befinden sich im. 4 Obergeschoss. Die technischen Einrichtungen sind in zwei voneinander unabhängigen Technikräumen im Erdgeschoss auf einer Fläche von ca. 90 m² untergebracht. 1.5 Redundante Leitstelle Wache Nord In der Feuer- und Rettungswache Nord befindet sich eine redundante Leitstelle. Sie ist mit drei voll funktionsfähigen Leitstellen-Arbeitsplätzen sowie den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet, um bei einem Totalausfall der Leitstelle in der Hauptwache Stolberger Straße den Leitstellenbetrieb für die Stadt Aachen sicherzustellen, bzw. bei entsprechendem Einsatzaufkommen, zusätzliche Leitstellenplätze besetzen zu können. Weiterhin wurden dort 10 Notrufabfrageplätze eingerichtet, die bei Unwetterlagen oder Großschadensereignissen in Zusammenarbeit mit dem Call Center der Stadtverwaltung Aachen genutzt werden können. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 13 2. Notärztliche Versorgung 2.1 Planungsgrößen Als Planungsgröße für die flächenmäßige und bedarfsgerechte notärztliche Versorgung gilt in NRW die Hilfsfrist von 12 Minuten nach Notrufeingang in der Leitstelle bei einem Zielerreichungsgrad von mindesten 90% für städtische Regionen als anerkannte Regel. Die Einsatzleistung der notärztlichen Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr betrug im Jahre 2011 insgesamt 7.898 Einsätze. Der Luftrettungsdienst mit Rettungshubschraubern (RTH) dient, wie gesetzlich vorgesehen, als ergänzendes notärztliches Rettungsmittel für den bodengebundenen Notarztdienst. Im Jahresdurchschnitt werden etwa 100 Primäreinsätze durch den RTH in der Stadt Aachen durchgeführt. Der Einsatz der notärztlichen Rettungsmittel (NEF) erfolgt in der Stadt Aachen seit 1976 im Rendezvous-System mit Rettungswagen. Durch den vom Rettungswagen unabhängigen Transport des Notarztes und der ärztlichen Ausrüstung wird ein effizienter, flexibler und schneller Einsatz des Notarztes ermöglicht. 2.2 Mindestanforderungen Die in der Notfallrettung eingesetzten Notärzte und Notärztinnen müssen mindestens über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer verfügen. Die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ ist anzustreben. Als Fahrer/innen von Notarzteinsatzfahrzeugen sind gemäß § 4 RettG Rettungsassistenten/innen einzusetzen, die dem Notarzt bei seinen notfallmedizinischen Maßnahmen am Einsatzort assistieren. Die als Notarztfahrzeug verwendeten Modelle müssen nach § 3 RettG NW in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik entsprechen. Hierzu zählen insbesondere das Medizinproduktegesetz (MPG) und die DIN 75079. Weitere Anforderungen sind Handhabung der Ausstattung, Zuverlässigkeit und Robustheit, passive Sicherheit, Erkennbarkeit, Allwettertauglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Notarztbesetzte Rettungswagen (NAW) müssen mit der ärztlichen Zusatzausstattung ausgestattet sein und der DIN EN 1789 Typ C entsprechen. 2.3 Notärztliche Versorgungsstandards Stadt Aachen Im Notarztdienst der Stadt Aachen werden seit Aufnahme des Notarztdienstes im Jahre 1976 ausschließlich Ärzte und Ärztinnen der Fachrichtung Anästhesiologie eingesetzt. Die Beschränkung auf Ärzte, die auf die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen spezialisiert sind, hat sich im Sinne der Standardisierung von medizinischer Ausstattung und Behandlungsabläufen seit nunmehr 36 Jahren bewährt. Die Einführung neuer Notärzte in den örtlichen Rettungsdienst erfolgt durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst im Umfang von 5 Werktagen basierend auf einem strukturierten Logbuch. Zur Mindestanforderung gehören u.a.: 3 Jahre anästhesiologisch-intensivmedizinische Tätigkeit (Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI): 1 Jahr), nachgewiesene Kenntnisse und Fertigkeiten nach Empfehlung der DGAI wie z.B. eine Mindestanzahl von Intubationen, Narkosen im Kindesalter, Narkosen bei Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma, Fähigkeiten der Interpretationen von EKG sowie einschlägige Erfahrungen im Gebiet der Psychiatrie, Erfahrung mit nicht-invasiver Beatmung sowie eine zusätzliche erfolgreiche Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 14 Qualifizierung in international anerkannten zertifizierten Versorgungsstandards für die kardiopulmonale Reanimation (Advanced Life Support nach Standard des European Resuscitation Council) und die Traumaversorgung (Pre-Hospital Trauma Life Support). Einweisender und eingewiesener Arzt bestätigen anhand eines Einweisungsprotokolls die erforderlichen Kenntnisse (Anlage: NA-Einweisungsprotokoll). Die Durchführung von arztbegleiteten Verlegungstransporten werden in Absprache mit den Krankenhäusern durch den Notarztdienst bedarfsgerecht erledigt. Der Besitz der Zusatzqualifikation „Intensivtransport“ der Deutschen Gesellschaft für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI)) ist anzustreben. Der Transport von intensiv behandlungsbedürftigen Frühgeborenen erfolgt mit Ärzten, Pflegekräften und medizinischer Ausstattung (Inkubatoren) der Neonatologie des Universitätsklinikums Aachen in Rettungswagen. Die Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care des Universitätsklinikums Aachen betreibt ein Zentrum zur Versorgung von Patienten mit akutem Lungenversagen (sog. ARDS) mit Möglichkeit der Extracorporalen Membranoxigenierung (ECMO) sowie ein SEPSIS-Zentrum. Die Transporte derartiger beatmungspflichtiger Patienten mit RTW werden von Ärzten und Pflegekräften der entsprechenden Klinik begleitet. Als Fahrer von Notarzteinsatz-Fahrzeugen (NEF) werden ausschließlich Feuerwehrbeamte mit zusätzlicher Qualifikation als Rettungsassistent eingesetzt, die über eine mindestens 5jährige praktische Einsatzerfahrung im Rettungsdienst der Stadt Aachen verfügen, die Qualifikation zur Notkompetenz1 einschließlich der Frühdefibrillation2 erlangt haben und an einem 3tägigen Einweisungsseminar mit spezieller Fahrerschulung unter Sonderrechtsbedingungen teilgenommen haben. Im Notarztdienst der Stadt Aachen werden möglichst einheitliche Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, Allradantrieb, Klimatisierung, guter Sichtbarkeit und gleichartiger medizinischer Ausstattung nach DIN 75079 eingesetzt. Seit dem Jahre 1989 wurden ausschließlich Geländewagen beschafft, die sich durch ihre Robustheit, Zuverlässigkeit, passive Sicherheit, Wintertauglichkeit, Ausbaumöglichkeit und Standzeit bewährt haben. Der um etwa 20% höhere Beschaffungspreis der Geländewagen gegenüber PKW-Kombi-Modellen wurde durch eine Verlängerung der Ersatzbeschaffungszeiträume von 6 auf 8 Jahre kompensiert. Aufgrund des Kostendrucks und des gestiegenen Platzbedarfs wurde im Jahr 2004 erstmals ein Van der Marke Mercedes Benz Vito beschafft. Zwischenzeitlich stehen insgesamt 4 Mercedes Benz Vito zur Verfügung, die sich wegen des großen Raumangebotes und den guten Fahreigenschaften im Einsatzdienst bewährt haben. Die beiden neuesten Fahrzeuge verfügen auch über permanente Allradtechnik, die insbesondere auch die Wintertauglichkeit gewährleisten. 1Notkompetenz: notfallmedizinische ärztliche Akutmaßnahmen nach BÄK durch RA 2Frühdefibrillation: Abgabe von Elektroschocks bei Kreislaufstillstand durch RA Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 15 2.4 Notärztliche Versorgung in der Stadt Aachen (Ist-Zustand bis zum 31.12.2013) Die notärztliche Versorgung der Stadt Aachen erfolgt durch die ständige Einsatzbereitschaft von zwei bodengebundenen Notärzten der Fachrichtung Anästhesie sowie des in Nähe der Stadtgrenze in Würselen-Merzbrück stationierten Rettungshubschraubers Christoph Europa 1 des ADAC. Das 1. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist ständig mit einer Anästhesistin oder einem Anästhesisten des Universitätsklinikums Aachen (UKA), gemäß Vertrag aus dem Jahre 2009 sowie einem besonders qualifizierten Fahrer der Feuerwehr besetzt und ist in der zentral gelegenen Feuer- und Rettungswache Stolberger Str. 155 stationiert. Das zweite NEF ist seit dem 01.01.2010 an Werktagen von 7.00 bis 17.00 Uhr besetzt (vertragliche Regelung mit dem UKA) und ebenfalls auf der Hauptwache stationiert. Von 17.00 bis 7.00 Uhr wird das Fahrzeug von dienstfreien Notärzten/Innen besetzt, die sich vertraglich bereit erklärt haben, nebenamtlich in ihrer Freizeit nach Dienstplan im Notarztdienst eingesetzt zu werden. Die Notärzte befinden sich in Heim- oder Wachbereitschaft und werden von einem mit einem ständigen Fahrer besetzten NEF zu den Einsätzen transportiert. Zur Organisation der zusätzlichen Notarztdienstbereitschaften (Erstellung des Dienstplans, Bereitstellung der erforderlichen Notärzte und Ansprechpartner für alle Belange der Notärzte, die in ihrer Freizeit als Notärzte zur Verfügung stehen) hat sich der im Jahre 2000 gegründete Verein „Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“ (s. u.) bereit erklärt. Der Verein „Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“ ist von besonders engagierten Notärzten im Juli 2000 gegründet und am 10.12.2000 als gemeinnütziger Verein vom Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen worden. Durch den Zusammenschluss der Notärzte der Stadt Aachen zu einem Verein stehen der Stadt Aachen eine überdurchschnittlich hohe Anzahl (116 Mitglieder, Stand Juli 2012) von qualifizierten Notärzten/innen zur Verfügung, wodurch die Stadt Aachen auch in Spitzenzeiten auf gleichzeitig mehrere Notärzte zurückgreifen kann. Zur Abdeckung der Einsatzspitzen an Werktagen befindet sich ein dritter Notarzt in Heimbereitschaft, der im Bedarfsfall schnell eingesetzt werden kann; der Fahrer mit Rettungsassistenten-Qualifikation wird dann von der Feuerwehr vom Brandschutzdienst abgezogen. Außergewöhnliche Bedarfsspitzen mit bis zu 5 Notärzten können von weiteren dienstfreien Notärzten spontan abgedeckt werden. Weiterhin bietet der Verein der Notärzte eine Notarztdienstreihe zur Begleitung von Interhospitaltransporten an, die zunehmend häufig auch über große Distanzen angefordert werden. Die dazu benötigten zusätzlichen Fahrer werden ebenfalls aus Funktionen des Brandschutzdienstes abgezogen. Die Funktion des Leitenden Notarztes (LNA) ist seit dem 01.01.2006 ebenfalls mit dem Verein “Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“ und dem UKA vertraglich geregelt und wie folgt organisiert: - werktags von 7.00 – 17.00 Uhr in Personalunion auf der Hauptwache als 2. Notarzt und jederzeit als LNA einsetzbar werktags ab 17.00 – 7.00 Uhr sowie an den Wochenend-/Feiertagen als Rufbereitschaft zu Hause über Funkmeldeempfänger erreichbar - jeder LNA hat einen eigenen personenbezogenen digitalen Meldeempfänger erhalten Die nachbarliche Hilfe zwischen Stadt Aachen und den benachbarten Rettungsdiensten der Region erfolgt routinemäßig auf Veranlassung der Leitstellen. Notarztanforderungen zum benachbarten Belgien nehmen ab (10 Anforderungen/ Jahr), da dort ein eigenständiges Notarztsystem am Krankenhaus in Eupen installiert wurde. Detaillierte Ausführungen dazu finden sich unter VIII. Interkommunale Zusammenarbeit. Die Hilfsfristen und die Erreichungsgrade des Notarztdienstes stellen sich in den drei Rettungswachbereichen im Vergleich der Jahre 2010 und 2011 bei insgesamt 7265 und 7898 Notfall-Einsätzen wie folgt dar: Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 16 Rettungswachbereich Hilfsfrist < 12 min (%) 2010 2011 Mitte- Stolberger Str. 91,5 91,5 West- Vaalser Str. 91,8 92,0 Süd- Oberforstbacher 73,0 78,4 Gesamt Aachen 89,19 90,30 Zum Transport der Notärzte sowie der medizinischen Ausrüstung werden 3 Notarzt-Einsatzfahrzeuge nach DIN 75079 (NEF) für den Grund - und Spitzenbedarf sowie weitere, bereits ersatzbeschaffte NEF für den Sonderbedarf und als Ersatzfahrzeuge vorgehalten. Aufgrund des gestiegenen Platzbedarfs und der niedrigeren Beschaffungs- und Betriebskosten werden seit dem Jahre 2004 Mercedes Benz Vito mit leistungsfähigen und sparsamen Dieselmotoren und zuletzt auch mit Allradantrieb als NEF beschafft. Die Einbauten zur Unterbringung der Beladung erfolgt in Eigenleistung der Feuerwehr, in enger Zusammenarbeit mit Notärzten und Fahrern, um eine anwendungsgerechte Lösung zu erzielen. Der Ersatzbeschaffungszeitraum beträgt 6 Jahre, bei einer Kilometerleistung von etwa 300.000 km. Es werden lediglich 3 NEF ersatzbeschafft. Die weiteren 4 NEF (Sonderbedarf/Reservefahrzeuge) werden durch eine weitere Verwendung der bereits ersetzten NEF bereitgestellt. Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungstermine sind aus der Anlage zu ersehen. Die in der Stolberger Straße zentral stationierten NEF werden im gesamten Gebiet der Stadt Aachen eingesetzt. Aufgrund des stetig gestiegenen Einsatzbedarfs ist der maximale Auslastungsrichtwert von 3.500 Einsätzen/Jahr und Fahrzeug mit tatsächlich etwa 4.800 Einsätzen/Jahr für das 1.NEF erheblich überschritten. Hinzu kommt, dass durchschnittlich 17 Einsätze an Werktagen und Anfahrtsstrecken von bis zu 20-30 km, bei schwieriger innerstädtischer Verkehrslage, zurückzulegen sind. Das 1. NEF wird daher von 2 Besatzungen im 24 Std.-Dienst besetzt. Es erfolgt ein Wechsel der ärztlichen Besatzung entsprechend eines 2-Schichtmodells. Die Fahrer des 1. und 2. NEF wechseln ebenfalls zum Belastungsausgleich ihre Funktionen zu festgelegten Zeiten. Der Erreichungsgrad des Schutzziels für die notärztliche Versorgung, innerhalb von 12 Minuten nach Eingang der Meldung beim Patienten einzutreffen, liegt im Südraum der Stadt unter den angestrebten mindestens 90% der Einsatzfälle. Wegen der hohen Einsatzauslastung des 1. Notarzteinsatzfahrzeuges erfolgt die Alarmierung nach Meldung der Einsatzbereitschaft häufig aus einem Krankenhaus. Hierdurch verlängert sich die Hilfsfrist für die südlichen Stadtrandgebiete Friesenrath, Walheim, Hahn, Schmidthof und Sief im Einzelfall auf bis zu 15-20 Minuten. Der vorrangige Einsatz des Rettungshubschraubers obliegt je nach Dringlichkeit der notärztlichen Versorgung der Entscheidungs– kompetenz der Leitstellendisponenten. Da dies insgesamt eine Überforderung des 1. Notarzteinsatzmittels darstellt, wurde die Besetzung des zweiten NEF zum 01.01.2006 verändert. Das früher grundsätzlich in 2. Priorität eingesetzte zweite NEF ist seitdem an Werktagen von 7.00 bis 17.00 Uhr permanent mit einem Notarzt besetzt und wird zur Verkürzung der Hilfsfrist nach dem „Nächste-FahrzeugPrinzip“ eingesetzt. Von 17.00 bis 7.00 Uhr an Werktagen und an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztags Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 17 wird das 2. NEF bei Bedarf mit einem Notarzt aus Heimbereitschaft sowie einer ständigen Fahrerfunktion besetzt. Auch dieses NEF hat mit etwa 2.100 Einsätzen/Jahr ebenfalls schon den Belastbarkeitsgrenzbereich erreicht. Die Belastbarkeitsgrenze bezieht sich dabei in erster Linie auf die Verfügbarkeit des Rettungsmittels NEF. Zur Abdeckung von notärztlichen Bedarfsspitzen ist an Werktagen ein dritter Notarzt in Heimbereitschaft, der bei Bedarf zum Einsatz kommen kann. Die Fahrerfunktion wird dann vom Löschzug besetzt. Hinzu kommen zunehmend zeitaufwendige arztbegleitete Sekundärtransporte, so dass insgesamt ca. 15 % der Notarzteinsätze durch nebenamtliche Mitarbeit von Notärzten zwar kostengünstig, aber auch teilweise mit verlängerter Hilfsfrist, abgedeckt werden. Die nebenamtliche Mitarbeit der Notärzte bietet den Vorteil, dass neben den maximal 2 zur Verfügung stehenden planmäßigen Notärzten, erfahrungsgemäß auch an Werktagen 3 weitere Notärzte sich für spontane Einsätze zur Verfügung stellen. Die Beteiligung an der Hubschraubergemeinschaft Christoph Europa 1 ermöglicht eine reine Spitzenbedarfsabdeckung im Umfange von 1% des gesamtnotärztlichen Bedarfs. Eine Ausweitung der RTH-Einsatzbeteiligung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und wegen des hohen Einsatzbedarfs bei den ländlichen Rettungsdienstträgern der RTH-Gemeinschaft nicht möglich. Die kassenärztliche Vereinigung Nordrhein betreibt in Aachen unabhängig vom Rettungsdienst einen vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Praxenzeiten. Die Unterscheidung dieser unterschiedlichen Anforderungskriterien ist für den Bürger trotz Aufklärungsarbeit, u.a. in Form von mehrsprachig erstellten Informationen “Wann hilft wer?” (siehe Anlage), nach wie vor schwierig. Fehldispositionen des Notarztes wie auch des Bereitschaftsarztes sind demzufolge systembedingt und können im Einzelfall zu Versorgungsdefiziten führen. Seit dem 1.10.2004 hat die Kassenärztliche Vereinigung für das Versorgungsgebiet der Stadt Aachen die Dispositionszentrale mit der für den gesamten Bereich Nordrhein zuständigen Zentrale nach Duisburg verlegt. Hierdurch wurde das aus rettungsdienstlicher Sicht uneffiziente duale mobile ärztliche Versorgungssystem weiter zementiert. Im Jahre 2012 wurde für den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 eingeführt. 2.5 Zielsetzung der notärztlichen Versorgung für den Zeitraum 2014 - 2018 Die notärztlichen Leistungen werden in der Stadt Aachen zentral von der Hauptfeuerwache an der Stolberger Straße erbracht. Die Einsatzzahlen des Notarztdienstes sind über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich um durchschnittlich 3,7% gestiegen. Die erhebliche Überlastung des bisher planmäßig einzigen rund um die Uhr vorgehaltenen NEF erfordert die weitere Entlastung durch ein zweites, rund um die Uhr besetztes NEF, welches bisher nur an Werktagen jeweils 10 Std. besetzt war. Zudem ist wie im Gutachten gefordert die Vorhaltung eines sog. „virtuellen Notarztes“ rund um die Uhr an allen Tagen zu realisieren, der bereits in der Versorgung des Grundbedarfs zu einer Entlastung sorgen werden kann. Hierdurch können 1 NEF sowie die erforderliche Funktion des NEF-Fahrer in der regelhaften Vorhaltung eingespart werden. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 18 Darüber hinaus ist weiterhin ein regelmäßiger Bedarf zur Spitzenabdeckung an Werktagen und zu spontanen Bedarfsspitzen gegeben, der durch die Gestellung von weiteren Notärzten nach Bedarf durch den Verein der Notärzte Aachen e.V. gedeckt werden kann. Das inzwischen über die Aachener Grenzen hinaus bekannte interdisziplinäre Forschungsprojekt „TelemedizinischesRettungs-Assistenz-System (TEMRAS; www.temras.de) wird seit August 2012 in den Rettungsdienstbereichen der Städte Aachen und Köln sowie den Landkreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg erprobt. Zielsetzung des Projektes ist die qualitative notfallmedizinische Beratung von Rettungswagenbesatzungen durch Übertragung der Patientendaten zu einer sog. Telenotarztzentrale. Ob TEMRAS die Anwesenheit eines Notarztes in manchen Fällen bei gleicher Versorgungs– qualität ersetzt, wird die wissenschaftliche Auswertung des Feldversuches bis zum Jahresende 2013 zeigen. Die Erfahrungen aus dem vorgeschalteten Med-on-Aix-Projekt (www.medonaix.de) geben jedoch Anlass zur optimistischen Erwartung, dass durch gezielte Schulungsmaßnahmen der Rettungsassistenten und Optimierung der Übertragungs– technik der medizinischen Daten der Einsatzbedarf des Notarztdienstes zumindest auf einem stabilen Niveau gehalten, ggf. sogar reduziert werden kann. Weiterhin wird die Zusammenführung der bisherigen beiden Leitstellen für Stadt und Altkreis Aachen ab dem Jahre 2013 die Dispositionsmöglichkeiten der beiden Notarztsysteme weiterhin verbessern. Zur Optimierung der „Nächste-FahrzeugStrategie“ werden die Notarzteinsatzfahrzeuge einheitlich mit GPS-Lokalisierung ausgestattet. Zur weiteren Effizienzsteigerung der präklinischen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung wird nach wie vor eine Verzahnung des Notarztdienstes und des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes durch einheitliche Disponierung angestrebt. Die einheitliche Lenkung beider mobiler Versorgungssysteme über die Rettungsleitstelle würde die Unsicherheit der Bevölkerung über die jeweilige Zuständigkeit beenden und die Gefahr der Fehleinschätzung des Versorgungsbedarfs reduzieren. Die Umsetzung der einheitlichen Disposition der ambulanten dringlichen ärztlichen Versorgung ist zumindest mittelfristig nicht zu erwarten, da hierzu die gesetzliche Vorgabe in NRW fehlt und erst kürzlich die regionalen Dispositionszentralen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes zu einem bundeseinheitlichen Callcenter mit der Rufnummer 116117 zusammengeführt worden sind. Um jedoch die direkte Kontaktaufnahme zwischen den diensthabenden Bereitschaftsärzten und der Leitstelle in der Stadt Aachen zu ermöglichen, wurden dem bereitschaftsärztlichen Dienst digitale Meldeempfänger des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt. 3. Notfallrettung mit Rettungswagen 3.1 Planungsgrößen Aufgrund der amtlichen Begründung zu § 13 RettG NW sowie Beschluss des OVG Münster vom 22.10.1999 und Empfehlungen des Musterbedarfsplanes gilt eine Hilfsfrist für die Notfallrettung innerörtlich von 5-8 Minuten und in ländlichen Bereichen von bis zu 12 Minuten als bedarfsgerechtes Versorgungsniveau. Der Landesfachbeirat Rettungsdienst hat unter Beteiligung der Krankenkassen ein landesweites Kataster erstellt, in dem die als städtisch oder ländlich geprägten Trägerbereiche dargestellt sind. In Abhängigkeit von den in der vorgegebenen Zeit zurückzulegenden Fahrtstrecken ergibt sich für jede Rettungswache ein definierter Deckungsbereich. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 19 In erster Näherung resultiert hieraus ein Einsatzradius der Rettungswachen von 7 km, entsprechend 154 qkm bzw. 11 km in ländlichen Gebieten. Bei der Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung wird eine Alarmierungs- und Ausrückezeit von 1 Minute zugrunde gelegt. Die jährlich zu erreichenden Einsatzzahlen je Rettungswagen betragen zwischen 1350 und 3500, je nach Größe und Struktur des Einsatzgebietes. Als Transportmittel sind Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 Typ C zu verwenden, die für den Transport und die erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet sind. Die Besetzung der Rettungswagen erfolgt nach § 4 RettG NW mit Personen, die gesundheitlich und fachlich geeignet sind. Zur Betreuung und Versorgung der Patienten ist mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent und als Fahrer/in mindestens ein/eine Rettungssanitäter/in einzusetzen. Das in der Notfallrettung eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen Fortbildung teilzunehmen und diese nachzuweisen. 3.2 Mindestanforderungen in der Notfallrettung Als Mindestanforderung an die Hilfsfristen für das ersteintreffende qualifizierte Rettungsmittel werden für das gesamte Gebiet der Stadt Aachen, also die Ausrückebereiche Nord, Mitte und Süd, einheitlich 8 Minuten für innerörtliche Bebauung und öffentliche Straßen bei einem Erreichungsgrad von mindestens 90 % festgelegt. 3.3 Aktueller Standard der Notfallrettung In der Notfallrettung werden möglichst einheitlich ausgestattete Rettungswagen nach DIN EN 1789 Typ C eingesetzt. Sie sind standardmäßig mit der Ausstattung zur Durchführung erweiterter lebensrettender Maßnahmen bestückt. (Anlage: Bild RTW) Für planmäßig zu besetzende Rettungswagen der Grundbedarfsdeckung ist ausschließlich hauptamtliches Personal zu stellen, das die örtlichen und regionalen Infrastrukturen der Rettungsdienste und Krankenhäuser kennt und über gründliche Orts- und Gebietskenntnisse verfügt. Das in der Notfallrettung eingesetzte Personal hat gemäß § 5 RettG NW jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und diese nachzuweisen. Bei der Gestaltung der Fortbildung für das nichtärztliche Personal in der Notfallrettung und im Krankentransport ist der RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997 zu beachten. 3.4 Notfallrettung in der Stadt Aachen (Ist- Zustand bis zum 31.12.2013) Zur flächenmäßigen, bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist das Stadtgebiet in die drei Rettungswachbereiche Mitte, Süd und West unterteilt. (Anlage: Rettungswachbereiche) Die entsprechenden Rettungswachen sind Eigentum der Stadt Aachen und befinden sich in der Stolberger Str. 155 (Ausrückebereich Mitte), Oberforstbacher Str. 19a (Ausrückebereich Süd) und Vaalser Str.258 (Ausrückebereich West). Die Rettungswachen sind mit den notwendigen Sozialräumen, Hygieneeinrichtungen und Garagenstellplätzen ausgestattet. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 20 In der Feuer- und Rettungswache Stolberger Str. 155 werden zentral Medikamente und Verbrauchsmaterialien gelagert und ausgegeben. Weiterhin haben die vier Katastrophenschutz-Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen jeweils einen RTW zur Sonderbedarfsdeckung im Rettungsdienst (Großschadensfall, Großveranstaltungen) zur Verfügung gestellt bekommen. In der nachfolgenden Übersicht sind die Gesamtkenndaten der Notfallrettung (ohne Notarztdienst) dargestellt: Gesamtübersicht Notfallrettung (RTW) Stadt Aachen 2010-2013 Kenndaten Ausrückebereich Mitte Ausrückebereich Süd Ausrückebereich Gesamt West Grund/ Spitzen/Sonderbed. Grund/ Spitzen/Sonderbed. Grund/ Spitzen/Sonderbed. Anzahl RTW 2+3+3+4 (Reserve) 1+1+1 1+1**+0 16 Vorhalte- Std/ Wo. 456 + 168** 168 168 + 168** 1128 Anzahl Einsätze* 15.458 2.301 5.225 22.984 Durchschn. Hilfsfrist Erreichungsgrad* 7,52 min 94,03% 86,97 % 84,74 % 90,84 % Hilfsfrist < 8 min * Zahlen aus 2011 • ** jeweils zur Hälfte mit Feuerwehr- und Rettungsdienstpersonal besetzt Die Anzahl der RTW sind angegeben für den Grundbedarf, Spitzenbedarf und Sonderbedarf (MANV) Die Rettungswagen zur Grundbedarfsdeckung führen ca. 54% der Gesamteinsätze durch und erfordern eine ständige Personalvorhaltung. Die Rettungswagen zur Spitzenbedarfsdeckung führen ca. 41% der Gesamteinsätze durch. Ihre Vorhaltung beschränkt sich auf Bedarfsspitzen an Werktagen von 7.30-19.30 Uhr bzw. die Besetzung erfolgt im Bedarfsfalle mit Personal aus dem Brandschutzdienst oder Personal der Hilfsorganisationen. Spitzenbedarfsfälle entstehen durch gleichzeitige Notfallereignisse, die die Grundvorhaltung in den Ausrückebereichen überfordern oder durch zeitintensive Verlegungstransporte (Sekundärtransporte). Die Rettungswagen zur Sonderbedarfsdeckung führen ca. 5% der Gesamteinsätze durch. Ihr Einsatz zur Verstärkung des Rettungsdienstes ist erforderlich bei Großveranstaltungen, Evakuierungen oder auch Großschadensereignissen (MANV) gem. § 7(3) RettG. Die Personalgestellung erfolgt durch insgesamt vier Einsatzeinheiten der ortsansässigen Hilfsorganisationen DRK, JUH, MHD sowie dienstfreiem Personal der Berufsfeuerwehr. Die im Rettungsdienst der Stadt Aachen eingesetzten RTW sind weitgehend nach der europäischen DIN EN 1789 Typ C ausgerüstet. Die Betriebsdauer der RTW in der Grund- und Spitzenbedarfsvorhaltung beträgt 7 Jahre. Danach werden die Fahrzeuge für weitere 3-4 Jahre als Werkstattreserve und den Einsatzeinheiten zur Sonderbedarfsdeckung zur Verfügung gestellt. Die Ersatzbeschaffungsplanung der RTW ist in der Anlage zu ersehen. Die zunehmenden Anforderungen zu Sekundärtransporten von intensivüberwachungspflichtigen Patienten erfordern Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 21 zusätzliche Gerätschaften, die nicht zur Standardausrüstung von Rettungswagen gehören. Hierzu wurden zwei spezielle Fahrtragen mit den notwendigen medizinischen Zusatzgeräten als sog. „Intensivtragen“ ausgestattet, die von jedem RTW gegen Tausch der Standardfahrtrage eingesetzt werden können. Mit dieser Ausstattung können etwa 90 % aller „Intensivverlegungstransporte“ adäquat durchgeführt werden. Sofern für Spezialtransporte (z.B. mit der ECMO-Trage) weitere Zusatzgerätschaften, Gasflaschen o.ä. mitgeführt werden müssen, stehen in der StädteRegion Aachen 2 IntensivTransport-Wagen (ITW) der Firma Driessen und des DRK-KV Städteregion Aachen mit weitergehender Ausstattung und größerem Raumangebot zur Verfügung. Darüber hinaus können über die Leitstelle Köln der Sekundärhubschrauber Christoph Rheinland für Verlegungstransporte sowie ein weiterer ITW angefordert werden. Im Jahre 1993 wurde durch die Berufsfeuerwehr das First-Responder System mit Löschgruppenfahrzeugen eingeführt. Sofern in Spitzenbedarfsfällen bei notarztindizierten Notfällen die Hilfsfrist von 8 Minuten mit Rettungswagen nicht eingehalten werden kann, wird das dem Notfallort nächststationierte Löschfahrzeug alarmiert. Da alle Feuerwehrbeamten des mittleren Dienstes als Rettungsassistenten ausgebildet sind und jedes Löschgruppenfahrzeug mit einem Notfallkoffer nach Standard des Rettungsdienstes ausgestattet ist, können somit qualifizierte, lebensrettende Maßnahmen vor Eintreffen des Rettungsdienstes durch die Feuerwehr eingeleitet werden (nicht bei der Hilfsfrist berücksichtigt). Die Dokumentation und Gebührenabrechnung der Einsätze erfolgt mit EDV-Unterstützung. Die in der Leitstelle im Einsatzleitrechner (ELR) aufgenommenen Daten werden zur Ergänzung mit weiteren Einsatzdaten-Terminals in den jeweiligen Wachen zur Verfügung gestellt. Nach abschließender Dokumentation des Einsatzes durch den Transportführer stehen die Daten dem Abrechnungsprogramm Cobra der Regio IT der Gebührenabrechnungsstelle zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Die Einführung eines digitalen RTW- Rettungsdienstprotokolls auf Formularbasis nach DIVIStandard ist im Jahre 2009 erfolgt. Eine Verknüpfung dieser Datenerfassung nach DotForm-System mit der Berichtserfassung des Einsatzleitrechners erfolgte bisher nicht, da das Einsatzleitsystem im Zuge der Bildung einer städteregionalen Leitstelle bis zum Ende des Jahres 2012 erneuert wird. Die Abrechnung der Einsätze für AOKVersicherte erfolgt über Datenträgeraustausch. 3.5 Zielsetzung Notfallrettung Die geforderte Bedarfsdeckung in der Notfallrettung kann gemäß Gutachten der Firma FORPLAN durch die flexible und bedarfsgerechte Bereitstellung von zusätzlichen Besatzungen aus dem Brandschutz, Mitarbeitern der Hilfsorganisationen sowie ehrenamtlichen Helfern der Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes nicht mehr im Rahmen der vorgegebenen Hilfsfrist gewährleistet werden. Die Einsatzzahlen der Rettungswagen sind über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich um durchschnittlich 3,9% gestiegen. Das Gutachten empfiehlt deshalb eine moderate Erhöhung der Vorhaltung, insbesondere durch die Einführung eines Mehrzweckfahrzeuges für den Krankentransport und die Notfallrettung. Die beiden derzeit noch in der Hauptwache und Wache Nord mit je einer Funktion des Feuer- und Rettungsdienstes besetzten beiden RTW werden aufgrund der Einsatzhäufigkeit ausschließlich für den Rettungsdienst benötigt und sind entsprechend auch personell zu besetzen. Die fachgerechten medizinischen und organisatorischen Maßnahmen der Notfallrettung sind anhand von Qualitäts– standards zu beschreiben und zu überprüfen. Diese Aufgabe wird von der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst durchgeführt. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 22 Die Qualifizierung aller Rettungsassistenten/innen in Notkompetenz-Maßnahmen, nach den Vorgaben der Bundesärztekammer, ist fortzuführen und zu dokumentieren. Der Umfang der notwendigen weiteren Qualifizierungs– maßnahmen durch die Einführung des sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen Berufsbildes „Notfallsanitäter“ kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Zur Verbesserung der Transparenz und Qualitätsentwicklung in der Einsatzdurchführung wird ein EDV-basiertes anonymes Berichtswesen nach dem „Critical-Incident-Reporting-System (CIRS) eingeführt. Der Rettungsdienst beteiligt sich an dem Projekt zur Einführung einer Software der Feuerwehr für das Personalmanagement und die logistischen Aufgaben. Die grenzüberschreitende Notfallrettung im Dreiländereck Deutschland, Belgien und der Niederlande erfolgt in Absprache zwischen den zuständigen Leitstellen mittlerweile routiniert und pragmatisch. Eine Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe wird mit den belgischen Nachbarn angestrebt. Bedarfsberechnung: Der Bedarf an Rettungswagen ist anhand der Einsatzzahlen vom 01.03.2011 bis 29.02.2012 für die Ausrückebereiche Mitte, Nord und Süd mit den Planungsgrößen „Hilfsfrist < 8 Minuten“ und „Zielerreichungsgrad >90%“ ermittelt worden. Der Einsatzbedarf ist insgesamt seit der letzten Überprüfung im Jahre 2008 um 23,4 % angestiegen. Zur Bedarfsdeckung sollen deshalb die beiden RTW der Feuerwehr in den Ausrückebereichen Mitte und West, die bisher mit je einer Funktion des Feuerdienstes besetzt waren, dem Rettungsdienst komplett zugewiesen werden. Die Spitzenbedarfsvorhaltung soll durch jeweils einen RTW an den Werktagen von 7.30 – 19.30 Uhr in den Ausrückebereichen Mitte und West unverändert bleiben, weil der darüber hinausgehende Bedarf durch zusätzliches Personal des Brandschutzes und der Beteiligten spontan abgedeckt werden kann. Rettungswagenbedarf für die Notfallrettung ab dem 01.01.2014: Ausrückebereich RTW-Bedarf Mitte RTW Vorhalte- West RTW stunden Vorhalte- Süd RTW stunden Vorhaltestunden Grundbedarf 3 504 2 336 1 168 Spitzenbedarf 1 60 1 60 1* bei Bedarf 3* Bei Bedarf 3 (HO) bei Bedarf 1 (HO) bei Bedarf Sonderbedarf 0 * Besetzung mit Feuerdienstpersonal oder Zusatzpersonal der Beteiligten 3.7 Fazit „Notfallrettung“: Die Notfallrettung stellt in besonderem Masse eine hoheitliche Aufgabe dar, die nur sichergestellt werden kann, wenn der Rettungsdienstträger bis zur Verträglichkeitsgrenze von 70 % die Notfallrettung durch beamtete Mitarbeiter der Feuerwehr selbst durchführt und darüber hinaus die Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen und anderer gemäß §13 RettG erfolgt. Die eigenständige Notfallrettung durch Unternehmen gemäß §18 RettG würde das öffentliche Interesse der Stadt Aachen Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 23 an einem funktionsfähigen Rettungsdienst im Sinne von § 6 RettG erheblich beeinträchtigen. Die Vorhaltekosten der Notfallrettung würden auch bei Rückgang der Einsatzzahlen, wegen der Gewährleistungspflicht, konstant bleiben und eine Gebührenerhöhung für die öffentliche Notfallrettung zur Folge haben. Zur Sicherung der fachgerechten Notfallrettung wurde zum 01.08.2008 ein EDV-gestütztes Dokumentations- und Qualitätsüberwachungssystem der Firma DotForm unter Leitung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst für die Notarzteinsätze und ab dem 1.04.2009 auch für die Rettungswageneinsätze eingeführt. Zusammenfassend ist für den Bereich der Notfallrettung gemäß §§ 2, 6 und 7 RettG festzustellen, dass die Pflichtaufgabe zur flächenmäßigen, bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung in der Stadt Aachen, vom Grundbedarf bis hin zum Großschadensereignis (Sonderbedarf) mit den geplanten moderaten Anpassungen der Vorhaltung gewährleistet werden kann. 4. Krankentransport 4.1 Planungsgröße Als Maßstab für die Leistungsfähigkeit des Krankentransportdienstes wird analog zur Hilfsfrist in der Notfallrettung die Bedienzeit definiert als Zeitspanne zwischen Bestellung des Krankenwagens bis zum Eintreffen beim Patienten. Nach Empfehlung des Musterbedarfsplanes soll die Bedienzeit im Krankentransportdienst maximal 60 Minuten betragen, bei einem Zielerreichungsgrad von mindestens 90%. 4.2 Gesetzliche Mindestanforderungen Der Krankentransport hat gemäß § 2(2) RettG NRW die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern. Nach § 6(1) RettG ist der Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Krankentransports sicherzustellen. Notfallrettung und Krankentransport bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Die im Krankentransport eingesetzten Krankenkraftwagen müssen gemäß § 3 RettG für den Krankentransport besonders eingerichtet sein und als Krankenkraftwagen für den Verkehr zugelassen sein. Krankenkraftwagen müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik entsprechen. Als anerkannte Regel ist für Krankentransportwagen die DIN EN 1789 Typ A2 oder B anzuwenden. Die Mindestanforderungen an das Personal im Krankentransport sind im § 4 RettG festgelegt. Das Personal muss gesundheitlich und fachlich geeignet sein. Krankentransportwagen sind mindestens mit einem Rettungssanitäter/in und einem Rettungshelfer/in im Einsatz zu besetzen. Das im Krankentransport eingesetzte Personal hat gemäß § 5 (5) RettG jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen. Die Unfallverhütungsvorschriften Gesundheitsdienst GUV 8.1 sind zu beachten. Die Krankentransporte des Rettungsdienstes erfolgen gemäß § 8 (1) unter einheitlicher Lenkung der Leitstelle. Die Krankentransportwagen werden in den Rettungswachen und den zugeordneten Außenstellen vorgehalten. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 24 4.3 Aktueller Standard Neben den Anforderungen an Krankentransportwagen (KTW) der DIN EN 1789 Typ A 2 oder B sind die Fahrer- und Patientenräume klimatisiert, da zunehmend lange Transportwege zurückzulegen sind. Die Fahrzeuge sind mit Funkgeräten im 4 m-Band der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und Funkmeldesystem ausgestattet. Zur Versorgung von medizinischen Notfällen sind die KTW mit automatischen externen Defibrillatoren (AED), Notfallkoffer, Sauerstoffbehandlungsgerät und Intubationsbesteck ausgerüstet. 4.4 Krankentransportdienst in der Stadt Aachen (Ist- Zustand bis zum 31.12.2013) Zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Krankentransportdienstes werden in den Rettungswachen und dazugehörigen Außenstellen insgesamt 14 städtische Krankenwagen des Grund-, Spitzen- und Sonderbedarfs vorgehalten. Die planmäßige personelle Besetzung dieser Fahrzeuge erfolgt aus Wirtschaftlichkeits– gründen lediglich für den statistisch ermittelten Grundbedarf nach einem vorgegebenen Dienstplan. Alle Transportaufträge werden zentral von der Leitstelle angenommen und bearbeitet. Die vorgegebene Bedienzeit im Krankentransportdienst beträgt maximal 1 Stunde. Diese Bedienzeit wird in nahezu 98 % der Transportaufträge eingehalten. Durch eine zufällige Häufung von innerstädtischen Transporten oder Ferntransporten können Bedien– engpässe entstehen, die durch Personal der Notfallrettung oder zusätzlichem Personal der beteiligten Hilfsorganisationen mit Spitzenbedarfs-KTW kompensiert werden. In den Nachtstunden von 21.30-7.00 Uhr erfolgt, wegen des geringen Transportbedarfs von durchschnittlich 1-2 Fahrten, keine Personalvorhaltung. Der Krankentransportbedarf hat sich seit dem Jahre 2004 durch die restriktivere Genehmigungspflicht der Krankenkassen um ca. 30% reduziert. Weiterhin wurde festgestellt, dass bisherige regelmäßige Transporte von Dialysepatienten nunmehr als Krankenfahrten ohne fachgerechte Betreuung nach dem Personenbeförderungsgesetz erfolgen. Aufgrund dieser erheblichen Bedarfsveränderung erfolgte umgehend eine Anpassung der Krankenwagenvorhaltung durch Rückführung der Spitzenbedarfsfahrzeuge. Es wird ein Auslastungsgrad der vorgehaltenen KTW von mindestens 60% Einsatzzeit angestrebt. Ein im Stadtteil Rothe Erde ansässiges Unternehmen bietet, unabhängig vom Rettungsdienst der Stadt Aachen, mit drei Krankentransportwagen sowie einem vierten KTW für Verlegungs- und Fernfahrten über mehr als 100 km Entfernung Krankentransportleistungen in einem Umfange von etwa 25% (max. 4.000 Transporte) des Gesamttransportbedarfs an. Durch diese nach § 18 RettG erteilten Genehmigungen ist die Verträglichkeitsgrenze für Unternehmenskonzessionen ausgeschöpft. Weitere Genehmigungen können aus Gründen des Sicherstellungsauftrages des Trägers des Rettungsdienstes gemäß § 6(1) in der Stadt Aachen nicht erteilt werden. Der Dienstplan des Krankentransportdienstes ist in der Anlage dargestellt. Die bedarfsgerechte Vorhaltung der Krankentransportwagen in der Stadt Aachen ist in nachfolgender Tabelle, unterschieden nach Grundbedarf (planmäßige Vorhaltung) und Spitzen- und Sonderbedarf (Bedarfsvorhaltung) zu ersehen. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 25 Gesamtübersicht Krankentransport (KTW) Stadt Aachen 2010-2013 Kenndaten Anz. KTW Vorh.-Std/ Wo. Grundbedarf 7 350 Spitzen-und Sonderbedarf Gesamt 7 14 bei Bedarf 350 *Anz. Einsätze 9.687 2.337 12.024 Bedienzeit <60 min <60 min < 60 min Erreichungsgrad >90% >90% > 90% * Stand 2011 Die Krankenwagen zur Grundbedarfsdeckung führen 80,6 % der Gesamteinsätze durch. Die Krankenwagen zur Spitzen- und Sonderbedarfsdeckung führen 19,4% der Gesamteinsätze durch. Der durchschnittliche Auslastungsgrad der planmäßigen KTW (Zeitspanne von Auftragserteilung bis Einsatzbereitschaft) beträgt 59,6 %. 4.5 Zielsetzung Krankentransportdienst Zielsetzung des kommunalen Krankentransportdienstes ist gemäß § 6(1) RettG die Beibehaltung und Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des fachgerechten Krankentransports. Hierzu werden die maximale Bedienzeit von 1 Stunde nach Anforderung bei einem Zielerreichungsgrad von mindestens 90% als verbindliche Qualitätsstandards vorgegeben. Die Aufgabenbereiche Notfallrettung und Krankentransport sollen weiterhin gemäß § 6 eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr bilden. Die daraus resultierenden Synergien sollen insbesondere zur kostengünstigen Spitzen- und Sonderbedarfsabdeckung beitragen. Hierzu soll nach Vorschlag der Firma FORPLAN ein Mehrzweckfahrzeug zur Durchführung von Krankentransporten und Notfalleinsätzen rund um die Uhr vorgehalten werden. Der Krankentransport durch Unternehmen nach §18 RettG soll erfahrungsgemäß einen Anteil von 25% = 4.000 Transporte/Jahr am Gesamttransportaufkommen nicht überschreiten, damit dem Sicherstellungsauftrag gemäß § 6 RettG für den öffentlichen Krankentransportdienst entsprochen werden kann. Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung. 4.6 Bedarfsberechnung (Planungszeitraum vom 01.01.2014 - 31.12.2018) Der Bedarf an Krankentransportwagen ist anhand der Einsatzzahlen vom 01.03.2011 bis 29.02.2012 für das gesamte Stadtgebiet mit den Planungsgrößen Bedienzeit 1 Stunde und Zielerreichungsgrad >90% von der Firma FORPLAN ermittelt worden. Eine Unterscheidung des Bedarfs nach Ausrückebereiche ist wegen der hohen Transportauslastung und demzufolge hohen Mobilitätsgrad und der relativ kurzen Entfernungen innerhalb der Stadt Aachen nicht sinnvoll. Der Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 26 Transportbedarf im Krankentransport ist in erheblichem Maße abhängig von den Dienstzeiten der ambulanten und stationären Behandlungseinrichtungen. Eine weitere wichtige Kenngröße zur Bemessung der Personalvorhaltung stellen die zunehmend häufigen Ferntransporte dar, die bei der statistischen Bedarfsermittlung nicht zufriedenstellend erfasst werden. Um einen hohen Auslastungsgrad mit entsprechend hoher Effizienz der personell besetzten Krankentransportwagen zu erreichen, ist deshalb die transportfallbezogene Anforderung von Personal zur Spitzenbedarfsabdeckung wie auch für Ferntransporte weiterhin erforderlich. Gesamtübersicht Krankentransport (KTW) Stadt Aachen von 2014 - 2018 Kenndaten Grundbedarf Spitzen-und Sonderbedarf Gesamt 7 14 220 + 168 (MZF) bei Bedarf 388 Einsätze (Schätzung) 10.000 3.000 13.000 Bedienzeit <60min <60min <60min Erreichungsgrad >90% >90% >90% 6 Anz. KTW 1 MZF Vorh.-Std/ Wo. 4.7 Fazit des Krankentransportdienstes Die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Krankentransports ist in der Stadt Aachen in medizinisch-organisatorischer Einheit mit der Notfallrettung gewährleistet. Die Gewährleistung des Krankentransportdienstes mit einer Bedienzeit von 1 Stunde kann jedoch nur bei gleichbleibender Wirtschaftlichkeit aufrecht erhalten werden, wenn der Transportanteil durch eigenständige Unternehmer nicht größer wird als 25%. Die Beteiligung von Hilfsorganisationen und Unternehmer am kommunalen Krankentransport muss auf die Gestellung von Personal und gegebenenfalls Unterkünfte beschränkt bleiben. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich im städtischen Besitz zu halten, um die Verfügbarkeit der Transportmittel auch bei wechselnden Beteiligungen gewährleisten zu können. Die Bedarfsänderung in Folge der Gesundheitsreformen und der damit verbundenen restriktiven Genehmigungspraxis der GKV hat sich weitgehend auf ein Niveau von etwa 12.000 Transporten/pro Jahr stabilisiert . Die Vorhaltung einer für die Notfallrettung qualifizierten Besatzung im Krankentransportdienst mit einem Mehrzweckfahrzeug (MZF) verbessert die Bedarfsdeckung in beiden Bereichen, insbesondere in den Nachtstunden im Sinne der gesetzlich geforderten medizinisch-organisatorischen Einheit von Notfallrettung und Krankentransportdienst . Zusätzlich ist weiterhin zur Spitzenbedarfsdeckung der Einsatz von zusätzlichen KTW - Besatzungen erforderlich, die nach Transportfällen vergütet werden. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 27 5. Besondere Versorgungslagen 5.1 Planungsgrößen Besondere Versorgungslagen im Rettungsdienst werden verursacht durch 1. unerwartet und plötzlich eingetretene Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker 2. Veranstaltungen oder Krisensituationen, von denen aufgrund der teilnehmenden/ betroffenen Personenzahl, der Gefahrenneigung der Veranstaltung/ Krise oder der Örtlichkeit mit einem erhöhten Auftreten von Notfallpatienten gerechnet werden muss. Gemäß § 7(3) RettG ist der Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, für Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker Leitende Notärzte oder -ärztinnen zu bestellen und deren Einsatz zu regeln. Es sind weiterhin ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen. Sanitätsdienste bei Veranstaltungen unterliegen zunächst nicht den Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes. In einem dazu ergangenen Erlass (RdErl.d.MAGS v.25.06.93) wird definiert, dass unter Sanitätsdienst Maßnahmen der allgemeinen Betreuung, der Ersten Hilfe sowie lebensrettende Sofortmaßnahmen zu verstehen sind. Krankentransportbedürftige Patienten und Notfallpatienten sind dem Rettungsdienst zu übergeben. Grundlagen zur Einsatzplanung der Rettung beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) sind die gemeinsamen Empfehlungen der AGBF-NRW, des LFV NRW sowie der AGHF NRW vom 9.12.2005 und der landesweite Maßnahmenplan MANV50plus vom 25.08.2006. Zielsetzung der Einsatzplanung ist, dass jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis in der Lage ist, über die Vorkehrungen für den alltäglichen Rettungsdienst hinaus, innerhalb von 60 Minuten einen Behandlungsplatz für mindestens 50 Verletzte und Erkrankte bereitzustellen. Für Betreuungs- und Evakuierungsmaßnahmen in Folge von Großschadensereignissen sind zusätzlich nach Vorschlag der Arbeitsgruppe “Zieldefinition Katastrophenschutz” weitere Helfer in Abhängigkeit der Bevölkerungszahl erforderlich. Nach übereinstimmender Empfehlung der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) übernimmt der Leitende Notarzt (LNA) im Großschadensereignis sowie bei besonderen Gefahrenlagen die Leitungsaufgaben im medizinischen Bereich. Die Ausbildung und Qualifikation von LNA erfolgt nach den Empfehlungen der BÄK. Um die ständige Einsatzbereitschaft eines LNA zu gewährleisten, ist die Bestellung von 8-15 LNA erforderlich, die dann eine Leitende Notarztgruppe (LNG) bilden. Die Hilfsfrist des LNA sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Zur Unterstützung der Leitungsaufgaben des LNA sollten nach einschlägigen Erfahrungen und einhelliger fachlicher Auffassung die organisatorischen Führungs- und Koordinierungsaufgaben im Einsatzabschnitt Rettungsdienst bei Großschadenslagen von einer speziell qualifizierten Führungskraft wahrgenommen werden. Dieser sogenannte Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL-RD) sollte ebenfalls innerhalb einer maximalen Hilfsfrist von 30 Minuten verfügbar sein. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 28 5.2 Mindestanforderungen Die gesetzlichen Mindestanforderungen für besondere Versorgungslagen beschränken sich lediglich auf die Vorgaben des § 7(3) RettG NW. Die Bemessung zusätzlicher personeller und materieller Ressourcen obliegt dem jeweiligen Rettungsdienstträger nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse. Der Runderlass des Ministers für Soziales, Frauen und Familien vom 12.02.2004 beschreibt die vorgeschriebenen Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen . 5.3 Aktueller Standard für besondere Versorgungslagen Die Bemessung zusätzlich erforderlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals beschränkt sich auf die Versorgung von 50 Notfallpatienten bei einer Hilfsfrist von maximal 60 Minuten. Größere Versorgungslagen erfordern die Unterstützung von nachbarlichen Sanitäts- und Betreuungseinheiten. Die Anforderungen zu Ereignissen mit mehr als 50 Notfallpatienten sind im „Landesweiten Maßnahmenplan MAnV50plus“ des Innenministeriums vom 25.08.2006 beschrieben, die für den Bereich der Stadt Aachen umgesetzt sind. Das Personal rekrutiert sich ausschließlich aus ehemaligen Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen, die mit Rettungsmitteln des Bundes, des Landes und der Kommune sowie der jeweiligen Hilfsorganisation ausgestattet sind. Diese Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen werden organisationsübergreifend landesweit als standardisierte Einsatzeinheiten vorgehalten, die mit Unterstützung von Feuerwehr und Rettungsdienstpersonal auch überregional Behandlungsplätze und Patiententransportzüge auf Anforderung bereitstellen können. Im Zuge der unentgeltlichen Übereignung eines Abrollbehälters für den Massenanfall von Verletzten (AB-MANV) durch das Land NRW hat sich die Stadt Aachen im Jahre 2008 für 15 Jahre verpflichtet, unter Einbeziehung von Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen, einen Behandlungsplatz für mindestens 50 Patienten (BHP 50) einzurichten und zu betreiben. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen ist in der Dienstanweisung „MANV - Stadt Aachen“ in der aktualisierten Fassung vom August 2012 beschrieben. Als Grundlage für die Bemessung von Sanitätsveranstaltungen hat sich die Empfehlung von K. Maurer bewährt. Alle Einsatzkräfte müssen entsprechend ihrer Aufgabenstellung fachlich geeignet sein und Kenntnisse über die örtlichen und regionalen Strukturen der Feuerwehren, Rettungsdienste und beteiligten Organisationen und Einrichtungen sowie der Krankenhausversorgung haben. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 29 5.4 Besondere Versorgungslagen (Ist - Zustand) 5.4.1 Großschadensereignisse mit Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV) Leitender Notarzt: Die LNA-Gruppe (LNG) wurde im Oktober 2001 vom Verein „Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“ gegründet. Alle Leitenden Notärzte der LNG sind Mitglieder des im Juli 2000 gegründeten gemeinnützigen Vereins „Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“. Sie besteht aus 15 von der Stadt Aachen bestellten Notärzten, die sich im Rettungsdienst Aachen besonders qualifiziert haben. Die Qualifikation der Ärzte der LNG entspricht den Voraussetzungen der Empfehlungen zur Qualifikation des Leitenden Notarztes beim Massenanfall Verletzter und Erkrankter der Bundesärztekammer in Übereinstimmung mit der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI). Alle Mitglieder der LNG sind Fachärzte/innen für Anästhesiologie mit weitgehend oberärztlicher Funktion und verfügen dadurch über besondere Kenntnisse in der Intensivmedizin. Sie haben, wie gefordert, an einem einwöchigen Seminar für LNA teilgenommen und sind anschließend von der Ärztekammer zertifiziert worden. Von der Stadt Aachen sind die Leitenden Notärzte ab 01.01.2002 bestellt worden. Es wurden nur Leitende Notärzte ausgewählt, die mindestens drei Jahre im Notarztdienst der Stadt Aachen tätig waren und auch weiterhin regelmäßig daran teilnehmen. Die LNA versehen ihren Dienst nach der mit der Stadt Aachen vereinbarten Dienstordnung, die von jedem einzelnen LNA sowie der Fachbereichsleitung FB 37 unterschrieben worden ist. Der Verein „Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“ hat einen Beauftragten der LNA-Gruppe (BLNG) sowie einen Stellvertreter benannt. Der BLNG übernimmt die fachliche und organisatorische Führung der LNG und ist der Ansprechpartner für den Aufgabenträger des Rettungsdienstes und die Leitstelle in organisatorischen Belangen des LNA-Dienstes. Die medizinische Aufsicht wird vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst wahrgenommen. Der LNA-Dienst ist wie folgt organisiert: - werktags von 7.00 – 17.00 Uhr in Personalunion auf der Hauptwache als 2. Notarzt und jederzeit als LNA einsetzbar - werktags ab 17.00 – 7.00 Uhr sowie an den Wochenend-/Feiertagen als Rufbereitschaft zu Hause über digitalen Funkmeldeempfänger erreichbar - jeder LNA hat einen eigenen personenbezogenen digitalen Funkmeldeempfänger erhalten Zum Einsatz kommt der LNA bei folgenden Einsatzlagen: - Schadensereignisse, bei denen mehr als 2 Notärzte erforderlich sind - Gezielte Anforderung durch den eingesetzten Notarzt oder Einsatzleiter - Vorsorglich bei allen Krisensituationen, bei denen mit einer größeren Anzahl von gefährdeten Personen zu rechnen ist Am Einsatzort übernimmt der LNA die medizinische Einsatzleitung vom ersteingetroffenen Notarzt. Er ist außerdem Mitglied der Gesamteinsatzleitung. Weitere Details sind der Dienstordnung der Leitenden Notarztgruppe der Stadt Aachen zu entnehmen. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 30 Rettungsmittel für den Sonderbedarf: Aus den ehemaligen Katastrophenschutzeinheiten sind durch die ortsansässigen Hilfsorganisationen DRK, JUH und MHD insgesamt vier mobile Einsatzeinheiten nach dem Modell NRW mit einer Personalstärke von jeweils 33 Helfern gebildet worden. Die Versorgungskapazität beträgt je Einheit: - bei einer reinen Sanitätslage 20 Verletzte oder Erkrankte - bei einer reinen Betreuungslage 100 Personen und bei - gemischten Lagen 10 Verletze und 30 betreuungsbedürftige Personen. Die Hilfsfrist der Einheiten beträgt maximal 1 Stunde. Zur schnellen und selektiven Alarmierung der Einsatzeinheiten über die Leitstelle sind mittlerweile 250 Helfer mit digitalen Meldeempfängern ausgestattet worden. Die übrigen Helfer werden derzeit noch über organisationseigene Alarmierungsschienen mobilisiert. (Anlagen -Darstellung der Einsatzeinheit und Fahrzeuge der Einsatzeinheiten) Die Einsatzeinheiten erstellen zur Alarmierungsfolge einen monatlichen Dienstplan mit Angabe der Alarmierungspriorität . Die Erfahrungen mit den früheren Katastrophenschutzeinheiten haben gezeigt, dass eine leistungsfähige und fachgerechte Hilfeleistung dieser Einheiten regelmäßige praktische Einsatzerfahrungen erfordern. Hierzu wurde jeder Einsatzeinheit jeweils ein Rettungs- und Krankenwagen nach Standard des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt, um auch im Rahmen der Spitzenbedarfsdeckung in der Notfallrettung und im Krankentransport Einsatzmöglichkeiten zu erhalten. Die personelle Besetzung dieser sogenannten “Schnell-Einsatz-Trupp- RTW (SET-RTW) bzw. KTW erfolgt nach den personellen Anforderungen des § 4 RettG. Bei den Krankenkraftwagen handelt es sich um Fahrzeuge, die nach einer Betriebszeit von 7 Jahren in der Grundversorgung mit hoher Einsatzfrequenz ersatzbeschafft worden sind und für den gelegentlichen Einsatz im Bereich des Spitzen- und Sonderbedarfs noch ausreichend funktionssicher sind und wirtschaftlich weitere 3 Jahre betrieben werden können. Zur Gewährleistung einer schnellstmöglichen, bedarfsgerechten Versorgung der Patienten nach rettungsdienstlichen Standards ist in der Alarmierungsplanung nach dem ÜMANV/ EUMED -System frühzeitig die Anforderung von nationaler Hilfe aus der Regio Aachen sowie internationaler Hilfe von niederländisch Limburg und der Provinzen belgisch Limburg und Lüttich vorgesehen. Weiterhin werden die zuständigen Leitstellen gebeten, die aktuellen Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser zu erfassen. Einsatzerfahrungen haben gezeigt, dass innerhalb einer Stunde etwa 100 Rettungsmittel und Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser von 50 Intensivpatienten sowie 150 sonstiger Patienten im Großraum der Euregio Maas-Rhein zur Verfügung stehen. Der organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL-RD) Nach der Konzeption “Großschadensereignis- MANV” nimmt zunächst der diensthabende Einsatzleiter (E-Dienst) der Feuerwehr auch die organisatorischen Aufgaben des Einsatzabschnittes “Rettungsdienst” wahr. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem ersteintreffenden Notarzt. Zur Vorbereitung auf diese spezifische Aufgabe werden alle Beamten des Einsatzführungsdienstes einer geeigneten Schulung, analog den Empfehlungen der AGBF NRW, unterzogen. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 31 Nach Eintreffen eines weiteren Führungsbeamten oder eines gleichartig qualifizierten Mitarbeiters einer Einsatzeinheit der Hilfsorganisationen nach etwa 30 Minuten delegiert der Einsatzleiter die Aufgabenwahrnehmung “OrgL”. Aufgrund der Qualifikation von etwa 20 als OrgL geeigneter Beamter der Feuerwehr und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen ist die Verfügbarkeit im Bedarfsfalle auch ohne Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes als hinreichend gewährleistet anzusehen. 5.4.2 Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen Notwendigkeit und Bemessung eines Sanitätsdienstes werden der für die Genehmigung der Veranstaltung zuständigen Behörde gutachterlich, auf Grundlage der Empfehlungen nach dem Konzept „Maurer“, durch die Feuerwehr mitgeteilt. Da aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen, neben der eigentlichen Sanitätsbetreuung im Veranstaltungsraum, auch üblicherweise die Übertragung der dortigen Transportaufgaben sinnvoll ist, werden diese Sanitätsdienste ausschließlich von den am Rettungsdienst der Stadt Aachen beteiligten Hilfsorganisationen wahrgenommen. Aufgrund der hohen Belastung der Hilfsorganisationen und Steigerung der Leistungsfähigkeit bei jährlich etwa 250 Sanitätsdiensten, haben diese eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen z.B. Reitturnier, Tivoli, Bend, Karneval oder auch Kultursommer, bieten den Einsatzeinheiten gute Trainingsbedingungen für Großschadensereignisse, die von der Einsatztaktik in ähnlicher Weise zu bewältigen sind. Zur Koordinierung der Sanitätsdienste mit der Leitstelle, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und der Polizei erstellt die Einsatzleitung einen Einsatzplan, der rechtzeitig vorzulegen ist. 5.5 Besondere Versorgungslagen- Zielsetzung 5.5.1 Großschadensereignisse (MANV) Der Aufbau von geordneten Führungsstrukturen im Großschadensfall ist innerhalb von 30 Minuten zu gewährleisten. Hierzu ist die intensive Schulung des Einsatzführungsdienstes in den Aufgaben des OrgL-RD erforderlich sowie die Verfügbarkeit eines Leitenden Notarztes oder einer Leitenden Notärztin rund um die Uhr zu gewährleisten. Die Einsatzbereitschaft von 4 Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen zur Erreichung einer Versorgungskapazität von 50 Patienten bei einer Sanitätslage oder 500 betreuungsbedürftigen Personen bei einer Betreuungslage ist mit einer Hilfsfrist von maximal 60 Minuten zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit der beteiligten Einheiten bei Großschadensereignissen ist jährlich mindestens zweimal zu üben. 5.5.2 Sanitätsdienste Sanitätseinsätze und damit verbundene Transporte sind in kooperativer Zusammenarbeit von den ortsansässigen am Rettungsdienst beteiligten Einheiten der Hilfsorganisationen durchzuführen. Die notwendigen Planungszeiträume betragen für Großveranstaltungen mindestens 4 Wochen und für Veranstaltungen ohne Transportvorhaltung 2 Wochen. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 32 5.6 Besondere Versorgungslagen - Fazit Die besonderen Versorgungslagen sind zu unterscheiden nach 1. Großschadensereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten und Erkrankten (MANV) und 2. Sanitätsbetreuungen bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial für Besucher. Beide Versorgungsbereiche bilden eine funktionale, operative Einheit, die ausschließlich in kooperativer Zusammenarbeit aller am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen, Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, Polizei und Technisches Hilfswerk bedarfsgerecht wahrgenommen werden können. Um die Leistungsfähigkeit in besonderen Versorgungslagen zu ermöglichen, ist eine angemessene Einbindung der Helferinnen und Helfer der Einsatzeinheiten in die Notfallrettung unerlässliche Voraussetzung. Die Integration der ehemaligen Katastrophenschutzeinheiten in die Gesamtaufgabe des Rettungsdienstes ist in Aachen elementarer Bestandteil zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes. V Unterhaltung des Rettungsdienstes 1. Personelle Besetzung der Rettungsmittel Im Rahmen der Beteiligungen an der Durchführung der Einsätze gem. § 13 RettG wird die personelle Besetzung der Rettungsmittel öffentlich ausgeschrieben und als Gesamtleistung angeboten. Es werden ausschließlich Personalvorhaltestunden vertraglich mit den Auftragnehmern vereinbart. Lediglich die Eigenbeteiligung der Mitarbeiter der Feuerwehr wird in Funktionsstellen angegeben. Zur Sicherstellung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes bis hin zum Sonderbedarf werden je 3 Beteiligungslose gebildet, wovon jeder Bieter nur ein Los erwerben kann. Die ab dem 01.01.2014 geplante personelle Vorhaltung in Dienststunden pro Einsatzmittel ist für den Krankentransport, die Notfallrettung und den Notarztdienst aus den nachfolgenden Tabellen zu ersehen: 1.1 Krankentransport Krankentransport Ausrückebereich Grundbedarf Std./W Stadt Aachen Mitte West Süd Vergütung Nach Los 1 =168 h (MZF) Los 2 =105 h Los 3 =115 h Ausschrei- Spitzenbedarf Sonderbedarf Std./Wo Vergütung Std./Wo Vergütung nach Nach bei Nach Bedarf spruchnahme Bedarf spruchnahme Inan- Inan- bung mit bis zu mit bis zu 3 KTW 4 KTW der Einsatzein Gesamt 388 -heiten Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 33 1.2 Notfallrettung Notfallrettung Grundbedarf Ausrückebereich Std./Wo Mitte 504 (BF-HW) Planst. Nach Ausschrei- +336* West bung für die Sonderbedarf Std./Wo Verg. Std./Wo Verg. 60+168* Nach bei Nach (Los 2) Ausschrei Bedarf spruchnahme -bung 168 + 168* Beteili- 60+168* (Los 1) gungen (Los 3) 168 (BF-WN) Süd Spitzenbedarf Inan- mit bis zu 4 RTW der + Funktions- Einsatzein stellen BF -heiten 168 (BF-WS) 168 * Gesamt 1.008 (planmäßig) 120(planmäßig) 672* (bei Bedarf) 336*(bei Bed.) *Bei Bedarf 1.3 Notarztdienst Notarztdienst Grundbedarf Spitzenbedarf Ausrückebereich Std./Wo Verg. Std./Wo Mitte 336 Vertrag mit Verein der West Süd Gesamt Beteiligten + 2 Funktionen BF 336 2.NA an Werktagen Notärzte RTH Telenotarzt von 7.00-17.00 Uhr Verg. Fallpauschale gem. Vereinbarung; RTH: Abrechnung Sonderbedarf Std./Wo Verg. *LNA Zeitauf- OrgL-RD wand/ Bereitschaftsdienst durch ADAC auch LNA *Heimbereitschaft, außer montags bis freitags von 7.00 -17.00 Uhr Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 34 2. Ausbildung Krankenkraftwagen (RTW+ KTW) sind nach § 4(4) RettG NW im Einsatz mit mindestens zwei fachlich geeigneten Personen zu besetzen 2.1 Personal im Krankentransport Gemäß § 4 (3) RettG ist für den Krankentransport mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter einzusetzen. Die Ausbildung muss der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (RettSanAPO) vom 25.01.2000 entsprechen. Als Fahrer oder Fahrerin für den Krankentransport ist geeignet, wer als Rettungshelfer oder Rettungshelferin ausgebildet ist. Die Ausbildung muss der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettHelfAPO) entsprechen Das Personal muss folgende ortsspezifischen Kenntnisse nachweisen: 1. Kenntnisse zur Struktur und Organisation des Rettungsdienstes der Stadt Aachen 2. Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie der für die Versorgung von Notfallpatienten geeigneten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen. 3. Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen Vereinigung 4. detaillierte Orts- und Straßenkenntnisse 2.2 Personal in der Notfallrettung (ohne Notarztdienst) Gemäß § 4 (3) RettG NW ist für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent einzusetzen, die oder der über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Rettungsassistentin” oder “Rettungsassistent” gemäß §1 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) verfügt. Als Fahrer oder Fahrerin für den Rettungswagen ist geeignet, wer als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausgebildet ist. Das Personal muss folgende ortsspezifischen Kenntnisse nachweisen: 1. Kenntnisse zur Struktur und Organisation des Rettungsdienstes der Stadt Aachen 2. Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie der für die Versorgung von Notfallpatienten geeigneten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen . 3. Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen Vereinigung 4. detaillierte regionale Orts- und Straßenkenntnisse Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 35 2.3 Personal im Notarztdienst Im Notarztdienst eingesetzte Ärzte und Ärztinnen müssen gemäß § 4 RettG über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer verfügen. Notärzte und Notärztinnen müssen weiterhin über besondere Kenntnisse der örtlichen und regionalen Rettungsdienste und Krankenhäuser sowie der Zusammenarbeit mit Feuerwehren und Polizei verfügen. Diese Kenntnisse sind durch ein mindestens 5tägiges Einweisungspraktikum, unter Anleitung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst, zu erwerben und auf einem Einweisungsprotokoll nach Anlage zu bestätigen. Seit dem Jahre 2002 sind auf Veranlassung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) im Wege einer qualitätssichernden Maßnahme nur Ärzte und Ärztinnen mit Fachkundenachweis Rettungsdienst und mindestens 3-jähriger anästhesiologisch-intensivmedizinischer Tätigkeit durch den ÄLRD in den Notarztdienst eingearbeitet worden. Zudem sind alle eingesetzten Notärztinnen und Notärzte im Bereich der Traumaversorgung (PHTLS) und der erweiterten Reanimationsmaßnahmen (ERC ALS) im Rahmen international anerkannter Kurssysteme geschult und zertifiziert. Als Fahrer oder Fahrerin für Notarztfahrzeuge ist gemäß § 4(4) RettG geeignet, wer die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent führen darf. Zusätzlich zu den unter Punkt 2.1 genannten ortsspezifischen Kenntnissen müssen Fahrer oder Fahrerinnen von Notarztfahrzeugen über umfassende und fundierte Kenntnisse in allen einsatzorganisatorischen und notfallmedizinischen Belangen verfügen, die eine mindestens 5jährige praktische Einsatzerfahrung im Rettungsdienst der Stadt Aachen erfordern und die erfolgreiche Teilnahme an einer speziellen Qualifizierungsmaßnahme. 2.4 Personal in der Leitstelle Das in der integrierten Feuer- und Rettungsleitstelle eingesetzte Personal der Feuerwehr Aachen hat als Befähigungsvoraussetzung erfolgreich an einem feuerwehrtechnischen Führungslehrgang m. D. teilgenommen und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Rettungsassistentin oder Rettungsassistent” erworben. Die nachfolgende 8-wöchige Leitstellenausbildung beinhaltet die Handhabung des Einsatzleitrechners, Kommunikation und Abfragetechnik sowie die einsatz-organisatorischen Belange der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO). Die erfolgreiche Ausbildung zur Leitstellenbeamtin oder zum Leitstellenbeamten ist durch eine Prüfung nachzuweisen. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 36 3. Fortbildung des Rettungsdienstpersonals Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal muss gemäß § 5(5) RettG NW jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilnehmen und diese nachweisen. Bei der Durchführung der Fortbildung ist der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997 zu beachten. Im Zuge der Fortbildung werden alle hauptamtlichen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer in folgende ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst geschult: - periphere Venenpunktion und Infusion kristalloider Lösungen und ausgewählter Medikamente - Notintubation ohne Relaxation und - Frühdefibrillation mit halbautomatischen Defibrillatoren - Verabreichung ausgewählter Medikamente - Behandlungsalgorithmen Die erfolgreiche Fortbildung in den Notkompetenzmaßnahmen ist durch eine schriftliche und praktische Erfolgskontrolle nachzuweisen. Zur Aufrechterhaltung der Befähigung zu möglicherweise lebensrettenden Notkompetenzmaßnahmen wird in halbjährlichen Abständen eine 3stündige Wiederholungsschulung durchgeführt. 4. Ausbildungsstätten Die Feuerwehr Aachen betreibt seit dem Jahre 1994 eine staatlich anerkannte Schule für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten. Die Schule befindet sich seit 2004 am Ausbildungszentrum der Feuerwehr an der Wache Nord, Mathieustr. 3. Die Schulleitung wird gebildet von je einem ärztlichen und organisatorischen Schulleiter sowie einem Ltd. Lehrrettungsassistenten. Die Schule führt die theoretische Ausbildung für den Ausbildungsbedarf der Feuerwehr Aachen sowie der hauptamtlichen Mitarbeiter der Feuerwehren des Kreises Aachen zu Rettungssanitätern und die stufenförmige weitere Ausbildung zu Rettungsassistenten durch. Seit Inbetriebnahme der Schule konnten etwa 350 Auszubildende den Berufsabschluss erlangen. Für die praktische Ausbildung im Rahmen der Rettungssanitäter- und Rettungsassistentenausbildung haben die zwei Rettungswachen und eine Außenstelle der Feuerwehr jeweils drei Ausbildungsplätze je Dienstschicht und Lehrrettungswache anerkannt bekommen. Weiterhin gewährleistet die Rettungsassistentenschule die nach § 5(5) RettG-NW vorgeschriebene 30stündige aufgabenbezogene Fortbildung für etwa 150 aktive Mitarbeiter im Rettungsdienst und der Leitstelle. Der MHD betreibt in der Diözesangeschäftsstelle, Auf der Hüls 201 in Aachen eine weitere Rettungsassistentenschule, die öffentlich zugänglich ist. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 37 5. Technik 5.1 Fahrzeuge des Rettungsdienstes 5.1.1 Krankentransportwagen (KTW) Die Krankentransportwagen des Rettungsdienstes entsprechen der gültigen Europa-Norm DIN EN 1789 Typ A2 oder B und sind einheitlich nach der Farbvorschrift NRW in RAL 3024 (leuchtrot) und RAL 9010 (weiß) lackiert. Es werden einheitliche Fahrzeuge und Ausstattungen als Kastenwagen der 2Tonnen-Klasse mit wirtschaftlichem Dieselmotor, Luftfederung und Automatikgetriebe beschafft. Die Größe und medizinische Ausstattung ermöglicht auch die Basisversorgung von Notfallpatienten. Die Beschaffungskosten der Krankentransportwagen auf Kastenbasis liegen ca. 25% unter denen der PKW-Modelle mit Sonderaufbauten. Die Robustheit dieser Fahrzeuge ermöglicht eine wirtschaftliche Betriebsdauer im Bereich der Grundversorgung von 7 Jahren bei einer Fahrstrecke von 300.000 km. Nach 7 Dienstjahren erfolgt die Ersatzbeschaffung des Krankenwagens. Das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine weitere Betriebszeit von 3-4 Jahren den Einsatzeinheiten zu Transporten im Sonderversorgungsbereich zur Verfügung gestellt oder als Werkstattreserve genutzt. Danach erfolgt der Verkauf des Fahrzeuges zu einem üblichen Restwert von ca. 5% der Beschaffungskosten. Die Ersatzbeschaffungsplanung der acht Krankentransportwagen der Grund- und Spitzenversorgung ist in der Anlage dargestellt. 5.1.2 Rettungswagen (RTW) Die Rettungswagen des Rettungsdienstes entsprechen der Europa-Norm DIN EN 1789 Typ C und sind einheitlich nach der gültigen Farbvorschrift NRW in leuchtrot (RAL 3024) und reinweiß (RAL 9010) lackiert. Es werden möglichst einheitliche Fahrzeuge und Ausstattungen als Kofferfahrzeuge der 4-Tonnen-Klasse mit wirtschaftlichem Dieselmotor und Automatikgetriebe beschafft. Die Robustheit dieser Fahrzeuge ermöglicht eine wirtschaftliche Betriebsdauer im Bereich der Grundversorgung von 7 Jahren, bei einer Fahrstrecke von 250.000 km. Nach 7 Dienstjahren erfolgt die Ersatzbeschaffung des Rettungswagens. Das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine weitere Betriebszeit von 3-4 Jahren den Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen zu Transporten im Sonderversorgungsbereich zur Verfügung gestellt oder als Werkstattreserve genutzt. Danach erfolgt der Verkauf des Fahrzeuges zu einem üblichen Restwert von ca. 5% der Beschaffungskosten. Die Ersatzbeschaffungsplanung der 9 Rettungswagen der Grund- und Spitzenversorgung ist in der Anlage dargestellt. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 38 5.1.3 Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) Die NEF des Rettungsdienstes entsprechen der gültigen Norm DIN 75079 und sind einheitlich nach der gültigen Farbvorschrift NRW in RAL 3024 (leuchtrot) und RAL 9010 (weiß) lackiert. Seit dem Jahre 1989 sind ausschließlich Geländewagen beschafft worden, die sich durch ihre Robustheit, Zuverlässigkeit, passive Sicherheit, Wintertauglichkeit, Ausbaumöglichkeit und Standzeit bewährt haben. Der um etwa 20% höhere Beschaffungspreis gegenüber PKW-Kombi-Modellen wurde bisher durch eine Verlängerung der Ersatzbeschaffungs– zeiträume von 6 auf 8 Jahre kompensiert. Da die Geländewagen nicht mehr in der kostengünstigen Behördenversion angeboten werden und aufgrund des gestiegenen Platzbedarfs werden seit dem Jahre 2004 Fahrzeuge der Marke Mercedes Benz Typ Vito mit Automatikgetriebe und Allradantrieb (2007) beschafft. Nach 6 Dienstjahren und einer Fahrstrecke von max. 300 Tkm erfolgt die Ersatzbeschaffung der NEF. Das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine weitere Betriebszeit von 3 Jahren für die Verwendung im Sonderbedarf (z.B. zum Transport des LNA und weiterer Notärzte) sowie als Werkstattreserve in Bereitschaft gehalten. Nach dieser Verwendung werden die Fahrzeuge gegen Höchstgebot zu einem Restwert von ca. 10% der Beschaffungskosten verkauft. Die Ersatzbeschaffungsplanung der NEF ist in der Anlage dargestellt. 5.2 Medizinische Geräte Alle medizinischen Geräte werden zentral von der Fachabteilung beschafft und durch einen Gerätebeauftragten gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) gewartet. Die Ersatzbeschaffungsmaßnahmen sind in der Anlage aufgeführt. 5.3 Wartung der Fahrzeuge Alle Fahrzeuge des Rettungsdienstes werden in der Zentralwerkstatt der Feuerwehr, Stolberger Str. 155, unter Leitung eines hauptamtlichen KFZ- Meisters, gewartet und soweit möglich repariert. Bei Dienstantritt ist jede Fahrzeugbesatzung verpflichtet, den einsatzbereiten Zustand des Fahrzeuges und die Vollzähligkeit und Funktionsfähigkeit der Beladung anhand von Checklisten zu überprüfen und zu dokumentieren. (Anlagen) Die Fahrzeuge sowie die Beladung werden täglich prophylaktisch und bei Bedarf nach einem vorgegebenen Hygieneund Desinfektionsplan gereinigt. (Anlage: Hygieneplan) Die Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsvorschriften werden von staatlich geprüften Desinfektoren auf jeder Rettungswache überwacht. Entsprechende Desinfektionsnachweise sind wöchentlich und nach jedem Patiententransport nach Infektionsschutzgesetz zu führen. Die Einhaltung der Vorschriften des Medizinproduktegesetz (MPG) wird durch einen Gerätebeauftragten gewährleistet. 5.4 Schutzausrüstung Die persönliche Schutzkleidung wird unter Beachtung der UVV- Gesundheitsdienst sowie der einschlägigen DIN EN von der jeweiligen beteiligten Hilfsorganisation oder Unternehmen zur Verfügung gestellt. Spezielle Schutzausrüstungen für den Transport infektiös erkrankter Patienten werden zentral bevorratet. Die Desinfektion von Schutzkleidung und Wäsche erfolgt ebenfalls zentral. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 39 5.5 Medikamente und Verbrauchsmaterialien Alle Medikamente und Verbrauchsmaterialien werden zentral beschafft und in der Rettungswache Stolberger Str. bevorratet. Die Bestandsüberwachung erfolgt mit Unterstützung eines EDV-Lagerprogramms durch einen hauptamtlichen Sachbearbeiter, der auch die Aufgaben des Gerätebeauftragten wahrnimmt. 6. Verwaltung Die Aufgaben der Trägerschaft des Rettungsdienstes werden durch das Fachamt “Feuerwehr” der Stadtverwaltung Aachen wahrgenommen. Die einsatzorganisatorischen Aufgaben, die Fachaufsicht, die Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals sowie die Beschaffungsmaßnahmen werden von der Abteilung “Rettungsdienst” in Zusammenarbeit mit der Abteilung „Technik“ wahrgenommen. Die betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, einschließlich der Gebührenabrechnung, erfolgen im Aufgabenbereich der Verwaltungsabteilung der Feuerwehr. 7. 7.1 Medizinische Qualitätssicherung Einsatzberichte Zu jedem rettungsdienstlichen Einsatz bzw. Transport werden Einsatzberichte von den Transportführern der KTW und RTW sowie Notarzteinsatzprotokolle durch den beteiligten Notarzt gefertigt, die alle notwendigen Informationen zum Einsatzablauf, zur Gebührenberechnung und zu statistischen Zwecken beinhalten. Die Datenerfassung erfolgt mit EDVUnterstützung im Datenaustausch zwischen Einsatzleitrechner und Gebührenabrechnungsprogramm. Die von den Transportführern der RTW angefertigte Einsatzdokumentation erfolgt in den Rettungswachen mit Unterstützung eines elektronischen Berichtserfassungsprogramms mit Schnittstellen zum Einsatzleitrechner und Gebührenabrechnungsprogramm. Die Einführung eines elektronisch zu erfassenden Rettungsdienstprotokolls nach dem bundesweit üblichen DIVI-Standard erfolgte im Jahre 2009 mit dem System „Dotforms“. Alle Notarzteinsatzberichte (nach DIVI 4.2) werden seit dem Jahre 2008 ebenfalls mit der papierbasierten mobilen Datenerfassung „Dotforms“ erfasst. Durch die Vernetzung mit dem Einsatzleitrechner stehen nun alle Daten zur Gebührenabrechnung, Einsatzstatistik und Qualitätskontrolle digitalisiert zur Verfügung. (Anlage) Seit 2010 werden im Rettungsdienst der Stadt Aachen zudem alle Einsätze im Rahmen der Kardiopulmonalen Reanimation durch die eingesetzten Notärzte und Notärztinnen in das Deutsche Reanimationsregister eingegeben. Das Deutsche Reanimationsregister - German Resuscitation Registry (GRR)® ist das Qualitätsinstrument zur Erfassung, Auswertung und zum Ergebnisbenchmarking von präklinischen und innerklinischen Reanimationsdaten in Deutschland. Es wird von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) betrieben, steht aber ausdrücklich allen Rettungsdiensten und Kliniken unabhängig von der Fachrichtung zur Verfügung. Im Rahmen einer Jahres-Auswertung werden die Ergebnisse für die Stadt Aachen in Relation zu vergleichbaren Rettungsdiensten der ca. 190 anderen beteiligten Notarzt-Standorten dargestellt. (siehe Anlage). 7.2 Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) Nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer zum „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst” handelt es sich beim ÄLRD um einen im Rettungsdienst tätigen Arzt, der auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 40 und -betreuung verantwortlich ist. Der ÄLRD ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung zuständig. Er legt die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Das zur Durchführung und Qualitätssicherung notwendige Equipment sowie die daraus resultierenden notwendigen Materialien zur Steuerung und Optimierung der Prozessabläufe werden dem ÄLRD bereitgestellt. Je heterogener die Beteiligung am Rettungsdienst ist, umso bedeutsamer und umfangreicher ist die Aufgabenstellung des ÄLRD zu sehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Aufgaben des ÄLRD in der bisherigen Wahrnehmung in der Stadt Aachen und der von der BÄK und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren geforderten Umfange analogen Umsetzung gegenübergestellt. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 41 Aufgaben ÄLRD Aachen – Ist Soll nach BÄK Stellenanteil %- Stellenanteil nach NA-Vertrag Bestellung ÄLRD Medizinisch-konzeptionelle Ausrichtung des Rettungsdienstes in der Einsatzplanung u. Bewältigung Einweisung neuer Notärzte Qualitätssicherung und Kontrolle Aus- und Fortbildung/ Ärztl. Leitung der Rettungsassistentenschule Teilnahme am Notarzt- u. LNA- Dienst Koordination aller Leistungserbringer Zusammenarbeit mit den Krankenhäuser Verwaltungsaufgaben Öffentlichkeitsarbeit Überregionale Gremien, Kongresse Studien, Forschung Sonstiges Ja Ja 10 Tage/Jahr 10 Vergütung n. Aufwand 50 Tage/Jahr pauschal 15 25 Tage /Jahr pauschal 20 70 Tage/Jahr 40 Vergütung n. Aufwand Gesondert geregelt 5 3 Tag/ Jahr pauschal 1,5 3 Tag/Jahr pauschal 3 3 Tag/Jahr pauschal 1,5 3 Tag/Jahr pauschal 1 3 Tag/Jahr pauschal 1 Keine Vergütung 1 Vergütung nach 1 Aufwand Gesamt Ca. 170 Tage /Jahr 100 % Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 42 VI Struktur des Rettungsdienstes 1. Rettungswachen Nach § 9 RettG NW halten die Rettungswachen die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel sowie das erforderliche Personal bereit und führen die Einsätze durch. Auf Anweisung der Leitstelle haben die Rettungswachen auch Einsätze außerhalb ihres Bereichs durchzuführen. Die Stadt Aachen ist zur flächenmäßigen, bedarfsgerechten Versorgung in drei Rettungswachbereiche Mitte, Süd und West untergliedert. (Anlage: Rettungswachenbereiche) 1.1 Rettungswache Stolberger Straße 155 Die Hauptwache der Berufsfeuerwehr Aachen, Stolberger Straße 155, ist gleichzeitig Rettungswache im Sinne des § 9 RettG NW. Sie wurde 1964 fertiggestellt und enthält die für Rettungswachen erforderlichen Räumlichkeiten. (Anlage: Bild RW Stolberger Str.) Ausrückebereich Der Ausrückebereich der Rettungswache Stolberger Strasse ist das Stadtgebiet Aachen-Mitte und hat eine Fläche von ca. 59 qkm. Er umfasst einen wesentlichen Teil des dicht besiedelten Stadtkerns mit ca. 70.000 Einwohnern, ferner die dünner besiedelten Ortsteile Haaren, Verlautenheide, Eilendorf, sowie den größten Teil des Aachener Stadtwaldes. In den letztgenannten Ortsteilen leben ca. 55.000 Einwohner. Räumlichkeiten Neben den auch für den Brandschutz genutzten Dienst- und Aufenthaltsräumen ist speziell für den Rettungsdienst 1 Sanitätsraum 1 Schreibzimmer 1 Lagerraum für Sanitätsmaterial 1 Raum für Desinfektionen/ Wäschereinigung eingerichtet. Weiterhin werden die erforderlichen Hilfsmittel zur Fahrzeugdesinfektion zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich werden auch Einrichtungen, wie KFZ- Werkstatt, Wagenwaschanlagen u.ä. für den Rettungsdienst benutzt. In einer Fahrzeughalle mit 12 KFZ.- Stellplätzen werden z.Zt. 8 Stellplätze von Fahrzeugen des Rettungsdienstes beansprucht. Personal Das Personal für den Rettungsdienst wird von den Beamten der Berufsfeuerwehr, die auch wechselweise im abwehrenden Brandschutz eingesetzt werden, gestellt. Das bedeutet, dass eine namentliche Benennung der Beamten für den Rettungsdienst nicht erfolgen kann. Die Beamten für die Besetzung von 2 Funktionen im Bedarfsfalle werden aus Kräften des abwehrenden Brandschutzes Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 43 gestellt. Verteilung des Personals (Funktionen) auf die Fahrzeuge: 2 Funktionen: 1. RTW rund um die Uhr 2 Funktionen: 2. RTW rund um die Uhr 1 Funktion: bei Bedarf 3. RTW / Brandschutzdienst 2 Funktionen: Fahrer 1. und 2. NEF Die spontane Besetzung je eines weiteren RTW (Spitzenbedarf) oder NEF erfolgt durch Personal des Brandschutzdienstes. Die jeweilig erbrachte Personalleistung wird dem Brandschutzdienst vergütet. Dienstzeitregelung Alle Beamten der Berufsfeuerwehr Aachen, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, befinden sich im 24-Stundendienst (54 Std./ Woche) Alarmierung Die Alarmierung des Personals im Rettungsdienst erfolgt über die hausinterne Alarmanlage durch die Leitstelle und über digitale Meldeempfänger. Fahrzeuge Zur Zeit sind folgende Fahrzeuge des Rettungsdienstes auf der Rettungswache Stolberger Strasse stationiert: 5 RTW, 3 NEF und 1 KTW Die Fahrzeuge entsprechen einschließlich ihrer Beladung der DIN EN 1789 bzw. der DIN 75079 für NEF. 1.2 Rettungswache Süd, Ortsteil Kornelimünster, Oberforstbacher Straße 19 c Die Feuerwache der Berufsfeuerwehr Aachen im Ortsteil Kornelimünster, Oberforstbacher Straße 19 c, ist gleichzeitig Rettungswache i.S. des § 9 RettG NW. Sie wurde 1976 fertiggestellt und beinhaltet die für den Rettungsdienst erforderlichen Räumlichkeiten. (Anlage: Bild Wache Süd) Ausrückebereich Der Ausrückebereich der Rettungswache Kornelimünster ist das Stadtgebiet Aachen-Süd mit einer Fläche von ca. 49,6 qkm. Er umfasst die Ortsteile Brand, Oberforstbach, Lichtenbusch, Kornelimünster und Walheim, Hahn, Friesenrath und Sief, die mit ca. 30.000 Einwohnern relativ dünn besiedelt sind. Räumlichkeiten Die Räumlichkeiten der Feuer- und Rettungswache Aachen - Kornelimünster werden sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst genutzt. Zur Unterstellung von 2 Fahrzeugen des Rettungsdienstes wurde im Jahre 1985 eine Doppelgarage mit zwei hintereinander liegenden Stellplätzen erbaut. Personal Der Dienstplan, die Alarmierung und die Ausbildung des Personals im Rettungsdienst auf der Wache Kornelimünster sind mit den Angaben über die Feuer- und Rettungswache Stolberger Strasse identisch. Das bedeutet, dass auch hier das Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 44 Personal des abwehrenden Brandschutzes im Wechsel im Rettungsdienst eingesetzt wird. Fahrzeuge In der Rettungswache Kornelimünster sind 2 RTW stationiert. Der 2. RTW wird im Bedarfsfall von Personal des abwehrenden Brandschutzes besetzt. 1.3 Rettungswache West, Vaalser Str.258 Die Rettungswache West ist eine mit Landesmitteln geförderte Neubaumassnahme der Stadt Aachen aus dem Jahre 1992. Die Rettungswache West ist verkehrsgünstig an der Ausfallstrasse zur niederländischen Grenzgemeinde Vaals gelegen, mit unmittelbarer Anbindung an den äußeren Straßenring der Stadt Aachen. In der Wache stationiert sind ein ständig besetzter Rettungswagen sowie drei Krankentransportwagen. (Anlage: Bild RWWest) Ausrückebereich Der Ausrückebereich der Rettungswache West ist das nordwestliche Stadtgebiet Aachen. Es umfasst einen Teil des dicht besiedelten Stadtkerns mit ca. 53.000 Einwohnern, ferner die dünner besiedelten Ortsteile Laurensberg, Richterich und Horbach. In den letztgenannten Ortsteilen leben ca. 45.000 Einwohner. Personal Das Personal zur Besetzung eines RTW rund um die Uhr und dreier KTW zu insgesamt 170 Std. pro Woche wird seit dem 1.01.2010 durch die Malteser und das DRK gestellt. Die Fortbildung des Personals im Rettungsdienst wird von den beteiligten Hilfsorganisationen eigenständig durchgeführt. Alarmierung Die Alarmierung des Personals im Rettungsdienst erfolgt durch die Leitstelle (BF) über Rundspruch und Alarmschreiben, sofern sich die Fahrzeuge in der Rettungswache befinden, ansonsten über Funk und über digitale Meldeempfänger. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 45 2. Außenstellen von Rettungswachen Durch die Vergabe von Beteiligungen von Hilfsorganisationen oder Unternehmen am Rettungsdienst sind Außenstellen der Rettungswache Stolberger Strasse organisatorisch zugeordnet. Ebenfalls wurde die 1982 fertig gestellte Feuerwache Nord, Aachen, Mathieustrasse 3 als Außenstelle der Rettungswache West eingerichtet. 2.1 Außenstelle Feuerwache Nord, Aachen, Mathieustraße 3 Die Feuerwache Nord liegt im Neubaugebiet der RWTH Aachen in der Nähe der Siedlung Seffent und des Universitätsklinikums und wurde 1982 fertig gestellt. Durch räumliche Gliederung ist das Gebäude in einem Bereich für die Berufsfeuerwehr und einem Bereich für die Freiwillige Feuerwehr unterteilt. Durch die Stationierung von je einem RTW, und KTW im Bereich der Berufsfeuerwehr der Feuerwache Nord dient diese als Außenstelle der Rettungswache West. Weiterhin ist dort ein NEF des Spitzen- und Sonderbedarfs stationiert, um im Bedarfsfalle einen zusätzlichen Notarzt oder Notärztin oder Leitenden Notarzt (LNA) aus den westlichen Stadtteilen auf möglichst kurzem Wege zum Einsatzort bringen zu können. (Anlage: Bild Wache Nord) Räumlichkeiten Die Räumlichkeiten der Feuerwache Nord werden sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst genutzt. Im obersten Geschoss des Wachgebäudes werden ein ca. 150 qm großer Raum mit separatem Lehrmittelraum und Teeküche als Schulungsstätte für den Feuer- und Rettungsdienst genutzt. Zwei kleinere Räume im Zwischengeschoss stehen ebenfalls als Seminarräume zur Verfügung. In einem separaten Neubau wurde im Jahre 2004 auf dem Wachgelände als Ersatz für die ehemalige Unterkunft in der Bendstraße die Rettungsassistentenschule sowie der ABC-Zug und eine Großküche einer Regieeinheit „Versorgung“ untergebracht. Personal und Fahrzeuge Der Dienstplan, die Alarmierung und die Ausbildung des Personals im Rettungsdienst sind mit den Angaben über die Feuer- und Rettungswache Stolberger Straße identisch. Das bedeutet, dass auch hier das Personal des abwehrenden Brandschutzes im Wechsel im Rettungsdienst eingesetzt wird. KTW werden seit 1990 von Beamten der Berufsfeuerwehr nur noch zur Abdeckung des Spitzenbedarfs und auch nachts, also nicht mehr planmäßig, eingesetzt. Der in Wache Nord stationierte Rettungswagen dient als Reservefahrzeug für den Ausrückebereich West der Rettungswache Vaalser Straße. Er wird von je einem Beamten des Feuer- und Rettungsdienstes besetzt. Weiterhin wird er bei Löschzugalarmierungen, analog zu den Feuer- und Rettungswachen Stolberger Str. und Oberforstbacher Straße, als Rettungstrupp zur Unterstützung der Feuerdienstkräfte sowie zur Gewährleistung einer schnellen medizinischen Versorgung eingesetzt. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 46 2.2 Außenstelle Monschauer Str.128 In der städtischen Katastrophenschutzunterkunft Monschauer Str. ist eine Einsatzeinheit des MHD stationiert sowie ein RTW und ein KTW zur Abdeckung des Sonderbedarfs mit Personal der Einsatzeinheit. 2.3 Außenstelle Auf der Hüls 201 Der Malteser Hilfsdienst betreibt in seiner Liegenschaft Auf der Hüls eine Außenstelle zur Rettungswache Stolberger Straße. Es sind dort 2 RTW des Spitzen- und Sonderbedarfs stationiert sowie 1 Einsatzeinheit 2.4 Außenstelle Rotter Bruch 32-34 Die Johanniter betreiben in ihrer Geschäftsstelle Rotter Bruch eine Außenstelle zur Rettungswache Stolberger Str.. Es sind dort 4 KTW , 2 RTW des Spitzen- und Sonderbedarfs sowie 1 Einsatzeinheit stationiert 2.5 Außenstelle Robensstr. 49 und Hein-Janssen-Str. Das Deutsche Rote Kreuz-Kreisverband Aachen-Stadt hat in den beiden Liegenschaften Fahrzeuge einer Einsatzeinheit sowie je ein RTW und KTW zur Abdeckung des Sonderbedarfs stationiert VII Private Anbieter In der Stadt Aachen sind für die Primärrettung, wegen der vorhandenen Bedarfsdeckung durch den Städtischen Rettungsdienst, keine Genehmigungen erteilt worden. Der Firma P. Driessen, Trierer Str. 14 in 52078 Aachen wurde im Januar 2004 die Genehmigung zum Betrieb eines „Intensivmobils“ mit umfangreicher medizinisch-technischer Ausstattung für Verlegungstransporte zwischen den Krankenhäusern (Sekundärtransporte) mit und ohne Notarzt sowie Ferntransporte über 100 km Entfernung für 1 Jahr erteilt. Die Verlängerung der Genehmigung erfolgte sukzessive über max.4 Jahre bis zum 31.12.2013. Weiterhin verfügt die Firma Petra Driessen (Übergang der Geschäftsführung auf Petra Driessen nach dem Tode von Heinz-Willi Driessen im November 2005) über Genehmigungen zum Betrieb von 3 Krankentransportwagen (KTW) für Krankentransporte nach dem RettG sowie eines weiteren KTW für Interhospitaltransporte und Ferntransporte über 100 km Entfernung. Die Betriebszeiten der Firma Driessen sind montags bis freitags von 7.00- 20.00 Uhr und samstags von 8.00 –16.00 Uhr. Außerhalb der Betriebszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen werden Transporte auf Anfrage durchgeführt. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 47 VIII Interkommunale Zusammenarbeit 1. Projekt Rettungsdienst Nachbarschaftshilfe Regio Aachen und Zuid-Limburg Im Herzen Europas gelegen nimmt die EUREGIO MAAS-RHEIN mit rund 3,7 Millionen Menschen in einem Gebiet von 10.478 km² Fläche zweifellos eine Sonderstellung ein. In einem Umkreis von 50 Kilometern leben und arbeiten Menschen in drei Ländern mit einer jeweils eigenen Regierung und Gesetzgebung. Hier werden drei verschiedene Sprachen gesprochen und die kulturellen Unterschiede prägen das Leben und Kulturgut der gesamten Euregio Maas-Rhein. Der Austausch über die Landesgrenzen hinweg hat in dieser Gegend eine lange Tradition. Man geht im Nachbarland einkaufen, weil bestimmte Produkte dort besser oder preiswerter sind, die Jugend besucht Kneipen und Diskotheken in allen drei Ländern und manch einer hat jenseits der Grenze sogar den Partner fürs Leben gefunden. Nur bei der Rettung von Menschenleben war bis zum April 2002 nichts von diesem grenzenlosen Austausch zu spüren. Grenzüberschreitende Einsätze von Rettungswagen gab es kaum. In ein ausländisches Krankenhaus aufgenommen werden zu müssen, galt als Problemfall, der mit vielen Ungewissheiten verbunden war. Man war sich daher in der Regio Aachen, der niederländischen Provinz Limburg, der belgischen Provinz Limburg, der Provinz Lüttich und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Seit dieser Zeit arbeiten daher diese fünf Partner aus drei Ländern an gemeinsamen Konzepten. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Hilfeleistung, ohne dass die Landesgrenzen dabei ein Hindernis darstellen. Diese Zusammenarbeit ist sozusagen eine Form der Nachbarschaftshilfe, die die möglichst adäquate und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Hilfeleistung - sowohl in der regulären Hilfeleistung als auch im Großschadensfall – gewährleisten soll. Konkret wurden die Planungen durch ein Pilotprojekt, dass zwischen dem 1. April 2002 und dem 1. April 2003 durchgeführt wurde. Die Grundzüge dieses Projektes wurden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Behörden festgelegt, die in der Regio Aachen und der niederländischen Veiligheidsregio Süd-Limburg für die medizinische Hilfeleistung im Notafall zuständig sind. Das Pilotprojekt hat eindeutig gezeigt, dass eine Zusammenarbeit zwischen den Hilfsdiensten der beiden Länder, trotz verschiedener Systeme und Kompetenzen, durchaus möglich und auch sinnvoll ist. Allerdings wurden auch einige Problemstellungen einer Zusammenarbeit deutlich: - gesetzliche Unterschiede im Zusammenhang mit der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und entsprechenden Befugnissen - Unklarheiten im Hinblick auf das Führen von akustischen und optischen Signalen - Unterschiede in der Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge - Versicherungstechnische Probleme Im Rahmen von drei Studien wurden die entsprechenden Gesetzgebungen konkretisiert und eine Übersicht der noch vorhandenen und der bereits beseitigten Problempunkte erstellt. Als Fazit kann festgestellt werden, dass das Pilotprojekt “Rettungsdienst Nachbarschaftshilfe“ ein voller Erfolg war. Die “Nachbarn“ konnten einander besser kennen lernen, so dass Einsatzanfragen bei der Leitstelle jenseits der Grenze mittlerweile fast schon zur Tagesordnung gehören. Die Zahlen belegen, dass den Patienten durch die Nachbarschaftshilfe in vielen Fällen schneller geholfen werden konnte. Das gilt insbesondere für Einsätze deutscher Rettungsdienste in SüdLimburg, die einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Gesundheitsgewinns der Patienten leisten. Parallel zum Pilotprojekt tragen auch die strukturellen Beratungen zwischen den Leitern von 7 Leitstellen in der Euregio Maas-Rhein, die alle zwei Monate stattfinden, zur Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit bei: Man kennt Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 48 einander und man weiß, wie man einander erreichen kann. Zusätzlich ergänzt auch das in der Euregio Maas-Rhein entwickelte Kooperationskonzept Eumed, das die Bereitstellung grenzüberschreitender notfallmedizinischer Hilfe bei Großeinsätzen regelt, die operationellen Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit. Für die Euregio Maas-Rhein mit ihren vielen Grenzen, verschiedenen Sprachen und kulturellen Unterschieden ist es besonders wichtig, vergleichbare Erfahrungen und entsprechendes Know-how auch in der Kooperation mit belgischen Partnern aufzubauen. Die Rettungsdienste der Provinz Lüttich beteiligen sich bereits am Eumed-Konzept. Die Zusammenarbeit in der täglichen Praxis sollte aber noch intensiviert und verbessert werden. Ein entsprechender Vertragsentwurf zur gegenseitigen notfallmedizinischen Hilfe zwischen der belgischen Provinz Lüttich, der Stadt Aachen, der Kreise Aachen und Euskirchen sowie des Landes Rheinland-Pfalz ist in der Planung. 2. EUMED-Konzept Wie unter 8.1 bereits angegeben, nimmt die dreisprachige EUREGIO MAAS-RHEIN eine Sonderstellung ein. Aufgrund der hier vorhandenen Industrieaktivitäten, des starken Verkehrsaufkommens und der regelmäßig stattfindenden Großveranstaltungen ist dieses Gebiet in Bezug auf Großunfälle und Katastrophen besonders gefährdet. Großschadensereignisse mit einer hohen Anzahl an Opfern können nicht ausgeschlossen werden. Davon ausgehend, dass jeder Bürger, Tourist und Durchreisende der Euregio Maas-Rhein einen Anspruch auf eine adäquate, medizinische Hilfeleistung hat, arbeiten die Hilfeleistungspartner der einzelnen Länder intensiv an gemeinsamen Konzepten. Ihr Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Hilfeleistung, ohne dass die Landesgrenzen dabei ein Hindernis darstellen. Diese Zusammenarbeit ist sozusagen eine Form der Nachbarschaftshilfe, die die möglichst adäquate und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Hilfeleistung - sowohl in der regulären Hilfeleistung als auch im Großschadensfall – gewährleisten soll. So arbeiten die vier großen (Universitäts-) Krankenhäuser in der Euregio MaasRhein intensiv an der Erstellung eines euregionalen Planes für die Verteilung von Patienten. Eine Arbeitsgruppe zur grenzüberschreitenden medizinischen Zusammenarbeit der Hilfeleistungsdienste in der Regio Aachen und Süd-Limburg, welcher Vertreter der Feuerwehr Aachen, des Amts für Rettungswesen und Katastrophenschutz vom Kreis Aachen, des Ordnungsamtes vom Kreis Heinsberg und des GHOR Süd-Limburg angehören, hat einen euregionalen Plan zur Verteilung von Verletzten entwickelt, das sogenannte „EumedAmbukonzept“. Das IILE (Intercommunale d`Incendie de Liège et Environs) der Provinz Lüttich hat sich mittlerweile ebenfalls angeschlossen und wird das Eumed- Ambukonzept bei der euregionalen Hilfeleistung anwenden. Ferner wurde das Konzept den Kreisen Düren und Euskirchen sowie der belgischen Provinz Limburg vorgestellt. Inwieweit sie dieses Konzept bei der Zusammenarbeit umsetzen werden, ist noch nicht bekannt. Im Laufe des Jahres 2004 wurde das Konzept implementiert. Die Erprobung des Konzeptes erfolgte seitdem durch Übungen und war bei Realeinsätzen bereits hilfreich. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 49 3. Zusammenarbeit in der StädteRegion Aachen Mit Wirkung zum 21. Oktober 2009 haben sich die kreisfreie Stadt Aachen und die 9 Gemeinden des ehemaligen Kreis Aachen nach den Vorgaben des „Aachen-Gesetzes“ zu einem regionalen Verbund der StädteRegion Aachen mit etwa 570 tsd. Einwohner zusammengeschlossen. Politischer Wille und Zielsetzung des Aachen-Gesetzes ist es, eine wirtschaftlich starke und konkurrenzfähige Region zu bilden und öffentliche Aufgaben gemeinsam kostengünstiger und zweckmäßiger wahrzunehmen. Dies stellte sich in der Umsetzung so dar, dass die Stadt Aachen im weiterhin bestehenden Status als kreisfreie Stadt freiwillig Aufgaben z.B. des Gesundheitsamtes, Veterinäramtes und Straßenverkehrsamtes an die StädteRegion Aachen übertragen hat. Für den Aufgabenbereich des Rettungsdienstes und der Leitstelle wurde in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenübertragung unter Punkt 35 die Übertragung aller Aufgaben, die nach dem RettG der Kreisstufe zugeordnet sind, an die StädteRegion Aachen (SR) mit der Option vereinbart, dass die Stadt Aachen durch eine weitere örV mit Aufgaben des Rettungswesens beauftragt werden kann. Dies ist neben der Beauftragung der Stadt Aachen für den Betrieb der städteregionale Leitstelle auch durch eine weitere örV zur Mandatierung der Stadt Aachen mit den Aufgaben der Trägerschaft Rettungsdienst erfolgt, allerdings nur für den Bereich der Stadt Aachen. Das Angebot der Stadt Aachen zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung der Trägerschaft Rettungsdienst wurde von der StädteRegion nicht angenommen. Die Städte Alsdorf, Eschweiler und Stolberg möchten weiterhin für den Bereich des Feuerschutzes eigenständige kommunale Leitstellen betreiben. Die neu errichtete städteregionale Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr Aachen in der Stolberger Str.155 wird ab Spätherbst 2012 die bisherigen separaten Leitstellen der Stadt Aachen und des Altkreises Aachen in Simmerath ersetzen. Nach der Zusammenführung beider Leitstellen ist somit die Grundvoraussetzung geschaffen, um die operativen Aufgaben des Rettungsdienstes effizienter und kostengünstiger im gesamten Bereich der StädteRegion sicherstellen zu können. Die in der örV aufgeführte Absicht, möglichst zeitnah einen einheitlichen Bedarfsplan für das Gesamtgebiet der SR aufzustellen, erfordert nach Auffassung einer gemeinsamen Facharbeitsgruppe aus dem Jahre 2002 die Abstimmung zu folgenden Inhalten: 1. Festlegung von Hilfsfristen nach einheitlichen Kriterien für die Städteregion Aachen 2. Optimierung von Hilfsfristen 3. Einheitliche Qualitätsmerkmale in Bezug auf Personal und Ausstattung 4. Harmonisierung der Konzepte für den rettungsdienstlichen Grosseinsatz 5. Synergien in der Administration, Beschaffungen, Gebührenerfassung und Abrechnung Weitere Gespräche haben jedoch gezeigt, dass zu einigen Themenfeldern keine einheitliche Aufgabenwahrnehmung gewollt ist und weitere Verhandlungen den Zeitrahmen zur notwendigen Aktualisierung des Bedarfsplanes und Vergabe von Beteiligungen sprengen würden. Die Stadt Aachen wird deshalb die Aktualisierung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Zeitraum der Jahre 2014 bis 2018 weiterhin in eigener Zuständigkeit in der vom Gesetzgeber vorgegebenen transparenten Verfahrensweise durchführen. Die weiterhin angestrebte Harmonisierung der beiden Versorgungsbereiche des Rettungsdienstes wird auch in diesem Verfahren möglich sein, sofern sich Ansätze ergeben sollten. Der Verwaltung der SR wurde angeboten, nach Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Bereich der Stadt Aachen diesen in anschaulicher Form mit dem aktualisierten Rettungsdienstbedarfsplan der StädteRegion Aachen, ehemals Kreis Aachen, zusammen zu fassen. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 50 IX Schlussfolgerungen Die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports ist nach den gesetzlichen Vorgaben in medizinisch-organisatorischer Einheit durch den Träger des Rettungsdienstes zu gewährleisten. Hierzu werden für die Notfallrettung und den Krankentransport durch den Rat der Stadt Aachen einheitliche Standards vorgegeben, die dem derzeitigen Versorgungsniveau in den Großstädten von NRW angeglichen sind. Die Gewährleistung des Krankentransportdienstes ist nur dann möglich, wenn der Gesamtanteil der Krankentransporte durch Unternehmer nach § 18 RettG die Verträglichkeitsgrenze von 25 % nicht übersteigt. Die Durchführung des öffentlichen Krankentransports erfolgt ausschließlich in Form der Beteiligung nach § 13 RettG durch Hilfsorganisationen oder auch Unternehmen. Bedienstete der Feuerwehr führen planmäßig keine Krankentransporte durch. Lediglich bei Kapazitätsengpässen werden nicht disponierbare Krankentransporte durch Feuerwehrbeamte durchgeführt. Die Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes ist ausschließlich als hoheitliche Aufgabe durch den Städtischen Rettungsdienst wahrzunehmen. Die Einbindung von Hilfsorganisationen und Unternehmen in die Notfallrettung nach § 13 RettG ist in der Stadt Aachen unter Beachtung des Sicherstellungsauftrages bis zu einem Anteil von 30% sinnvoll. Zur gegenseitigen Nutzung von Synergien des Brandschutzes und Rettungsdienstes ist zur Optimierung der Leistungs– fähigkeit und der Wirtschaftlichkeit die Beteiligung der Berufsfeuerwehr mit einem Anteil von 70% geboten. Die ausschließliche Gestellung von Notärzten der Fachrichtung Anästhesie des Universitätsklinikums Aachen (UKA) hat sich nunmehr schon über 30 Jahre bewährt und findet in Aachen allgemeine Anerkennung. Aufgrund der großen Anzahl der im UKA beschäftigten Anästhesisten (ca. 150) ist es möglich, in nahezu allen ärztlichen Funktionen des Rettungsdienstes Facharztstandard zu gewährleisten. Die kostengünstige knappe Vorhaltung von Notärzten zur Grundbedarfsdeckung ist nur möglich, weil ständig weitere dienstfreie Notärzte im Rahmen der Heimbereitschaft planmäßig zur Spitzen – und Sonderbedarfsdeckung zur Verfügung stehen. Die nach den hiesigen Standards qualifizierten Ärzte und Ärztinnen anderer Krankenhäuser in Aachen haben ebenfalls auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, sich am städt. Notarztdienst zu beteiligen, wie dies in einigen Fällen bereits praktiziert wird. Die medizinische Versorgung der Notfallpatienten ist durch Weiterführung von standardisierten Behandlungsmethoden und Überwachung der Umsetzung dieser Methoden (z.B. durch Benchmarking im Deutschen Reanimationsregister) durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst qualitativ zu sichern. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen erfordert die Ergänzung der Einsatzleitung durch den Leitenden Notarzt und die Bereitstellung eines Organisatorischen Abschnittsleiters Rettungsdienst. Die Gestellung beider Funktionen ist durch die LNA-Gruppe und den Führungsdienst der Feuerwehr gewährleistet. Die gesetzlich geforderten ausreichenden Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals setzen zwingend eine angemessene Einbindung der ortsansässigen Hilfsorganisationen, auch mit ihren ehrenamtlichen Helfern, voraus, um im Großschadensfall über die unerlässliche praktische Erfahrung verfügen zu können. Aufgrund der exponierten Lage Aachens im Dreiländereck ist die grenzüberschreitende gegenseitige Hilfeleistung im Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 51 Rettungsdienst rechtlich, organisatorisch und kostenmäßig abzustimmen. Ein hierzu gebildeter Arbeitskreis, unter Beteiligung der Rettungsdienstträger aus niederländisch Limburg, Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen und Heinsberg haben bereits für die Regelversorgung und den Großschadensfall Konzepte entworfen und teilweise Vereinbarungen getroffen. Die rettungsdienstliche Zusammenarbeit mit den niederländischen und belgischen Regionen der EuregioMaas-Rhein wird zunehmend intensiv durch z.B. Fachsprachkurse, gemeinsame Fortbildungen, Hospitationen und Übungen gefördert. Die Fortentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Feuerwehren und Rettungsdienste im Großschadensfall wurde zwischenzeitlich durch das Projekt „EMRIC“ im Rahmen des InterregProgramms sichergestellt. Kurzbeschreibung der geplanten Anpassungen der Rettungsmittelvorhaltungen: Auf Basis der Einsatzdaten aus der Leitstelle über den Zeitraum 01.03.2011 – 29.02.2012 wurde die Neubemessung der Rettungsmittel durch das Gutachten der Firma FORPLAN vorgenommen. Die Aufgliederung der dienstplanmäßig vorzuhaltenden Rettungsmittel-Wochenstunden ergibt sich künftig wie folgt: NEF ..................................................... 336,0 RM-Wochenstunden = 18,1 % RTW / MZF....................................... 1.296,0 RM-Wochenstunden = 70,0 % KTW .................................................... 220,0 RM-Wochenstunden = 11,9 % Gesamt ............................................ 1.852,0 RM-Wochenstunden = 100,0 % Dies bedeutet gegenüber dem IST-Zustand (vgl. TABELLE 2.1) eine Zunahme der dienstplanmäßigen RettungsmittelWochenstunden um 156 Wochenstunden. Davon entfallen 118 Stunden auf die Vorhaltung eines 2. NEF nachts, an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen, 168 Stunden auf die Verlängerung der Vorhaltezeiten von einem zur Notfallrettung geeigneter Rettungsmittel (RTW/MZF). Die reine KTW-Vorhaltung verringert sich um 130 Stunden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das MZF primär für die Durchführung von Krankentransporten vorgesehen ist und somit eine Doppelfunktion wahrnimmt. Zudem wird nach erfolgreichem Abschluss des TEMRAS- Forschungsprojektes die Möglichkeit der Beratung des nichtärztlichen Personals auf Rettungswagen durch den „Telenotarzt“ angestrebt. Dies erfordert jedoch vorher die Aufstellung und Vereinbarung eines Betriebskonzeptes für TEMRAS sowie die Ausrüstung weiterer Rettungswagen mit der erforderlichen Kommunikationstechnik. Die derzeit für Sonderbedarfe vorgehaltenen Rettungsmittel bleiben erhalten. Diese dienen gleichzeitig als Reservevorhaltung für den regulären Rettungsdienst. Nach Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs des Bedarfsplans 2014 für den Rettungsdienst durch den Rat der Stadt Aachen erfolgt nach § 12 RettG NW die nächste Überprüfung bei Bedarf oder spätestens im Jahre 2017. Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 52 X Anlagen zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen Bezeichnung der Anlage Nr. der Anlage Euregio Maas- Rhein 1 Rettungsdienstbereich Stadt Aachen 2 Ausrückebereiche der Rettungswachen 3 BAB- Einsatzbereiche der Rettungswachen 4 Einsatzradien der Rettungswachen 5 Einsatzradien des 1. Notarztes 6 Einrichtungen des Rettungsdienstes 7 Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes 8 Einweisungsprotokolle für Notarztdienst, Notfallrettung und Krankentransport 9 Beladepläne der Einsatzfahrzeuge 10 Investitionsplanungen für Einsatzfahrzeuge und medizinische Geräte 11 Einsatzfahrzeuge der Einsatzeinheiten (erweiterter Rettungsdienst) 12 Einsatzstatistiken 13 KTW- Dienstplan ab 2010 14 Behandlungskapazitäten der Aachener Krankenhäuser 15 Notaufnahme der Krankenhäuser 16 Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes 17 Infektionsschutz im Rettungsdienst 18 Hygiene- und Desinfektionsplan 19 Ratgeber “Wann hilft wer?” 20 Vergaben der Beteiligungen am Rettungsdienst (wird nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens erstellt) 21 Datenauszug aus dem Reanimationsregister 2011 für die Stadt Aachen 22 Gutachten zur Bemessung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung für den Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen (Gutachten wird den GKV auf Anfrage zur Verfügung gestellt) 23 Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen 53 1 Der Oberbürgermeister FB 37/300 31. Januar 2013 Stellungnahmen zum Entwurf des Bedarfsplanes 2014 der Stadt Aachen zur Durchführung des Rettungsdienstes (Stand 02/2013) Absender der Stellungnahme Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V. • Stn. vom 14.01.2013 • Stn. des Beauftragten der Leitenden Notarztgruppe vom 15.01.13 Inhalt der Stellungnahme Bewertung durch FB 37 (Zusammenfassung) 1.) Zusätzliche Vorhaltung eines AVerlege - RTW@ mit Personal und Notarzt (Wochentagen) zur Bewältigung des gestiegenen Bedarfs an Sekundärtransporten; zusätzliche Vorhaltung eines 4.RTW der Hauptwache; zusätzliche Vorhaltung eines 3. Notarztes 2.) Verkürzung des Ersatzbeschaffungszeitraumes der Notarzteinsatzfahrzeuge und der Rettungswagen von 6 auf 5 Jahre (max. 200tsd.km) 3.) Flottenbeschaffung zur Gewährleistung gleichartiger Fahrzeuge 4.) Einheitliche Ausstattung aller Rettungsmittel mit GPS-Lokalisierung zur schnellstmöglichen Umsetzung der ANächste-Fahrzeug-Strategie@ 5.) Einführung des ACritical Incident Reporting System@ als Bestandteil eines • • • zu 1.) Der erheblich gestiegene Bedarf an Intensivverlegungen ist zutreffend. Wie vom Gesetzgeber im neuen RettG gefordert werden wird, sollen Trägergemeinschaften für ITW gebildet werden. Hierzu werden Vereinbarungen mit der StädteRegion Aachen sowie den Kreisen Düren und Heinsberg angestrebt. Die spontane Besetzung des 4.RTW bleibt weiterhin durch Feuerdienstpersonal gewährleistet, insbesondere auch durch die Aufstockung des Personals um eine Funktion (3.RTW). Der Bedarf eines 3. Notarztes an Werktagen ist gegeben. Bevor hierzu eine planmäßige Aufstockung erfolgt, sollten die Auswirkungen des Telenotarztsystems und die weitere Qualifizierung des Rettungsdienstpersonals (Notfallsanitäter) auf den notärztlichen Versorgungsbedarf abgewartet werden. Dies wurde im Vorfeld mit den GKV vereinbart. Zu 2.) Die im Notarztdienst verwendeten Fahrzeuge haben sich als sehr zuverlässig erwiesen. Ob jedoch eine weitere Verkürzung wirtschaftlich sinnvoll ist, bleibt im Rahmen der Investitionsplanung zu überprüfen. Zu 3.) Die Fahrzeuge im Rettungsdienst sind weitgehend 2 Qualitätsmanagement-Systems; Regelmäßige Kompetenzüberprüfung des Rettungsdienstpersonals einschl. der Notärzte 6.) Erarbeitung eines Konzeptes zur Bereitstellung eines Behandlungsplatzes • • • Bezirksregierung Köln Die Johanniter Regionalverband Aachen-Heinsberg e.V. identisch ausgestattet. Die vorgeschlagene Flottenbeschaffung ist wegen haushalterischer Vorgaben problematisch. Die teilweise Bündelung von Fahrzeugbeschaffungen wird jedoch angestrebt. Zu 4.) Die Ausstattung aller Rettungsdienstfahrzeuge mit einem geeigneten Fahrzeugortungssystem ist in der Umsetzungsplanung. Zu 5.) Die Einführung des ACritical Incident Reporting Systems@ zur Qualitätssteigerung und Fehlerminimierung wird derzeit vom EDV-Beauftragten geprüft Zu 6.) Die aktualisierte Dienstanweisung AMANV@ enthält das Konzept für den Behandlungsplatz. Die Umsetzung ist zu üben. Stellungnahme ist nicht erfolgt 1. Die JUH bietet sich auch weiterhin zur Beteiligung an der Notfallrettung und am Krankentransportdienst an und verweist auf sein ehrenamtliches Engagement zur Abwehr von Großschadensereignissen. 2. Begrifflichkeiten ASonderbedarf@ und ASETRTW@wird nicht eindeutig differenziert 3. Anzahl der Einsatzmittel an der Außenstelle Rotter-Bruch ist zu korrigieren 4. Die Anforderungen an die Qualität des Einsatzpersonals ist in der Ausschreibung eindeutig zu beschreiben 5. Die Vorhaltung eines Mehrzweckfahrzeuges zu Lasten der Vorhaltung im Krankentransportdienst wird kritisch gesehen. • • • • Zu 1.) Die JUH kann sich als bewährte, leistungsfähige Hilfsorganisation am öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Beteiligungen an Notfallrettung und Krankentransportdienst beteiligen. Die Gestellung einer Einsatzeinheit zur Bewältigung von Großschadenslagen und Gewährleistung von Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen ist unverzichtbar. Zu 2.) Die Gestellung von Zusatzbesatzungen für RTW und KTW durch die Helfer der Einsatzeinheiten zählt zur Sonderbedarfsdeckung. Die Unterscheidung zu vertraglichen Regelungen zur Spitzenabdeckung wird präzisiert. Zu 3.) Korrektur erfolgt Zu 4.) Die personellen Anforderungen werden bei den Ausschreibungen der Beteiligungen aufgeführt 3 • Kommunale Gesundheitskon-ferenz der StädteRegion Aachen Bei der 6. Kommunalen Gesundheitskonferenz der StädteRegion wurde der Bedarfsplanentwurf vorgestellt. Es erfolgten keine Einwände und Anmerkungen. Krankenkassen Die Landesverbände der Krankenkassen und Verband der Ersatzkassen in Nordrhein haben keine Stellungnahme zum Bedarfsplan eingerecht StädteRegion Aachen Stn. vom 30.01.2013 1.) Die Textpassage auf Seite 4 des BP AUm die betriebliche Zusammenführung der beiden Rettungssysteme....@ könnte zu Missverständnissen führen 2.) Daten zur Bewertung der möglichen Synergien durch den Gutachter sind unklar 3.) Beschreibung der Leitstelle unzureichend 4.) Hinweis zur Telefonreanimation durch die Leitstelle erwünscht. 5.) Redundante Leitstelle in Wache Nord wurde nicht mit der SR abgestimmt; auf die Möglichkeit zur Redundanz mit anderen ISE-Leitstellen wird hingewiesen zu 5.) Die Vorhaltung eines Mehrzweckfahrzeuges erfolgt nicht zu Lasten des Krankentransportdienstes. Diese Besatzung steht vorrangig rund um die Uhr für Krankentransporte zur Verfügung Die geplanten Änderungen des Rettungsdienstbedarfsplanes wurden im Vorfeld mit den GKV erörtert. Hierbei wurde bzgl. der Planungen für die Notfallrettung einschließlich Notarztdienst und des Krankentransportdienstes Zustimmung signalisiert. Die Implementierung des Telenotarztsystems wurde in weiteren Besprechungen erörtert. Hierzu wird in Federführung des UKA ein Betreibermodell entwickelt. • • zu 1.) Die örV zwischen Stadt Aachen und StädteRegion sieht vor, dass die Stadt Aachen weiterhin langfristig die Aufgaben der Trägerschaft Rettungsdienst eigenständig wahrnimmt. Dies war Grundlage des Gutachtens der Fa. Forplan. Hierbei sollten allerdings auch betriebliche Synergien der Rettungsdienste von Stadt und StädteRegion Aachen geprüft werden, um eine leistungsfähige und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu ermöglichen Es erfolgt hierzu eine Klarstellung im Text. Zu 2.) Zur Bewertung des städt. Rettungsdienstes wurden die aktuellsten verfügbaren Einsatzdaten des Einsatzleitsystems über einen Zeitraum von einem Jahr zur Verfügung gestellt. 4 6.) Einheitliche Disposition des Kassenärztlichen Dienstes durch die Leitstelle wird unterstützt 7.) Die Einsparung eines NEF durch die Einführung des Telenotarztes ist erläuterungsbedürftig 8.) Die auf Seite 17 des BP beschriebene ANächste - Fahrzeug -Strategie@ wird grundsätzlich positiv gesehen, die Versorgung in den Zuständigkeitsbereichen darf jedoch nicht beeinträchtigt werden. • • • • • • Zu 3.) Die Beschreibung der städteregionalen Leitstelle wurde zwischenzeitlich im BP ergänzt. Zu 4.) Die Leitstellenbeamten werden kontinuierlich u.a. zur Telefonreanimation fortgebildet. Zu 5.) Die redundante Leitstelle in Wache Nord wurde bereits vor Zusammenlegung der beiden Leitstellen eingerichtet. Die Vernetzungsmöglichkeit mit anderen Leitstellen ist bekannt, wäre allerdings bei Totalausfall der hiesigen Leitstelle nur als sofortige Notlösung anzusehen und für die weitere Betriebssicherheit kein adäquater Ersatz Zu 6.) Die langjährig geforderte Zusammenführung der Disposition des Notarztsystems und des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes ist von den KV nicht gewünscht. Eine Verbesserung der betrieblichen Kommunikation wird unterstützt. Zu 7.) Die ersten Ergebnisse des TEMRAS-Projektes zeigen, dass die telenotärztliche Beratung des Rettungsdienstpersonals in manchen Fällen die Nachforderung eines Notarztes erübrigt. In welchem Umfange hierdurch das Notarztsystem insgesamt entlastet wird, soll durch die Implementierung des Telenotarztes und flächendeckender Ausrüstung der Rettungswagen ermittelt werden. Zu 8.) Die in der Notfallrettung grundsätzlich bereitzustellende schnellste qualifizierte Hilfe wird anhand der GPS-Ortung ermöglicht. Die Gefahr, dass hierdurch die Rettungsmittel unangemessen in Ballungsgebieten mit hohem Einsatzaufkommen 5 konzentriert werden und ländliche Versorgungsbereiche dadurch beeinträchtigt werden, ist durch entsprechende Regelungen zu vermeiden. DRK Rettungsdienst gemeinnützige GmbH Kreis Aachen Universitätsklinikum Aachen (UKA) -Zentrale Notaufnahme Stn. Vom 14.01.2013 1.) Die Einrichtung eines Mehrzweckfahrzeuges wird begrüßt 2.) Die Erweiterung der Vorhaltung für die Notfallrettung wird begrüßt 3.) Die Wache West sollten keine 3 unterschiedlichen Leistungsanbieter 4.) Die Erweiterung der notärztlichen Vorhaltung wird positiv bewertet 5.) Die Übertragung einer Konzession für Krankentransporte durch Unternehmen an das DRK würde gerne gesehen. Es wird jedoch von einer Antragstellung abgesehen, solange das konzessionierte Unternehmen den Bedarf deckt. 6.) Es besteht Interesse an der Einbindung zu Intensivund Verlegungstransporten 1.) Die weitere Zunahme von Verlegungstransporten, auch mit notärztlicher Begleitung, erfordert die Vorhaltung eines eigenständigen Verlege-RTW 2.) Der Ersatzbeschaffungszeitraum für RTW und NEF sollte auf 5 Jahre reduziert werden. 3.) Die ANächste-Fahrzeug-Strategie@ wird befürwortet 4.) Die Erhöhung der RTW-Vorhaltung wird als unausweichlich angesehen.. Auch die geplante Vorhaltung von 2Notärzten rund um die Uhr ist • • • • • • Zu 3.) Bei der Ausschreibung von Beteiligungen in der Rettungswache West mit 4 Stellplätzen werden max. 2 Leistungserbringer vorgesehen. Zu 5.) Die Übertragung von Konzessionen für Krankentransporte ist bei Beteiligten am öffentlichen Krankentransportdienst hinsichtlich der Konkurrenzproblematik nicht vorgesehen. Zu 6.) Die Stadt Aachen begrüßt die Bildung einer Trägergemeinschaft für Intensiv- und Verlegungstransporte. Alternativ wäre auch eine zeitlich begrenzte weitere Genehmigung für Sekundärtransporte durch Unternehmen nach ' 18 RettG zu prüfen. Zu 1.) Zur Bedarfsdeckung von Verlegungstransporten (Sekundärtransporten) werden mögliche Synergien durch Bildung einer Trägergemeinschaft, der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der StädteRegion und evtl. einer weiteren Konzessionierung eines ITW geprüft. Zu 2. bis 5.) Siehe vorherige Stellungnahmen zu 6.) Die derzeitig in der Aktualisierung befindliche Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Aachen ist mit den Einsatzplanungen des Rettungsdienstes, insbesondere zur 6 Großschadensbewältigung, abzustimmen. erforderlich 5.) Die bisherigen Ergebnisse des TEMRASProjektes lassen eine Entlastung des Notarztsystems erwarten. Durch die Umrüstung aller RTW auf das Telenotarztsystem kann eine deutliche Effektivitäts- und Qualitätssteigerung der notfallmedizinischen Versorgung erreicht werden. 6.) 6.) Die Einbindung des LNA in die Alarm-und Ausrückeordnung der Feuerwehr ist zu überarbeiten Kath. Stiftung Marienhospital Aachen Stn. Vom 30.01.2013 1.) Die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes NRW sieht u.a. vor, dass Einsätze der Notfallrettung ohne Krankenhauszuweisung als Fehleinsätze zu werten sind. Dies wird zu einer Steigerung der Notfallaufnahmen in den Krankenhäusern führen. 2.) Die Überprüfung der KrankenhausNotaufnahmeregelung aufgrund der steigenden Notfallaufnahmen wird empfohlen 3.) Angesichts des 80%igen Anteils von internistischen Patienten wird die Beteiligung auch von Internisten am Notarztdienst gefordert 4.) Die Öffnung des Notarztdienstes für Ärzte anderer Krankenhäuser sowie anderer Fachdisziplinen wird vorgeschlagen • • • • zu 1.) Sofern die noch in diesem Jahr erwartete Novellierung des RettG NRW die Notfalleinsätze ohne Krankenhauszuweisung als Fehleinsätze bezeichnen wird und demzufolge keine Gebührenpflicht mehr gegeben ist, werden die Krankenhauszuweisungen rückläufig sein. Zu 2.) Die Notaufnahme für allgemein-internistische und chirurgische Patienten ist durch die Krankenhäuser zu gewährleisten. Regelungen hierzu erfolgen im Einvernehmen mit allen Beteiligten Zu 3.) Die Qualifikationsanforderungen an Notärzte beinhalten hauptsächlich Fachkenntnisse der Anästhesiologie. Sofern das Anforderungsprofil von Ärzten anderer Fachdisziplinen erfüllt wird, bestehen gegen eine Beteiligung keine Bedenken. Zu 4.) Die Vergabe der Regelbeteiligungen am Notarztdienst wird öffentlich ausgeschrieben. Die Möglichkeit zur Beteiligung von Ärzten am Notarztdienst 7 zur Spitzenbedarfsdeckung besteht im Rahmen von Einzelvereinbarungen, sofern die Qualifikationsvoraussetzungen gegeben sind. Malteser Hilfsdienst e.V. Bezirksgeschäfts-stelle Aachen Stn. vom 14.01.2013 1.) Der MHD möchte an der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport beteiligt werden und verweist auf sein ehrenamtliches Engagement zur Abwehr von Großschadensereignissen. 2.) Die Anforderung zur Besetzung der RTW der Grundversorgung mit ausschließlich hauptamtlichem Personal sollte überprüft werden. 3.) Die Zuordnung der RTW und KTW der Einsatzeinheiten ist für das Ausschreibungsverfahren eindeutig festzulegen 4.) Die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter der Hilfsorganisationen als OrgL im Großschadensfall einzusetzen, wird begrüßt. 5.) Die Beschränkung der Sanitätsdienste auf Aachener Hilfsorganisationen wird begrüßt und sollte nicht von Beteiligungen am RD abhängig gemacht werden. 6.) Die Integration der Katastrophenschutzeinheiten in die Gesamtaufgabe des Rettungsdienstes wird begrüßt. • • • • • zu1.).Der MHD kann sich als bewährte, leistungsfähige Hilfsorganisation am öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Beteiligungen an Notfallrettung und Krankentransportdienst beteiligen. Die Gestellung von zwei Einsatzeinheiten zur Bewältigung von Großschadenslagen und Gewährleistung von Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen ist unverzichtbar Zu 2.) Die Anforderungen und Belastungen der Rettungswagenbesatzungen der Grundvorhaltung erfordern aus hiesiger Sicht die Besetzung dieser RTW mit hauptamtlichem, erfahrenem Personal. Dies trifft umso mehr zu, wenn von diesen Mitarbeitern telenotärztlich unterstützte ärztliche Maßnahmen erwartet werden. Zu 3.) Die Einheiten des Sonderbedarfs werden nicht Bestandteil der rettungsdienstlichen Ausschreibungen sein. Zu 4.) Die kurzfristige Verfügbarkeit von organisatorischen Abschnittsleitern Rettungsdienst (OrgL) im Großschadenfall ist durch den Führungsdienst der Feuerwehr gewährleistet. Darüber hinausgehend sind Delegationen an qualifizierte Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen und des Rettungsdienstes möglich. Zu 5.) Die Beauftragung von sanitätsdienstlicher Leistungen bei Großveranstaltungen ist grundsätzlich nicht auf Organisationen und Unternehmen beschränkt, 8 die am Rettungsdienst beteiligt sind. Allerdings kann die zusätzliche Vorhaltung von rettungsdienstlichen Einsatzmitteln (RTW, NEF, KTW) bei Veranstaltungen entsprechend der Erlasslage nur durch den Rettungsdienst der Stadt Aachen, in der Regel durch den Sonderbedarf, gestellt werden. Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH Stn. Vom 8.01.2013 Santé Publique - Provinz Lüttich Stn. vom 20.12.12 1.) Das Universitätsklinikum Aachen als Haus der Maximalversorgun ist für Heinsberg wichtig. Die Zusammenarbeit der Leitstellen zur Abklärung von Behandlungskapazitäten hat sich über Jahre bewährt. 2.) 2.)Der am TEMRAS-Projekt beteiligte Kreis Heinsberg hält nach erfolgreichem Abschluss des Projektes eine telenotärztliche Betreuung rund um die Uhr für sinnvoll. 3.) Die Bildung einer Trägergemeinschaft für einen überregionalen Intensiv-Transportwagen (ITW) wird für sinnvoll angesehen 4.) Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst hat sich über Jahre etabliert. Der Kreis Heinsberg ist auch über das Förderprojekt AEMRIC@ hinausgehend an der Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit interessiert. Dank für die Zusendung des Rettungsdienstbedarfsplanes • Zu 2.) Die Betriebsform des Telenotarztdienstes ist noch nicht geklärt. Nach derzeitiger Einschätzung wird dies ein überregionales, separates Angebot an die Träger von Rettungswachen werden. Der Oberbürgermeister FB 37/300 Politischen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Bedarfsplanung ARettungsdienst 2014 " Problembeschreibung Zielvorgabe (gesetzl. oder Stand der Entwicklung) Beschreibung Ist-Zustand Notfallrettung Gewährleistung der bedarfsgerechten, flächendeckenden Versorgung vom Grundbedarf bis zum Sonderbedarf (Großschadensereignis) hoheitliche Aufgabe; keine primäre Notfallrettung durch Unternehmer; 70% Feuerwehr, 30% Beteiligung der örtlichen Hilfsorganisationen DRK, JUH und MHD Vereinbarung über die grenzüberschreitende Nachbarschaftshilfe mit NL-ZuidLimburg aus dem Jahre 2002 Konzessionierung bis 31.12.2013 von Interhospitaltransporten und Ferntransporten > 100km Entfernung für Fa. Driessen Das Sicherheitsniveau bei Hilfsfrist < 8 min beträgt 90,8% für die Stadt Beschlussvorschlag 1.) Beibehaltung der Einheitlichkeit der Notfallrettung als öffentliche Aufgabe mit einem Eigenanteil von 70%; Vergabe von 30% Beteiligungen nach ' 13 RettG an Hilfsorganisationen oder Privatunternehmen nach öffentlichem Ausschreibungsverfahren; 2.) Vereinbarung über die grenzüberschreitende Nachbarschaftshilfe mit BProvinz Lüttich; 3.) Bestätigung der Vereinbarung über die grenzüberschreitende Aachen Nachbarschaftshilfe mit NLProvinz Süd-Limburg aus dem Jahre 2002; 4.) Konzessionierung weiterer Anträge auf Interhospitaltransporte und Ferntransporte > 100km Entfernung, sofern die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmens gewährleistet ist Notarztdienst flächendeckend und bedarfsgerechte Sicherstellung, jedoch keine konkrete gesetzliche Vorgabe zur Zielerreichung; nach Musterbedarfsplan NRW Hilfsfrist < 12 min. bei Sicherheitsniveau >90% für städtische Regionen 1. Erster Notarzt (NA) mit 60 % Einsatzanteil ständig Hauptwache, 2. zweiter NA mit 35 % Einsatzanteil an Werktagen von 7.00-17.00 Uhr Hauptwache und darüber hinaus in Heimbereitschaft 3. Freiwillige Einsatzbereitschaft von Notärzten in Heimbereitschaft zur Abdeckung von Bedarfsspitzen (bis zu 5 Notärzte gleichzeitig) 4. Rettungshubschrauber mit • • zu 2.) Zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung soll der zweite Notarzt ebenfalls ständig in Wachbereitschaft zur Verfügung stehen. Zu 3.) Zur Deckung von Bedarfsspitzen sowie zur Begleitung von Interhospitaltransporten werden weiterhin zusätzliche Notärzte im Rahmen von Einzelvereinbarungen benötigt. In Absprache mit den GKV wird nach erfolgreichem Abschluss des TEMRAS- 2% Einsatzanteil bei Tageslicht zur ergänzenden notärztlichen Versorgung; Projektes die telenotärztliche Unterstützung der Notfallrettung mit Rettungswagen implimentiert Das Sicherheitsniveau bei Hilfsfrist < 12 min beträgt 90,3% Krankentransport Der Begriff Abedarfsgerechte Versorgung@ ist gesetzlich nicht definiert; nach Musterbedarfsplan Bedienzeit < 1 Std. bei Zielerreichungsgrad > 90% Bedienzeit < 1 Std. bei Zielerreichungsgrad > 90 % Beibehaltung der Qualitätsstandards und damit der Leistungsfähigkeit für den öffentlichen und privaten Krankentransport; Zur Abdeckung von nächtlichen Krankentransporten sowie Unterstützung der Notfallrettung, insbesondere bei Krankenhausverlegungstransporten, wird eine Mehrzweckbesatzung rund um die Uhr vorgehalten Großschadensereignis gesetzliche Aufgabe: 1. Bestellung von Leitenden Notärzten 2. Einsatz von zusätzlichen Rettungsmitteln und Personal zur Leitende Notarztgruppe besteht und 1Leitender Notarzt (LNA) befindet sich ständig in Einsatzbereitschaft; zusätzliche Rettungsmittel und Personal werden im Rahmen der Sonderbedarfsdeckung durch DRK, JUH und MHD mit insgesamt 4 Zur Deckung des Sonderbedarfs ist die angemessene Integration der Hilfsorganisationen in der Notfallrettung unerlässlich; Vorhaltung von Ressourcen zur Versorgung von 50 Notfallpatienten; Gestellung je eines aus der Versorgung einer größeren Anzahl von Patienten (Großschadensereignis) 3. Verpflichtung zur überregionalen Hilfe mit einem Patiententranspo rtzug - PTZ 10 und einem Behandlungsplatz, BHP 50-NRW StädteRegion Aachen Die Einheitlichkeit der Trägerschaft Rettungsdienst gemäß ' 6 Abs.1 RettG NRW sollte auch in der StädteRegion angestrebt werden Einsatzeinheiten gestellt; Hilfsfrist < 1 Std. PTZ 10 und BHP 50 können gestellt werden Grundversorgung Rettungsdienst ausgemusterten RTW und KTW für jede der vier Einsatzeinheiten; Vereinbarung des EUMED-Ambu und Hospital-Konzeptes zur grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe in der EMR; Gewährleistung der Einsatzbereitschaft eines Patiententransportzuges 10 (PTZ 10) und eines Behandlungsplatzes BHP 50-NRW Der StädteRegion sind gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zum Aachen-Gesetz alle Aufgaben, die nach dem RettG NRW ausschließlich der Kreisstufe zugeordnet sind, auch die Aufgaben der Leitstelle, übertragen worden. Die Stadt Aachen wurde durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Aufgaben des Rettungswesens für die Stadt Aachen beauftragt. Die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) ist gem. § 3 Nr. 3 der öffentlich-rechtlichen Der StädteRegion Aachen wird der vom Rat der Stadt Aachen genehmigte Rettungsdienstbedarfsplan zur einheitlichen Darstellung des Rettungsdienstes in der StädteRegion zur Verfügung gestellt. Weitere Synergien der operativen Aufgabenwahrnehmung werden in bilateralen Verhandlungen angestrebt. Die einheitliche LeitstellenAufgabenwahrnehmung in der StädteRegion, auch für den Feuerschutz, damit auch die einheitliche Aufschaltung aller Vereinbarung zum Aachen-Gesetz mit der Durchführung der Leitstellenaufgabe beauftragt. Ebenfalls wurde die Stadt Aachen Feuerwehr mit dem Betrieb der städteregionalen Leitstelle für Feuerwehr (nicht für Alsdorf, Eschweiler und Stolberg) und Rettungsdienst beauftragt. Notrufe 112, wird empfohlen;